Gestze und Vorschriften im Rettungsdienst

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Gestze und Vorschriften im Rettungsdienst"

    Re: Gestze und Vorschriften im Rettungsdienst

    Bluelight - 01.10.2006, 05:33

    Gestze und Vorschriften im Rettungsdienst
    Ich bin in den Jahren, die ich im Rettungsdienst arbeite, durch einige Betriebe gekommen und haben schon für alle im RD vertretenen Organisationen (inkl. privat Anbieter) gearbeitet (bis auf für die Malteser, hat sich bis jetzt noch nicht ergeben :D ). Bei fast allen musste ich feststellen, dass die Gesetze und Vorschriften für den Rettungsdienst nicht immer eingehalten werden, meist aus Kostengründen.

    Wie ist es bei Euch im Betrieb?!
    Hält sich euer Arbeitgeber an die Vorschriften und Verordnungen?!

    Und wie ist es mit Euch haltet ihr euch an die für Euch relevanten Gesetze und Vorschriften (z.B. Medizinprodukte Betreiber Verordnung, Hygienevorschriften etc.)?!

    Würdet ihr euch mehr Kontrolle durch den Gesetzgeber wünschen?!

    Sind private Anbieter aus Eurer Erfahrung besser in der Einhaltung der Auflagen?!

    Schreibt mal wie es bei euch so ist und was ihr erlebt habt. :roll:



    Re: Gestze und Vorschriften im Rettungsdienst

    Illuminati - 09.11.2006, 16:35


    Hallo bluelight,

    mit Erschrecken habe ich gerade festgestellt, daß noch niemand auf Deinen Beitrag geantwortet hat. Nachdem ich das Thema in den Bereich "Betriebsrat" verschoben habe, werde ich auch darauf antworten. :)

    Also bei uns im Betrieb ist man sehr bemüht alle Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Das es doch manchmal zu irgendwelchen Konflikten kommen kann ist natürlich nicht ausgeschlossen und meiner Meinung nach auch absolut normal.
    Bei Deinen genannten Konflikten (Hygiene, MPG usw) müssen die Betriebsräte, die MPG-Beauftragten oder die Sicherheitsbeauftragten tätig werden. Bei offensichtlichen Verstößen würde ich immer den Gang zum Betriebsrat empfehlen, da der für die Einhaltung der ArbStättV, sowie der UVV zum Schutz der MA verantwortlich ist und nach eingegangener Beschwerde auch handeln muss.
    Der BR sollte dann für Abhilfe sorgen. Natürlich ohne Angabe des MA der die Beschwerde bzw. den Verstoß gemeldet hat.


    Gruß



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