Keine höhere Steuer für Kampfhund.........

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    Re: Keine höhere Steuer für Kampfhund.........

    RaMa - 16.05.2008, 19:03

    Keine höhere Steuer für Kampfhund.........
    Keine höhere Steuer für Kampfhund


    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die landesweite Kampfhundeverordnung infrage gestellt. Der zuständige Richter Wolfgang Armbruster bestätigte, dass das Gericht einer Klage gegen höhere Steuern für einen Kampfhund recht gegeben hatte.

    Geklagt hatte eine Hundehalterin aus Laichingen (Alb-Donau-Kreis) gegen die deutlich höhere Steuern für ihren American Staffordshire Terrier. Sie sollte 600 Euro für ihren Hund zahlen, während bei "ungefährlichen" Hunderassen nur 81 Euro anfallen. Der Einspruch der Halterin bei der Gemeinde hatte keinen Erfolg, obwohl sie die Ungefährlichkeit ihrer Hündin mit zwei Wesensprüfungen belegt hatte.
    Studienergebnisse nicht zur Kenntnis genommen

    Armbruster begründete das Urteil damit, dass der Laichinger Gemeinderat die Landesregelung von August 2007 quasi als Blanko-Begründung für seine rund ein Jahr alte Steuersatzung genommen habe. Das Gremium sei seiner "Überprüfungspflicht" nicht gerecht geworden. Die Politiker hätten Studienergebnisse der Hochschule Hannover von 2004 "zumindest zur Kenntnis nehmen müssen", denen zufolge so genannte Kampfhunde nicht grundsätzlich gefährlicher seien als andere Hunde. Diese Studien seien dem Gemeinderat aber nicht einmal bekanntgewesen. "Es ist eher eine formale Frage", betonte der Richter.
    Grundsätzlich hätten Gemeinden aber das Recht, die Hundehaltung über Steuern zu lenken. Das Gericht habe deshalb auch die Berufung ausdrücklich zugelassen. Ob die Stadt Laichingen vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen wird, stand noch nicht fest. Das Landesinnenministerium reagierte zunächst zurückhaltend. Bislang hätten die Regelungen der Kampfhundeverordnung auch beim Verwaltungsgerichtshof Bestand gehabt.
    Die "Kampfhundeverordnung" des Landes stuft die drei Hunderassen Bullterrier, Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier als besonders gefährlich ein. Hunde weiterer neun Rassen können als Kampfhunde betrachtet werden, wenn Wesenstests nicht ihre Gefährlichkeit widerlegen.

    http://www.swr.de:80/nachrichten/bw/...00622/1bbxrpg/



    Re: Keine höhere Steuer für Kampfhund.........

    Birgit und Josie - 17.05.2008, 12:17


    Das ist doch mal eine wirklich gute Nachricht die Schule machen sollte. Diese hohen Steuern nützen nur einem, dem Staat und sonst niemandem.
    Ich finde es ist Diskriminierung pur. :big_super



    Re: Keine höhere Steuer für Kampfhund.........

    staffimaus - 19.05.2008, 11:49


    :big_applaus Wirklich mal eine schöne Nachricht, hier sollte man sich ein Beispiel dran nehmen :big_ok



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