Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

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    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 02.01.2007, 10:17

    Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?
    Dieser Thread behandelt Änderungen, die mit jeweils Jahresersten auftreten, entstehen, in Rechtskraft erwachsen etc.
    edit: Teilweise auch Dinge, die zu anderen Terminen passieren, zB 1.7.

    2007:

    1. Wir schreiben das Jahr 2007 (nona)
    2. Rumänien ist Mitglied der EU (zumindest so halbwegs)
    3. Bulgarien ist Mitglied der EU (zumindest so halbwegs)
    4. Es gibt 13 Euro Länder (dh + 1, di Slowenien)
    5. Die Vollzugsdirektion nimmt ihre Arbeit auf.
    6. Es gibt keine Kaufleute iSd Gesetzes mehr, nur Unternehmer.
    7. Ban Ki-Moon ist Generalsekretär der UNO
    8. Aufgrund des unerwarteten Ablebens von Liese Prokop hat Wolfgang Schüssel auch die Agenden des Innenministeriums (seit 2.1. allerdings)
    9. Deutschland hat den EU Vorsitz.



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    harald - 02.01.2007, 19:04


    ad 5: Nähere Ausführungen bitte!

    zu 7.) Yiha!



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 02.01.2007, 20:50


    5.

    Zitat: Durch die Schaffung einer neuen Vollzugsdirektion sollen im Bundesministerium für Justiz nur mehr jene Aufgaben verbleiben, die typischerweise einer Zentralstelle zugewiesen sind. Der gesamte bisher im Bundesministerium für Justiz und bei den Vollzugsoberbehörden angesiedelte operative Bereich sowie die derzeit bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte besorgten dienstrechtlichen Angelegenheiten und die Dienstaufsicht sollen nun auf die neu geschaffene Vollzugsdirektion übertragen und (nur) von dieser wahrgenommen werden.

    Die Vollzugsdirektion ist also quasi die Ausgliederung hinsichtlich des Strafvollzugs.

    für rechtsgrundlagen: http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/entw_reorganisation_strafvollzug.pdf

    7. Yiha?



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    harald - 03.01.2007, 19:45


    zu 5.) Aha, also eine neue nachgeordnete Dienststelle (bitte mit dem Terminus genau sein falls du im Bundesdienst weitermachen willst, bei sowas sind sie besonders genau, vor allem bei Aufnahmegesprächen).

    zu 7) Juhu, verstehst du das besser?

    Kofi Anan (schreibt man den so?) war schon sehr sympatisch (kenn ich leider nicht persönlich), Ban Ki-Moon find ich sogar sehr sympatisch, von den zwei Veranstaltungen, bei denen ich kurz mit ihm reden konnte.



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 01.01.2008, 16:32


    Wir schreiben das Jahr 2008

    Die Eurozone wurde um 2 Länder erweitert (Malta und Zypern)

    Slowenien hat den EU Vorsitz

    Irgendwas tut sich bei Pflegeamnestie, Krankenversicherung, Rezeptgebühr, Kindergeld, Arbeitslose, fragt mich nicht was.

    Winterreifenpflicht im Winter, höhere Strafen für Telephonieren mit Handy.

    Licht am Tag ist abgeschafft

    Geschäfte dürfen 72h offen habe (+6h)

    Tatsächlich in Kraft getreten:
    Die erste Hälfte der StPO- Reform

    Erst Aug 08 fallen Schenkung- und Erbschaftssteuer.
    Erst März 08 EU weite Vollstreckung von Strafen über 70.



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    harald - 01.01.2008, 18:44


    Der Schengenraum ist auch größer geworden! :wink:



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 27.12.2008, 11:01


    2009

    Die tschechische Republik - mit Präsident und EU- Kritiker Vaclav Klaus übernimmt den EU Vorsitz

    In Österreich ist Käfighaltung für Legehennen nicht mehr erlaubt.

    Es gibt Geldstrafen für verbotenes Rauchen.

    Es gibt Änderungen im Steuerrecht (zB 11000 statt 1000 steuerfrei), absetzbare Spenden für mildtätige Organisationen, höhere Kinderabsetzbeträge, Arbeitslosenversicherung für Selbständige, mehr Bausparbonus etc.

    Der Antikorruptionsstaatsanwalt tritt seinen Dienst an.



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 28.12.2010, 08:13


    2011

    Die Fördermittel, die die Parteien für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit erhalten, werden im Vergleich zu 2010 im Jahr 2011 um 3,6 Prozent, im Jahr 2012 um 5,6 Prozent, im Jahr 2013 um 6,5 Prozent und im Jahr 2014 um 7,2 Prozent reduziert. Ähnliche prozentuelle Kürzungen werden im Bereich der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der Parteien (Parteiakademien) vorgenommen.

    In Zukunft kann der Rechnungshof mehr Gemeinden prüfen, indem nunmehr auch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen/Einwohner in dessen Prüfkompetenz fallen. Die Grenze für die Prüfbefugnis liegt nunmehr bei 10.000 Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger.

    Die verhandlungsfreie Zeit ("Gerichtsferien") entfällt. Auch in der Zeit vom 15. Juli bis zum 25. August und vom 24. Dezember bis zum 6. Jänner (bisher verhandlungsfreie Zeit) werden in Zivilprozessverfahren künftig Verhandlungen stattfinden. Der Fristenlauf ist in dieser Zeit grundsätzlich nicht mehr gehemmt, Ausnahmen bestehen für Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Urteile erster und zweiter Instanz.

    Mündliche (Mahn-)Klagen gibt es am Amtstag weiterhin, aber keine mündlichen Berufungen mehr.
    (ab Juli:) Die Gerichtpraxis ("Gerichtsjahr") ist von derzeit neun auf fünf Monate verkürzt, damit verbunden ist auch eine Verminderung des Ausbildungsbeitrages von bisher 1.274,2 Euro auf nunmehr 1.035 Euro pro Monat.
    Geldstrafen können im Strafverfahren nicht mehr zur Gänze, sondern höchstens bis zur Hälfte bedingt nachgesehen werden können.
    Bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug wird eine Ober- und eine Untergrenze für immateriellen Schadenersatz eingeführt. Angelehnt an die deutsche Praxis ist ein Betrag von zumindest 20 Euro pro Tag vorgesehen, die Obergrenze beträgt 50 Euro pro Tag. (Anm: Es geht hier nur um immateriellen Schadenersatz, also zB Verdienstentgang sollte dazu kommen. Trotzdem finde ich 50 Euro pro Hafttag recht wenig).

    Durch die Flugabgabe wird der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen insbesondere mit Flugzeugen und Hubschrauber besteuert. Die Flugabgabe ist nach der Entfernung des Zielflugplatzes gestaffelt und beträgt bei Kurzstreckenflügen 8 Euro, bei Mittelstreckenflügen 20 Euro und bei Langstreckenflügen 35 Euro. Durch diese Staffelung wird der höhere Schadstoffausstoß bei längeren Flugstrecken stärker besteuert. Die Flugabgabe gilt für Ticketkäufe ab 1. Jänner 2011 und Flüge ab 1. April 2011.

    Kreditinstitute die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz verfügen, müssen eine Stabilitätsabgabe leisten. Die Stabilitätsabgabe ist nach der Höhe der adaptierten durchschnittlichen Bilanzsumme gestaffelt, da eine höhere Bilanzsumme auch ein höheres systemisches Risiko ausdrückt. Besteuert werden risikoreiche Finanzinstrumente wie Derivate, Spareinlagen bis zu 100.000 Euro werden hingegen von der neuen Stabilitätsabgabe nicht erfasst.

    Ein Haufen Gebühren wird erhöht, manche kleineren Beihilfen gestrichen oder gekürzt.

    Für Väter im öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, einen unbezahlten Karenzurlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung bereits während des Beschäftigungsverbots der Mutter in Anspruch zu nehmen (Frühkarenzurlaub). Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (in der Regel acht Wochen) kann der Vater Beginn und Dauer des Karenzurlaubes – unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse – frei wählen. Der Frühkarenzurlaub gebührt bis zu vier Wochen. Der "Papamonat" verkürzt die Väterkarenz nach dem Väterkarenzgesetz (VKG) nicht. (Anm: Das einzig positive daran ist echt nur die Symbolhaltigkeit: Es besteht kein Anspruch drauf und es ist unbezahlt. Lediglich sozialversichert ist man weiter, aber das ist man doch sogar länger, wenn man kündigt, oder?)

    Ungarn hat die Ratspräsidentschaft (Van Rompuy ist aber weiterhin Präsident des Europäischen Rates, da sein Turnus 2,5 Jahre ist. 2. Jahreshälfte Polen).


    Apropos 2011:
    Wo bleiben eure Prognosen?



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    harald - 28.12.2010, 11:55


    @Fahrlässige Körperverletzung: Ist die jetzt wirklich erst ab 14-tägiger Beeinträchtigung gegeben?

    @Wohnbauanleihe: Bleiben die ersten 4% weiterhin KEST frei?

    @unbezahlter Karenzurlaub: Ist nicht besonders. Aber bisher haben sich einige, bei denen es nach der Geburt zu viel wurde und der Urlaub nicht langte, unentgeltlch freistellen lassen, also ist diese Variante unter Anrechnung auf die Pensionszeiten gar nicht so schlecht als Anfang. Ist nur die Frage, welcher Beitrag in der PV für diese Zeit hinterlegt wird?



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 29.12.2010, 14:39


    weiters:
    Estland führt den Euro ein.

    harald hat folgendes geschrieben: @Fahrlässige Körperverletzung: Ist die jetzt wirklich erst ab 14-tägiger Beeinträchtigung gegeben? Ich bild mir auch ein, es gelesen zu haben, aber habe weder im RIS noch auf der Parlaments-HP was dazu gefunden.

    Dafür diesen Antrag, den ich voll unterstütze. Es geht darum, dass Verleumdung stärker bestraft wird, wenn es Personen im öffentlichen Dienst betrifft. Da ich selbst rezent Opfer von sowas wurde (es waren im übrigen in allen Fällen Rechtsanwälte, von denen ich vorher - und nachher - nie wieder etwas gehört habe, die weder Akteneinsicht genommen haben, angerufen noch sonstwas sondern mehr oder minder einfach so in der jeweiligen Berufung mir Amtsmissbrauch unterstellt haben - angezeigt haben sie mich soweit ich weiß aber nicht, und den Akt an die StA zu schicken überlasse ich dem UVS).
    Also wie gesagt, unterstützenswert.

    @Wohnbauanleihe:
    keine Ahnung



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 21.12.2011, 21:21


    2012

    Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitsvermittlerinnen/Arbeitsvermittler müssen ab 1. Jänner 2012 in Stelleninseraten den kollektivvertraglichen Mindestlohn und die Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung angeben, wenn eine solche besteht. Bei Verstoß Ermahnung, dann Strafe bis 360.

    Die Geringfügigkeitsgrenze wird von 374,02 Euro auf 376,26 Euro angehoben.

    Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird auf 4.230 Euro erhöht. Rezeptgebühr wird um 5 Cent höher.

    Für Bachelor-Absolventinnen/Bachelor-Absolventen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird eine neue Gehaltsstufe geschaffen. Man kann sich auch nach dem 40. Geburtstag beim Bund beamten lassen.

    Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst werden abgeschafft. (Zeit wird's)

    Freiwillige Feuerwehren und Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, sowie Tierheime werden ab dem Jahr 2012 in den Kreis begünstigter Spendenempfänger aufgenommen.

    Neu gegründete Betriebe sind für die beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von bestimmten lohnabhängigen Abgaben (Dienstgeberbeitrag, etc.) befreit. Kann 12 Monate in den ersten 3 Jahren in Anspruch genommen werden.

    Mit 1. Jänner 2012 tritt die dritte Tranche der Tabaksteuererhöhung in Kraft, was nach Jänner und Juli 2011 noch einmal höhere Zigarettenpreise mit sich bringt.

    Ab Feber: Beruhigungssauger und Beißringe dürfen nicht mehr mit Bisphenol A hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. (Zeit wird's)

    Gerichtsgebühren für Kopien werden wieder gesenkt (auf 60 Cent)

    Die Schädigung einer erheblichen Menge von Exemplaren einer geschützten wildlebenden Tier- oder Pflanzenart und die Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten werden unter Strafe gestellt. Ein paar weitere Umweltdelikte und ein paar Delikte, die das Fördern, Gutheißen usw von Terrorismus verbieten. Grooming und Anschauen von Live- Kinderpornos wird strafbar.

    Die Haftung von unentgeltlich tätigen Organwalterinnen/Organwaltern und Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt

    Tara Taste wird verpflichtend.

    Herkunft des Stroms sowie die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung müssen ausgewiesen werden. (Der Strom hat also jetzt doch ein Mascherl)

    Die Mindestvertragsdauer für Verträge zwischen Mobilfunkbetreiberinnen/Mobilfunkbetreibern und Neukundinnen/Neukunden darf künftig nicht mehr als zwei Jahre betragen. Darüber hinaus muss jede Betreiberin/jeder Betreiber zumindest einen Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer von maximal zwölf Monaten anbieten. Bei Vertragsabschluss muss die Kundin/der Kunde künftig zwischen elektronischer Rechnung und Papierrechnung wählen können. Wird eine Rechnung in Papierform verlangt, muss diese kostenlos sein. Die Einspruchsfrist gegen Rechnungen beträgt künftig drei Monate.(Ab Feber)

    Bundeshymnengesetz

    Die Gebührenpflicht nach dem ORF-Gesetz wird erweitert und betrifft künftig jene Standorte, die durch digitale terrestrische Übertragung (DVB-T) versorgt werden und daher an diesen Standorten der Empfang der Fernsehprogramme mittels entsprechender handelsüblicher Endgeräte (Digitaltuner) möglich ist. (Wenn ich das richtig verstehe, heißt das de facto eh, dass jeder zahlen muss, egal ob man eine Glotze hat oder nicht)

    Ab November gibt's Grenzwerte für Reifen für Widerstand, Lärm und Haftung bei Nässe. (Zeit wird's!!!)

    Rettungsgasse (!)

    Vorratsdatenspeicherung kommt mit April



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    harald - 23.12.2011, 19:51


    Wieso heißt die Tara Taste wie sie heißt?



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 23.12.2011, 21:45


    harald hat folgendes geschrieben: Wieso heißt die Tara Taste wie sie heißt?

    Tara ist die Differenz von Netto- und Brutto"gewicht" (eig masse, also im Anwendungsfall das Gewicht der Verpackung), und darum geht es: Dass der Konsument nicht den Preis der Verpackung genauso wie das eigentliche Produkt bezahlt pro Gewichtseinheit.
    Außerdem denke ich, dass die Taste auch wirklich so beschriftet ist (der Merkur verwendet sie beim Schinkenverkauf an der Theke schon brav).



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 18.12.2012, 15:51


    2013

    Soziales, Arbeitsrecht, Gesundheit

    Die neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt 386,80 Euro im Monat und 29,70 Euro für einen Arbeitstag. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter beträgt 54,59 Euro.
    Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG weiter erhöht.

    Die Rezeptgebühr beträgt 5,30 Euro.

    Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für überlassene Arbeitskräfte sollen nach der Leiharbeitsrichtlinie mindestens denjenigen der Stammbelegschaft entsprechen. (Zeit wird's - ob das im öff Dienst auch gilt?)

    Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper verboten. Schönheitsoperationen dürfen bei 16-bis 18-Jährigen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgte.

    Verschärfte Werbebeschränkungen zum Schutz der Patientinnen/Patienten und ein Provisionsverbot werden eingeführt. Vor allem die Werbung durch Werbevorträge oder Preisausschreiben wird verboten. Im Vergleich zur Realität technisch veränderte Fotografien müssen künftig als solche gekennzeichnet werden.

    Strafrecht, Justiz

    Der neue Straftatbestand "Folter" (§ 312a Strafgesetzbuch) tritt in Kraft.

    Die Streitwertgrenze für Bezirksgerichte wird von 10.000 Euro
    für die Zeit von 1. Jänner 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2014 auf 15.000 Euro,
    für die Zeit von 1. Jänner 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2015 auf 20.000 Euro und
    für die Zeit ab 1. Jänner 2016 auf 25.000 Euro angehoben.

    Mit der neuen Amtshilferichtlinie wird der bisherige Anwendungsbereich der Amtshilfe ausgeweitet, die Durchführung der Amtshilfe effizienter und effektiver ausgestaltet und dem technischen Fortschritt Rechnung getragen.

    Ab 1. April 2013: Kinder und auch ganze Familien können einen unter Verwendung der Namen von zwei Personen gebildeten Doppelnamen erhalten. Dabei kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Name ausgewählt werden. Die ganze Familie muss aber den selben Doppelnamen haben (oder alle die bisherigen behalten).

    Steuern, Geld

    Die Erhebung der Einkommensteuer für private Grundstücksveräußerungen erfolgt grundsätzlich im Wege der Immobilienertragsteuer. Da die Erklärung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer von Notarinnen/Notaren und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten durchgeführt wird und in der überwiegenden Anzahl der Fälle Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken zugleich Erwerbsvorgänge im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes darstellen, wird die grunderwerbsteuerliche Melde- und Selbstberechnungssystematik um ertragsteuerliche Komponenten erweitert. Die Abgabenerklärung hat ab dem Jahr 2013 zwingend durch eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen.

    Sowohl bei der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch bei der Kraftfahrzeugsteuer wird für Kraftfahrzeuge, die neben einem Verbrennungsmotor auch noch über eine andere Form des Antriebs verfügen, ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors als Bemessungsgrundlage herangezogen.

    Die Eintragungsgebühr wird sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert bzw. gemeinen Wert der Liegenschaft bemessen. Es werden jedoch Ausnahmen von dieser Regel vorgesehen. Das wird zum einen – entgeltliche wie unentgeltliche – Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis, zum anderen aber bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung von Unternehmensstrukturen betreffen. Hier wird sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts bemessen, maximal jedoch 30 Prozent des Werts des einzutragenden Rechts.

    Aufgrund der Entkoppelung der Bemessungsgrundlagen wird es künftig nicht mehr möglich sein, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühren in einem einheitlichen Vorgang zu berechnen.

    Politik, EU

    Die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage dürfen keinen Lobbying-Auftrag im Sinne des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes annehmen. Ansonsten ist die Wahrnehmung von politischen oder wirtschaftlichen Interessen, sofern die gesetzlichen Meldepflichten erfüllt sind, zulässig.
    Auch weitere Meldepflichten für Nebetätigkeiten.

    Die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretärinnen/die Staatssekretäre müssen unverzüglich nach Amtsantritt der Präsidentin des Nationalrates/dem Präsidenten des Nationalrates nun auch jede leitende ehrenamtliche Tätigkeit unter Angabe der Rechtsträgerin/des Rechtsträgers mitteilen.

    Irland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (ab Mitte 2013: Litauen. Derzeit noch: Zypern)



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 05.07.2013, 12:11


    1.7.2013

    Kroatien ist das 28. EU- Mitgliedsland.

    Litauen hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.



    Re: Was ist seit/mit/ab 1.1. anders?

    dejost - 03.01.2014, 13:21


    20 14

    Verwaltungsgerichte
    9 +2, keine UVS, UUS, x Sonderbehörden etc mehr.
    Ausführlicheres dazu allenfalls vom Herrn Rat.

    Politik & EU

    Griechenland hat den EU-Vorsitz.

    Die LettInnen (LettländerInnen?) zahlen mit Euro.

    Pensionskonto
    Beim neuen Pensionskonto wird für alle Versicherungsmonate vor dem 1. Jänner 2014 eine Erstgutschrift berechnet, die als "Startwert" ins Pensionskonto übertragen wird. Diese "Kontoerstgutschrift" löst die Parallelrechnung bei der Pensionsberechnung ab. Bisher mussten in ein und demselben Leistungsfall mehrere verschiedene Rechtslagen/Berechnungsarten gleichzeitig angewendet werden.

    Dies gilt für alle Personen, die
    ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und
    bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben.

    Die PVA sollte jedem ein Schreiben dazu geschickt haben. Frist ist Ende 2014 für die Beantwortung.

    Arbeit und (A)Soziales

    Rumänien und Bulgarien werden nunmehr auch der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU teilhaftig.

    Künftig muss bereits jedes Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen jährlichen Einkommensbericht erstellen. In diesem muss angegeben sein, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind und das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe.

    Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr erhöht (dies ist weder ein Brutto- noch ein Nettobetrag, sondern wird durch spezielle Berechnungsmethoden ermittelt).

    Wirtschaft und Verkehr

    Ab 1. Februar 2014 stellen Österreichs Kreditinstitute im Sinne eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes auf neue Formate für Überweisungen und Lastschriften um. Bankkundinnen/Bankkunden müssen künftig statt Bankleitzahl und Kontonummer IBAN und BIC angeben.

    Künftig müssen Eisenbahnunternehmen die durchschnittliche monatliche Verspätung ihrer Züge im Personenverkehr kostenlos auf ihren Websites veröffentlichen. Dadurch sollen Personen mit Jahreskarte überprüfen können, ob ihnen eine Fahrpreisentschädigung zusteht.

    Jahresvignette kostet 82,70 Euro.

    Justiz

    Strebt jemand eine Tätigkeit an, bei der es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, kann diejenige/derjenige ausdrücklich beantragen, dass ihr/ihm eine Strafregisterbescheinigung ausgestellt wird, die ausdrücklich anführt, dass bei ihr/ihm keine bestimmten Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und keine bestimmten Einträge (z.B. gerichtliche Aufsicht bei Sexualstraftäterinnen/Sexualstraftätern) vorliegen.

    Die diversionelle Erledigung wird auch für leichte Fälle des Missbrauchs der Amtsgewalt ermöglicht.



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