Ausnutzung von Abmahnungen

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    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    AW - 12.06.2006, 15:15

    Ausnutzung von Abmahnungen
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/74075

    Auch wenn dies ein Einzelfall ist, hoffe ich, dass nun endlich eine Regelung geschaffen wird, die die Abmahnpraxis in Deutschland endlich in vernünftige Bahnen lenkt. Traurig eigentlich, dass es überhaupt soweit kommen musste: Der BGH hätte längst die Möglichkeit gehabt, die eigenwillige Rechtsauslegung der Abmahnvereine zu stoppen, dies ist jedenfalls meine Meinung. Da er es nicht getan hat, sollte ein Gesetz her. Ich warte mal gespannt die Stellungnahme von Frau Zypries ab.

    Eine Herabsetzung des Streitwerts wäre ein sinnvoller erster Schritt.



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    ReCon242 - 12.06.2006, 15:29


    Was für ein Zufall, ich wollte dich in meiner nächsten PN sowieso noch fragen, was du als angehender Jurist von Abmahnungen und vor allem Abmahnvereinen hälst. Bei Amazon Marketplace gehen die auch grade um, da geht es um die Preisbindung von neuen Büchern, jeder Abgemahnte soll 1000 Euro zahlen. Ich bin allerdings nicht betroffen, weil ich keine neuen bzw. neuwertigen Bücher im Angebot habe, nur gebrauchte.
    Ich habe mal aus Interesse ein paar Infos gesammelt und habe dann gelesen, daß Deutschland das einzige Land ist, wo die Abmahnpraxis so funktioniert, daß Hundertschaften von Anwälten allein davon leben können.
    Andere Länder kennen Abmahnungen zwar auch, da aber dort die erste Abmahnung grundsätzlich kostenlos ist, dem Abgemahnten also die Gelegenheit gegeben wird, den abgemahnten Tatbestand abzustellen ohne daß er Kosten zu tragen hat, hat die Abmahnung nirgendwo die (negative) Bedeutung wie in Deutschland.
    Die absichtliche Ansetzung von fiktiven hohen Streitwerten ist natürlich auch ein absolutes Unding.
    Ich finde, dem gehört dringend ein Ende gemacht.

    Es steht allerdings zu befürchten, daß keine Gesetzesänderung kommt, da die Berufsgruppe der Anwälte sicher eine starke Lobby in Berlin hat und sich diese Einnahmequelle (bzw. Quasi-Lizenz zum Gelddrucken) sicher nicht nehmen lassen will.



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    AW - 12.06.2006, 17:06


    Ich halte diese Abmahnpraxis für pure Rechtsverdreherei. Ich finde, Abmahnungen sollten nur dann zulässig sein, wenn sie auf Initiative eines Betroffenen erfolgen, zweitens muss der Streitwert DEUTLICH niedriger angesetzt werden und demzufolge die Gebühr niedriger sein, und, wie im Ausland, eine kostenlose Abmahnung vorgeschaltet werden. Schließlich brauchen wir uns nichts vorzumachen: Abmahnungen dienen einzig und allein dem monetären Interesse mancher Anwälte und anderer Berufsgruppen und nicht der Rechtspflege, jedenfalls nicht vorrangig.

    Ich halte schon die Rechtsgrundlage für fragwürdig. Diese wird in den §§ 677 ff. BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag, GoA) gesehen. Bei der GoA ist immer nach dem mutmaßlichen Geschäftswillen des Anspruchsgegners zu suchen, und eben dieser Geschäftswille soll darin bestehen, dass es dem Anspruchsgegner doch lieber sein müsse, die (geringe) Abmahngebühr zu zahlen und die Rechtsverletzung zu beenden, als gleich verklagt zu werden und eine (noch viel höhere) Klagesumme zahlen zu müssen.
    Ich halte diese Auffasung für äußerst winkeladvokatisch. Ist der mutmaßliche Geschäftswille nicht vielmehr, auf die Rechtsverletzung hingewiesen zu werden, damit er den Rechtsverstoß beenden kann? Leider halten die Gerichte diese Auffassung nicht für vertretbar, weil in ihren Augen jede Kontaktaufnahme schon eine Abmahnung ist, und daraus sich der Kostenerstattungsanspruch ableitet.
    Es muss somit eine entsprechende Gesetzesänderung her, die diesem Raubrittertum ein Ende setzt, s.o.



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    ReCon242 - 12.06.2006, 21:07


    Wie ist deine Meinung bezüglich des von mir beschriebenen Lobbyismus?



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    Josef D. - 12.06.2006, 22:37


    Wieder eine neue Variante des Online-Betrugs. Da gibt es viel zu viel. Man denke mal an die vielen Mails, die in den letzten Monaten kursiert sind, die scheinbar von Banken kommen und einem mitteilen, dass man wegen einer Umstellung seine Konto-Angaben überprüfen und neu eingeben soll. Leider fallen auch darauf immer wieder Leute rein. Zuletzt sind diese Mails aber weniger geworden, weil der Markt offenbar abgegrast ist.



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    ReCon242 - 12.06.2006, 23:13


    Na ich denke, diese Abmahnwellen sind noch was anderes. Es gibt ja auch Abmahnwellen, die eine etwas festere Rechtsgrundlage haben als die oben beschriebene, zwar rechtlich kein Betrug sind, letztendlich aber doch nur dazu dienen, den Anwälten die Taschen zu füllen.



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    Josef D. - 12.06.2006, 23:30


    Das mag schon sein, dass es rechtlich begründete Abmahnungen gibt, auf die sich Anwälte spezialisieren. Allerdings auch dann halte ich das für bedenklich, denn das ist sicher nicht die Aufgabe eines Anwalts. So setzt ein Anwalt sich nicht für das Recht ein, sondern für seinen Geldbeutel.



    Re: Ausnutzung von Abmahnungen

    AW - 13.06.2006, 14:39


    Da hast du ganz klar Recht.


    Bzgl. des Lobbyismus kann ich nichts sagen, weil ich bislang mit keinem Juristen drüber geredet habe. Vorstellen könnte ich es mir aber durchaus, dass es Absprachen gibt.



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