Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

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    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

    Arnulf Triller - 30.04.2007, 14:02

    Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?
    Hallo!

    Aktueller Fall aus Zossen:
    Vermieter lässt DG ausbauen - mit Architektenleistungen.
    Parallel lässt er auch Wärmedämmung anbringen.
    Bei der Erhöhung nach § 559 berechnet er ca. 4.500 € Architektenhonorar [anteilig] für die Wärmedämmung, d.h. 15% der Baukosten für die Dämmung.
    Die Mieter sagen (m.E. verständlicherweise): Für Wärmedämmung braucht man doch keinen Architekten.
    Der Architekt hat aber die entsprechende Rechnung ausgestellt (interessanterweise einige Tage nach unserem ersten Nachfrage-Schreiben).

    Wie würdet Ihr da vorgehen?
    Gruß
    Arnulf Triller



    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

    Matthias Blunert - 02.05.2007, 10:33

    Natürlich zunächst bestreiten ....
    Die Meinungsäußerung im Schmidt-Futterer (Rn. 154 zu § 559 BGB) ist mit Verweis auf die Rechtssprechung ziemlich eindeutig: Ist die Maßnahme auch ohne Einschaltung eines Architekten möglich, scheidet der Ansatz aus. Das Problem wird also darin bestehen, ob man die Wärmedämmung in der Tat als Einzelmaßnahme betrachten kann oder – wie wohl der Vermieter – als Teil des komplexen Bauvorhabens betrachten muss.

    Für den letzteren Fall finden sich die nachfolgenden Entscheidungen des OVG Berlin vom 8. August 1990, Az: 7 B 98.88: War ein Architekt sowohl mit Modernisierungs- wie auch mit Instandsetzungsmaßnahmen beauftragt, so ist sein als Wertverbesserung berücksichtigungsfähiges Honorar von dem der Modernisierung entsprechenden Anteil an dem auf das gesamte Bauvorhaben entfallenden Honorar zu berechnen.
    Das AG Köln meint, dass Architektenhonorar, das im Zusammenhang mit der Fenstersanierung bei einem Mietshaus angefallen ist, als Teil der Modernisierungskosten anzusetzen ist, wenn die Einschaltung des Architekten im Einzelfall objektiv notwendig und wirtschaftlich vernünftig war (WuM 1990, 226).
    Und das AG Hamburg hat sich soweit aus dem Fenster gelehnt, dass die Bauleitung eines Architekten auch bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen eine typische Verwaltungstätigkeit ist, die an sich dem Vermieter obliegt; das Honorar rechnet nicht zu den Modernisierungskosten (WuM 1985, 341).

    Möglicherweise muss hinterfragt werden, was denn nun eigentlich die Architektenleistung gewesen ist (Planung eher ja, eine Bauleitung und –aufsicht wohl eher nein).



    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

    Sepp Träthner - 03.05.2007, 01:56

    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?
    Arnulf Triller hat folgendes geschrieben:: Hallo!

    Aktueller Fall aus Zossen:
    Vermieter lässt DG ausbauen - mit Architektenleistungen.
    Parallel lässt er auch Wärmedämmung anbringen.

    Wie sah denn hier die Mod-Ankündigung aus?

    Wenn da nur die Wärmedämmung und sonst nichts stand, dann dürften die Chancen nicht schlecht stehen.

    Da der Dachgeschossausbau keine Modernisierung für die Mieter in den Wohnungen darunter darstellt, kommt es also darauf an, ob er für die Wärmedämmung überhaupt irgend etwas getan hat.

    Wenn nein, dann gibts auch keine Umlage.

    Wenn ja, dann dürfte auf den ersten Blick die Umlagefähigkeit gegeben sein.

    Aber auch in diesem Falle würde ich (wenn das Kostenriisiko abgedeckt ist) mich streiten, denn hier könnte als Argument die Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit (analog zu den BK-Regelungen) als vertragliche Nebenpflicht des Vermieters dienen...



    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

    Arnulf Triller - 03.05.2007, 12:43


    Zitat: Wie sah denn hier die Mod-Ankündigung aus?

    Wenn da nur die Wärmedämmung und sonst nichts stand, dann dürften die Chancen nicht schlecht stehen.

    Die Ankündigung war relativ chaotisch ... aber Dämmung, Dachausbau u.a. wurden angekündigt. Wo ist da jetzt der Zusammenhang mit der Erhöhung?

    Zitat: Da der Dachgeschossausbau keine Modernisierung für die Mieter in den Wohnungen darunter darstellt, kommt es also darauf an, ob er für die Wärmedämmung überhaupt irgend etwas getan hat.

    Wer? Der Architekt? Das behauptet er in seiner Rechnung. Die Mieter haben den Architekten vor Ort selten gesehen - ich weiß nicht, ob das etwas zu sagen hat. Kann man vom Architekten/Vermieter eine konkrete Beschreibung verlangen, welche Leistungen, Stundenzahlen o.ä. der Architekt für den Teil-Abschnitt "Dämmung" berechnet?

    Naja, Kostenrisiko ist leider nicht abgedeckt.

    Bedanke mich schon einmal für die Hilfe!
    Gruß
    Triller



    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

    Sepp Träthner - 10.05.2007, 15:09


    Arnulf Triller hat folgendes geschrieben:: Kann man vom Architekten/Vermieter eine konkrete Beschreibung verlangen, welche Leistungen, Stundenzahlen o.ä. der Architekt für den Teil-Abschnitt "Dämmung" berechnet?

    Genau so würde ich mein Unterlageneinsichtsbegehren begründen, und genau darauf würde ich prüfen. :twisted:

    Denn wenn der Architekt für die Dämmung keine Leistung erbracht hat, gibts auch keine Modumlage hierfür.

    Ich würde mich hier streiten. Und das Kostenrisiko dürfte nicht so hoch sein, da ja nur der 12-fache Wert des streitigen Erhöhungsbetrages als Streitwert zugrunde gelegt werden kann. :?

    Risikoberechnung geht z.B. so: Bei Google das Wort "Prozesskostenrisikorechner" eingeben und gleich den ersten Link (war bei mir rechtsanwaltsgebuehren.de) nehmen... :wink:



    Re: Modernisierung: Architektenkosten für Wärmedämmung?

    Arnulf Triller - 10.05.2007, 15:26

    Modernisierung
    Danke für den Tipp, der ist nicht schlecht!

    Die Mieter haben ich nach bestem Wissen und Gewissen aufgeklärt und auch angeboten, sie bei einem Streit zu begleiten. Aber sie wollten dann doch nicht. Ok, weniger Arbeit für uns, aber dafür keine Gerichtsentscheidung, über die man hier berichten könnte.

    Gruß!



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