Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei

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    Re: Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei

    Herbert - 10.03.2007, 00:20

    Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei
    Zitat:
    Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei

    Am 1. März 2007 startete peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate. Damit ist die Anti-Terror-Datei ein zentrales Instrument für die Strafverfolger, um die von der Politik geforderte schärfere Terrorbekämpfung durchzusetzen. In diesem Rahmen wurde diverse Male die Anti-Terrorgesetzgebung verschärft; auch die Diskussion um die die Online-Durchsuchung privater PCs wird in diesem Zusammenhang geführt – siehe dazu auch die Übersicht zur bisherigen Berichterstattung auf heise online am Ende des Artikels.

    Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-"Vorsorgedatei" mit 1.018.815 Einträgen.

    In dieser Zahl der zusammengeführten Dateien sind nicht die Dateien der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes enthalten, weil sie der Geheimhaltung unterliegen. Allein der Bundesnachrichtendienst soll in seinem eigenen Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken verfügen, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen wird.

    Der Zugriff auf die beim BKA errichtete Anti-Terror-Datei erfolgt mehrstufig. Auf das als Verschlusssache VS Geheim eingestufte System darf nur über eine mit Sina-Boxen abgesicherte VPN-Verbindung zugegriffen werden. Dabei trifft der Abfragende zunächst auf eine "erweiterte Index-Datei", die neben den Namen von Terrorverdächtigen auch Bankkonten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Führerscheindaten und die Ansprechdaten von einschlägigen Kontaktpersonen enthält. In der Datei stehen dabei nicht nur verdächtige Personen, sondern auch Firmen, Vereinigungen und Stiftungen mit "Verbindungen zum islamistischen Milieu".

    Neben der Abfrage der erweiterten Indexdatei und den Querverbindungen zu den in der Tabelle aufgeführten Einzeldateien sollen die Daten von den verschiedenen Nachrichtendiensten (BND, MAD, Verfassungsschutz) mit der Technik der "verdeckten Speicherung" abgefragt werden. Dabei erfährt der Anfragende zunächst nicht, ob er mit seiner Anfrage einen "Treffer" in den Geheimdienstdatenbanken erzielt hat. Dafür erfahren die Nachrichtendienste, wer nach wem geforscht hat und können dann Kontakt zu der Person aufnehmen, die die Dateiabfrage gestartet hat. Mit der dann eingerichteten einzelfallbezogenen Datenübergabe sehen die Juristen und IT-Spezialisten die vom Gesetz her geforderte Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten ausreichend verwirklicht.

    Kritiker der Anti-Terror-Datei weisen darauf hin, dass die abgestufte Technik der verdeckten Speicherung eine Ausnahmeregelung kennt: Wenn die Gefahr im Verzuge und Eile geboten ist, können die Daten für den direkten Zugriff durch alle Berechtigten freigeschaltet werden. In solchen Fällen können Datenschutzbeauftragte nachträglich die Verhältnismäßigkeit der Aktion prüfen, bei der die Trennung zwischen Polizei- und Geheimdaten kurzfristig ausgesetzt wurde.


    Quelle (Detlef Borchers) (jk/c't) http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995



    Re: Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei

    Herbert - 10.03.2007, 00:28


    Zitat: Datenschützer kritisieren Bundestrojaner, Vorratsspeicherung und Sexualstraftäterdatei

    Die Datenschutzbeauftragten wenden sich entschieden gegen die Einführung von gesetzlichen Grundlagen, durch die "staatliches Hacking" ermöglicht werden soll. Der Staat dürfe nicht jede neue technische Möglichkeit zur Ausforschung einsetzen, heißt es in einer Entschließung der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. "Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf."
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    Auf die Konferenztagesordnung rückte auch die Diskussion um eine Sexualstrafdäterdatei, die jüngst vom sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo angefacht wurde. Dazu hatte sich vor kurzem der Bundesdatenschützer Peter Schaar bereits kritisch geäußert. In einer weiteren Entschließung lehnt nun die Konferenz einen "elektronischen Pranger" als verfassungswidrig ab. Außerdem fordern sie auch im digitalen Zeitalter den Erhalt der anonymen Fernsehnutzung. Hintergrund ist die Ankündigung privater Anbieter, ihre Programme künftig nur noch verschlüsselt zu senden. Damit könnten die Sehgewohnheiten der Zuschauer erfasst werden, meinen die Datenschützer.

    Die europäische Vorgabe, ab September 2007 Telekommunikationsdaten aller Bürger zur erfassen, ist nach Ansicht der Datenschützer nicht vom deutschen Grundrecht gedeckt. "Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig", erläuterte der Thüringer Datenschützer Harald Stauch. Der Aufwand stehe zudem in keinem Verhältnis zu den erwarteten Fahndungserfolgen. Im Gegenzug schränke es jedoch die Kommunikationsfreiheit unverhältnismäßig stark ein. Die Konferenz fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zumindest solange zurückzustellen, bis der bereits angerufene Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit entschieden habe.

    Die Entwicklung hin zum Überwachungsstaat hält nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, seit dem September 2001 unvermindert an. "Wir können aber den Schutz des Rechtsstaates nicht dadurch erhöhen, dass wir seine Wurzeln beschädigen." Die neuen Überprüfungsmethoden werden für Schaar anfangs mit der Terrorgefahr begründet, später jedoch schnell für andere Zwecke in der Kriminalitätsbekämpfung verwendet. "In der Regel werden damit die Falschen getroffen, weil sich Terroristen oder die Mafia gegen die Überwachung schützen können." Im schlimmsten Fall nutzten sie selbst diese Techniken für ihre Verbrechen.

    Eine heimliche Online-Durchsuchung griffe tief in die Privatsphäre ein, meinen die Datenschützer, denn die Daten könnten aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass den Einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit bleibt. Die Datenschützerkonferenz appelliert an die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Parlamente, auf die Einführung derartiger Befugnisnormen zu verzichten.

    Die Konferenz befürchtet bei Einführung der Online-Durchsuchung auch massive Sicherheitseinbußen. Computernutzer könnten sich vor staatlicher Ausforschung zu schützen versuchen, indem sie etwa Softwaredownloads vermeiden. Dann würden aber auch sicherheitstechnisch wichtige Software-Updates verhindert und Computer anfälliger gegen Angriffe Krimineller. "Die Einführung von Befugnissen zur Online-Durchsuchung würde das Ansehen des Rechtsstaats und das Vertrauen in die Sicherheit von Informationstechnik, insbesondere von E-Government und E-Commerce, massiv beschädigen", heißt es weiter in der Entschließung. Dies stehe den hohen Aufwendungen für IT-Sicherheit in Staat und Wirtschaft entgegen.

    Quelle (anw/c't)
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/86496



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