Bei Verschmelzungen möglichst beachten

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    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten

    Matthias Blunert - 13.09.2006, 10:38

    Bei Verschmelzungen möglichst beachten
    Mein heutiger Besuch beim Finanzamt, um die Abgabe von Steuererklärungen für die mit uns verschmolzenen Mietervereine über einen Zeitraum von vier Monaten zu klären, bringt mich zu dem Rat an alle, die Verschmelzungen versuchen: Wählt in jedem Falle als Verschmelzungsstichtag (Bilanzstichtag) den 31. 12. des Jahres. So kann die Überschneidung vermieden werden.

    Ansonsten hatt das Finanzamt von uns auch die Vorlage einer Abschlussbilanz verlangt; das erwies sich als nicht richtig. „Da ingetragene Vereine grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig sind, kann eine derartige Schlussbilanz nur dann eingereicht werden, wenn sie freiwillig aufgestellt wird oder aus sonstigen Gründen eine Bilanzierungspflicht besteht. Üblicherweise wird lediglich eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellt ... Da die Vorlagevorschrift des § 17 UmwG keine eigenständige Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz begründet, sondern lediglich eine Pflicht zur Vorlage vorhandener Dokumente, ist in diesen Fällen eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenrechnung vorzulegen, um den finanziellen Stand des übertragenen Vereins darzulegen“ (Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, Handbuch der Rechtspraxis Band 7, Verlag Beck München 2003, RN. 2217).

    Die Einnahmen-Ausgabenrechnungen der übertragenen Vereine hatten wir vorgelegt.



    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten

    Weicht - 13.09.2006, 12:31

    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten
    Matthias Blunert hat folgendes geschrieben::
    Ansonsten hatte das Finanzamt von uns auch die Vorlage einer Abschlussbilanz verlangt; das erwies sich als nicht richtig. „Da eingetragene Vereine grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig sind, kann eine derartige Schlussbilanz nur dann eingereicht werden, wenn sie freiwillig aufgestellt wird oder aus sonstigen Gründen eine Bilanzierungspflicht besteht. Üblicherweise wird lediglich eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellt ...

    Es gibt Vereine, die aus irgendwelchen pragmatischen Gründen "richtige Bilanzsoftware" einsetzen und - Achtung - nach Ansicht von Finanzämtern damit bereits "freiwillig Bilanzbuchhaltung betreiben".

    Feine kleine (und kostenfreie) E/A-Software gibt es reichlich auf dem Markt ...



    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten

    Sepp Träthner - 19.09.2006, 13:53

    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten
    Matthias Blunert hat folgendes geschrieben:: ... So kann die Überschneidung vermieden werden.

    :shock: Kannst Du das mal näher erklären. :shock:
    Ich dachte es sei besser, erst zum Jahresbeginn, da wir doch sonst uns schon für 2006 zusammen rechnen lassen müssten und so bei der 20%-Rechnung schon für 2006 über die Grenze kommen könnten... :?:



    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten

    Sepp Träthner - 22.09.2006, 10:17

    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten
    oder meinst Du das mit der Überschneidung nur so, dass bei Deinem Rat der 01.01. genauso gut wäre :idea: :?: :idea:



    Re: Bei Verschmelzungen möglichst beachten

    Matthias Blunert - 04.10.2006, 09:13


    Bin heute aus dem Urlaub zurück - Bilanzstichtag 31. 12. eines Jahres bedeutet selbstverständlich, das ab dem 1. 1. des Folgejahres nur noch für den aufnehmenden Verein die Steuererklärung abzugeben ist ...



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