Gesetze und wichtiges zum thema Softair

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    Re: Gesetze und wichtiges zum thema Softair

    sonnyblack - 27.06.2007, 18:37

    Gesetze und wichtiges zum thema Softair
    I.Erklärung zur Rechtmäßigkeit unseres Vereins
    Softair-Sport ist nichts weiter als eine Sportart und unser Team ist als ein offener Sportverein anzusehen.
    Softair ist weder eine Art der Selbstverteidigung, noch hat unser Team irgendwelche politische Absichten, noch haben wir irgendwas mit der Polizei, dem Militär oder extremistischen Gruppierungen zu tun.

    Unser Sport mag wegen den Softairs, der Bekleidung und der Spielweise an Krieg erinnern, die Ähnlichkeiten sind aber ungewollt und nur oberflächlich.
    Wir spielen kein Softair um uns irgendwie an Gewalt und Krieg zu erfreuen oder weil wir Aggressionen gegeneinander haben, sondern suchen die körperliche Herausforderung, die gefordert wird, wenn wir uns vor Softairkugeln schützen müssen, sowie den Teamgeist, den wir brauchen um gegen das gegnerische Team zu gewinnen.

    Unsere Softairs verschießen keine Projektile die Menschen töten könnten sondern 6 mm große Plastikkügelchen die durch Druckluft beschleunigt werden und keine größeren Schäden als kleine blaue Flecken auf der Haut verursachen.
    Eine Ausnahme stellen die Augen dar, die durch einen Softairschuss stärker verletzt werden können. Die Mitglieder unseres Vereins müssen jedoch beim Spielen ausnahmslos Schutzbrillen tragen - Sicherheit steht bei Softairspielen klar an erster Stelle.

    Während den Softairspielen sind wir uns genau wie in anderen Sportarten freundlich und respektvoll gegenüber.
    Wir geben uns keine Ränge, salutieren nicht voreinander und geben uns auch keine Befehle wie es bei Paramilitärs vielleicht üblich ist.
    Wir setzen Tarnfleckkleidung nur deshalb ein, weil sich diese Kleidung aufgrund ihrer Tarnfunktion und ihrer sonstigen Qualität sehr gut zum Softair spielen eignet - nicht damit das Spiel selber mehr an Krieg erinnert, was ein unvermeidbarer Nebeneffekt für den Betrachter ist.

    II.Rechtliches in Bezug auf das Airsoft-Spielen
    Die häufigsten Fragen in Bezug auf das Airsoft-Spielen, sind die der Legalität und des Tunings.
    Nun, wir haben uns mal die Mühe gemacht, ein wenig genauer über diese Themen zu recherchieren und zu informieren. Wir hoffen dabei mit einigen Unklarheiten aufräumen zu können.

    1.Ist das Airsoft-Spielen in Deutschland verboten?
    Im Grundsatz ist gem. deutscher Rechtsprechung das Airsoft-Spielen nicht verboten. Allerdings versucht man von staatlicher Seite aus dieses Spiel von der Öffentlichkeit fernzuhalten.
    Nach der Änderung des Waffengesetzes ist der Paragraf der Anscheinwaffe weggefallen und das bietet daher der Spielzeugindustrie eine Vielzahl von Möglichkeiten Spielzeugwaffen, wie in anderen Ländern schon längst, auf den Markt zu bringen.
    Da Airsoftwaffen reale Nachbauten von richtigen scharfen Waffen sind, ist die Möglichkeit des Missbrauchs natürlich nahe liegend.
    Da die Gesetze und Verordnungen in jedem Bundesland verschiedentlich sein können, gibt es natürlich auch Bundesländer, wie z.B. Bayern, in denen das Spielen mit Airsoftwaffen zwar nicht verboten allerdings untersagt wird.
    Nicht verboten, aber untersagt? Nun, in Bayern sieht man dies als Ordnungswidrigkeit gem. § 118 OWiG.

    § 118 OWiG [Belästigung der Allgemeinheit]
    „(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann."

    In so gut wie allen Bundesländern wird bei Airsoft-Spielen kein Verstoß gegen diesen Paragraphen gesehen (Urteil des Landgerichts Köln vom 04.01.01 Az. 11 T 217/00 sowie des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16.06.98 Az. RO 11 K 97.02270).
    Allerdings hob der bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.06.00 (Az. 21 B 96.2184) das Urteil des VG Regensburg auf und ist der Auffassung, dass der § 118 OWiG bei solchen Veranstaltungen gegeben sei.
    Aufgrund dieses Gerichtsurteils hat die bayerische Regierung alle Ordnungs- und Sicherheitsorgane (Landrats-, Ordnungsämter, etc.) in Bayern dazu aufgefordert, alle Airsoft-Spiele oder Ähnliches regelmäßig durch den § 118 OWiG in Verbindung mit Art. 7 Abs. Nr. 1 BayLStVG zu unterbinden.
    Sollte also dort einer beim Airsoft-Spielen erwischt werden, handelt er/sie sich eine Anzeige und Bußgeld ein, welches je nach schwere des Deliktes zwischen 5,- € bis zu 10.000,- € liegen kann.
    Wer nun genau wissen will, ob das Airsoft-Spielen bei sich genau so geahndet wird, sollte sich vorher beim Amt oder bei de Polizei erkundigen.



    2.Wo darf gespielt werden?
    Um legal spielen zu dürfen, müssen folgende Gesetzmäßigkeiten befolgen werden:

    § 12 WaffG Abs. 4 [Ausnahmen von Erlaubnispflichten]
    „Einer Erlaubnis zum Schiessen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird […], sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.“

    Inhaber des Hausrechts ist der Grundstücksbesitzer. Genauer gesagt, einem muss das Grundstück gehören oder man muss die Erlaubnis des Besitzers haben dort spielen zu dürfen. Am besten noch in schriftlicher Form.
    Um ein befriedetes Besitztum handelt es sich, wenn es durch ein Hindernis komplett eingegrenzt ist.
    Hier gibt es Ausnahmen, die aber für Airsoft ohne Belang sind. Das Hindernis muss nicht unbedingt ein Zaun oder Ähnliches sein. Hier genügen schon Trassierband und eine Ausschilderung, um sicherzustellen, dass Geschosse das Gelände (Besitztum) nicht verlassen können.
    Es ist keine 5 m hohe Mauer nötig. Es genügt eine so genannte Safety-Zone.
    Hat man eine Mauer, so stellt sich diese Frage nicht. Bei einem Zaun oder einer Absperrung mit Trassierband sieht das schon anders aus. Hier muss eine Zone vor dem eigentlichen Hindernis eingegrenzt werden (Safety-Zone), damit man sicherstellen kann, dass ein Geschoss nicht über das Hindernis hinausschießt.

    Also zusammengefasst heißt das:
    1. Man benötigt die Erlaubnis ein Grundstück zum spielen benutzen zu dürfen.
    2. Es muss sichergestellt sein, dass kein Geschoss das Grundstück verlassen kann.



    3.Ist so genanntes Combatschiessen nicht verboten?
    Das Combatschiessen ist ausschließlich in Schiessstätten und der Gleichen Verboten!

    § 27 WaffG Abs. 7 [Schießstätten, Schiessen durch Minderjährige auf Schießstätten]
    „Das kampfmäßige Schiessen auf Schiessstätten ist nicht zulässig. […]"

    Da sich dieser Paragraph ausschließlich auf Schiessstätten bezieht und man lediglich gem. § 12 WaffG Abs. 4 (siehe oben) ein Besitztum benötigt, greift er somit nicht für das Spielen mit Airsoftwaffen.



    4.Welche Waffen sind in Deutschland legal?
    Alle Waffen die man bei deutschen Händlern kaufen kann sind legal und besitzen das Prüfzeichen ("F" im Fünfeck).
    Alle Waffen die man im Ausland erwerben kann, sind illegal! Des Weiteren sind auch die "alten" Softairwaffen aus Deutschland, ohne Prüfzeichen illegal. Waffen bei denen die "Innereien", zur Erhöhung der Geschossgeschwindigkeit, modifiziert wurden, sind ebenfalls verboten. Ganz gleich ob sie das Prüfzeichen besitzen oder nicht. Es sei denn sie sind dem Beschussamt vorgestellt und durch dieses schriftlich genehmigt worden.


    5.Was an Anbauteilen ist in Deutschland nicht erlaubt?
    Der Umgang mit für Schusswaffen bestimmte taktische Lampen, Laserzielhilfen und Nachtsicht- bzw. Nachtzielgeräte, etc. sind gem. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 - 4 WaffG), Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1 und Nr. 1.2.4.2 in Deutschland illegal.
    Nur bei Spielen im Ausland sind diese Anbauteile zum Teil erlaubt. Das ist abhängig von der jeweiligen Gesetzgebung des Landes.
    Um solche Anbauteile nutzen zu können, muss man auch Möglichkeiten besitzen diese im Ausland lagern zu können, da die Einfuhr und der Besitz solcher Anbauteile in Deutschland verboten sind.
    Sollte man mit solchen Anbauteilen erwischt werden, so kann man sicherlich mit einer Anzeige und einer schweren Verurteilung nach deutschem Strafgesetz rechnen.



    6.Darf man Airsoftwaffen mit sich führen?
    Das Führen dieser Waffen ist gem. Waffengesetz nur mit Besitz eines Waffenscheins möglich. Lediglich zum Transport, in einer dafür vorgesehenen Transportvorrichtung, ist es möglich seine Airsoftwaffen zu transportieren. D.h. die Waffe muss so für den Transport gelagert sein, dass man nicht direkt auf sie zugreifen kann.
    Des Weiteren ist beim Transport darauf zu achten, dass Magazine, Waffe und Munition sowie die Akkus getrennt voneinander gelagert sind.



    III.Abschließend
    Softairwaffen fallen nicht in den Bereich des Kleinen Waffenscheins.
    Des Weiteren gibt es keine legalen Möglichkeiten, diese Waffen führen zu dürfen. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar!



    Die Aussagen im Überpunkt II. beziehen sich auf Deutsche Gesetze und Regeln und gelten somit nicht im Ausland.
    Für weitere informationen für Legales spielen im Ausland, bitten wir euch bei Ausländischen Teams nachzufragen.

    mFG ASTK



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