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Re: die zofe in der mittelalterlichen feudalgesellschaft
morgana - 23.01.2007, 18:39die zofe in der mittelalterlichen feudalgesellschaft
junge adlige mädchen wurden zur ausbildung an die königlichen höfe gegeben.
dort sollten sie zu edeldamen geformt werden und wenn möglich, dort auch einen zukünftigen gemahl finden.
solange es allerdings keine passende partie zum heiraten gab, lebte die junge frau entweder in der eigenen familie oder als hofdame und edelmagd, die später als zofe oder kammerjungfer bezeichnet wurden, an einem fremden hof.
voraussetzungen
um die tätigkeit und den stand einer zofe zu ergreifen, waren bestimmte voraussetzungen und vorbildungen nötig.
dazu zählten treue ergebenheit und kenntnisse, die in der elterlichen erziehung erworben werden mussten.
außer schönheit, anmut und geschmack in bezug auf kleidung und schmuck war ein gewisses unterhaltungstalent, sowie witz, verstand und bildung gefragt.
auch gutes benehmen, ein würdiges auftreten und taktgefühl, sowie ein heiteres wesen, geprägt von sanftmut, güte und bescheidenheit, sollten zu den tugenden einer zofe zählen.
aufgaben
höflichkeit und ehrerbietigkeit gegenüber ihrer herrin war oberstes gebot. mit ganzem herzen und ganzer seele musste sie der gräfin bzw. der herzogin oder fürstin ergeben und zugetan sein und ihr stets die wahrheit sagen.
zurückhaltung, keine unpassende, ausgelassene heiterkeit oder gedankenlose abgedroschene bemerkungen gehörten ebenso dazu wie die führung einer angenehmen konversation.
eine zofe hatte ihrer herrin bei der morgentoilette zu helfen und diese beim auswählen und anlegen von schmuck und kleidern zu beraten.
die bereitstellung des gedecks bei tisch, das auftragen der speisen, die bedienung beim essen waren typische zofenaufgaben, ebenso wie das planen und organisieren von feierlichkeiten.
helfen beim nähen von kleidungsstücken oder wandbehängen war selbstverständlich.
oft fungierte die zofe als vermittlerin oder überbringerin von botschaften und teilweise war ihr auch das verhandeln mit händlern und kaufleuten gestattet.
sie war gesellschafterin bei ausritten und auf der jagd und begleitung bei festlichkeiten und auf reisen.
die jungen adligen frauen lernten auf diese weise haushaltsführung und wirtschaften.
demgegenüber wies die höfische herrin ihre zofe in die geltenden umgangsformen ein, gewährte ihr freie kost und logis und unterlag einer strengen aufsichtspflicht, dazu gehörte mitunter, die zofe vor dem drängen der männer zu schützen und sie vor unüberlegtheiten und regelbrüchen zu bewahren.
die zofe war somit das weibliche äquivalent eines junkers, wobei sie nicht der waffenpflicht unterstand.
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