Fisch unausgenommen

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    Re: Fisch unausgenommen

    O.Ackermann - 15.07.2007, 13:57

    Fisch unausgenommen
    Hi Leute,
    ich hab da mal ne Frage.
    Also, wie sieht es aus mit unausgenommenem Fisch (Wobla ,usw.)
    Darf der jetzt verkauft werden oder nicht.? Bei uns im Amt herrschen verschiedene Meinungen, auch inwieweit die Fischhygieneverordnung noch gilt oder nicht.
    Wär schön wenn jemand mehr weiß wie ich denn, ich bin ja nur der Stift.

    Gruß Olaf



    Re: Fisch unausgenommen

    Jörg - 16.07.2007, 14:51


    Die Fischhygieneverordnung gilt sicherlich nicht mehr, da das alles in der 853/2004 geregelt ist. Lies mal Kapitel 3 A Nr. 2. Eigentlich ist das da ganz klar beschrieben. Allerdings weiß ich nicht was Wobla ist?! Bin halt vom Rhein und nicht von der Küste.



    Re: Fisch unausgenommen

    O.Ackermann - 16.07.2007, 19:33


    Servus Jörg,
    nach meiner Ansicht, gilt dieser Absatz wie in der 853 ABSCHNITT VIII: FISCHEREIERZEUGNISSE beschrieben, für den Einzelhandel. darin heißt es laut Kap.IIIA
    Arbeitsgänge wie Köpfen und Ausnehmen müssen in hygienischer Weise ausgeführt werden.
    Ist das Ausnehmen unter technischen und handelsrelevanten Gesichtspunkten möglich, so muss es möglichst bald nach dem Fang oder der Anlandung erfolgen.
    Im Bezug auf die handelsrelevanten Gesichtspunkten könnte man es so sehen, das wenn ich den Fisch nicht ausnehmen will, weil ich ihn der Kundschaft so anbieten muß, lasse ich den Fisch unausgenommen.
    Vielleicht habe ích ja einen Denkfehler und sollte doch zur Müllabfuhr?
    Übrigens Wobla ist ganzer getrockneter Fisch, der gern aus Plötzen hergestellt wird.

    Für Behebung von Denkfehler bedanke ich mich schon jetzt, sollte ich eventuell doch recht haben: "Man bin ich gut"
    Gruß Olaf



    Re: Fisch unausgenommen

    Jörg - 17.07.2007, 08:24


    Olaf du bist der Beste,
    deshalb haben wir dich auch zum Präsidenten gewählt.
    Du hast recht, ich seh das genau so. Ich habe aber nichts anderes gefunden, was man dafür nehmen kann. Wenn er nicht ausnehmen will muss er das auch nicht.
    :big_applaus



    Re: Fisch unausgenommen

    O.Ackermann - 17.07.2007, 20:24


    Danke Jörg, sag das mal meiner Frau.
    Ich suche aber auch noch nach etwas genauerem, denn bei uns kommt das wieder vermehrt auf.
    Gruß El Presidente
    :big_book



    Re: Fisch unausgenommen

    Dold Michael - 19.07.2007, 10:33


    Hallo Olafson,

    viele ähnliche Fragen können abgeklärt werden in dem man sich die entsprechenden Leitsätze durchließt. In diesem Fall aber ist dort aber leider nichts Genaues definiert.

    Der Lebensmittelunternehmer ist auf jeden Fall in der Pflicht alles dafür zu tun damit Fischereierzeugnisse keine Parasiten oder Ähnliches enthalten.
    Diese werden im Idealfall durch Heißräuchern oder Salzen abgetötet!
    Heißgeräucherte Heringe und Sprotten werden beispielsweise auch,
    erlaubter Weise, nicht ausgenommen angeboten.

    Da Wobla "nur" getrocknet wird, stellt sich die Frage ob der
    Lebensmittelunternehmer garantieren kann, dass "Er" frei von Parasiten ist.
    Im Zweifel nimmt man eine Probe fürs CVUA.


    Ich weiß, dass beantwortet Deine frage nicht wirklich, aber Haupstache
    äh bissle schlau daher gschwätzt.

    Auserdem, wer so was isst, ist selber schuld!!!

    Lieber Gruß,

    Micha (Doldi).



    Re: Fisch unausgenommen

    Jörg - 19.07.2007, 13:00


    Ich schrecke ja eigentlich vor nix zurück. Ich wollte mir gestern mal so ein Teil antun um mitreden zu können. Leider kann ich immer noch nicht mitreden, da ich diese mumifizierten, stinkenden Fischleichen einfach nicht essen konnte.
    :big_pasta



    Re: Fisch unausgenommen

    O.Ackermann - 20.07.2007, 20:00


    Hi Ihr Zwei,

    wie Ihr richtig bemerkt habt, nicht alles was mehr oder weniger regulär auf dem Markt angeboten wird, ist auch was für den mündigen Bürger und Verbraucher.

    Gruß

    Olaf



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