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Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö
breakout - 01.02.2007, 13:05rechtsextremist reinthaler klagt kpö
Zitat: Der bekannte Welser Rechtsextremist Ludwig Reinthaler hat die KPÖ-Oberösterreich wegen angeblichen Verstoßes gegen das Mediengesetz geklagt, weil in einer Presseaussendung der KPÖ im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Demonstration durch Reinthaler am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis eine Darstellung von Reinthalers politischen Aktivitäten erfolgte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von NS-Relikten auf den von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen organisierten „Erlebnisflohmärkten“.
Bemerkenswert bei der ersten Verhandlung am 29. Jänner 2007 im Linzer Landesgericht war nicht nur, dass im Schlepptau Reinthalers der sattsam bekannte „Porno-Jäger“ Martin Humer als Zuhörer aufmarschierte, sondern dass er auch von einem Trupp von Neonazis aus dem Umfeld des Bundes Freier Jugend (BFJ) begleitet wurde.
Für die KPÖ wies Rechtsanwalt Andreas Löw darauf hin, dass nach der österreichischen Judikatur sowie jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Artikel 10 der Menschenrechtskonvention auch die schärfste Kritik erlaubt sei, solange es um die Sache geht, was im gegenständlichen Fall zweifellos gegeben sei. Löw legte zahlreiche Beweise vor, welche die Verantwortung Reinthalers für den Verkauf von NS-Relikten auf dem von ihm organisierten Flohmarkt bestätigen.
Weiters charakterisierte er Reinthaler mit zahlreichen Beweisen als zumindest im lokalen Rahmen seit Anfang der 90er Jahre tätigen Politiker, der wiederholt bei Wahlen kandidiert hatte und jüngst die Gründung einer „Bürgerwehr“ angekündigt hatte und der sich daher nicht wie in der Klageschrift behauptet wird auf den Status einer Privatperson zurückziehen könne. Als besondere Beispiele für Reinthalers politische Aktivitäten nannte Löw, dass Reinthaler an den früheren DÖW-Chef Wolfgang Neugebauer einen Strick mit der Aufforderung diesen anzuwenden geschickt hatte und an einem 20. April zu einem „Gedächtnissprengen“ zur rechtsextremen Kultstätte in Offenhausen eingeladen hatte.
Der von Reinthaler als Zeuge namhaft gemachte Privatdetektiv Brunner aus Marchtrenk hatte angeblich die Flohmärkte überwacht und Händler die NS-Relikte verkauften Reinthaler gemeldet. Auf die Frage von Richter Klaus-Peter Bittmann, ob er wie bei Detektiven üblich Fotos oder Protokolle von diesen Beobachtungen angefertigt hatte, musste Brunner dies jedoch verneinen. Trotz nachhaltiger Fragen des Richters konnte Brunner auch nicht angeben wo die Halle des Eisenbahnersportvereins Wels liegt, in welcher Reinthaler ebenfalls einen von Brunner angeblich überwachten Flohmarkt betrieben hat.
Arbeiterkammerpräsident Johann Kalliauer sagte als Zeuge aus, dass er 2001 bei einem zufälligen Besuch des Flohmarkts in der Messehalle festgestellt hatte, dass dort NS-Relikte offen angeboten wurden und er daraufhin die Polizei eingeschaltet hatte, woraufhin es schon 2001 heftige mediale Auseinandersetzungen gegeben habe.
Der Welser Antifa-Sprecher Robert Eiter sagte ebenfalls aus, dass er bei Besuchen des Flohmarktes NS-Relikte registriert und die Medien informiert hatte und legte drei zu Dokumentationszwecken erworbene derartige Objekte als Beweismittel vor, woraufhin ihn Reinthalers Anwalt Burgholzer der falschen Zeugenaussage bezichtigte, indem er behauptete diese Relikte schon vorher besessen zu haben. Eiter wies weiters auf die ihm bekannten politischen Aktivitäten Reinthalers im Zusammenhang mit einem verhetzenden Flugblatt zum Mord in Oberwart, den Aktivitäten in Offenhausen, bei einem Besuch des damaligen Bundespräsidenten Klestil in Wels und anderen Fällen hin.
Weiters erklärte Eiter, dass laut einem Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer sowohl der BFJ als auch dessen Mutterorganisation AFP gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Nach seiner Kenntnis wurde nach der behördlichen Auflösung des „Tages der volkstreuen Jugend“ des neonazistischen BFJ im Jahre 2005 von Reinthaler im Jahr darauf die Anmeldung einer Demonstration in Ried übernommen, deren etwa 140 Teilnehmern überwiegend aus dem BFJ-Spektrum gestellt wurden. Zwei weitere Demonstrationen am 27. Mai und am 10. Dezember 2006 seien dann von den Behörden wegen Verdacht auf Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz untersagt worden, am 10. Dezember sei Reinthaler daraufhin aus Protest mit einigen anderen Personen mit einem Sarg durch die Stadt marschiert.
Thomas Rammerstorfer aus Wels sagte aus, dass ihm Reinthaler seit 1991 bekannt sei und dieser ihn damals wegen eines Leserbriefes unter Druck zu setzen versuchte. Ebenso sei ihm bekannt, dass Reinthaler wiederholt bei verschiedenen Wahlen kandidiert hatte. Reinthaler und Humer würden sich nach seinen Beobachtungen bei antifaschistischen Kundgebungen als Fotografen betätigen, offensichtlich um ein Archiv über politische Gegner anzulegen. Ihm sei auch bekannt, dass BFJ-Aktivisten Flugblätter Reinthalers verteilen, der wiederum die Anmeldung von Demonstrationen in Ried übernommen habe. Die Verhandlung wurde abschließend von Richter Bittmann auf den 30. März 2007 vertagt.
http://ooe.kpoe.at/news/article.php/20070131141132926
Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö
breakout - 31.03.2007, 13:29
Zitat: Linker Pressedienst - Herausgegeben vom KPÖ-Landesvorstand Oberösterreich, Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 65 21 56,
Mail ooe@kpoe.at – Web www.kpoe.at/ooe - Ausgabe vom 30. März 2007
Welser Rechtsextremist als Strohmann des neonazistischen BFJ
Laut DÖW seit 15 Jahren einschlägige Aktivitäten Reinthalers
Die KPÖ-Oberösterreich wurde vom Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler geklagt, weil sie in einer Presseaussendung zur
Anmeldung einer Demonstration am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis durch Reinthaler als Strohmann des neonazistischen Bundes
Freier Jugend (BFJ) dessen politische Aktivitäten darstellte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von NS-Relikten auf den
von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen organisierten „Erlebnisflohmärkten“. Auch bei der zweiten Verhandlung am 30. März
im Linzer Landesgericht erschien Reinthaler wieder mit „Porno-Jäger“ Martin Humer und einigen Neonazis aus dem Umfeld des BFJ als
Gefolge.
Bei der Verhandlung sagte Gerhard Obermayr von der Bezirkshauptmannschaft Ried als Zeuge aus, dass sich eine von Reinthaler für den
18. März 2006 in Ried angemeldete und nicht untersagte Demonstration unter dem Titel „Für unser Hoamatland“ als Veranstaltung des
BFJ herausgestellt hatte und der BFJ diese im Internet auch als „gelungene Veranstaltung“ darstellte. Als Konsequenz daraus wurden
von der Bezirkshauptmannschaft auch auf Grund von Ermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz die von Reinthaler für den 27.
Mai unter dem Titel „Multikulti beenden“ und für den 10. Dezember zum „Tag der Menschenrechte“ angemeldeten Versammlungen untersagt.
An beiden Terminen war es jedoch ungeachtet der Untersagung zu Aktivitäten des BFJ gekommen. Für die untersagte Kundgebung am 27.
Mai hatte Reinthaler sogar mit einem Postwurf an die Rieder Haushalte aufgerufen, wie der Zeuge Gerhard Ziegler als Teilnehmer einer
antifaschistischen Gegenkundgebung an diesem Tag berichtete. Auch hatten BFJ-Aktivisten mit verklebtem Mund als Protest gegen die
Untersagung der von Reinthaler angemeldeten Kundgebung im Rieder Stadtgebiet demonstriert. Am 10. Dezember marschierte Reinthaler
persönlich mit weiteren Personen trotz Verbot der Kundgebung mit einem Sarg herum. Dabei waren auch mehrere BFJ-Aktivisten
beteiligt, wie der Zeuge Markus Rachbauer aus Wels berichtete. Rachbauer bestätigte auch, dass laut seiner Beobachtung auf
Reinthalers „Erlebnisflohmarkt“ am 11. März 2001 bei einem Stand auch „Mein Kampf“ zum Kauf angeboten wurde.
Seitens der Welser Polizei berichtete Manfred Holzner als Zeuge, dass er auf Reinthalers Flohmarkt eine Hitler-Büste beschlagnahmt
hatte. Sowohl er als auch der Welser Journalist Gerald Nowak bestätigten, dass Reinthaler bei einer Lautsprecherdurchsage am
Flohmarkt unter dem Applaus von Standbetreibern erklärt hatte, dass es verboten sei Sachen von Hitler zu verkaufen, jedoch erlaubt
sei Dinge von Stalin anzubieten, was Rechtsanwalt Andreas Löw als Rechtsvertreter der KPÖ als „Verhöhnung des NS-Gesetzes“
interpretierte. Laut Nowak wurden bei einem Rundgang am Flohmarkt im Februar 2001 eine „auffallende Menge“ von Orden, Dolchen mit
SS-Rune, einschlägige Bücher und anderen NS-Devotionalien festgestellt, was Reinthaler jedoch als belanglos dargestellt hatte. Nowak
hatte auch selber gesehen, wie sich einige Standbetreiber mit dem Hitlergruß verabschiedet und beim Erscheinen der Polizei von
Händlern NS-Devotionalien in Kisten verpackt und rasch entfernt wurden.
Der frühere Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW), Wolfgang Neugebauer, berichtete, dass er seit
etwa 15 Jahren die einschlägigen Tätigkeiten Reinthalers verfolgt. Laut seiner Aussage wurde das DÖW von zahlreichen Personen und
Medien aus Oberösterreich mit Informationen und Beschwerden über den Handel mit NS-Relikten auf Reinthalers Flohmarkt konfrontiert,
bis letztlich die Welser Messe 2001 den Vertrag Reinthalers nicht mehr verlängerte. Als Neugebauer berichtete, dass er von
Reinthaler 1996 einen Strick mit der Aufforderung diesen anzuwenden zugeschickt erhalten hatte, reagierten dieser und sein Anwalt
Klaus Burgholzer mit Gelächter, wozu Richter Klaus-Peter Bittmann sein deutliches Befremden ausdrückte.
Neugebauer stellte weiter fest, dass der Flohmarkt nur einen kleinen Teil von Reinthalers bis in die jüngste Zeit reichenden
Aktivitäten darstellt. Als Beispiel führte er an, dass Reinthaler 2006 bei einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft für demokratische
Politik (AFP) – die laut Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eine rechtsradikale Organisation ist und gegen das
NS-Verbotsgesetz verstößt – referiert hatte.
Die Verhandlung wurde auf den 27. April vertagt und wird mit einer Einvernahme Reinthalers – der zuletzt die Verhaftung von drei
führenden BFJ-Aktivisten nach einer am 17. März 2007 in Sankt Johann im Pongau aufgelöste Versammlung des BFJ mit „Gestapo-Methoden“
verglichen hatte und bei dem auch eine Hausdurchsuchung stattfand – fortgesetzt. Weiters wird ein auskunftsbefugter Vertreter der
Welser Messe als Zeuge geladen, der über die Umstände die zur Beendigung des Vertrages mit Reinthaler geführt hatten informieren
soll.
Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö
breakout - 23.07.2007, 23:03
Zitat: Linker Pressedienst - Herausgegeben vom KPÖ-Landesvorstand Oberösterreich,
Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 65 21 56, Mail ooe@kpoe.at – Web
www.kpoe.at/ooe - Ausgabe vom 23. Juli 2007
Rechtsstreit über Verkauf von NS-Relikten auf Welser Flohmarkt
Bürgermeister Koits: „Wir wollten endlich Ruhe haben“
Die KPÖ-Oberösterreich wurde vom bekannten Welser Rechtsextremisten Ludwig
Reinthaler geklagt, weil sie in einer Presseaussendung zur Anmeldung einer
Demonstration am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis durch Reinthaler als
Strohmann des neonazistischen Bundes Freier Jugend (BFJ) dessen politische
Aktivitäten darstellte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von
NS-Relikten auf den von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen
organisierten „Erlebnisflohmärkten“.
Bei der vierten und letzten Verhandlung am 20. Juli 2007 erklärte der als
Zeuge geladene Welser Bürgermeister Peter Koits, dass die Stadt Wels durch
Reinthalers Flohmärkte negativ in der Öffentlichkeit stand und dort auch
Flugblätter mit Beschimpfungen verteilt wurden: „Wir wollten endlich Ruhe
haben und das für die Stadt imageschädigende Verhalten beenden“, so Koits.
Auf seinen Vorschlag beschloss der Stadtsenat eine Weisung an die Welser
Messe den seit 1994 laufenden und jeweils für ein Jahr befristeten Vertrag
mit Reinthaler nicht mehr zu verlängern, sodass dieser im Oktober 2001
beendet wurde.
Reinthaler behauptete, dass ihm nur zwei Fälle des Verkaufs von NS-Relikten
auf seinem Flohmarkt bekannt seien und er durch die Verträge mit den
Standbetreibern, stündliche Lautsprecher und Anschläge auf das
Abzeichengesetz aufmerksam gemacht habe. KPÖ-Anwalt Andreas Löw hielt ihm
die Aussagen der Zeugen Kalliauer, Eiter, Rammerstorfer, Nowak, Rachbauer
und Holzner entgegen, denen zufolge es sich um keine Einzelfälle gehandelt
hatte, sondern über Jahre hinweg NS-Relikte im großen Umfang angeboten
wurden.
Im Schlussplädoyer meinte Reinthalers Anwalt Burgholzer, dass Reinthaler
nicht persönlich NS-Devotionalien verkauft hatte und alles Erdenkliche getan
hatte, um einen Verkauf derselben durch die Standbetreiber zu verhindern.
Die KPÖ hätte Reinthaler verleumdet, als „ideologisch behaftet“ dargestellt
und ins „rechtsextreme Eck“ gerückt, sie würde die „Faschismuskeule“
schwingen und zeige kein Unrechtsbewusstsein.
KPÖ-Anwalt Löw wiederum betonte in seinem Plädoyer, dass die gesamte
beklagte Presseaussendung Teil einer politischen Auseinandersetzung war und
bei einer solchen die Grenzen der zu akzeptierenden Kritik größer sind als
in anderen Fällen. Er führte als Beispiel an, dass erst kürzlich eine Klage
des BZÖ wegen des Vorwurfs „die größten Gauner der zweiten Republik“ zu sein
gerichtlich abgewiesen wurde: „Reinthaler ist ein bunter Hund in der
rechtsextremen Szene, die von ihm für den 10. Dezember 2006 in Ried
angemeldete Demonstration wurde von der Behörde als Tarndemonstration des
neonazistischen BFJ qualifiziert und wegen der Gefahr der Wiederbestätigung
verboten.“ Es sei daher unerheblich, ob Reinthaler persönlich NS-Relikte
verkauft hat, entscheidend sei vielmehr, dass er die Auflagen für die
Standbetreiber etwa durch einen Vergleich Hitlers mit Stalin oder die
Organisierung eines raschen Abtransports von NS-Relikten bei Erscheinen der
Polizei verhöhnt und damit entwertet habe: „Zynischer und perfider kann das
NS-Verbotsgesetz nicht verhöhnt werden“, so Löw.
Löw meinte weiters, in Summe habe sich Reinthaler sehr wohl „eindeutig
profiliert“ und verwies auf gerichtliche Entscheidungen, denen zufolge
Vorwürfe wie „Lüge“, „Mafioso“, „grünberockter Rambo“ oder „Gefährder der
Bevölkerung“ als zulässig erkannt wurden, auch wenn nur ein
Tatsachensubstrat und nicht ein voller Wahrheitsbeweis vorlag oder die
Kläger gar nicht persönlich bei den von ihnen organisierten Aktivitäten
anwesend. Das OLG Wien hatte in einer Entscheidung festgestellt, dass die
Meinungsfreiheit eine leere Hülse bleibt, wenn solche Meinungen nicht
zulässig sind.
Überraschend das Urteil von Richter Bittmann: Er gab im ersten Punkt der
Klage, nämlich dem Vorwurf der KPÖ, Reinthaler habe sich durch den Verkauf
von NS-Relikten auf seinen Flohmärkten „eindeutig profiliert“ trotz
zahlreicher eindeutiger Zeugenaussagen dem Kläger recht und verurteilte die
KPÖ zu einer Entschädigung. Als Urteilsbegründung führte der Richter an,
dass der Flohmarkt schwer zu überwachen war und das Beweisverfahren nicht
ergeben habe, dass Reinthaler persönlich dort NS-Devotionalien verkauft
habe.
Hingegen wies Bittmann den zweiten Punkt der Klage, nämlich die Vorhaltung
einer gerichtlich abgetanen Straftat ab. Er begründete diese konträr zu
einer von ihm selbst 1995 im Fall Golowitsch getroffenen Entscheidung damit,
dass die Verurteilung Reinthalers erst 2005 erfolgte und es sich bei dem von
Reinthaler verleumdeten, nämlich AK-Präsident Kalliauer, um eine Person mit
nicht unerheblicher Bekanntheit handelt
Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö
breakout - 06.08.2007, 20:01
Zitat: Sechs Zeugen sagten vor dem Linzer Landesgericht aus, dass über Jahre hinweg
und im großen Umfang auf den von Ludwig Reinthaler von 1994 bis 2001
organisierten Flohmärkten in den Welser Messehallen NS-Relikte angeboten und
verkauft wurden. Wie der Welser Bürgermeister Koits als Zeuge
unmißverständlich erklärte, wurde der Vertrag mit Reinthaler nicht mehr
verlängert, um das für die Stadt imageschädigende Verhalten zu beenden.
Trotzdem urteilte Richter Bittmann am 20. Juli 2007, dass die KPÖ nicht
behaupten darf, dass sich der seit Anfang der 90er Jahre politisch
rechtsaußen tätige Reinthaler durch den Verkauf von NS-Relikten am Welser
Flohmarkt "eindeutig profiliert" habe. Am selben Tag wurden übrigens die "OÖ
Nachrichten" vom selben Richter Bittmann verurteilt, weil sie geschrieben
hatten, dass Gottfried Küssel Kontakt mit dem laut einem Gutachten des
Verfassungsexperten Heinz Mayer gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßenden Bund
Freier Jugend hatte und dazu sogar Fotos als Beweis vorlegten. Ob solche
Urteile halten, wird die Berufung zeigen.
Zur medialen Verharmlosung, dass Reinthaler "bloß gegen Masseneinwanderung
und für die Abschiebung krimineller Ausländer" sei ist anzumerken, dass
Reinthaler bei einigen Verhandlungen mit Neonazis vom BFJ als Tross
erschien. Auch hatte er mehrmals Demonstrationen in Ried im Innkreis
angemeldet, welche die Bezirkshauptmannschaft untersagte, weil sie als
getarnte BFJ-Veranstaltungen interpretiert wurden. Übrigens fand nach der
Verhaftung von drei Marchtrenker Neonazis im März wegen NS-Wiederbetätigung
auch bei Reinthaler eine Hausdurchsuchung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Furtlehner, Landessprecher
----------
KPÖ-Oberösterreich
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