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Re: Festlegungen
la0fasb - 29.01.2008, 16:59Festlegungen
E-F-Novus-Festlegungen
1. Mitglieder:
1. Eintritt:
Jeder, außer Personen, die der E-F-N wahrscheinlich schaden, darf in die E-F eintreten.
2. Austritt:
Mitglieder können auf eigenen, begründeten Wunsch entlassen werden.
3. Entlassung:
Die Leiter können Mitglieder aufgrund Verfehlungen entlassen, wobei das Mitglied nach frühestens 1,5 Monaten wieder eintreten.
4. Entbindung von Befehlen:
Kann ein (Nicht-)Mitglied einem Befehl/einer Aufforderung von anderen Mitgliedern aus materiellen oder moralischen Gründen nicht entsprechen, ist es nicht verpflichtet, dies zu tun. Dies bezieht sich nicht auf Befehle/Aufforderungen nach E-F-Festlegungen, E-F-Ausführungsbestimmungen, Beschlüssen oder auf solche, Tätigkeiten, die der E-F oder deren Mitglieder, oder anderen unbeteiligten Lebewesen schaden, einzustellen.
5. Verbotenes:
In den Ausführungsbestimmungen ist eine Liste aller verbotenen Tätigkeiten enthalten. Das dort aufgeführte zu tun, ist verboten.
2. Nicht-Mitglieder oder Zusammenschlüsse solcher:
Leiter können mit ihnen Verträge schließen, handeln oder wegen Vergehen (à 1.5) ächten, worauf sie Sanktionen verhängen oder ihnen den Krieg erklären.
3. Leitung:
1. Leiter:
1. Personal:
Fabian Sinnesbichler und 2 gewählte Mitglieder sind gleichberechtigten Leiter der E-F-N.
2. Aufgaben:
Die Leiter müssen die E-F instandhalten, verwalten, koordinieren und das Unternehmen betreffende Entscheidungen fällen. Wichtige Entscheidungen fällen die Leiter zusammen (Mehrheitsmethode), wobei jeder Leiter ein Veto einlegen darf.
2. Mitglieder:
In einer Mitgliederbefragung kann die 2/3-Mehrheit aller Mitglieder Entscheidungen fällen, die auch gegen die Festlegungen/Ausführungsbestimmungen verstoßen können und die dann von allen Mitgliedern befolgt werden muss.
4. Punkte1:
1. Vergabe:
E-F-N-Punkte werden als Lohn oder Bezahlung vergeben.
2. Einnahme:
E-F-N-Punkte werden als Bezahlung für E-F-Produkte verlangt.
3. Strafzahlungen:
Bei Verstößen gegen E-F-N-Festlegungen/Ausführungsbestimmungen können die Leiter Strafzahlungen verlangen.
4. Konten:
1. Privatpersonen:
Privatpersonen können bei der E-F-N Konten eröffnen, in denen E-F-N-Punkte gelagert werden können.
2. Firmen:
Siehe 4.4.2. im Bezug auf Firmen.
5. Orden1:
Die Leiter können Orden vergeben.
6. Internet:
Die E-F-N besitzt eine Homepage: http://efnovus.iphpbb.com, die von den Leitern verwaltet wird.
7. Bau:
Die im E-F-N-Baukatalog aufgeführten Regeln zählen zu den Festlegungen.
8. Aktien:
Die E-F-N verteilt ab dem 1.1.08 insgesamt 1000 Aktien , deren Preis variabel in Abhängigkeit von Lager, Bestellung und Verkauf errechnet werden kann.
9. Ausführungsbestimmungen:
Die Leiterbeschließen die Ausführungsbestimmungen, die sie ca. alle 40 Schultage überarbeiten. Diese können per Mitgliederbefragung geändert werden und zählen zu den Festlegungen.
10. Gültigkeit der Festlegungen:
1. Datum:
Diese Festlegungen gelten ab dem 11.9.2007.
2. Überarbeitung:
Im Auftrag der Mitglieder dürfen die Leiter die Festlegungen überarbeiten.
3. Notfall:
Im Notfall treten die E-F-Notstandsgesetze in Kraft.
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Festlegungen - gepostet von la0fasb am Dienstag 29.01.2008
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