Immer wieder ein Streitpunkt – ZWEITWOHNUNGSSTEUER

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    Re: Immer wieder ein Streitpunkt – ZWEITWOHNUNGSSTEUER

    Matthias Blunert - 26.06.2007, 11:35

    Immer wieder ein Streitpunkt – ZWEITWOHNUNGSSTEUER
    Die Stadt Falkensee hat es fertig gebracht, Nutzer von Erholungsgrundstücken im Februar 2007 mit einer Zweitwohnungssteuer zu belasten, die an Hand einer geschätzten Vergleichsmiete in Höhe von 14,24 €/m² Wohnfläche ermittelt wurde. Mir stockte der Atem, denn ein solcher Ansatz einer monatlichen Miete ist selbst für Wohnungen der höchsten Ausstattung in Falkensee völlig illusorisch. Möglicherweise ließen sich solche Miete in der Stadtmitte Berlins bei Neubauten oder komplett sanierten Altbauten, nicht aber für selbsterrichtete Erholungsbauten erzielen.

    Wir hatten unserem Mitglied geraten, dem Bescheid, der noch dazu eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer verlangte, zu widersprechen und die Stadt Falkensee aufzufordern, zu begründen, nach welchen Vergleichsmieten die Jahresrohmiete ermittelt worden ist. Gleichzeitig wurde die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Stadt Falkensee hat die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, so dass der Gang zum Verwaltungsgericht Potsdam im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unumgänglich war.

    Das Verwaltungsgericht Potsdam (Az.: 10 L 144/07) hat jetzt die aufschiebende Wirkung gegen den Bescheid der Stadt Falkensee angeordnet:

    Denn schon nach summarischer Überprüfung spricht die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die im angefochtenen Steuerbescheid erhobenen Vorausleistungen auf die Steuerschuld 2007 ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Zwar lässt die Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Vorauszahlungen zu; im höherrangigen Kommunalabgabengesetz Brandenburg sind Vorausleistungen nur für Beiträge und Gebühren, nicht aber für Steuern vorgesehen.

    Hinzu kommt, dass die Stadt Falkensee die Steuerhöhe offensichtlich fehlerhaft ermittelt hat. Die übliche Miete ist anhand von Wohnungen ermittelt worden, die mit eigen genutzten Wohnungen – hier also auch Wochenendhäuser, die im Eigentum der Nutzer stehen - nicht vergleichbar sind. Die Stadt hat auf Einnahmen verschiedener Eigentümer abgestellt, die diese durch die Vermietung von Ferienwohnungen erzielen. Bekanntlich ist die Vermietungsdauer von Ferienwohnungen regelmäßig von kurzer Dauer und zudem mit Nebenleistungen (Endreinigung, Ausstattung mit Haushaltwaren und Wäsche) verbunden.



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