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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: michael hanke - frühling - Bluesky - readhead Forum: Steuertutorium der Universität Duisburg-Essen, Standort Duisburg aus dem Unterforum: Aufgaben Antworten: 13 Forum gestartet am: Freitag 02.12.2005 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Die Vierte... Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 2 Monaten, 29 Tagen, 15 Stunden, 11 Minuten
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Re: Die Vierte...
michael hanke - 17.01.2006, 01:14Die Vierte...
... deshalb denke ich mir ein paar kreative Aufgaben für Euch aus! Der Fragenkatalog wird ein wenig komplexer und schaut auch ein wenig über das EStG hinaus, trägt aber wesentlich zum Verständnis bei!
1) Was ist der Untersched zwischen Überschusseinkunftsarten und Gewineinkunftsarten?
2) Bitte zählt alle einkunftsarten des deutschen Steuersystems auf und bildet zu jedem ein Beispiel. Bitte nennt noch die einschlägigen Regelungen des EStG´s!
3) Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Bitte gebt die Gesetzesstellen an, unter denen ich Definitoinen finden kann!
4) Ist es notwendig das Rechenschema von den einzelnen Einkunftsarten bis hin zum zu versteuernden Einkommen (z.v.E.) auswendig drauf zu haben oder gibt es eventuelle Erleichterungen???
5) Was besagt das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz?
6) Was unterscheidet gewerbliche Einkünfte von freiberuflichen Einkünften. Nennt sowohl die Positiv als auch die Negativmerkmale. Bitte gebt die entsprechenden gesetzlichen Kodifikationen an!
7) Warum ist es wichtig, dass die Einkünfte genau von einander abgetrennt werden???? Könnte man nicht alle Einkünfte in einen Topf werfen??? Das Ergebnis wäre doch das Gleiche!!! Nehmt kritisch Stellung!!!
8) Nennt und beschreibt die Arten der Verlustverrechnung!
9) Warum ist es wichtig, dass bei einer Einkunftsart mit Freibetrag erst die Werbungskosten abgezogen werden und dann erst der Freibetrag?
10) Führt das Ehegattensplitting stets zu einer Steuerersparnis???
11) Erklärt das Quellensteuerprinzip und stellt dessen Sinn dar!
12) Was versteht man unter dem Begriff der Liebhaberei? (Können auch Singles der Liebhaberei bezichtigt werden???)
So das war´s für die Stunde, den Rest poste ich tagsüber, dann gibt es auch endlich Rechenaufgaben!!!
Gute Nacht
Michael
Re: Die Vierte...
frühling - 17.01.2006, 14:02
Aufgabe1)
Gewinneinkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft§13, aus Gewerbebetrieb§15 und aus selbständiger Arbeit§18.
Gewinn lt. §§4 Abs.1 und 5: Gewinn= Betriebsvermögen am Jahresende - Betriebsvermögen am Jahresanfang + Entnahmen - Einlagen
Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit§19, aus Kapitalvermögen§20, aus Vermietung und Verpachtung§21 und Sonstige Einkünfte§22.
Einkünfte= Einnahmen(§§8, 3 Nr.40) - Werbekosten(§§9,9a, 3c)
Gewinneinkünfte+Überschusseinkünfte= Summe der Einkünfte
Re: Die Vierte...
frühling - 17.01.2006, 14:18
Aufgabe3)
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erhebung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Siehe §9 EStG.
Sonderausgaben unterteilen sich in unbeschränkt abzugsfähig(z.B.Kirchensteuer) und beschränkt abzugsfähig. Die beschränkt abzugsfähigen werden dann noch in Vorsorgeaufwendeungen(z.B. Krankenschutzversicherung) und nicht Vorsorgeaufwendungen(z.B. Spenden) unterteilt. Siehe §§10-10c.
Außergewöhnliche Belastungen(z.B. geistigbehindertes Kind, Betreuungskosten). Siehe §33(33a).
Re: Die Vierte...
michael hanke - 17.01.2006, 15:03
Das hört sich ja alles sehr gut an ....
Re: Die Vierte...
Bluesky - 17.01.2006, 21:19Aufgabe 2
Aufgabe 2:
-> Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13
z.B. Weinbau
-> Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15
z.B. OHG
-> EInkünfte ausselbständiger Arbeit §18
z.B. selbständiger Rechtsanwalt
-> Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19
z.B. Gehälter, Löhne
-> Einkünfte aus Kapitalvermögen §20
z.B. Dividenden
-> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21
z.B. Mieteinnahmen
-> Sonstige Einkünfte §22
Re: Die Vierte...
Bluesky - 17.01.2006, 21:21Aufgabe 4
Aufgabe 4:
Man muß das Rechenschema nicht auswendig lernen,
da in §2 EStG eine Auflistung des Rechenschemas abgedruckt ist.
Re: Die Vierte...
Bluesky - 17.01.2006, 21:26Aufgabe 5
Aufgabe 5:
Das Prinzip besagt, dass die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
abgeleitet wird, wobei aufgrund zwingender steuerrechtlicher
Vorschriften bestimmte Korrekturen erforderlich werden
können.
Dieser Grundsatz ergibt sich aus §5 Abs.1 EStG.
In der Praxis der meisten gewerblichen Unternehmen wird
dieser Grundsatz versucht umzukehren, als man gewöhnlich
nur eine Steuerbilanz erstellt, die gleichzeitig als Handels-
bilanz Verwendung findet (sog. "Einheitsbilanz").
Re: Die Vierte...
Bluesky - 17.01.2006, 21:34Aufgabe 12
Aufgabe 12:
DEn Einkunftsarten zugeordent werden können nur
Aktivitäten, die steuerlich keine "Liebhaberei"
(non-profit-Unternehmen) darstellen. Als solche be-
zeichnet man Tätigkeiten, bei denen der Steuerpflichtige
im Zweifel keine Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht
nachweisen kann.
Re: Die Vierte...
Bluesky - 17.01.2006, 22:22Aufgabe 11
Aufgabe 11:
In Bezug zur MwSt.:
Der Verkäufer vereinnahmt vom Käufer die USt für das
Finanzamt und führt diese abzüglich gezahlter Vor-
steuer an das Finanzamt ab. Das Finanzamt erhält
folglich die Mehrwertsteuer auf den geschaffenen
Mehrwert in jeder einzelnen Wertschöpfungsstufe.
Re: Die Vierte...
Bluesky - 18.01.2006, 18:32Aufgabe 10
Aufgabe 10:
SPLITTINGVERFAHREN: (z.v.E. Ehemann+z.v.E. Ehefrau):2
dann ESt multipliziert mit 2
Beipiel: z.v.E. EF 25000
z.v.E. EM 25000
1. Zusammenveranlagung:
(25000+25000):2=25000
ESt für 25000: 4364 (§32aAbs.1) verdoppelt 8728
2.Getrennte Veranlagung:
ESt EM 4364
ESt EF 4364
4363+4364=8728
Das Splittingverfahren ist nicht immer günstiger, denn hier kommt die selbe ESt heraus.
Hinweis: Je weiter dei Einkommen auseinander liegen, desto höher die Steuerersparnis[/list]
Re: Die Vierte...
readhead - 25.01.2006, 13:32Re: Die Dritte...
Hallo,
ich hänge den Aufgaben etwas hinterher, weil ich erst später angefangen habe. Ich hab grad die Fragen aus der dritten Fragerunde gemacht. Es sind innerhalb der letzten Woche von meinen Kommelitonen nicht alle Fragen beantwortet worden und ich selber habe auch meine Problem mit den Fragen 6-9.
Könntest du deshalb bitte die Lösungen ins Netz stellen.
Danke schön
Re: Die Vierte...
michael hanke - 25.01.2006, 21:58
Wenn es keiner mehr versucht, poste ich morgen abend die ergebnisse
Knobelt noch ein wenig, lg
Michael
Re: Die Vierte...
michael hanke - 27.01.2006, 00:19
So, hier wie versprochen die restlichen Lösungen, neue Aufgaben kommen freitag:
Aufgabe 6:
Die Abgrenzungen kommen aus dem Gesetz aus den §§ 15 und 18 EStG:
Positive Abgrenzung von gewerbl. Einkünften:
selbstständig
nachhaltig
Gewinnerzielungsabsicht
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Negativ:
Wenn keine landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt!
Aufgabe 7:
Wichtig ist die Abgrenzung wegen der Freibeträge, da diese bestimmten Einkunftsarten zugeordnet sind, wenn dem nicht so wäre, könnte man diese einfach pauschal abziehen ohne diese an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Weiterhin ist Argument, dass die Einkunftsarten verschieden ermittelt werden. Wenn man in Gewinneinkünften zugegen ist, muss man Buch führen. Dieser Pflicht unterliegt nicht der Privatmann. er hat nur seine Überschüsse nachzuweisen ohne Bücher führen zu müssen.
Aufgabe 8:
Es existieren drei Arten der Verlustverrechnung:
horizontal (in der gleichen Einkommensart)
vertikal (zwischen verschiedenen Einkunftsarten)
intertemporär (über mindestens zwei Verrechnungsperioden)
Aufgabe 9:
Es müssen erst die Werbungskosten abgezogen werden, da Einkunftsarten durch Werbungskosten negativ werden dürfen, durch Pauschalbeträge allerdings nicht!!! Vielleicht kann hier jemand versuchen ein Beispiel zu modellieren.
Hoffe, dass meine Ausführungen erklärend waren, wenn nicht, dann meldet Euch bitte, ich stehe Euch jederzeit zur Verfügung! Morgen gibt es neue Aufgaben!!!
Liebe Grüße
Michael
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