Vermieter ausfindig machen (Kaution)

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    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Arnulf Triller - 16.12.2006, 17:20

    Vermieter ausfindig machen (Kaution)
    Guten Tag an alle!

    Wie würdet ihr vorgehen?
    Eine Mieterin kam am 13.12. zu mir. Es geht um die Kaution. Rückgabeprotokoll vom 27.05.2002 (!)
    Verpfändetes Sparbuch auf Namen der Mieterin - Guthaben existiert noch, sagt die MBS.
    Vermieter 1997: Fritz Dressler GmbH (Seit 2001 im HRG gelöscht).
    Unterschriften unter Mietvertrag und Kautions-Verpfändungserklärung stammen von einem Dr. Seiz (bezeichnet als Geschäftsführer der Dressler GmbH).
    2002 fanden Kontakte des Mieter-Rechtsanwalts mit der offensichtlich bevollmächtigten Verwalter-Firma Gurr & Gutacha GbR statt. Diese Verwalter sagten 2002 aus, es stehe Herr Fritz Dressler im Grundbuch.

    Diese Verwalter versuchten im Oktober 2002 die Kaution abzurufen (ohne dass jemals eine Abrechnung bzw. Aufrechnung erfolgt war). Der Mieter-Rechtsanwalt verhinderte dies damals.

    März 2004: Mieter-Rechtsanwalt schrieb die Zossener Wohnungsbau GmbH an, auf die die Verwaltungsvollmacht für das Objekt zwischenzeitlich übergegangen war, ohne Reaktion.

    Ich weiß, dass Herr Dressler sich tatsächlich in verschiedenen Fällen durch die Wohnungsbau vertreten lässt und also noch im Geschäft sein muss.

    Frage: Wie geht man vor und wen nimmt man in Anspruch, wenn man die Freigabe des Kautionskontos erwirken will? Ich tendiere zu Herrn Dressler persönlich, aber bei den ganzen GmbH-Firmierungen will ich keinen Fehler machen.

    Oder muss ggf. die Bank nach einer bestimmten Zeit oder unter bestimmten Umständen auskehren?

    Gruß
    Arnulf Triller
    stv. Vorsitzender DMB Zossen



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Matthias Blunert - 18.12.2006, 10:43

    Eigentümer ist im Zweifel Vermieter
    Ich würde es zunächst mit einer Grundbuchrecherche versuchen und sehen, wer im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses Eigentümer und damit Vermieter gewesen ist. Bei einer Einzelperson wären die Verstrickungen in GmbH-Verhältnisse ignorierbar. Erst wenn eine Gesellschaft als Eigentümerin auftaucht, wird die Frage der gegenseitigen Vertretung und der Rechtsnachfolge interessant.
    In übrigen müsste wohl geprüft werden, welche Verjährungsfristen für die Rückgewähr einer Kaution gelten. Bei der Drei-Jährigen-Regelfrist dürfte Verjährung eingetreten sein. Vielleicht helfen aber auch die Übergangsregeln der Schuldrechtsreform.



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Sepp Träthner - 18.12.2006, 10:44

    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)
    Arnulf Triller hat folgendes geschrieben::
    Vermieter 1997: Fritz Dressler GmbH (Seit 2001 im HRG gelöscht).
    Unterschriften unter Mietvertrag und Kautions-Verpfändungserklärung stammen von einem Dr. Seiz (bezeichnet als Geschäftsführer der Dressler GmbH).
    2002 fanden Kontakte des Mieter-Rechtsanwalts mit der offensichtlich bevollmächtigten Verwalter-Firma Gurr & Gutacha GbR statt. Diese Verwalter sagten 2002 aus, es stehe Herr Fritz Dressler im Grundbuch.

    Vermieter ist doch (falls das Grundbuch stimmt, was gegebenenfalls noch zu prüfen wäre) ein Herr Dressler.
    Also ist dieser nach Löschung der GmbH auch Schuldner der Freigabeerklärung. Also Klage an Herrn Dressler und gegebenenfalls die Klageänderung im Hinterkopf behalten für den Fall des richterlichen Hinweises, dass dieser nicht passiv legitimiert sei.
    Aber für mich stellt sich die Frage, ob das überhaupt nötig ist, weil das Sparguthaben doch den Mietern gehört. Im Gegenteil, hat doch der Vermieter hier am 01.01.2006 seine Ansprüche auf Forderungen aus dem Mietverh. verloren.
    Also ab zur MBS und die Auszahlung verlangen, da keine Forderungen mehr denkbar, keine Klagen anhängig und der Vermieter nicht mehr auffindbar... was ja alles beweisbar sein dürfte.
    Nur für das Problem, wenn das Sparbuch weg wäre, wüsste ich keine Klärung. Hier steht die Frage, ob man bei der MBS den Verlust melden und sich ein Neues ausstellen lassen kann, welches man dann, da nach Verjährung keine Forderungen mehr geltend gemacht werden können sich von der MBS ohne Freigabeerklärung auszahlen lässt.
    Müsste doch eigentlich gehen?



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Arnulf Triller - 18.12.2006, 15:06

    Kaution/Sparbuch
    Hallo und vielen Dank für die Tipps!

    Es stimmt, das Sparbuch ist tatsächlich nicht mehr da. Aber die Anfrage an die MBS mit dem Hinweis auf Verjährung und parallel eine Grundbuch- und Personenrecherche werden wohl sein müssen.

    Mal sehen, ob wir da weiterkommen.

    Gruß
    Arnulf Triller



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Weicht - 18.12.2006, 15:58


    ... und hier dann später bitte einen kurzen Erfahrungsbericht einstellen.



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Arnulf Triller - 09.01.2007, 20:16


    Ja, mache ich. Aber, wie das so ist: Es zieht sich.
    Gruß und frohes Neues.



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Birgitt Bach - 15.12.2010, 17:05


    Wie ist es ausgegangen? Bei mir bahnt sich ein ähnlicher Fall an...



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Arnulf Triller - 05.01.2011, 13:41

    Kautions-Frage
    Hallo!
    Leider kann ich dazu nichts berichten. Wie es manchmal so ist: Ein Mitglied meldet sich plötzlich nicht mehr zurück. Ich schließe daraus, dass es für unser Mitglied in irgendeiner Form positiv ausgegangen ist. Eine Rückmeldung habe ich dazu leider nie bekommen.
    Ich kann ja mal schauen, ob das (Ex-)Mitglied noch irgendwie erreichbar ist.
    Gruß



    Re: Vermieter ausfindig machen (Kaution)

    Birgitt Bach - 05.01.2011, 15:25


    Da wäre ich sehr dankbar, vielleicht läßt sich feststellen, wie es ausging.



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