welpen schutzvertrag

Hobbyzucht - Paradies für Kaninchen
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    Re: welpen schutzvertrag

    Loewchen - 18.07.2007,12:20

    welpen schutzvertrag
    wollte euch mal den schutzvertrag reinstellen, den wir bei der abgabe vorgesehen haben, sagt mal was ihr davon haltet/was ihr anders schreiben würdet etc,

    DANKE!

    Zitat: 1) Der Empfänger des genannten Tieres verpflichtet sich:
    a) das Tier ordnungsgemäß unterzubringen (ausschließliche Haltung in Kellern,
    Stallungen, Schuppen oder sonstigen Nebengebäuden, sowie Zwinger-
    und/oder Kettenhaltung sind nicht erlaubt) und zu pflegen.

    b) eine artgerechte und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser zu
    gewährleisten, ein sauberes, warmes und zugfreies Lager bereitzustellen und
    für ausreichend Auslauf und Bewegungsmöglichkeiten zu sorgen.

    c) für das Tier eine Haftpflichtversicherung abzuschließen

    d) das Tier bei Erkrankungen tierärztlich behandeln zu lassen. Eine u. U.
    notwendige Tötung des Tieres darf nur durch einen Tierarzt schmerzfrei
    durchgeführt werden.

    e) jedwede Misshandlung und Quälerei des Tieres zu unterlassen und auch nicht
    durch andere zu dulden und das Tier nicht für Versuchszwecke bereitzustellen.

    f) das Abhandenkommen des Tieres oder einen eventuellen Wohnungswechsel der
    Vorbesitzerin mitzuteilen.

    g) der Vorbesitzerin das Recht einzuräumen die Haltung und den Zustand des Tieres zu
    einer angemessenen Tageszeit nach vorheriger Anmeldung zu überprüfen.


    2) Da das Tier von einem Tierarzt untersucht und für gesund erklärt worden ist übernimmt die Vorbesitzerin keine Gewähr für Eigenschaften und Mängel des Tieres, die nach dem Auszug auftreten. Dem Empfänger ist bewusst, dass junge Hunde gesundheitlich besonders empfindlich sind und durch die Belastung des Transportes und den Einzug ins neue Heim an Infektionen jedweder Art erkranken können (Pilzinfektionen, Ohrenentzündung etc.). Der Empfänger erklärt weiterhin, dass er das Tier besichtigt und ebenfalls für augenscheinlich gesund befunden hat. Die Übergabe erfolgt wie besehen. Die Geltendmachung von Ansprüchen nicht erkennbarer Mängel, insbesondere charakterlicher oder gesundheitlicher Art, ist ausgeschlossen.

    3) Falls Gründe auftreten sollten, die eine Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen unmöglich machen, so ist das Tier ohne jede Kostenforderung nach Rücksprache mit der Vorbesitzerin zurückzubringen. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.

    4) Das Tier darf auf keinen Fall ohne Zustimmung der Vorbesitzerin weitergegeben oder in ein Tierheim gebracht werden. Im Falle einer Rückgabe oder Rückforderung des Tieres, erkennt der o.g. Empfänger an, dass er vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, entstandene Unterhaltskosten (auch Tierarztkosten, Haftpflichtschäden, usw.) selbst zu tragen hat.

    5) Bei Zuwiderhandlungen gegen die vertraglichen Vereinbarungen (ausgen. Punkt 1 c,f) ist das Tier der Vorbesitzerin zurückzugeben.

    6) In einem ausführlichen Gespräch der der Besichtigung des Welpen ist der Empfänger über die bisherige Entwicklung und das bisher erkennbare Wesen des Welpen aufgeklärt worden.

    7) Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

    8) Der Empfänger hat den Schutzvertrag gelesen und erkennt ihn in seinem vollen Inhalt für sich verbindlich an.



    Re: welpen schutzvertrag

    Loewchen - 18.07.2007,12:20


    lol die 8 ) ist getz n smiley ^^



    Re: welpen schutzvertrag

    sunny3 - 18.07.2007,12:41


    Das hört sich super an *g*



    Re: welpen schutzvertrag

    Thunder - 18.07.2007,19:43

    Re: welpen schutzvertrag
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich halte den Vertrag in weiten Teilen für unsinnig bzw. nicht durchsetzbar.


    Loewchen hat folgendes geschrieben:
    1) Der Empfänger des genannten Tieres verpflichtet sich:
    a) das Tier ordnungsgemäß unterzubringen (ausschließliche Haltung in Kellern,
    Stallungen, Schuppen oder sonstigen Nebengebäuden, sowie Zwinger-
    und/oder Kettenhaltung sind nicht erlaubt) und zu pflegen.

    b) eine artgerechte und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser zu
    gewährleisten, ein sauberes, warmes und zugfreies Lager bereitzustellen und
    für ausreichend Auslauf und Bewegungsmöglichkeiten zu sorgen.

    Schön. Steht aber so im Tierschutzgesetz und dementsprechend ist es eine nette Gewissensberuhigung, es nochmal zu erwähnen. Aber ist nicht notwendig

    Zitat:

    c) für das Tier eine Haftpflichtversicherung abzuschließen

    Was hat das in einem Schutzvertrag zu suchen? Haftung ist das Problem des Halters, nicht des Vorbesitzers -> Netter Hinweis, aber unsinnig (abgesehen wäre bei Hunden dann zumindest der Hinweis auf die Steuerpflichtigkeit mindestens genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger)


    Zitat:
    d) das Tier bei Erkrankungen tierärztlich behandeln zu lassen. Eine u. U.
    notwendige Tötung des Tieres darf nur durch einen Tierarzt schmerzfrei
    durchgeführt werden.

    e) jedwede Misshandlung und Quälerei des Tieres zu unterlassen und auch nicht
    durch andere zu dulden und das Tier nicht für Versuchszwecke bereitzustellen.

    Steht auch fast alles im Tierschutzgesetz. Über die Sache mit den Versuchstieren mag man streiten. Hier kann man allenfalls versuchen sicherzustellen, daß das Tier nicht alleine zum Zwecke von Tierversuchen aufgekauft wird. Ob man letztlich große Chancen bei einer Klage hat, wenn das Tier doch als Versuchstier geendet hat, ist die Frage. Allenfalls kann man versuchen zu argumentieren, daß der Kauf unter Vorspiegelung falscher Tatsachen getätigt wurde - aber das dauert, ist teuer und schwer zu beweisen.


    Zitat:
    f) das Abhandenkommen des Tieres oder einen eventuellen Wohnungswechsel der
    Vorbesitzerin mitzuteilen.

    g) der Vorbesitzerin das Recht einzuräumen die Haltung und den Zustand des Tieres zu
    einer angemessenen Tageszeit nach vorheriger Anmeldung zu überprüfen.


    Vergiß es. Da das Eigentum am Tier auf den neuen Besitzer übergeht, geht alles weitere den Vorbesitzer nichts mehr an. Nachdem ich auf meinem Grund das Hausrecht habe, kann ich jederzeit den Zutritt verweigern (dann weise man mir mal eine falsche Haltung nach). Und Wohnungswechsel etc. geht den Vorbesitzer nichts an, weil das Eigentum am Tier auf mich übergegangen ist.

    Zitat:
    2) Da das Tier von einem Tierarzt untersucht und für gesund erklärt worden ist übernimmt die Vorbesitzerin keine Gewähr für Eigenschaften und Mängel des Tieres, die nach dem Auszug auftreten. Dem Empfänger ist bewusst, dass junge Hunde gesundheitlich besonders empfindlich sind und durch die Belastung des Transportes und den Einzug ins neue Heim an Infektionen jedweder Art erkranken können (Pilzinfektionen, Ohrenentzündung etc.). Der Empfänger erklärt weiterhin, dass er das Tier besichtigt und ebenfalls für augenscheinlich gesund befunden hat. Die Übergabe erfolgt wie besehen. Die Geltendmachung von Ansprüchen nicht erkennbarer Mängel, insbesondere charakterlicher oder gesundheitlicher Art, ist ausgeschlossen.



    Das macht Sinn. In Praxi kann man sich da sicherlich auch noch im Detail streiten, aber Beschränkung der Haftung ist wichtig.

    Zitat:
    3) Falls Gründe auftreten sollten, die eine Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen unmöglich machen, so ist das Tier ohne jede Kostenforderung nach Rücksprache mit der Vorbesitzerin zurückzubringen. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.

    4) Das Tier darf auf keinen Fall ohne Zustimmung der Vorbesitzerin weitergegeben oder in ein Tierheim gebracht werden. Im Falle einer Rückgabe oder Rückforderung des Tieres, erkennt der o.g. Empfänger an, dass er vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, entstandene Unterhaltskosten (auch Tierarztkosten, Haftpflichtschäden, usw.) selbst zu tragen hat.

    5) Bei Zuwiderhandlungen gegen die vertraglichen Vereinbarungen (ausgen. Punkt 1 c,f) ist das Tier der Vorbesitzerin zurückzugeben.



    Vergiß es. Schon bei der Schutzgebühr wirst Du wenig Chancen haben. Allenfalls eine Art "Nutzungsgebühr" wirst Du einbehalten können. Die Vorbesitzerin hat schlicht nach einem Verkauf nichts mehr zu melden, da das Eigentum an dem Tier auf den neuen Besitzer übergegangen ist. Man kann zwar den Verkauf als solchen an gewisse Bedingungen knüpfen, aber nicht die Verfügungsgewalt derart einschränken. Allenfals kann man bei weiterverkauf des Tieres ein Vorkaufsrecht für die Vorbesitzerin verknüpfen. Aber eine Rückgabe an irgendwelche Bedingungen sozusagen verpflichtend zu machen, ist nicht möglich.

    Zitat:
    6) In einem ausführlichen Gespräch der der Besichtigung des Welpen ist der Empfänger über die bisherige Entwicklung und das bisher erkennbare Wesen des Welpen aufgeklärt worden.

    7) Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

    8) Der Empfänger hat den Schutzvertrag gelesen und erkennt ihn in seinem vollen Inhalt für sich verbindlich an.


    Das ist gut und nett, aber in Anbetracht des zu ca. 85% unsinnigen Inhaltes auch recht zwecklos.

    Nimm´s mir nicht krumm, aber wie bei den meisten Schutzverträgen ist auch dieser meiner Meinung nach das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.

    Effizienter ist da immer noch, sich den neuen Besitzer ausführlich anzusehen und evtl. ein Vorkaufsrecht bei Weiterveräußerung zu vereinbaren. Alles andere ist reiner Goodwill des neuen Besitzers und definitiv juristisch nicht durchsetzbar.



    Re: welpen schutzvertrag

    Loewchen - 19.07.2007,10:58


    ui, danke für die sehr ausführliche antwort!

    Im endeffekt hast du ja recht ;) das weiß ich selbst, sobald das tier vom hof ist hab ich nix mehr zu melden, kanns weder zurückholen noch einfach so gezwungenermaßen besuchen und anschauen gehen, das stimmt.

    weiterhin kommt dazu, das die welpen nicht gechipt abgegeben werden, also keinerlei kennzeichnung haben werden bei abgabe, wobei der gesamte vertrag hinfällig ist.

    das weiß ja aber nicht jeder, und eigentlich geht es mehr darum, den neuen besitzern mal ins gewissen zu schauen ;)

    wer nicht weiß das der vertrag wenig wert ist und den trotzdem ohne mit der wimper zu zucken untershreibt und ihn so ok findet, der hat auch nix zu verbergen denke ich mir (gut man müsste auch wissen WER denn nun nicht weiß das der nix "taugt")

    sollten wir sehen, das sich jemand sträubt das zu unterzeichnen, dann ziehen wir daraus unsere konsequenzen...

    man schaut den menschen nur vor den kopf und wir haben uns echt mühe gegeben die neuen besitzer auszusuchen nach mehreren kriterien und auch nach sympathie, aber das kann auch täuschen und wir versuchen eben auch jetzt noch herauszufinden wer am "geeignetsten" ist.

    Aber bisher haben wir bei allen ein sehr gutes gefühl. wir haben uns ja lange unterhalten fragen gestellt und wurden auch viel gefragt und die meisten kleinen hundis bleiben in relativer nähe, so dass man sich garantiert mal beim spazieren gehen über den weg laufen wird, das finde ich schön!

    ich denke wir haben schon schöne rudel ausgesucht, auch die ein oder andere Familie wieder nach hause geschickt, weil und gewisse bedingungen nicht passten.

    hoffe also wirklich das wir mit unserer menschenkenntnis nicht allzu daneben liegen und es alle gut haben werden.

    alle die nun bald einen welpie bekommen wollen unbedingt mit uns in kontakt bleiben und finden die idee von nachtreffen zB sehr gut. aber wie gesagt...man kann viel erzählen.

    trotzdem haben wir ein sehr gutes gefühl, bei jeder familie! :)



    Re: welpen schutzvertrag

    nirvana - 19.07.2007,12:26


    hab jetzt nicht alles gelese, aber warum nich gechipt?
    ich finde, bei hunden lohnt sich das schon... unsere katzen bspw vrelassen auch alle nur gechipt und mit eu-impfpass das haus. gebt ihr sie mit dem impfpass, also eu-impfpass ab? weiß gar nich, ob man dazu chioppen muss.. auf jeden fall brauchen die neuen besis den ja, um mitm hund aus deutschland raus zu kommen.



    Re: welpen schutzvertrag

    sunny3 - 19.07.2007,12:51


    ich würde es auch machen lassen, chippen, impfungen und wurmkuren für einen welpen kosten insgesamt ca. 80 euro....



    Re: welpen schutzvertrag

    Loewchen - 19.07.2007,15:57


    die welpen sind natürlich bei abgabe komplett entwurmt und geimpft.

    ja @ nirvana, den eu-impfpass bekommt man nur, wenn der hund gechipt (tattoowiert) ist, also eindeutig identifizierbar.

    die neuen familien bekommen also einen vorläufigen impfpass, den eu erst nach dem chippen bei ihren eigenen TÄ

    wir werden die kleinen nicht chippen lassen weil meine mutter findet das man einem so jungen hund nicht schon einen chip verpassen muss. unser joschy wird auch erst viel später gechippt. die impfe ist schon stress genug. (nur die meinung meiner mutter, die das ja bezahlen muss...)

    ist genau wie mit dem kastrieren, das wird joschy auch vorerst erspart bleiben bis er alt genug ist.



    Re: welpen schutzvertrag

    nirvana - 19.07.2007,17:42


    also das fin dich ehrlich gesagt kompletten blödsinn... denn dieser kleine pieks mahct nun wirklich keinen stress- zumidnest nicht für die huned/katzen ;) für den ta und die anderen beteiligten schon, wenn man da mit einigen tierchen kommt *gg* aber die hunde interessiert das herzlich wenig. und nur dann würde auch der vertrag greifen,. wäre also doch sinnvoller, sonst kannste dir das papier fast sparen. und das geld für die chips können die leute auch gleich an euch bezahlen, statts hinterher zum ta zu tragen, kommt doch aufs gleiche raus.



    Re: welpen schutzvertrag

    Mozarella - 19.07.2007,17:57


    Das mit dem chip seh ich genauso

    ist viel sicherer, wenn ihr das schon macht



    Re: welpen schutzvertrag

    Thunder - 19.07.2007,19:22


    Um nochmal auf´s eigentliche Thema zurückzukommen ;-) :
    Ich würde es mir sehr überlegen, ob ich von Dir bei einem solchen Schutzvertrag ein Tier kaufe.
    Nicht, weil ich etwas zu verbergen hätte (übrigens für jeden Mist ein beliebtes Totschlagargument; wenn ich bedenke, was die Amerikaner für Daten von jedem Fluggast sammeln, der über den Atlantik fliegt, wird mir Angst und Bange; bis hin zu Bankkontodaten. Aber wer nichts zu verbergen hat....nee, sorry, ist kein Argument), sondern einfach, weil ich keine Lust auf potentiellen Ärger habe, wenn der Verkäufer das, was da drin steht, auch noch ernst nehmen will und plötzlich auf der Matte steht, sein Hundi zurück will oder was auch immer.
    Denn letztlich kenne ich Dich genauso gut oder schlecht wie Du mich.
    Da ist mir ein freundlicher Züchter, zu dem ich einen Draht habe und der dann einfach mal so privat vorbeikommt, um zu sehen, wie sich das von ihm gezogene Tier entwickelt, wesentlich lieber.
    Und wenn der Draht nicht da ist, bekommt der Käufer halt kein Tier.



    Re: welpen schutzvertrag

    Loewchen - 19.07.2007,23:10


    ja ich sagte ja, "draht ist da" (mal mit deinen worten ;) ) und eigentlich machen wir uns auch nicht wirklich sorgen...

    naja lassen wir den mist eben weg...

    (btw, hab den schutzvertrag von ner tierschutzorga, will nicht sagen das der deswegen besser oder schlechter ist, aber eigentlich könnten die die tiere ja auch gleich ohne abgeben...)

    wegen dem chippen rede ich noch mal mit meiner mom, ich fände das nämlich auch besser... und es kostet nicht die welt!



    Re: welpen schutzvertrag

    Thunder - 20.07.2007,18:09


    *lach* Tierschutzorganisation.... das erklärt einiges.



    Re: welpen schutzvertrag

    Loewchen - 21.07.2007,12:14


    ;)

    Also hab mir gestern mal meine mom "zur Brust" genommen und ihr gesagt das ich auf keinen fall will das wir die kleinen ungechipt abgeben (hab ihr eingeredet das dann der ganze vertrag nicht zieht etc)

    finds einfach auch besser

    und ihr (ich) könnt (kann) euch (mich) freuen, die werden nu doch gechipt *freu*

    also dann noch mal zum schutzvertrag... oder wie man das schimpfen will ^^

    was würdet ihr denn dann ändern, weil nen "vertrag" wollen wir schon dazu abgeben...

    (oder du thunder *g*)



    Re: welpen schutzvertrag

    nirvana - 21.07.2007,12:48


    na also ;-) geht doch.



    Re: welpen schutzvertrag

    Thunder - 21.07.2007,15:42


    Bin ich hier der Vertragskaschper?? :shock: :D

    Ich würde einen ganz banalen Kaufvertrag aufsetzen. Im Endeffekt dient der Vertrag dazu, daß man nicht einen netten kleinen Welpen abgibt und dann mit fadenscheinigen Argumenten eine ausgewachsene, verwurmte, todbringende Bestie wieder zurückbekommt.

    Guggst du mal hier

    http://www.hunde-welpen.de/welpenkauf/mustervertrag.htm

    oder hier

    http://www.ihranwalt24.de/vorlage/sportrecht/kaufvertrag_ueber_einen_hund.pdf



    Re: welpen schutzvertrag

    jackylyn - 25.07.2007,13:58


    also, ich find den vertrag von löwchen völlig ok, würd den so lassen und gut, was da drin steht ist auch eig. selbsstverständlich finde ich.

    ich glaube auch nciht, das die Vermittlungschancen durch den Vertrag sinken oder so.



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