Tagfahrleuchten

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Tagfahrleuchten"

    Re: Tagfahrleuchten

    Rennsemmel - 11.05.2008, 13:24

    Tagfahrleuchten
    Hallo an Euch,

    jetzt bin ich auch hier! :D Ich hab jetzt auch solch einen kleinen roten Flitzer. Bin bis jetzt begeistert vom Kleinen. Und überrascht wie der doch abgeht mit den paar Pferdchen. Aber bei nur 800 und ein bischen was an Gewicht....
    Jetzt aber: Hat einer schon Erfahrungen mit Tagfahrleuchten am/für den Kleinen gemacht? z.B. Welche und wo sieht es am besten aus? Ich würde ja am liebsten LED's verbauen. Mal seh'n ...



    Re: Tagfahrleuchten

    Tobias - 30.05.2008, 09:44


    Bin im Moment auch am überlegen ob ich mir welche zulege...

    Bin dabei auf die hiei gestoßen:
    http://www.dectane.de/news.php?newid=2&inhalt=Tagfahrlicht%20mit%2017%20LED%3Cbr%3ELxHxT%20200x21x36%20mm&sid=542599031321d3e96b96ef7e8654e7bf
    die haben auch eine R87 zulassung und dürfen als Tagfahrlicht verwendet werden. Die meisten haben nur ein E-Zulassung als Standlicht/Positionslicht!

    Muß nachmal genauer gucken was man vorne gut in die Stoßstange bekommt :wink:



    Re: Tagfahrleuchten

    Rennsemmel - 30.05.2008, 15:59


    Schaut doch gar nich so schlecht aus. Sind aber fast a bisserl lang für den Kleinen?
    In der Stoßstange sind doch im unteren Teil schwarze rippen - vielleicht kann man da was reinbasteln? Sollte sich nicht so schwer gestalten, ist doch alles Kunststoff. :lol:



    Re: Tagfahrleuchten

    Tobias - 03.06.2008, 00:22


    Hab heute nochmal ein wenig gemessen und man müsste die Dinger ganz gut zwischen die schwarzen Streben bekommen...

    Die ganz kleinen die von der größe perfekt wären -und auch viel günstiger- haben leider alle keine Zulassung als Tagfahrlicht...



    Re: Tagfahrleuchten

    muelldi - 03.06.2008, 07:39


    Hi,

    geht doch mal auf www.tagfahrlicht.de

    Des sind geile Tagfahrleuchten ...



    Re: Tagfahrleuchten

    Tobias - 04.06.2008, 02:06


    Ja die würden mir auch wirklich gut gefallen! Aber 200 € sind schon ne menge kohle...



    Re: Tagfahrleuchten

    HerrLehmann - 14.09.2008, 01:05


    Klingt zwar ein bischen primitiv, aber ich mach einfach immer das Standlicht beim Fahren an :lol:, das tut auch seinen Zweck und außerdem sieht doch das Lämpchen neben dem Blinker ganz nett aus 8)



    Re: Tagfahrleuchten

    Berliner - 14.09.2008, 07:23


    Wenn ich mich nicht ganz irre, ist das Fahren mit Standlicht in Deutschland unzulässig und könnte im Extremfall ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Am Besten mal einen Polizisten fragen, bevor sie Dich drauf ansprechen.



    Re: Tagfahrleuchten

    HerrLehmann - 14.09.2008, 15:23


    Also ich wurde schon 2mal angehalten damit und hab die auch gleich prompt gefragt, haben die Grünen gesagt, wäre kein Problem. :wink:



    Re: Tagfahrleuchten

    Rennsemmel - 30.12.2008, 14:04


    Also dazu nur soviel:
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



    Re: Tagfahrleuchten

    hro_egik - 13.01.2009, 20:00


    HerrLehmann hat folgendes geschrieben: Also ich wurde schon 2mal angehalten damit und hab die auch gleich prompt gefragt, haben die Grünen gesagt, wäre kein Problem. :wink:


    scheiß drauf, ich werd trotzdem mit standlicht fahren :twisted: :twisted: :twisted: .
    hab da schon vieeeel c1 in chemnitzt un umgebebung gshen :twisted: :twisted: :twisted:



    Re: Tagfahrleuchten

    robert_c1 - 23.01.2009, 21:25


    Rennsemmel hat folgendes geschrieben: Also dazu nur soviel:
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    Werbung:


    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    Ist ja richtig, aber Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1 - also ergibt sich der folgende Sinngehalt der zitierten Norm:

    Mit Standlicht darf nicht gefahren werden, wenn die Pflicht zur Beleuchtung nach Absatz 1 besteht. In allen anderen Fällen, also am "hellichten Tag" ist das kein Problem!!!



    Re: Tagfahrleuchten

    sewiet - 15.01.2010, 14:18

    Licht
    Rennsemmel schrieb(30.12.2008 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)): [quote="Rennsemmel"]

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

    Thema verfehlt denn... :arrow:
    Hier geht es um Tagfahrleuchten, welche nicht an den Bedingungen der Beleuchtung bei Nachtfahrt gebunden sind.

    Tagsüber darf (derzeit noch) ohne jegliches Licht (ausser bremsleuchten ;-)gefahren werden. Standlicht an oder aus ist stellt keine Behinderung dar und ist daher mindestens geduldet, wenn nicht erlaubt.

    Wenn es nach mir geht ist ausserdem das Standlicht mindestens gleich gut ,wenn nicht besser als die meisten Tagfahrleuchten geeignet. Man wird etwas besser gesehen ohne zu blenden. Der jetztige Trend hingegen geht schon fast in richtung Hochleistungs-Weihnachtsbaumbeleuchtung. :roll:

    PS: In Österreich ist die Tageslichtpflicht wieder abgeschafft. Zumindest scheint man je nach Region langsam zu merken, dass mehr Licht nicht immer besser ist.

    :twisted: Nächste Konsequenz: Wir sollten noch ordentliche Stossfänger anbringen, damit man nicht gestört wird, wenn lästige schlecht beleuchtete Verkehrsteilnehmer, wie Motorräder, Fahrradfahrer und Fussgänger sich frecherweise in den Weg stellen...

    mehr zum (rechtlichen) Thema:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht



    Re: Tagfahrleuchten

    faelup - 18.01.2010, 08:32


    Thema verfehlt? Jahr verfehlt würd ich sagen ^^
    Oder wieso reist du hier den 1 Jahr alten Thread wieder auf ^^



    Re: Tagfahrleuchten

    Haui - 10.04.2010, 12:54


    Servus,

    ich würde hier auch gerne wieder etwas "aufreissen"....
    Denke nämlich auch über die Nachrüstung von Tagfahrlicht nach, habe allerdings keine Ahnung davon, wie ich diese einbaue.

    Das Anbringen am Fahrzeug bekomme ich vielleicht noch hin, aber mir würde ein kleines HowTo weiterhelfen, das sich mit der Verschaltung der Boardelektronik auseinander setzt.

    Denn meines Wissen ist die Vorraussetzung für Tagfahrlicht neben den Einbaumaßen (Höhe usw.) auch, dass es mit der Zündung des KFZ angeht und beim Einschalten des Abblend-/Fernlichtes ausgeht, oder? :P

    Lg,
    Haui



    Re: Tagfahrleuchten

    labbi - 13.04.2010, 14:42


    Haui hat folgendes geschrieben: Servus,
    Denn meines Wissen ist die Vorraussetzung für Tagfahrlicht neben den Einbaumaßen (Höhe usw.) auch, dass es mit der Zündung des KFZ angeht und beim Einschalten des Abblend-/Fernlichtes ausgeht, oder?

    Es gibt eine gesetzliche Bestimmung in Europa, wie groß die TFL sein sollen. diese bezieht sich auf die 'Leutfläche'. Die Größe weiß ich nicht mehr. Aber bei manchen Autos die mir mit TFL begegnen, sehe ich das die viel zu klein sind. Früher standen auf der Internetseite der Firma Hella die gesetzlichen Bestimmungen.

    Verdrahtung ist bei den LED Leutchten inzwischen recht einfach. Ich habe das letztens an meinem C1 gemacht. Da waren es drei Kabel. Einmal Masse, einmal Zündungsplus und einmal Standlicht. Die TFL müssen ausgehen, wenn das Standlicht angeht. Man kann alle drei Sachen 'relativ' gut im Motorraum finden. Wenn man TFLs mit richtigen 'Birnen' nimmt, dann dürfte das komplizierter werden, da man dann ein Relais mit verbauen muß. Aber auch dann werden im Endeffekt die selben Adern benötigt.



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