Genehmigung einer Nebentätigkeit

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Genehmigung einer Nebentätigkeit"

    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Nico - 19.03.2007, 15:04

    Genehmigung einer Nebentätigkeit
    Unser Arbeitgeber möchte allen Mitarbeitern die Genehmigung zu einer Nebentätigkeit entziehen, da wir im Rettungsdienst knapp 48 Stunden wöchentlich arbeiten und dies die nach dem neuen Arbeitszeitgesetz (2004) oberste Grenze der insgesamt zulässigen Beschäftigungszeit inklusive Nebentätigkeit darstellt (Ausnahme selbständige Tätigkeiten). Da dies natürlich nicht auf die Gegenliebe aller Kollegen tifft möchte ich gerne Fragen: Wie wird dies bei Euch gehandhabt, hat jemand Verweise auf eventuell existierende neuere Rechtsprechung zu diesem Thema, wo bekomme ich weitere Informationen?

    Danke

    Grüße

    Nico



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    QRS - 20.03.2007, 13:40


    Moin hier ist erstmal eine Gerichtsurteil FÜR die Arbeitgeber.
    www.anwaltskanzlei-lankau.de/newsletter_archiv/newsletter_04/newsletter_08_04.pdf

    In der Oberfalz gibt es von der Regierung sogar ein Antragsformular unter:
    http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/download/schule/lehrkraefte/anz_nt.pdf .

    Hoffe das ist erstmal genung Lesestoff, ansonsten wäre es schön, wenn du das Bundesland nochmal nennen würdest, dann könnte ich noch einmal genauer nachsehen.

    MFG



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Archie Brain - 21.03.2007, 06:16


    Ich weis gar nicht, ob das Bundesland wirklich von Relevanz ist. Fakt ist, dass die Summe aller nicht – selbständigen Arbeiten die 48h/Woche im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten darf. Das ist in Schleswig – Holstein das Gleiche, wie in Baden – Würtemberg. Der Hauptarbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsschutzrichtlinie eingehalten wird.
    Zunächst einmal ist es vom Tarifvertrag abhängig, ob der Arbeitnehmer Nebentätigkeit lediglich anzeigen, oder sie genehmigen lassen muss
    Theoretisch kann der Arbeitgeber Nebentätigkeit genehmigen, mit dem Zusatz, dass nur die Differenz zwischen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit beim Hauptarbeitgeber und den 48h geleistet werden darf. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass sein Arbeitnehmer ihm regelmäßig die Stundenleistung der geringfügigen Beschäftigung mitteilt, um sicher zu stellen, dass die Arbeitsschutzrichtlinie eingehalten wird. Ist es so, dass die 48h/Woche auf jeden Fall überschritten werden, hat der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz einzuleiten. D.h. er kann die Nebentätigkeit nicht genehmigen, bzw. dulden. Das ist dann keine Arbeitgeber – Schikane, sondern Umsetzung geltenden Rechts.
    Grundlage hierfür ist das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitsschutzrichtlinie der EU 93/104/EG.
    Vorsicht ist geboten, wenn die Nebentätigkeit trotzdem ausgeführt und damit die 48h regelmäßig überschritten werden. Dann kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, seine Arbeitskraft dem Hauptarbeitnehmer im vollen Umfang zu Verfügung zu stellen, weil diese ja durch die Nebentätigkeit geschmälert ist. Dann kann sich der Arbeitnehmer ganz schnell auf dem Flur der Agentur für Arbeit wieder finden und ist dann eben kein Arbeitnehmer mehr…



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    QRS - 21.03.2007, 13:08


    Das ist schon richtig. Aber wenn es in dem Bundesland vielleicht andre Arbeitgeber gibt die es zulassen, könnte man vielleicht beim Chef so argumentieren.



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Archie Brain - 21.03.2007, 18:07


    Entschuldige, lieber QRS wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe, aber verstehe ich Dich richtig?
    "Lieber Chef: Hier in Mecklenburg Vorpommern gibt es einige Arbeitgeber, die gegen geltendes EU - Recht verstoßen. Daher wäre es doch gar nicht schlimm, wenn Du das genauso machst. Schließlich haben wir hier ein und den selben Ministerpräsidenten und es geht ja um Arbeitnehmerinteressen!!! Also bitte komme Deiner Verpflichtung, Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinie zu treffen einfach mal nicht nach, denn wir in Meckvorpomm müßen schließlich zusammenhalten!!! In Liebe, Deine Belegschaft".
    Verzeih mir bitte die Polemik, aber so leite ich Deine Argumentation ab.
    Es gibt nur eine einzige relevante Frage: Arbeiten die Arbeitnehmer unter einem Tarifvertrag, der eine opt out - Regelung zulässt? Wann ja, dann kann diese, sofern auch der AG mitspielt, von den einzelnen MA unterschrieben werden, sofern die Begleitumstände mitspielen (Alternativen prüfen, Gesundheitsschutz nachweisen, behördliche Genehmigung, usw.). Auf dieser Basis kann man dann weiter sehen. Aber das Bundesland - Argument ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar.



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    QRS - 22.03.2007, 10:28


    Ungefähr so, da im moment das Urteile zur Umstellung sowieso erstmal bis 2008 verlängert wurde!



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Illuminati - 22.03.2007, 10:54


    Um hier mal eben kurz und knapp drauf zu antworten:

    Der Arbeitgeber darf es nicht. Das das nicht im Sinne aller Arbeitnehmer ist, dass ist ja klar... Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Falls Euer Arbeitgeber trotz allem Nebentätigkeiten zustimmen sollte, dann muss man Euch zu diesem AG gratulieren. Falls er es nicht macht, dann handelt er nach geltendem Recht und man müsste Euch auch dieses Mal theoretisch gratulieren.

    Archie Brain hat folgendes geschrieben: Zunächst einmal ist es vom Tarifvertrag abhängig, ob der Arbeitnehmer Nebentätigkeit lediglich anzeigen, oder sie genehmigen lassen muss
    Richtig. Für dieses Thema ein nicht zu unterschätzender Aspekt.

    Gruß



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Archie Brain - 22.03.2007, 11:43


    QRS hat folgendes geschrieben: Ungefähr so, da im moment das Urteile zur Umstellung sowieso erstmal bis 2008 verlängert wurde!
    Ich werde durch Deine Aussagen immer verwirrter. Möchtest Du jetzt damit sagen, daß es einzelne Bundesländer gibt, die aufgrund eines Urteils nicht in der Pflicht sind, das Arbeitszeitgesetz und die EU - Richtlinie bis 2008 umzusetzen? An diesem Urteil wäre ich mehr als interessiert, nicht zuletzt, weil es wohl das erste Mal sein wird, das auf Länderebene EU- und Bundesrecht gebrochen wurde.
    Tasächlich befürchte ich ja, daß Du in der Frage von welcher Seite aus auch immer sehr fehlinformiert worde bist. Sollte ich da daneben liegen, bin ich an weiteren Hintergrundinformationen zu Deinen Äußerungen wirklich äußerst interessiert! Von daher: laß von Dir hören!



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Illuminati - 22.03.2007, 18:23


    Archie Brain hat folgendes geschrieben: ... weil es wohl das erste Mal sein wird, das auf Länderebene EU- und Bundesrecht gebrochen wurde.
    Oh, ich denke allerdings schon, dass sich momentan noch nicht alle dem Öffentlichen Dienst angehörigen Institutionen an die EU-Richtlinie halten... Konkrete Beispiele habe ich keine, allerdings eine ausgeprägte Vorstellungskraft. ;-)



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Nico - 23.03.2007, 12:36


    Hallo,

    und danke erstmal für die zahlreichen und zügigen Antworten!
    Zum ersten ist festzustellen das es sich scheinbar um ein Thema von Interesse handelt! Das es sich um Bundesrecht handelt ist die Diskussion um welches Bundesland sich handelt müsig! Auch der jeweils gültige Tarifvertrag ist meines erachtens in diesem Falle nicht von Belang da ein Bundesgesetz das höhere Rechtsgut darstellt.Wichtig wäre mir tatsächlich als Argumentationsgrundlage gewesen wie handelt euer Arbetgeber! Denn dies schafft tatsächlich eine eventuelle Argumentationsgrundlage! Das es sich im weiteren bei dem Gesetz eigentlich um eine Farce handelt dies brauche ich denke ich niemandem zu sagen der noch nicht vollends seiner Basis und der Realität in unserem Beruf entrückt ist! Denn schon allein aufgrund der Tatsache das Selbstständige Tätigkeiten ausgenommen sind sieht man genau die eigentliche Zielrichtung dieses Gesetzes. Es ermöglicht z.B. Ärzten weiterhin ihre Nebentätigkeiten während man damit versucht den "normalen" Angestellten nach überkommener Gewerkschafts Doktrin ihre Nebenätigkeit zu untersagen unter dem Deckmantel des angeblichen Schaffens von Arbeitsplätzen und des Schutzes der Arbeitnehmer! Ich denke es tendiert keiner einfach nur aus Spaß dazu eine Nebentätigkeit anzunehmen dies passert natürlich nur aufgrund des größer werdenden wirtschaftlichen Druckes!

    Ich bin der allerletzte der Möchte das gesetzliche Grundlagen nicht eingehalten werden aber ich denke es ist wichtig soetwas auch kritisch zu hinterfragen Denn de Facto wird wohl kaum jemand auf seine Nebentätigkeit verzichten sondern dies wird lediglich dazu führen das die Betätigungen dem Arbeiteber nicht mehr gemeldet werden.Mit welchen Konsequenzen auch immer!!!!!

    Grüße

    Nico



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    lotti - 07.04.2007, 09:19

    NEBENTÄTIGKEITEN
    hmm... bei uns ist dieses problem auch gerade aufgetreten. der AG hat ein rundschreiben durch die wachengejagt und jedem die nebentätigkeit untersagt (das ist schonmal sehr kritisch zu betrachten). nun müssen alle (auch schon genehmigte) nebentätigkeiten erneut angezeigt werden. hauptargument der AG: "wir wollen keine nebentätigkeiten in direkter konkurenz genehmigen". damit meint der AG die berufsfachschulen für rettungsdienste, also jede dozententätigkeit.
    1. Nebentätigkeiten sind ein Grundrecht... ...Entfaltung der Persönlichkeit
    2. Konkurenz kann nur stattfinden wenn der arbeitgeber selbe leistungen anbietet.
    3. freiberufliche und selbständige arbeit fallen nicht unter das AZG.

    der AG ist nicht die hilfsorganisation an sich, sondern der KV oder LV. nur weil das rote kreuz irgendwo eine schule betreibt heisst es noch lange nicht, dass man nicht an einer anderen schule unterrichten kann.



    Re: Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Rettungsassistent - 07.04.2007, 10:46


    tach alle,

    ja das was lotti erzählt kann ich nachvollziehen, wir haben auch leute bei uns die hautamtlich (wie ich) bei der feuerwehr arbeiten UND an Schulen ausbilden, das mag unser Boss auch nicht so wirklich gerne. Verstehen kann ich es. Aber ebenso wird es bei uns recht einfach gehalten.

    1. Solange es deine Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigt
    2. Es wird gedulded.

    Hat bei uns den Sinn, das die Feuerwehr eigenen Mitarbeiter nicht die "Konkurrenz" ausbilden....

    greez
    Mike



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