BGH: Eindeutige Anti-Nazi-Symbole nicht strafbar

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    Re: BGH: Eindeutige Anti-Nazi-Symbole nicht strafbar

    Ruf der Freiheit - 15.03.2007, 20:47

    BGH: Eindeutige Anti-Nazi-Symbole nicht strafbar
    Karlsruhe (dpa) - Durchgestrichene Hakenkreuze und andere verfremdete Nazi-Symbole dürfen öffentlich gezeigt werden, wenn sie unmissverständlich gegen den Nationalsozialismus gerichtet sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden.

    Das Karlsruher Gericht sprach einen schwäbischen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.

    Das Landgericht Stuttgart hatte ihn wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, obwohl seine Ablehnung der Nazi-Ideologie außer Zweifel stand. Der BGH korrigierte das Urteil: Wenn die Symbole «in offenkundiger und eindeutiger Weise» die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht bestraft werden, sagte der Senatsvorsitzende Walter Winkler bei der Urteilsverkündung. (Az: 3 StR 486/06 vom 15. März 2007)

    Das Urteil stieß auf einhellige Zustimmung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet damit, dass noch anhängige Strafverfahren gegen Nutzer von Anti-Nazi-Symbolen jetzt schnell eingestellt werden. Staatsanwälte könnten sich nun auf den Kampf gegen Rechtsextremismus konzentrieren, statt die Verwender von Anti- Nazi-Symbolen zu verfolgen, erklärte sie im Bayerischen Rundfunk. Wegen Ansteckern mit durchgestrichenen Hakenkreuzen war unter anderem gegen Grünen-Chefin Claudia Roth und DGB-Chef Michael Sommer ermittelt worden.

    Nach den Worten Winklers muss Paragraf 86 a Strafgesetzbuch, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft ahndet, einschränkend ausgelegt werden. Dies gebiete auch die Meinungsfreiheit, die den Protest gegen nationalsozialistische Bestrebungen schütze.

    Der Vorsitzende verdeutlichte aber, dass Anti-Nazi-Symbole nur dann nicht strafbar seien, wenn die Nazi-Gegnerschaft für jeden auf Anhieb erkennbar sei. Diese Eindeutigkeit sei wichtig, weil sonst eine Lockerung des Paragrafen von Rechtsextremisten missbraucht werden könne. «Wir glauben, wir haben mit dem Urteil eine wichtige Hürde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern», sagte Winkler.

    Vertreter aller Parteien begrüßten das Urteil. «Es stärkt die Meinungsfreiheit und reduziert den Geltungsbereich dieser Strafvorschrift auf Fälle, die wirklich strafwürdig sind», sagte der Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper. Grünen-Chefin Roth sprach von einem guten Signal für das offensive Eintreten gegen den Rechtsextremismus. Grund zum Nachdenken hätten nun die Verantwortlichen im Bundestag, die «in vorauseilender Unterwerfung unter das Fehlurteil» das Tragen von Anti-Nazi-Symbolen im Bundestag untersagt hätten.

    Dagegen kritisierten Politiker der großen Koalition ihrerseits die Grünen, die nach dem Urteil der Vorinstanz eine Gesetzesänderung angeregt hatten. Das «war blinder Aktionismus und eine völlige Verkennung der Gewaltenteilung», sagte der CDU-Rechtspolitiker Jürgen Gehb der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). Der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker ergänzte, das habe «doch nur den Falschen geholfen».

    Der Angeklagte Jürgen Kamm aus dem baden-württembergischen Winnenden hatte die Artikel über seinen Online-Shop «Nix Gut» vor allem innerhalb der Punk-Szene verkauft. Das Landgericht sprach ihn im September 2006 schuldig, weil solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - möglichst weitgehend aus dem öffentlichen Raum verbannt werden sollten, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche Freispruch beantragt.



    Quelle: www.arcor.de



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