Grundlage: Festlegungen für das SPQT

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    Re: Grundlage: Festlegungen für das SPQT

    fasb1de - 10.01.2008, 19:31

    Grundlage: Festlegungen für das SPQT
    SPQT
    SENATUS POPULUSQUE TRAVIANUS

    §1: Leitung
    §1.1
    Das SPQT hat 2 CONSULES, 2 gleichberechtigte Leiter.
    §1.2
    Der eine Consul ist FaSb, der andere wird wie folgt gewählt:
    Alle Bürger des SPQT (=Mitglieder) wählen alle 2 Monate an den ersten 5 Tagen (zB 1.1.-5.1.) den ,,Consulus Populi“.
    Dazu senden sie in der entsprechenden Zeit eine E-Mail oder auf andere Weise eine Nachricht an FaSb, in der der Name des Wunschkandidaten steht.
    Der Bürger mit den meisten Stimmen ist so gewählt.
    Wenn er dieses Amt nicht ausüben möchte, tritt derjenige mit den zweitmeisten Stimmen an dessen Platz etc.
    §1.3
    Die Consules müssen das SPQT verwalten (Forum, Mitglieder, Pläne,…), instand halten und die wichtigen Entscheidungen fällen.
    §1.4
    Sollten die Bürger den ,,Consulus Populi“ abwählen wollen, müssen sie wie in einer Wahl ( §1.2) verfahren.

    §2: Ämter
    §2.1
    Die Consules verteilen Ämter wie Diplomat, Kriegsminister,… an die fähigsten Bürger.
    §2.2
    Diese müssen ihre Aufgabenbereiche gewissenhaft ausführen und werden, tun sie dies nicht oder sind geeignetere Kräfte vorhanden, von ihren aufgaben entbunden.
    §2.3
    Die Beamten unterstehen den Consules und müssen deren Befehle ausführen.

    §3: Bürger
    §3.1
    Wenn ein Spieler Bürger (=Mitglied) des SPQT werden möchte, schreibt es ind Forum, an einen Consul oder an den entsprechenden Beamten.
    §3.2
    Ein Bürger sollte mindestens alle 3 Tage online sein. (Ausnahmen nur nach Ankündigung an einen Consul)
    Ansonsten wird ehr verwarnt. Nach 3-maliger Verwarnung wird der Bürger aus der SPQT entlassen und öffentlich zum Farmen ausgeschrieben.
    §3.3
    Ein Bürger darf jederzeit aus der SPQT austreten. Er muss lediglich eine Nachricht mit kurzer Begründung dazu an beide Consules schreiben.
    §3.4
    Bürger greifen sich nicht gegenseitig an!
    §3.5
    Ebensowenig wie Bündnispartner und NAPs.
    §3.6
    Bürger bringen Mitbürgen nicht mutwillig in Gefahr oder schaden ihnen direkt.

    §4: Krieg und Frieden
    §4.1
    Bürger führen keine Kriege gegen Mitglieder großer Allianzen.
    §4.2
    Über Krieg und Frieden zwischen Allianzen entscheiden allein die Consules.
    §4.3
    Angegriffene Bürger werden von allen anderen Bürgern bestmöglich unterstützt.

    §5: Leges (=Gesetze)
    §5.1
    Die hier aufgeführten Festlegungen müssen von allen Bürgern befolgt werden, denn sie erklären sich beim Eintritt ins SPQT dazu bereit.
    §5.2
    Änderungen sind den Consules (nur in Übereinstimmung) vorbehalten.
    Anstöße dazu werden gerne entgegengenommen.

    In der Planung für das SPQT in Welt de1 am 9.1.2008.
    FaSb



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