Flughafen Schönefeld BBI und Mietrecht [neu/geändert]

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    Re: Flughafen Schönefeld BBI und Mietrecht [neu/geändert]

    Arnulf Triller - 27.07.2007, 11:24

    Flughafen Schönefeld BBI und Mietrecht [neu/geändert]
    Liebe Forum-Experten!

    Ich habe jetzt die Antwort der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf mein Schreiben/meine Mail vom 27.07. erhalten. Der Baudezernent Herr Sonntag antwortet nach einer Rücksprache mit der Flughafengesellschaft FBS wie folgt.

    Zitat: ... zu den in Ihrer Mail vom 27.07.2007 aufgeworfenen Fragen habe ich ein Telefonat mit der FBS (tel: 030 6091-2070) am 13.08.2007 geführt. Dort wurden mir folgende Auskünfte gegeben:

    zu Frage 1: Ist es rechtlich und auch finanziell gesichert/garantiert dass betroffene Hausbesitzer Schallschutzfenster bekommen? Wenn ja, für welche Lärmschutzzonen bzw. Bereiche gilt das?

    Bewohner im Gebiet des Außenwohnbereichs erhalten eine einmalige Entschädigung in Höhe von 4.000 €: Die Entschädigung erhält nur der Eigentümer. Rechtlich gesichert ist ebenfalls das Tagschutzgebiet gemäß Planfeststellungsverfahren, während das Nachtschutzgebiet durch das Planergänzungsverfahren noch nicht gesichert ist. Im Tag-/Nachtschutzgebiet greift dann das Schallschutzprogramm.

    zu Frage 2: Wann käme die Förderung?

    Die Förderung für alle Bereiche läuft erst mit dem Ende des Planfeststellungsverfahrens an, d. h. voraussichtlich in 2008.

    zu Frage 3: Ist es eine 100% Förderung?

    Ja, es ist kein Eigenanteil von Privaten erforderlich.

    zu Frage 4: Gibt es andere Schallschutz-Maßnahmen außer Schallschutzfenstern, die finanziert werden, z.B. Dämmungen im Wand- und Deckenbereich?

    Ja, auch Lüfter etc. sind möglich. Nach Antragstellung beauftragt die FBS einen Gutachter, der speziell für das Haus des Antragstellers die Lärmschutzziele und die geeigneten Maßnahmen zur Erreichung festlegt. Die FBS beauftragt dann die entsprechenden Baubetriebe mit der Umsetzung der Maßnahmen.

    zu Frage 5: Ist der Vermieter verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen?

    Nein, ohne Zustimmung des Eigentümers werden seitens des FBS keine Maßnahmen umgesetzt.


    Konkreter Hintergrund war da der Fall einer Mieterin in der Gemeinde, die undichte Fenster hat. Der Vermieter beruft sich darauf, man könne ja nicht von ihm verlangen, die Fenster reparieren oder ersetzen zu lassen, wenn 2008/2009 ohnehin Schallschutzfenster auf Kosten der Flughafenbetreiber kämen. Die Dame sagt, sie wohnt in Lärmschutzzone 2.

    M.E. gibt es folgende mietrechtliche Fragen dazu:

    1. Kann vom Mieter verlangt werden, sich auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verweisen zu lassen, mit der Begründung, die neuen Fenster kämen ja ohnehin (auf Kosten der Flughafenbetreiber)?

    Unterfrage: Auch dann, wenn der Betreiber ja - nach dem o.g. - erst einmal seine eigenen Gutachter in jedes einzelne betroffene Haus (!) schicken will. Man fragt sich, welchen personellen und zeitlichen Aufwand das bedeuten wird.

    2. Ist die Flug-Verlärmung (übrigens wird auch die Berlin-Dresdner Eisenbahn durch die Gemeinde ausgebaut - kommt noch als Lärmfaktor hinzu) ein zur Minderung berechtigender Mangel?

    3. Kann der Vermieter miet-/vertragsrechtlich gezwungen werden, Schallschutzmaßnahmen umzusetzen und/oder bei den Flughafenbetreibern zu beantragen? (Vielleicht will man sich ja unliebsamer Mieter entledigen und wartet mit den Maßnahmen bis nach dem Auszug). Öffentlichrechtlich gibt es nach Aussage der Gemeinde ja keinen Zwang.

    4. Sind Maßnahmen, die dem Schallschutz dienen und ggf. nicht durch die Flughafenbetreiber, sondern vom Vermieter finanziert werden, Modernisierungen? Oder nur Mangel-Behebungen?

    5. Gibt es eine Art Vorteils-Nachteils-Abwägung zwischen Verlärmung und ggf. positiven Effekten der Baumaßnahmen?

    Zitat: Mietrechtlich wird dementsprechend auch die Frage der Minderung wegen Lärms eine Rolle spielen. Wer bei Einzug/Vertragsabschluss noch nicht wissen konnte, dass der Flughafen kommt - ob das ab 1996 der Fall war oder später, wird wohl irgendwann von einem Gericht entschieden werden - dürfte m.E. das Recht zur Mietminderung haben. Denn bei der Mietminderung kommt es ja nicht auf die Schuld des Vermieters an, sondern nur auf die objektive Tauglichkeitsminderung. Andererseits haben Gerichte auch schon entschieden, dass z.B. der Bau einer Straße oder eines Flughafens zum normalen Lebensrisiko gehört und daher ggf. Minderungsrechte ausgeschlossen sind. Ich sehe da noch viele Urteile kommen, wenn der Flughafen erstmal in Betrieb ist.



    Grüße!
    Arnulf Triller



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