Grundsätze der islamischen Kultur

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    Re: Grundsätze der islamischen Kultur

    Aysha - 09.12.2004, 00:39

    Grundsätze der islamischen Kultur
    Sir Muhammad Zafrullah Khan 1)
    Grundsätze der islamischen Kultur
    Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen


    Moralische Grundsätze
    Als Basis der islamischen Kultur

    Der Glaube an das Dasein eines göttlichen Wesens als Schöpfer hat in der einen oder anderen Form sowohl unter den rückständigsten wie auch unter den kultiviertesten und zivilisiertesten Völkern während der ganzen Geschichte der Menschheit hindurch bestanden. Es geht über den Rahmen dieser Abhandlung hinaus, die Frage zu prüfen, ob dieser Glaube das Ergebnis einer stufenweisen Entwicklung des menschlichen Verstandes allein ist, oder, wie der Islam lehrt, von Anbeginn an durch göttliche Offenbarung uns Menschen eingegeben wurde.

    Der Islam stellt die Kultur, die er fördern will, auf die Grundlage dieses starken Glaubens. Er lehrt, dass der Zweck der Menschenschöpfung darin lag, ein Wesen, ausgestattet mit allerlei Fähigkeiten ins Sein zu rufen, die ihm ermöglichen sollten, die göttlichen Attribute in sich zu manifestieren.

    Dem Our-ân zufolge, erklärte Gott, bevor Er den Menschen erschuf (2:31):
    Ich habe verfügt, ein Wesen auf Erden ins Leben zu rufen, das Mein Statthalter sein und Meine Eigenschaften in sich zeigen soll. Das bedeutet, dass nicht nur der erste Mensch, Adam, diese Veranlagungen inne hatte, sondern dass der Mensch als solcher über diese verfügen sollte.

    An einer anderen Stelle erklärt der Our-ân:
    «Er ist es, Der euch zu Statthaltern auf Erden gemacht hat. Wisset, dass wer diese seine Würde nicht anerkennt und nicht dementsprechend handelt, der wird zur Rede gestellt werden.»
    (35:40)

    Der Heilige Prophet Mohammad legte den Muslims ans Herz, die göttlichen Attribute in sich zu zeigen. Der Our-ân enthält ausführliche Anweisungen betreffs der göttlichen Wesenszüge, ihrer betreffenden Gebiete, ihrer Koordination und ihrer Funktionen. Es wird also für einen Muslim leicht gemacht, sich mit diesem Wissen auszurüsten und sein Leben dementsprechend zu gestalten, um in sich eine Manifestation der göttlichen Attribute auf seine eigene Art zu verkörpern, je nach seinen Fähigkeiten. Das ist, was der Islam von einem Muslim erwartet und verlangt.

    Der Islam lenkt die Aufmerksamkeit auf die offenkundige Tatsache, dass einerseits sich das Universum durch die Wirkung der Naturgesetze offenbart, das heißt die göttlichen Attribute der Schöpfung bringen Ozeane, Inseln, Berge, Flüsse, Minerale, Gemüse, Bäume, Gräser, Kräuter und Getreide etc. hervor, durch das direkte Inkraftsetzen einer Reihe von Gesetzen, die wir Naturgesetze nennen. Auf der anderen Seite verfügte Gott, dass ein Wesen erschaffen werde, das Herrschaft über all diese Dinge ausüben und sie alle, den göttlichen Attributen entsprechend, für sich dienstbar machen und so den endgültigen Zweck der gesamten Schöpfung erfüllen sollte. Auf diese Weise würde jeder Teil der Schöpfung – der Beginn sowie das Ende – zu einer Manifestation der göttlichen Attribute werden.

    Diesen Zweck veranschaulicht der Qur-ân folgenderweise:
    «Er ist es, Der allein für euch erschuf was auf Erden ist.»
    (2:30)

    Weiter:
    «Er hat euch dienstbar gemacht, was nur in den Himmeln und was auf Erden ist, alles von Ihm.»
    (45:14)

    Dies zeigt, dass der Mensch als solcher – und nicht nur ein bestimmter Mensch – ein Statthalter Gottes auf Erden ist, und dass der Mensch im allgemeinen von Gott zum Meister des Universums gemacht worden ist, so dass er, durch die Ausübung der Attribute der göttlichen Gerechtigkeit, der göttlichen Barmherzigkeit, der göttlichen Liebe und des göttlichen Wissens in der Welt die Funktionen der Schöpfung und Kunst ausübt.

    Es gibt zwei Arten von Schöpfung: eine, die durch die Naturgesetze zutage tritt, und eine andere, die dem Können und dem Genie des Menschen zu verdanken ist. Diese können wir auch als das Gestalten und Formen bezeichnen. Zum Beispiel, Ton ist eine ungeformte Masse, aber durch die Verarbeitungen gestalten wir ihn zu Backsteinen und diese samt anderen Naturstoffen oder verarbeiteten Substanzen, benützen wir für verschiedene Bauzwecke. In ähnlicher Weise brechen wir Steine, um sie für verschiedene Zwecke zu formen. Ebenfalls produzieren wir verschiedene Metalle aus zahlreichen Erzen und machen sie nutzbar durch allerlei Verfahren des Schmelzens, der Raffinierung und durch andere Verarbeitungen. Diese Verfahren sind landwirtschaftlicher, industrieller oder anderer Natur, bei denen wir die Naturwissenschaft oder unser Geschick auf die Naturstoffe anwenden. Diese zweite Kategorie der Schöpfung und der Kunst hat Gott dem Menschen überlassen. Aber Er verfügt, dass der Mensch, als Sein Statthalter, seine Herrschaft über alle Urstoffe und Kräfte im Einklang mit den Grundsätzen ausüben soll, die auf göttlichen Attributen basieren und sie wiedergeben.

    Um die Regulierung zu erleichtern, der Initiative und dem Unterfangen einen Ansporn zu verschaffen und um Fleiß und Ausdauer zu gewährleisten, hat der Islam den Grundsatz des Privateigentums anerkannt aber hat jedes Eigentum einer moralischen Verwaltung unterstellt, welche dem Individuum zur Pflicht macht, sein Eigentum auf eine äußerst wohltätige Weise im Dienst der Menschheit zu verwenden. Gott hat Flüsse geschaffen aber Er hat ihre Nutzbarmachung nicht auf diesen oder jenen Teil der Menschheit beschränkt. Er hat Ozeane ausgebreitet und hat sie all Seinen Geschöpfen freigegeben. Er hat Berge gebaut, aber Er hat kein Volk von deren Nutzen ausgeschlossen. Er hat pflügbares Land zum Ackerbau geeignet gemacht aber hat kein Monopol gesetzt. Dem gleichen Grundsatz soll die Nutzbarmachung der Naturhilfsquellen durch den Menschen unterliegen, jedoch mit diesem einen Unterschied: der Mensch ist von der Nutzbarmachung dieser Naturhilfsquellen abhängig, um seine eigenen Bedürfnisse sowie die der Seinigen dadurch zu decken, und darum ist es ihm gestattet, über einen gewissen Teil der Früchte seiner Arbeit und die Ergebnisse der Anwendung seines Geschicks Anspruch zu erheben. Da jedoch die sämtlichen Erwerbshilfsquellen das gemeinsame Gut der ganzen Menschheit sind, erlegt der Islam dem Individuum die Pflicht auf, die Nutzbarmachung all dieser Hilfsquellen zu der gerechtesten, wohltätigsten und weitesten Verteilung der Gewinne zu führen, sodass der Mensch in dieser Beziehung das göttliche Attribut der Erhaltung durch seine Handlungen kundtut.

    Die Grundsätze, welche die Kultur eines Volkes regulieren, sind vielmehr auf die moralischen und intellektuellen Erwägungen gestellt als auf die materiellen. Die Regeln, die das soziale Leben bestimmen, regeln bloß dessen materielle Aspekte, während die Kultur den intellektuellen Gesichtspunkt betont, durch den wir an die sozialen und materiellen Aspekte herantreten. Das grundlegende Prinzip, welches der Islam selbst im Hinblick auf den Begriff von Privateigentum festlegt, erhöht die sozialen und gesetzlichen Beziehungen zu der moralischen Höhe. Der Islam verbietet dem Menschen, sich mit dem Gedanken zu tragen, er könne seine gesetzlichen Eigentums oder Besitztumsrechte dazu verwenden, den anderen Schaden zuzufügen oder zu ihren Ungunsten zu wirken und sie von den Gewinnen seines Eigentums auszuschließen, selbst wenn seine Eigentumsrechte anerkannt worden sind.


    Grundlage des Weltfriedens
    Das grundlegende Prinzip geht dahin, dass die absoluten Eigentumsrechte über die gesamte Schöpfung allein Gott gehören, und dass die von Gott dem Menschen übertragene Herrschaft über die Schöpfung nur ein anvertrautes Gut ist. Der Mensch wurde erschaffen, wie schon bemerkt, um zu einer Kundgebung der göttlichen Attribute zu werden. Es ist ja klar, dass Gott nicht von irgend etwas abhängig ist. Er ist selbstlebend und ewig; alles andere ist von Ihm abhängig. Er bedarf nichts. Aber es ist eine Tatsache, dass der Mensch für die Fortsetzung seines Lebens und für die Erfüllung seiner Bedürfnisse von vielen Dingen abhängig ist. Aus diesem Grunde ist es ihm erlaubt, einen Teil von seinem Eigentum für seine eigenen Bedürfnisse sowie für diejenigen der Seinigen zu beanspruchen. Das Universum wurde jedoch nicht für eine bestimmte Klasse der Gesellschaft oder für ein bestimmtes Individuum erschaffen. Der Mensch selbst ist für einen bestimmten Zweck da, und dieser Zweck ist gemeinsam mit der ganzen Menschheit. Daher sollte die Ausübung der Herrschaftsrechte des Menschen über das, was ihm aus den Naturhilfsquellen und den Naturkräften anvertraut wurde, für das allgemeine Wohl der Menschheit sein.

    Sollte dieses Prinzip überall anerkannt und angenommen werden und die menschlichen Beziehungen ihm unterstellt, so würden die Handlungen des Menschen auf jedem Gebiet - individuellem, gesellschaftlichem oder politischem - ganz und gar nutzvoll werden und die Menschheit würde einmal in Frieden zusammen leben können. Dies ist der Grundsatz, der der islamischen Kultur zugrunde liegt. Der zweite Zentralpunkt, worüber alle offenbarten Glaubensrichtungen einig sind, ist das Prophetentum. Gott offenbart Seinen Willen und Sein Gesetz durch einen Propheten, der es dann den Menschen weitergibt und erläutert. Jedes Kultursystem, das sich auf einer Religion basiert, dreht sich um den Status, die Persönlichkeit und den Charakter des Propheten, welcher der hauptsächliche Exponent der betreffenden Religion war. Ein Prophet ist ein Vorbild, das eine Religion ihren Anhängern darbietet, auf das sie aufblicken und es nachahmen können. Daher wird die auf einer Religion basierende Kultur in all ihren Aspekten die Persönlichkeit und den Charakter des betreffenden Propheten unbedingt widerspiegeln. Es liegt mir nicht an, hier die Stellung eines Propheten einzuschätzen, die er in der geistlichen Rangordnung des Glaubens einnimmt, den er lehrt und predigt. Ich möchte nur auf den Einfluss hinweisen, den seine Stellung, seine Persönlichkeit und sein Charakter auf das Bild der Kultur auszuüben vermögen, die seine Anhänger dann weiter entwickeln mögen. Nehmen wir zum Zweck der Erläuterung an, dass ein Prophet von seinen Anhängern als die absolute Autorität angesehen wird, dessen ein jedes Gebot in die Tat umgesetzt werden muss. Eine unvermeidliche Folge würde dies sein, dass unter jenem Volk alle, die irgendein Amt der Autorität bekleiden, sich unwissentlich anschicken würden, sich als solche zu betrachten, bei denen die höchste Gewalt in ihren betreffenden Sphären läge. Es versteht sich von selbst, dass die menschliche Natur in ihrem Bestreben nach Vervollkommnung all das ins Einzelne nachmachen würde, was sie aus Überzeugungsgründen für vollkommen hält. Es ist daher notwendig, den Bestimmungsbegriff vom Prophetentum näher zu betrachten, wie es der Islam darstellt, ehe wir die Hauptzüge der Kultur feststellen, die der Islam zu fördern und zu entwickeln wünscht.


    Der Begriff eines Propheten im Islam
    In erster Linie lehrt der Islam, dass ein Prophet nur ein Mensch ist.

    Der Qur-ân erklärt über den Heiligen Propheten des Islams:
    «Sprich (zu den Leuten): ‚Ich bin nur ein Mensch wie ihr’»
    (18:111)

    Dies bedeutet, dass die höchste geistliche Autorität (und beim Heiligen Propheten lag ebenfalls auch die höchste weltliche Autorität) mitverantwortlich ist mit jedem Glied der Gemeinde und der Gesellschaft und dass auch er dem Fehler ausgesetzt ist, was die menschliche Urteilskraft anbelangt. [2]

    Der Heilige Prophet Mohammad (Gottes Friede sei mit ihm) äußerte wiederholte und eindeutige Warnungen dagegen, dass man ihm irgendwelche übernatürliche Kräfte und Fähigkeiten zuschreiben sollte. Einst sagte er: «Ich bin einfach wie irgendeiner von euch. Zwei von euch mögen mir einen Streitfall zum Rechtsspruch vorlegen und der eine möchte dank seiner überzeugenden Argumente mich dazu bewegen, ihm das Recht zu geben und ich mag zu seinen Gunsten das Urteil fällen, während in der Tat und Wirklichkeit der andere Recht hätte. Ich möchte klarlegen, dass in einem solchen Falle der bloße Rechtsspruch von mir zugunsten des Ersten ihn keineswegs in eine bessere Lage stellen würde hinsichtlich seiner Rechte, denn er würde, trotz meines Entscheides, in den Augen Gottes im Unrecht sein. Ein solcher sollte daher gewarnt sein und sollte trotz meines Rechtsspruchs der anderen Partei den vollen Erlass leisten.» Zweitens, ein Prophet ist dem Gesetz genauso unterstellt wie andere.

    Der Our-ân erklärt in Bezug auf den Heiligen Propheten:
    «Mir ward geboten, dass ich einer der Gläubigen sei (und dem Gesetz in jeder Hinsicht folge) und dass ich spreche: ‚Richte dein Antlitz nach dem wahren Glauben als einer, der stets Gott zugeneigt ist.’»
    (10:105, 106)

    Drittens, ein Prophet ist verpflichtet, seine zur Familie gehörigen Pflichten und Verantwortlichkeiten genauso völlig und gänzlich zu erfüllen, wie er verpflichtet ist, sich dem Gesetze zu unterwerfen und sich als einen guten Bürger zu erweisen.
    Der Qur-ân sagt:

    «Wenn einer der Eltern oder beide ins Alter kommen, sprich nicht zu ihnen: ‚Pfui!’, und schilt sie nicht, sondern führe zu ihnen ehrfürchtige Rede.»
    (17:24)

    Es ist wohl bekannt, dass die Eltern des Heiligen Propheten schon gestorben waren, ehe er der Kindheit entwachsen war. Trotzdem wird er in diesem Verse direkt angeredet, welches zeigt, dass ein Prophet den zur Familie gehörigen Pflichten und Verantwortungen genauso unterliegt wie irgendein anderes Glied der Gemeinschaft, und dass sein geistliches hohes Amt ihn von keiner dieser Obliegenheiten freispricht. Er muss in der Tat durch seine eigene Person ein Ideal in jeder Hinsicht verkörpern, dem die anderen nacheifern können. Mehrere andere Verse des Qur-âns betonen dasselbe.
    Viertens, ein Prophet ist sämtlichen moralischen Verpflichtungen unterworfen und von ihm wird erwartet, durch sein eigenes Leben den höchsten moralischen Standard darzutun.

    Darüber sagt der Heilige Qur-ân:
    «Und wärest du schroff und hartherzig gewesen, sie (die Anhänger) wären gewiss rings um dich zerstoben.» (3:160)
    Und weiter:
    «Du folgst wahrlich dem höchsten moralischen Maßstab.» (68:5)

    Der Our-ân macht eine allgemeine Erklärung über alle Propheten mit Einschluss des Heiligen Propheten Mohammad:
    «0 ihr Gesandten, esset von den guten Dingen und tut das Rechte; wahrlich, Ich weiß, was ihr tut.» (23:52)


    Gleichheit vor dem Gesetz
    Der Heilige Prophet war sein ganzes Leben hindurch sich dieser Verpflichtung sehr bewusst. Kurz vor seinem Tode redete er seine Gefährten an und sagte, dass er sich als ein gewöhnlicher Mensch gegen die anderen vielleicht unwissentlich vergangen oder ihnen Leid zugefügt hätte. Er ersuche daher jeden, der sich von ihm als beleidigt oder benachteiligt fühlte, die Wiedergutmachung zu fordern, so dass der Prophet vor seinem Tode frei von jeglichen Verpflichtungen seinen Mitmenschen gegenüber sein und nicht die Gefahr laufen sollte, vor Gott für seine Taten Rede und Antwort stehen zu müssen, die einer Verletzung oder einer Unrechtzufügung seinen Mitmenschen gegenüber gleichkäme. Einer der Anwesenden meldete sich: «0 Prophet, anlässlich der Schlacht von Badr, als du uns in die Reihen stelltest, gingest du von einer Reihe zur andern in Eile hinüber und dabei traf mich dein Ellbogen auf meinen Rücken.» Der Prophet, der damals mit hohem Fieber im Bett lag, antwortete: «Dann stoße mich mit deinem Ellbogen, damit ich nicht vor Gott Rede und Antwort stehen muss wegen der Verletzung, die ich dir zufügte.» Der Mann sagte: «Als ich geschlagen wurde, war mein Rücken bar, aber du trägst ein Hemd.» Darauf ließ der Prophet sein Hemd von seinem Rücken wegziehen, um dem Manne zu ermöglichen, ihm einen Schlag auf den baren Rücken zu versetzen. Seine anderen Gefährten waren wegen dieser Ungereimtheit und Verwegenheit des Klagenden sehr empört, aber sie konnten nichts anderes, als dem Propheten Gehorsam zu leisten. Man hob also sein Hemd und entblößte seinen Rücken. Der Klagende trat vor, Tränen weinend, und küsste den Rücken des Propheten. Dieser war erstaunt und fragte, warum der Mann auf diese Art gehandelt hätte. Er erklärte: «0 Prophet Gottes, ich wurde in der Tat durch dich unversehens gestoßen, wie ich auch erzählt habe. Als du deuteste, dass dein Ende nah war und dich bereit erklärteste, einem jeden wiedergut zumachen, der durch dich irgendwie gelitten hätte, erinnerte ich mich an den Vorfall und mir fiel es ein, ich könnte diese Ausrede verwenden, um deinen Rücken noch einmal zu küssen, ehe wir von dir getrennt sein werden.»

    Dieser Vorfall veranschaulicht, zu welchem Grad der Islam selbst die höchste geistliche und weltliche Autorität dem Gesetze unterstellt und ihr zur Pflicht gemacht hat, auch die kleinsten Pflichten zu erfüllen. Nur dieser Grundsatz allein kann die richtige Pflichterfüllung durch jedermann, Behörden eingeschlossen, gewährleisten. Sollte ein Prophet oder ein Staatsoberhaupt für sich solche Vorrechte oder Privilegien fordern, die einen in irgendeiner Hinsicht über das Gesetz setzen würden, dann würde jeder Vorgesetzte sich ähnliche Vorrechte anmaßen.

    Nach dem Islam ist ein Prophet nicht nur daran gehalten, ein Beispiel und ein Vorbild durch sein eigenes Betragen zu stellen, sondern das Gesetz, welches ein Prophet darlegt, muss auch vollkommen und gegründet auf den höchsten moralischen und geistigen Grundsätzen sein. Der moralische Grundsatz eines Gesetzes ist es, der als Haupttriebfeder für die Entwicklung der Kultur wirkt. Es ist ein volkstümlicher Fehler, anzunehmen, dass ein Gesetz, vor allem ein religiöses Gesetz, nur vorgetragen wird, um vorgetragen zu werden oder um die Autorität und Macht des Gesetzgebers hervorzuheben. Zum Beispiel, es wird angenommen, dass der Mensch zum Gebet gehalten wird, nur weil es einen Akt der Huldigung Gottes darstelle; oder, dass der Mensch zum Fasten ermahnt wird, als ein Symbol seiner Ergebenheit zu Gott, dass diese Handlungen an sich keine Bedeutung hätten es sei denn, als Zeichen des Gehorsams und der Ergebenheit. Der Islam verwirft diesen Gedanken.

    Der Our-ân sagt:
    «Warum denkt ihr, dass Gott euch Verpflichtungen auferlegt, die keine Bedeutung und keinen Zweck haben?» - Erläuterung des Verses 14 aus der Sura 71.


    Geistliche und weltliche Führer
    Eines der göttlichen Attribute ist im Qur-ân Hakim genannt worden, welches bedeutet, dass Gott nichts tut, was zwecklos wäre. Gemeinschaftliches Gebet, welches im Islam obligatorisch ist, bildet einen Akt des Gottesdienstes.

    Darüber sagt der Qur-ân:
    «Wahrlich, das (gemeinschaftliche) Gebet hält ab von aller Art Schändlichkeit und Unrecht.» (29:46) In ähnlicher Weise erklärt der Our-ân, dass das Fasten vorgeschrieben wurde, «auf dass ihr gerecht werden möget.»
    (2:184).

    Das gleiche gilt für das gesamte islamische Gesetz. Der Qurân ist nicht für die Auferlegung einer Pflicht oder die Verkündigung eines Gesetzes oder Erlasses, um bloß die Gewalt oder Autorität hervorzuheben. Jedes Gesetz und jede Vorschrift muss einen Zweck und einen Grund haben, und diese müssen auf die Wohlfahrt des Individuums, der Gemeinschaft und des Staates abzielen. Während der letzten Jahre seines Lebens vereinigte der Heilige Prophet Mohammad in seiner Person die Funktionen des geistlichen Führers für die Muslims, wie auch die des weltlichen Herrschers für den größeren Teil Arabiens. Dies war eine einzigartige Stellung. Seine Nachfolger, wenn auch keine Propheten, hatten die gleiche Stellung inne und hießen «Khalifas», d.h. Statthalter. Die Vorschriften, die der Islam über die Wahl eines Nachfolgers und über dessen Aufgaben niedergelegt hat, zeigen klar die moralische Basis des islamischen Staatsrechtes.

    Es ist bereits erwähnt worden, dass der Islam lehrt, dass Gott der eigentliche und endgültige Meister des Alls ist und dass Er dem Menschen die Herrschaft über das Universum, unter Vorbehalt einiger Einschränkungen, anvertraut hat. Ein Prophet, den Gott Selbst erwählt und ernennt, wird also zum Statthalter Gottes auf Erden, und er erhält seine Autorität direkt von Gott. Auf der anderen Seite ist ein Staatsoberhaupt, dem die Autorität zu Verwaltungszwecken anvertraut wird, von den Menschen ernannt, und daher ist es nur ein Repräsentant des Volkes. Der Islam hat uns ein Beispiel eines Statthalters gegeben, der in seiner Person beide dieser Eigenschaften vereinigt. Er heißt Khalifa. Vom einen Gesichtspunkt aus vertritt er die geistliche Autorität, und seine Wahl oder Ernennung trägt das Siegel der göttlichen Zustimmung. Vom anderen Gesichtspunkt aus ist er der gewählte Vertreter und Herrscher des Volkes. Das islamische Gesetz über die Bestimmung eines Khalifas ist dies, dass er entweder direkt durch das Volk gewählt, oder von einem direkt gewählten Khalifa ernannt werden muss. Im letzteren Fall unterliegt die Ernennung der Zustimmung und Bestätigung durch das Volk. Sollte das Volk die Ernennung abweisen, dann wird sie ungültig. Einmal bestimmt, durch direkte Wahl oder durch seine Bestätigung durch das Volk, bekleidet ein Khalifa sein Amt lebenslänglich; denn seine Bestimmung, auf die obenerwähnte Weise erfolgt, wird dafür gehalten, dass sie das Siegel der göttlichen Zustimmung trägt. Weil der Khalifa in seiner Person die geistlichen und die weltlichen Funktionen vereinigt, erhält er seine Autorität sowohl von Gott als auch vom Volk. Seine Bestimmung wird endgültig durch die Ausübung des Stimmrechtes des Volkes und dessen Recht zum Veto, aber die Beseitigung vom Amte durch seinen Tod ist nur Gott überlassen. Es muss allerdings daran erinnert werden, dass sich dies nur auf ein Staatsoberhaupt bezieht, das in seiner Person sowohl die geistliche wie auch die weltliche Autorität verkörpert, und nicht auf eines, das nur die weltliche Gewalt innehat. Denn in diesem Falle sind Ernennung und Beseitigung dem Volke überlassen. Der Qur-ân hat die beiden Typen der Herrscher klar unterschieden.

    Über den ersteren sagt er:

    «Verheißen hat Gott denen unter euch, die glauben und gute Werke tun, dass Er sie gewisslich zu Nachfolgern auf Erden machen wird, wie Er jene, die vor ihnen waren, zu Nachfolgern machte.»
    (24:56)

    Aber mit Bezug auf den anderen Typ der Herrscher sagt er:

    «Wahrlich, Gott gebietet euch, dass ihr ein anvertrautes Unterpfand (die politische Macht) denen anvertraut, die dessen am würdigsten sind, und gebietet, wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit.»
    (4:59)

    Dies zeigt, dass die exekutive Gewalt vor allem beim Volke ruht und dass es sie weiter durch Wahlen denjenigen anvertraut, welchen geboten wird, ihre Autorität gerecht und unparteiisch auszuüben. Individuen, die auf diese Weise gewählt und bestimmt werden, haben nach einer vom Volke bestimmten Frist ihre Ämter zu verlassen, oder wann das Volk es wünscht; aber sie sind verpflichtet, ihre Pflichten und Aufgaben während ihrer Amtsperiode nach Gerechtigkeit zu erfüllen.


    Das Staatsrecht des Islams
    Der Islam hat eine weitere Vorkehrung getroffen, indem er jedem, dem die Befehlsgewalt anvertraut ist - sei er nun der Khalifa, der sowohl die geistliche wie auch die weltliche Führung innehat, oder ein gewöhnlicher weltlicher Herrscher -, zur Pflicht gemacht hat, dass er den Rat des Volkes bei allen wichtigen Angelegenheiten holen soll.

    Der Qur-ân erklärt:
    «Ihre Handlungsweise ist eine Sache gegenseitiger Beratung.»
    (42:39)

    Auch hier besteht ein Unterschied zwischen einem Khalifa und einem gewöhnlichen Staatsoberhaupt. Ein Khalifa ist verpflichtet, das Volk zu befragen, und in normalen Verhältnissen soll er den Rat des Volkes, einhellig oder mehrheitlich, annehmen, aber er hat die Befugnis, solchen Rat im Interesse des Volkes auch beiseite zusetzen, wenn das gemeinschaftliche Interesse des Volkes es erfordern sollte. Im Falle eines gewöhnlichen weltlichen Staatsoberhauptes wird die Angelegenheit im Rahmen der Verfassung geregelt. Es wird die Aufgabe der Verfassung sein, die Beziehungen zwischen dem Staatsoberhaupt, das auf Grund seiner Wahl das Volk vertritt, und den übrigen Vertretern des Volkes zu bestimmen. Was sein persönliches Betragen anbelangt, so ist er der von den Vertretern des Volkes festgelegten Verfassung unterstellt. Er ist in Bezug auf seine öffentlichen Aufgaben nicht vor einem Gerichtshof verantwortlich, aber in Bezug auf sein privates Leben ist er genauso dem Gericht unterstellt wie ein anderer Bürger. Es gibt Fälle in der islamischen Geschichte, in denen selbst ein Khalifa in einem zivilen Prozess vor das Gericht als Verteidiger (in seiner persönlichen Kapazität) geladen wurde.

    Eine der hervorstechendsten Aufgaben des Staates ist es, freundschaftliche Beziehungen zu den anderen Staaten herzustellen und aufrechtzuerhalten. Das grundlegende Prinzip in dieser Hinsicht, das der Islam betont, ist, dass sämtliche Verträge, Abmachungen und Abkommen, derer sich ein muslimischer Staat verpflichtet hat, vollauf und gewissenhaft beachtet und in Kraft gesetzt werden müssen, selbst wenn sie dem islamischen Staat etwelche Nachteile zufügten. Wenn festgelegt werden könnte, dass die andere Partei entschlossen ist, einen Vertrag als nichtig zu erklären oder denselben zu brechen, ist es dem islamischen Staat nicht erlaubt, den Vertrag als nichtig zu erklären, ohne eine gebührende Kündigung auf geziemende Zeit, so dass die Kündigung der anderen Partei keine Nachteile eintragen würde. In anderen Worten ist es dem islamischen Staat nicht gestattet, aggressive oder offensive Vorbereitungen gegen einen Staat zu treffen, mit dem er in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es die selbe gebührend kündigt, selbst wenn er von den verräterischen Anschlägen des betreffenden Staates überzeugt ist. Diese Kündigung soll dahin gehen, dass nach einem genannten Zeitpunkt der islamische Staat sich von dem Vertrag nicht mehr gebunden betrachten werde, da die andere Partei eine Zuwiderhandlung oder einen Bruch des Vertrages schon begangen habe oder dasselbe ins Auge fasse. Dies dient dazu, dass die beiden Parteien genug Zeit haben, jegliche Missverständnisse zu beseitigen oder den Vertrag erneuern zu können, wenn dies angebracht sein sollte, und damit die andere Partei nicht völlig überrascht sein würde. Wenn die beiden Staaten nicht mehr gewillt sind, den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sollen beide über die gleiche Zeit verfügen können, um ihre Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit keine der beiden völlig überrascht ist.

    Der Qur-ân sagt:
    «Und wenn du von einem Volke Verräterei fürchtest (mit dem du einen Vertrag hast), so wirf ihnen (ihren Vertrag) vor die Füsse nach Billigkeit (d.h. nach vorheriger Kündigung). Aberdiese Kündigung soll auf eine Weise geschehen, dass keine der Parteien in irgendeiner Hinsicht zu kurz kommt. Jede andere Handlungsweise würde dem Verrat gleichkommen, und Gott liebt nicht die Verräter.» (Erläuterung des Verses 8:59)

    Der Islam macht dem Muslim-Staat zur Pflicht, den Muslims in anderen Ländern zu Hilfe zu eilen, wenn diese religiöse Verfolgung erleiden, aber selbst in einem solchen Falle müssen die Verträge und Abkommen genauestens beachtet werden.
    (8:73)


    Humanische Kriegsführung
    Der Islam betrachtet den Krieg als einen anomalen Zustand, der nur in äußersten Umständen gestattet ist. Wenn der Krieg unvermeidlich wird, verlangt der Islam, ihn soweit wie möglich zu lokalisieren. Der Islam verurteilt den Begriff von einem Totalkrieg.

    Der Qur-ân erlaubt Krieg nur zur Verteidigung, und selbst als Verteidigungsmaßnahme darf der Krieg nicht ausgedehnt werden
    (2:191).

    Selbst im Falle eines Verteidigungskrieges gestattet der Qur-ân den Ausbruch der Feindseligkeiten nicht ohne vorherige Kriegserklärung. Der Islam billigt ebenfalls den Gebrauch von Waffen oder Errichtungen nicht, die darauf berechnet sind, weitgehende Zerstörung zu verursachen, es sei denn als eine Vergeltungsmaßnahme, für welche der Feind sich bereits verantwortlich gemacht hat. Der Islam verbietet die Tötung oder die Gefangennahme während des Krieges von Nichtkämpfern, Geistlichen, den sich mit dem intellektuellen Dienst der Menschheit beschäftigenden Gelehrten, den Religionslehrern, den Frauen, Kindern und Greisen. Des weitern erlaubt er nicht, Eigentum und Güter nur um der Zerstörung willen zu vernichten und dadurch dem Feind Eintrag zu tun. Solche Zerstörungsmaßnahmen sind nur dann erforderlich, wenn diese mit der Kriegsführung direkt im Zusammenhang stehen. Der Heilige Prophet war besonders empfindlich gegen jegliche Verletzung der Frauen. Einmal sah er nach einer Schlacht die Leiche einer Frau. Er war sehr zornig und bemerkte, dass dies höchst tadelnswert in den Augen Gottes sei. Allem Anschein nach hatte sich die Frau am Gefecht beteiligt und fiel während der Schlacht, aber selbst in diesem Falle verurteilte der Prophet ihre Tötung. Der Prophet vertrat den Standpunkt, dass das Gefecht die Sache der Männer sei und dass normalerweise die Frauen das Schlachtfeld nicht zum Zweck des Krieges betreten. Sie finden sich in der Nähe des Schlachtfeldes ein, vielmehr für die Sanitätshilfe. Wenn daher eine Frau auf dem Schlachtfeld tot aufgefunden würde, so beruhe die moralische Verantwortung für ihren Tod bei der anderen Partei, es sei denn, man könnte klar beweisen, sie sei am Gefecht beteiligt gewesen.

    Diese Haltung des Propheten beeindruckte seine Gefährten derart, dass sie künftig sich davon enthielten, die Frauen anzugreifen, selbst wenn diese ihnen im Gefecht entgegentraten. Während einer Schlacht beobachtete eine Gruppe der muslimischen Soldaten, dass einer ihrer Feinde unter einem Felsen lauerte, um einen jeden Muslim zu überfallen, der in seine nächste Nähe kam. Einer von ihnen lief dem Rande des Felsens entlang und sprang auf die Person, welche da im Begriff war, die Muslims auf der anderen Seite anzugreifen. Als er aber entdeckte, dass es sich um eine verkleidete Frau handelte, ließ er sie frei und kehrte zu seiner Gruppe zurück und erklärte, er konnte nicht wagen, sie zu töten, da er wusste, dass dies dem Propheten missfallen würde.

    Wenn einem muslimischen Staat der Krieg aufgezwungen werden sollte, und dann, während des Krieges, der Feind einmal den Waffenstillstand vorgeschlagen und um den Frieden ersuchen sollte, ordnet der Islam an, dass der muslimische Staat nur sehr gerne Gebrauch von dieser Gelegenheit machen sollte, den Feindseligkeiten ein Ende zu bereiten, und er dürfte den Vorschlag nicht ablehnen, um einen Vorteil zu erpressen, selbst wenn der Grund vorhanden wäre, dass der Vorschlag des Feindes nur einem Hintergedanken gelten würde.

    Der Qur-ân sagt:
    «Und wenn sie (der Feind) zum Frieden geneigt sind, so sei auch du ihm geneigt und vertraue auf Allah. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der Allwissende. Wenn sie dich hintergehen wollen, so ist Gott fürwahr deine Genüge. Er ist es, Der dich gestärkt hat mit Seiner Hilfe und mit den Gläubigen.»
    (8:62, 63)

    Der Islam gestattet nicht, Kriegsgefangene zu nehmen, es sei denn infolge und während eines regulären, erklärten Krieges. Der Our-ân äußert eine strenge Warnung vor Versuchen, Leute zu entführen oder sie gefangenzunehmen aus leichteren Gründen, z.B. weil sie sich nur an einem Grenzzwischenfall beteiligt hätten. Oft müssen solche unglücklichen Gefangenen dem Zweck der Zwangsarbeit dienen, und man zieht also Nutzen aus ihrer Hilflosigkeit.

    Der Qur-ân erklärt:
    «Es ist nicht erlaubt, Gefangene zu haben, ohne sich auf kriegerischem Kampfe im Lande einzulassen. Ihr wollt die Güter dieser Welt, Gott aber will die dauernde Wohlfahrt der Menschheit, und Er ist mächtig, weise. (Wenn ihr solches nicht ablässt) werdet ihr gewiss von einer schweren Drangsal betroffen.
    » (8:68, 69)

    Als eine Religion gibt der Islam Weisungen nicht nur über die internationalen Beziehungen, sondern liefert auch Führung über die Regelung der interreligiösen Beziehungen. Es ist klar, dass eine friedliche Regelung der Beziehung zwischen den Anhängern verschiedener Religionen genauso wichtig für die Erhaltung des Friedens unter verschiedenen Völkern ist, wie die friedliche Regelung internationaler Beziehungen.


    Haltung den Andersgläubigen gegenüber
    Es verhält sich manchmal zwar so, dass die Spannung zwischen den Anhängern der verschiedenen Glaubensbekenntnisse und die dadurch erfolgte Störung den internationalen Friedensbruch zur Folge hat; denn, wenn religiöse Leidenschaften erweckt werden, dann verfinstern Frömmelei und Fanatismus selbst die politischen Interessen. Der Islam sichert die absolute Gewissensfreiheit und sucht dabei, das größte Maß an Toleranz herzustellen.

    Der Our-ân sagt:
    «Es gibt keinen Zwang in Glaubenssachen. Die Führung ist deutlich geworden und ist von Irregehen erkennbar.»
    (2:257)

    Er lehrt, dass Persönlichkeiten und Dinge, die die Andersdenkenden in Achtung halten, von den Muslims nicht verachtet werden dürfen. Die Lehre des Islams über die Einheit Gottes kennt absolut keinen Kompromiss, jedoch ist es den Muslims nicht erlaubt, raue Ausdrücke in Bezug auf Götzen oder falsche Gottheiten zu verwenden, denen die anderen Hochachtung und Verehrung entgegenbringen. Der Gedanke ist der, dass die Andersgläubigen ihren Göttern, in Anbetracht ihrer Heiligkeit, genauso ergeben und ihnen gegenüber genauso empfindlich sein könnten, wie die Muslims gegenüber Gott und ihren Propheten. Wenn die Muslims von den anderen erwarten, dass sie diejenigen Persönlichkeiten in Achtung und Ehre halten, denen im Islam Heiligkeit zusteht, so sollen sie auch die Verehrten der Andersgläubigen nicht verachten.

    Der Our-ân sagt:
    «Schmähet nicht diejenigen, die sie statt Allahs anbeten, so
    dass sie in Feindschaft und Unwissenheit nicht Allah schmähen.
    » (6:109)

    Es ist ein Irrtum zu glauben, dass, wenn jemand einen falschen Glaubenssatz annimmt, er dadurch unbedingt das Missfallen Gottes erregt und sich die göttliche Bestrafung zuzieht. Wenn jemand nicht die Möglichkeit hatte, unter der wahren Führung zu sein, noch war seine Aufmerksamkeit darauf gelenkt worden, dann würde allein der Umstand, dass er im Irrtum war, ihn nicht strafbar machen. Natürlich würden ihm die Vorteile der wahren Führung enthalten, da er im Irrtum war. Er würde nur dann den Zorn Gottes und Seine Strafe auf sich ziehen, wenn sein Irrtum ihn zum Bösen veranlassen würde, oder wenn er auf seinem Irrtum beharrte, trotzdem ihm der rechte Weg klargemacht würde.

    Der Our-ân sagt darüber:
    «0 Volk der Schrift, gekommen ist nunmehr zu euch Unser Gesandtermit der Führung, die er euch kundtut, nachdem eine lange Zeit verstrichen war seit der letzte Prophet zu euch kam mit der Führung, damit ihr nicht sagt: Niemand ist zu uns gekommen mit Führung oder Warnung von Gott. Gekommen ist nun zu euch die Führung und die Warnung, und Gott hat die Macht alles zu tun, was Er will.»
    (5:20)

    Familienverhältnisse und zwischenmenschliche Beziehungen
    Ein wichtiger Aspekt in den sozialen Beziehungen gilt den Familienverhältnissen.

    Der Grundsatz im Our-ân hierzu lautet:
    «Seid gut gegen die Eltern, die Verwandten, die Waisen, die Bedürftigen, den Nachbarn, sei er verwandt oder nicht, eure Geschäftsteilhaber und Mitarbeiter, den Wandersmann und jene, die eure Rechte besitzt.»
    (4:37)

    An einer anderen Stelle heißt es im Our-ân:
    «Gib dem Verwandten, für den du verantwortlich bist, was ihm gebührt von dem, was du besitzest, und ebenso dem Bedürftigen und dem Wandersmann, aber gib nicht in Erwartung von Gegenleistung, noch vergeude dein Vermögen verschwenderisch.
    » (17:27)

    Der Islam betrachtet den Ehestand als die normale Lebensweise, welche die vollkommene Entwicklung des menschlichen Charakters am besten fördert, aber diejenigen, die die passenden Lebensgefährten- oder Gefährtinnen nicht finden können, werden ermahnt, ihre Keuschheit auf jede Art zu bewahren. Außereheliche Beziehungen sind durchaus verboten, und Zölibat und Mönchstum werden als harmvolle Einrichtungen verurteilt, die jeder göttlichen Zustimmung entbehren.

    Der Islam hebt hervor, dass man bei der Heirat mehr Wert auf den Charakter und die Rechtschaffenheit des Partners legen soll als auf die äußeren Faktoren: Aussehen, Vermögen oder Stand.

    Der Heilige Prophet sagte:
    Die einen heiraten wegen Schönheit, die anderen wegen des Standes, weitere wegen Vermögens; ihr aber sollt einen rechtschaffenen und gottesfürchtigen Ehepartner bevorzugen.

    Die Grundlage des Ehelebens bilden gegenseitige Verpflichtungen und die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt und des Glückes.

    Der Heilige Prophet sagte:
    « Der Beste unter euch ist der, welcher der Beste ist in der Behandlung seiner Gattin.» Und weiter: «Haltet euch nicht kritisch euren Frauen gegenüber wegen irgendeines Wesenszuges, der euch missfällt, denn sie müssen auch andere Eigenschaften haben, die euch gefallen.»

    Der Islam macht die Frau zu einer absoluten Besitzerin ihres Guts, über welches sie völlig verfügt. Der Gatte hat kein Anrecht, sich in die Verwaltung und Verfügung des Vermögens seiner Gattin einzumischen. Während die Kinder zum Gehorsam und zum hochachtungsvollen und gütigen Betragen ihren Eltern gegenüber wiederholt ermahnt werden, haben die Eltern jedoch keine Gewalt über das Eigentum ihrer Kinder, auch wenn die hinterlassenen Eltern berechtigt sind, einen gewissen Teil der Erbschaft ihrer verstorbenen Kinder zu erben. Der Islam legt strenge Vorschriften fest über die Förderung der persönlichen und sozialen Hygiene und darüber, die Reinheit und Bekömmlichkeit der Lebensmittel zu sichern. Seine Vorschriften über gesellschaftliches Benehmen und gutes Verhalten decken dieses Gebiet vollständig.

    Über die Beziehungen zwischen Meister und Diener hat der Heilige Prophet u.a. verfügt, dass der Meister den Diener genauso bekleiden und speisen soll, wie er sich selbst, und dass er von dem Diener nicht Aufgaben fordern soll, welche ihn erniedrigen könnten. Vom Meister wird erwartet, seinem Diener in seiner Arbeit behilflich zu sein, so dass dieser sich ermutigt fühlt und keine Minderwertigkeitsgefühle hegt. Der Lohn soll prompt ausbezahlt werden. Im Falle einer Uneinigkeit über den gerechten Lohn muss die Angelegenheit durch gerichtliches Verfahren geregelt werden. Der Our-ân fordert, dass die Lohnbedingungen und Arbeitsverträge auf schwarz und weiß niedergeschrieben werden müssen. Kein gültiger Vertrag kann abgeschlossen werden im Auftrag einer Frau, eines Minderjährigen oder eines Irren, es sei denn durch einen Vormund oder einen akkreditierten Vertreter. Es gibt ausführliche Anweisungen, die darauf berechnet sind, Redlichkeit und Integrität in den Handelstransaktionen zu pflegen. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen jeden Fehler in der Ware dem ahnungslosen Käufer selbst mitzuteilen. Nichts darf in Menge verkauft werden, ohne dessen Gewicht oder Maß festzustellen. Ware muss unbehindert in den Markt gelangen können, so dass der Verkäufer die geltenden Tagespreise wahrnehmen kann, bevor er den Handel abschließt. Die Preise müssen für alle Käufer gleich sein, und keine Diskriminierung ist gestattet, es sei denn im Falle der persönlichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, z.B. wenn der Käufer ein Verwandter, Lehrer, Freund, Nachbar oder Handelsgenosse des Verkäufers ist. Der Islam hat Regeln festgelegt, um die Beziehungen zwischen dem Gutsherrn und dem Pächter zu regeln, die darauf abzielen, eine gerechte Verteilung der Erzeugnisse zwischen den beiden zu sichern. Machenschaften und Bräuche, die unfair sein könnten, sind untersagt.


    Moralische Werte und Maßstäbe
    Der wertvollste Beitrag des Islams auf dem kulturellen Gebiet wird durch die Begriffsbestimmung der moralischen Werte und Maßstäbe geleistet. Vor allem hat der Islam alle Privilegien und Klassenunterschiede aufgehoben. Rechtschaffenes Benehmen ist das einzige Ehrenabzeichen.

    Der Our-ân sagt darüber:
    «0 ihr Menschen, Wir haben euch von einem Manne und einem Weibe erschaffen:und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen möchtet (d.h. um den internationalen Verkehr zu erleichtern). Wahrlich, der Angesehenste von euch vor Gott ist der, welcher unter euch der Gerechteste ist.»
    (49:14)

    Der Islam lehrt, dass die natürlichen Instinkte und Neigungen an und für sich weder gut noch schlecht, weder moralisch noch unmoralisch sind; allein deren Verwandlung in die Praxis bestimmt ihren Charakter. Es ist die angepasste Anwendung und der richtige Gebrauch der natürlichen Instinkte und Neigungen, d.h. ihr Inkraftsetzen im Rahmen ihrer gehörigen Sphäre mit einer guten, reinen Absicht, welches sie ins Moralische erhebt, der Missbrauch aber sie unweigerlich zum Unmoralischen macht. Der Islam teilt die Moral in zwei Klassen ein: diejenigen, welche unser Inneres angehen, und diejenigen, welche unser Äußeres angehen. Er verbietet das Schlechte in beider Hinsicht.

    Zum Beispiel, der Our-ân sagt:
    «Ihr sollt euch nicht dem Üblen nähern, ob es offen oder verborgen ist.»
    (6:152)

    Weiter:

    «Ob ihr das, was in eurem Gemüt ist, kundtut oder verborgen haltet, Gott wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen.»
    (11:115)

    Der Islam beschränkt den Begriff der Moral nicht allein auf die Taten und Versäumnisse den anderen Leuten gegenüber, sondern er schließt auch die Taten und Versäumnisse in diesem Begriff ein, die man gegen sich selbst begeht. Zum Beispiel, im Islam ist nicht nur derjenige unmoralisch, der seine Vermessenheit öffentlich kundtut, sondern gleicherweise ist unmoralisch derjenige, der äußerlich sanft und demütig ist, innerlich jedoch Hochmut pflegt, denn, obwohl er niemandem anderen Schaden zugefügt hat, besudelt und beschmutzt er seine eigene Seele.

    Der Our-ân sagt:
    «(Innerlich) denken sie zu hoch von sich und (äußerlich) haben
    sie die Schranken arg überschritten.»
    (25:22)

    Weiter:

    «Mancher Argwohn ist Sünde.»
    (49:13)

    Wer daher seine bösen Gedanken unterdrückt, sobald sie in ihm erweckt werden, ist lobenswert, und wer seine guten und rechtschaffenen Gedanken unterdrückt, wird höchstwahrscheinlich dem Schlechten anheimfallen.

    Der Our-ân erklärt:
    «Gottes ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist, auf dass Er denen, die Böses tun, ihren Lohn gebe für das, was sie gewirkt, und dass Er die, welche Gutes tun, mit dem Allerbesten belohne - Jene, die die schlimmsten Sünden und die kleineren Schändlichkeiten meiden, bis auf leichte Vergehen.»
    (53:32, 33)

    Der Islam erzielt die moralische Erhebung durch die Regelung der natürlichen Instinkte. Zum Beispiel, er regelt den natürlichen Trieb für Rache sowohl unter den Einzelnen wie auch den Gemeinden, indem er vorschreibt:

    «Wer sich also gegen euch vergeht, den straft für sein Vergehen in dem Maße, in dem er sich gegen euch vergangen hat.»
    (2:195)

    Weiter erklärt er:

    «Die Vergeltung für eine Schädigung soll eine Schädigung in gleichem Ausmaß sein; wer aber vergibt und (in dem Schuldigen) Besserung bewirkt, dessen Lohn ist sicher bei Gott. Fürwahr, Er liebt die Ungerechten nicht.»
    (42:41)

    Der letzte Teil des Verses besagt, dass eine Vergebung, welche Unordnung und Streitsüchtigkeit noch fördern würde, und eine Bestrafung, welche den Verbrecher noch verhärten würde, beides Überschreitungen sind, und dass Gott solches Verhalten nicht liebt. Ist der Gekränkte schwach und der Bedrücker stark, so kann sich die Rache in Form von Schimpfen und Kritteln äußern. Dies ist aber im Islam nicht gestattet. Dem Muslim ist ebenfalls nicht erlaubt, zu schmollen oder sich vom anderen gesellschaftlich loszumachen, es sei denn, dies werde als eine soziale Maßnahme gegen den Betroffenen verhängt. Es ist nicht erlaubt, selbst boshafte Gedanken zu hegen.

    Der Our-ân sagt:
    «Wir wollen hinwegnehmen, was an Groll in ihrer Brust sein mag.»
    (15:48)

    Der natürliche Instinkt der Liebe kann gleichermaßen in eine moralische Eigenschaft verwandelt werden. Erforderlich ist dabei die angemessene Stufenfolge unserer Zuneigungen im Einklang mit den moralischen Grundsätzen. Wir sollten eher für die an uns geleisteten Dienste in der Vergangenheit Dankbarkeit hegen als Hoffnung auf die Nutzen, die man in der Zukunft ziehen könnte. Dieses zeugt bloß von Eigeninteresse, während jenes eine Pflicht ist. Ferner sollten wir unsere unmittelbaren Neigungen dem entfernten Guten unterstellen.

    Der Qur-ân erklärt:
    «Wenn eure Väter und eure Söhne und eure Brüder und eure Frauen und eure Verwandten und das Vermögen, das ihr euch erworben, und der Handel, dessen Niedergang ihr fürchtet, und die Wohnstätten, die ihr liebt, euch teurer sind als Gott und Sein Gesandter, dann wartet, bis Gott mit Seinem Gericht kommt; und Gott leitet das ungehorsame Volk nicht.»
    (9:24)

    Hier wird uns gelehrt, die nötige Stufenfolge bei der Liebe und Zugehörigkeit zu beachten. Gott und Sein Prophet stehen über jede menschliche Beziehung und über jedes Eigentum. Eltern haben Vorrang vor anderen Verwandten. Die Pflicht, die man seinem eigenen Land schuldet, ist größer als die engen Bande der Familienbeziehungen. Die Liebe der Kinder für ihre Eltern, verglichen mit derjenigen der Eltern gegenüber den Kindern, ist eine höhere moralische Eigenschaft, denn jene ist meistens instinktiv, während diese der Dankbarkeit für die Wohltaten entspringt, die man schon genossen hat. Die Muslims werden ebenfalls ermahnt, ihre Liebe für die Ehepartner und Kinder so zu regeln, dass die wohltuende Evolution der Wesenszüge des Einzelnen nicht gefährdet wird.

    Der Our-ân sagt:
    «0 die ihr glaubt, (wahre Liebe heißt, dass) ihr euch und die Euren vor einem Feuer (dem Untergang) rettet.»
    (66:7)

    Der Qur-ân legt ins einzelne die Anweisungen dar, welche die sämtlichen natürlichen Instinkte regeln und lenken, und so den Grundsatz betont, dass nur deren Regelung sie in die moralischen Eigenschaften zu verwandeln vermag; denn sie ungezügelt und uneingeschränkt zu lassen würde unmoralisch heißen.


    Die drei Stufen des Guten und des Bösen
    Der Qur-ân hebt ebenfalls die verschiedenen Stufen des Guten und des Bösen hervor.

    Er sagt:
    «Gott gebietet Gerechtigkeit und dass ihr (uneigennützig) Gutes tut und (andern) spendet wie Verwandten; und Er verbietet Schändlichkeit und offenbare Schlechtigkeit und ungerechte Übertretung. Er ermahnt euch, auf dass ihr es beherzigen möget.»
    (16:91)

    Dieser Vers teilt Tugend und Untugend in je drei Klassen ein, und diese sechs Klassen zusammen erstrecken sich über das ganze Feld
    der Moral.

    Die erste Stufe der Tugend ist Gerechtigkeit, d.h. den anderen gegenüber so zu handeln wie sie uns gegenüber handeln, und dass man das Gute mindestens in gleichem Maße erwidert, in dem man es erfahren. Man darf nicht eine Entschädigung fordern, die über das Maß des ursprünglichen Schadens hinaus geht. Dies ist allerdings die niedrigste Stufe des Guten. Die nächst höhere Stufe heißt Wohltätigkeit, d.h. wir sollen das an uns erwiesene Gut mit einem höheren Maß des Guten erwidern und denjenigen verzeihen, die sich gegen uns vergehen, es sei denn, auch die Vergebung würde Missstimmung und Streit zur Folge haben. Die höchste Stufe des Guten liegt darin, dass man Wohltaten um sich streut, gleich ob die anderen einem ein Gutes erwiesen oder einen Schaden zugefügt haben. Es gibt drei Stufen auch vom Bösen, die man zu meiden hat. Die erste ist das verborgene Böse, z.B. schlechte Gedanken und böse Pläne. Die zweite liegt darin, dass die Taten und das Benehmen eines Menschen die anderen beleidigen oder kränken würden, z.B. gedankenlose oder vulgäre Rede, Lüge, Anmaßung und schlechte Manieren. Die letzte Stufe bildet ein Betragen, das die anderen verletzt und einer offenen Übertretung der moralischen Gesetze gleichkommt. Der Islam hat durch die Einteilung des Guten und des Bösen in verschiedene Stufen es dem Muslim erleichtert, sich ständig einer moralischen Kontrolle zu unterziehen und auf diese Weise Maßnahmen für seine moralische Besserung zu treffen. Der Our-ân schreibt ferner die Wege vor, durch die man das Böse entwurzeln und das Gute pflegen kann. Das Ziel ist, wie bereits erwähnt, dass der Mensch in seiner Person göttliche Attribute widerspiegeln kann. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass nach dem Islam ein Kind rein und lauter in die Welt kommt. Das Böse kommt von außen her, und man kann sich davor schützen, oder, nachdem man ihm erlegen ist, sich von dessen Folgen befreien durch Gebet und wahre Reue. Auch hierzu erteilt der Qur-ân Weisungen.


    Anmerkung des Herausgebers:
    In den letzten zwei Jahrzehnten hat die menschliche Gesellschaft, vor allem die westliche oder westlich-orientierte Gesellschaft, in vermehrtem Maß die Unterhöhlung des Ehestandes erlebt. Dadurch wird der Familie, der kleinsten Zelle der Gesellschaft, Abbruch getan. Durch die Zügellosigkeit, genannt sexuelle "Freiheit", schneidet diese Gesellschaft mit eigenen Händen den delikaten Ast ab, auf dem sie sitzt. Die Züge, Symptome und Merkmale der früher zugrundegegangenen Zivilisationen sind leider in der heutigen Gesellschaft klar erkennbar. Der große Schaden, der durch diese Tendenz der Institution Familie zugefügt wurde, kann nur durch eine radikale Rückkehr zu den erprobten Werten und Normen wiedergutgemacht werden.

    Fußnoten:
    [1] Sir Mohammad Zafrulla Khan ist der ehemalige Außenminister von Pakistan und Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.
    [2] Der Islam lehrt allerdings, dass alle Propheten vor moralischen Fehlern geschützt und daher frei von Sünden sind. (Sünde ist die bewusste Übertretung der Gebote Gottes.)

    Original: Moral Principles of Action
    ISBN 3-921458-49-8



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