Die Gesetzeslage bei der Armbrust

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    Re: Die Gesetzeslage bei der Armbrust

    Chris - 19.03.2006, 03:04

    Die Gesetzeslage bei der Armbrust
    Ich habe vor einiger Zeit mal bei der Polizei nachgefragt wie das in dem neuen Waffengesetz mit dem führen und schießen mit einer Armbrust aussieht.
    Sie haben mir dann ein Faltblatt gegeben aus dem einwandfrei hervorgeht was man darf und was nicht, und ob es ein Vergehen oder eine OWI ist wenn man sich nicht dran hält.
    Da steht unter anderen auch das nach dem neuen Waffengesetz das führen und schießen mit der Armbrust nach wie vor erlaubt ist. Das einzige was neu ist, das man jetzt mindestens 18 Jahre alt sein muß um eine Armbrust erwerben zu dürfen.
    Ich habe dieses Faltblatt jetzt mal eingescannt, also seht selbst:





    MfG Chris



    Re: Die Gesetzeslage bei der Armbrust

    tiefflieger - 19.03.2006, 18:08


    Super Idee ! Danke !



    Re: Die Gesetzeslage bei der Armbrust

    Thommy - 15.05.2006, 10:39


    Ergänzend zu Chris´s Faltbblatt hier noch eine kleine aber sehr Interessante PDF Datei: http://www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf

    MFG Thommy



    Re: Die Gesetzeslage bei der Armbrust

    tiefflieger - 15.05.2006, 10:52


    Demzufolge darf ich als Ü18jähriger eine Armbrust führen, also aufgespannt und "entladebereit" mit mir herumschleppen ! Wahrscheinlich auch an öffentlichen Plätzen entladen. Sollte man trotzdem nicht machen, erstens um keinen zu gefährden, zweitens um Ärger mit den Grünen und/oder verständnislosen Mitmenschen zu vermeiden.

    ... Muß mir echt eine ruhige Wiese suchen, um mal richtig zu entladen - die Armbrust... :-D



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