KELEK & CO ... und die muslimische Frau

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    Re: KELEK & CO ... und die muslimische Frau

    M.M.Hanel - 10.03.2011, 12:28

    KELEK & CO ... und die muslimische Frau
    Necla Kelek kritisch gelesen: Eine Seite aus "Die fremde Braut" am Mittwoch, 09 März 2011. Geschrieben in Geschlechter, Islamkritik, Islamisches Recht, Koran
    http://andalusian.de/index.php/blog-kategorien/item/necla-kelek-kritisch-gelesen-eine-seite-die-fremde-braut-1


    Nach der Einführung in meine Beschäftigung mit Necla Kelek möchte ich hier auf die Qualität der Koranzitate von Kelek in "Die fremde Braut" (1. Auflage, 2005) eingehen. Da die von ihr angesprochenen Themen äußerst brisant sind, will ich die Gelegenheit jedoch auch nutzen, um mich zu ihrem Inhalt zu äußern. Schließlich will ich es mir auch nicht zu einfach mit Necla Kelek machen.

    Hier geht es mir dennoch primär um die Frage: Wie präzise arbeitet Kelek mit der wichtigsten und am einfachsten zugänglichen Quelle des Islams, nämlich dem Koran? Diese Frage ist deswegen interessant, weil die Bearbeitung der inhaltlichen Fragen deutlich komplexer ist, als das Zitieren von Koranversen. Die Beantwortung dieser einfachen technischen Frage kann uns womöglich etwas über die Qualität ihres Umgangs mit den schwierigeren Themen verraten.

    Im Folgenden greife ich aus dem Unterabschnitt "Die Sklavin des Mannes" von "Die fremde Braut" die Seite 165 heraus (1. Auflage, 2005). Auf der besagten Seite finden sich nach meinem Eindruck einige groteske Fehler beim Versuch den Koran zu zitieren und zu interpretieren.

    Sure- und Versnummern
    Zum einen stimmen von fünf Koranzitaten auf der Seite 164 bei vieren die Sure- und Versnummern nicht mit denen der Verse in der der gängigen kufischen Zählung überein. Nun gibt es in manchen in Deutschland heute seltener verwendeten Koranfassungen durchaus Abweichungen von der kufischen Zählung - jedoch wäre hier ein Hinweis notwendig, wenn nicht die am meisten verbreitete Zählung verwendet werden soll. Sonst endet schon der erste Versuch Keleks Angaben zu überprüfen in Ratlosigkeit.

    Auch bleibt auf den ersten Blick unklar, welche Koranübersetzung Kelek ihren Zitaten zugrunde legt - vom philologischen Standpunkt sind diese jedenfalls ausgesprochen problematisch. Auch in ihrem Quellenverzeichnis ist keine Koranübersetzung angegeben. Vermutlich handelt es sich um die Übersetzung von Ludwig Ullmann. Dem kritischen Leser kann meines Erachtens eine solche Blindzitation nicht zugemutet werden. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Necla Kelek diese Zitate einfach aus einem anderen Buch abgeschrieben hat:

    Unerklärliche Verszusätze 1 - Hat die Ehefrau hörig zu sein?
    Wir finden bei Kelek folgende Übersetzung eines Koranverses vor, der in den aktuellen Debatten häufig als Hinweis darauf verstanden wird, dass die Frau dem Mann sexuell gehorsam sein soll. Dieser Aspekt ist es, der diesen Vers für Kelek interessant macht.

    "Die Weiber sind euer Acker, geht auf euren Acker, wie und wann ihr wollt, weiht aber Allah zuvor eure Seele (durch Gebet, Almosen oder gutes Werk). Er erwartet natürlich, dass der Boden seines Ackers gut ist und dieser Früchte hervorbringt." (nach Kelek: Sure 2, Vers 224; nach kufischer Zählung: Vers 223)

    Zum Formalen: Der fett gedruckte Satz wird bei Kelek ausdrücklich als Teil des Verses zitiert. Ein solcher Teil existiert jedoch nicht. Auch ist nicht davon auszugehen, dass es irgendeine Koranübersetzung gibt, in der ein solcher Satz steht. Vermutlich hat Kelek beim Übernehmen des Verses einen versfremden, erklärenden Teil des Originaltextes versehentlich für einen Teil des Verses gehalten.

    Zum Inhalt: Eine nähere Analyse des Originalwortlautes des Verses und der Diskussion in der klassischen Koranexegese zeigt, dass die Übersetzung "wann und wo ihr wollt" interpretativ erzwungen und die Auslegung auf sexuellen Gehorsam hin keineswegs im Vers angelegt oder gar zwingend ist. Denn der Fokus des Verses liegt auf der Art des Verkehrs, und nicht auf der angeblich ständig geforderten Verfügbarkeit der Frau. In der philologisch exakteren Übersetzung von Rudi Paret heißt es: "Eure Frauen sind euch ein Saatfeld [also nicht: euer Saatfeld - HT]. Geht zu eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." Hier ist weniger von der interpretativ eingeschleusten ständigen Verfügbarkeit der Frau zu spüren.

    Der vom Koranexegeten Hamdi Yazir angegebenen Überlieferung zufolge wurde dieser Vers geoffenbart um die Ansicht zu widerlegen, dass gewisse Stellungen beim Geschlechtsverkehr die Geburt schielender Kinder zur Folge hätten (Hak dini Kur'an dili - Band 2, S. 100). In diesem Kontext wurde der Hinweis auf den fruchtbaren Acker von den Koranexegeten oft dahingehend verstanden, dass ein Analverkehr verboten sei, dass aber ansonsten keine Einschränkungen von Stellungen vorgesehen seien.

    Zum befremdlich anmutenden Vergleich mit dem Acker bzw. Saatfeld wäre noch zu ergänzen, dass dieser in der Wüste als Quell von Leben einen positiveren Beiklang als im Deutschen hat und von der Wirkung her auch schon mit der Oase verglichen wurde.

    Kelek zitiert als zusätzlichen Beleg für die Pflicht der Frau "ihm [dem Mann] jederzeit zur Befriedigung seiner Triebe zur Verfügung zu stehen" Vers 51 (nach Kelek: 52) von Sure 33. Thema des Verses ist entgegen der Dekontextualisierung Keleks ausdrücklich nur das Intimleben des Propheten Mohammed mit seinen zeitweilig an die zehn reichenden Ehefrauen. Nach einhelliger Meinung in der klassischen Koranexegese spricht dieser Vers also nicht die muslimische Männerschaft an und ist daher nicht universalisierbar und somit auch für Keleks Zwecke unbrauchbar. Kelek weiß dies nicht, oder übergeht dies. Auch ist das Thema nicht eine gebotene sexuelle Verfügbarkeit, sondern die Erlaubnis, dass der Prophet auch zu jenen seiner Frauen wieder einen intimen Kontakt aufbauen durfte, von denen er sich eine Weile ferngehalten hatte. Der Vers verweist in diesem Kontext explizit darauf hin, dass die Regelung dazu dienen soll, dass seine Frauen "frohen Mutes und nicht traurig" (Rudi Paret) sein sollen. Die Befriedigung von Trieben ist also nicht das eigentliche Thema dieses Verses. Außerdem ist in der von Kelek zitierten Übersetzung statt vom "frohen Mute" vom "frischen Auge" die Rede, was von einer Unkenntnis der zugrunde liegenden arabischen Redewendung, die hier wörtlich übersetzt wurde, zeugt.

    Inhaltlicher Zusatz: Nun könnte man zurecht fragen, warum z. B. im "Ackervers" 2:223 der Wille der Frauen im Vers nicht explizit erwähnt wird. Zum einen spricht der Koran historisch in einen patriarchalen Kontext, in dem in der Regel die Männer als Entscheidungs- und Verantwortungsträger selbstverständlicherweis die ersten Adressaten waren. Dies bedeutet aber weder, dass das Wesen des Islams auf diesen patriarchalen Kontext beschränkt werden kann, noch dass der Koran gar nicht auf die emotionalen Bedürfnisse und Wünsche der Frau eingegangen wäre. Im Gegenteil. In der selben Sure heißt es nämlich wiederum im sexuellen Kontext:

    "Es ist euch erlaubt, zur Fastenzeit bei Nacht mit euren Frauen [sexuellen] Umgang zu pflegen. Sie sind für euch, und ihr für sie (wie) eine Bekleidung..." (Sure 2, Vers 187)

    Das ist das klare Votum des Korans zur Frage danach, wer für wessen Befriedigung aufzukommen hat. Alle anderen Quellen und Interpretationen sollten an diesem Vers gemessen werden.

    Aber gibt es nun neben dem fehlerhaften Zitat Keleks aus einer unzureichenden Koranübersetzung gar nichts mehr zu diesem Thema zu sagen? Doch, das gibt es - denn im klassischen islamischen Recht, das nicht identisch mit dem Koran ist, wurde der Frau eben doch unter Wahrung der Verhältnisse sexueller Gehorsam gegenüber dem Mann auferlegt, jedoch eher unter Berufung auf außerkoranische Überlieferungen, denn auf den genannten Vers. Jene - dem Koran nachgeordneten und durchaus anzweifelbaren - Überlieferungen wurden von den Gelehrten trotz des implizierten Gleichheitsgrundsatzes in 2:187 (siehe oben) stets einseitig zugunsten des Mannes ausgelegt, was sich heute noch in klassisch-islamischen Rechtshandbüchern niederschlägt.

    Dahinter steckte neben einer möglichen Bevorzugung von Männerinteressen durch die Rechtsgelehrten sicherlich auch die Absicht die Ehemänner vom Fremdgehen abzuhalten. Zu ergänzen wäre ferner, dass man im klassischen islamischen Recht auch Hinweise darauf findet, dass auch der Mann den sexuellen Wünschen der Frau entsprechen solle. Fehlende sexuelle Befriedigung der Frau durch den Mann wurde von vielen Gelehrten als legitimer Grund für eine Scheidung der Frau verstanden. Jedoch sind die Formulierungen im klassischen islamischen Recht zu den sexuellen Pflichten des Mannes - wen wundert's - weniger deutlich als zu den Pflichten der Frau. Gewiss hängt das auch mit der männlichen Dominanz in den klassischen islamischen Wissenschaften zusammen.

    Dennoch muss man feststellen, dass sich die durchaus problematische und klärungsbedürftige Thematik eines auf die Frau fokussierten sexuellen Gehorsamsgebots im patriarchalen historischen Kontext durchgesetzt hat und heute gewiss mehr Leid als Nutzen mit sich bringt. Daran hat die islamische Überlieferung und die darauf aufgebaute Rechtstradition sicherlich einen Anteil.

    Jedoch fehlen den oben diskutierten Koranversen, die eine unvergleich höhere Authentizität und Autorität als die anderen Quellen besitzen, klare Hinweise in diese Richtung. Eben diese Verse sind nun ohne Zweifel die bessere Grundlage für ein klassisch begründetes, aber reformorientiertes Islamverständnis. Auch wenn man die Überlieferung nicht zurückweist, so kann sie dann doch im Lichte gerade von 2:187 gelesen und gegebenenfalls "entschärft" werden.

    Wenn also Kelek und andere Autoren die Thematik des sexuellen Gehorsams kritisieren wollen, dann sollten sie dies nicht durch eine gezielte Anreicherung von an sich neutralen Koranversen bewerkstelligen, sondern sich den eigentlichen Quellen dieser Thematik und den lösungsorientierten Interpretationsansätzen widmen. Eine reformorientierte islamische Haltung zum Thema wird die gegenseitige Liebe und Fürsorge der Ehepartner im Sinne von 2:187 in den Vordergrund stellen und einen einseitigen rechtlichen Verpflichtungscharakter zu Ungunsten der Frau relativieren und zu überwinden trachten. Schließlich heißt es in 30:21 ja auch:

    "Und er hat bewirkt, dass ihr einander in Liebe und Erbarmen zugetan sein" (Paret).

    Unerklärlicher Verszusatz 2 - Zählt die Zeugenschaft der Frau weniger als die des Mannes?
    Das Phänomen unerklärlicher Verszusätze findet man wenige Zeilen weiter bei folgendem Zitat von Kelek:

    "... nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen, zu Zeugen, aber niemals statt zwei Männern vier Frauen. Ein Mann muss immer dabei sein." (nach Kelek: Sure 2, Vers 283; nach kufischer Zählung Vers 282)

    Zum Formalen: Auch in diesem Zitat ist gibt es einen Zusatz, der hier fett gedruckt ist. Dieser Teil ist wiederum kein Bestandteil des Verses und wurde vermutlich von der Autorin beim Abschreiben aus einer entsprechenden Quelle versehentlich für einen Teil des Verses gehalten. Wie im obigen Zitat findet dadurch eine inhaltliche Fokussierung statt. Außerdem fehlt der Einstieg in den Vers, der sich hier eindeutig nur auf die Zeugenschaft bei wirtschaftlichen Transaktionen bezieht. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass der Vers die Zeugenschaft der Frau generell als minderwertig darstellt. Interpretationen des klassischen islamischen Rechts, die die Aussage des Verses zum Nachteil der Frau verschärfen, werden so auf äußerst plumpe Weise durch Kürzen und Erweitern in den Vers eingebaut. Wenn Kelek das klassische islamische Recht kritisieren will, dann soll sie das tun. Wenn sie den Koran kritisieren will, dann soll sie das auch tun. Es ist jedoch unredlich Koranversen gezielt bestimmte und durchaus bestreitbare Interpretationen unterzuschieben. Ob Kelek den Unterschied zwischen Koran und islamischen Recht überhaupt wirklich nachvollzogen hat? Jedenfalls scheint es mir undenkbar, dass einer echten Islamexpertin gleich mehrfach auf einer einzigen Seite derartige Fehler unterlaufen können, auch wenn es sich dabei "nur" um die erste Auflage eines Buches handelt.

    Zum Inhalt: Lässt man Keleks fingierten Zusatz weg, bleibt nur noch der Ratschlag übrig bei der Bezeugung wirtschaftlicher Transaktionen einen Mann durch zwei Frauen zu ersetzen, damit die eine der anderen zur Hilfe kommen könne, wenn sie den Vertragsinhalt vergessen sollte. Ein Blick auf den historischen Kontext zeigt: Frauen waren zum Offenbarungszeitpunkt des Korans generell weniger kompetent in Handelsfragen. Diese historische Randbedinung wird im Vers berücksichtigt. Eine solche reformorientierte Interpretation findet man heute nicht nur bei den modernistischen, sondern auch zahlreichen konservativen Autoren (vgl. Abdullah Takıms Hinweis auf das Ergebnis einer Theologentagung der türkischen Religionsbehörde im Jahr 2002 in: Islamische Tradition und neue Ansätze in Süleyman Ateş's "Zeitgenössischem Korankommentar", S. 343 f.).

    Auch das klassische islamische Recht erlaubt prinzipiell eine Änderung eines Rechtsurteils (al-hukm), wenn die Ursache des Urteils ('illat al-hukm) eindeutig nicht gegeben ist. Wo der Frau im Allgemeinen die selbe Bildung wie dem Mann unterstellt werden kann, entfällt nach dieser Auslegung die Ungleichbehandlung im entsprechenden Zeugenschaftsrecht. Zumindest vom koranischen Standpunkt her gibt es also kein Hindernis für die gleichberechtigende Auslegung, da der genannte Vers als Ursache des ungleichen Zeugenschaftsrechts die Möglichkeit des Vergessens angibt, was unmittelbar auf die Bildungssituation der damaligen Frauen bezogen werden kann. Eine ausführliche Diskussion dieser Thematik wird an anderer Stelle erfolgen.

    Abschlussthese: Necla Kelek verbreitet fundierte Islamunkenntnisse
    Ich habe hier die Seite 165 von Necla Keleks "Die fremde Braut" analysiert und auf einige grundsätzliche Probleme hingewiesen. Zahlreiche weitere problematische Aspekte auf S. 165 habe ich aus Zeitgründen außer Acht gelassen. Nahezu zu jedem Satz müsste man einen klärenden Aufsatz schreiben, wenn man der Thematik gerecht werden wollte. Keleks Umgang mit Koranzitaten ist erschreckend unprofessionell und gespickt mit Fehlern. Ich deute die fingierten Verszusätze als Leichtsinnsfehler beim Abschreiben von Sekundärquellen. Ich weiß nicht, ob diese Fehler, die in der ersten Auflage auftraten, in den nächsten Auflagen erkannt und korrigiert wurden.

    Die Frage, die dadurch aufgeworfen wird, liegt auf der Hand: Wie soll man den inhaltlichen Islamkenntnissen von Necla Kelek vertrauen, wenn sie schon bei den viel einfacheren Abschreibefragen derart fehleranfällig ist? Auf einige inhaltliche Probleme von Seite 165 bin ich hier auch eingegangen, z. B. wenn Kelek Verse, die allein an Mohammed gerichtet sind, auf alle muslimischen Männer bezieht oder diesen thematisch nicht vorgegebene Untertöne unterschiebt. Oder wenn sie problematische Interpretationen im klassischen islamischen Recht in neutrale Koranverse hineinliest. Um all dies richtig zu machen, muss man kein Islamwissenschaftler sein. Ein gewissenhaftes Studium einiger Grundlagenwerke auf Deutsch oder Türkisch ist ausreichend.

    Ich glaube im Übrigen nicht, dass ich die Bedeutung von Keleks falschen Koranzitaten übertreibe. Wer will kann per Google die Falschzitate von Kelek eingeben und sich davon überzeugen, in wievielen Foren diese blind verwendet worden sind. Alles spricht dafür, dass die Teilnehmer der besagten Foren von Kelek abgeschrieben haben, sofern sie sich nicht alle gemeinsam an einer dritten Quelle bedient haben.

    Die Themen, die Kelek anspricht, sind durchaus berechtigt und ich teile ihr Interesse daran nach Lösungen zu suchen, die mit unserem modernen Rechtsverständnis und Gerechtigkeitsgefühl verträglich sind. Für diese Probleme gibt es heute zahlreiche gute Analysen und Lösungen aus der Feder kompetenter Islamkenner, Islamwissenschaftler und Theologen - Necla Keleks Beiträge, die von suggestiver Rhetorik überquellen, aber inhaltlich dünn und in jedem Satz vorhersehbar sind, gehören mit Sicherheit noch nicht dazu.

    Für Hinweise und Korrekturen zur gesamten Thematik, einschließlich meiner Abschlussthese, bin ich sehr dankbar.



    http://andalusian.de/index.php/blog-kategorien/item/necla-kelek-kritisch-gelesen-eine-seite-die-fremde-braut-1



    Re: KELEK & CO ... und die muslimische Frau

    M.M.Hanel - 17.05.2011, 12:10


    F.A.Z., 16.05.2011, Nr. 113 / Seite 8
    Necla Kelek kennt offenbar die Forschung nicht

    Mit Empörung nehme ich die verleumderische Attacke der Publizistin Necla Kelek auf den Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Migration und auf seinen Vorsitzenden Professor Klaus Bade in der F.A.Z. vom 9. Mai zur Kenntnis.
    Der Rat besteht aus national und international anerkannten Migrationsforschern, die wie sein Vorsitzender viel zur Versachlichung der Einwanderungsdebatte beigetragen haben. Frau Keleks Behauptung, dass der Rat und sein Vorsitzender eine Art "Politbüro der deutschen Einwanderungspolitik" darstellten, die wissenschaftliche Karrieren Andersdenkender blockierten, ist ebenso töricht wie unverschämt.

    Auch die Unterstellung, dass von diesem Gremium Forschungsmittel nach "ideologischen Kriterien" verteilt würden, hat mit der Wirklichkeit der Drittmittelbeschaffung nichts zu tun. Es liegt nicht in der Kompetenz dieses Gremiums, staatliche Förderungsmittel oder Stiftungsgelder zu kontrollieren. Dass Themen wie Zwangsheirat, Jugendgewalt, Religion, Armut und Bildung von diesem ideologisch programmierten Gutachterkartell tabuisiert und nur von "andersdenkenden Realisten" behandelt würden, ist Unsinn.

    Diese Behauptung macht deutlich, dass Frau Kelek die umfassende Forschung zu diesen Themenkreisen offensichtlich nicht kennt. Dass "Außenseiter" wie sie im deutschen Wissenschaftsbetrieb in einer "blacklist" geführt würden, ist verschwörungstheoretischer Unsinn. In all den Jahren meiner Tätigkeit in der Migrationsforschung kann ich sowohl eine durchgängige Meinungsvielfalt als auch ein unideologisches, pragmatisches Vorgehen diverser Forschergruppen bestätigen.

    Frau Keleks wissenschaftliche Leichtfertigkeit, die in diesem Artikel deutlich wird, mag erklären, warum man in Forscherkreisen ihre populistischen Vereinfachungen weitgehend ignoriert. Jedenfalls ist das Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2011 zur Integration und Migration ein notwendiges Korrektiv einer Debatte, die dank Thilo Sarrazin und Necla Kelek allzu häufig in hysterische Schwarzweißmalerei verfällt. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass Ihre Zeitung, die für sich eine gewisse Bonität in Anspruch nimmt, diese unseriösen Unterstellungen druckt.

    Professor Dr. Berndt Ostendorf, München

    F.A.Z., 17.05.2011, Nr. 114 / Seite 6

    Bade war der erste Kritiker Sarrazins

    Necla Kelek (F.A.Z.-Feuilleton vom 9. Mai) meint, der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration sei ein Kartell zur Unterdrückung der (schrecklichen) wirklichen Wirklichkeit der Integration. Er habe in Deutschland inzwischen so viel Einfluss, dass alle, die auf diesem Gebiet forschen wollen, tunlichst Fragestellungen vermeiden müssen, die ein anderes Ergebnis erwarten ließen als die gefährliche Bagatellisierung der Integrationsschwierigkeiten, vor allem muslimischer Migranten, durch das "Politbüro" und seinen "Generalsekretär", den Osnabrücker Migrationsforscher Klaus J. Bade. Dies sei umso notwendiger, als der Sachverständigenrat staatlich finanziert werde. Alles, was an Fortschritten auf diesem Gebiet bislang zu verzeichnen sei, habe allein die kritische Publizistik, vor allem ihre eigene, bewirkt.

    Der Sachverständigenrat sei auch noch feige: Er habe mit seiner Stellungnahme abgewartet, bis Sarrazin in die rechte Ecke abgedrängt gewesen sei; dann erst habe er es - auf der Grundlage einer windigen, bloß telefonischen Befragung von 5600 Personen - gewagt, die Meinung zu vertreten, das mit der Integration in Deutschland sei gar nicht so schlimm. Die Befragung stammt allerdings von Ende 2009, ist also ein Jahr älter als das Buch von Sarrazin und wurde schon mit dem ersten Jahresgutachten des Sachverständigenrats im Mai 2010 vorgelegt. Und die zweite Befragung, auf die Bade nach Keleks Meinung noch wartet, habe ich selber im April dieses Jahres schon im zweiten Jahresgutachten des Rates gelesen. Außerdem war Bade der allererste, der sich im vergangenen Jahr schon wenige Stunden nach dem erschreckenden "Spiegel"-Artikel zur Ankündigung des Sarrazin-Buches im Netz zu Wort gemeldet und die Diskussion dann immer wieder mit sachlich-kritischen Beiträgen begleitet hat. Weshalb also diese ebenso platte wie falsche Polemik?

    Nach zwanzig Jahren Politik und zehn Jahren Wissenschaftsbetrieb frage ich mich, warum Ihre Zeitung Frau Kelek nicht vor der Gefahr bewahrte, bei seriösen Lesern und vor allem bei Sachkennern hinfort nicht mehr ernst genommen zu werden: Der Sachverständigenrat erhält keine staatlichen Gelder. Wenn mehrere Stiftungen mit unterschiedlichen Stiftungszwecken gemeinsam etwas finanzieren, kann das kein Kartell sein. Und wer behauptet, zahlreiche Wissenschaftler, die unterschiedlicher Meinung sind, könnten ein Meinungskartell bilden, der unterschätzt die Eitelkeit der Professoren. Ich habe auch noch nie gehört, dass ein Kollege einem Doktoranden gesagt hätte, er möge erst die Meinung eines Expertengremiums einholen, bevor er die Fragestellungen seiner Dissertation formuliert. Selbst die Frage, wem denn das kluge und kritische neue Jahresgutachten 2011 nutzen solle, ist einfach zu beantworten: Vermutlich werden im derzeit regierenden schwarz-gelben Umfeld mehr Menschen sein, die gern ein unkritischeres Gutachten gesehen hätten. Solcher Mut kommt aus der kritischen Distanz und Unabhängigkeit gegenüber Politik und Staat, die bei Frau Kelek als Allgewalt eines Migrationsmolochs erscheint.

    Professor Siegfried Hummel, Kulturreferent der Landeshauptstadt München a. D., Osnabrück



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