Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar

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    Re: Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar

    ElCattivo - 30.06.2007, 15:04

    Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar
    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dem Verkauf so genannter Soft-Air-Waffen an Minderjährige einen Riegel vorgeschoben. Als bundesweit erstes OLG verschärfte es damit die Vorgaben des Bundesinnenministeriums.

    Laut der jetzt veröffentlichten Grundsatzentscheidung des Gerichts ist der Verkauf der Federdruckpistolen an Minderjährige bereits dann strafbar, wenn die abgefeuerten Kugeln eine Bewegungsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule erreichen. Das entspricht nach Polizeiangaben einer Schussstärke, die zumindest Hautrötungen und blaue Flecken, aber auch schwere Verletzungen verursachen kann.

    Nach den Vorgaben des Bundesinnenministeriums dürfen Jugendliche über 14 Jahre Soft-Air-Waffen bis zu dieser Stärke erwerben. Dem Urteil zufolge dürfen Soft-Air-Waffen mit mehr als 0,08 Joule nur noch an Volljährige verkauft werden.

    ...

    Quelle:
    http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2274202/73ppch/index.html



    Re: Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar

    ElCattivo - 30.06.2007, 15:09


    Karlsruhe (dpa) Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dem Verkauf so genannter Soft-Air-Waffen an Kinder mit einer Grundsatzentscheidung vorerst einen Riegel vorgeschoben.

    In dem Urteil erklärte das Gericht als bundesweit erstes OLG den bisher angewendeten Grenzwert von 0,5 Joule für unverbindlich; diese Bewegungsenergie der abgefeuerten Plastikkugeln entspricht nach Polizeiangaben einer Schussstärke, die Hautrötungen und blaue Flecken, im Extremfall aber auch schwere Verletzungen verursachen kann. Laut OLG gelten lediglich Soft-Air-Waffen - das sind meist maßstabgetreue Nachbildungen von Originalwaffen - bis zu 0,08 Joule als Spielzeug und dürfen deshalb von Minderjährigen gekauft werden. (Az: 1 Ss 75/06 vom 27. April 2007)

    Mit seinem Urteil verschärft das Karlsruher Gericht die Vorgaben des Bundesinnenministeriums: Auf Weisung des Innenministeriums hatte das Bundeskriminalamt (BKA) vor drei Jahren in einem Bescheid festgelegt, dass - mit Rücksicht auf eine EU-Richtlinie - Soft-Air- Waffen bis zu 0,5 Joule als Spielzeug frei verkäuflich sein sollen. Davon ist das OLG abgerückt: Der BKA-Bescheid sei unverbindlich, weil im Waffengesetz ausdrücklich der niedrigere Wert - 0,08 Joule - als Grenze genannt sei. 0,5 Joule entspricht der Energie eines Gewichts von 50 Gramm, das aus einer Meter Höhe fallen gelassen wird.

    ...

    Quelle:
    http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/3813211/v2_rmn_lifestyle_service_article



    Re: Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar

    Scarat - 09.09.2007, 21:51


    Kurz als Nachtrag zur Info, per 09.07.2007 hat das Bundesministerium des Inneren das Urteil das OLG Karlsruhe gerügt und die 0,5 Joule-Regelung bestärkt. Per April nächsten Jahres soll das auch im Waffengesetz schriftlich geregelt werden.
    Eine Zusammenfassung des Schreibens findet sich bei uns als Download:
    http://www.schattenkatzen.de/download/bmibrief.doc



    Re: Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar

    Gabberboy - 10.09.2007, 09:26


    was heist das jetzt für uns bruachen wir waffen scheine oder änliches ...?



    Re: Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder strafbar

    Scarat - 10.09.2007, 12:01


    Nein, zumindest für ASGs bis 0,5 Joule nicht. Sie werden mit der angekündigten Novelierung des Waffengesetzes ausdrücklich nicht mehr als Schußwaffen definiert und unterliegen dann folglich auch nicht mehr dem Waffengesetz.
    Für uns hätte das (wenn es tatsächlich durchgesetzt wird) zur Folge, dass alle im Waffengesetz stehenden Regelungen, die wir bisher beachten müssen, nicht mehr greifen. Solange also keine expliziten Neuregelungen geschaffen werden, dürften wir dann auch Laser und Taclights montieren und ASGs auch bei schußrelevanten Teilen umbauen, solange damit keine Leistungssteigerung über 0,5 Joule erreicht wird.

    Es ist allerdings damit zu rechnen, dass ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit für Softairwaffen kommt. Hier scheiden sich aktuell noch ein wenig die Geister ab welchem Punkt eine ASG nicht mehr von einer echten Waffe zu unterscheiden ist. Aktuell sieht der Anscheinsparagraph große Ähnlichkeit im äusseren und INNEREN Aufbau vor, dieser ist bei Softairs nicht gegeben. Eine Verschärfung dieser Regelung ist jedoch nicht unwahrscheinlich. Sollte das Führungsverbot kommen, dürften wir nur noch auf abgesperrtem Privatgelände spielen.



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