Ebay und das Finanzamt

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Ebay und das Finanzamt"

    Re: Ebay und das Finanzamt

    roxy-muc - 09.08.2007, 10:33

    Ebay und das Finanzamt
    Da ich mich aus beruflichen Gründen mit dem Thema Steuer befassen muß und auch eng mit Steuerberatern zusammen arbeite, wollte ich mal meine neuesten Kenntnisse weitergeben:

    Die Finanzämter haben in den nächsten Jahren einen Rundumschlag gegen die 2 größten Auktionshäuser vor. Es werden schon fleissig Mitgliederlisten ausgedruckt und man prüft ob die Gewinne/Einnahmen aus Ebay nicht doch der Steuer unterliegen. Auch als Privatverkäufer.

    Ganz wichtig: sämtliche Kaufbelege der Taschen etc. aufheben. Ein lückenloser Nachweis von einem Privatkauf der dann als Privatverkauf bei Ebay endet, ist super wichtig!

    Sollte Euch noch was zu dem Thema einfallen, bitte ergänzen. Denke das ist sehr wichtig für uns alle!

    LG roxy



    Re: Ebay und das Finanzamt

    SmallWorld - 09.08.2007, 16:39


    Gibt es denn einen Freibetrag? Mein Freund sagte mal zu mir, dass man da unterscheiden muss zwischen Umsatz und Gewinn.
    Aber was von den beiden ist denn für das Finanzamt interessant? Denke wohl eher der Gewinn, oder?



    Re: Ebay und das Finanzamt

    roxy-muc - 09.08.2007, 16:51


    Ich glaube Du vermischt da jetzt was. Was Du meinst (Umsatz/Gewinn)trifft eher Freiberufler/Selbständige die eine G+V abgeben müssen.

    .



    Re: Ebay und das Finanzamt

    SmallWorld - 09.08.2007, 18:08


    Vielleicht verwechsel ich da was. Er meinte nur, dass man auch bei eBay als Privatverkäufer nur einen bestimmten Betrag umsetzen darf.
    Er arbeitet bei einem Handyshop, die online (hauptsächlich über eBay Verträge+Handys verkaufen).
    Dabei ist es eBay völlig egal, aber das Finanzamt interessiert sich angeblich für den Gewinn.



    Re: Ebay und das Finanzamt

    roxy-muc - 09.08.2007, 18:11


    Ja genau so in dieser Richtung geht es. Aber einen Freibetrag, keine Ahnung habe ich nichts gehört.

    Das sollte hier auch nur ein Hinweis sein, alle Belege aufzuheben um spätere Nachweise erbringen zu können. Ich hatte erst eine Steuerprüfung in der Arbeit und glaube mir, das willst Du wirklich nicht 2x haben im Leben! :evil:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    SmallWorld - 09.08.2007, 20:08


    Sowas kann einen aber auch verrückt machen :evil:
    Blödes Finanzamt, wollen uns unser "Taschen"geld wegnehmen.



    Re: Ebay und das Finanzamt

    Nakuna - 30.08.2007, 12:43

    Re: Ebay und das Finanzamt
    roxy-muc hat folgendes geschrieben: Da ich mich aus beruflichen Gründen mit dem Thema Steuer befassen muß und auch eng mit Steuerberatern zusammen arbeite, wollte ich mal meine neuesten Kenntnisse weitergeben:

    Die Finanzämter haben in den nächsten Jahren einen Rundumschlag gegen die 2 größten Auktionshäuser vor. Es werden schon fleissig Mitgliederlisten ausgedruckt und man prüft ob die Gewinne/Einnahmen aus Ebay nicht doch der Steuer unterliegen. Auch als Privatverkäufer.

    ...

    LG roxy

    Ich glaube, die wollen damit nur all die gewerblichen entlarven, die als Privatverkäufer angemeldet sind.

    Ich verkaufe ab und an richtig altes Zeug, also Sachen, die ich jahrelang nicht mehr benutzt habe. Dazu hätt ich dann leider keine Quittungen mehr., aber viel Gewinn kommt da auch nicht rum.

    Also, Mädels, wenn ich mich irgendwann nicht mehr melde, bin ich dieser Prüfung wohl zum Opfer gefallen ;)



    Re: Ebay und das Finanzamt

    roxy-muc - 30.08.2007, 13:22


    Nein um Gottes Willen! Es geht hier eher um sehr hochpreisige Teile wie LadyLucy sie immer angeboten hat und das in vielen Mengen! :roll:

    Wenn möglich, ist es auf jeden Fall sehr gut, Kaufbelege vorweisen zu können. Bei "alten" Sachen ist ja auch die Gewinnspanne nicht so hoch.

    lg roxy



    Re: Ebay und das Finanzamt

    eumel - 07.02.2008, 22:59


    SmallWorld hat folgendes geschrieben: Vielleicht verwechsel ich da was. Er meinte nur, dass man auch bei eBay als Privatverkäufer nur einen bestimmten Betrag umsetzen darf.
    Er arbeitet bei einem Handyshop, die online (hauptsächlich über eBay Verträge+Handys verkaufen).
    Dabei ist es eBay völlig egal, aber das Finanzamt interessiert sich angeblich für den Gewinn.

    Ich glaube das sind 7000€ und ein paar zerquetschte im Jahr, falls das noch aktuell sein sollte. :-)



    Re: Ebay und das Finanzamt

    Sylvi06 - 11.02.2008, 01:26


    eumel hat folgendes geschrieben: SmallWorld hat folgendes geschrieben: Vielleicht verwechsel ich da was. Er meinte nur, dass man auch bei eBay als Privatverkäufer nur einen bestimmten Betrag umsetzen darf.
    Er arbeitet bei einem Handyshop, die online (hauptsächlich über eBay Verträge+Handys verkaufen).
    Dabei ist es eBay völlig egal, aber das Finanzamt interessiert sich angeblich für den Gewinn.

    Ich glaube das sind 7000€ und ein paar zerquetschte im Jahr, falls das noch aktuell sein sollte. :-)

    Ich glaube Du meinst den Grundfreibetrag, bei dem überhaupt Steuern anfallen, egal aus welcher Einkunftsart. Das könnte ungefähr hinkommen mit 7.000 € bei Alleinstehenden, bei Eheleuten ist das natürlich schon entsprechend mehr.
    Wenn aber jemand voll berufstätig ist, und da sowieso schon drüber liegt und eh schon Steuern zahlt, ist lediglich ein Betrag von ca. 400,- € aus solchen "Nebengeschäften" (so nenne ich das mal) frei.
    Aber natürlich ist da der Gewinn gemeint, nicht der Umsatz.
    Ich denke, das ist das, was small world meinte.

    Umsatzsteuerlich fällt man, wenn man nur nebenbei bei ebay verkauft, normalerweise unter die Kleinunternehmerregelung. Den Höchstbetrag habe ich aber gerade nicht im Kopf. :?
    So lange du den nicht überschreitest, kannst Du ohne USt verkaufen, darfst aber in Deinen Rechnungen natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
    Wenn Du darüber liegst, musst Du Umsatzsteuer zahlen. Hierfür ist der Umsatz maßgebend, nicht der Gewinn.
    Das bezieht sich aber nur auf die Verkäufer, die regelmäßig neue Waren verkaufen.
    Die können sich bei ebay zwar "Privatverkäufer" nennen, das sind sie steuerlich aber noch lange nicht. :mrgreen:
    Aber das betrifft wohl eher die powerseller. :wink:
    Die sind aber normalerweise auch ganz korrekt beim Finanzamt angemeldet mit Steuernummer, USt ID Nummer etc.

    Bei solch einem Schmuckhändler hatte ich schon mal bei Ebay etwas gekauft.
    Der schreibt auch ganz korrekt eine Rechnung.
    Es gibt halt nicht nur schwarze Schafe und nicht jeder, der regelmäßig bei Ebay verkauft, macht das am Fiskus vorbei.
    Ich kenn mich da ein bißchen aus.
    Mehr möchte ich hier aber dazu nicht sagen. 8)

    Wer unsicher ist, was er machen kann oder nicht, sollte mal einen Steuerberater seines Vertrauens fragen. :wink:

    LG
    Sylvi



    Re: Ebay und das Finanzamt

    tascha - 12.03.2008, 23:21


    meint ihr, ich mü´te mich bei über 440 bewertungen neu bei ebay anmelden, damit ich auf keinen fall da irgendwelchen ärger bekommen mit dem finanzamt...obwohl ich nur sachen privat verkaufe?!

    mein dad hat mich da eben ganz kirre gemacht, dass ich da irgendwas versteuern muß, wenn das f-amt mich prüft...aber es sind doch wirklich nur sachen aus meinem besitz...hilfe...will doch meinena ccount behalten :mrgreen:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    IM307 - 13.03.2008, 09:04


    Keine Ahnung, also meine Ma hat fast 2000 Bewertungen und noch nie Ärger gehabt!



    Re: Ebay und das Finanzamt

    Geistergewitter - 13.03.2008, 09:06


    Ich denke, für die kommt es drauf an, wieviel du in einer gewissen Zeit verkauft hast..

    ZB. 300 Bewertungen in einem Jahr oder so....ich denke nicht, das du Ärger bekommst, warum auch?



    Re: Ebay und das Finanzamt

    Stephany - 13.03.2008, 09:24


    tascha hat folgendes geschrieben: meint ihr, ich mü´te mich bei über 440 bewertungen neu bei ebay anmelden, damit ich auf keinen fall da irgendwelchen ärger bekommen mit dem finanzamt...obwohl ich nur sachen privat verkaufe?!

    mein dad hat mich da eben ganz kirre gemacht, dass ich da irgendwas versteuern muß, wenn das f-amt mich prüft...aber es sind doch wirklich nur sachen aus meinem besitz...hilfe...will doch meinena ccount behalten :mrgreen:

    Das hat doch mit den Bewertungen nix zu tun, sondern mit der Summe die du im Jahr verkaufst, wie hoch die ist weiss ich aber leider nicht :?



    Re: Ebay und das Finanzamt

    eumel - 23.06.2008, 21:21


    Stephany hat folgendes geschrieben: tascha hat folgendes geschrieben: meint ihr, ich mü´te mich bei über 440 bewertungen neu bei ebay anmelden, damit ich auf keinen fall da irgendwelchen ärger bekommen mit dem finanzamt...obwohl ich nur sachen privat verkaufe?!

    mein dad hat mich da eben ganz kirre gemacht, dass ich da irgendwas versteuern muß, wenn das f-amt mich prüft...aber es sind doch wirklich nur sachen aus meinem besitz...hilfe...will doch meinena ccount behalten :mrgreen:

    Das hat doch mit den Bewertungen nix zu tun, sondern mit der Summe die du im Jahr verkaufst, wie hoch die ist weiss ich aber leider nicht :?
    ja das sind die 7000€ und paar verquetschte :mrgreen:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    tascha - 23.06.2008, 21:32


    eumel hat folgendes geschrieben:
    ja das sind die 7000€ und paar verquetschte :mrgreen:
    also da komme ich nie im Leben in einem Jahr dran...schön wäre es ja :wink:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    regina_garbe - 16.11.2008, 19:54


    tascha hat folgendes geschrieben: meint ihr, ich mü´te mich bei über 440 bewertungen neu bei ebay anmelden, damit ich auf keinen fall da irgendwelchen ärger bekommen mit dem finanzamt...obwohl ich nur sachen privat verkaufe?!

    mein dad hat mich da eben ganz kirre gemacht, dass ich da irgendwas versteuern muß, wenn das f-amt mich prüft...aber es sind doch wirklich nur sachen aus meinem besitz...hilfe...will doch meinena ccount behalten :mrgreen:
    Grundsätzlich stimmt das, was dein Dad da sagt; es kommt aber immer auf das jeweilige Finanzamt an und es sind immer Einzelfallentscheidungen einzelner Gerichte (falls es überhaupt bis dahin kommt). Das gibt dann quer durch Deutschland die verschiedensten Entscheidungen zu dem Thema was ist gewerblich und was nicht.
    Regina



    Re: Ebay und das Finanzamt

    couch-baer - 16.11.2008, 20:01


    Vielleicht sollte man diesen Thread auch auf den Friedhof schicken wenn man mal schaut wer ihn verfasst hat :roll:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    IM307 - 16.11.2008, 20:11


    couch-baer hat folgendes geschrieben: Vielleicht sollte man diesen Thread auch auf den Friedhof schicken wenn man mal schaut wer ihn verfasst hat :roll:


    Aber nur weil Roxy das geschrieben hat ist das doch nicht falsch...



    Re: Ebay und das Finanzamt

    nup273 - 16.11.2008, 20:14


    IM307 hat folgendes geschrieben: couch-baer hat folgendes geschrieben: Vielleicht sollte man diesen Thread auch auf den Friedhof schicken wenn man mal schaut wer ihn verfasst hat :roll:
    Aber nur weil Roxy das geschrieben hat ist das doch nicht falsch...
    seh ich auch so, es ist ja trotzdem nicht zu verachten und auch wichtig!



    Re: Ebay und das Finanzamt

    couch-baer - 16.11.2008, 20:16


    Nee natürlich nicht....ist nicht falsch....war nur so ein Gedanke :roll: :mrgreen:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    tascha - 16.11.2008, 23:40


    danke für die info regina...., aber was soll ich jetzt machen? mich neu anmelden? blöd sind die beim Fa ja auch nicht :? und können das sicherlich auch irgendwie verfolgen oder?



    Re: Ebay und das Finanzamt

    Ingi82 - 16.11.2008, 23:54


    tascha hat folgendes geschrieben: danke für die info regina...., aber was soll ich jetzt machen? mich neu anmelden? blöd sind die beim Fa ja auch nicht :? und können das sicherlich auch irgendwie verfolgen oder?

    Dann mach dir doch am besten ein neues Konto. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bei ebay weiß man ja nie :wink: :wink:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    tascha - 17.11.2008, 00:10


    schnief, dann werde ich das wohl mal machen müssen. dabei habe ich den account schon seit 2000....habe mich doch an ihn gewöhnt :oops:



    Re: Ebay und das Finanzamt

    regina_garbe - 17.11.2008, 15:23


    tascha hat folgendes geschrieben: danke für die info regina...., aber was soll ich jetzt machen? mich neu anmelden? blöd sind die beim Fa ja auch nicht :? und können das sicherlich auch irgendwie verfolgen oder?
    Hmm... also, das ist schwer zu sagen. Ich habe eine Zeitlang mal eine Menge alter Swatch Uhren und auch einige hochwertige Kleidungsstücke bei Ebay verkauft und es geschah gar nichts. Ich denke, dass meist nichts passieren wird, da das F'amt nicht überall sein kann.
    Vielleicht wird irgendjemand misstrauisch, wenn du nur GGL-Taschen anbietest und gar nichts anderes.
    Bei Ebay ist ein VK, der seit Monaten ununterbrochen Schmuck von Dyrberg/Kern anbietet, in wirklich großen Mengen - er ist aber als privater VK gemeldet. Dem ist auch noch nichts passiert. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das einigen gewerblichen Händlern ein Dorn im Auge ist; die brauchen dann nur mal mit einer Email das zuständige F'amt deshalb anzumailen und dann könnte er Ärger bekommen.

    Aber ich nehme nicht an, dass du massenhaft Taschen verkaufst, oder?
    Ich erinnere mich an ein Urteil, da wurde jemand als gewerblich eingestuft, da er ca. 40 Auktionen im Monat hatte. Das war aber die niedrigste Zahl, die ich bisher kenne.
    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann deckele deine Ebay-Aktivitäten vielleicht auf 20 pro Monat oder so.

    Ein zweiter Account kann vielleicht nützlich sein, aber wenn sich das F'amt wirklich für dich interessiert, dann finden sie auch raus, dass der auch zu dir gehört.

    Regina



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