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Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 14.08.2006, 14:45Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
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http://www.psychiatrie-erfahrene.de
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http://groups-beta.google.com/group/de.sci.medizin.psychiatrie
My Lobotomy': Howard Dully's Journey
http://www.npr.org/templates/story/story.php?storyId=5014080
Ein Opfer der sog. Eispickel Lobotomie berichtet im US Fernsehen.
Jenseits der deutschen Mord-Psychiatrie war diese schwerste
psychiatrische Mißhandlung eine gängige Methode vor 50 Jahren:
"In den 50er Jahren wurde die Operation unter anderem durchgeführt, um
angebliche Perversionen des menschlichen Geistes zu kurieren, so an
Homosexuellen und Kommunisten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Lobotomie
Gegen Psychiater ist jedes erdenkliche Mißtrauen nur zu berechtigt.
Hinweis auf eine Neuerscheinung:
Michel Foucault: "Die Macht der Psychiatrie"
http://www.suhrkamp.de/buecher/hp_2005_2/58445.htm
Aus der Verlagsinformation:
Vorlesung am Collège de France 1973/74
2005. 400 Seiten. Gebunden. € 36,-
ISBN 3-518-58445-6
In seinem epochalen Buch Wahnsinn und Gesellschaft unternahm Michel Foucault eine Archäologie der Trennung von Wahnsinn und Vernunft. Seine Untersuchungen enden dort mit der Medizinisierung des Wahnsinns zu Beginn des 19. Jahrhunderts. In der hier vorliegenden Vorlesung am Collège de France nimmt Foucault den Faden wieder auf, verschiebt aber zugleich seine Deutungsperspektive. Nun geht es ihm um eine Genealogie der modernen Psychiatrie und der spezifischen Wissensformen, die sie hervorgebracht hat. Man kann, das ist die These dieses Buches, den Erkenntnissen der Psychiatrie über den Wahnsinn nur dann Rechnung tragen, wenn man sie ausgehend von den Dispositiven und den Wissenstechniken analysiert, die die Behandlung der Kranken bestimmen. Die Psychiatrie ist nicht Ergebnis eines neu gewonnenen Wissens über den Wahnsinn, sondern Resultat von disziplinären Dispositiven, die fortan dieses Wissen organisieren. Michel Foucaults Untersuchung konzentriert sich vor allem auf die Frühzeit der Psychiatrie von Pinel bis Charcot, also auf jene Periode, die der Geburt der Psychoanalyse vorhergeht und zugleich ihre diskursiven Bahnen vorzeichnet. Die Vorlesung schließt mit der doppelten »Depsychiatrisierung« des Wahnsinns in den Neurowissenschaften und der Psychoanalyse, deren Auswirkung über die Bewegung der Antipsychiatrie bis in die Gegenwart reicht.
Das Interview des Dissidentenfunk mit Heiner Bielefeldt, dem Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://www.institut-fuer-menschenrechte.de , ist sowohl transkribiert als auch im O-Ton unter dieser Internet Adresse zu finden:
http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0511/#t08trackinfo
Ein kleiner Ausschnitt aus dem Interview:
Es gibt ja unterschiedliche Menschenrechtsnormen und mir scheint, dass beim Thema "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie" insbesondere zwei Menschenrechtsnormen unmittelbar einschlägig sind, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und - wichtiger noch - das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" heißt, dass das Recht eines Kranken zu respektieren ist, auch nicht behandelt zu werden. Selbst der Anspruch, Gesundheitsfürsorge zu leisten, darf nicht die Autonomie des Menschen zerstören. Das sind die beiden Normen, die mir besonders einschlägig zu sein scheinen. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Denn wenn man sich die Rechtsprechung in Deutschland zu diesem Thema und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anschaut, dann findet das dort auch Unterstützung....
Die ganze Sendung zum Celler Urteil und den Menschenrechten wird am Donnerstag 24.11. von 16 bis 17 Uhr wiederholt.
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
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Die große unter den linken Tageszeitungen berichtet über unser 25
jähriges Jubiläum:
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=81510&IDC=41
Ein irrer Sieg
Von Peter Nowak
Die Irren werden am Samstag ihren Sieg feiern, heißt es zurzeit in
Berlin auf bunten Flyern. Damit ist nicht etwa die große Koalition
gemeint. Vielmehr feiert die »Irrenoffensive« ihr 25-jähriges Jubiläum.
1980 wurde die Initiative als Selbstorganisation von
Psychiatriepatienten gegründet. Der Begriff »Irre« wurde damals bewusst
benutzt und gewissermaßen politisch gegen jene gewendet, die ihn mit
abwertender Betonung aussprachen. Nicht nur die Aktivisten der
Irrenoffensive fragten damals in Anlehnung an den französischen
Philosophen Michel Foucault, wie normal das viel beschworene »Normale«
in der Gesellschaft eigentlich ist.
Die Irrenoffensive gibt in unregelmäßigen Abständen eine gleichnamige
Zeitschrift heraus. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der Kampf gegen Zwang
und Willkür in psychiatrischen Kliniken. Dabei knüpft die Initiative an
einen Zweig der außerparlamentarischen Linken der späten 60er Jahren an,
der heute weitgehend vergessen ist – der Kampf gegen die Psychiatrie und
die Heimunterbringung. »Die Krankheit zur Waffe machen«, hieß damals die
radikale Parole des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK).
Die Irrenoffensive muss auch im Jahr 2005 gegen Willkür und Zwang in der
Psychiatrie kämpfen. Doch gerade in den letzten Monaten hat sie dabei
einige Erfolge erzielt. Deshalb wurde auch das Jubiläum zur Siegesfeier
erklärt. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich die psychiatrische
Zwangsbehandlung als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte sprach einer Patientin Schadenersatz zu, weil sie gegen
ihren Willen in einer Klinik festgehalten wurde und ihr Medikamente
verabreicht wurden.
Zur Jubiläumsfeier am Samstag hat sich sogar Prominenz angesagt. Dazu
gehört auch Gerd Postel. Der gelernte Postbote hat es mit gefälschten
Zertifikationen bis zum Chefarzt einer forensischen Klinik geschafft.
Auch nach seiner Enttarnung sagen seine Patienten nur Gutes von ihm. Ein
größerer Schlag gegen die Psychiatrie als die Karriere Postels ist nach
Auffassung der Irrenoffensive gar nicht denkbar.
Da ist sie wieder ganz offen sichtbar, die häßliche Fratze der Zwangspsychiatrie, die sich mit folterartiger Gewalt als williger Vollstrecker staatlichen Zwangs an unschuldigen Menschen vergreift - alltäglich in den geschlossenen Abteilungen weltweit. An Schwulen, wie bei uns vor kaum mehr als 35 Jahren.
Quelle: http://www.giga.de/index.php?storyid=128556
VEA: Staatliche Schwulen-Hetze inklusive Zwangsbehandlung
(Daniel D.) Am vergangenen Wochenende sind in Abu Dhabi mehrere Männer
festgenommen worden, weil sie unter dem Verdacht stehen, schwul zu
sein. Homosexualität ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten
verboten. Als ob das nicht schon heftig genug wäre, sollen sich die
Gefangenen jetzt offenbar einer staatlichen Behandlung unterziehen, die
sie von ihrer ,,Krankheit" befreit.
Die 26 Männer wurden bei einer Razzia in einem Hotel verhaftet, weil
sie unter dem Verdacht standen, eine Homo-Hochzeit organisiert zu
haben. Das ist für die Emirate nichts Besonderes, denn das Schwulsein
ist unter Androhung von Prügel und einer Haftstrafe von bis zu fünf
Jahren verboten. Nur plant die Regierung weitere, noch drastischere
Schritte.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Tag nach der Durchsuchung
des Hotels, man überlege, die Gefangenen einer Behandlung zu
unterziehen, um ihre sexuelle Orientierung zu "heilen". Ob den
Betroffenen das gefällt oder nicht, ist egal. Sie werden nicht
gefragt.
Das geht den USA, für die das Land ein wichtiger Verbündeter in der
arabischen Welt ist, zu weit. Im Namen der Regierung verurteilte
Außenamtssprecher Sean McCormack am Montag das geplante Vorgehen. Die
Emirate sollten unverzüglich jegliche Form staatlich verordneter
Hormon- oder psychologischer Behandlung von Schwulen einstellen und
internationales Recht einhalten, forderte McCormack.
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Ein wirklich sehr bemerkenswerter Artikel aus der gestigen "Haaretz" (einer der größten Tageszeitungen in Israel) über eines der typischen menschenverachtenden Experimente von Psychiatern und inspiriert von deren deutschen Kollegen: http://www.haaretz.com/hasen/spages/652753.html
Zitiert ist der Anfang des Artikels, der ganze Artikel ist dringend zur Lektüre empfohlen, auch wenn er in Englisch geschrieben ist!
When the shrink goes nuts
By Yoel Donchin
"Madhouse: A Tragic Tale of Megalomania and Modern Medicine" by Andrew Scull, Yale University Press, 360 pages, $30
In 1920 in Germany, the surrealistic silent film "The Cabinet of Dr. Caligari" was made about an institution for the mentally ill. At the end of it, we do not know whether Dr. Caligari is the director of the institution or more suited to being one of the patients there. In Alfred Hitchcock's film "Spellbound," Ingrid Bergman - who plays a psychoanalyst - tries to help the talented new director of an asylum, but apparently his own situation is worse than that of his hospitalized patients.
But why turn to fiction and imaginary plots, when the true story is more exciting and suspenseful than all the best-sellers a talented writer or a smart computer program can produce? Here is the plot: The year is 1907. Medicine is advancing by giant steps. Within a few years the secrets of blood groups will be discovered. It is already possible, with the help of X-rays, to look inside the human body. New drugs for treating infections are being discovered; maybe they will even eradicate syphilis. But it is beyond the reach of those who treat the mentally ill to save them.
These patients, in effect, are hospitalized only to keep them away from society. The psychiatrist has nothing to offer apart from walls that will keep what happens inside the institution. Sigmund Freud has just discovered the role of sex drive and of dreams in the life of the human psyche, but his is an exhausting form of treatment and special training in it is essential. The mentally ill do not recover and the financial burden on the patients? families and the state that pays for the treatment increases every year.
Dr. Henry Cotton, a very influential doctor, returns from advanced study and research in Germany and takes up the post of director of an institution for the mentally ill in Trenton, New Jersey, one of the largest mental institutions in the United States. This respected doctor has a theory that the main cause of mental illness can be found in focal infections inside the human body. ....
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Am 13.11. erschien im "The Observer Magazine" ein sehr guter Artikel
über die Aktionen medizinisch als "autistisch" Verleumdeter, die sich
organisiert haben :
Say it loud, autistic and proud
http://observer.guardian.co.uk/magazine/story/0,11913,1639392,00.html
Ein Zitat daraus, das Appetit auf den ganzen Artikel machen soll :
'Autism isn't something a person has or a "shell" that a person is
trapped inside,' says Jim. 'Autism is a way of being. It is pervasive.
It colours every experience, every sensation, perception, thought. So
when parents say, "I wish my child did not have autism," what they are
really saying is: "I wish the autistic child I have did not exist."
Time and again at Autscape, I heard variations on this refrain that
autistic people want to be valued, not to be regarded as damaged goods
that need to be fixed. 'Activist and autist' Ralph Smith has made a
series of posters showing the face of a person with autism and, beneath,
the line: 'We are autistic adults.' Each has a different slogan across
the middle. One reads: 'Cure is an act of hatred.' Another says: 'Martin
cured himself. We miss him.'
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Die Irren-Offensive feiert in diesem Jahr ihr 25jähriges Jubiläum. Aus
diesem Anlaß gab es am 26. November in Berlin im PallasT ein großes
Fest mit 200 Gästen und die Verleihung des Freiheitspreises der
Irrenoffensive an den engagierten Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
für seine Verdienste um "Subversive Rechtskunde". Der Dissidentenfunk
hat in der Sendung vom 8.12. mit einigen Tonmitschnitten seinen
Zuhörern einen Eindruck von der Veranstaltung verschafft. Die
transkripierten Texte der Reden und die O-Töne von der Veranstaltung
sind im Internet dokumentiert:
http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0512
Hier das Verzeichnis:
Die Festrede zum 25 jähriges Jubiläum hielt Gert Postel, der
berühmte Briefträger. Zusammen mit dem Hauptmann von Köpenick, der
ein ganzes Militärgehabe der Lächerlichkeit Preis gegeben hat, wird
er als der bekannteste Hochstapler bezeichnet. Tatsächlich hat er eine
ganz außerordentliche wissenschaftliche Leistung vollbracht: er hat
den experimentellen Nachweis erbracht, dass es kein psychiatrisches
Wissen gibt. Auf der Seite der Opfer war dies durch das
Rosenhan-Experiment [Rosenhans Artikel in "Science" als PDF] mit den
sich anschließend der Simulation bezichtigenden Personen schon einmal
versucht worden. Aber Gert Postel ist mehrfach der entscheidende Beweis
auf der Täterseite gelungen: dieses Experiment gelang Gert Postel nur
durch einen existentielle Einsatz, den er mit 3 jährigen Knast bezahlt
hat.
Wenn die würdigsten Ärzte die sind, die im Selbstversuch ihre
Therapien erproben, so gehört Gert Postel mit seinem Nachweis der
Nichtexistenz psychiatrischen Wissens in das Pantheon der Medizin und
er sollte dafür endlich den Medizin-Nobelpreis erhalten. Hier seine
Festrede auf die Irren-Offensive:
25 Jahre Irren-Offensive: Festrede von Gert Postel 10:54
Die Irren-Offensive hat nicht nur gefeiert, sondern auch einen Preis
verliehen. Ihr Freiheitspreis "Die goldene Taschenlampe" ging in diesem
Jahr an den Rechsanwalt Thomas Saschenbrecker für seine Verdienste auf
dem Gebiet der "Subversiven Rechtskunde". Der Preis wurde nach Thomas
Szasz im Jahr 2002 zum zweiten Mal verliehen. Er ist eine Geste des
Dankes an Menschen, die uns ganz wichtige Unterstützung geleistet
haben.
Die Laudatio auf Thomas Saschenbrecker hielt der Berliner
Politologie-Professor Wolf-Dieter Narr, der selbst seit vielen Jahren
ein enger Verbündeter an der Freien Universität ist. Insbesondere hat
Wolf-Dieter Narr als verantwortlicher Organisator des Russell-Tribunals
dieses erst möglich gemacht und mit seinem Beitrag in der letzten
Ausgabe der Zeitung der Irren-Offensive zu psychiatrischer Misshandlung
und der Folter ganz deutlich die Verletzungen der Menschenrechte durch
die Zwangspsychiatrie angeprangert. Hier nun Ausschnitte aus der
Laudatio:
Freiheitspreis der Irren-Offensive: Laudatio von Wolf-Dieter Narr
16:46
Was Thomas Saschenbrecker dazu gesagt hat
Freiheitspreis der Irren-Offensive: Rede von Thomas Saschenbrecker
04:39
Widerholung der Sendung am 22.12.
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im
Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet
unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream
empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
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finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio-
und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
Menschenrechte
Oktober...Bedingungsloses Grundeinkommen
September.Antipsychiatrie und ddie Linken
Juli......Sommer-News
Mai.......Faulheit (und die Folgen)
April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März......Patientenverfügung
Februar...Irrenoffensive - die Oper
Januar....Forensik
aus 2004:
Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
September.Psychiatrie - ein Witz
August....Vorsorgevollmacht
Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
Betreuungsrechts
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Copyright-frei zur nichtkommerziellen Nutzung bei Nennung der Quelle bzw. Link zur Website.
Muster einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte
Muster der Strafanzeige als rtf-Dokument zum Herunterlanden
Nach dem Urteil des BGH vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) bindet eine Patientenverfügung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts des Patienten Betreuer, Ärzte, Pflegepersonal und Bevollmächtigte. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gebiete es, die in einer Patientenverfügung getroffene eigenverantwortliche Entscheidung auch dann zu respektieren, wenn der/die PatientIn die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Entscheidung verloren hat.
Umfang und Reichweite der Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung sind von der Rechtsprechung allerdings noch nicht abschließend geklärt.
In seinem Beschluss vom 10.08.2005 (17 W 37/05) hat das OLG Celle (vgl. Recht & Psychiatrie 2005, S. 196f.) festgestellt, dass ein Unterbringungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts nach § 1906 Abs. 1 BGB keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine stationäre Zwangsbehandlung darstellt (ebenso OLG Thüringen, Beschluss vom 05.02.2002, 6 W 44/02).
Um Betroffenen oder deren Anwälten für einen solchen Fall eine Formulierungshilfe an die Hand zu geben, haben wir das folgende Muster einer Strafanzeige ausarbeiten lassen, das auch als rtf Datei geladen werden kann (siehe oben) und mit Leichtigkeit entsprechend den individuellen Verhältnissen verändert, ergänzt oder durch Löschungen angepasst und korrigiert werden kann. (Eine Strafanzeige kann auch bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden)
die-BPE http://www.die-bpe.de
http://www.die-bpe.de/muster_strafanzeige.htm
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Muster einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte
Muster der Strafanzeige als rtf-Dokument zum Herunterlanden
Nach dem Urteil des BGH vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) bindet eine Patientenverfügung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts des Patienten Betreuer, Ärzte, Pflegepersonal und Bevollmächtigte. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gebiete es, die in einer Patientenverfügung getroffene eigenverantwortliche Entscheidung auch dann zu respektieren, wenn der/die PatientIn die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Entscheidung verloren hat.
Umfang und Reichweite der Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung sind von der Rechtsprechung allerdings noch nicht abschließend geklärt.
In seinem Beschluss vom 10.08.2005 (17 W 37/05) hat das OLG Celle (vgl. Recht & Psychiatrie 2005, S. 196f.) festgestellt, dass ein Unterbringungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts nach § 1906 Abs. 1 BGB keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine stationäre Zwangsbehandlung darstellt (ebenso OLG Thüringen, Beschluss vom 05.02.2002, 6 W 44/02).
Um Betroffenen oder deren Anwälten für einen solchen Fall eine Formulierungshilfe an die Hand zu geben, haben wir das folgende Muster einer Strafanzeige ausarbeiten lassen, das auch als rtf Datei geladen werden kann (siehe oben) und mit Leichtigkeit entsprechend den individuellen Verhältnissen verändert, ergänzt oder durch Löschungen angepasst und korrigiert werden kann. (Eine Strafanzeige kann auch bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden)
die-BPE
Name und
Adresse des Anzeigeerstatters
An die Staatsanwaltschaft Y-Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Name, Geburtsdatum, Adresse
Strafanzeige
gegen den Chefarzt, den verantwortlichen Oberarzt sowie den behandelnden Arzt (falls namentlich bekannt, Ärzte benennen)
des Y-Krankenhauses, Straße, Ort
wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie aus allen sonstigen Rechtsgründen und stelle Strafantrag.
1. Am XY wurde ich gegen meinen Willen auf die Station X des Y-Krankenhauses gebracht und dort festgehalten. Weiterhin wurden mir dort Medikamente, u.a. Psychopharmaka, gegen meinen Willen verabreicht. Die Behandlung erfolgte sowohl gegen meinen erklärten als auch gegen meinen in einer Patientenverfügung vom XY niedergelegten Willen. Die Patientenverfügung lag dem Krankenhaus seit dem XY vor (ausführen, wann und wie das Krankenhaus Kenntnis von der Patientenverfügung erlangt hat).
In der Patientenverfügung vom XY habe ich ausdrücklich festgelegt, dass .... (ausführen, was in der Patientenverfügung festgelegt wurde, also welche Behandlungen und medizinischen Maßnahmen dort ausdrücklich untersagt bzw. abgelehnt werden, z.B. Behandlung mit Psychopharmaka).
Gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal habe ich unmissverständlich deutlich gemacht, dass ich an den in meiner Patientenverfügung getroffenen Festlegungen festhalte und diese weiter meinem Willen entsprechen. Trotz dieser eindeutigen und rechtlich verbindlichen Verfügung wurde ich auf der Station X des Y-Krankenhauses festgehalten und entgegen den in meiner Patientenverfügung getroffenen Festlegungen zwangsbehandelt. (Gegebenenfalls Zeugen benennen, die bestätigen können, dass Anzeigeerstatter gegenüber Ärzten und Pflegepersonal bestimmte Behandlungsmaßnahmen abgelehnt hat)
(Falls die Zwangsbehandlung im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung erfolgte:)
Am XYZ ordnete das AG Y meine vorläufige Unterbringung in einer geschlossen psychiatrischen Einrichtung nach § 1906 Abs. 1 BGB an (Aktenzeichen des AG).
2. Die Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka auf der Station X des Y-Krankenhauses stellt eine Körperverletzung dar.
Die ärztliche Behandlung mit Psychopharmaka greift in meine körperliche Unversehrtheit ein und stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Die medikamentöse Behandlung ist rechtswidrig, da sie ohne meine Einwilligung erfolgt. Die Verabreichung von Psychopharmaka ist auch nicht durch eine mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt.
Zwar kann in Einzelfällen eine ärztliche Heilbehandlung durch eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein. Für das Abstellen auf einen mutmaßlichen Willen ist aber dann kein Raum, wenn - wie hier - eine Patientenverfügung vorliegt, welche Festlegungen enthält, die auch die konkrete Behandlungssituation mit umfassen.
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit welcher der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Verhältnissen den Arzt, Betreuer oder Bevollmächtigten anweist, bestimmte medizinische Maßnahmen oder Behandlungsmethoden vorzunehmen oder auch zu unterlassen. Die Patientenverfügung ist eine rechtlich verbindliche Anweisung.
Steht der wirkliche Wille des Patienten aufgrund einer solchen Verfügung fest, ist dieser alleiniger Maßstab für die Entscheidung, ob eine bestimmte Behandlung vorzunehmen ist oder zu unterbleiben hat. Für einen Rückgriff auf einen mutmaßlichen Willen ist daher kein Raum.
In seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung des Patientenwillens unterstrichen und festgestellt:
"Liegt eine solche Willensäußerung, etwa wie hier in Form einer sogenannten "Patientenverfügung", vor, bindet sie als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts, aber auch der Selbstverantwortung des Betroffenen den Betreuer; denn schon die Würde des Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 GG) verlangt, dass eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch respektiert wird, wenn er die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Entscheiden inzwischen verloren hat.
Die Willensbekundung des Betroffenen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen darf deshalb vom Betreuer nicht durch einen "Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen" des Betroffenen "korrigiert" werden, es sei denn, dass der Betroffene sich von seiner früheren Verfügung mit erkennbarem Widerrufswillen distanziert oder die Sachlage sich nachträglich so erheblich geändert hat, dass die frühere selbstverantwortlich getroffene Entscheidung die aktuelle Sachlage nicht umfasst."
(Falls Zwangsbehandlung im Rahmen einer Betreuungsrechtlichen Unterbringung erfolgte:)
Die zwangsweise Behandlung mit Psychopharmaka ist auch nicht durch den Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts Y vom XYZ gerechtfertigt. So hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 10.08.2005 - 17 W 37/05 (vgl. Recht & Psychiatrie 2005, S. 196f.) festgestellt, dass § 1906 Abs. 1 BGB gerade keine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine stationäre Zwangsbehandlung darstellt:
"Entgegen der den Beschlüssen stillschweigend zugrunde liegenden Auffassungen des Amtsgerichts und Landgerichts H. ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, nach der in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur ambulanten Zwangsbehandlung (FamRZ 2001,149) auch die stationäre Zwangsbehandlung auf der Grundlage des Betreuungsrechts infolge des Fehlens einer ausreichenden Rechtsgrundlage als rechtlich nicht zulässig angesehen wird (OLG Thüringen, R&P 2003, 29; Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. mit weit. Hinweisen). Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. l -25 WX 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht S.Aufl., § 1904, Rdnr.16;) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. des § 1906 Abs.4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an. Kriterium für die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung sei deren Verhältnismäßigkeit angesichts der ansonsten drohenden gewichtigen Gesundheitsschäden. Dabei wird teilweise die Verhältnismäßigkeit auf die Fälle lebensnotwendiger Behandlungen beschränkt (Hoffmann/Klie, Freiheitsentziehende Maßnahmen, S.44).
In seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2000 verlangt der Bundesgerichtshof (a.a.O, S. 152) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für jede Zwangshandlung gegen den Widerstand des Betreuten eine ausdrückliche Rechtsgrundlage durch ein formelles Gesetz. Soweit dieses formelle Gesetz teilweise in der Regelung des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. 1906 Abs.4 BGB gesehen wird, überzeugt diese Auffassung nicht. Der sprachlich eindeutige Gesetzestext enthält nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht jedoch auch die Befugnis zur - gemessen an der Eingriffintensität - deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung. Zwar hätte es durchaus eine innere Logik, dass derjenige der zu Behandlungszwecken gemäß § 1906 Abs.1 Nr.2 BGB geschlossen untergebracht wird, dort - auch gegen seinen Willen behandelt werden darf. Dieser Logik ist der Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes jedoch ausdrücklich nicht gefolgt und hat von der gesetzlichen Regelung der Zwangsbehandlung ausdrücklich abgesehen (BT-Drs.11/4528, S.72). Dementsprechend hat der Gesetzgeber auch die Zwangsbefugnisse für den Betreuer geregelt und in § 70g Abs.5 FGG die Befugnis zur Gewaltanwendung nur für die Zuführung zur Unterbringung nicht jedoch auch zur Durchsetzung einer Behandlung vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist dem OLG Thüringen darin zuzustimmen, dass die Regelung des § 1906 BGB nicht als hinreichende formelle Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung angesehen werden kann (R&P 2003,29)."
Die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka ist daher als rechtswidrige Körperverletzung zu werten.
Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens, unter welchem dieser Vorgang bearbeitet wird.
Unterschrift, Datum
Heute "Junge Welt" kaufen und den folgenden Artikel von Antonin Dick lesen:
http://www.jungewelt.de/2005/12-15/021.php
Wahnsinn und Gesellschaft
Von Staats wegen haben pflegebedürftige Menschen das Recht auf Selbstbestimmung. Vor Ort aber walten die sozialpsychiatrischen Dienste. Ein exemplarischer Fall
Die Bewahrung einer größtmöglichen Selbstbestimmung alter und pflegebedürftiger Menschen steht im Mittelpunkt des neuen Betreuungsgesetzes, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. »Das Prinzip der Betreuungsvermeidung muß zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts strikt beachtet werden«, hieß es dazu aus dem Bundesjustizministerium. »Dazu soll zuvörderst die Vorsorgevollmacht gestärkt werden. Dieses Rechtsinstitut kann helfen, Betreuungen zu vermeiden.« Die Realität auf der kommunalen Ebene sieht oft anders aus. Erbittert kämpfen hier Sozialpsychiatrische Dienste und Amtsärzte um ihre angestammten Machtpositionen als Entscheider über Geschäftsfähigkeit oder -unfähigkeit hilfsbedürftiger Menschen. Es steigt ein diffuser Heimeinweisungsdruck, als Fürsorge getarnt. Die Versuchung, Vorsorgevollmachten zu unterlaufen oder auszuhebeln, ist erheblich. Der Umgang mit meiner Mutter ist in dieser Hinsicht exemplarisch.
Mitte Juli 2005 hinterläßt der Amtsarzt für Psychiatrie und Chef des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Berlin-Zehlendorf, Dr. Stöhr, auf meinem Anrufbeantworter eine Aufforderung: Ich soll ihm meine Mutter zur behördlichen Begutachtung zuführen, damit ein Betreuungsverfahren, das auf Bürgerrechts- und Wohnungsverlust hinausläuft, eingeleitet werden kann. Als Vorsorgebevollmächtigter meiner Mutter weise ich dieses Ansinnen zurück. Illegal tauchen daraufhin bislang nicht identifizierte Staatsbedienstete in der Wohnung meiner Mutter auf, die sie jedoch, wie sie mir später versichert, wieder hinauskomplimentiert.
Kurz darauf wird der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg persönlich vorstellig, um die Begutachtung gerichtlich durchzusetzen. So ereilt mich Ende September 2005 eine schriftliche Mahnung des Amtsrichters Broussek zur »schnellen Begutachtung« meiner Mutter durch den SpD. In zwei Antwortschreiben lege ich dem bis dahin nicht eingeweihten Amtsrichter den Status meiner Mutter als anerkannte Verfolgte des Naziregimes dar (ausführliches Interview mit der Emigrantin in jW vom 5. Juni 2004) und werbe um Verständnis für die existentiellen Ängste, die der SpD ausgelöst hat. Der Amtsrichter reagiert verständnisvoll: Weitere Abmahnungen unterbleiben.
Doch der SpD läßt nicht locker. Ende November 2005 dockt er beim Pflegedienst an und überrascht ihn mit einem zwielichtigen Junktim: Nur, wenn der Pflegedienst die Tür zur Wohnung meiner Mutter öffnet und die SpD-Gutachter hereinläßt, wird der SpD den vom Sozialstadtrat bewilligten Pflegezuschuß zur Entlohnung der Altenpflegerinnen freigeben. Von diesem Junktim aufgeschreckt, schickt meine Mutter dem SpD eine Eilanordnung, die eine Zwangsbegutachtung in ihrer Wohnung verbietet. Sie beruft sich hierzu »rechtserheblich auf das am 10. August 2005 gefällte Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes Celle, das unmißverständlich medizinische Zwangsbehandlungen, wozu auch medizinische Zwangsbegutachtungen gehören, unter Strafe stellt«.
Unbeeindruckt von diesem bundesweit verbindlichen Gerichtsurteil stehen Anfang Dezember 2005 zwei Damen vom SpD, Benedix und Häusner, vor der Wohnungstür meiner Mutter und verlangen Zutritt zur Wohnung. Der Auftrag meiner Mutter lautet: Abweisung. Ich führe ihn aus. Reaktion der SpD-Damen: Streichung der Pflegegelder.
Daß die Tätigkeit sozialpsychiatrischer Dienste kritisch zu hinterfragen ist, weiß man nicht erst seit Michel Foucaults »Wahnsinn und Gesellschaft«. Die Paarung von Medizin und Staatsapparat gebar die sogenannte Wissenschaft der Psychiatrie einzig zu dem Zweck, die Internierung andersartiger Menschen zu rechtfertigen.
Heute bringt die Tageszeitung auf Seite 14 einen Bericht von unserer Jubiläumsfeier:
http://www.taz.de/pt/2005/12/20/a0166.nf/text.ges,1
Wer spinnt hier?
Seit 25 Jahren kämpft die "Irrenoffensive" gegen die Ausgrenzung psychisch Kranker. Mit dabei: Gert Postel
Gert Postel ist nicht nur der berühmteste Psychiater der Republik, er ist wohl der einzige mit einem derartigen Fanclub. Es ist die Irrenoffensive, die zu seinen treuesten Verehrern zählt. Gerade weil seine Zertifikate, die ihm zur Ausübung einer psychiatrischen Tätigkeit befähigten, gefälscht waren. Nach einem längeren Gefängnisaufenthalt ist der Postel-Fanclub noch gewachsen. Und die Sympathie beruht auf Gegenseitigkeit. "Die Irrenoffensive und das, was ich inszeniert habe, haben dasselbe Ziel: einer gewalttätigen Praxis der Psychiatrie das Handwerk zu legen", erklärte der falsche Psychiater in seiner Laudatio zum 25-jährigen Jubiläum der Offensive. [ http://www.gert-postel.de/io_jubilaemsrede.htm ]
Hinter ihr stehen Menschen, die als Irre abgestempelt, aus der Gesellschaft ausgegrenzt und in Heime abgeschoben wurden, und sich dagegen wehren wollen. Damit standen sie zu Beginn der 80er-Jahre nicht allein. Es war die Zeit, als die Schriften der marxistischen Klassiker auf den Flohmarkt wanderten und mit Foucault die alltäglichen Unterdrückungs- und Machtverhältnisse stärker ins Blickfeld rückten. Damals gründeten sich Krüppeltribunale, Hexengruppen und eben auch die Irrenoffensive.
Während allerdings die meisten Neugründungen jener Jahre heute Stoff für die Archive der sozialen Bewegung sind, ist die Irrenoffensive noch quicklebendig. Mehr noch, sie feiert gerade "irre Siege", wie es auf ihrer Homepage heißt. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich die psychiatrische Zwangsbehandlung als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach einer Psychiatriepatientin Schadenersatz zu, weil sie gegen ihren Willen in einer Klinik festgehalten wurde und Medikamente verabreicht bekommen hatte.
Der Kampf gegen die zwangsweise Heimeinweisung prägte die Irrenoffensive seit ihrer Gründung. Fast alle AktivistInnen haben Heime und Zwangsbehandlung am eigenen Leib erlitten, lehnen aber für sich jede Victimisierung ab. So nennen sie sich selbstbewusst Psychiatrieerfahrene und nicht -opfer.
Die Angriffspunkte der Irrenoffensive sind nach einem viertel Jahrhundert weiterhin die Psychiatrien. Doch der Schwerpunkt ihrer Kampagnen hat sich vom medizinischen auf den menschenrechtlichen Aspekt verschoben, wie der Berliner Aktivist Rene Talbot betont.
Doch den Weg von der sozialen Bewegung zur Nichtregierungsorganisation mit Büro in noblem Ambiente ist die Irrenoffensive nicht gegangen. Gegründet wurde sie in den Hochzeiten der ersten Berliner InstandbesetzerInnenbewegung. Kurzzeitig wurde sogar ein besetztes Haus zur "Ver-rücktenburg" erklärt. Heute trifft sich die Gruppe in einem mittlerweile legalisierten Haus in Berlin. Auch Berührungsängste gegenüber Psychiatern kann man der Irrenoffensive nicht vorwerfen, wie man an der Liste der Festredner sehen konnte: sie führte schließlich den Chefarzt einer forensischen Klinik in Sachsen namens Gert Postel. PETER NOWAK
Ein Hinweis der Irren-Offensive
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Eine umfangreiche Dokumentation der Jubiläumsfeier mit den gehaltenen Reden ist hier zu finden:
http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0512
Der ganze Artikel ist hier erschienen:
http://globecareers.workopolis.com/servlet/Content/qprinter/20051222/BCSTERILIZ22
Zitat daraus:
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Sterilized psychiatric patients get $450,000 in out-of-court deal
ROBERT MATAS - With a report from Canadian Press
Thursday, December 22, 2005
VANCOUVER -- Nine women who were sterilized while psychiatric patients
in Vancouver more than 35 years ago have received a total of $450,000 in
an out-of-court settlement of a lawsuit against the British Columbia
government.
"It was the right time to settle these cases," Public Guardian Jay
Chalke, who initiated the lawsuit on behalf of the women in 2001, said
yesterday in a news release.
"Some of our clients died during these lengthy proceedings and we had to
consider the age of those still living."
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Wann werden die ca 400.000 in Deutschland Zwangssterilisierten solche
Zahlungen bekommen?
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WIE Nazi-Rassenhygiene und Psychiatrie durch und durch ineinander
verwoben sind und wie dieses Terrorregime mit der Anlage einer
lebenslangen Akte auch heute weiter regiert zeigt dieser Film im
PHOENIX Programm:
http://www.phoenix.de/lebensunwert/2006/01/03/0/54950.1.htm
Lebensunwert
Der Weg des Paul Brune
Paul Brune studierte Germanistik und Philosophie und wollte Lehrer am
Gymnasium werden. Eine Irrenhausakte aus der Nazizeit zerstörte sein
Leben. Warum tun sich die politisch Verantwortlichen so schwer,
Nazi-Urteile aufzuheben, die auf der Ideologie der Rassenhygiene beruhen?
Sendetermine
heute, Di, 03.01.06, 20.15 Uhr
Mi, 04.01.06, 07.30 Uhr
Fr, 06.01.06, 18.30 Uhr
In einem kleinen Dorf am Randes des Sauerlandes wird Paul Brune 1935
geboren. Er ist das Kind einer außerehelichen Beziehung seiner Mutter
mit einem reichen Bauern. Der betrogene Ehemann rächt sich und
misshandelt Pauls Mutter schwer. Paul ist kaum ein Jahr alt, als seine
Mutter diesem Schrecken ein Ende setzen will. Mit drei ihrer Kinder
versucht sie sich zu ertränken. Dabei stirbt ein Sohn. Eine Tat mit
schwersten Folgen in der Zeit der Nazi-Herrschaft.
Für Paul Brune der Beginn eines endlosen und entsetzlichen Albtraums.
Seine Mutter wird für geisteskrank erklärt und zwangssterilisiert, er
selbst und seine Geschwister kommen in Waisenheime.
Als Paul Brune acht Jahre alt ist, diagnostiziert ein von der
nationalsozialistischen "Rassenhygiene" überzeugter Arzt bei ihm ererbte
"Geisteskrankheit". Paul Brune wird als "lebensunwert" verdammt und zur
Euthanasie erfasst. Nur dank seiner guten schulischen Leistungen
entkommt er knapp dem Tod. Den "Idiotenanstalten" aber, in denen auch
nach dem offiziellen Euthanasiestopp 1941 weiter mit Medikamenten,
Hunger und Gewalt
gemordet wird, entkommt er nicht. Auch nach der Zeit des
Nationalsozialismus nicht.
Das Stigma des Geisteskranken verfolgt Paul Brune unerbittlich weiter.
Die Nazi-Herrschaft ist zwar vorüber, aber sowohl die Vorurteile bleiben
als auch die menschenverachtenden Verhältnisse in den psychiatrischen
Anstalten.
Bis 1957 lebt Paul Brune in Heimen und als Knecht bei "Pflegefamilien"
auf dem Land, die ihn als billige Arbeitskraft ausbeuten. Menschliche
Zuneigung ist ein Fremdwort.
Schließlich erreicht er aus eigener Kraft die Aufhebung seiner
Entmündigung und kämpft für das Recht, die ihm vorenthaltene Bildung
nachzuholen. Dank seines eisernen Willens gelingt es ihm, Abitur zu
machen und sein Studium in Germanistik und Philosophie zu Ende zu
bringen. Lehrer werden kann er aber nicht. Immer wieder taucht die alte
Irrenhausakte aus der Nazi-Zeit auf.
Erst im Jahr 2003, nach fünf Petitionen, wird er als Verfolgter des
Nazi-Regimes anerkannt. Kaum einem überlebenden Euthanasie-Opfer ist das
gelungen.
Film von Robert Krieg und Monika Nolte
Ein Posting des
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Thema der Januar-Sendung des Dissidentenfunks am Donnerstag, den 12.1. um 16 Uhr ist:
Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
Es geht um die Begründung dafür, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zurecht als Folter bezeichnet wird, weil sie Folter ist.
Dazu haben wir zunächst ein Interview mit dem Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Dr. Heiner Bielefeldt geführt. Danach vertiefen wir die Frage in einem Gespräch mit Prof. Wolf-Dieter Narr. In einem dritten Schritt stellen wir unsere Analyse in den Zusammenhang der aktuellen Diskussion über Folter.
Wiederholung der Sendung am 26.1.06 um 16 Uhr
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im
Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet
unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream
empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
http://www.dissidentenfunk.de
finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio-
und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
aus 2005:
Dezember..25 Jahre Irren-Offensive
November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
Menschenrechte
Oktober...Bedingungsloses Gruneinkommen
September.Antipsychiatrie und ddie Linken
Juli......Sommer-News
Mai.......Faulheit (und die Folgen)
April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März......Patientenverfügung
Februar...Irrenoffensive - die Oper
Januar....Forensik
aus 2004:
Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
September.Psychiatrie - ein Witz
August....Vorsorgevollmacht
Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
Betreuungsrechts
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und
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Gute Nachrichten:
Das Urteil des OLG Celle v. 10.8.2005:
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm
in dem festgestellt wird, dass psychiatrische Zwangsbehandlung nach
dem Betreuungsrecht nicht genehmigungsfähig ist, weil es keine
gesetzliche Grundlage für diese schweren Grund- und
Menschenrechtsverletzungen gibt, wurde inzwischen auch in der
Zeitschrift PflegeRecht (1/2006, 39 ff.) mit dem Zusatz "verdient
volle Zustimmung" (vom schriftleitenden Rechtsanwalt Roßbruch,
München) veröffentlicht.
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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 3/2006 vom 24. Januar 2006
Zum Beschluss vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02 –
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im
Maßregelvollzug Untergebrachten gegen die
Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen
Die Verfassungsbeschwerde eines in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebrachten Straftäters gegen die Verweigerung der Einsicht in seine
Krankenunterlagen war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Beschlüsse des
Oberlandesgerichts und Landgerichts auf, da sie den Beschwerdeführer in
seinem Grundrecht auf Selbstbestimmung und personale Würde verletzten.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines im Rahmen des
Maßregelvollzugs Behandelten sei durch die Verweigerung der Einsicht in
die Krankenunterlagen wesentlich intensiver berührt als in einem
privatrechtlichen Behandlungsverhältnis. Daher bestehe im
Maßregelvollzug an der Akteneinsicht ein besonders starkes
verfassungsrechtlich geschütztes Interesse. Dies hätten die Fachgerichte
nicht hinreichend gewürdigt. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung
an das Landgericht zurückverwiesen.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer wurde 1990 zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren
verurteilt; zugleich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus an (Maßregelvollzug). Im September 2000
wurden dem Beschwerdeführer zuvor genehmigte Vollzugslockerungen
(Ausgänge und Urlaube außerhalb des Klinikgeländes) widerrufen. Ein
Antrag der Verteidigerin auf Einsicht in die vollständigen
Krankenunterlagen des Beschwerdeführers wurde von der Klinik abgelehnt.
Man könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur objektive Befunde
wie EEG, EKG und Labordaten zur Verfügung stellen. Vor dem Landgericht
und dem Oberlandesgericht blieb der Antrag des Beschwerdeführers, die
Klinik zu verpflichten, seiner Verteidigerin Einsicht in sämtliche
Krankenunterlagen zu gewähren, ohne Erfolg. Seine Verfassungsbeschwerde
führte zur Aufhebung der angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Die von den Fachgerichten herangezogene Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs, die den Anspruch des Patienten auf Einsicht in die
ihn betreffenden Krankenunterlagen grundsätzlich auf objektive Befunde
beschränkt, bietet für die angegriffenen Entscheidungen keine tragfähige
Grundlage. Denn im vorliegenden Fall geht es nicht um ein
privatrechtliches Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern um die Reichweite
des Informationsanspruchs eines im Maßregelvollzug Untergebrachten. Im
Gegensatz zum privatrechtlichen Behandlungsverhältnis kann der
Untergebrachte seinen Arzt und Therapeuten nicht frei wählen. In einem
Bereich, der wie der Maßregelvollzug durch ein besonders hohes
Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt ist, sind die Grundrechte
der Betroffenen besonderer Gefährdung ausgesetzt. Das gilt auch in Bezug
auf die Führung der Akten und den Zugang zu ihnen. Die Akteneinträge
sind wesentlicher Teil der Tatsachengrundlage für künftige Vollzugs- und
Vollstreckungsentscheidungen. Von ihnen hängt die Ausgestaltung des
Vollzugsalltags des Betroffenen und dessen Aussicht, einzelne Freiheiten
oder seine Freiheit insgesamt wiederzuerlangen, nicht unwesentlich ab.
Vor diesem Hintergrund besteht an der Akteneinsicht im Maßregelvollzug
ein besonders starkes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse. Der
Zugang zu den in den Krankenunterlagen enthaltenen Informationen hat
zudem Bedeutung für die Effektivität des Rechtsschutzes in Vollzugs- und
Vollstreckungsangelegenheiten.
Dem besonderen verfassungsrechtlichen Gewicht des
Informationsinteresses, das sich daraus ergibt, muss bei der Abwägung
mit entgegenstehenden Interessen Rechnung getragen werden. Dies betrifft
sowohl die Abwägung mit etwaigen Interessen der Therapeuten an der
Vertraulichkeit ihrer Einträge in die Krankenakte als auch die
Berücksichtigung denkbarer ungünstiger Auswirkungen eines erweiterten
Zugangs zu den Krankenakten auf das Dokumentationsverhalten der
Therapeuten oder auf das Verhalten des Untergebrachten selbst. Die zu
berücksichtigenden Belange müssen sorgfältig ermittelt werden; allgemein
gehaltene Befürchtungen, die sich nicht auf substantiierte Anhaltspunkte
stützen können, genügen nicht. Erforderlich ist zudem eine Klärung der
spezifischen Zwecke der Führung der Krankenakte im Maßregelvollzug und
der sich daraus ergebenden dienstlichen Dokumentationspflichten. Ohne
eine solche Klärung ist eine begründete Einschätzung und Bewertung der
Auswirkungen umfassender Zugänglichkeit der Krankenunterlagen nicht
möglich.
Es folgen Zitate aus:
http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dssid=4171&dsmid=70391&dspaid=543012
...Briefträger als Psychiater
Ganz anders im Fall Gert Postel. Der deutsche Briefträger aus Flensburg,
der fast 20 Jahre lang den gesamten Medizinbetrieb an der Nase
herumführte, zuletzt als Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik,
genießt auch heute noch höchste Anerkennung, in manchen Kreisen sogar
Kultstatus. Kein Patient erlitt durch seine Tätigkeit Schaden. Die
ehemaligen Kollegen stellen dem Mann, der mit gefälschten Zeugnissen
arbeitete, nach wie vor ein gutes Zeugnis aus, natürlich nur mündlich.
Selbst das sächsische Justizministerium schaffte es nicht, das Geld für
die Gerichtsgutachten, die der Hochstapler im Laufe seiner Karriere
anfertigte, einzuklagen, denn keine seiner Expertisen enthielt einen
Fehler. Es gibt sogar einen aktiven „Gert Postel Fan-Club“. Und die
„Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener“ hat Postel zu ihren
Schirmherrn ernannt. Den Heldenstatus unter den Psychiatrie-Erfahrenen
erwarb sich Gert Postel bereits in der Anfangsphase seiner kuriosen
Hochstapler-Karriere. Brauchte man in vergangenen Zeiten noch feine
Kleider, eine elegante Kutsche und mitunter sogar livrierte Diener, um
die Kluft zwischen Sein und Schein zu überwinden, genügten dem
medizin-interessierten Briefträger 1982 gefälschte Zeugnisse, weißer
Mantel, selbstsicher-arrogantes Auftreten, angelesenen Fachjargon und
eine gewisse Chuzpe, um als stellvertretender Amtsarzt in Flensburg
eingestellt zu werden. Unter dem Namen Dr. Clemens Bartholdy erledigte
er seine Aufgabe bemerkenswert erfolgreich: Er reformierte die
Einweisungspraxis in psychiatrische Kliniken (unter seiner Leitung sank
die Zahl der Zwangseinweisungen um 86 Prozent!), leitete den
sozialpsychiatrischen Dienst, war amtlich bestellter Hafenarzt und
Leichenbeschauer, schrieb Gutachten und hielt sogar Vorträge vor
Fachkollegen. Niemand merkte, dass er eigentlich keine Ahnung hatte....
Sprachakrobatik plus Inszenierung
Anfang 1995 gibt sich der Meister-Hochstapler als Prof. Gert von Berg
von der Psychiatrischen Universitätsklinik aus und erzählt dem Chef des
Sächsischen Krankenhauses telefonisch vom „ausnehmend tüchtigen
Funktionsarzt“ Dr. Postel. Nur wenige Monate später ist der Kandidat mit
den ausgezeichneten Referenzen Oberarzt am „Leipziger Zauberberg“, wie
er die Klinik später in seinem Buch „Doktorspiele – Bekenntnisse eines
Hoch- staplers“ nennt. Der gewitzte Postler Postel steht am Höhepunkt
seiner Karriere, und das sogar unter eigenem Namen. Er ist Vorgesetzter
von 28 Ärzten, bestimmt über Entlassungen und Einstellungen. Seine
fachliche Kompetenz ist unbestritten. Er bekommt eine Chefarzt-Position
für forensische Psychiatrie angeboten. Der Minister lädt ihn zum
Gespräch. Er verarscht sie alle. Er düpiert das ganze etablierte
Heilsystem. In einem Vortrag vor hundert Psychiatern führt er
unverfroren die „bipolare Depression dritten Grades“ ein, es wird
unwidersprochen geschluckt. Ist alles Akademische in der Psychiatrie nur
leeres Wortgeklingel? „Psychiatrie ist Sprachakrobatik plus ein wenig
Inszenierung“, sagt Postel und sieht sich als „Hochstapler unter
Hochstaplern“. Das begrenzte Fachidiom sei schnell erlernt. Wer sich
auffällig lebhaft gebärdet, leide an einer „akuten Psychose aus dem
schizophrenen Formenkreis“, wer sich still verhält, an einer
„symptomschwachen autistischen Psychose“.
Wo das Bluffen am leichtesten ist
Ist die Sache wirklich so einfach? Oder ist Postel ein Mann, der neben
der hohen Kunst der Täuschung auch noch über ein hohes Maß an
Sensibilität und emotionaler Intelligenz verfügt und sich so für den
Beruf des Heilers qualifiziert? Oder kann es sein, dass ausgebildete
Psychiater und Psychotherapeuten von der menschlichen Seele auch nicht
mehr wissen als ein Normalbürger mit Empathie? – Postel in seinem
lesenswerten Bekennerbuch „Doktorspiele“: Das Bluffen sei in allen
medizinischen Disziplinen am leichtesten in der Psychiatrie möglich. „Es
lässt sich in der Psychiatrie alles, aber auch alles plausibel
begründen, das Gegenteil und auch das Gegenteil vom Gegenteil. Wer die
psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn
formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken. Psychiatrie
kann man auch einer dressierten Ziege beibringen.“ ...
Die Psychiatrie scheint wirklich ein gutes Revier für Hochstapler. Ein
Kollege Postels schaffte es im Schweizer Wallis ganze 18 Jahre lang,
unentdeckt zu ordinieren. Dann schloss der falsche Arzt seine Praxis,
weil er angeblich selber psychisch erkrankte. In den folgenden vier
Jahren bezog er 435.000 Schweizer Franken an Versicherungsleistungen für
den Lohnausfall. Die Versicherung untersuchte die Sache und entdeckte,
dass die Diplome ihres Klienten gefälscht waren. ....
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Am besten selber alles ganz lesen:
http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dssid=4171&dsmid=70391&dspaid=543012
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Thema der Februar-Sendung des Dissidentenfunks am Donnerstag, den 9.2. um 16 Uhr ist:
DIE DISKUSSION UM DIE PATIENTENVERFÜGUNG
Die "Fronten" klären sich: Die Enquetekommission des letzten Bundestages hat sich mit ihrer Forderung nach der Begrenzung von Patientenverfügungen auf die Sterbephase völlig isoliert! Ganz wichtig für uns: Alle anderen Entwürfe verwerfen eine entsprechend willkürliche Begrenzung des Selbstbestimmungsrechts. Wir stellen die verschiedenen Entwürfe, deren Begründungen und die aktuelle Diskussion anhand von O-Tönen von Klaus Kutzer, Vorsitzender der interdisziplinären Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz "Patientenautonomie am Lebensende", und von Kristiane Weber-Hassemer, der Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates, dar. Außerden gibt es ein Interview zur aktuellen Entwicklung der Illegalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung.
Wiederholung der Sendung am 23.2.06 um 16 Uhr
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
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finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio- und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
Januar....Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
aus 2005:
Dezember..25 Jahre Irren-Offensive
November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
Menschenrechte
Oktober...Bedingungsloses Gruneinkommen
September.Antipsychiatrie und ddie Linken
Juli......Sommer-News
Mai.......Faulheit (und die Folgen)
April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März......Patientenverfügung
Februar...Irrenoffensive - die Oper
Januar....Forensik
aus 2004:
Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
September.Psychiatrie - ein Witz
August....Vorsorgevollmacht
Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
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Neu in der IAAPA Internet Bibilothek: http://www.iaapa.ch
THE TROUBLED RELATIONSHIP BETWEEN PSYCHIATRY AND SOCIOLOGY
von David Pilgrim and Anne Rogers
veröffentlicht im International Journal of Social Psychiatry, Vol. 51,
No. 3, 228-241 (2005)
http://www.britsoc.co.uk/new_site/user_doc/SG_Mental_Dave_pilgrim_paper.doc
Besonders schön ist dieses Zitat:
"Psychiatrists have become weary and defensive about philosophical
attack, so that wholly legitimate questions about the role of their
profession in society or their dubious knowledge base are pre-emptively
dismissed by allusions to ‘anti-psychiatry’. "
Wenn so ein monströser Machtapparat, wie die Zwangspsychiatrie, nur noch
derartig reflexhaft sich verteidigen kann, dann spiegelt das die
endgültige argumentative Überlegenheit der Psychiatrie-Kritik wider, wie
sie sich ja auch schon in der völlig unzensierten Usenet Newsgroup
de.sci.medizin.psychiatrie gezeigt hat, seitdem die FAQ in dsmp alle
wesentlichen Fragen beantwortet und somit den Verteidigern von Zwang und
Gewalt in der Psychiatrie jeglicher Spielraum für ihre Propaganda
genommen ist: http://www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm
Das freut uns vom Werner-Fuß-Zentrum sehr :-)
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Die Januar-Sendung des Dissidentenfunks vom Donnerstag, den 12.1.:
WARUM PSYCHIATRISCHE ZWANGSBEHANDLUNG FOLTER IST
ist inzwischen vollständig autorisiert transkripiert im Internet
veröffentlicht:
https://dfunk.soziolyse.de/archiv/s0601
Insbesondere das Interview mit dem Direktor des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, Dr. Heiner Bielefeldt und die Vertiefung der Frage in
einem Gespräch mit Prof. Wolf-Dieter Narr sind wichtige Dokumente zur
Meinungsbildung in dieser Frage.
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Über den "Mega-Mega-Gau der deutschen Psychiatrie" berichtet der "Tagesspiegel" vom 28.2.: http://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/28.02.2006/2380315.asp#
Zitate draus:
„Mein Fall“, sagt der grauhaarige Mann, „ist der Mega-Mega-Gau der deutschen Psychiatrie.“ Er sagt es als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, den einige seiner Kollegen selbst für verrückt halten....
...Doch als er anfing, Patienten auch außerhalb der Klinik zu treffen, begannen seine Probleme. Ein Vorgesetzter schrieb: „Herr Dr. Janzer ist eine Gefahr für die Patienten.“ Ihm wurde gekündigt. Kurioserweise wurde ihm daraufhin die Chefarztstelle einer Klinik für Alkohol- und Tablettenabhängige in der Eifel angetragen. Nach einem halben Jahr kam zusätzlich die Stelle als Chefarzt der noch größeren Rehabilitations- Klinik Neuwies in Neunkirchen dazu, für die er mit Erfolg ein völlig neues Therapiekonzept entwickelte. Trotzdem warf er 1977 alles hin. Ein Patient war aus seiner Klinik geflohen, eine Lappalie. Aber Janzer war durch die Doppelbelastung erschöpft und beantragte eine Berufsunfähigkeitsrente mit der originellen Begründung, dass er zu gesund für seinen Beruf als Nervenarzt sei. Es folgten acht Freiburger Jahre, in denen Janzer Fahrräder reparierte. Außerdem arbeitete er als Dachdeckergehilfe, Möbelpacker, Zeitungsverkäufer und schrieb seine Gedichte, Essays und „Romanoide“, in denen sich Erlebtes und Fiktion eigentümlich verschränken.
Eine Karriereverweigerer, ein Kauz. Wenn Jörg Janzer lacht, scheint er mehr ein deutscher Eulenspiegel in der Wolfgang-Neuss-Nachfolge zu sein als ein an Beckett und Sartre geschulter Existenzialist. Ein einsam aus dem Oberkiefer ragender bräunlicher Zahn wird sichtbar. Der war einsamer Akteur einer Posse, die Janzers Reputation vollends zu ruinieren drohte. Auslöser war die Forderung seiner Krankenkasse, er möge sich im Zuge einer Zahnbehandlung mit einem Gebiss ausstatten lassen. Janzer lehnte ab. Mit Gebiss würde er sich alt fühlen. Außerdem: Die Mundhöhle diene nicht nur der Zerkleinerung und Verschlingung von Nahrung, sondern sei auch ein heiliger Bezirk der Erotik. Dort einzugreifen, verstoße gegen die Menschenrechte. Die Gesundheitsbürokratie reagierte mit Unverständnis. Einen „Wiederspruch“ seitens der Kasse erkannte Janzer wegen der falschen Schreibweise nicht an. Ein Psychiater, dem der Briefwechsel mit Janzer zur Begutachtung übergeben wurde, leitete aus dem, was Janzer zur Aktion „Kunstraum Mundhöhle – Mundraum Kunsthöhle“ deklarierte, die Diagnose ab: psychotisch.
Einer der Gründe, warum Jörg Janzer der ökonomische Erfolg versagt blieb, dürfte seine Radikalität sein. Dem Psychiater, der ihn für verrückt erklärte, droht er, würde er im Rahmen einer Performance gern „in die Fresse hauen“. Als chronisch Schizophrener habe er zwar Krankengeld bezogen, aber verrückt sei er nicht.
Ein Posting des
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Thema der März-Sendung des Dissidentenfunks am Donnerstag, den 9.3. um 16 Uhr ist:
ANONYME GEBURT - Wege aus biologistischem Denken
Seit der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil 2003
festgestellt hat, dass die informelle Selbstbestimmung eines Kindes sehr
wohl seine Grenze an der informellen Selbstbestimmung seiner Eltern
finden kann, gibt es in Deutschland eine Diskussion um die Legalisierung
der anonymen Geburt.
Wir berichten über die verschiedenen Begründungen für Elternschaft und
wie die anonyme Geburt deren begriffliche Konzeption verändern kann.
U.a. führen wir ein Interview mit dem Adopitionsforscher Prof. René
Hoksbergen
Wiederholung der Sendung am 23.3.06 um 16 Uhr
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
http://www.dissidentenfunk.de
finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio- und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
Februar...Patientenverfügung - aktueller Stand der Diskussion
Januar....Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
aus 2005:
Dezember..25 Jahre Irren-Offensive
November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
Menschenrechte
Oktober...Bedingungsloses Grundeinkommen
September.Antipsychiatrie und die Linken
Juli......Sommer-News
Mai.......Faulheit (und die Folgen)
April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März......Patientenverfügung
Februar...Irrenoffensive - die Oper
Januar....Forensik
aus 2004:
Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
September.Psychiatrie - ein Witz
August....Vorsorgevollmacht
Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
Betreuungsrechts
Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.die-bpe.de
http://www.antipsychiatrie.de
und
http://www.dissidentenfunk.de
Es wird immer offensichtlicher, WIE sehr Gert Postel den Psychiater- und
Psychotherapeuten-Heuchlern deren arrogante Selbstsicherheit vertrieben
hat, sie allmählich realisieren, dass sie ihren Job am besten an den
Nagel hängen:
http://members.inode.at/g.hebenstreit/Buk_2_03_Lindes_Postel.html
Zitat:
"Wie mir von ein paar befreundeten Ärzten, die derzeit in Deutschland in
Spitälern arbeiten, berichtet wurde, wurden seit dem „Fall“ Postel die
Zeugnis-Kontrollen bei jungen Ärzten drastisch verschärft - jeder
Neubewerber wird streng nach seinen Dokumenten durchleuchtet. Aber ich
frage mich: muss es uns nicht zu denken geben, dass ein echter von einem
gefälschten Psychiater/Psychologen/Psychotherapeuten nur durch ein Stück
Papier unterschieden werden kann und nicht aufgrund seiner fachlichen -
geschweige denn menschlichen - Qualifikation?"
Und über das Buch "Doktorspiele" von Gert Postel sagt der Autor:
"Und so kam es dann auch. Es war für mich das durchschlagendste,
spannendste, unterhaltsamste, witzigste, aber auch deprimierend
entlarvendste Buch, das ich seit Jahren gelesen hatte, und es sollte
meine bisherige Sichtweise auf den ganzen Themenkomplex (Psycho-)
Therapie, Psychologie, Psychiatrie zutiefst erschüttern."
Das freut den
Gert Postel Fan-Club :-)
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Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 14.08.2006, 14:54
HURRA DIE ÄRZTE STZREIKEN
"Todesfälle gehen um fünfzig Prozent zurück"
Hiermit möchten wir jede Leserin und jeden Leser dieser E-Mail bitten, durch Umfrage bei den örtlichen Beerdigungsinstituten dazu beizutragen, dass wir ein genaueres Bild des Rückgangs der Sterblichkeitsrate durch den heute begonnen Ärztestreik bekommen. Das Ergebnis bitte uns mitteilen: werner-fuss@gmx.de und diese Mail im eigenen E-Mail-Verteiler weiterleiten.
Unsere Vorhersage, dass die Sterberate deutlich zurückgehen wird, stützt sich auf die Erfahrung in anderen Ländern, in denen die Sterblichkeitsrate bis zu 50% während Ärztestreiks zurückgegangen ist.
Dazu Zitate aus: "Trau keinem Doktor" von Dr. med. Robert Mendelssohn http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3924845220/ref=ase_carlosbuchtip/028-4714471-3833300
Dr. med. Mendelssohn kann auf eine über 30-jährige Erfahrung als Mediziner zurückblicken und ist der Ansicht, dass die größte Gefahr für die Gesundheit von den Ärzten selbst ausgeht, sei es durch unnötige Operationen und Untersuchungen, aber auch durch falsche Diagnosen und schädliche Therapien.
Wie gnadenlos tödlich diese ,,Kirche" ist, zeigt sich immer dann besonders deutlich, wenn Ärzte streiken. Wie in Bogota, Columbien, als es plötzlich für zweiundfünfzig Tage keine Ärzte mehr gab, außer für dringende Notfälle. Der ,,National Catholic Reporter" berichtete von ,,einem Bündel ganz ungewöhnlicher Nebenwirkungen" des Streiks. Die Todesfälle gingen in Bogota um fünfunddreißig Prozent zurück. Ein Sprecher der Nationalen Leichenbestatter-Vereinigung sagte: ,,Es mag ein Zufall sein, aber es stimmt." Einen achtzehnprozentigen Rückgang der Todesfälle verzeichnete auch das Los Angeles County 1976, als dort die Ärzte streikten, um gegen steigende Versicherungssummen für Fehlbehandlungen zu protestieren. Damals untersuchte Dr. Milton Roemer, Professor für Gesundheitsfürsorge an der Californischen Universität von Los Angeles (UCLA), siebzehn der grüßten Krankenhäuser im County und fand heraus, daß sechzig Prozent weniger Operationen vorgenommen worden waren. Als der Streik beendet war und die medizinische Maschinerie wieder auf Hochtouren lief, stiegen auch die Todesfälle sofort wieder auf den Stand vor dem Streik.
Dasselbe war 1973 in Israel passiert, als die Ärzte dort die Zahl ihrer täglichen Patienten von 65.000 auf 7.000 reduzierten. Dieser Streik dauerte einen Monat, und nach Angaben der jerusalemer BeerdigungsVereinigung gingen während dieses Monats in ganz Israel die Todesfälle um fünfzig Prozent zurück. Seit dem letzten Ärztestreik zwanzig Jahre zuvor hatte es in Israel keinen so einschneidenden Rückgang der Sterblichkeitsrate gegeben! Als die Ärzte befragt wurden, wie das zu erklären sei, meinten sie, da nur noch Notfälle zu behandeln waren, hätten sie eben ihre ganze Energie auf die wirklich Kranken konzentrieren können.
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Ganz besonders freut uns selbstverständlich, dass durch den Streik keine psychiatrischen Verleumdungs-Gutachten mehr entstehen können, denn so eine Verleumdung kann doch wohl kein "Notfall" sein. Dadurch wird die willkürliche Einsperrung und zwangsweise Misshandlung mit irreführend "Medikamenten" genannten bewußtseinverändernden Drogen zumindest während der Streiktage unmöglich, denn ohne diese Verleumdungs-Gutachten kann kein Vormundschaftsgericht einen die psychiatrischen Foltermaßnahmen legalisierenden Beschluss fassen. Hurra!
Zuruf an die Ärzte:
Bleibt standhaft! Eure Forderung müssen 100 % durchgesetzt werden!
Mindestens ein Jahr Streik, das wünschen wir uns!
Werner-Fuss-Zentrum
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Heute um 22.30 h im WDR:
"Verschollen in der Psychiatrie"
Reportage
Vera Svilans war 20 Jahre alt, als sie 1944 vor der Roten
Armee aus Lettland nach Deutschland flüchtete. Sie war 21 Jahre alt,
als sie sich im Sommer 1945 als Erntehelferin in Bayern die Hand brach
und ins Krankenhaus musste. Die junge Frau war 22 Jahre alt, als sie
wegen einer Fehldiagnose "Schizophrenieverdacht" in die Psychiatrische
Anstalt Wiesloch bei Heidelberg gelangt. Dort lebte sie fast 60 Jahre
lang, ohne dass ihre Angehörigen jemals davon erfuhren.
Vera Svilans hat zwei Schwestern, die sie suchen. Eine lebt in
England, eine in Lettland. Endlich hat ihre jahrzehntelange Suche
Erfolg. Nach fast 60 Jahren "Verschollen in der Psychiatrie" sehen
sich die Schwestern wieder.
Der Film von Mario Damolin erzählt die Lebensgeschichte der Vera
Svilans, die Geschichte der jahrzehntelangen vergeblichen Suche nach
ihr, die Geschichte ihrer "Psychiatrisierung" und er erzählt in
bewegenden Bildern vom Wiedersehen. Es ist eine Geschichte, die ihren
Ursprung im Zweiten Weltkrieg hat, eine traurige Lebensgeschichte vom
"Treibgut" der großen Katastrophe mit einem späten "Happy-End".
D 2005
[Sender: WDR]
[Beginn: 22.30] [Dauer: 45 Min.]
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Leider unterläuft den Nachrufen auf Stanislav Lem dieser schwere Fehler:
Das erste Buch von Lem ist nicht "Die Astronauten", sondern sein 1948 entstandes Buch Czas nieutracony (dt. Das Hospital der Verklärung) - ein Buch über den systematischen Mord in einer Psychiatrie, in Deutschland mit der Nazi-Beschönigung "Euthanasie" verklärt. Dieses Buch von Stanislav Lem wird regelmäßig unterschlagen, wenn über ihn berichtet wird, obwohl es der wesentliche Schlüssel zu Lems Werk ist, da es auf Lems eigene Erfahrungen schließen läßt: trotz Abschluß des Studium wollte Lem nie mehr als Mediziner arbeiten.
Aus dem Klappentext zu diesem Suhrkamp Taschenbuch 761 und 2793:
Der erste Roman Stanislaw Lems, 1948 entstanden, noch bevor Lem als Science-fiction-Autor debütierte, spielt Anfang der vierziger Jahre im besetzten Polen und erweist sich, wie Heinrich Vornweg in der Süddeutschen Zeitung schrieb, »als das verblüffend originelle, präzis komponierte, eine bedrängende Erfahrung exemplarisch ins Bild hebende Werk eines jungen Autors, der auf der Höhe der literarischen Möglichkeiten der Moderne seine eigene Diktion findet«. Der junge Arzt Stefan tritt seine Stellung in einem Hospital für Geisteskranke an, und schon bald wird ihm die besondere Atmosphäre an diesem Ort bewußt. Er beobachtet diese seltsame Umwelt mit Verwirrung und hat mehr und mehr das Gefühl, Mitverantwortung zu tragen. Der Einbruch der Brutalität durch SS-Truppen, die das Krankenhaus besetzen und die Insassen liquidieren, läßt alle Fassaden der Konventionalität zwischen den Kollegen zusammenstürzen.
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Gefährliche Dreikäsehochs
Nathalie Roller 28.03.2006
Frankreich will eine präventive Verbrechensbekämpfung betreiben und werdende Straftäter schon ab drei Jahren im wachsamen Auge behalten
Während Premier Villepin, stur um seinen ungeliebten Erstanstellungsvertrag (CPE) (Erstes Opfer der Polizeigewalt?) und wahrscheinlich sein persönliches politisches Überleben kämpft, bastelt die umtriebige Nr.2 der Regierung, Innenminister Sarkozy, an einem Gesetz zur Verbrechensprävention, das ebenfalls für einigen Unmut beim Wahlvolk sorgt.
Das Gesetzesprojekt stützt sich auf eine Expertise des ansonsten hoch angesehenen nationalen Gesundheitsforschungsinstitut INSERM, in der Pädagogen, Psychologen und Jugendrichter Orwellsche Anklänge orten. Unter dem Titel "Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen" empfiehlt diese Expertise "Ungehorsam und Gefühlskälte" bei den lieben Kleinen sobald als möglich dingfest zu machen, um einer eventuellen kriminellen Karriere zuvorkommen zu können. Mit der Schaffung eines "Betragensheftes" (carnet de comportement) ab der Geburt will der Innenminister nun sämtliche französische Kinder unter ständige professionelle Beobachtung stellen, um so frühzeitig "abartige, kindliche Verhaltensweisen" ausmachen zu können. Laut dem Innenminister entwickelten sich nämlich kindliche Störenfriede häufig zu jugendlichen Straftätern.
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Studien zeigen auf, dass eine Mehrheit von Erwachsenen, die eine antisoziale Persönlichkeit aufweisen, bereits frühzeitig verhaltenauffällig wurden. Umgekehrt betrachtet, entwickelt etwa die Hälfte der Jugendlichen, die Verhaltenstörungen erkennen lassen, eine antisoziale Persönlichkeit im Erwachsenenalter.
Auszug aus der INSERM-Expertise
Schulmediziner, Kindergartenbetreuer und Lehrer mögen daher bereits bei Kleinkindern auf folgende "pathologischen Symptomatiken" achten, die das Institut als Vorläufer von handfesten Verhaltensstörungen identifiziert haben möchte:
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Gefühlskälte, Tendenz zur Manipulation, Zynismus, Aggressivität, Ungehorsamkeit, mangelnde emotionale Selbstkontrolle, Impulsivität, Hyperaktivität und Indizien einer niedrigen Moral.
Das seien Alarmzeichen, die angeblich eine künftige Neigung zur Straffälligkeit vorhersagen könnten. Um möglichen Anfängen zu wehren, empfiehlt die Expertise daher, Kinder bereits mit 36 Monaten psychologischen und medizinischen Tests zu unterziehen, die dann regelmäßig wiederholt werden sollen. Auch auf eine mögliche Vererbbarkeit von Verhaltenstörungen wird hingewiesen. Ob dies bedeuten könnte, dass die "Experten" nun auch die Eltern der Störenfriede im Auge behalten sollen, wird nicht erwähnt.
Kleinkinder, welche die oben genannten "Abartigkeiten" aufwiesen, sollen dann einer Psychotherapie und/oder Umerziehung unterzogen werden, um einer "negativen Evolution der Symptomatiken" frühzeitig vorzubeugen. Ab 6 Jahren könne man sich dann mit Medikamenten, Psychostimulatoren und Thymoregulatoren behelfen, um besonders renitenten Fällen beizukommen. Eine Praxis, die ohnehin schon in Frankreich, aber auch in Deutschland und vor allem den USA, immer mehr Platz greift.
So gibt der Pharmakonzern Novartis an, dass 2001 bereits 7.000 französische Kinder unter ständiger Behandlung mit "Ritalin" standen, einem Medikament, das bei Hyperaktivität verschrieben wird. Schöne neue Welt, in der so mancher gesunde kindliche Bewegungsdrang riskiert als Krankheit diagnostiziert zu werden? 2% der 5 bis 19-jährigen leiden jedenfalls laut dem INSERM, unter dem, was von Medizinern als Hyperaktivität klassifiziert wird.
Hyperaktive Politiker vs. vorbestrafte Radiergummidiebe
Einen klaren Fall von politischer Hyperaktivität stellt jedenfalls Innenminister Nicolas Sarkozy dar, der sich nun auch in die Angelegenheiten des Erziehungsministeriums einmischt und mit einem kontinuierlich geführten "Betragensheft" über die psychische und soziale Entwicklung der Kinder wachen möchte. Wie das INSERM vermutet Sarkozy einen "oftmals bestehenden" Kausalzusammenhang zwischen verhaltensauffälligen Kleinkindern und "15-jährigen Rückfalltätern", die man schon eher in die ordnende Hand hätte nehmen können. Allerdings seien Lehrer und Aufseher nicht für die Ausmachung eines abweichenden kindlichen Verhaltens ausgebildet. Hierfür soll der Mutter- und Kinderschutz und später die Schulmedizin Psychologen und Sozialarbeiter heranziehen, um so eine "geschlossene Kette der Wachsamkeit" zu bilden.
Das geflissentliche Ausfüllen des geplanten "Betragensheftes" soll dann den Schulmedizinern und Pädagogen dabei helfen, eine regelmäßige Entwicklungsbilanz des Kindes ziehen zu können, wobei dem offenbar pädagogisch versierten Innenminister ebenfalls das Alter von 3 und 6 Jahren opportun erscheinen. Möglichen Sorgen um den Datenschutz, kommt der Minister aber sogleich zuvor:
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Ich will nicht mehr, dass man Problemkinder im Namen der Freiheit sich selbst überlässt. Die oberste Freiheit, ist der Zugang zu einem normalem Leben.
Etwas anders sieht das naturgemäß die linke Opposition, welche Kindergartenbetreuer und Lehrerschaft ob solcherlei Kontrollanwandlungen zum verlängerten Arm der Polizei verkommen sieht. Oder wie es eine sozialistische Abgeordnete vor dem Parlament formulierte:
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Gilt ein dreijähriges Kind, das einen Würfel stibitzt hat, dann mit 10 als Rückfalltäter, weil es einen Radiergummi gestohlen hat?
Für die Regierung freilich handelt es sich bei der vorgesehenen Verbrechensprävention weder um eine Instrumentalisierung der Betreuer und Mediziner, noch um einen Versuch, eine Datenbank sämtlicher Kinder anzulegen, sondern schlicht und einfach um das Angebot einer Hilfestellung für verhaltensauffällige Problemkinder, mit denen die Gesellschaft nicht mehr zurechtkomme.
Betragensnote Null
Die INSERM-Expertise und die gesetzlichen Pläne für eine präventive Verbrechens-Bekämpfung sorgen auch bei Psychologen, Pädagogen, Jugendrichtern, Anwälten und besorgten Eltern für einigen Wirbel. Seit einigen Wochen erfreut sich die Petition Keine Nullbetragensnote für Dreijährig einer unerwartet großen Unterschriftsfreudigkeit. Über 140 000 Unterschriften wurden bislang verzeichnet, was über 5 000 Unterschriften pro Tag bedeutet. Laut der Tageszeitung Libération hat man eine solche bürgerliche Beteiligung im Bereich des Gesundheitswesens seit dem Kampf um das Recht auf Abtreibung nicht mehr gesehen.
Im Text der Petition wird u.a. der unausgesprochene Wunsch nach einer Formatierung und Medikalisierung der Kinder befürchtet, welche zu einer frühzeitigen Form von Drogenabhängigkeit führen könnten, empfiehlt doch das INSERM den Einsatz von Psychopharmaka schon ab 6 Jahren. Zudem würde die umstrittene Expertise keinen klar definierten Unterschied zwischen sozial bedingtem Unbehagen und handfesten psychischen Störungen machen. Letzen Mittwoch trieben die umstrittenen Empfehlungen der Expertise jedenfalls einige Tausend Demonstranten auf die Strasse. Das Misstrauen, das die derzeitige bürgerliche Regierung offenbar für junge Menschen hegt, stößt also auch hier auf zunehmenden Widerstand.
Ob soviel Kritik setzt sich das INSERM seinerseits zur Wehr und beruft sich auf angelsächsische Modelle, die ihre präventive Effizienz bereits unter Beweis gestellt hätten. Die international geltenden Definitionen von Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen seien allerdings nicht frei von Ambivalenzen, wie das Institut dann doch einräumt. Zudem seien die in der Studie genannten Verhaltensauffälligkeiten nur dann von Belang, wenn die Symptomatiken "wiederholt und langanhaltend" auftreten würden.
Das britische Innenministerium soll bereits 2004 eine "Crime Reduction Review" in Auftrag gegeben haben, die ebenfalls empfiehlt, alle Kindergartenkinder ab 3 Jahren unter Beobachtung zu stellen, um potenzielle Straftäter bereits in den Kinderschuhen ausmachen zu können, wobei die kriminelle Vorgeschichte der Eltern eine Rolle spielen soll (Prävention ist auch in der Verbrechensbekämpfung angesagt). Allerdings seien die britischen Methoden nicht direkt auf französische Verhältnisse übertragbar, wie das Gesundheitsforschungsinstitut INSERM betont. Zunächst gelte es die auf der anderen Seite des Ärmelkanals verwendeten Definitionen von Verhaltensauffälligkeiten zu evaluieren.
Wissenschaftlich geprüfter Weg in den Totalitarismus?
In einem Le-Monde-Kommentar zum vorherrschenden Sicherheitswahn melden sich zwei Präsidenten von Ethikkomitees, der eine vom nationalen Ethikkomitee, der andere von eben jenem INSERM, zu Wort. Die derzeit diskutierten Ansätze für eine Verbrechensprävention seien Ausdruck einer positivistischen und deterministischen Sicht der Wissenschaft und Forschung, wie sie bereits Ende des 19. und im Beginn des 20. Jahrhunderts im Umlauf gewesen sei. Sie habe im Endeffekt den Weg in den Totalitarismus geebnet:
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Geht es darum, einem gefährdeten Kind zu helfen, oder vor allem darum, die Kollektivität vor der Gefahr zu schützen, die das Kind eines Tages für die Gesellschaft darstellen könnte?
Jene Kinder, die mit Hilfe der "wissenschaftlichen" Tests als mögliches zukünftiges Sicherheitsrisiko ausgemacht wurden, riskierten eine dauerhafte Stigmatisierung, die zudem auf einer ungewissen Vorhersage beruht.
Ähnlicher Ansicht ist der Leiter der psychiatrischen Kinderabteilung eines Pariser Krankenhauses, Bernard Golse, der bei den INSERM-Empfehlungen den Hund bei der mangelhaften Unterscheidung zwischen Prävention und Vorhersage begraben sieht. Eine Neigung zur Straffälligkeit, sofern sich diese überhaupt mit Bestimmtheit vorhersagen lässt, sei selbstverständlich kein rein medizinisches, sondern vor allem ein juristisches, pädagogisches und soziologisches Problem. Wer die Jugendkriminalität wie eine Krankheit ansehe und behandle, verliere die Rolle der Familie, der Schule und der Umwelt aus den Augen.
Vor allem aber zeigt sich der Kinderpsychiater durch die zunehmende Verschreibung von Psychopharmaka an Kinder besorgt. Es gäbe bislang keine Langzeitstudien über die Auswirkungen von Antidepressiva, Schlafmitteln und Amphetaminen auf ein noch in Entwicklung befindliches Gehirn. Doch der zunehmende Einsatz von Medikamenten um die Kinder möglichst leistungsfähig zu halten, scheint unaufhaltsam fortzuschreiten:
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In den USA sind Familien verurteilt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihren Kindern Amphetamine zu geben. Dies wurde als unterlassene Hilfeleistung angesehen.
Für diejenigen, die letzten Samstag keine Hannoversche Allgemeine kaufen konnten, hat uns der Autor des Textes die Erlaubnis gegeben, ihn im Internet zu verbreiten.
Dafür danken wir ihm sehr!
Er ist dauerhaft von unserer Homepage abrufbar - sicher auch zur Freude von Herrn Dr. Krömker :-)
Es grüßt der Gert Postel Fan-Club
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.gert-postel.de
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Hannoversche Allgemeine Zeitung
Wochenendbeilage - Sonnabend, 1. April 2006
Blender!
Von Heinrich Thies ©
Dieser verschmitzt lächelnde Mann hat schon viele beeindruckende Karrieren hinter sich. Er war stellvertretender Amtsarzt und Oberarzt in der Psychiatrie. Der gelernte Postbote Gert Postel gehört zu den pfiffigsten Hochstaplern Deutschlands. Warum lassen sich so viele Menschen täuschen? Wieso kann er in so vielen Rollen auftreten? Begegnung mit einem Chamäleon.
Audienz in der "Residenz Rosenpark", einem Hotel für gehobene Ansprüche in der Universitätsstadt Marburg. Im Café "Villa Vita" gewährt Gert Postel bei einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte Einblick in sein bewegtes Leben. Er ist nicht mit einem Porsche vorgefahren, sondern mit einem Fahrrad. Er trägt kein Designer-Jackett, sondern Pullover. Doch er lässt keinen Zweifel daran, dass er sich für einen der ganz Großen der Geistes- und Zeitgeschichte hält. Kritische Fragen weist er so indigniert zurück, als handle es sich dabei um Majestätsbeleidigung. Argwohn prägt schon die Begrüßung. "Was wollen Sie eigentlich schreiben?" Bereits im Vorfeld hat er sich bitter darüber beklagt, dass es der Mann von der Zeitung gewagt hat, bei seinem Anwalt "Erkundigungen" über ihn anzustellen. Vorübergehend hatte er seine Bereitschaft zu einem Gespräch daher schon zurückgezogen.
Dabei gründet sich sein Ruhm auf Lug und Trug auf atemberaubende Verwandlungskünste und spektakuläre Täuschungsmanöver. Denn der gelernte Postbote ist der ungekrönte König der Hochstapler.
Als Dr. med. Dr. phil. Clemens Bartholdy gelang es dem gebürtigen Bremer, ein Dreivierteljahr lang als stellvertretender Amtsarzt beim Gesundheitsamt Flensburg zu praktizieren. Postel fand Anstellungen als Stabsarzt bei der Bundeswehr und in der Privatklinik von Julius Hackethal. Er mischte mit in der Affäre um den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel und dessen Medienberater Reiner Pfeiffer, er erschlich sich eine Privataudienz bei Papst Johannes Paul II. Schließlich ließ er sich von der psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Zschadraß in Sachsen als Oberarzt für den Maßregelvollzug einstellen und wirkte dort von November 1995 bis Mitte Juli 1997 in leitender Stellung. In dieser Funktion schrieb er Gutachten für Gerichte und hielt Fachvorträge zum Beispiel über "Lügensucht im Dienst der Ich-Erhöhung".
Und das alles nur mit einem Hauptschulabschluss. Unbestritten ist, dass er 1958 als Sohn eines Kraftfahrzeugmechanikers und einer Schneiderin in einem Vorort Bremens geboren wurde. Verbürgt ist zudem, dass er 1993 eine promovierte Historikerin aus Ostdeutschland heiratete der damalige Kardinal Joseph Ratzinger sowie der frühere Außenminister Klaus Kinkel schickten ihm nach entsprechender Mitteilung Glückwunschschreiben. All seine respektablen Zeugnisse und Urkunden dagegen sind eigenhändig gefälscht zum Beispiel die über seine Promotion an der Medizinischen Hochschule Hannover (Prädikat: "Summa cum laude").
Hochstapler unter Hochstaplern?
Dass er als Oberarzt Postel in ständiger Angst vor drohender Enttarnung gelebt hat, weist er weit von sich. "Alle haben mir doch erzählt, wie toll ich bin. Wo ist da Raum für Angst?", sagt der Mann mit dem Dreitagebart, während er seine Dunhill-Pfeife stopft. "Wer nicht zweifelt, prüft nicht." Auch ohne Studium habe er die Sprache seiner Kollegen in der Psychiatrie beherrscht, versichert er. Nie sei Misstrauen laut geworden. Auch nicht, wenn er mit erfundenen Krankheitsbegriffen wie der "bipolaren Depression dritten Grades" um sich geworfen habe. "Die haben alles geschluckt."
Möglich war dies nach Ansicht von Gert Postel nur, weil in der Psychiatrie ohnehin Bluff und Wortgeklingel üblich ist. "Ich war Hochstapler unter Hochstaplern", sagt der hoch aufgeschossene Brillenträger mit selbstzufriedenem Schmunzeln, nachdem er sich mit dem Rauch seiner Pfeife eingenebelt hat. "Ich habe ihnen den Spiegel vorgehalten. Und anstatt daraus Lehren zu ziehen, haben sie am Ende auf den Spiegel eingeschlagen."
Kein ärztlicher Kunstfehler war es, der seiner Psychiaterlaufbahn ein Ende bereitete, sondern ein dummer Zufall: Die Eltern einer "Kollegin" hatten ihn aus Flensburger Amtsarzt-Zeiten wiedererkannt. Um sich der Festnahme zu entziehen, tauchte der falsche Arzt unter. Dabei stand er kurz vor der Beförderung. Der sächsische Sozialminister Hans Geissler soll ihm bereits eine C3-Professur und einen Chefarztposten zugesagt haben. Natürlich hatte Postel nicht den geringsten Zweifel, dass er auch diese Aufgabe mit Bravour bewältigt hätte. "Je höher man kommt, desto leichter ist es", sagt er. "Man wird immer weniger in Frage gestellt. Man muss ja immer weniger selbst machen."
Doch diese letzte Sprosse auf der Karriereleiter blieb ihm dann doch verwehrt. Nach seiner abenteuerlichen Flucht wurde er im Mai 1998 verhaftet und im Januar 1999 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. "Erst haben sie mich hofiert und auf Händen getragen, dann haben sie mich gehetzt und eingesperrt."
Nachdem er zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte und entlassen wurde, zeichnete er seine Erlebnisse in dem Buch "Doktorspiele" (EichbornVerlag) auf und ließ sich als Held der Antipsychiatriebewegung feiern. Fürstliche Honorare habe er für Talkshow-Auftritte und Interviews zum Beispiel mit dem "Spiegel" kassiert, schwärmt er. Sogar ein eigener Fanklub mit spezieller Homepage trägt mittlerweile dazu bei, seinen Ruhm zu mehren.
Als Hochstapler möchte er sich inzwischen nicht mehr bezeichnet wissen. Der Begriff sei entwürdigend, sagt er. Tatsächlich stammt das Wort aus der Gaunersprache und bezeichnet den vornehm auftretenden Bettler (stapeln gleich betteln). Schon aus dem Mittelalter sind indessen Verwandlungskünstler überliefert, die zeigen, in welche Höhen man sich als kleiner Mann mit der nötigen Chuzpe emporschwingen kann. So hielt 1284 der Betrüger Tile Kolup als der längst verstorbene Kaiser Friedrich II. Hof. König Rudolf von Habsburg ließ den Hochstapler am 7. Juli 1285 in Wetzlar als Ketzer verbrennen.
Karl May, alias Augenarzt Dr. Heilig, beweist dagegen, dass man auch nach seiner Enttarnung noch mit seinem Erzähltalent zu Ehren kommen kann. Ohnehin sind die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Legendenbildung fließend. Als Helden des kleinen Mannes sind Hochstapler, die die Mächtigen zum Narren halten, darum seit je populäre Figuren der Literatur von Till Eulenspiegel bis zum Hauptmann von Köpenick. Der Ziegeleiarbeiter Harry Domela gelangte in den zwanziger Jahren zu literarischem Ruhm, nachdem er als Prinz Wilhelm von Preußen in Erscheinung getreten war.
Immer wieder zeigt sich, dass die Realität Raum für schier unglaubliche Hochstapeleien bietet. So ließ jüngst ein "falscher Leutnant" in Passau Bundeswehrsoldaten exerzieren. Und dem Hamburger Fassadenreiniger Henry Randmark gelang es 2002, die hanseatische High Society aufs Kreuz zu legen.
Der 76-Jährige wurde Mitglied im noblen Übersee-Club und pflegte beste Kontakte zum US-Generalkonsulat, bevor er sich selbst outete. "Ich habe festgestellt, dass die Leute in Hamburg nur auf Äußerlichkeiten achten, nicht auf den Menschen dahinter", teilte er der Presse mit. Bei dem Hannoveraner Uwe S. stand dagegen mehr der Eigennutz im Vordergrund. Als Chefarzt, Bankdirektor, Wirtschafts- oder Juraprofessor betrog er Juweliere, Handwerker, Firmen und sogar Richter und wurde schließlich wegen der Vergewaltigung von getäuschten Frauen zu acht Jahren Haft verurteilt.
Auch der Hochstapler Jürgen Harksen beschränkte sich nicht darauf, seine Opfer zu düpieren. Harksen erleichterte mindestens 70 Vermögende in Hamburg und Umgebung um rund 33 Millionen Euro. Der Finanzjongleur, der aus schlimmen Verhältnissen kommt sein Vater trank, seine Mutter war psychisch krank flog im Privatjet und fuhr mit Luxusautos vor, lockte mit monströsen Gewinnen von 1300 Prozent und warb mit einem sagenhaften Ölfund in einem norwegischen Fjord. Der Vater von drei Kindern bediente die Klischees und Stereotypen des modernen Geschäftslebens und nutzte die Gier nach dem schnellen Geld. Solche Gier macht Menschen zur leichten Beute von Hochstaplern. Der Kriminologe Horst Schüler-Springorum sieht beim Opfer sogar eine Art Seelenverwandtschaft mit dem Täter "eine mehr oder weniger starke latente Disposition zum aktiven Betrüger".
"Es war ein Spiel", sagt Harksen, der 2003 vom Hamburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde. "Wir spielten Monopoly für Erwachsene." Wie Gert Postel vermarktet der Anlagenbetrüger Harksen seine kriminellen Possen gewinnbringend mit einem Buch ("Wie ich den Reichen ihr Geld abnahm"). Und wie der Postbote mit dem Doktortitel bewies Harksen einen siebten Sinn für die geheimen Schwächen und Sehnsüchte seiner Opfer.
"Ich habe eine extrem entwickelte Intuition", sagt Gert Postel von sich, der nach seiner kurzen Ehe mit der Historikerin zahlreiche Juristinnen bezirzte. "Ich beherrsche die Regeln, ohne sie zu kennen. Ich besitze eine fast krankhafte Fähigkeit, mich in andere hineinzuversetzen." Diese Fähigkeit sei ihm zum Beispiel bei dem Alternativmediziner Hackethal zugute gekommen. "Der fand mich ganz toll und war immer total begeistert, wenn ich ihm gesagt habe, dass nachts jemand aus Japan angerufen hat, der ihn sprechen wollte", erzählt er mit schelmischem Augenzwinkern. "Solche eitlen Menschen sind ja sowieso ganz leicht zu manipulieren. Sie müssen nur der Eitelkeit Rechnung tragen, dann sind sie wie Wachs in Ihren Händen."
Der Argwohn scheint sich verflüchtigt zu haben. Während Gert Postel eine neue Pfeife stopft oder in seinem Milchkaffee herumrührt, spöttelt er über den Kitsch im Nobelcafé, verhöhnt mit rhetorischer Brillanz die so hohlen Stützen der Gesellschaft und gesteht ungeniert, wie er die Macht genossen hat, die er einst als Chef im Psycho-Knast erlangte. Schließlich habe er als Psychiater über Zwangseinweisungen und Fixierungen entschieden und die "Definitionshoheit über die Gefühle seiner Patienten" gehabt. Selbstverständlich, versichert er, habe er diese Macht genutzt, um einer repressiven Psychiatrie entgegenzuwirken. Immer sei er dabei in die Offensive gegangen ob als Weiterbildungsbeauftragter der Klinik oder als Vorsitzender des Facharztprüfungsausschusses der sächsischen Landesärztekammer.
"Ein Schmarren", hält sein einstiger Chef dagegen. "Die Geschichten werden ja immer doller", sagt der frühere Chefarzt der Klinik in Zschadraß, Horst Krömker. Allenfalls ein "guter Manager" sei Postel gewesen, habe sich um den technischen Ablauf gekümmert, aber im therapeutischen Bereich keinerlei eigene Ideen eingebracht. Auch sonst sei manches erfunden oder zumindest stark übertrieben. Nicht etwa acht Mitbewerber habe Postel bei seiner Einstellung übertrumpft, wie er behaupte, sondern nur einen einzigen und das sei ein Ungar gewesen, der die deutsche Sprache kaum beherrscht habe. "Es gab einfach keine Alternative", sagt Krömker, der 2002 seinen Chefarztposten in Sachsen aufgegeben hat und in die Praxis seiner Frau in Erlangen eingestiegen ist. Der Psychiater bestätigt indessen, dem Hochstapler nach der Probezeit ein äußerst positives Arbeitszeugnis ausgestellt zu haben. "Übertrifft die Anforderungen" stand unter anderem darin.
Dass Krömker heute zu ganz anderen Wertungen kommt oder dass der psychiatrische Gerichtsgutachter Norbert Leygraf ihm keine besonders hohe Intelligenz bescheinigt, betrachtet Postel als Rache eines genarrten Berufsstandes: "Die sind sauer, weil ich das, was sie für Wissenschaft halten, entlarvt habe." Dass er es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, räumt er hingegen selbst ein: "Mir geht es nicht um die Wahrheit, mir geht es um die Schönheit der Geschichte." Darum verarbeite er seine Erfahrungen jetzt auch in einem Roman. Wovon er derzeit lebt? "Wer geistige Interessen hat, braucht materiell nicht so viel", sagt er. Im Übrigen sei die Frage ziemlich "obszön". "Schreiben Sie doch einfach: Aus europäischen Adelshäusern kommen gelegentlich Geldgeschenke an zum Beispiel aus Regensburg."
Auch sonst will er nichts zu seinen gegenwärtigen Lebensumständen sagen: "Schreiben Sie doch einfach, Sie hätten mich am Rande eines Ärztekongresses getroffen."
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WICHTIGE NACHRICHT --- WICHTIGE NACHRICHT --- WICHTIGE NACHRICHT
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In Österreich hat sich etwas Wesentliches ereignet: - seit dem 29.3.06 gibt es dort eine nahezu revolutionär zu nennende gesetzlich verankerte Patientenverfügung!
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23632
Zwar steht ein ganz merkwürdiger § 13 im Gesetz:
§ 13. Der Patient kann durch eine Patientenverfügung die ihm allenfalls aufgrund besonderer Rechtsvorschriften auferlegten Pflichten, sich einer Behandlung zu unterziehen, nicht einschränken.
http://www.parlinkom.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXII/I/I_01299/FNAMEORIG_056641.HTML
aber dabei handelt es sich laut glaubwürdiger Auskunft aus Österreich nur um Krankheiten, entsprechend § 2 Tuberkulose-Gesetz, § 2 Geschlechtskrankheiten-Gesetz und § 11 Abs 1 Suchtmittel-Gesetz.
Demzufolge kann man in Österreich nunmehr per rechtsverbindlicher Patientenverfügung JEDE psychiatrische Diagnose ohne ausdrückliches, schriftliches eigenes Einverständnis verunmöglichen (siehe z.B.: http://www.vo-vo.de/vovo/muster.htm#1 ) und schon gibt es keine psychiatrische Verleumdung mehr durch eine legale Zwangsdiagnose und damit keine legale Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung. Denn das österreichische Unterbringungsgesetz, ermöglicht Zwangsbehandlung nur, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1) eine diagnostizierte "psychische Erkrankung" UND
2) akute Selbst- oder Femdgefährdung UND
3) fehlende anderer Behandlungsmöglichkeit (Subsidiarität)
Weil Bedingung 1) dann nicht mehr erfüllt werden kann, wird psychiatrische Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung automatisch zu schwerkrimineller Körperverletzung und Freiheitsberaubung - Felix Austria!
Leider ist noch ein bischen viel Wasser im Wein:
a) Schlimmstenfalls kann man nach § 46. (1) Sicherheitspolizeigesetz zwar von der Polizei den Ärzten vorgeführt werden, aber die dürfen dann wegen der existierenden, rechtswirksamen Patientenverfügung nicht diagnostizieren. Dies muß man durch absolut eisernes Schweigen bei Ärzten, die sich nicht ans Gesetz halten und widerrechtlich diagnostizieren wollen, zusätzlich unterbinden. Für Zwangsbehandlung bietet das Sicherheitspolizeigesetz allerdings sowieso keine Rechtsgrundlage.
b) Wenn man schon einen gesetzlichen Vertreter hat, ist man bevormundet und kann keine wirksame Patientenverfügung mehr errichten. Anders sieht es aus, wenn man - zumindest gilt das in der BRD - stattdessen eine Vorsorgevollmacht hat. Das ist hier bisher das einzige Schlupfloch gegen die psychiatrische Gewalt, siehe: http://www.vo-vo.de/index2.htm .
c) Dass so eine Patientenverfügung alle 5 Jahre erneuert werden muß und das dann jeweils 300.- Euro kostet, wie es der Humanistischen Verband auf dessen Website behauptet: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=404 , hat sich teilweise als falsch herausgestellt: Die Frist von jeweils 5 Jahren Gültigkeit steht im Gesetz und eine Patientenverfügung ist vor einem Rechtsanwalt oder Notar zu errichten (wofür Rechtsanwalt /Notar selbstverständlich Gebühren verlangen dürfen), aber es ist auch möglich, eine Patientenverfügung vor einem rechtskundigen Mitarbeiter der sog. "Patientenvertretungen" zu errichten. Diese sind sicherlich wesentlich billiger, wenn nicht ohnehin kostenlos. Zusätzlich muß auch noch ein Arzt bestätigen, dass man sich von ihm hat "beraten" lassen, aber die 1/4 Stunde dummes Gesülze kann man schließlich alle 5 Jahre mit Kopfnicken (und sich dabei andere Gedanken machen) hinter sich bringen. Denn die Beratung kann ja nicht verhindern, dass man das in die Patientenverfügung reinschreibt, was da eben reingehört: http://www.vo-vo.de/vovo/muster.htm#1
Das wird relativ kurzfristig der ganzen Psychiatrie die Beine wegziehen. Denn auch, wenn nur eine kleine Minderheit solche Patientenverfügungen verfasst, wie wir sie vorschlagen, wird völlig offensichtlich, dass es gar keine "psychische Krankheit" gibt, weil ihr JEDES Objektivitätskritierium fehlt: Es ist hinreichend, dass man nicht "psychisch krank" sein will, und schon kann man auch nicht mehr "psychisch krank" sein , bzw. zum angebl. "Psychisch Kranken" gemacht werden. :-)
Nur die Verleumdungs-"Diagnose" ist eben die Krankheit!
Wir gratulieren unseren österreichischen Mitmenschen von ganzem Herzen und bitten Sie, diese gute Nachricht in eigenen E-Mail Verteilern und Listen weiterzuleiten.
Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.antipsychiatrie.de
Der vollständige Bericht des NDR ist hier zu finden:
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID2452324,00.html
Der Besitz einer alten Dame wird gegen ihren Willen verkauft. Kein
Einzelfall. Neu ist hingegen, dass eine Zeitung nicht darüber berichten
darf. Dem "Hamburger Abendblatt" ist es so ergangen, als es die
Geschichte einer 67-Jährigen im Kreis Pinneberg veröffentlichte. Ein
Gericht hatte der Frau zwei Betreuer zur Seite gestellt. Die Gemeinde
kaufte ihr Grundstück, aber weder der Bürgermeister noch die Betreuer
wollen dazu Stellung nehmen. Stattdessen wurde das "Hamburger
Abendblatt" per Gerichtsbeschluss genötigt, sämtliche Namen in seinem
Artikel vom 24. März zu schwärzen. Bemerkenswert ist, dass die Betreuer
sich einen bekannten Medienanwalt in Berlin genommen haben -
ausgerechnet jenen, der in der "taz" für Pressefreiheit kämpft. Zapp
über die medialen Hintergründe einer menschlich bewegenden Geschichte.
[.....]
Eine E-Mail des
Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Der vollständige Bericht des Hamburger Abendblatts ist hier zu finden:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/15/553528.html
Der Fall der alten Dame: Gericht hebt Maulkorb auf
Betreuungsaffäre: Erfolg für Thea Schädlich (68). Neuer Etappensieg für
betreute Rentnerin, deren Haus gegen ihren Willen verkauft wurde.
Entscheidung hat Mustercharakter für Pressefreiheit. [....]
In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin, das für die Pressefreiheit
und den Umgang mit betreuten Menschen Züge eines Musterprozesses hat,
hatten die Richter es als eine Frage von allgemeinem öffentlichen
Interesse bezeichnet, ob einem Menschen verwehrt werden könne, sich
hilfesuchend an die Presse zu wenden - auch wenn er unter Betreuung stehe.
Absurde Folge der neuen Landgerichts-Entscheidung: Weil das Abendblatt
den Prozeß gegen Thea Schädlich gewonnen hat, muß die alte Dame jetzt
für die Prozeßkosten aufkommen. Denn ihr Betreuer, handelnd in ihrem
Namen, hatte die Redaktion verklagt. Auf eine Erstattung der eigenen
Anwaltskosten verzichtet das Abendblatt selbstverständlich. Dagegen muß
Thea Schädlich jetzt die Gerichtskosten von 2232 Euro zahlen und
zusätzlich den Anwalt, den ihr der Betreuer aufgezwungen hatte. Seine
Anwaltskosten belaufen sich derzeit auf etwa 6500 Euro.
Den Namen des Betreuers, der den Grundstücksverkauf getätigt hatte, darf
das Abendblatt weiter nicht nennen.
Eine E-Mail des
Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Das Hamburger Abendblatt berichtet heute:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/21/555035.html
Alte Frau von Betreuer betrogen und erpreßt?
Zitat daraus:
Verdacht: Durchsuchung bei Rahlstedter Anwalt. Der 51jährige soll von
hilfsbedürftiger Dame Schmuck ergaunert haben. Er streitet alles ab.
Es ist ein neuer Fall, bei dem schwere Vorwüfe gegen den gerichtlich
bestellten Betreuer einer alten Dame erhoben werden: Der mutmaßliche
Täter, ein angesehener Rechtsanwalt aus Rahlstedt, soll Geld und Schmuck
der Hilfsbedürftigen 81jährigen aus Eilbek unterschlagen haben. Und er
soll die an Demenz erkrankte Frau sogar erpreßt haben . Darüber hinaus
soll er sich noch als ihren Alleinerben eingesetzt haben. Die Polizei
durchsuchte jetzt im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Kanzlei und das
Wohnhaus von Anwalt Detlef S. (51) in Rahlstedt - und stellte
Beweisunterlagen und diverse Schmuckstücke sicher, die aus dem Besitz
der alten Dame stammen. "Wir ermitteln wegen Untreue, Erpressung und
Unterschlagung", sagte eine Polizeisprecherin.....
...Die Kripo ermittelte mehrere Monate lang. Dabei kam auch heraus: Die
alte Dame hatte eine Lebensversicherung abgeschlossen, von der sie erst
in 40 Jahren - also mit 120 Jahren - profitieren würde. Der Abschluß
soll auf Veranlassung des Anwalts, der sich zuvor als Alleinerbe
eingesetzt hatte, abgeschlossen worden sein. Wie der Anwalt genau an den
Schmuck von Herta Z. kam, ist noch unklar. Fest steht: Eine Brosche, ein
Ring und eine Armbanduhr, die bei der Durchsuchung des Hauses von S.
gefunden wurden, gehörten eindeutig der Frau, die er betreut.
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Und außerdem heute im Hamburger Abendblatt der Bericht von den
Ermittlungen in einem anderen Betreuer-Verbrechen:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/21/555037.html
Der Fall der alten Dame - jetzt ist er ein Thema im Landtag: Die
FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag in Kiel will den Fall
der betreuten Thea Schädlich (68) aus Kummerfeld, deren Grundstück von
ihren Betreuern gegen ihren Willen an die Gemeinde verkauft wurde,
parlamentarisch aufarbeiten...
Die Ausschußvorsitzenden wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß zu
den Debatten Vertreter des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa
entsandt werden. Diese sollen auch Auskunft geben über den Stand des
staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Betreuer der alten Dame.
Eine Mail des
Werner-Fuss-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.jungewelt.de/2006/04-21/009.php
Charité-Ärzte stimmen für Streik
Berlin. Bei der Urabstimmung der Ärzte an der Berliner Charité zeichnete sich am Donnerstag laut Marburger Bund eine deutliche Mehrheit für unbefristete Streiks ab. Die Arbeitsniederlegung könnte ab Montag beginnen, erklärte die Ärztegewerkschaft in Berlin. Die Klinik-Führung habe für Freitag um ein weiteres Gespräch gebeten, um »in allerletzter Minute« ein neues Angebot zu unterbreiten, teilte die Ärztegewerkschaft weiter mit. Unabhängig davon liefen die Streikvorbereitungen am Donnerstag weiter auf Hochtouren. (AFP/jW)
Da machen wir doch mit, oder?
Am Montag um 7.00 Uhr Streikposten vor der Psychaitrie der Charité?
Die streikwesten haben wir ja schon :-)
Bitte um Rückmeldung wer mitmachen will bzw um Gegenvorschläge.
Uwe und rEne
Zur Information:
Herr Prof. Narr hat uns damit beauftragt, die Veröffentlichung der Ergebnisse seiner Umfrage bei allen bundesdeutschen Amtsgerichten zu übernehmen, die zu einem Rücklauf von 56% geführt hat.
Die Ergebnisse mit einer rechtlichen Einschätzung sind unten angefügt, auf unserer Website: http://www.die-bpe.de/ergebnis_umfrage.htm
veröffentlicht und werden unter folgender Internet-Adresse im rtf Format zum Ausdruck vorgehalten: http://www.die-bpe.de/ergebnis_umfrage.rtf
Selbstverständlich werden wir Kommentare und Anmerkungen zu dem Text an Herrn Prof. Narr weiterleiten.
Wir freuen uns und danken Herrn Prof. Narr sehr dafür, dass er uns im Gegenzug den Rücklauf der Umfrage überlassen hat.
Mit freundlichen Grüßen
René Talbot und Uwe Pankow
Für den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.die-bpe.de
http://www.die-bpe.de/ergebnis_umfrage.htm
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Prof. Dr. Wolf Dieter Narr, FU Berlin
Wiss. Mitarbeiter Thomas Saschenbrecker Im rtf Format zum Ausdrucken
Zwangsbehandlung auch gegen den Willen eines Betreuten?
Eine Nachfrage bei den Vormundschaftsgerichten
Es mag auf den ersten Blick eine innere Logik haben, dass ein Betreuter, der zu Behandlungszwecken gemäß § 1906 Abs.1 Nr.2 BGB geschlossen untergebracht wird, dort auch gegen seinen Willen behandelt werden darf. Im Zuge der Rechtsprechung des BGH 1 sind insbesondere in Entscheidungen des OLG Celle 2 jedoch Zweifel darüber aufgekommen, § 1906 Abs.1 Nr. 2 BGB als Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung anzunehmen.
Nicht hinreichend beachtet wurden in der bisherigen Praxis, so jedenfalls die Ansicht des OLG Celle und der ihr folgenden Literaturmeinungen 3, die Grundrechte eines Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.
Dieser Sachverhalt war für das Institut für Grundrechte und öffentliche Sicherheit an der Freien Universität Berlin Anlass, bei den Vormundschaftsgerichten in einer Totalerhebung nachzufragen, wie es um die Wahrung der Grundrechte bei der Zwangsbehandlung eines Betreuten stehe. An der Umfrage haben 388 Vormundschaftsgerichte von angeschriebenen 694, also mehr als 50 von Hundert teilgenommen.
1. Der Beschluss des OLG Celle 17 W 37/05 vom 10.08.2005 4
Der Beschluss des OLG Celle vom 10.08.2005, 17 W 37/05, setzt sich mit der Frage der Zulässigkeit der Zwangsbehandlung eines Betreuten während einer betreuungsrechtlichen Unterbringung nach § 1906 Abs. 2 BGB zum Zwecke der Heilbehandlung auseinander:
Dem Beschluss des OLG Celle vom 10.08.2005 liegt die Einwilligung des Betreuers in die zwangsweise medikamentöse Behandlung eines Betreuten mit einem Neuroleptikum zugrunde. Auf entsprechenden Antrag hin hatte das Amtsgericht nach vorausgegangener Anhörung des zu diesem Zeitpunkt bereits in geschlossener stationärer Behandlung befindlichen Betreuten die medikamentöse Behandlung mit Neuroleptika gegen dessen Widerstand genehmigt.
Aus ärztlicher Sicht sei der Patient, so die Ausgangsentscheidung in ihren Gründen, als dringend behandlungsbedürftig anzusehen. Eine Entlassung sei nicht vertretbar, da damit gerechnet werden müsse, dass sich der aus ärztlicher Sicht behandlungsbedürftige Betreute gefährde und sich sein Gesundheitszustand verschlechtere.
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes hat das Landgericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Landgericht angeführt, dass die medikamentöse Behandlung des Betreuten unumgänglich und eine Besserung des Krankheitsbildes nur bei Behandlung mit Neuroleptika denkbar sei. Ohne diese Behandlung, sei keine Besserung seines schweren Krankheitsbildes möglich. Diese müsse darum auch gegen seinen Willen vorgenommen werden.
Gegen diese Entscheidung hat der von Zwangsmedikation Betroffene erneut sofortige Beschwerde eingelegt. Der 17. Zivilsenat des OLG Celle hat sie für begründet erachtet. Er hat die angefochtene Entscheidung des Landgerichts zunächst aufgehoben, um das Verfahren auch aus anderen Gründen an das Landgericht zurück zu verweisen.
Entgegen der den Beschlüssen stillschweigend zugrunde liegenden Auffassungen des Amtsgerichts und Landgerichts sei, so das OLG Celle in seiner Entscheidung, eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.
Der 17. Zivilsenat des OLG vertritt in seiner Entscheidung im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Thüringen in 2002 5 die Auffassung, auch die stationäre Zwangsbehandlung sei auf der Grundlage des Betreuungsrechts als rechtlich nicht zulässig anzusehen 6. Eine ausreichenden Rechtsgrundlage fehle. Das OLG Celle lehnt sich hierbei an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur ambulanten Zwangsbehandlung 7 an.
Die in der Rechtsprechung geäußerte Gegenmeinung 8 unterstelle die betreuungsrechtliche Zwangsmedikation grundsätzlich als zulässig. Sie sehe die Regelungen des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. des § 1906 Abs.4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an. Als ausfüllendes Kriterium für die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung reiche deren Verhältnismäßigkeit angesichts der ansonsten drohenden gewichtigen Gesundheitsschäden aus. Dabei werde teilweise die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit auf die Fälle lebensnotwendiger Behandlungen beschränkt. Diese Gegenmeinungen verwirft der Senat des OLG Celle als unzutreffend.
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 9 und des Bundesverfassungsgerichts 10 vertritt der Senat den Standpunkt, jede Zwangshandlung gegen den Widerstand des Betreuten bedürfe einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage durch ein formelles Gesetz.
Soweit dieses formelle Gesetz teilweise in der Regelung des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. 1906 Abs.4 BGB gesehen werde, überzeuge diese Auffassung nicht. Der sprachlich eindeutige Gesetzestext enthalte nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht jedoch die Befugnis zur - gemessen an der Eingriffsintensität - deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung.
Damit thematisiert eine höchstrichterlichen Entscheidung die Frage der Zulässigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung eines Betreuten unter dem Aspekt des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Wegen des Gesetzesvorbehaltes darf in Grundrechte grundsätzlich nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes eingegriffen werden, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG. Bei einer Zwangsbehandlung wird in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eines Betreuten eingegriffen, bei einer Unterbringung in das Grundrecht der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG.
Eine Rechtsgrundlage für einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ist im Betreuungsrecht aber gerade nicht ersichtlich 11.
Der sprachlich eindeutige Gesetzestext des § 1906 BGB enthalte, so der Senat, nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. unterbringungsähnlichen Maßnahmen, nicht jedoch die Befugnis zur deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung.
Zwar könne der Wortlaut des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nahe legen, dass derjenige, der zu Behandlungszwecken geschlossen untergebracht sei, dort auch gegen seinen Willen behandelt werden dürfe. Der Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes sei dieser Annahme jedoch ausdrücklich nicht gefolgt und habe von der gesetzlichen Regelung der Zwangsbehandlung ausdrücklich abgesehen 12. Dementsprechend habe der Gesetzgeber auch die Zwangsbefugnisse für den Betreuer geregelt. In § 70g Abs.5 FGG habe er die Befugnis zur Gewaltanwendung nur vorgesehen, um den Betreuten eventuell zwangsweise unterzubringen, nicht jedoch, ihn auch zwangsweise zu behandeln.
Vor diesem Hintergrund sei die Regelung des § 1906 BGB nicht als hinreichende formelle Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung anzusehen. Eine andere Rechtsgrundlage für die Zwangsbehandlung nach den Landesgesetzen sei nicht ersichtlich. Aus diesem Grund sei die Rechtswidrigkeit der Zwangsbehandlung des Betroffenen festzustellen.
2. Die Fragestellung an die Vormundschaftsgerichte
In der Praxis der Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte wie auch bei der Anwendung von Zwang bei der medikamentösen Behandlung Betreuter mit Neuroleptika im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 BGB in einer psychiatrischen Anstalt nahm man bisher überwiegend an, die Zwangsbehandlung während einer stationären Unterbringung auf einer geschlossenen Abteilung durch den Betreuer sei nach § 1906 Abs. 1 BGB zulässig. Sie werde durch die Entscheidung des BGH zur ambulanten Zwangsbehandlung 13 nicht berührt.
Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung, der sich in neueren Entscheidungen auch der 9. Zivilsenat des OLG Thüringen in Abkehr von früheren Entscheidungen des in 2002 befassten 6. Zivilsenates wieder angeschlossen hat, leitete man aus den Regelungen des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. des § 1906 Abs.4 BGB eine ausreichende Rechtsgrundlage nicht nur für die freiheitsentziehenden Maßnahmen, sondern auch für die Zwangsbehandlung eines Betreuten mit Neuroleptika ab. Kriterium für die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung sei deren Verhältnismäßigkeit angesichts ansonsten drohender gewichtiger Gesundheitsschäden.
Vor diesem Hintergrund wurde allen bundesdeutschen Vormundschaftsgerichten der zu Beginn der Erhebung unveröffentlichte Beschluss des OLG Celle 14 verbunden mit den Fragen zugesandt, ob dieser Beschluss des OLG Celle vom 10.08.2005 auf künftige Entscheidungen in der jeweiligen vormundschaftsgerichtlichen Praxis Einfluss haben werde? Inwieweit sehe man die Entscheidung als bindend für die Rechtsprechungspraxis der jeweils befragten Vormundschaftsgerichte an?
Im Einzelnen wurden sämtliche 694 bundesdeutsche Vormundschaftsgerichte gebeten, prognostisch für ihre künftige Entscheidungen unter folgenden Optionen auszuwählen:
"wir werden uns der Meinung des OLG in künftigen Entscheidungen nicht anschließen;"
"wir werden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit künftig einer noch strengeren Tatsachenprüfung unterwerfen und nur noch in streng auszulegenden Ausnahmefällen, wie akute Lebensgefahr, einer psychiatrischen Zwangsbehandlung zustimmen;"
"wir sehen wie das OLG Celle keine gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlung aus dem geltenden Betreuungsrecht."
Die Gerichte wurden außerdem gebeten, gegebenenfalls ihre jeweilige Einschätzung zu kommentieren.
Insgesamt haben von 694 angefragten Gerichten 388, mithin 56 % die Anfrage des Institutes für Grundrechte und öffentliche Sicherheit an der FU Berlin beantwortet. Unter den 388 Antworten waren 66 Antworten ohne eindeutige Zuordnung zu den Fragen. Teilweise wurde dieses Versäumnis mit differierenden Rechtsansichten der einzelnen mit vormundschaftsgerichtlichen Angelegenheiten befassten Richter eines Gerichtes begründet.
Teilweise verwiesen die 66 nicht eindeutigen Antworten der Amtsgerichte auf Erlasse der Ministerien, die die Teilnahme an Forschungsprojekten und damit an der Befragung von einer ministeriellen Zustimmung abhängig machten. In mehreren Antwortschreiben wurde eine Teilnahme aus Zeitgründen abgelehnt. Eine größere Anzahl der Vormundschaftsgerichte, die ohne eindeutige Zuordnung antworteten, wollte keine schematisierte Antwort geben und verwies auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung. Dabei sollte teilweise der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Tragen kommen. Einzelne Antwortschreiben enthielten auch den Hinweis, man habe derartige Fälle in der Praxis noch nicht entschieden.
Im Ergebnis schlossen sich 98,7 15 der befragten Gerichte, also 25,5 %, vorbehaltlos dem Urteil des OLG Celle an: Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Behandlung gegen den Willen eines Betreuten sei abzulehnen.
144, 6 der befragten Gerichte, mithin 37 % lehnten die Beschlussfassung des OLG Celle zur Unzulässigkeit der Zwangsbehandlung ab und sahen in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG München und des OLG Schleswig 16 in Regelungen des § 1906 Abs.1 Nr.2 bzw. des § 1906 Abs.4 BGB eine hinreichende Rechtsgrundlage. In der Hauptsache wurden Praktikabilitätserwägungen geäußert. In der Praxis sei eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht durchführbar und sinnentleert, enthielte die Rechtsnorm nicht zugleich eine Ermächtigungsgrundlage zur Behandlung gegen den Willen. Eine Unterbringungsgenehmigung zum Zwecke der Heilbehandlung, so die hier vielfach geäußerte Meinung, liefe ansonsten auf eine bloße Verwahrung hinaus.
Eine andere Sicht der Dinge allerdings, so die Meinung der ablehnenden Gerichte, sei gleichwohl zu vertreten, 17 falls eine Patientenverfügung vorliege und der erklärte Wille des Betroffenen einer Zwangsbehandlung mit Neuroloeptika entgegenstehe. Das war der Sachverhalt im vom OLG Celle entschiedenen Fall, wenngleich der Senat in seinen Entscheidungsgründen ´obiter dictum´ keinen Zweifel daran beließ, dass er in der geltenden gesetzlichen Regelung keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung sehe.
79,5 der befragten Gerichte, also 20,5 %, wollten den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker als bisher in die jeweilige Meinungsfindung einfließen lassen, ob Zwangsbehandlung im Einzelfall zulässig sei oder nicht,. Hier wurde eine Entscheidung zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung verstärkt von der jeweiligen Einwilligungsfähigkeit, partiell aber auch vom Vorhandensein eines natürlichen Willens abhängig gemacht.
In den geäußerten Meinungen der befragten Gerichte ist indes durchweg der Wunsch nach Rechtsklarheit zu erkennen, vornehmlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aber auch durch gesetzgeberisches Handeln.
Lediglich insgesamt 3 der befragten Gerichte nahmen explizit zur Frage eines Grundrechtseingriffes in die körperliche Unversehrtheit Stellung und lehnten bereits aufgrund bisheriger ständiger Rechtsprechung eine Zwangsmedikation ab.
3. Die Praxis der Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte
Die Befragung der Gerichte zur Anwendung der Grundrechte im Rahmen einer stationären Behandlung zeigt erhebliche Differenzen, teilweise selbst innerhalb des Fachbereiches der einzelnen Gerichte auf, wenn es um die Frage der Zulässigkeit der Zwangsbehandlung bei einem Betreuten geht.
Auf die grundrechtsrelevante und vom OLG Celle thematisierte Frage, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Anwendung von Zwang gegen den körperlichen Widerstand des Betroffenen bei der Medikation mit Neuroleptika und den damit verbundenen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht gegeben sei, gehen die Antworten in der überwiegenden Mehrzahl nicht ein.
Häufig äußern die Fachgerichte in diesem Zusammenhang, dass sich jedwede schematische Lösung in Unterbringungssachen verbiete und der Einzelfall zu prüfen sei, obgleich für Einzelfallentscheidungen und Prüfung derselben kein Raum sein kann, wenn und soweit grundrechtliche Fragen hinsichtlich der Eingriffsnorm hinreichende geklärt wären. Dies aber ist, zumindest unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Celle, nicht der Fall.
Vielfach dürfte das Grundrechtsverständnis der Amtsgerichte bezüglich künftiger Entscheidungen zur Genehmigung einer medikamentösen Zwangsbehandlung primär durch Praktikabilitätserwägungen geprägt sein. Die einschlägige Ansicht verweist darauf, man lasse ansonsten der Unterbringung zum Zwecke der Heilbehandlung einen Verwahrcharakter zukommen und entleere die Norm des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB ihres Sinnes.
In diesem Zusammenhang ist auch der Verweis einzelner Gerichte vorzufinden, dass man "bislang immer selbstverständlich vorausgesetzt" habe, "eine Unterbringung von Betroffenen" gestatte auch die Zwangsmedikation der untergebrachter Personen durch die in der Psychiatrie behandelnden Ärzte. Diesem Selbstverständnisses gemäß habe man in der bisherigen Praxis auch keine Anträge auf Genehmigung einer Behandlung gegen den Willen eines Betroffenen bearbeitet, sondern im Zuge einer Unterbringung nach § 1906 Abs.1 Nr.2 BGB eine Zwangsbehandlung mehr oder minder geduldet.
Die Fachgerichte bewerten die Frage der Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung in der vormundschaftsgerichtlichen Praxis äußerst unterschiedlich. Je nach zuständigem Vormundschaftsgericht, teilweise auch je nach Zuständigkeit des befassten Vormundschaftsrichter im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes des Gerichtes wird eine Zwangsbehandlung eines Betreuten zulässig erachtet oder mangels Rechtsgrundlage abgelehnt. So entscheidet letztlich der Zufall des Gerichtsorts, ob und inwieweit der jeweils Betroffene einer solchen Maßnahme gegen seine Widerstand in einer psychiatrischen Anstalt mit Neuroleptika behandelt wird oder nicht.
Gleichwohl haben eine größere Anzahl der befragten Gerichte die Anfrage dahingehend beantwortet, die Rechtsprechung des OLG Celle in eigenen künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen und die Behandlung eines Betreuten gegen seinen Willen mit Neuroleptika künftig mangels Rechtsgrundlage nicht zu genehmigen. Lediglich drei der gefragten Gerichte gab allerdings an, dies sei auch bisherige Rechtsprechung des befragten Fachgerichtes gewesen.
4. Die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung eines Betreuten
Soweit die bisherige Praxis der Vormundschaftsgerichte in der Mehrzahl eine medikamentöse Behandlung mit Neuroleptika gegen den Widerstand eines Betreuten für genehmigungsfähig hält, dürfte dies entgegen der so geäußerten Meinungen nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 11.10.2000 18 stehen. In seinen Entscheidungsgründen führt der BGH insoweit aus, eine Medikationen gegen den Widerstand eines Betreuten stelle nicht einen lediglich in der Dauer gegenüber der Unterbringung beschränkten Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dar, sondern eine andersartige Maßnahme 19. Entsprechend geht der BGH in seiner Entscheidung auch davon aus, eine Behandlung im Rahmen des § 1906 Abs.1 Nr.2, Abs. 4 BGB selbst erfolge "ohne körperlichen Zwang" 20.
Den befragten Fachgerichten ist insoweit bei Auslegung und Anwendung des § 1906 BGB vorzuwerfen, nicht hinlänglich zwischen Unterbringung eines Betreuten einerseits und Zwangsmedikation andererseits zu unterscheiden. In dem ersten Fall geht es um das Grundrecht der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, im zweiten Fall um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. In beide Grundrechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden (Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG).
Soweit die befragten Vormundschaftsgerichte in größerer Anzahl eine Praktikabilitätslösung bezüglich der künftigen Handhabe einer Unterbringungsgenehmigung dahingehend favorisiert, dass mit einer solchen Unterbringungsgenehmigung insbesondere nach § 1906 Abs.1 Nr. 2 BGB zum Zwecke der Heilbehandlung zugleich eine Ermächtigung zumindest zur Genehmigung zur zwangsweisen Durchführung einer solchen Behandlung gesehen wird, wäre dieser Sicht der Dinge eine Preisgabe von grundrechtlich geschützten Positionen gerade eines psychisch Kranken ohne Rechtsgrundlage vorzuwerfen.
Eine Rechtsmacht zur Unterbringung geht nach dem Grundrechtsverständnis des BGH und des Bundesverfassungsgerichtes 21 nicht automatisch mit der Macht zur Durchsetzung des Zweckes der getroffenen Entscheidung, Heilbehandlung, einher 22.
Die Genehmigung der Vornahme vom Zwangshandlungen gegen den körperlichen Widerstand des Betreuten zum Zwecke der Heilbehandlung bedarf einer Rechtsgrundlage durch ein formelles Gesetz die dem Betreuungsrecht aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 1906 BGB insgesamt nicht zu entnehmen ist.
5. Ausblick, der Vorlagebeschluss des OLG Celle vom 21.12.2005 23
In einer weiteren Entscheidung vom 21.12.2005 hat das OLG Celle seine Rechtsansicht bekräftigt, eine Genehmigung zur Behandlung gegen den Willen eines Betreuten mangels Rechtsgrundlage zu versagen. Es hat eine Zwangsbehandlung mangels Zulässigkeit abgelehnt und die Sache als Divergenzvorlage gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
Der Gesetzgeber habe, so der Senat, die Zwangsbefugnisse für den Betreuer abschließend geregelt und in § 70g Abs. 5 FGG die Befugnis zur Gewaltanwendung nur für die Zuführung zur Unterbringung nicht jedoch auch zur Durchsetzung einer Behandlung vorgesehen. Diese Wertung habe der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz noch einmal bestätigt, in dem er abweichend von dem Vorschlag des Bundesrates 24 eine Erweiterung der Zwangsbefugnisse des Betreuers abgelehnt habe 25.
In Hinblick auf den Umstand, dass der 17. Zivilsenat des OLG Celle beabsichtigt, von den Entscheidungen des OLG München und des OLG Schleswig 26 abzuweichen, die die Regelung des § 1906 BGB als ausreichende gesetzliche Grundlage für die stationäre Zwangsbehandlung ansehen, hat der erkennende Senat des OLG Celle die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs.2 FGG (Divergenzvorlage) vorgelegt.
Dessen Entscheidung verbleibt zuzuwarten. Möglicherweise wird von einer solchen Entscheidung die in den eingegangenen Antworten der Befragung erhoffte Rechtsklarheit geschaffen.
Eine sachgerechte Entscheidung würde dem Umstand Rechnung tragen, dass das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht auf körperliche Unversehrtheit Berücksichtigung auch bei einem Menschen mit einer seelischen Erkrankung finden muss, der es ablehnt, seine körperliche Unversehrtheit selbst dann preiszugeben, wenn er dadurch von einem Leiden befreit wird. Niemand, so auch die Rechtsprechung der Strafsenate des BGH, darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchen Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit seinsollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden 27.
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BGH FamRZ 2001,S. 149 ff. = NJW 2000, S. 888 zurück zum Text
OLG Celle RuP 2005, S. 196 ff. = BtPrax 2005, 235; OLG Celle 17 W 132/05 , Beschl. vom 21.12.2005 zurück zum Text
Anm. Marschner zum OLG Celle 17 W 37/05, RuP 2005, S. 197 f. m.w.Nachw. zurück zum Text
OLG Celle RuP a.a.O. zurück zum Text
OLG Thüringen, 6 W 44/02, R&P 2003, S. 29, anders aber OLG Thüringen 9 W 627/05 und 9 W 659/05, Beschl. vom 30.11.2005 "Die Genehmigung einer zwangsweisen Heilbehandlung des Betroffenen scheitert nicht am Fehlen einer gesetzlichen Grundlage" zurück zum Text
Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. zurück zum Text
BGH a.a.O. S. 149 zurück zum Text
OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984, OLG München, OLGR 2005, 394 zurück zum Text
BGH a.a.O, S. 152 zurück zum Text
vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 zurück zum Text
Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. zurück zum Text
BT-Drs.11/4528, S.72 zurück zum Text
BGH FamRZ 2001,S. 149 ff. = NJW 2000, S. 888 zurückt zum Text
OLG Celle RuP 2005, S. 196 ff. = BtPrax 2005, 235 zurück zum Text
soweit von einzelnen Gerichten mehrere verschiedene Antworten aufgrund der unter den mit Vormundschaftssachen befassten Richtern unterschiedlich geäußerten Rechtsansichte
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 14.08.2006, 15:02
Fortsetzung..
BGH FamRZ 2001,S. 149 ff. = NJW 2000, S. 888 zurück zum Text
OLG Celle RuP 2005, S. 196 ff. = BtPrax 2005, 235; OLG Celle 17 W 132/05 , Beschl. vom 21.12.2005 zurück zum Text
Anm. Marschner zum OLG Celle 17 W 37/05, RuP 2005, S. 197 f. m.w.Nachw. zurück zum Text
OLG Celle RuP a.a.O. zurück zum Text
OLG Thüringen, 6 W 44/02, R&P 2003, S. 29, anders aber OLG Thüringen 9 W 627/05 und 9 W 659/05, Beschl. vom 30.11.2005 "Die Genehmigung einer zwangsweisen Heilbehandlung des Betroffenen scheitert nicht am Fehlen einer gesetzlichen Grundlage" zurück zum Text
Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. zurück zum Text
BGH a.a.O. S. 149 zurück zum Text
OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984, OLG München, OLGR 2005, 394 zurück zum Text
BGH a.a.O, S. 152 zurück zum Text
vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 zurück zum Text
Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. zurück zum Text
BT-Drs.11/4528, S.72 zurück zum Text
BGH FamRZ 2001,S. 149 ff. = NJW 2000, S. 888 zurückt zum Text
OLG Celle RuP 2005, S. 196 ff. = BtPrax 2005, 235 zurück zum Text
soweit von einzelnen Gerichten mehrere verschiedene Antworten aufgrund der unter den mit Vormundschaftssachen befassten Richtern unterschiedlich geäußerten Rechtsansichten eingingen, wurden diese Antworten nach der Zahl der jeweils zustimmenden bzw. ablehenden Richtern gequotelt und als eine Antwort berücksichtigt. zurück zum Text
OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG München, OLGR 2005, 394 zurück zum Text
OLG Celle RuP 2005, S. 196 ff. = BtPrax 2005, 235 zurück zum Text
BGH FamRZ 2001,S. 149 ff. = NJW 2000, S. 888 zurück zum Text
BGH a.a.O. zurück zum Text
BGH a.a.O. zurück zum Text
vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 zurück zum Text
vgl. Marschner: Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiartie, RuP 2005, S. 48 m.w.Nachw. zurück zum Text
OLG Celle, Beschluss vom 21.12.2005, 17 W 132/05
BRDrucks. 865/03 zurück zum Text
BTDrucks. 15/4874 zurück zum Text
OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984 (985); OLG München, OLGR 2005, 394 zurück zum Text
BGH ST 11, S. 111ff. ( S.114/115 ) zurück zum Text
SEITE ANFANG
Irren-Offensive e.V., Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. und Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.:
Aufruf zum 12. T4- Umzug am 2. Mai 2006
zum Gedenken an die Opfer der NS-Psychiatrie und Konsorten
Der 2. Mai ist der internationale Tag zur Erinnerung an die Verbrechen der NS-Psychiatrie und ihrer Kooperateure und Tag des Widerstandes gegen die Zwangspsychiatrie. Daher gedenken wir auch in Berlin den Opfern des ärztlichen Massenmordes. Dabei starben ab 1939 mit Beginn der sogenannten ‚Aktion T4’ in den Gaskammern der Psychiatrien und später durch Giftspritzen und Verhungernlassen bis ins Jahr 1948 hinein ca. 300 000 Menschen. Und ebenfalls erinnern wir an die Opfer der Psychiatrie, die vor 1939 gequält, zwangssterilisiert und ermordet wurden und auch derer, die (bis) heute in den Psychiatrien und auch außerhalb aufgrund einer sogenannten Diagnose gequält, verletzt, entmündigt, verleumdet und ihrer Freiheit beraubt werden. Denn psychiatrische Zwangsbehandlung wird niemals eine Hilfe sein, sondern ist immer ein Verbrechen.
Der Umzug beginnt am 2. Mai 2006 um 14:00h an der Gedenkplatte in der Tiergartenstraße 4 beim Eingang der Philharmonie. Von dort aus geht es nach der feierlichen Kranzniederlegung in Richtung Charité, vor der die Abschlußkundgebung gegen 15:30h stattfinden soll.
Die Wahl des Zielortes Klinikum Charité ist nicht beliebig: Entgegen halbherziger Bemühungen und Versprechungen wird Karl Bonhoeffer offensichtlich weiterhin durch die Charité verehrt und gleichsam wurden die Versprechen von Chefarzt Andreas Heinz gebrochen, das Selbstbestimmungsrecht aktueller Insassen der Charité- Psychiatrie zu gewährleisten.
Karl Bonhoeffer war an der Charité von bis 1912 bis 1938 als Klinikdirektor tätig, war gleichzeitig Inhaber des Lehrstuhls für Psychiatrie und Neurologie an der Berliner Universität und wirkte als Gutachter und als Richter am NS- Erbgesundheitsobergericht in Zwangsterilisationsverfahren mit. Auch nach seiner Emeritierung war er gutachterlich und publizistisch tätig und ließ sich darüber hinaus im August 1942 von den Nationalsozialisten zum außerordentlichen Mitglied des wissenschaftlichen Senats des Heeres-Sanitätswesens ernennen.
Schon 1998 wurde auf eine kleine Anfrage der Grünen vom Berliner Senat bestätigt, daß Karl Bonhoeffer als Richter und Gutachter an mindestens 55 Sterilisationsverfahren verantwortlich mitgewirkt hat, die zumindest zu 26 zwangsweise durchgeführten Verstümmelungen geführt haben (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 13/3883). Des Weiteren sind Tausende Menschen unter Bonhoeffers Leitung von der Charité aus gemeldet, begutachtet und ein großer Teil von ihnen daraufhin zwangssterilisiert worden. Auch dafür trägt Bonhoeffer die Verantwortung, wie auch der Medizinhistoriker Thomas Beddies - der letztes Jahr bei einer Veranstaltung von der Charité (siehe unten) sogar zu einem Redebeitrag eingeladen worden war - aufzeigt: „Bonhoeffer selbst hat Wert auf die Feststellung gelegt, daß er immer wusste, was in seiner Klinik vor sich ging und auch immer über den Tenor der in seiner Klinik entstandenen Gutachten informiert war" (Beddies, Thomas: Universitätspsychiatrie im dritten Reich. Die Nervenklinik der Charité unter Karl Bonhoeffer und Maximinian de Crinis. In: vom Bruch, Rüdiger (Hg.): Die Berliner Universität in der NS- Zeit. Band II: Fachbereiche und Fakultäten. Franz Steiner Verlag: Stuttgart 2005, S. 60).
Bonhoeffer lehnte die Sterilisierung weder ab, noch wirkte er überzeugend gegen die zwangsweise Vollstreckung, sondern sah sich lediglich verantwortlich für eine aus seiner Sicht ‚psychiatrisch-wissenschaftlich’ fundierte Diagnostik als Grundlage für die Sterilisation.
Karl Bonhoeffer ist als ‚missing link’ zum Holocaust zu begreifen: Er war Verbindungsstück zwischen der damaligen zeitgenössischen Psychiatrie, welche bis heute Gültigkeit besitzt und den NS-Mordaktionen, da er u.a. mit den Zwangssterilisationen an dem NS-System teilnahm und aufgrund seiner ‚Diagnosen’ Menschen für die Mordaktionen vorselektierte. Und auf einer anderen Ebene betrachtet ist Karl Bonhoeffer als geistiger Brandstifter zu identifizieren, da er in seinen Schriften den rassenbiologistischen Jargon der Nationalsozialisten und ihrer Vorläufer benutzte und deren menschenverachtende Ideologie teilte. Beispielsweise sinnierte er über „die Grenze zwischen einer erbbiologisch unbedenklichen Debilität" (siehe „Die psychiatrischen Aufgaben bei der Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", Berlin, März 1934). Als zweites Bespiel sei noch seine Studie „Ein Beitrag zur Kenntnis des großstädtischen Bettel- und Vagabondentums" aus dem Jahre 1901 erwähnt, welche die damals und auch heute noch modische Pathologisierung von Armut und abweichendem Verhalten unterstützt und den Vertretern des mörderischen Menschenbildes des ‚lebensunwerten Lebens’ zuspielt. In diesem Pamphlet spricht Bonhoeffer von „Minderwertigkeit (...) auf psychischem Gebiet", von „angeborener Schwachsinn" (ebd.) und „angeborenen psychischen Defektzuständen" (Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Band 21. J. Guttentag Verlagsbuchhandlung: Berlin 1901, S. 22). Beddies schlußfolgert wie folgt: „Karl Bonhoeffer hatte wie viele seiner Fachgenossen bereits in den Jahrzehnten vor der Machtergreifung die Therorie der Eugenik, also der Verbesserung der angeborenen Eigenschaften einer Rasse, wie auch ihre praktische Umsetzung im Sinne von Auslese und Ausschluss minderwertigen Erbgutes von der Fortpflanzung als plausibel angesehen und seriös anerkannt. Neben Anstaltsunterbringung, Heiratsverbot, und Schwangerschaftsabbruch wurde grundsätzlich auch die Sterilisation als geeignete Interventionsmöglichkeit gesehen, einer Verschlechterung des kollektiven Erbgutes entgegenzuwirken. Von dieser Grundhaltung rückte Bonhoeffer zeitlebens nicht ab" (Beddies 2005: S.71).
Trotz jahrelanger Proteste gibt es auf dem Campus der Charité in Berlin Mitte immer noch einen Bonhoeffer-Weg - der genau vor der psychiatrischen Abteilung verläuft !- und einen Bonhoeffer-Hörsaal. Darüber hinaus halten auch die staatlichen, unternehmerischen und psychiatrischen Verantwortlichen an der Benennung der Haltestellen der U- und S-Bahn Station „Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik" und Bezeichnung der Anstalt fest. Am 3. Februar 2005 lud die Charité zu einer Veranstaltung „Streitgespräche - Bonhoeffer und die Folgen" ein. Abgesehen von dem Skandal, daß über den Verbrecher Karl Bonhoeffer „kontrovers diskutiert werden" sollte, gab es wie erwähnt auch Redebeiträge, welche die Verbrechen in der Öffentlichkeit klarstellten. Auf der website der Charité war nachher zu lesen: „Es steht zur Debatte, so Andreas Heinz, Leiter der Psychiatrischen und Nervenklinik der Charité, wie diese Benennungen künftig zu kommentieren sind, sei es durch ein Mahnmal, Ausstellungen oder Informationstafeln oder ob eine Umbenennung zu empfehlen ist" ( http://www.charite.de/psychiatrie/forschung/Beddies_Bonhoeffer_Summary.pdf )
Passiert ist seit diesen hohlen Phrasen innerhalb eines Jahres nichts. Für den heutzutage auf Bonhoeffers Posten sitzenden Heinz scheinen diese Versprechen ebensowenig zu zählen wie diejenigen, die er in Bezug auf die Insassen seiner psychiatrischen Folterkammer, d.h. diejenigen, die in der geschlossenen Abteilung am „Bonhoeffer-Weg" sitzen, (gefesselt) liegen oder motorisch durch die Psychopharmaka beeinträchtigt auf und ab laufen, gemacht hat. Heinz hatte auf Anfrage erklärt, die Behandlung „nach dem vorliegenden Willen des Patienten oder seines Vorsorgebevollmächtigten zu gestalten, so weit dies gesetzlich zulässig ist" (siehe Huch! No.44, Juli 2004, Zeitung der studentischen Selbstverwaltung and der HU Berlin).
Tatsächlich wurde in der Zeit nach diesem Versprechen beispielsweise eine Patientin der Charité in einem Gutachten rückwirkend für vier Jahre die Geschäftsfähigkeit entzogen und in der Geschlossenen zwangsweise untergebracht ( http://www.psychiatrie-erfahrene.de/io12/stiefel.htm )
Nähere Informationen über (Anti-)Psychiatrie:
Werner-Fuß-Zentrum, Scharnweberstr. 29, 10247 Berlin: http://www. psychiatrie-erfahrene.de und Tel. 030/ 2911001
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: http://www.die-bpe.de
und über die Vorsorgevollmacht, mit der man sich vor Zwangseinweisungen schützen kann: Initiative Selbstbestimmung unter
http://www.vo-vo.de und Tel. 030/ 780012511
Die Mai-Sendung des Dissidentenfunks
am Donnerstag, den 11.5. um 16 Uhr hat zum Thmea:
DER GEGENSATZ VON VERNUNFT UND MENSCHENRECHTEN
Auf der Grundlage der Kritik des Aufklärung und des modernen
Vernunftsbegriffs wollen wir der Frage nachgehen, in welchen Punkten
sich Gegensätze zwischen dem Menschenrechten und der Vernunft ergeben.
Gemeinhin wird beides gleichgesetzt. Dagegen: Adorno/Horkheimer sprechen
von der "Unmöglichkeit, aus der Vernunft ein grundsätzliches Argument
gegen den Mord vorzubringen,...". Foucault spricht von "Vernunft das ist
die Folter". Gerade die Diskussion um den Fall Daschner hat gezeigt,
dass es vernünftige Gründe für Folter geben kann. Sind die Argumente für
eine grundsätzliches Folterverbot nun einfach "vernünftiger" oder gilt
es auf einer anderen (nicht religiösen) Basis die Vernunft zu begrenzen
und Menschenrechte für unantastbar zu erklären.
Dieser Konflikt zeigt sich besonders im täglich praktizierten Feld der
psychiatrischen Zwangsbehandlung, in der auf der Basis der Vernunft
Menschenrechte massiv genommen werden. Wir berichten im zweiten Teil
über eine Umfrage von Prof. Narr bei allen Amtsgerichten zur
Zwangsbehandlung.
Wiederholung der Sendung am 25.5.06 um 16 Uhr.
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im
Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder man kann im
Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm den Livestream
empfangen (z.B .mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem
sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
http://www.dissidentenfunk.de
finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio-
und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
April.....Nachruf Stanislaw Lem – Patientenverfügung - Ärztestreik
März......Anonyme Geburt - Wege aus biologistischen Denken
Februar...Patientenverfügung - aktueller Stand der Diskussion
Januar....Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
aus 2005:
Dezember..25 Jahre Irren-Offensive
November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
Menschenrechte
Oktober...Bedingungsloses Grundeinkommen
September.Antipsychiatrie und die Linken
Juli......Sommer-News
Mai.......Faulheit (und die Folgen)
April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März......Patientenverfügung
Februar...Irrenoffensive - die Oper
Januar....Forensik
aus 2004:
Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
September.Psychiatrie - ein Witz
August....Vorsorgevollmacht
Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
Betreuungsrechts
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10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.die-bpe.de
http://www.antipsychiatrie.de
und
http://www.dissidentenfunk.de
Heute im Hamburger Abendblatt: http://www.abendblatt.de/daten/2006/05/10/561153.html
Zwar scheint nur die bürgerliche Angst vor der Enteignung dies bewirkt zu haben, und nicht die von den Opfern als Folter empfundene psychiatrische Zwangsbehandlung, aber trotzdem ist es gut, dass die ins Vielfache gesteigerte Entmüdigung (irreführend "Betreuung" genannt) in die mediale Aufmerksamkeit gekommen ist. Schutz kann allerdings nur die Vorsorgevollmacht bieten: http://www.vo-vo.de/index2.htm
----------------------------------------------------------
Der Fall der alten Dame - er hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt
Der Fall der alten Dame: Thea Schädlich - im vergangenen Februar stand sie eines Tages in der Redaktion der "Pinneberger Zeitung" und erzählte ihre Geschichte. Erst griff die Regionalausgabe das Thema auf, dann das Hamburger Abendblatt selbst. Und nach und nach berichteten auch andere Medien wie der NDR, der "Spiegel" und die "Süddeutsche Zeitung" über die Betreuungsaffäre und den zeitweise verhängten Maulkorb gegen die Redaktion. Eine Chronik:
25. März: "Die schrullige Frau und das Haus": "Spiegel Online" berichtet über den Fall und wirft die Frage auf: "Wer schützt hilfsbedürftige Menschen vor derartiger Betreuung?"
29. März: "Zapp", das Medienmagazin des NDR, sendet eine knapp acht Minuten lange Reportage über die "Hintergründe einer menschlich bewegenden Geschichte" - und die juristischen Auseinandersetzungen um die Abendblatt-Berichterstattung: "Gerüchte oder Fakten - genau darüber wollen auch die Reporter vom Hamburger Abendblatt berichten, doch sie dürfen nicht." Vor und nach der TV-Ausstrahlung versucht der Betreuer gegen den Willen von Thea Schädlich, auch diesen Bericht zu verhindern.
4. April: "Wie eine alte Frau ihr Haus verlor" - auch die "Kieler Nachrichten" berichten über Thea Schädlich. Der Fall werfe "Fragen auf, die schlaglichtartig auch die gesamte Betreuungsproblematik beleuchten", so das Blatt.
10. April: Auf zwei Seiten nimmt sich das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" des Falls an. Überschrift: "Da kommt keiner zwischen" - eine Anspielung auf die für Betroffene undurchdringbare Allianz von Betreuern und Vormundschaftsrichtern, die es möglicherweise auch im Fall Thea Schädlich gibt.
24. April: Mit der Überschrift "Betreutes Schreiben" berichtet die "Süddeutsche Zeitung" auf ihrer Medienseite groß über die "bizarre Medienaffäre", in der das Abendblatt zeitweise keinen Ort und keine Namen nennen durfte. Der Grundstücksverkauf "rieche nach Mauschelei", so die Zeitung. ---------------------------
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http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Hier ist dokumentiert, was der Bundesrat wieder anrichten will:
http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601339.pdf
Die Justizministerin will´s aber bisher nicht so, also muß nun so viel
Sand ins Getriebe gestreut werden, dass gar nichts von diesem
Horrorgesetz in Kraft tritt, um der geplanten Volksverhetzung,
verdeckten Ermittlung und Schnüffelei durch die Entmündigungsbehörde
(zur Irreführung "Betreuungsbehörde" genant) eine Riegel vorzuschieben.
Dringender denn je ist für jede/n eine Vorsorgevollmacht nach
http://www.vo-vo.de/index2.htm
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Wir möchten auf das Filmfestival "AusnahmeZUSTAND" (www.ausnahmezustand-filmfest.de) aufmerksam machen, weil es nur einem reaktionären Werbefeldzug der World Psychiatric Association (WPA) und der mächtigen Pharmalobby dient.
Wenn die kooperierenden Kinos tatsächlich gegen den Terror der Psychiatrie etwas Aufklärerisches tun wollten, so könnten sie sich am unten angefügten Filmprogramm anregen lassen, wie es 2001 beim Russell Tribunal zur Frage der Menschenrechte in der Psychiatrie zur Aufführung kam. Damit würde der Blick auf die Täter gewendet werden, statt die Trommel für weitere Entrechtungen durch das psychiatrische System zu rühren.
So wird nunmehr offenkundig, wie das Propagadaspektakel "AusnahmeZUSTAND" die Aufmerksamkeit auf sich lenken und den Boden dafür bereiten soll, dass parallel dazu die umfassende verdeckte Ermittlung und Schnüffelei durch die Entmündigungsbehörde (zur Irreführung "Betreuungsbehörde" genant) gesetzlich durchgepeitscht werden kann, siehe Antrag des Bundesrats vom 26.4., Bundestagsdrucksache: http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601339.pdf
Es ist der Gesetzenwurf eines Ermächtigungsgesetzs für Gestapomethoden gegen alle, die irgendwie in psychiatrischen Verdacht gekommen sind.
In dem folgenden Text, der auch als Flugblatt von dieser Website geladen werden kann: http://www.die-bpe.de/filmfest.htm ist die Kritik an dem Festival en Detail ausgeführt - es kann in allen an dem Werbefeldzug beteiligten Städten vor den beteiligten Kinos verteilt werden:
---------------------------------------------------------------
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Geschäftsstelle:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
die-bpe@gmx.de
www.die-bpe.de
Irren-Offensive e.V.
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
Tel.: 030-291 1001
werner-fuss@gmx.de
www.psychiatrie-erfahrene.de
Antistigmakampagne:
ein Folter-Werbefeldzug der WPA
Es gibt keine "psychischen Krankheiten"!
Psychiatrische Zwangsbehandlung ist Folter!
Das AusnahmeZUSTAND Filmfest ist eine von der Psychiatrie oganisierte Veranstaltung, die mit dem massiven Einsatz von Mitteln der Pharmaindustrie und der deutschen Regierung finanziert wird.
Das Filmfest hat nicht zum Ziel die STIGMATISIERUNG von psychiatrisch diagnostizierten Menschen zu vermindern, sondern angebliche "psychische Krankheiten" und hier vor allem die "Depression" als weitverbreitetes und in der Gesellschaft zunehmendes Phänomen darzustellen um so den Absatzmarkt psychiatrischer Drogen zu vergrößern.
Als Nachweis, welche Interessen hinter diesem AusnahmeZUSTAND Filmfest stehen seien hier nur die World Psychiatric Association (WPA) und die Firmen Lilly Deutschland GmbH (Pharmafirma), APOGEPHA GmbH (Pharmafirma) und Cognis Deutschland GmbH & Co.KG (Chemiemulti) genannt, die als Unterstützer des IRRSINNIG MENSCHLICH e.V. aufgeführt sind, der wiederum einer der Ausrichter des Festes ist.
(Quelle: www.irrsinnig-menschlich.de/html/wer_uns_unterstutzt.html )
Auf lokaler Ebene sei nur das "Bündnis gegen Depression" erwähnt, ein Verein des angeblichen "Kompetenznetzes Depression", welches "führende Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken Deutschlands mit Bezirks- und Landeskrankenhäusern, psychosomatischen Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Praxisnetzen" verbindet.
(Quelle: www.kompetenznetz-depression.de/ueber_uns/struktur.htm )
Als solches angebliches "Kompetenzzentrum", aus Psychiatern bestehend, wird es sich natürlich dafür einsetzen Niedergeschlagenheit und schlechte Laune oder gar Lebensmüdigkeit nach "neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen" mit der gefährlichen chemischen Keule zu "behandeln".
(Siehe: Peter Breggin (1991): "Giftige Psychiatrie 1 & 2")
So ist es vielleicht zu verstehen, daß sich krankheitseinsichtige und von der Psychiatrie kolonialisierte Subjekte nichtsahnend zur Verfügung stellen um sich, leider von den Psychiatern getäuscht und von der Gesellschaft ausgegrenzt, gutwillig darauf einzulassen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über ihre angebliche "Krankheit" und zur Unterstützung der sogenannten "ANTISTIGMAKAMPAGNE" der World Psychiatric Association (WPA), der Konzerne und der Bundesregierung beizutragen.
In menschenunwürdiger Weise enthüllen sie ihr Privatestes vor Kamerateams (z.B. in "Raum 4070") dummerweise nur, um der STIGMATISIERUNG Verrückter und der fortgesetzten (Zwangs-)Behandlung Niedergeschlagener mit psychiatrischen Drogen Vorschub zu leisten.
Für angebliche "psychische Krankheiten" fehlt jedoch bis heute jeglicher objektive Beweis.
(Siehe unter: www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm)
Dennoch werden psychiatrische Diagnosen von Menschen, welche extreme persönliche Probleme haben, gerne angenommen, da sich diese mit ärztlicher Hilfe (Krankenschein) legal dem Arbeitsmarkt für begrentze Zeit entziehen und sich eine Auszeit von oftmals belastenden Arbeitsverhältnissen oder von dem immer weiter zunehmenden Druck der Ämter nehmen können.
Trotz abnehmenden Krankenstand (Rekord seit 1976 !!!) aufgrund steigender Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes steigen die durch angebliche "psychische Krankheiten" bedingten Krankentage immer weiter an. "Ihr Anteil an den Krankheitstagen habe sich seit 1990 mehr als verdoppelt."
(Quelle: "Krank arbeiten statt krankfeiern" taz vom 19.04.2006)
Leider übersehen viele Betroffene die hinter der angeblichen Hilfe verborgenen psychiatrischen Zwangsmaßnahmen, denen sie bei zunehmender Dauer und Häufigkeit solcher Diagnosen mit steigendem Risiko ausgesetzt sind.
Durch die ebenso subjektive Diagnose einer "Selbst- oder Fremdgefährdung" sind dem psychiatrischen Zwangssystem, durch bestehende Gesetze und durch im Sinne der Psychiater entscheidende Vormundschaftsrichter, alle Mittel an die Hand gegeben um systematisch die unteilbaren Menschenrechte dieser so diagnostizierten Menschengruppe zu verletzen und diese zu foltern.
Unter Folter versteht man Maßnahmen, die unter Aufsicht oder Mitwirkung des Staates geschehen, die den betroffenen Personen erhebliche seelische und/oder körperliche Schmerzen zufügen und die zu einer Aussage führen sollen (Ziel ist das [Ein-]Geständnis: Krankheitseinsicht = nachträgliche Rechtfertigung der Folter).
Bei Freiheitsentzug, Fesselung ans Bett (Fixiereung) und dem Verabreichen von Bewußtsein und Körper stark beeinträchtigenden Drogen (genannt "Medikamente") gegen den Willen der Betroffenen muß von Folter gesprochen werden.
(Eine ausführliche Analyse, die aufzeigt, daß es sich bei psychiatrischer Zwangsbehandlung um Folter handelt findet sich hier: www.freedom-of-thought.de/zwang2_dt/halmi.htm )
Die Pharmakonzerne setzten jährlich Milliarden um und sind sehr daran interessiert sich diesen riesigen unfreiwilligen "Kundenkreis" der mit ihren Drogen Zwangsbehandelten zu erhalten.
In diesem Sinne versuchen die Multis und ihre Lobbyisten die einzelnen Psychiater (auch Allgemeinmediziner), die Psychiatervereinigungen, die Universitäten, die Politik, die Angehörigen und die Öffentlickeit von der Existenz "psychischer Krankheiten" und der Notwendigkeit einer zwangsweisen Behandlung selbiger zu überzeugen bzw. die vorhandene "Einsicht" dafür zu stärken.
Die Herrschenden wollen die Psychiatrie mit all ihren systematischen Menschenrechtsverletzungen (noch) nicht aufgeben.
Sie haben in ihr ein dem Strafvollzug vorgelagertes Repressionsorgan, mit dem "anders"denkende und/oder unangepasste Bürger aufgrund subjektiver und leicht umzuformulierender Wegsperrvorraussetzungen (Diagnosen), ohne daß sie eine Straftat begangen haben, weggesperrt werden können.
Das bedeutet, daß das Bild des im Sinne des Kapitalismus auszubeutenden Individuums nur aufrechterhalten wird, solange alle, die nicht arbeitsfähig und arbeitswillig sind, als "krank", das heißt als außerhalb der "Norm" stehend, dargestellt und verleumdet werden.
Wer würde es heute noch wagen, homosexuelle Menschen als angeblich Geisteskranke wegzusperren und zwangsweise zu "behandeln", um sie von ihrer "Krankheit" zu heilen, wie das in Deutschland noch vor etwa 30 Jahren möglich war?
--------------------------------------------------------
Wir hoffen, dass sich die Kooperationspartner und Kinos nicht zum Werbe-Büttel einer menschenverachtende Politik machen lassen wollen und haben sie deshalb aufgefordert, ihre Unterstützung kurzfristig zurückzuziehen.
Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10823 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.freedom-of-thought.de/film_program.htm
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 14.08.2006, 15:03
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Freedom of Thought
Film program in the "Einstein-Saal" of the Urania-Haus
Time Table
"We conclude that, being unwilling to renounce the use of force, violence and coercion, psychiatry is guilty of crimes against humanity: the deliberate destruction of dignity, liberty and life. Most of all through the legal category of "mental patient" which permits a total deprivation of human and civil rights and the laws of natural justice."
Those are the opening words of the 1998 verdict in the Berlin Foucault Tribunal, so far the only political effort to bring coercive psychiatry to trial for violation of human rights world wide and the first time an academic institute (the Free University of Berlin) supported an inquiry into the question of human rights in psychiatric coercion. It is also a verdict composed by an international group of people who were persecuted, incarcerated and tortured by psychiatry.
In this film program we will use those definitions as a prism to examine how films reflect and promote those violations of human rights by psychiatry.
The Verdict of the Foucault Tribunal - Date: 30.06.01 / Time: 11.00 /
FORCE
The legitimacy given to psychiatry to use force has its roots in the historical political climate of its foundation: Europe at the beginning of the 19th century, the first chair for psychiatry was created at Jena, Germany, in 1800. We can call this "internalized colonialism". The moral theological justification used by Europeans from the 15th century onward to conquer and massmurder non-European nations declaring them "heathens" was used inside Europe and against its inhabitants. Replacing the Christian religion, the new European religion of science and medicine allowed the persecution, incarceration and torture of those who did not comply with the new modern definition of a "human being", i.e. white heterosexual males. The "other" was now to be found right at home, its persecution couched in biological - medical reasons and justified as public health policy for the sick person. Incarceration turned into professional help, torture was renamed medical treatment, and the right to human status was denied based on the biological medical term "sub-human".
We divide the term "force" into 2 categories. One is the brute force of locking people up in psychiatric institutions indefinitely. The other one is the subtle use of language. It is easy to subject persons to bodily acts and intrusions by brute force once they are locked up arbitrarily in psychiatric institutions. This was used by filmmakers, such as Sam Fuller for example in 'shock corridor', as an allegory of society. The brute force to lock up the "socially undesirable" which psychiatry is endowed with can be seen in Ernst Klee's film "Die Hoelle von Ueckermuende", which looks into a psychiatric institution in what was formerly East Germany. In this case the "undesirable" are children with physical deformities.
Die Hölle von Ueckermuende/ Deutschland / 1992 / Ernst Klee / 42m / (Above right)
shock corridor / USA / 1963 / Samuel Fuller / 101m / (Above left)
Through Lars von Trier's 'Idiots' we demonstrate that the subtle force of psychiatry lies in the use of the medical language, the professional help jargon which entraps even those who voluntarily seek solace and ease from pain. Instead they thus lose their right for self-determination since the society sees them only through the demeaning medicalised terms of 'patient' and 'illness'. Haakon Sandoy's 'For Your Own Good' brings the story of the Norwegian Arnold Juklerod, imprisoned in Gaustad Mental Hospital, who refuses to leave without being declared sane and have his diagnosis of schizophrenia be deleted. His struggle conducted by camping in a tent in front of the psychiatric institution won him many supporters from the Norwegian public. He died at the age of 71 without accomplishing his aim.
For Your Own Good / Norway / 1998 / Haakon Sandoy / 78min / (Below left)
Idiots / Denmark / 1998 / Lars von Trier / 112 min / (Below right)
Die Hoelle von Ueckermuende - Date: 30.06.01 / Time: 12.30 /
The shock corridor - Date: 30.06.01 / Time: 13.10 /
For Your Own Good - Date: 30.06.01 / Time: 15.00 /
Idiots - Date: 30.06.01 / Time: 16.20 /
VIOLENCE
The section about violence and psychiatry deals with the initiative and decisive role German psychiatry had in the medically based genocide in the nazi era, the so-called "Holocaust". It is still a less known fact that German psychiatry continued the extermination of psychiatric prisoners until 1948, mostly by starving them to death until the intervention of the American authorities put an end to it. Nizan Aviram's film 'Healing by killing' tells how as early as 1940, during the so-called "mercy killing" murders, medical doctors and scientists developed the first model of the gas chamber and crematorium. It is estimated that between 70,000 and 100,000 German psychiatric prisoners were executed in what was called 'Aktion T4'. This documentary probes the roles of physicians and psychiatrists in the early murders as well as their eventual implementation of the "final solution." When the euthanasia operation was officially brought to a halt, the experienced euthanasia doctors were transferred to Poland to consult, plan and build the industrialized death-camps. The film portrays the lives of two such doctors. One is Dr. Irmfried Eberl, a young physician who acquired his professional skills in the course of the "euthanasia" murders and became the first commander of the Treblinka death camp; the other is Prof. Carl Clauberg, a renowned gynecologist who abandoned his fertility treatments in order to experiment in sterilization at Auschwitz's notorious Block 10. Among those interviewed are an SS doctor who served at Auschwitz, the photographer of Mengele's experiments, and people who where sterilized, castrated or tortured in the name of science. Ernst Klee's 'Sichten und Vernichten' brings the original film material from the nazi area about the killings in the German psychiatric system.
Healing by Killing / Israel /1998 / Nizan Aviram / 90m / (Below left)
Sichten und Vernichten / Deutschland / 1992 /Ernst Klee / 44m / (Below right)
The TV film 'Unheimliches Wiedersehen' brings the story of Friedrich Zawrel, who as a boy was locked up in the Viennese psychiatric institution 'Spielgrund' in the ward of the infamous Nazi psychiatrist Dr. Heinrich Gross. Zawrel reconstructs the horrors, tortures and humiliation suffered by the children in this ward before they were eventually killed by the psychiatric staff. Despite his proven participation in the murders Dr. Gross is still a free man in Austria.
Unheimliches Wiedersehen / Deutschland / 2001 / 28min / (Below left)
Healing by killing - Date: 30.06.01 / Time: 18.20 /
Sichten und Vernichten - Date: 01.07.01 / Time: 19.00 /
Unheimliches Wiedersehen - Date: 30.06.01 / Time: 20.40 /
COERCION
Filmmakers did not regard lobotomy as a medical treatment or a cure as psychiatrists claimed it to be, but used it as metaphor for "Gleichschaltung". "Gleichschaltung" is a Nazi term meaning the homogenization of minds i.e. coercion. Thus lobotomy become a symbol for the persecution of persons for their independent mind, their unconventional way of life and free spirit. The most famous example for this view is Ken Kesey's book "One flew over cuckoo's nest" of 1962, which was made into the celebrated Milos Forman-Jack Nicholson film in 1975. We will show the less known 1982 film "Frances" by Clifford Graeme starring Jessica Lange.
Frances / USA / 1982 / Clifford Graeme / 140m / (Above left)
Monos como Becky / Espana / 1999 / Joaquin Jorda and Nuria Villazan / 97m / (Above right)
The film is based on the true life story of Frances Farmer (1914-1970) who had a promising career in Hollywood and Broadway in the early 40's. Her arrest for drunk driving brought her, by order of the court, under the control of psychiatry where the free spirited and independent Frances was punished by insulin shocks and lobotomy. As a contrast, we show the 1999 Spanish film "Monos como becky" by Joaquin Jorda and Nuria Villazan which is the story of the Portuguese psychiatrist Egas Moniz (1874-1955). The infamous "inventor" of lobotomy in the 30's, for which the academic world rewarded him with a Nobel prize for medicine, was murdered by one of his victims. His life story is told through a play performed by a group of psychiatric prisoners inside a psychiatric institution.
Frances - Date: 01.07.01 / Time: 11.00 /
Monos como Becky - Date: 01.07.01 / Time: 13.30 /
CRIMES AGAINST HUMANITY
There are many elements which define "crime against humanity" : The scale of the crime, the legitimacy given to the crime by law, the participation of the state in the crime, etc. But the main point which defines crime against humanity is the denial of the status as a human being, based on a fictional biological defect, from groups of the population who are accordingly victimized for scientific-medical reasons.
The category of crimes against humanity is reflected in the eugenic methodology and its outcome, the killing of the unwanted in the name of medicine and science. We present the chronology of eugenic ideas and the way euthanasia propaganda is reflected in documentaries and films.
We start with "Homo Sapiens 1900", the 1999 Swedish documentary by Peter Cohen. The story of the eugenic ideas from their beginning in the late 19th century to the middle of the 20th century through 4 national perspectives: Sweden, USA, Germany, and the Soviet Union. The film contrasts between the role eugenics played in Nazi Germany, where the regime's declared goal was to form the perfect beautiful human body, and the Soviet Union, where it was used to create the geniuses of the future society.
Homo Sapiens 1900 / Sweden / 1999 / Peter Cohen / 88 min / (above left)
Was habt ihr uns Frauen angetan / Deutschland
Eugenic in the USA was naturally used against the blacks, the newly-arrived immigrants and the poor. Sweden presents a different aspect: Although eugenic ideas, which includes sterilization of the "genetically unfit", were the norm until the 1970's, the film claims that no force was employed to implement them due to Sweden's democratic society.
The aspect of forced female sterilization in the Nazi era is depicted in the documentary "Was habt ihr uns Frauen angetan", a narrative of several women Survivors.
Homo Sapiens 1900 - Date: 01.07.01 / Time: 15.10 /
Was habt ihr uns Frauen angetan - Date: 01.07.01 / Time: 16.45 /
The next stage is the propaganda feature film promoting the "mercy" killing of those whose lives are declared 'not worthy of living' by doctors and psychiatrists. Early American (silent) films advocating the killing of babies are presented in "Homo Sapiens 1900". The most famous straightforward propaganda film is undoubtedly the 1941 German film "Ich klage an" by Wolfgang Liebeneiner. The film was produced by order of the government as a response to the criticism of some sections in the German society to the psychiatric euthanasia murders which started in 1939. The film uses all the well-known eugenic arguments about "life not worth living", "killing as healing" and "deliverance from misery".
In sharp contrast to the straightforward propaganda of this German film, we show the 1943 Hollywood gothic film "I walked with a zombie" by Jacques Tourneur. Underneath the bizarre story of voodoo rituals in the Caribbean Island lies the story of a beautiful mental patient whose life is "not worth living", and the only solution that can be found for her "condition" is to kill her in an "act of mercy", thus "relieving" her "of the burden of living". To those who find the parallel unfounded: We remind them that in 1941/42 the American journal of Psychiatry debated the question of euthanasia in USA and decided in favour of it. In the July 1942 issue, under the headtitle EUTHANASIA, the editor(s?) summarize the debate in favour of killing thus (p.143) "If euthanasia is to become at some distant day an available procedure, enabling legislation will be required."
Ich klage an / Deutschland / 1941 / Wolfgang Liebeneiner / 124m / (Below right)
I Walked with a zombie / USA / 1943 / Jacques Tourneur / 69m / (Below left)
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Attention! "Ich klage an" is a Nazi propaganda film, which in Germany can legally only be shown in a scientific context for educational purposes.
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I walked with a zombie - Date: 01.07.01 / Time: 17.45 /
Ich klage an - Date: 01.07.01 / Time: 19.50 /
Experimente an Wehrlosen patienten / Deutschland /1999 / Sylvia Mathies / 43m / (Above left)
Tod im Reagenzglas / Deutschland /1999/ Sylvia Mathies / 43m / (Above right)
The biological thinking and its outcome which is the foundation of eugenics and psychiatry are identical all over the world, but the consequences differ when psychiatry is given the force, by the state and the legislator, to employ it. Science which is not based on Human Rights is again and again used by the authority to persecute, suppress and oppress the weak. We conclude the program with 3 TV films by Sylvia Mathies which bring the issues of eugenics chronologically up to date in the form of " prenatal assessment".
Mörderische Diagnose / Deutschland / 2001 / Sylvia Mathies / 44m / (Above left)
Moerdersiche Diagnose - Date: 01.07.01 / Time:22.00 /
Experimente an Wehrlosen patienten - Date: 30.06.01 / Time: 21.30 /
Tod im Reagenzglas - Date: 30.06.01 / Time: 20.40 /
written by Hagai Aviel
Freedom of Thought film program Saturday 30.06.01 The Verdict of the Foucault Tribunal - 11.00 / Die Hoelle von Ueckermuende - 12.30 / The shock corridor -13.10 / For Your Own Good - 15.00 / Idiots - 16.20 / Healing by killing - 18.20 / Unheimliches Wiedersehen - 20.00 / Tod im Reagenzglas - 20.40 / Experimente an Wehrlosen patienten - 21.30 /
Freedom of Thought film program Sunday 01.07.01 Frances -11.00 / Monos como Becky -13.30 / Homo Sapiens 1900 - 15.10 / Was habt ihr uns Frauen angetan -16.45 / I walked with a zombie -17.45 / Sichten und Vernichten - 19.00 / Ich klage an - 19.50 / Moerdersiche Diagnose - 22.00 /
Zur Information wie die Schadensersatzforderungen größer werden:
http://www.sltrib.com/utah/ci_3840425
Article Last Updated: 05/19/2006 12:40:50 AM MDT
Jury awards $18 million in case of nursing home abuse
The Associated Press
ST. MARIES, Idaho - A jury has awarded $18 million in punitive damages to
relatives of an 86-year-old man who sued the nursing home where he died in
1995, claiming he had been abused and overly medicated.
The Benewah County panel's 11-1 verdict Wednesday followed a three-week
trial stemming from the death of Delbert Hayward in February 1995, nearly a
year after he was placed at Valley Vista Care Center in St. Maries. The
dead
man's son, Alfred Hayward, had sought $20 million.
The staff committed more than 700 violations of federal nursing home
regulations.
They eventually caused Hayward's death with repeated dosages of Haldol, a
powerful anti-psychotic medication they used to control him after he tried
to leave Valley Vista, said Richard C. Eymann, a lawyer for the son.
''This jury verdict sends a message to the entire nation,'' Eymann said.
''Nursing home abuse, including the use of sedating or mind-altering drugs
to profit off senior citizens, will not be tolerated. It is our hope that
the verdict will help change the culture in nursing home care.''
Scott Burpee, chief executive of Valley Vista, asserted that evidence
''somehow got twisted around'' during jury deliberations and said the
verdict would be appealed.
''We still stand behind the care we gave to Mr. Hayward,'' Burpee said.
''We give good care. I don't think there'd be any doubt about that. This
kind of thing makes it look like we're not.''
After the lawsuit was filed, a judge dismissed the son's claims of
wrongful death and breach of contract, but the state Supreme Court
reinstated the wrongful death claim in 2001.
While the case has been pending, Burpee expanded Valley Vista operations
and said he had earned state awards for excellence.
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Ein gutes Urteil, das man sich merken sollte, siehe: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/122671.html&docid=1-122671
Die gegen den Willen des Betreuten durchzuführende stationäre Unterbringung, allein um ihm zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, kann keinesfalls genehmigt werden
Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 4 W 19/05; 4 W 20/05
Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführende stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik allein zu dem Zweck, dem Betreuten zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht nach § 1906 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB und 2 oder § 1904 BGB genehmigungsfähig.
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1906 Abs. 2
Hoffentlich wird jetzt niemand mehr das Martyrium durchmachen müssen, mit einer Depotspritze mißhandelt zu werden und dieses Verbrechen erst Monate danach von einem OLG als solches bestätigt zu bekommen.
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Die Juni-Sendung des Dissidentenfunks
am Donnerstag, den 8.6. um 16 Uhr hat zum Thmea:
HEUCHELEI STATT MENSCHENRECHTE
Die psychiatrische Zwangsbehandlung wäre eine Aufgabe für amnesty
international, denn sie erfüllt die Kriterien von Folter. Der Versuch
von mehreren Mitgliedern von amnesty international diese Aufgabe bei der
deutschen Sektion von ai in die Diskussion zu bringen, ist an
"Nichtbefassung" gescheitert. Dies führt zu dem Vorwurf, dass amnesty
international die Menschenrechte nicht ungeteilt vertritt und ihr
deswegen Heuchelei vorzuwerfen ist.
Wiederholung der Sendung am 22.6.06 um 16 Uhr.
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im
Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder man kann im
Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm den Livestream
empfangen (z.B .mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem
sein). Allerdings machen wir im zweiten Halbjahr 2006 eine kreative
Pause, so dass wir danach erst wieder am 11. Januar 2007 auf Sendnung sind.
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage:
http://www.dissidentenfunk.de
finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio-
und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
Mai.......Der Gegensatz von Vernunft und Menschenrechten
April.....Nachruf Stanislaw Lem – Patientenverfügung - Ärztestreik
März......Anonyme Geburt - Wege aus biologistischen Denken
Februar...Patientenverfügung - aktueller Stand der Diskussion
Januar....Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
aus 2005:
Dezember..25 Jahre Irren-Offensive
November..Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung und die
Menschenrechte
Oktober...Bedingungsloses Grundeinkommen
September.Antipsychiatrie und die Linken
Juli......Sommer-News
Mai.......Faulheit (und die Folgen)
April.....Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März......Patientenverfügung
Februar...Irrenoffensive - die Oper
Januar....Forensik
aus 2004:
Dezember..Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober...Das Gert-Postel-Experiment
September.Psychiatrie - ein Witz
August....Vorsorgevollmacht
Juli......Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des
Betreuungsrechts
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http://www.die-bpe.de
http://www.antipsychiatrie.de
und
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Wenn es noch eines weiteren Beweises bedurft hätte, so ist er jetzt offen zugänglich:
Die sog. "Anti-stigma"-Kampagne ist ein Werbefeldzug der Pharmaindustrie, siehe unten angehängte Presseinformation vom 30.5.2006 des Pharmaherstellers "Astra Zeneca".
Initiiert, bezahlt und im Interesse der Drogenhersteller wurde die Kampagne 1999 von der WPA (World Psychiatric Association) aus der Taufe gehoben und sofort von den Betroffenen kritisiert, Zitat aus der Erklärung vom 5.8.1999:
----------------------------
"Wir möchten auch den geradzu aberwitzigen Versuch der WPA kommentieren, daß sie sich mit einer "Kampagne gegen Diskriminierung" wenden will, wie in ihren Presseveröffentlichung behauptet. Dieser Versuch ist eine Verhöhnung der Opfer genau der Diskriminierung, die Psychiater durch ihr Handeln schaffen. Das wäre vergleichbar mit dem Versuch des Ku Klux Klan, von sich zu behaupten, der Diskriminierung von Afro-Amerikanern mit einer Kampagne begegnen zu wollen.
http://www.antipsychiatrie.de/irrennr9/bpe_erklaerung.htm
----------------------------
Solche Werbefeldzüge sind Teil der Vermarktungsstrategien der Pharmakonzerne, die gestern bei der ZDF Sendung "Frontal 21" http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,3941154,00.html dargestellt wurden, Zitate daraus:
"Es ist nicht selten, dass Medikamente verordnet werden, für die ein Nutzen nicht nachgewiesen ist." "Die Tatsache, dass das geschieht, spricht für effektives Marketing: Hier wird mit dem Einsatz von Experten, von Meinungsbildnern, die das Mittel anderen Ärzten anpreisen, ein Markt geschaffen."
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http://www.astrazeneca.de/az/content/005/258.jsp
DER Brüller an neuer "Geisteskrankheit" - zum kaputtlachen, WIE
bescheuert Psychiater tatsächlich sein können und ein Anwärter für das
nächste Preisausschreiben für die absurdeste Diagnose des Dissidentenfunks:
http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0504/#t13trackinfo
Keine Paradoxie wäre Psychiatern zu peinlich, sie nicht auch noch zu
ihrer "Zuständigkeit" zu erklären, um mit Zwangeinweisung, Entmündigung
und Zwangsbehandlung Menschen zu ihren Opfern zu machen und zu mißhandeln:
-----------------------------------------------
ZWANGHAFT GESUND ESSEN
heute morgen im ZDF "Volle Kanne":
Zitat: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,3945336,00.html
Seltene Essstörung Orthorexie
Bei der Orthorexie oder Orthorexia nervosa handelt es sich um eine noch
wenig bekannte Form der Essstörung. Der Begriff wurde 1997 von dem
Amerikaner Steven Bratman geprägt. Er bezeichnete die Betroffenen als
"Health-Food-Junkies". Bei Orthorektikern, Bratman gehörte selbst dazu,
dreht sich das ganze Leben nur noch um das Essen verbunden mit dem
Bedürfnis, immer nur das Richtige zu essen und Ungesundes zu vermeiden.
Da es kaum wissenschaftliche Daten gibt, ist unklar, wie viele Menschen
tatsächlich an Orthorexie leiden. Experten rechnen zudem mit einer hohen
Dunkelziffer. Auffällig ist, dass vor allem junge Frauen zwischen dem
20. und 40. Lebensjahr betroffen sind.
Essstörung als Ventil
Einige Mediziner halten die Fixierung auf gesunde Nahrungsmittel für das
Teilsymptom einer bereits bestehenden Essstörung. Andere wiederum
bezeichnen das Verhalten als Zwangsstörung, das durchaus in eine
Essstörung münden kann. Als eigenständiges Krankheitsbild ist die
Orthorexie bislang nicht definiert. Manchmal wird sie auch als ein
Ventil für tiefer liegende Probleme gedeutet.
Eine mögliche Ursache kann das Bedürfnis nach Kontrolle sein, die in
anderen Lebensbereichen verloren gegangen ist. Über die extreme
Reglementierung der Nahrung wird diese Kontrolle wieder hergestellt.
Auch Ängste und ein vermindertes Selbstbewusstsein können so kompensiert
werden.
Gesunde Ernährung wird für Orthorektiker zum Zwang.
Anzeichen einer Krankheit
Die Grenze zur Sucht oder dem krankhaften Zwang nach gesundem Essen ist
dann überschritten, wenn aus dem Bestreben nach einer
gesundheitsbewussten Ernährung ein übertriebener Fanatismus wird.
Orthorektiker beschäftigen sich intensiv, meist mehrere Stunden am Tag
mit der richtigen Ernährung, mit Nährwert-, Mineralstoff- und
Vitamintabellen, mit dem Einkaufen bestimmter Nahrungsmittel sowie mit
dem Planen und Vorbereiten von Mahlzeiten.
Nicht die Quantität (Menge, Kalorien) und der Geschmack, sondern die
Qualität (Gesundheitswert) der Nahrungsmittel steht im Vordergrund.
Orthorektiker kaufen Nahrungsmittel daher nicht im Supermarkt, sondern
beispielsweise nur in Bio-Läden. Viele Betroffene sind Vegetarier,
verzichten neben Fleisch aber auch auf Milchprodukte. Durch ihr äußerst
diszipliniertes Essverhalten steigern Orthorektiker ihr
Selbstwertgefühl. Gleichzeitig fühlen sie sich aufgrund ihrer
Selbstdisziplin normal essenden Menschen überlegen. Manche versuchen
sogar ihre Mitmenschen zu missionieren.
Vergleichbar mit Magersucht
Eine Orthorexie festzustellen ist schwierig, da sich die Betroffenen
nicht für essgestört, sondern für diszipliniert und vorbildlich halten.
Gründe für einen Arztbesuch sind oft gesundheitliche Probleme. Erst im
Gespräch wird dann die ausgeprägte Fixierung auf eine
gesunde Ernährung deutlich.
Die Therapie ist ähnlich wie bei der Magersucht. Neben bestimmten
Veränderung bei der Art der Ernährung bei starkem Untergewicht wird die
Störung psychotherapeutisch, beispielsweise mit einer
Verhaltenstherapie, behandelt. Dabei werden auch mögliche Ursachen der
Orthorexie aufgedeckt. Ziel ist es, den Betroffenen wieder einen
normalen Zugang zum Essen zu ermöglichen. Spaß und Genuss am Essen
stehen dabei im Vordergrund.
-------------------------------------
Da hilft nur eins, die Psychiaterphobie !!
Wenn man NIE einen Psychiater sehen will, dann ist die
"Psychiaterphobie" eine besonders vorteilhafte Form der angebl.
"psychischen Krankheit". Sie läßt sich noch dadurch steigern, daß jetzt
alle Psychiater mit Dr. Postel angesprochen werden können, und sie sehr
oft schon in Zivil und nicht mehr in Weiß rumlaufen, hinter jedem
Mißgünstigen könnte somit ein Psychiater stecken :-)
(siehe http://www.antipsychiatrie.de/io_nr10/durchbruch.htm)
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Wir gratulieren:
***FREEDOMS FOR ALL,
IN TIME FOR THE 4th…***
Alaska Supreme Court Strikes Down Forced Psychiatric Drugging Procedures
In a resounding affirmation of personal liberty and freedom, the Alaska
Supreme Court issued its long-awaited decision in Myers v. Alaska
Psychiatric Institute today. The court found Alaska's forced psychiatric
drugging regime to be unconstitutional when the state forces someone to
take psychiatric medications without proving it to be in their best
interests or when there are less restrictive alternatives.
Faith Myers, the appellant in the case, reacted to the decision saying,
"It makes all of my suffering worthwhile."
Myers' attorney, Jim Gottstein, said "By requiring the least intrusive
alternative to forced psychiatric drugging, this decision has the
potential to change the face of current psychiatric practice,
dramatically improving the lives of people who now find themselves at
the wrong end of a hypodermic needle." While he acknowledged that some
people find psychiatric drugs helpful, Gottstein said he pursued this
case because, in addition to the drugs' serious physical health risks,
he is concerned about the rights of those who find them both unhelpful
and intolerable. He continued, "For people who want to try non-drug
approaches, the research is very clear that many will have much better
long-term outcomes, including complete recovery after being diagnosed
with serious mental illness. This decision restores the rights of those
people to pursue that potential."
The Alaska Supreme Court decision noted the trial court's concern that
the statute did not allow the court to consider the problems with the
drugs even though "a valid debate exists in the medically/psychiatric
community as to the safety and effectiveness of the proposed treatment
plan." With this decision, trial courts are now required to consider the
safety and effectiveness of the drugs in deciding whether the proposed
psychiatric drugging is in the patient's best interest.
The Court's Decision also makes specific mention that Alaska Statutes
require the hospital to honor a patient's previously expressed desires
regarding psychiatric medications.
The full decision can be found on the Internet at
http://psychrights.org/States/Alaska/CaseOne/MyersOpinion.pdf.
Detailed background about The Law Project for Psychiatric Rights, a
non-profit organization, is available on the PsychRights web site:
http://psychrights.org/.
# # #
CONTACT:
James B. (Jim) Gottstein, Esq.
Law Project for Psychiatric Rights
406 G Street, Suite 206
Anchorage, Alaska 99501
Phone: (907) 274-7686) Fax: (907) 274-9493
jim@psychrights.org
http://psychrights.org
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Ein Posting des
Werner-Fuss-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Heute in der Nord-Taz: http://www.taz.de/pt/2006/07/29/a0277.1/text
Gegenüber der Taz bekundet Leander Haußmann die Echtheit seines Interesses:
"Das sind eigentlich Volkshelden, die stellvertretend für uns Rache am Establishment üben."
Der Theaterstapler
Gert Postel telefoniert wieder: Der Felix Krull unter Deutschlands Postangestellten will seine Lebensgeschichte von Leander Haußmann inszenieren lassen. Die "Frankfurter Rundschau" hilft mit
von HENNING BLEYL
"Hier ist Moll vom Bremer Theater. Wir bringen Gert Postels ,Doktorspiele' als Theaterstück raus - in der Regie von Leander Haußmann! Ist das was für Sie?" Klar doch! Alle Großen der Zeitgeschichte suchen irgendwann nach musischem Nachruhm. Und warum sollte nicht insbesondere der hochbegabte Hochstapler und Ärzteverarscher Postel seine Taten theatral gedoppelt sehen? Nur: Am Bremer Theater gibt es keinen Herrn Moll.
Wenigstens das Buch ist echt. Seit "Doktorspiele" 2001 bei Eichborn erschien, hatte es fünf Auflagen, derzeit aber stagniert der Verkauf. Handelt es sich also um verdecktes Marketing? Oder braucht "Studio Braun" neues Futter? Mehr Glück hat der Anrufer jedenfalls bei der Frankfurter Rundschau, wo man die Meldung vom Telefon weg in die Tasten haut. Postels Trick: Er ruft gern knapp vor Redaktionsschluss an, in forschem Chefton wird dann die Dringlichkeit der Angelegenheit verdeutlicht.
Bei der taz kommt die gönnerhafte Variante zum Einsatz: Haußmann wolle dem Blatt etwas Gutes tun, "Sie sollen es als erste haben und nicht die F.A.Z." Und wie sich das runtergesparte Bremer Theater eine Haußmann-Gage leisten soll? "Wenn Sie wollen, ruft er Sie selbst an." Was fünf Minuten später auch geschieht, allerdings in verdächtig ähnlicher Tonlage. Egal - die Rundschau genügt als Verteiler vollkommen, zumal Postel noch mal nachhilft. Als "Theatersprecher" ruft er bei der Deutschen Presseagentur (dpa) an und bestätigt die Nachricht. Radio Bremen verbreitet sie ohnehin vor Ort, via dpa gelangt die Meldung auch in alle anderen Winkel der Republik - inklusive Schwarzwälder Bote und ZDF-Theaterkanal. Das spätere dpa-Dementi ist abermaliger Berichtsanlass.
Operation gelungen, Patient zufrieden? Postel, der seine Urheberschaft nachdrücklich bestreitet, freut sich über die "elegante Platzierung" des Ansinnens bei Haußmann. Der habe bereits Interesse signalisiert, zumal sich die mediale Inszenierung prima als Prolog anböte. Motto: "Von der Ente zum Theaterstück." Gegenüber der taz bekundet Haußmann die Echtheit seines Interesses. Er sei zwar ein bisschen "überrollt", aber das Hochstapler-Thema als "typisch deutsches Phänomen" sei spannend: "Das sind eigentlich Volkshelden, die stellvertretend für uns Rache am Establishment üben." Zu klären sei freilich, ob sich Postel als Identifikationsfigur eigne. "Wie er seinen unbestreitbar großen IQ raushängen lässt, ist wahnsinnig großkotzig", sagt Haußmann, "aber dadurch fast schon wieder sympathisch."...
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Ein Posting des
Gert Postel Fan-Club
im Werner-Fuß-Zentrum
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.gert-postel.de
Der in der beigefügten Website dargestellt Fall ist inzwischen entschieden:
Die zwangsweise medizinische Verabreichung von Brechmitteln verstößt
gegen die Menschenwürde und ist Folter.
Ein Schadensersatz in Höhe von 10.000.- Euro wurde vom Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochen (Az.: 54810/00), wie am 11.
Junli bekannt gegeben wurde. (auch die Ärztezeitung berichtet darüber:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/07/19/132a0702.asp?cat=/politik
Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass auch die psychiatrischen
Zwangsbehandlungen endlich als Folter von diesem höchsten Europäischen
Gericht gesehen werden und nach der Entscheidung zugunsten von Vera
Stein letztes Jahr bald entsprechende Urteile anderer Opfern
psychiatrischer Folter zugesprochen werden.
Deshalb unser Hinweis: Eine Klage immer konsequent weiter verfolgen,
auch jenseits des Bundesverfassungsgerichts, der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte fällt offenbar immer wieder sehr gute Entscheidungen.
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http://www.elsa-freiburg.de/beregm05.php
In der vor einer Woche erschienen Nummer 15 der FamRZ, DER Fachzeitschrift für das gesamte Familienrecht, ist eine Abhandlung, auf die wir hinweisen möchten:
Unterbringung und Zwangsbehandlung
von Prof. Wolf-Dieter Narr und Thomas Saschenbrecker
Darin werden nicht nur die Ergebnisse einer Umfrage bei allen deutschen Vormundschaftsgerichten zur psychiatrischen Zwangsbehandlung der juristischen Fachöffentlichkeit vorgestellt, sondern auch der Beschluß des BGH vom 1.2.2006 - XII ZB 236/05 - wird kommentiert. Aus rechtlicher, menschenrechtlicher Perspektive wird festgestellt:
"Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft."
Ausführlich wird begründet, warum die Annahme des BGH Beschlusses weder rechtlich formell noch grundrechtlich substantiell zulässig ist.
Wir möchten diesen Artikel zur Lektüre besonders ans Herz legen.
Da nicht jede/r die FamRZ im Haus hat, schicken wir gerne eine Kopie der Abhandlung zu, bitte dafür einfach einen franktierten Rückumschlag an uns senden:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Man findet die aktuelle Ausgabe der FamRZ aber auch in jeder größeren Bibliothek, zumindest in der Bibliothek des nächsten Gerichts sollte sie ausliegen.
Mit freundlichen Grüßen
René Talbot und Uwe Pankow
Für den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
http://www.die-bpe.de
http://www.famrz.de/c02.htm
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Abhandlungen H. Grziwotz: Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft 1069
W. Gutdeutsch: Additionmethode bei Gleichrang von zwei Ehegatten. Weitere Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 15. 3. 2006 - XII ZR 30/04
1072
U. Gottwald: Zustimmung des Ehegatten zum Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung?
1075
W.-D. Narr / T. Saschenbrecker: Unterbringung und Zwangsbehandlung: Eine Nachfrage bei den Vormundschaftsgerichten
1079
Dokumentation
Gesetzgebung (D. Zieroth)
839
Schriftums-Hinweise (A. Nagel)
1085
Buchbesprechungen Münder, Familienrecht. eine sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung 5. Aufl. (Röchling) 1087
Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 3. Aufl. (Schröder) 1087
Boele-Woelki (Hg.), Common Core and Better Law in European Family Law, Vol. 10 (Schulz) 1088
Gerichtsentscheidungen
A. Bundesverfassungsgericht
BVerfG 31.05.2006 2 BvR 1673/04
u. 2 BvR 2401/04
§§ 115, 91 f. JGG, 176, 178 StVollZG: Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung für den Jugendstrafvollzug 1089
BVerfG 31.05.2006 2 BvR 1693/04
Art. 4 I GG: Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Schuldpflicht aus religiösen Gründen verfassungsgemäß 1094
BVerfG 10.02.2006 1 BvR 91/06
§ 12 II KitaG: "Wesentlich" behinderte Kinder können Regelkindergarten nicht besuchen [LS.] 1096
B. Bundesgerichtshof
XII. Zivilsenat
BGH 17.05.2006 XII ZB 250/03 § 138 I BGB: Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages [m. Anm. Bergschneider, S. 1098] 1097
BGH 03.05.2006 XII ZR 35/04 §§ 1603 II S. 1, 1607 BGB: Erhöhter Selbstbehalt im Rahmen der Ersatzhaftung der Großeltern 1099
BGH 17.05.2006 XII ZR 54/04 § 1610 II BGB: Ausbildungsunterhalt bei Ausbildungsablauf Realschule - Lehre - Fachoberschule - Fachhochschule [m. Anm. Luthin, S. 1104] 1100
BGH 10.05.2006 XII ZB 267/04 § 233 ZPO: Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax 1104
BGH 10.05.2006 XII ZB 145/05 § 233 ZPO: Bei vorhersehbaren Erkrankungen muss RA rechtzeitige Erledigung bzw. Fristverlängerung sicherstellen 1106
BGH 10.05.2006 XII ZB 42/05 §§ 238 II, 522 I S. 4 ZPO: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, auch wenn nicht gleichzeitig der Verwerfungsbeschluss angefochten wird - § 139 I ZPO: Gelegenheit zur Stellungnahme erforderlich [LSe] 1106
BGH 06.06.2006 XII ZR 80/06 §§ 712, 714, 719 II ZPO: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung, wenn kein Vollstreckungsschutzantrag gestellt wurde [LS.] 1107
BGH 17.05.2006 XII ZB 233/05 § 72 Nr. 1 GKG a. F.: Anwendung der Vorschrift bei Beschwerdeeinlegung nach dem 30.06.2005 1107
Weitere Senate
BGH 25.04.2006 XI ZR 271/05 § 288 I S. 1 BGB a. F.: Gesetzlicher Zinssatz bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages [LS.] 1107
BGH 25.04.2006 VI ZR 114/05 § 844 I BGB: Naturalunterhalt gemäß § 1612 I S. 2 II BGB als gesetzlich geschuldeter Unterhalt [m. Anm. Luthin, S. 1110] 1108
BGH 11.05.2006 IX ZR 42/05 §§ 2213, 2214 BGB, 35 ff. InsO: Unter Testamentsvollstreckung stehender Nachlass fällt in die Insolvenzmasse 1111
BGH 03.05.2006 VIII ZB 88/05 § 119 I Nr. 1b GVG: Rechtsmittelzuständigkeit wird durch Wohnsitzverlegung der Partei ins Ausland nicht berührt [LS.] 1114
BGH 16.05.2006 X ARZ 41/06 § 36 I Nr. 3 ZPO: Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichtsstands für einfache Streitgenossen auch bei möglicher Berührung des Bankgeheimnisses [LS.] 1114
BGH 27.04.2006 VII ZB 116/05 § 91 I S. 1 ZPO: Kosten für Mahnschreiben sind keine Kosten des Rechtsstreits 1114
BGH 24.05.2006 IV ZB 47/05 §§ 327, 519 ZPO: Wirksamkeit der Urteilszustellung bei korrigierbaren Fehlern - Zulässigkeit einer unvollständige/unrichtige Angaben enthaltenden Rechtsmittelschrift 1114
BGH 04.05.2006 V ZB 130/05 § 519 II ZPO: Wirksamkeit einer Berufungsschrift trotz fehlerhafter Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens 1117
BGH 27.04.2006 I ZR 237/03 §§ 693 II a. F., 167 ZPO: Keine Zustellung "demnächst", wenn der ASt. bei Verzögerungen seitens des Mahngerichts nicht nachfragt [LS.] 117
C. Bundesarbeitsgericht
BAG 05.04.2006 3 AZB 61/04 § 115 ZPO: Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen - Arbeitsgerichtliche Bestandsstreitigkeiten als persönliche Angelegenheiten i. S. des § 1360a IV BGB 1117
D. Bundesfinanzhof
BFH 24.03.2006 III R 41/05 §§ 66, 70 II EStG: Kein Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn Eltern in Deutschland leben, aber in der Schweiz arbeiten [LS.] 1119
E. Sonstige Gerichte
1. Ehegüterrecht / Sonstiges Familienvermögensrecht
OLG Thüringen 05.08.2005 1 UF 519/04 §§ 780, 791 BGB: Abgrenzung konstitutives/deklaratorisches Schuldanerkenntnis - § 1378 V BGB: Verjährung der Ausgleichsforderung in drei Jahren 1119
OLG Bremen 09.09.2005 4 W 24/05 §§ 741, 742, 749 I BGB: Bruchteilsgemeinschaft von Ehegatten, die im Güterstand der Gütertrennung leben, am Sparkonto 1121
OLG Köln 20.12.2005 4 U 17/05 § 426 I S. 1 BGB: Gesamtschuldnerausgleich unter geschiedenen Ehegatten bei gemeinsamem Kredit [LSe] 1123
LG Paderborn 23.06.2005 3 O 105/05 § 313 BGB: Ausgleich ehebedingter Zuwendungen bei Gütertrennung 1123
2. Nachehelicher Unterhalt
OLG München 28.11.2005 16 UF 1262/05
u. 16 WF 1795/05
§ 1578 BGB: Übergangsgeld nach § 24 SGBII ist Einkommen des Bedürftigen 1125
OLG Celle 04.01.2006 15 UF 128/05 §§ 1578 I S. 1, 1581 BGB: Behandlung des Familienzuschlags nach § 40 I Nr. 1, Nr. 3 BesG im Rahmen nachehel. Unterhaltw 1126
OLG Oldenburg 31.01.2006 12 UF 91/05 Zur Berücksichtigung des Splittingvorteils - § 40 I Nr. 3 BBesG: Zurechnung des Familienzuschlags 1127
3. Verfahrensrecht
a) Erstinstanzliches Verfahren
OLG Dresden 21.04.2006 21 ARf 8/06 § 23b GVG: RA-Kosten wegen Verzugs beim Unterhalt als Familiensache 1128
b) Prozesskostenhilfe
OLG Frankfurt/M. 14.10.2005 5 WF 203/05 § 114 ZOP: PKH für Aufhebung einer Scheinehe 1128
OLG Dresden 11.10.2005 21 WF 744/05 §§ 114 ZPO, 1599 BGB: PKH rechtfertigender Anfangsverdacht für Vaterschaftsanfechtungsklage 1129
AmtsG Luckenwalde 09.11.2005 31 F 151/05 §§ 114, 253 ZPO: Unzulässige Bedingung "Bewilligung von PKH" 1130
OLG Brandenburg 09.03.2006 15 WF 103/06 §§ 114 ZPO, 1632 IV BGB: Rechtsschutzbedürfnis für Verbleibensanordnung schon bei drohender Gefahr eines Herausgabebestrebens 1132
OLG Nürnberg 19.04.2006 11 WF 240/06 § 115 ZPO: Steuererstattung als Teil der laufenden Einkünfte 1132
OLG Hamm 20.01.2005 2 WF 8/05 § 115 I S. 3 Nr. 2 ZPO: Berücksichtigung der Erhöhung des Grundfreibetrags 1133
OLG Karlsruhe 31.03.2006 20 UF 145/05 §§ 114, 119 ZPO: PKH für lediglich verfahrensbegleitende Rechtswahrnehmung in der zweiten Instanz 1134
OLG Koblenz 07.11.2005 5 W 691/05 § 120 IV ZPO: Abänderung der bewilligten PKH wegen Vergleichszahlung 1134
OLG Karlsruhe 13.12.205 19 W 62/05 § 120 IV ZPO: Abänderung der bewilligten PKH wegen Vergleichszahlung 1135
OLG Stuttgart 31.03.2006 8 W 132/06 § 120 IV ZPO: Sonstige Beendigung bei Ruhen des Verfahrnes 1135
OLG Stuttgart 28.03.2006 8 W 36/06 § 120 IV S. 3 ZPO: Keine Abänderung der PKH-Bewilligung, wenn Gericht Fristablauf mit zu vertreten hat 1136
OLG Zweibrücken 24.04.2060 2 WF 68/06 § 121 ZPO: Uneingeschränkte Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen RA 1137
c) Einstweiliger Rechtsschutz
OLG Koblenz 05.04.2006 13 WF 261/06
§ 641d ZPO: Keine einstw. AO, wenn Mutter und Kind sich selbst unterhalten können 1137
d) Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
AmtsG Kleve 12.04.2006 19 F 77/06
§ 24 II Nr. 3 RPflG: Zuständigkeit des Rechtspflegers für Aufnahme des Antrages im Verfahren auf Übertragung der elterl. Sorge [m. Anm. Roth, S. 1140] 1138
OLG Karlsruhe 03.05.2006 19 AR 9/06
§§ 36 I Nr. 6 ZPO, 1600a, 1629, 1795, 1909 BGB: Zuständigkeit des VormG für Anordnung einer Ergänzungspflegschaft 1141
AmtsG Koblenz 20.05.2005 20 F 414/04
§ 33 FGG: Gewaltanwendung bei Vollstreckung der Kindesrückführung 1141
OLG Schleswig 01.02.2006 2 W 17/06
Art. 23 EGBGB, § 5 I S. 1 AdWirkG: Zuständigkeitsbestimmung im Adoptionsverfahren bei Annahme eines ausl. Kindes 1142
OLG Celle 10.11.2005 10 UF 268/05
§ 1361b I BGB: Wohnungszuweisung bei Getrenntleben für Unterlassungs-AO nach GewSchG 1144
LG Kassel 05.07.2005 1 T 108/05
§§ 114 ZPO, 1 ff. GewSchG: Rechtsschutzinteresse für Unterlassungs-AO nach GewSchG 1144
AmtsG Wiesbaden 01.03.2005 533 F 355/04 EA I
§ 1 GewSchG: Keine Wohnungszuweisung bei Bedrohung infolge einer geistigen Grunderkrankung [m. Anm. Nagel] 1145
4. Kindschaftsrecht
a) Elterliche Sorge
OLG Zweibrücken 09.05.2005 6 UF 4/05
§ 1684 BGB: Zum begleiteten Umgang bei "PAS" [LS. m. Am. Ewers] 1145
OLG Nürnberg 06.03.2006 9 WF 1546/05
§ 1684 BGB: Keine zwangsweise Anordnung der Teilnahme an fachpsychologischer Beratung 1146
b) Unterhalt
OLG Koblenz 19.07.2005 7 WF 338/05
§§ 1601 BGB, 323 ZPO: Abänderung eines Kindesunterhaltsvergleichs 1147
OLG Karlsruhe 02.03.2006 18 WF 4/06
§§ 1601 BGB, 323 ZPO: Abänderung eines Prozessvergleichs - § 1603 BGB: Umzug des Unterhaltsschuldners zu Lebensgefährtin - (Keine) Reduktion des Selbstbehalts wegen Zusammenleben mit neuem Partner - § 115 ZPO: Berücksichtigung von Fahrtkosten [LSe] 1147
OLG Thüringen 05.08.2005 1 UF 55/01
§§ 1607 III S. 2, 1610 III, 1592 Nr. 2 BGB: Kein Kostenerstattungsanspruch des Scheinvaters im Vaterschaftsanfechtungsverfahrens nach vorheriger urkundlicher Anerkennung der Vaterschaft 1148
LG Bielefeld 24.01.2006 20 S 118/05
§ 1607 III BGB: Scheinvaterregress, wenn der Scheinvater in Kenntnis seiner Nichtvaterschaft Unterhalt geleistet hat 1149
5. Vormundschaft / Rechtliche Betreuung / Pflegschaft
OLG Frankfurt/M. 23.05.2005 20 W 436/05
§§ 1835 f. BGB, 1 I S. 2 BVormG: Vergütungsfähigkeit von Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten [m. Anm. Bienwald; s. 1152] 1151
OLG München 17.05.2006 33 Wx 15/06
§ 4 I VBVG: Keine Vergütungskürzung bei unerhobener Umsatzsteuer 1152
6. Strafrecht
OLG Stuttgart 17.05.2006 1 Ws 128/06
§§ 44 BDSG, 203 I Nr. 4 StGB: Befugnis von Kinderschutzbundmitarbeitern zur Weitergabe von Daten an das FamG 1153
7. Sozialrecht
OVG Münster 25.11.2005 19 E 808/05
§§ 11, 14 ff. SchfkVO, 92 I SchulG NW: Keine Kostenübernahme für Begleitperson eines behinderten Kindes im Schülerspezialverkehr [LS.] 1154
VerwG Gelsenkirchen 17.02.2006 3 K 4954/04
§§ 76 II Nr. 3 BSHG a. F., 3 II GSiG: Anteilige Berücksichtigung einer Haftpflichtversicherung für Behinderte [LS.] 1154
Recht der Ausbildungsföderung
VerwG Kassel 04.11.2005 5 E 2631/04
§§ 26, 28 BAföG, 45, 50 SGBX: Grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung bei Verschweigen gewährter Privatdarlehn 1154
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Stand: 1. August 2006
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 19.08.2006, 17:55
Wir freuen uns sehr, dass wir die Abhandlung von Prof. Wolf-Dieter Narr und R.A. Thomas Saschenbrecker:
UNTERBRINGUNG UND ZWANGSBEHANDLUNG
die in der FamRZ Nr. 15 am 1. August erstveröffentlicht wurde, mit freundlicher Genehmigung der beiden Autoren und der FamRZ inzwischen im Internet veröffentlichen können (siehe Anhang): http://www.die-bpe.de/kritik
Damit wird die Diskussion darüber, dass psychiatrische Zwangsbehandlung rechtswidrig und somit ein Verbrechen ist, von der größten und renommiertesten Zeitschrift geführt, die es zum gesamten Familienrecht in Deutschland gibt: http://www.famrz.de
In einer Auflage von 14.000 Exemplaren gedruckt, ist sie die "Pflichtlektüre" der VormundschaftsrichterInnen und aller anderen JuristenInnen in diesem Rechtsgebiet.
Die Abhandlung hat zwei Teile:
- die Auswertung einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten in Deutschland. (Der Rücklauf der Umfrage wurde uns inzwischen von Prof. Narr ausgehändigt und steht unseren Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung)
- die Kritik des BGH Beschlusses vom 1.2.2006. Mit einer grund- und menschenrechtlichen Argumentation wir nachgewiesen, das die Annahmen, die dem BGH-Beschluss zugrunde lagen, mehrfach rechtsfehlerhaft sind.
Dieser Beschluss wird daher bei einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (oder nötigenfalls sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) zu Fall gebracht werden.
Daran, dass auch die DGPPN bis heute auf Ihrer Homepage als "Aktuell" unverändert NUR den Beschluss des Celler Oberlandesgerichts veröffentlicht - in dem die Unrechtmäßigkeit von Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht festgestellt wird - und damit jeden Hinweis auf den BGH Beschluss unterlassen hat, wird offensichtlich, dass auch von Seite der psychiatrischen Chefärzte anerkannt wird, dass die psychiatrische Zwangsbehandlung mit den betreuungsrechtlichen Gesetzen unvereinbar ist, siehe: http://www.dgppn.de und http://www.dgppn.de/aktuell/olg_celle.htm
Nach einer eingehenden Prüfung des BGH Rezept-Beschlusses hat unsere Mitgliederversammlung am 8.8.2006 folgende Erklärung und Vorgehensweise beschlossen:
Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen !
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:
Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im Internet mit der Adresse www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: "Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir: ¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten, denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage.
Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden, dass erst alle unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss, in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit genau festgelegt sind.
Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL, Zitat:
"Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung ein schweres Verbrechen.
Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin - www.die-bpe.de
http://www.die-bpe.de/kritik/
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Schirmherr: Gert Postel
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Internetversion mit freundlicher Genehmigung der beiden Autoren und der FamRZ , die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, die die Abhandlung im Heft Nr. 15 vom 1. August 2006, Seite 1079 - 1083, erstveröffentlicht hat:
Unterbringung und Zwangsbehandlung
Eine Nachfrage bei den Vormundschaftsgerichten
von Prof. Dr. Wolf Dieter Narr,
und Wiss. Mitarbeiter Thomas Saschenbrecker, Berlin
Es mag auf den ersten Blick eine innere Logik haben, dass ein Betreuter, der zu Behandlungszwecken gemäß S1 1906 I Nr. 2 BGB geschlossen untergebracht wird, dort auch gegen seinen Willen behandelt werden darf. Im Zuge der Rechtsprechung des BGH1 sind insbesondere in Entscheidungen des OLG Celle2 jedoch Zweifel darüber aufgekommen, § 1906 1 Nr. 2 BGB als Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung anzunehmen.
Nicht hinreichend beachtet wurden in der bisherigen Praxis - so jedenfalls die Ansicht des OLG Celle und der ihr folgenden Literaturrneinungen3 - die Grundrechte eines Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 II S. 1 GG.
Dieser Sachverhalt war für das Institut für Grundrechte und öffentliche Sicherheit an der Freien Universität Berlin Anlass, bei den Vormundschaftsgerichten in einer Totalerhebung nachzufragen, wie es um die Wahrung der Grundrechte bei der Zwangsbehandlung eines Betreuten stehe. An der Umfrage haben 388 Vormundschaftsgerichte von angeschriebenen 694, also mehr als 50 von Hundert teilgenommen.
1. Der Beschluss des OLG Celle
Der Beschluss des OLG Celle v. 10.8.20054, setzt sich mit der Frage der Zulässigkeit der Zwangsbehandlung eines Betreuten während einer betreuungsrechtlichen Unterbringung nach § 1906 II BGB zum Zwecke der Heilbehandlung auseinander:
Diesem Beschluss des OLG Celle liegt die Einwilligung des Betreuers in die zwangsweise medikamentöse Behandlung eines Betreuten mit einem Neuroleptikum zugrunde. Auf entsprechenden Antrag hin hatte das Amtsgericht nach vorausgegangener Anhörung des zu diesem Zeitpunkt bereits in geschlossener stationärer Behandlung befindlichen Betreuten die medikamentöse Behandlung mit Neuroleptika gegen dessen Widerstand genehmigt.
Aus ärztlicher Sicht sei der Patient, so die Ausgangsentscheidung in ihren Gründen, als dringend behandlungsbedürftig anzusehen. Eine Entlassung sei nicht vertretbar, da damit gerechnet werden müsse, dass sich der aus ärztlicher Sicht behandlungsbedürftige Betreute selbst gefährde und sich sein Gesundheitszustand verschlechtere.
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hat das Landgericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Landgericht angeführt, dass die medikamentöse Behandlung des Betreuten unumgänglich und eine Besserung des Krankheitsbildes nur bei Behandlung mit Neuroleptika denkbar sei. Ohne diese Behandlung sei keine Besserung seines schweren Krankheitsbildes möglich. Diese müsse darum auch gegen seinen Willen vorgenommen werden.
Gegen diese Entscheidung hat der von Zwangsmedikation Betroffene erneut sofortige Beschwerde eingelegt. Der 17. Zivilsenat des OLG Celle hat sie für begründet erachtet. Er hat die angefochtene Entscheidung des Landgerichts zunächst aufgehoben und das Verfahren auch aus anderen Gründen an das Landgericht zurückverwiesen.
Entgegen den den Beschlüssen stillschweigend zugrunde liegenden Auffassungen des Amtsgerichts und Landgerichts sei - so das OLG Celle in seiner Entscheidung - eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.
Der 17. Zivilsenat des OLG Celle vertritt in seiner Entscheidung im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Thüringen5 die Auffassung, auch die stationäre Zwangsbehandlung sei auf der Grundlage des Betreuungsrechts als rechtlich nicht zulässig anzusehen6. Eine ausreichende Rechtsgrundlage fehle. Das OLG Celle lehnt sich hierbei an die Entscheidung des BGH zur ambulanten Zwangsbehandlung 7 an.
Die in der Rechtsprechung geäußerte Gegenmeinung8 unterstellt die betreuungsrechtliche Zwangsmedikation grundsätzlich als zulässig. Sie sieht die Regelungen des § 1906 I Nr. 2
bzw. des § 1906 IV BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an. Als ausfüllendes Kriterium für die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung reiche deren Verhältnismäßigkeit angesichts der ansonsten drohenden gewichtigen Gesundheitsschäden aus. Dabei wird teilweise die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit auf die Fälle lebensnotwendiger Behandlungen beschränkt.
Diese Gegenmeinungen verwirft das OLG Celle als unzutreffend.
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH9 und des BVerfG10 vertritt der Senat den Standpunkt, jede Zwangshandlung gegen den Widerstand des Betreuten bedürfe einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage durch ein formelles Gesetz. Soweit dieses formelle Gesetz teilweise in der Regelung des § 1906 I Nr. 2 bzw. § 1906 IV BGB gesehen werde, überzeuge diese Auffassung nicht. Der sprachlich eindeutige Gesetzestext enthalte nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen, nicht jedoch die Befugnis zur - gemessen an der Eingriffsintensität - deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung.
Damit thematisiert eine höchstrichterliche Entscheidung die Frage der Zulässigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung eines Betreuten unter dem Aspekt des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit Art. 2 II S. 1 GG. Wegen des Gesetzesvorbehaltes darf in Grundrechte grundsätzlich nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes eingegriffen werden, Art. 2 II S. 2 GG. Bei einer Zwangsbehandlung wird in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 II S. 1 GG eines Betreuten eingegriffen, bei einer Unterbringung in das Grundrecht der Freiheit der Person nach Art. 2 II S. 2 GG.
Eine Rechtsgrundlage für einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ist im Betreuungsrecht aber gerade nicht ersichtlich11.
Der sprachlich eindeutige Gesetzestext des § 1906 BGB enthalte, so das OLG Celle, nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. unterbringungsähnlichen Maßnahmen, nicht jedoch die Befugnis zur deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung.
Zwar könne der Wortlaut des § 1906 1 Nr. 2 BGB nahe legen, dass derjenige, der zu Behandlungszwecken geschlossen untergebracht sei, dort auch gegen seinen Willen behandelt werden dürfe. Der Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes sei dieser Annahme jedoch ausdrücklich nicht gefolgt und habe von der gesetzlichen Regelung der Zwangsbehandlung ausdrücklich abgesehen12. Dementsprechend habe der Gesetzgeber auch die Zwangsbefugnisse für den Betreuer geregelt. In § 70g V FGG habe er die Befugnis zur Gewaltanwendung nur vorgesehen, um den Betreuten eventuell zwangsweise unterzubringen, nicht jedoch, ihn auch zwangsweise zu behandeln.
Vor diesem Hintergrund sei die Regelung des § 1906 BGB nicht als hinreichende formelle Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung anzusehen. Eine andere Rechtsgrundlage für die Zwangsbehandlung nach den Landesgesetzen sei nicht ersichtlich. Aus diesem Grund sei die Rechtswidrigkeit der Zwangsbehandlung des Betroffenen festzustellen.
2. Die Fragestellung an die Vormundschaftsgerichte
In der Praxis der Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte wie auch bei der Anwendung von Zwang bei der medikamentösen Behandlung Betreuter mit Neuroleptika im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 BGB in einer psychiatrischen Anstalt nahm man bisher überwiegend an, die Zwangsbehandlung während einer stationären Unterbringung auf einer
geschlossenen Abteilung durch den Betreuer sei nach § 1906 I BGB zulässig. Sie werde durch die Entscheidung des BGH zur ambulanten Zwangsbehandlung13 nicht berührt.
Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung, der sich in neueren Entscheidungen auch der 9. Zivilsenat des OLG Thüringen in Abkehr von früheren Entscheidungen des in 2002 befassten 6. Zivilsenates wieder angeschlossen hat14, leitete man aus den Regelungen des § 1906 I Nr. 2 bzw. des § 1906 IV BGB eine ausreichende Rechtsgrundlage nicht nur für die freiheitsentziehenden Maßnahmen, sondern auch für die Zwangsbehandlung eines Betreuten mit Neuroleptika ab. Kriterium für die Zulässigkeit der Zwangsbehandlung sei deren Verhältnismäßigkeit angesichts ansonsten drohender gewichtiger Gesundheitsschäden.
Vor diesem Hintergrund wurde allen deutschen Vormundschaftsgerichten der zu Beginn der Erhebung unveröffentlichte Beschluss des OLG Celle15 verbunden mit den Fragen zugesandt, ob dieser Beschluss des OLG Celle v. 10.8.2005 auf künftige Entscheidungen in der jeweiligen vormundschaftsgerichtlichen Praxis Einfluss haben werde, und inwieweit man die Entscheidung als bindend für die Rechtsprechungspraxis der jeweils befragten Vormundschaftsgerichte ansehe.
Im Einzelnen wurden sämtliche 694 deutsche Vormundschaftsgerichte gebeten, prognostisch für ihre künftigen Entscheidungen unter folgenden Optionen auszuwählen:
- "Wir werden uns der Meinung des OLG in künftigen Entscheidungen nicht anschließen"
- "Wir werden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit künftig einer noch strengeren Tatsachenprüfung unterwerfen und nur noch in streng auszulegenden Ausnahmefällen, wie akute Lebensgefahr, einer psychiatrischen Zwangsbehandlung zustimmen"
-"Wir sehen wie das OLG Celle keine gesetzliche Grundlage
für Zwangsbehandlung aus dem geltenden Betreuungsrecht."
Die Gerichte wurden außerdem gebeten, gegebenenfalls ihre jeweilige Einschätzung zu kommentieren.
Insgesamt haben von 694 angefragten Gerichten 388, mithin 56 % die Anfrage des Institutes für Grundrechte und öffentliche Sicherheit an der FU Berlin beantwortet. Unter den 388 Antworten waren 66 Antworten ohne eindeutige Zuordnung zu den Fragen. Teilweise wurde dieses Versäumnis mit differierenden Rechtsansichten der einzelnen mit vormundschaftsgerichtlichen Angelegenheiten befassten Richter eines Gerichtes begründet Teilweise verwiesen die 66 nicht eindeutigen Antworten der Amtsgerichte auf Erlasse der Ministerien, die die Teilnahme an Forschungsprojekten und damit an der Befragung von einer ministeriellen Zustimmung abhängig machten. In mehreren Antwortschreiben wurde eine Teilnahme aus Zeitgründen abgelehnt. Eine größere Anzahl der Vormundschaftsgerichte, die ohne eindeutige Zuordnung antworteten, wollte keine schematisierte Antwort geben und verwies auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung. Dabei sollte teilweise der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Tragen kommen. Einzelne Antwortschreiben enthielten auch den Hinweis, man habe derartige Fälle in der Praxis noch nicht entschieden.
Im Ergebnis schlossen sich 98,716 der befragten Gerichte, also 25,5 %, vorbehaltlos dem Urteil des OLG Celle an: Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Behandlung gegen den Willen eines Betreuten sei abzulehnen.
144,6 der befragten Gerichte, mithin 37 % lehnten die Beschlussfassung des OLG Celle zur Unzulässigkeit der Zwangsbehandlung ab und sahen in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG München und des OLG Schleswig17 in den Regelungen des § 1906 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 IV BGB eine hinreichende Rechtsgrundlage. In der Hauptsache wurden Praktikabilitätserwägungen geäußert. In der Praxis sei eine Unterbringung nach § 1906 I Nr. 2 BGB nicht durchführbar und sinnentleert, enthielte die Rechtsnorm nicht zugleich eine Ermächtigungsgrundlage zur Behandlung gegen den Willen. Eine Unterbringungsgenehmigung zum Zwecke der Heilbehandlung - so die hier vielfach geäußerte Meinung - liefe ansonsten auf eine bloße Verwahrung hinaus.
Eine andere Sicht der Dinge allerdings - so die Meinung der ablehnenden Gerichte - sei gleichwohl zu vertreten18, falls eine Patientenverfügung vorliege und der erklärte Wille des Betroffenen einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika entgegenstehe. Das war der Sachverhalt im vom OLG Celle entschiedenen Fall, wenngleich der Senat in seinen Entscheidungsgründen obiter dictum keinen Zweifel daran beließ, dass er in der geltenden gesetzlichen Regelung keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung sehe.
79,5 der befragten Gerichte, also 20,5 %, wollten den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker als bisher in die jeweilige Meinungsfindung einfließen lassen, ob Zwangsbehandlung im Einzelfall zulässig sei oder nicht. Hier wurde eine Entscheidung zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung verstärkt von der jeweiligen Einwilligungsfähigkeit, partiell aber auch vom Vorhandensein eines natürlichen Willens abhängig gemacht.
In den geäußerten Meinungen der befragten Gerichte ist indes durchweg der Wunsch nach Rechtsklarheit zu erkennen, vornehmlich durch eine Entscheidung des BGH aber auch durch gesetzgeberisches Handeln.
Lediglich insgesamt drei der befragten Gerichte nahmen explizit zur Frage eines Grundrechtseingriffes in die körperliche Unversehrtheit Stellung und lehnten bereits aufgrund bisheriger ständiger Rechtsprechung eine Zwangsmedikation ab.
3. Die Praxis der Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte
Die Befragung der Gerichte zur Anwendung der Grundrechte im Rahmen einer stationären Behandlung zeigt erhebliche Differenzen, teilweise selbst innerhalb des Fachbereiches der einzelnen Gerichte auf, wenn es um die Frage der Zulässigkeit der Zwangsbehandlung bei einem Betreuten geht.
Auf die grundrechtsrelevante und vom OLG Celle thematisierte Frage, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Anwendung von Zwang gegen den körperlichen Widerstand des Betroffenen bei der Medikation mit Neuroleptika und den damit verbundenen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht gegeben sei, gehen die Antworten in der überwiegenden Mehrzahl nicht ein.
Häufig äußern die Fachgerichte in diesem Zusammenhang, dass sich jedwede schematische Lösung in Unterbringungssachen verbiete und der Einzelfall zu prüfen sei, obgleich für Einzelfallentscheidungen und Prüfung derselben kein Raum sein kann, wenn und soweit grundrechtliche Fragen hinsichtlich der Eingriffsnorm hinreichend geklärt wären. Dies aber ist, zumindest unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Celle, nicht der Fall.
Vielfach dürfte das Grundrechtsverständnis der Amtsgerichte bezüglich künftiger Entscheidungen zur Genehmigung einer medikamentösen Zwangsbehandlung primär durch Praktikabilitätserwägungen geprägt sein. Die einschlägige Ansicht verweist darauf, man lasse ansonsten der Unterbringung zum Zwecke der Heilbehandlung einen Verwahrcharakter zukommen und entleere die Norm des § 1906 I Nr. 2 BGB ihres Sinnes.
In diesem Zusammenhang ist auch der Verweis einzelner Gerichte vorzufinden, dass man "bislang immer selbstverständlich vorausgesetzt" habe, "eine Unterbringung von Betroffenen" gestatte auch die Zwangsmedikation der untergebrachten Personen durch die in der Psychiatrie behandelnden Ärzte. Diesem Selbstverständnis gemäß habe man in der bisherigen Praxis auch keine Anträge auf Genehmigung einer Behandlung gegen den Willen eines Betroffenen bearbeitet, sondern im Zuge einer Unterbringung nach 5 1906 1 Nr. 2 BGB eine Zwangsbehandlung mehr oder minder geduldet.
Die Fachgerichte bewerten die Frage der Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung in der vormundschaftsgerichtlichen Praxis äußerst unterschiedlich. Je nach zuständigem Vormundschaftsgericht, teilweise auch je nach Zuständigkeit des befassten Vormundschaftsrichters im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes des Gerichtes wird eine Zwangsbehandlung eines Betreuten zulässig erachtet oder mangels Rechtsgrundlage abgelehnt. So entscheidet letztlich der Zufall des Gerichtsorts, ob und inwieweit der jeweils Betroffene einer solchen Maßnahme gegen seinen Widerstand in einer psychiatrischen Anstalt mit Neuroleptika behandelt wird oder nicht.
Gleichwohl hat eine größere Anzahl der befragten Gerichte die Anfrage dahingehend beantwortet, die Rechtsprechung des OLG Celle in eigenen künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen und die Behandlung eines Betreuten gegen seinen Willen mit Neuroleptika künftig mangels Rechtsgrundlage nicht zu genehmigen. Lediglich drei der gefragten Gerichte gaben allerdings an, dies sei auch bisherige Rechtsprechung des befragten Fachgerichtes gewesen.
4. Kommentar zum Beschluss des BGH v. 1.2.2006
Nach Abschluss der Umfrage hat der BGH einen Beschluss gefasst und sich zu den Fragen in einem obiter dictum geäußert19 Der BGH unterstreicht dabei die hohe normative Bedeutung von Art. 2 II GG. Und doch unterläuft er den starken Schutz der Integrität des Menschen. Er behauptet, das Recht des Betreuers den von ihm Betreuten notfalls entgegen dessen geäußertem Willen zwangsweise unterzubringen, impliziere konsequenterweise, dass der Betreuende zusätzlich erneut gegen den Willen des Betreuten in diverse Formen der von Ärzten oder medizinischem Personal ausgeübten Zwangsbehandlung einzuwilligen vermöge. Dies sei rechtens. Diese Annahme ist mehrfach rechtsfehlerhaft. Sie arbeitet zum einen mit der Annahme einer implikativ gegebenen Ermächtigung. Diese ist aber rechtlich formell und grundrechtlich substantiell unzulässig. Sie verkennt zum zweiten die fundamentale Bedeutung von Art. 2 II GG insbesondere i. V mit Art. 1 I S. 1 GG und mit Art. 19 und 20 I S. 1 GG und Art. 104 1 GG. Art. 2 II GG kann als dauernd gültige, personal bezogene norma normans von einer norma normata nur in genau festgelegten Ausnahmen zeitlich und sachlich punktuell durchbrochen werden. Das heißt zugleich, dass der Gesetzesvorbehalt, durch einfache Gesetze zu verrechtlichen, nicht nur substantiell im Sinne der Wesensgehaltsklausel begrenzt auszuführen, sondern auch prozedural-formell festzulegen ist.
a) Weil die Integrität der Person als unmittelbar geltendes Menschenrecht höchsten Verfassungsrang besitzt, darf in diese Integrität äußerstenfalls nur eingegriffen werden, wenn rechtlich genau, notfalls durch abschließende Kasuistik explizit statuiert wird, wann, warum, wie und von wem mit welchen Mitteln ausnahmsweise die Integrität einer Person vorübergehend und im Einzelfall verletzt werden darf. Mit anderen Worten: An einzelgesetzlich ausgeführte Vorbehalte entgegen der kategorischen Geltung des Grundrechts auf die Integrität jedes Einzelnen sind die äußersten Anforderungen an Präzision und der durchgehenden, vorab geltenden Berechenbarkeit zu stellen. Die Allgemeinheit des Gesetzes ist in diesem Falle nur zulässig, wenn keine Person vorab diskriminiert wird. Die Allgemeinheit des Gesetzes ist grundrechtswidrig, wenn im vorstehenden Fall eine betreuende Person, ein Arzt, eine Person des Pflegepersonals einer Krankenanstalt, die erwiesene Willensunfähigkeit bzw. seinen nachgewiesenen selbstzerstörerischen akuten Zustand vorausgesetzt, entscheiden kann, ob eine Zwangshandlung vorgenommen werden muss und wie sie erfolgen darf. Dass der BGH sogar so weit geht, medikamentöses Experimentieren zu erwägen und zuzulassen, zeigt wie sehr sich das hohe Gericht auf die Gleitfläche des Zwangs und medizinisch professioneller Stellvertretung in Bezug auf die Gesundheit des Betreuten eingelassen hat. Als könnten sich - Professionalisierung und Fürsorge hin oder her - irgendeine Institution und deren kompetente Vertreter die Kompetenz anmaßen, die Gesundheit eines anderen Menschen in ihrer umfassenden Integrität körperlich und psychisch-geistig zu repräsentieren, sprich: zu vergegenwärtigen. Kurzum: wenn der Gesetzgeber wollte, dass an einem betreuten Menschen, der infolge der Entscheidung des Betreuenden zwangsweise in eine Anstalt eingewiesen worden ist, sei es ambulant, oder gelte die Verweildauer längere Zeit, medizinisch professionell ausgeübte Zwangseingriffe in seine Integrität vorgenommen werden dürfen, dann müsste er dies nicht nur zum einen explizit beschließen. Der Gesetzgeber müsste zum anderen das Gesetz und die Handhabung des Gesetzes distincte et clare festlegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe, vage Vermutung von Kompetenzen in Richtung Medizin und Ähnliches mehr sind hier nicht zulässig. Sonst handelte es sich von vornherein um ein gesetzeswidriges Gesetz.
b) Immanent im Duktus des BGH-Beschlusses verbleibend wurde unterstellt (s. o. a), unter Umständen sei nach entsprechend deutlichem und klarem Gesetz - das also die Rechtssicherheit des Grundrechtsträgers der Person entgegen allen präventiven Verwässerungen radikal ernst nimmt20 - ein hochgradig voraussetzungsvoller Zwangseingriff in die Integrität von Menschen möglich, wenn zugleich vorausgesetzt wird, eine andauernd kontrollierte, prinzipiell öffentlich einsehbare, institutionell ausgewiesene und detailliert geregelte Prozedur sei gewährleistet.
Diese Unterstellung widerspricht dem Grund- und Menschenrecht auf eine rundum geltende Integrität des Menschen und den damit notwendig verbundenen grund- und menschenrechtlichen Konnexnormen. Wie dies für die meisten anderen Grund- und Menschenrechte gleichfalls mutatis mutandis zutrifft, können Grund- und Menschenrechte im Unterschied zur klassischen Tradition ihrer ersten Formulierung Ende des 18. Jahrhunderts nicht nur als "individuelle Abwehrrechte" verstanden werden. Ein solches Verständnis - genetisch aus der frühliberalen, anti-absolutistischen Genese erklärbar - setzt nicht nur die sozioökonomischen und psychologisch-politischen Bedingungen voraus, die es erst ermöglichen, dass Menschen ihrer Grund- und Menschenrechte bewusst werden und über die Mittel verfügen, sie wahrzunehmen21. Kurz, der menschenrechtliche Normgeber und die einer menschenrechtlich fundierten Verfassung folgenden Gewalten sind gehalten, für die gesellschaftlichen Voraussetzungen menschenrechtlicher Praxis zu sorgen, damit Menschen die ihnen qua ihrer Menscheneigenart zugesprochenen, vielmehr die aus ihrem Menschsein erwachsenen Rechte wahrnehmen.
Darüber hinaus lässt eine abwehrrechtlich restringierte Auffassung nicht begreifen, dass Grund- und Menschenrechte als Aktivrechte jeder Person auszulegen sind. Darum ist die Koppula zwischen Menschenrechten und Demokratie keine, die mehr oder minder willkürlich zwei einander zufällig begegnende Phänomene aneinander anhängt. Keines der zentralen Menschenrechte ist von vornherein für alle Zeiten, Länder und Personen übergreifend, also für alle geschichtlich in spezifischen Kontexten lebende Menschen, denen sie gelten, eindeutig und klar gegeben. So zentral der Anspruch der Menschenrechte ist, universell für alle Menschen aller Zeiten und aller Orte zu gelten, so sehr entsprechen die Menschenrechte erst dann ihrem individuell, auf jede Person geeichten Sinn, wenn der Kontext beachtet wird und Menschenrechte kontextgemäß vermittelt werden, in denen konkrete Menschen verletzlich leben. Das aber heißt über den allgemeinen politischen Auftrag hinaus, die jeweils möglichen und nötigen sozialen Bedingungen zu schaffen, das, was die Menschenrechte auf Integrität, Würde und Freiheit jeweils spezifisch bedeuten, kann nur die einzelne Person in ihrem unverwechselbaren Kontext und ihrem unverwechselbaren So-geworden-Sein bewusst entscheiden. Sie kann ihre Würde nur dadurch je und je neu erwerbend besitzen, dass sie erstlich und letztlich exklusiv darüber selbst entscheidet, ob und inwieweit sie ihre Integrität zu riskieren bereit ist, ob und inwieweit sie, in ihre Integrität eingreifen lassen will, um eine je und je personal angestrebte restitutio in integrum zu erreichen.
Fast etwas nonchalant stellt der BGH fest, in der Krankenbehandlung und im Heilungsprozess werde die Integrität des Menschen ohnehin medizinisch kompetent zur Disposition gestellt. Zutreffend ist daran allein, dass in der Tat jeder Mensch, der in Nach- oder in Vorsorge um gesundheitlichen Rat nachsucht, der sich in die Obhut eines Arztes, eines Krankenhauses u. A. m. begibt, damit seine Bereitschaft erklärt, in seine Integrität eingreifen zu lassen. Dass die Nachsuche nach Hilfe jedoch den personalen Menschenrechten und der frei selbstbestimmten und darum seine Würde ausdrückenden Integrität des Hilfe erpichten Menschen entspricht, sind drei Erfordernisse unabdingbar:
Zum ersten entscheidet der Rat und Hilfe suchende Mensch, ob, wo und welche Hilfe er bei wem sucht.
Zum zweiten: Der betreffende Mensch, der insoweit zum Patienten wird, entscheidet durchgehend letztlich selbst aufgrund etwa ärztlicher Ratschläge, in welcher Form und in welcher Tiefe er in seine Integrität eingreifen lassen will. Alle behandelnden Institutionen und ihre Helfer sind gehalten, das Ausmaß, die Art und die möglichen Effekte des Eingriffs vorab in verständlicher Form, in schweren Eingriffsfällen im Beisein von Angehörigen und/oder ansonsten vom Bürgerpatienten gewählten Vertrauten zu erläutern. Pauschale und/oder schwer verständliche Formblätter reichen dazu nicht aus.
Zum dritten: Die helfenden Institutionen und ihre kompetenten Angehörigen sind auf ein Verfahren zu verpflichten, das den Hippokratischen Eid der heutigen Fülle der kaum noch materiell fassbaren Eingriffe gemäß ausdifferenziert. Zugleich bedarf es bei gewichtigen Eingriffsfällen der innermedizinischen Zusatzkontrolle. Nur ein (kleines) Kollektiv kann die Entscheidung fällen, die letztlich Vorschlagscharakter behält und prinzipiell vom Patienten gebilligt werden muss.
Die hier vorgetragene Auffassung des Grund- und Menschenrechts der Integrität oder der Unversehrtheit des Menschen erhellt aus drei menschenrechtlich essentiellen Gründen.
Zum ersten: Dem schlechterdings zentralen Rang des Menschenrechts auf Integrität. Dieses ist so eng mit dem Menschenrecht auf Freiheit und dem auf Würde verbunden, dass sich diese menschenrechtliche Königinnentriade nur vereint und in der dauernden Wechselgeltung verwirklichen lässt.
Zum zweiten: Alle Menschenrechte sind nicht wie ein "rocher de bronze" fest, eindeutig und dauerhaft gegeben. Menschen sind verletzliche Wesen. Sonst bedürfte es der Normen nicht. Menschenrechte sind dazuhin hochgradig voraussetzungsreiche und je und je prekäre Notwendigkeiten des Menschen. Darum müssen sie immer erneut ausgelegt und spezifisch bestimmt werden. Menschenrechte als wesentliche Erfordernisse/Bedürfnisse jedes Menschen, um seinen Möglichkeiten gemäß leben zu können, sind letztlich nur von dem Menschen konkret zu bestimmen, der seine eigene Unversehrtheit frei und um seiner Würde willen bestimmt und gegebenenfalls gezielt ein stückweit preisgibt.
Die Universalität der Menschenrechte ereignet sich so jeweils historisch konkret im selbstbestimmten Tun und Lassen der einzelnen Person. Sie wird dadurch erst zur ganzen Person. All diese nötigen prinzipiellen Feststellungen zur Eigenart der Menschenrechte, hier des Rechts auf Integrität, besagen, dass es nicht angeht, Menschen gegen ihren Willen zwangsweise zu behandeln. Sollte nachweislich Gefahr im Verzug sein, dass Menschen aktuell akut andere Menschen physisch gefährden, also die Integrität anderer massiv zu verletzen drohen, kann es angemessen sein, solche Menschen so lange wie unbedingt erforderlich auf die sie schonendste Weise von anders gerichteten Gewaltakten abzuhalten. Es geht jedoch nicht an, gegen den Willen auch des noch so mit Gewalt gegen andere drohenden Menschen in dessen Integrität medikamentös oder mit anderen Mitteln mit nie restlos absehbaren Folgen einzugreifen. Auch der Gesetzgeber, handelt er den normae normandes der Grund- und Menschenrechte entsprechend, darf kein Gesetz beschließen, das die Integrität durch Eingriffe in Körper, Geist und Seele des Menschen mehr als im Sinne äußerlicher Blockade zu versehren droht.
c) Nach den vorgetragenen Argumenten muss der Schluss mutmaßlich nicht mehr genauer erläutert und aus den Grund- und Menschenrechten begründet werden: Eine pragmatische Lösung im üblich legeren Sprachgebrauch des Adjektivs "pragmatisch" ist dort nicht möglich, wo die Geltung der Grund- und Menschenrechte in Frage stehen. Und dies in ihrer Spitzennorm, der norma normans, die alle anderen fundiert und durchdringt: der habeas corpus-Akte, dem Menschen- und eben nur sekundär staatlich gegebenen Grundrecht auf Integrität oder mit dem schönen deutschen Wort: der Unversehrtheit. Für dieses Menschenrecht gilt durchgehend und bis ins Detail die Vermutung.
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1. BGH, FamRZ 2001, 149 ü: = NJW 2000, 888.
2. OLG Celle, FamRZ 2006, 443 (m. Anm. Brakebusch) = R&P 2005, 196 H (m. Anm. Marschner) = BtPrax 2005, 235; OLG Celle, Beschluss v. 21.12.2005 - 17 W 132/05, Vorlagebeschluss zu BGH, FamRZ 2006, 615 (vgl. hierzu unten 4.)
3. Anm. Marschher [Fn. 2], m. w. N.
4. OLG Celle, FamRZ. 2006, 443 = R&P 2005, 196 = BtPrax 2005, 235.
5. OLG Thüringen, R&P 2003, 29, anders aber OLG Thüringen, Beschlüsse v. 30.11.2005 - 9 W 627/05 u. 9 W 659/05 -, FamRZ 2006, 576: "Die Genehmigung einer zwangsweisen Heilbehandlung des Betroffenen scheitert nicht am Fehlen einer gesetzlichen Grundlage".
6. Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, 47 ff.
7. BGH, FamRZ 2001, 149.
8. OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG München, FamRZ 2005, 1196 = OLGR 2005,394
9. BGH, FamRZ 2001, 149, 152.
10. Vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895 = NJW 1998, 1774.
11. Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, 47 ff.
12. BT -Drucks. 11/4528, S. 72.
13. BGH, FamRZ 2001, 149 ff= NJW 2000, 888.
14. OLG Thüringen, FamRZ 2006, 576; vgl. Fn. 5.
15. OLG Celle, FamRZ 2006, 443 = R&P 2005, 196 H: = BtPrax 2005, 235.
16. Soweit von einzelnen Gerichten mehrere verschiedene Antworten aufgrund der unter den mit Vormundschaftssachen befassten Richtern unterschiedlich geäußerten Rechtsansichten eingingen, wurden diese Antworten nach der Zahl der jeweils zustimmenden bzw. ablehnenden Richtern gequotelt und als eine Antwort berücksichtigt.
17. OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG München, FamRZ 2005, 1196 = OLGR 2005, 394.
18. OLG Celle, FamRZ 2006, 443 = R&P 2005, 196 ff. = BtPrax 2005, 235.
19. BGH, Beschluss v. 1.2.2006 - XII ZB 236/05 -, FamRZ 2006, 615, m. Anm. Muscheler, S. 690; das OLG Celle hatte dem BGH die Sache vorgelegt (Beschluss v. 21.12.2005 - 17 W 132/05) vgl. Fn. 2.
20. Siehe dazu Luhmann, Das System des Rechts, 1994.
21. So sind schon die modifizierten Fassungen der Menschenrechte der Menschenrechtserklärung der UN von 1948, ihre Ergänzung durch die Sozialcharta 1966 und ihre ergänzende Kritik durch afrikanische und lateinamerikanische Staaten zu verstehen; vgl. auch die einschlägigen Diskussionen anlässlich der letzten weltweiten Menschenrechtskonferenz zu Wien von 1993.
Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen !
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:
Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im Internet mit der Adresse www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: "Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir: ¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten, denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage.
Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden, dass erst alle unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss, in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit genau festgelegt sind.
Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL, Zitat:
"Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung ein schweres Verbrechen.
Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin - www.die-bpe.de
Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. 8. 2006
©2006 die-BPE
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 31.08.2006, 13:28
Aus dem öffentlichen Usenet Diskussionsforum de.sci.medizin.psychiatrie
eine Information von Anne Kremer:
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Betreff: Rheinische Kliniken (LVR), Werbeslogan "Qualität für Menschen"
Datum: 31 Aug 2006 02:30:58 -0700
Von: Anne Kremer <Anne.Kremer@smail.uni-koeln.de>
Firma: http://groups.google.com
Diskussionsforen: de.sci.medizin.psychiatrie
>> Bonn - Weggeschlossen, ans Bett gefesselt und rund um die Uhr videoüberwacht. Keineswegs eine abgefahrene Variante von RTL II Big Brother. Sondern in Kürze Krankenhausalltag in den Rheinischen Kliniken Bonn.
Nach unfassbaren Zwischenfällen am ,,fixierten" Patienten hat der
Kaufmännische Direktor Holger Höhmann das so genannte ,,verlängerte
Auge" fürs Pflegepersonal angefordert.
Prompt machten Schwestern und Pfleger ihrer Skepsis Luft. Aus einem
Schreiben an den Bonner EXPRESS: ,,Ein ans Bett geschnallter Patient
hatte bereits Leichenflecken, als er gefunden wurde."
Mangels angemessener Besetzung war die engmaschige Überwachung des
wehrlosen Mannes offenbar nicht zu leisten.
Aus gleichem Grunde ,,konnte ein anderer fixierter Patient von seinem
Zimmergenossen misshandelt werden", heißt es. Der letzte Vorfall
wird von der Staatsanwaltschaft Bonn untersucht, bestätigte auch die
Klinikleitung. ... <<
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 07.09.2006, 16:35Demonstration gegen geplantes Betreuungsbehördengesetz
Angehängt Bilder und Bericht über die heutige Demonstration gegen das
geplante Betreuungsbehördengesetz.
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/demo_9_06/
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Demonstration gegen geplantes Betreuungsbehördengesetz
Presseerklärung des Werner-Fuss-Zentrum
Berlin, Donnerstag, 7.9.2006
Demonstration vor dem Bundesjustizministerium
Ein laufendes Gesetzgebungsverfahren ist bisher der Aufmerksamkeit der Medien entgangen. Ältere Menschen und Psychiatrie-Erfahrerene sind betroffen. Sowohl die Persönlichkeits- als auch die Verfahrensrechte dieser Menschen werden durch die geplante
Änderung des § 8, Artikel 1 des Betreuungsbehördengesetzes
(Bundestagsdrucksache Nr.16/1339) bedroht.
Die geplanten Änderungen haben fatale Auswirkungen:
Ganz unbedarft - in der Regel sogar in guter Absicht - kann ein Arzt einem eigensinnigen Patienten testieren, er sei nicht "zustimmungsfähig". Wenn ein solcher Hinweis in einem eingeleiteten Betreuungsverfahren auftaucht, soll nunmehr die Betreuungsbehörde in einem Geheimverfahren, also ohne Wissen und ohne Einverständnis des Betroffenen, dessen gesamtes Umfeld aushorchen, Daten sammeln und Ermittlungen anstellen können.
Vordergründig scheint es sich nur um eine bundesrechtliche "Ergänzung" landesrechtlicher Datenschutzgesetze zu handeln. Tatsächlich geht es aber um eine umfassende Entrechtung und schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, die schon im Verfahren ohne vorherige Anhörung des Betroffenen vorgenommen werden soll und ohne dass z.B. geprüft wurde, ob nicht eine vorhandene Vorsorgevollmacht das gesamte Betreuungsverfahren überflüssig macht. Geheime Ermittlungen einer Behörde im Umfeld eines älteren oder psychiatrie-erfahrenen Menschen sind immer diskriminierend und stigmatisierend. Sie verletzen die Würde dieser Personen.
1998 wurde in einer Betreuungsrechtsreform der privatautonomen Regelung durch eine Vorsorgevollmacht eine vorrangige Stellung gegenüber der richterlich angeordneten Betreuung eingeräumt. Diese Entwicklung wurde inzwischen durch die letzte Betreuungsrechtsreform im Jahr 2005 von allen Parteien bestätigt. Es entspricht obrigkeitsstaatlichem Denken, wenn diese Fortschritte durch eine geheim ermittelnde Betreuungsbehörde unterlaufen werden. Der Entmündigungs-Charakter der Betreuung nimmt dadurch wieder stärker zu.
Eine schwarz-rote Koalition droht mit ihrer erdrückenden Mehrheit ein solches Gesetz durchzupeitschen. Es ist ein schlimmes Zeichen für alle Bürger, wenn per Gesetz Minderheiten mit Geheimdienstmethoden ihres Selbstbestimmungsrechts beraubt werden sollen.
Wir appellieren an alle BürgerInnen, insbesondere aber an die Bundesregierung, diesem Gesetzentwurf jede Unterstützung zu entziehen und völlig aus der Diskussion zu nehmen.
Er ist mit rechtstaatlichen Prinzipien unvereinbar.
Protestkundgebung vor dem Bundesjustizministerium am 7.9.2006:
Alle MitarbeiterInnen des Bundesjustizministeriums wurden mit unserer Presseerklärung oben, der Stellungnahme von Prof. Narr und der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft informiert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries informierte sich persönlich in einem Gespräch über unsere Forderungen (siehe Fotos unten). Sie versprach, sich persönlich mit der Frage genauer zu beschäftigen.
Gleichzeitig fanden in Düsseldorf und Hannover vor den Landesjustizministerien Demonstrationen aus dem gleichen Anlaß statt.
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 07.09.2006, 16:37Hochstapler in Weiß
Es gibt ein neues klinisches Phänomen, das schon Eingang in die diagnostische Einordnung gefunden hat:
Hochstapler in Weiß
von Dr. Bernhard Mäulen
siehe: http://www.aerztegesundheit.de/Anklage2.htm
Zitat daraus:
Interessant sind Aspekte aus der Behandlung von solchen approbierten Ärzten, die sich subjektiv als "Hochstapler fühlen". Ein klinisches Phänomen, das immerhin so häufig ist, dass es als Teil der Ärztegesundheit einen eigene diagnostische Einordnung und Benennung bekam.
Aus ärztlicher Sicht wird berichtet - Zitat:
VII Hochstapler Phenomen- eine Erkrankung bei Ärzten
Erstmals 1978 wurde das Hochstapler Phänomen von Clance und Imes beschrieben (Clance). Erkrankte Ärztinnen und Ärzte glauben, dass sie ihre guten Leistungsbeurteilungen nur durch Täuschung anderer erlangt haben und früher oder später als Schwindler enttarnt werden. Im Kontrast dazu steht die Fremdeinschätzung durch andere. Die ständige Angst und Selbstunsicherheit ist eine erhebliche Belastung für die betroffenen Kollegen/innen. Darüber hinaus besteht eine hohe Korrelation zu Depression und Angstsymptome ( Oriel). Während gelegentliche Gefühle von Überforderung bei den meisten Ärzten anzutreffen sind, handelt es sich hier um ein zeitlich fortdauerndes, stark angstbesetztes Gefühl. Die Behandlung besteht in antidepressiver Pharmako- und Psychotherapie.
Insbesondere bei schwer depressiven Ärzten habe ich diese Angst, als Schwindler enttarnt zu werden, die Gewissheit alle Prüfungen unverdient bestanden zu haben mehrfach gesehen. Hier sollte unbedingt ein psychiatrisch erfahrene/r Behandler/in aufgesucht werden.
Damit hatte Gert Postel wieder mal recht: er fühlte sich ja wortwörtlich "als Hochstapler unter Hochstaplern"!
Da lacht das Herz: Wenn sich die Ärzte nur mehr gegenseitig behandeln und uns dann wenigstens in Ruhe lassen :-)
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
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Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 29.09.2006, 14:44Geschichtsfälschung im Hygiene - Museum:
Verleugnung der über 20.000 Mordopfer von 1945-49 !
Aufruf zu Protest und Demonstration
Das Hygiene- Museum in Dresden zeigt vom 12. Oktober 2006 bis zum 24. Juni 2007 die Ausstellung "Tödliche Medizin" (1). In dieser Ausstellung werden aber die medizinischen Massenmorde in den Psychiatrien durch Todverhungernlassen von 1945 bis 1948/49 verschwiegen und damit die Geschichte gefälscht. Dabei handelt es sich von 1939 bis 1949 um dieselbe Gruppe der Opfer und dieselbe Gruppe der Täter und von 1945 bis 1949 um dieselben Mordmethoden wie von 1941 bis 1945. Heinz Faulstich hat in seiner Forschungsarbeit "Hungersterben in der Psychiatrie 1914 -1949"(2) dieses Morden, das unter den Augen der Besatzungsmächte andauerte, beschrieben und Erst Klee hat es in seinem Film "Sichten und Vernichten" dokumentiert.
Im gesamtdeutschen Vergleich hatte die damalige Sowjetzone die höchsten Mordraten an den Überlebenden in den psychiatrischen Internierungslagern zu verzeichnen, wie Heinz Faulstich belegt. Wenn man die Sterbeziffern der nichtinternierten Bevölkerung den durchschnittlichen Sterbeziffern in den Anstalten in der Sowjetzone gegenübergestellt, wird offenkundig, dass die Sterberate in den Jahren 1946 und 1947 bei 24% in den Anstalten lag, dagegen waren es 2,1 bzw. 1,9% bei den Nichtinternierten, und im Jahre 1949 immer noch 9% gegenüber 1,3%.(3)
In den vier allierten Besatzungszonen summieren sich diese vom medizinischen Personal begangenen Morde zu über 20 000 Opfern in der Zeit von 1946 bis 1948/49, also nach dem Ende der Naziherrschaft.(4) Es ist davon auszugehen, daß es sich um weitaus mehr Opfer handelt. Die Fortführung der Forschung auf diesem Gebiet steht noch aus.
Dennoch sind die Allierten Befreier, denn nach einigen Jahren gingen unter den neuen Regierungen in Deutschland die Mordraten in den psychiatrischen Internierungslagern tatsächlich zurück.
Nun ein Blick auf die USA. Auch in der amerikanischen Zone starben in der Psychiatrien 9,9 % der Anstaltsinsassen im Jahre 1946; 8,0% im Jahre 1947 und 6,8% im Jahre 1948.(5) Darüber hinaus gab es für die medizinischen Opfer der ärztlichen Verfolgung in den USA kein Asyl. Angeblich "psychisch Kranke", hätten sie der drohenden Gaskammer entkommen können, wären von den USA wieder zurückgeschickt worden, wenn sie ihre medizinische Verleumdung benannt hätten.
Zurück zur Geschichtsfälschung des Hygiene-Museums: Warum verleugnet das Hygiene Museum die Morde entgegen besseren Wissens? Am plausibelsten ist die Vermutung, daß damit die Täter geschützt und die Verbrechen der Berufsgruppe der Täter nach 1949 gedeckt werden sollen. Denn wie ging es weiter mit dieser vermeindlichen "Wissenschaft" Psychiatrie? Welche Neuen, wieder vorgeblich "humanen" Methoden, folgen dem Morden als angeblichen "Gnadentod"? Lobotomie, also die psychiatrische Hirnchirugie. Der Elektroschock, der bis heute angewendet wird. Der Insulinschock und als letzte Neuerung, die Verabreichung von bewußtseinsverändernden sowie den Körper schädigenden Drogen- in der Psychiatrie immer unter der immanenten Drohung von Zwang oder mit direktem Zwang: Einsperrung und Fesselung, totale Kontrolle in einer totalen Institution. Der Zwang ist das Verbindende, was bei all diesen verschiedenen Methoden gleichgeblieben ist, um die sogenannte Krankheitseinsicht zu erzielen. Und bis heute können Psychiatrie-Erfahrene in die USA nur mit der Lüge einreisen, daß ihnen bisher keine verleumderische "Geistes-krankheit" z.B. eine sog. "Schizophrenie" attestiert wurde.
All diese legalisierten Menschenrechtsverletzungen beginnen mit einem verleumderischen Jargon; dazu Prof. Thomas Szasz:
Schizophrenie ist ein strategisches Etikett, wie es "Jude" im Nazi-Deutschland war. Wenn man Menschen aus der sozialen Ordnung ausgrenzen will, muß man dies vor anderen, aber insbesondere vor einem selbst rechtfertigen. Also entwirft man eine rechtfertigende Redewendung. Dies ist der Punkt, um den es bei all den häßlichen psychiatrischen Vokabeln geht: sie sind rechtfertigende Redewendungen, eine etikettierende Verpackung für "Müll"; sie bedeuten "nimm ihn weg", " schaff ihn mir aus den Augen", etc. Dies bedeutete das Wort "Jude" in Nazi-Deutschland, gemeint war keine Person mit einer bestimmten religiösen Überzeugung. Es bedeutete "Ungeziefer", "vergas es". Ich fürchte, daß "schizophren" und "sozial kranke Persönlichkeit" und viele andere psychiatrisch diagnostische Fachbegriffe genau den gleichen Sachverhalt bezeichnen; sie bedeuten "menschlicher Abfall", "nimm ihn weg", "schaff ihn mir aus den Augen."(6)
Die medizinischen Menschenrechtsverletzungen finden ihren Höhepunkt im Massenmord. Ernst Klee hat es auf den Punkt gebracht: "Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis."(7)
Die International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA), die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V., der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin Brandenburg e.V., und die Irren-Offensive e.V. hatten das Hygiene - Museum aufgefordert, die Ausstellung und die dazugehörige Broschüre entsprechend diesen Tatsachen zu ändern und die Geschichtsfälschung zu unterlassen. Die Museumsleitung ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern will lediglich ihr Begleitprogramm ergänzen.
Wir rufen daher die Bevölkerung auf, gegen die Geschichtsfälschung zu protestieren und sich an der Demonstration am Tag der Eröffnung, am 11.10.2006, ab 12.30 Uhr vor dem Hygiene Museum in Dresden zu beteiligen. Um 18:00h findet die Eröffnungsfeier statt, zu der auch Innenminister Wolfgang Schäuble und der amerikanische Botschafter kommen.
Wir fordern:
Beendigung der Geschichtsfälschung - Schluß mit dem Leugnen der über 20.000 in den Psychiatrien in Deutschland Ermordeten von 1945 - 1948/49
Ermittlung und Veröffentlichung im Internet aller mutmaßlich 300.000 Namen der Opfer des systematischen ärztlichen Massenmordes von 1939-1949, so daß Angehörige von dem wahren Schicksal ihrer Familienmitglieder überhaupt etwas erfahren können und das allermindeste an Würde der Opfer wiederhergestellt wird, indem wahrnehmbar wird, daß die Ermordeten existierten und einen Namen hatten.
Öffentliche Anerkennung, dass die internationale wie insbesondere die deutsche Psychiatrie wegen ihrer Massenmorde und ihres Folterregimes ein verbrecherisches Zwangssystem und keine Wissenschaft ist.
Wir weisen darauf hin, dass 1948 nach den Nürnberger Prozessen das Entsetzen über die Greueltaten der systematischen psychiatrischen Massenmorde in den Gaskammern der "Aktion T4", die 1939 als medizinisch-biologistische Kampagne in Deutschland angefangen hat, der dann die Vernichtungslager in Polen folgten, auch ein Anlaß für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen war, um die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen.
International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA) - Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. - Israeli Association Against Psychiatric Assault - Weglaufhaus Initiative Ruhrgebiet e.V. - Irren-Offensive e.V. - Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. - Werner-Fuß-Zentrum
V.i.S.d.P.: Für IAAPA, Hagai Aviel, Spechtweg 1, 4125 Riehen, Schweiz
--------------------------------------------------------------------------------
1 Siehe: www.dhmd.de/neu/index.php?id=835
2 Lambertus-Verlag: Breisgau 1998
3 Faulstich 1998: 670 und 713
4 vgl. Faulstich 1998: 715
5 ebd.: 713
6 aus: 'Interview mit Thomas Szasz', in the New Physician, 1969
7 Ernst Klee zitiert aus seiner Rede beim IPPNW-Kongreß in Nürmberg 1997
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 03.10.2006, 09:40Nichtigkeitserklärung des Erbgesundheitsgesetzes
http://bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/57.html
Tagesordnung der 57. Sitzung, Donnerstag, 19.10.2006, 09.00 - ca. 01.15 Uhr
22.) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nichtigkeitserklärung des Erbgesundheitsgesetzes
- Drs 16/1171 - http://dip.bundestag.de/btd/16/011/1601171.pdf
Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 06.10.2006, 13:04Krankenschwester gibt Tötungen zu
-------- Ursprüngliche Nachricht -------- Betreff: Charité Berlin: Krankenschwester gibt Tötungen zu
Datum: Fri, 6 Oct 2006 00:21:30 +0200
PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER
-------------------------------------------------------------------
Charité Berlin: Krankenschwester gibt Tötungen zu
Artikel vom 6.10. in: DIE WELT
<< Eine Krankenschwester des Universitätsklinikums Charité ist unter dem Vorwurf des zweifachen Mordes verhaftet worden. Die 54-Jährige soll auf der Intensivstation der Kardiologie zwei schwer kranken Patienten im Alter von 77 und 62 Jahren eine Medikamenten-Überdosis verabreicht haben, wie Staatsanwalt Michael Grunwald gestern sagte. Die Beschuldigte habe in einer ersten Vernehmung den Vorwurf "im Kern bestätigt". ...
... wird der 54-Jährigen vorgeworfen, die Patienten mit einer Überdosis eines blutdrucksenkenden Mittels getötet zu haben. ...
Nach Bekanntgeben des Falles herrschte Fassungslosigkeit. Professor Gert Baumann, Direktor der Klinik für Kardiologie: "Ich habe die Schwester sehr geschätzt", sagte der Mediziner gestern bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in der Charité. Die Krankenschwester Irene B. (54) habe sich seit zehn Jahren um die schwerstkranken Herzpatienten der kardiologischen Intensivstation der Charité gekümmert, erzählt der Kardiologie-Chef. "Ich glaubte die Patienten bei ihr in guter Obhut", versichert Baumann. ...
Nach Angaben von Kardiologie-Direktor Professor Gert Baumann litten die beiden Männer an Herzschwäche und waren "schwerstkranke terminale Patienten, deren Tod erwartet war". Die Intensivmediziner hätten keine "Therapie-Eskalation" mehr veranlasst ...
Irene B. lebt in einer Zwei-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoß eines Mietshauses an der Reinickendorfer Mittelbruchzeile. Regelmäßig soll sie sonntags den evangelischen Gottesdienst aufgesucht haben. ...
Besorgte Patienten und Angehörige könnten sich ...an die Telefon-Hotline der Charité wenden: Tel.: 450-550-500 (wochentags von acht bis 18 Uhr). >>
Ausführlich unter:
HTTP://WWW.WELT.DE/DATA/2006/10/06/1061571.HTML
Siehe auch:
HTTP://WWW.TAZ.DE/PT/2006/10/06/A0209.1/TEXT.GES,1
Beim Audio-Portal Freier Radios:
http://freie-radios.net/portal/index.php
kann unter dem Titel:
Protest gegen Geschichtsfälschung im Hygiene Museum
der 10 minütige Radiobeitrag, der gestern bei ColoRadio in Dresden
gesendet wurde, angehört werden.
In dem Beitrag geht es um die Hauptkritikpunkte an der Sonderausstellung
"Tödliche Medizin" des Hygiene Museums Dresden, die größtenteils vom US
Holocaust Memorial Museum übernommen wurde und zu deren Eröffnung am
11.10. neben der Direktorin des USHMM der Botschafter der USA,
Innenminister Schäuble und Ministerpräsident Milbradt erwartet werden.
Dabei sind auch Ausschnitte aus einem Interview mit der
Ausstellungsleiterin, Antje Uhlig.
Das Script des Beitrags, ist dort ebenfalls veröffentlicht:
Ein Gespenst geht um in der Stadt –Dresden wird aber nicht mehr nur
heimlich von der Psychiatrie heimgesucht, sondern deren kriminelle
Vergangenheit und Gegenwart wird anhand von zwei Großveranstaltungen
öffentlich verhandelt: Am 11. Oktober eröffnet das Hygiene Museum eine
Sonderausstellung, „tödliche Medizin“, die präziser „mörderische
Mediziner“ genannt worden wäre. Die Ausstellungseröffnung wird von
Protesten begleitet werden, dass Thema des heutigen Beitrags. Kurz vor
Ende dieser Sonderausstellung, wird im nächsten Jahr die international
in der „World Psychiatric Association“ organisierte Zwangspsychiatrie
vom 6.-8. Juni einen Kongress zum Thema Zwangsbehandlung, hier abhalten.
Die Ausstellung „tödliche Medizin“ hatte in der ursprünglichen Version
im US Holocaust Memorial Museum noch den Untertitel „Creating the Master
Race“ und thematisiert die medizinische Ideologie und die ärztlichen
Massenmorde, die, schlimm genug, leider immer noch im Nazi-Jargon mit
„Euthanasie“ verharmlost werden.
Das Hygiene Museum hat den Untertitel verändert in „Rassenwahn im
Nationalsozialismus“.
Jan Groth konnte letzten Donnerstag für diese Sendnung ein Interview mit
Frau Uhlig vom Hygiene Museum führen, das wir aufgezeichnet haben und
nun in kommentierten Auschnitten wiedergeben. Sie antwortete auf seine
Frage nach dem neuen Untertitel:
Antje Uhlig:……….
Der neue Untertitel ist ein schwerer Fehler, um nicht zu sagen, eine
Lüge ums Ganze: Mit dem Begriff des „Wahns“ soll den Mordaktionen das
Vernünftige abgesprochen werden, das, was jedoch genau die Mörder für
sich in Anspruch nahmen, indem sie die Unvernünftigen, die Wahnsinnigen,
die Irrenhäusler, als erste mit Zwangssterilisation verfolgten und ab
1939 vergasten. Es war also genau ein Akt gegen den in den Wahnsinnigen
repräsentierten Wahnsinn. Damit wird vom Hygiene Museum der Täter zum
Opfer stilisiert, und die Schuld herausdividiert. Mit der Verwendung des
Wortes „Rassenwahn“ wird versucht den Massenmord einem angeblichen
„Wahnsinn“ anzulasten, genauer spezifiziert als „Wahnsinn im
Nationalsozialismus“, um damit die von den Ärzten der Vernichtung durch
eine mörderische Diagnose Anheimgefallenen auf denselben außerirdischen
Orbit zu schicken, in dem man die Mörder so gerne wähnen möchte. So
windet sich die Vernunft um ihre Abgründe und entsprechend organisiert
das Hygiene Museum das Erinnern genau so, dass das Vergessen
gewährleistet wird.
Womit wir zum Hauptkritikpunkt an der Ausstellung kommen: es soll ein
Bruch vorgetäuscht werden, wo tatsächlich Kontinuität herrschte: nach
der Beendigung des zentral und auf eine Autorisierung von Hitler
zurückgehenden Gaskammermordens 1941, folgte einerseits der Export der
Mordmethode und des Personals der Aktion T4 nach Polen zum Aufbau der
Vernichtungslager, die in Folge der Wannseekonferenz 1942 in Betrieb
gingen. Andererseits wurde das Morden direkt in den Psychiatrien und
Anstalten insbesondere mit verhungern und todspritzen fortgesetzt. Dafür
gab es genauso wenig, wie für die Morde in den Vernichtungslagern, einen
formellen staatlichen Mordauftrag, sondern einen breiten Konsens der
Mörder, ihrer Helfer und Mitwisser, die sich auf die Interessen bzw. den
Willen der Volksgemeinschaft beriefen.
Um es ganz klar und deutlich zu machen: diese Opfer waren
selbstverständlich eingesperrt. Das ist das Kennzeichen einer
Zwangs-Psychiatrie, auch wenn sie ihre Gewalttätigkeit heute noch
versucht zu vertuschen. Wer jemanden einsperrt hat die Kontrolle und
Verantwortung für dessen Leben übernommen. Wenn ein Weggesperrter von
dem Einschließenden nicht ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt wird,
ist das immer Mord, wenn der Eingesperrte deswegen verhungert. Es ist
Mord, nicht nur Totschlag, weil alle Einsperrenden wissen, dass Menschen
ausreichend essen müssen, um zu überleben. Der Entzug von genügend
Nahrungsmittel mit Todesfolge kann deshalb nur als ein absichtlich
herbeigeführter, grauenhafter Mord an der Person verstanden werden, die
weggesperrt ist.
Dieses dezentrale Morden mit denselben Mordmethoden, derselben Gruppe
der Opfer und derselben Gruppe der Täter wurde von 1945 bis 1949 genauso
fortgesetzt, wie es von 1941 bis 1945 geschah. Diese Kontinuität wird
vom Hygiene Museum geleugnet, und stattdessen behauptet, im Mordsystem
sei 1945 ein Bruch gewesen und die Zeit der “tötlichen Medizin” 1945 zu
Ende gewesen, obwohl die gegenteilige Quellenlage bekannt ist.
Stattdessen wird in einem Antwortschreiben, auf die Forderung der
International Association Against Psychiatric Assault, der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, dem Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, und der Irren-Offensive die
über 20.000 Mordopfer von 1945 bis 1949 nicht zu leugnen vom Hygiene
Museum ein geradezu grotesques Kriterium genannt: Die genauen Umstände
jedes Einzelfalls eines Mordes müßten bewiesen sein, um zurecht von Mord
zu sprechen. So nimmt das Hygiene Museum ab 1945 eine Beweislastumkehr
vor, die dann ja auch für die Morde von 1941 bis 1945 gelten müßte.
Damit soll das Systematische an den begangenen Verbrechen, und die damit
einhergehende systematische Vertuschung der Taten durch die Täter
zulasten der Anerkennung der Opfer als Opfer ausgeblendet werden. Dieser
Zug des Museums ist in mehrfacher Hinsicht perfide: einerseits erinnert
er an die höhnischen Versuche der Holocaustleugnern, wenn sie behaupten,
irgendwelche bestimmten kriminologischen Beweise würden fehlen und
deshalb sei nur ein Bruchteil der Morde begangen worden. Dieser Zug ist
auch deshalb obszön, weil er dem Großteil der über 20.000 Opfer, die
dann angeblich nicht ermordet wurden, unterstellt, dass sie an zu wenig
Medizin, an medizinischer Vernachlässigung, gestorben seinen, sich
womöglich einverständlich hätten umbringen lassen, wie damals mit dem
Wort “Euthanasie” versucht wurde, das Morden wegzuleugnen und dieser
Euphemismus leider bis heute verwendet wird.
Jan Groth fragte dazu Frau Uhlig.
Antje Uhlig:……….
Das Museum hält also daran fest, eine Kontinuität als Bruch
darzustellen. Dagegen wird am 11. Oktober ab 12.30 Uhr vor dem Hygiene
Museum demonstriert. Insbesondere abends ab 17.30 Uhr sollten möglichst
viele kommen, so daß bei der Eröffnungsfeier mit Innenminister Schäuble
und dem amerikanischen Botschafter, sowie Ministerpräsident Milbrad
deutlich wird, daß der Geschichtsfälschung und Verleugnung von über
20.000 Mordopfern widersprochen wird.
Bitte gebt diesen Termin 11. Oktober weiter:
Wider das Vergessen
am 11. Oktober ab 12.30 Uhr und insbesondere ab 17.30 Uhr vor dem
Hygiene Museum.
--------------------------
Die ist eine Nachricht des
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Re: Veröffentlichungen des Werner-Fuß-Zentrums
fruchtesser - 31.10.2006, 10:32
25.10. um 21.30 Uhr im RBB:
Fernsehbeitrag über den Fall der 86 jährigen Frau R., den der Humanistische Verband Deutschlands an die Öffentlichkeit gebracht hat und in dem am 11.10.06 Strafanzeige gegen die Charité erstattet worden ist wegen Körperverletzung infolge der Missachtung einer Patientenverfügung:
http://www.rbb-online.de/_/klartext/naechste_jsp.html
Dass die Charité ein Hort der Negation der Menschenrechte ist und entsprechende Mißhandlungen an der Charité nicht ungewöhnlich sind, kann auch hier nachgelesen werden:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/io12/stiefel.htm#charite
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http://www.psychiatrie-erfahrene.deEinladung zur Film-und Veranstaltungsreihe
ZWANGSPSYCHIATRIE UND IHRE VORHÖFE
Vom 19.10 bis 21.12. zeigt das
VideoKino K85
und die
Irren-Offensive e.V.
FILME zum Thema 'Zwangspsychiatrie', die von 3 inhaltlichen
VERANSTALTUNGEN begleitet werden. Ferner sind auch an den
übrigen Filmtagen ein Infotisch und Menschenda, die gerne mit
Euch/Ihnendiskutieren,Fragen beantworten und Hinweise geben.
BEGLEITBROSCHÜRE als ausführliches Programm mit Film- und
Veranstaltungsbeschreibungen und Texten zum Thema zum runterladen:
http://www.k85.squat.net/Broschuere_Zwangspsychiatrie.pdf
Programmerweiterungen stehen ggf. auf der auf der Seite des VideoKinos
K85: www.k85.squat.net
Orte:
Jeden Donnerstag im Kellerkino/Cafe Morgenrot in der Kastanienalle 85,
Prenzl. Berg
Sonntags einmal im Monat im Cafe Größenwahn, Hinterhaus, Kinzigstraße 9,
Friedrichshain
EINTRITT FREI
PROGRAMM
Do 26.10. 21.00 EXPERIMENTE AN WEHRLOSEN PATIENTEN
Doku, D 1998, 43 min, R: Silvia Matthies
GERT POSTEL - DER HOCHSTAPLER
TV-Mitschnitte und Interviews, ca. 45 min
>>> Kastanieallee 85
So 29.10. 21.00 EIN ENGEL AN MEINER TAFEL
NZ 1990, 150 min, R: Jane Campion
>>>: Kinzigstr.9 (Café Größenwahn), Friedrichshain
Do, 2.11.06 21.00 SICHTEN UND VERNICHTEN
Doku, D 1995, 44 min, R: Ernst Klee
UNHEIMLICHES WIEDERSEHEN
Doku, D 2001, 28 min, R: Viktor Grandits
>>> Kastanieallee 85
Do 9.11.06 19.30 Veranstaltung: NS-Zwangspsychiatrie und ihre
Kontinuitäten
anschl.: HOSPITAL DER VERKLÄRUNG
Polen 1978, 90 min, R: Edward Zebrowski (OmeU)
>>> Kastanieallee 85
Do 16.11.06 21.00 HEALING BY KILLING
Israel 1996, 90 min, R: Nizam Aviram (OmeU)
>>> Kastanieallee 85
So 19.11.06 21.00 FRANCES
USA 1982, 134 min, R: Graeme Clifford, mit Jessica Lange
>>>: Kinzigstr.9 (Café Größenwahn), Friedrichshain
Do 23.11.06 21.00 ENGEL DES UNIVERSUMS
Island 2000, 102 min, R: Fridrik Thor Fridriksson
>>> Kastanieallee 85
Do 30.11.06 20.00 Einführung:
Die ,,Macht der Psychiatrie" bei Michel Foucault
anschl: MICHEL FOUCAULT, PHILOSOPH
Doku-Essay, F 2003, 58 min, R: Philippe Calderon
DAS FOUCAULT-TRIBUNAL
Dokumentation über das 'Foucault- Tribunal zur Lage der
Psychiatrie' 1998
>>> Kastanieallee 85
Do 7.12.06 21.00 DIE HÖLLE VON UECKERMÜNDE
Doku, D 1992, 45 min, R: Ernst Klee
Anschl.: Antipsychiatrie in Italien (Filmausschnitte)
>>> Kastanieallee 85
So, 10.12.06 19.30 Veranstaltung:
Anti-Zwangspsychiatrie in Theorie und Praxis
anschl.: FOR YOUR OWN GOOD
Norwegen 1998, 78 min, R: Haakon Sandoy
>>>: Kinzigstr.9 (Café Größenwahn), Friedrichshain
Do 14.12.06 21.00 SHOCK CORRIDOR
USA 1963, 101 min, R: Samuel Fuller (OV)
>>> Kastanieallee 85
Do 21.12.06 21.00 BIRDY
USA 1984, 120 min, R: Alan Parker, mit: Nicholas Cage,
Matthew Modine
>>> Kastanieallee 85
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Meldung von "Blick" Online:
http://www.blick.ch/news/ausland/artikel47730
ITALIENISCHE ÄRZTE BRINGEN PRO TAG 90 PATIENTEN UM!
MAILAND – Kaum zu glauben! In Italien ist sogar Autofahren sicherer als
der Arztbesuch: Es sterben täglich 90 Patienten durch Fehler bei der
ärztlichen Behandlung.
«Arztfehler sind zur Sorge Nummer Eins für die modernen
Gesundheitssysteme geworden» heisst es in dem Bericht eines Mailänder
Ärztesymposiums – in Italien gilt dies ganz bestimmt! Denn: Fehler bei
der Behandlung und in der Organisation kosten täglich 90 Patienten das
Leben – jährlich sind damit 135´000 Todesfälle zu verzeichnen. Diese
erschreckenden Zahlen, die entschieden gegen einen Arztbesuch in Italien
sprechen, gehen ebenfalls aus besagtem Bericht hervor.
Auch der «Corriere della Sera» berichtet, dass laut Schätzungen mehr
Menschen durch Ärztefehler sterben als durch Autounfälle, Herzinfarkte
und gewisse Krebsarten. Dabei passieren die Fehler am häufigsten bei der
Diagnose, und 32 Prozent der Fehler unterlaufen zudem bei den Operationen.
Das Ausmass der Kunstfehler wird auch an folgenden Zahlen ersichtlich:
Pro Jahr werden in Italien acht Millionen Menschen ins Spital
eingeliefert. Und 340´000 Patienten verlassen dieses wieder mit Schäden
oder Krankheiten, die allein auf Fehler des Arztes oder des Spitals
zurückgehen. Also: Gesünder hinein als hinaus!
Die Frage, ob die eigenen Ärzte ihr Handwerk wirklich beherrschen,
stellt sich jetzt auch die italienische Gesundheitsministerin, Livia
Turco. Sie ordnete angesichts dieses erschreckenden Leistungsausweises
eine Untersuchung an.
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