Die Vierte...

Steuertutorium der Universität Duisburg-Essen, Standort Duisburg
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    Re: Die Vierte...

    michael hanke - 17.01.2006, 01:14

    Die Vierte...
    ... deshalb denke ich mir ein paar kreative Aufgaben für Euch aus! Der Fragenkatalog wird ein wenig komplexer und schaut auch ein wenig über das EStG hinaus, trägt aber wesentlich zum Verständnis bei!

    1) Was ist der Untersched zwischen Überschusseinkunftsarten und Gewineinkunftsarten?

    2) Bitte zählt alle einkunftsarten des deutschen Steuersystems auf und bildet zu jedem ein Beispiel. Bitte nennt noch die einschlägigen Regelungen des EStG´s!

    3) Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Bitte gebt die Gesetzesstellen an, unter denen ich Definitoinen finden kann!

    4) Ist es notwendig das Rechenschema von den einzelnen Einkunftsarten bis hin zum zu versteuernden Einkommen (z.v.E.) auswendig drauf zu haben oder gibt es eventuelle Erleichterungen???

    5) Was besagt das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz?

    6) Was unterscheidet gewerbliche Einkünfte von freiberuflichen Einkünften. Nennt sowohl die Positiv als auch die Negativmerkmale. Bitte gebt die entsprechenden gesetzlichen Kodifikationen an!

    7) Warum ist es wichtig, dass die Einkünfte genau von einander abgetrennt werden???? Könnte man nicht alle Einkünfte in einen Topf werfen??? Das Ergebnis wäre doch das Gleiche!!! Nehmt kritisch Stellung!!!

    8) Nennt und beschreibt die Arten der Verlustverrechnung!

    9) Warum ist es wichtig, dass bei einer Einkunftsart mit Freibetrag erst die Werbungskosten abgezogen werden und dann erst der Freibetrag?

    10) Führt das Ehegattensplitting stets zu einer Steuerersparnis???

    11) Erklärt das Quellensteuerprinzip und stellt dessen Sinn dar!

    12) Was versteht man unter dem Begriff der Liebhaberei? (Können auch Singles der Liebhaberei bezichtigt werden???)

    So das war´s für die Stunde, den Rest poste ich tagsüber, dann gibt es auch endlich Rechenaufgaben!!!

    Gute Nacht

    Michael



    Re: Die Vierte...

    frühling - 17.01.2006, 14:02


    Aufgabe1)
    Gewinneinkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft§13, aus Gewerbebetrieb§15 und aus selbständiger Arbeit§18.
    Gewinn lt. §§4 Abs.1 und 5: Gewinn= Betriebsvermögen am Jahresende - Betriebsvermögen am Jahresanfang + Entnahmen - Einlagen

    Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit§19, aus Kapitalvermögen§20, aus Vermietung und Verpachtung§21 und Sonstige Einkünfte§22.
    Einkünfte= Einnahmen(§§8, 3 Nr.40) - Werbekosten(§§9,9a, 3c)
    Gewinneinkünfte+Überschusseinkünfte= Summe der Einkünfte



    Re: Die Vierte...

    frühling - 17.01.2006, 14:18


    Aufgabe3)
    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erhebung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Siehe §9 EStG.
    Sonderausgaben unterteilen sich in unbeschränkt abzugsfähig(z.B.Kirchensteuer) und beschränkt abzugsfähig. Die beschränkt abzugsfähigen werden dann noch in Vorsorgeaufwendeungen(z.B. Krankenschutzversicherung) und nicht Vorsorgeaufwendungen(z.B. Spenden) unterteilt. Siehe §§10-10c.
    Außergewöhnliche Belastungen(z.B. geistigbehindertes Kind, Betreuungskosten). Siehe §33(33a).



    Re: Die Vierte...

    michael hanke - 17.01.2006, 15:03


    Das hört sich ja alles sehr gut an ....



    Re: Die Vierte...

    Bluesky - 17.01.2006, 21:19

    Aufgabe 2
    Aufgabe 2:

    -> Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13
    z.B. Weinbau
    -> Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15
    z.B. OHG
    -> EInkünfte ausselbständiger Arbeit §18
    z.B. selbständiger Rechtsanwalt
    -> Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19
    z.B. Gehälter, Löhne
    -> Einkünfte aus Kapitalvermögen §20
    z.B. Dividenden
    -> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21
    z.B. Mieteinnahmen
    -> Sonstige Einkünfte §22



    Re: Die Vierte...

    Bluesky - 17.01.2006, 21:21

    Aufgabe 4
    Aufgabe 4:

    Man muß das Rechenschema nicht auswendig lernen,
    da in §2 EStG eine Auflistung des Rechenschemas abgedruckt ist.



    Re: Die Vierte...

    Bluesky - 17.01.2006, 21:26

    Aufgabe 5
    Aufgabe 5:

    Das Prinzip besagt, dass die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
    abgeleitet wird, wobei aufgrund zwingender steuerrechtlicher
    Vorschriften bestimmte Korrekturen erforderlich werden
    können.
    Dieser Grundsatz ergibt sich aus §5 Abs.1 EStG.
    In der Praxis der meisten gewerblichen Unternehmen wird
    dieser Grundsatz versucht umzukehren, als man gewöhnlich
    nur eine Steuerbilanz erstellt, die gleichzeitig als Handels-
    bilanz Verwendung findet (sog. "Einheitsbilanz").



    Re: Die Vierte...

    Bluesky - 17.01.2006, 21:34

    Aufgabe 12
    Aufgabe 12:

    DEn Einkunftsarten zugeordent werden können nur
    Aktivitäten, die steuerlich keine "Liebhaberei"
    (non-profit-Unternehmen) darstellen. Als solche be-
    zeichnet man Tätigkeiten, bei denen der Steuerpflichtige
    im Zweifel keine Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht
    nachweisen kann.



    Re: Die Vierte...

    Bluesky - 17.01.2006, 22:22

    Aufgabe 11
    Aufgabe 11:

    In Bezug zur MwSt.:

    Der Verkäufer vereinnahmt vom Käufer die USt für das
    Finanzamt und führt diese abzüglich gezahlter Vor-
    steuer an das Finanzamt ab. Das Finanzamt erhält
    folglich die Mehrwertsteuer auf den geschaffenen
    Mehrwert in jeder einzelnen Wertschöpfungsstufe.



    Re: Die Vierte...

    Bluesky - 18.01.2006, 18:32

    Aufgabe 10
    Aufgabe 10:

    SPLITTINGVERFAHREN: (z.v.E. Ehemann+z.v.E. Ehefrau):2
    dann ESt multipliziert mit 2

    Beipiel: z.v.E. EF 25000
    z.v.E. EM 25000

    1. Zusammenveranlagung:

    (25000+25000):2=25000

    ESt für 25000: 4364 (§32aAbs.1) verdoppelt 8728

    2.Getrennte Veranlagung:

    ESt EM 4364
    ESt EF 4364

    4363+4364=8728


    Das Splittingverfahren ist nicht immer günstiger, denn hier kommt die selbe ESt heraus.
    Hinweis: Je weiter dei Einkommen auseinander liegen, desto höher die Steuerersparnis[/list]



    Re: Die Vierte...

    readhead - 25.01.2006, 13:32

    Re: Die Dritte...
    Hallo,

    ich hänge den Aufgaben etwas hinterher, weil ich erst später angefangen habe. Ich hab grad die Fragen aus der dritten Fragerunde gemacht. Es sind innerhalb der letzten Woche von meinen Kommelitonen nicht alle Fragen beantwortet worden und ich selber habe auch meine Problem mit den Fragen 6-9.
    Könntest du deshalb bitte die Lösungen ins Netz stellen.

    Danke schön



    Re: Die Vierte...

    michael hanke - 25.01.2006, 21:58


    Wenn es keiner mehr versucht, poste ich morgen abend die ergebnisse

    Knobelt noch ein wenig, lg

    Michael



    Re: Die Vierte...

    michael hanke - 27.01.2006, 00:19


    So, hier wie versprochen die restlichen Lösungen, neue Aufgaben kommen freitag:

    Aufgabe 6:
    Die Abgrenzungen kommen aus dem Gesetz aus den §§ 15 und 18 EStG:

    Positive Abgrenzung von gewerbl. Einkünften:
    selbstständig
    nachhaltig
    Gewinnerzielungsabsicht
    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Negativ:
    Wenn keine landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt!

    Aufgabe 7:
    Wichtig ist die Abgrenzung wegen der Freibeträge, da diese bestimmten Einkunftsarten zugeordnet sind, wenn dem nicht so wäre, könnte man diese einfach pauschal abziehen ohne diese an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Weiterhin ist Argument, dass die Einkunftsarten verschieden ermittelt werden. Wenn man in Gewinneinkünften zugegen ist, muss man Buch führen. Dieser Pflicht unterliegt nicht der Privatmann. er hat nur seine Überschüsse nachzuweisen ohne Bücher führen zu müssen.

    Aufgabe 8:
    Es existieren drei Arten der Verlustverrechnung:
    horizontal (in der gleichen Einkommensart)
    vertikal (zwischen verschiedenen Einkunftsarten)
    intertemporär (über mindestens zwei Verrechnungsperioden)

    Aufgabe 9:
    Es müssen erst die Werbungskosten abgezogen werden, da Einkunftsarten durch Werbungskosten negativ werden dürfen, durch Pauschalbeträge allerdings nicht!!! Vielleicht kann hier jemand versuchen ein Beispiel zu modellieren.

    Hoffe, dass meine Ausführungen erklärend waren, wenn nicht, dann meldet Euch bitte, ich stehe Euch jederzeit zur Verfügung! Morgen gibt es neue Aufgaben!!!

    Liebe Grüße

    Michael



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