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ALG II/Hartz4


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oedeltroedel
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 09:31    Titel: ALG II/Hartz4 Antworten mit Zitat

Fragen und Beiträger stellen Sie bitte hier ein.

Wolfgang
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 09:31    Titel: Anzeige

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Stefie



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BeitragVerfasst am: 12.01.2008, 23:51    Titel: § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Antworten mit Zitat

Hi Oedel

lang nix mehr voneinander gehört und ich hoffe das du mir bei meinem kleinen Problem helfen kannst.

Nach dem oben genannten Paragraphen steht meiner behinderten Tochter 17 % Mehrbedarf zu da sie in ihrem Behindertenausweis das Merkzeichen " G " hat, aber die ARGE verweigert mir dies mit der Begründung das Mandy noch keine 15 Jahre alt ist und ihr nach § 21 Abs. 4 schon einen Mehrbedarf zusteht.
Aber in den Behindertenforum wo ich angemeldet bin, sagen viele das sie den Mehrbedarf von 17 % erhalten, obwohl deren Kinder auch noch keine 15 Jahre alt sind.

Vielleicht kannst du mich ja aufklären, grins.

LG

Stefie
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Stefie



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Anmeldungsdatum: 12.01.2008
Beiträge: 7
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BeitragVerfasst am: 12.01.2008, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja, hab schon 3 mal Wiederspruch eingelegt immer mit der seben Begründung abgelehnt.
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oedeltroedel
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
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BeitragVerfasst am: 13.01.2008, 03:22    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde genommen bin ich der Ansicht, dass dies kein Mehrbedarf im Sinne des SGB II ist, sondern eine Aufwandsentschädigung im Sinne der Sozialgesetzgebung für Behinderte, diese müßte dann allerdings bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragt werden. Ich mach mich da nochmal kundig.

Gruß Wolfi
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oedeltroedel
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Beiträge: 24
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BeitragVerfasst am: 13.01.2008, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst mußt du mir 3 Fragen beantworten.

1. Wie viele Kinder hast du?
2. Alleinerziehend oder mit Partner?
3. Welcher Mehrbedarf wurde durch die ARGE bereits anerkannt?

Gruß Wolfi
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Stefie



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BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

habe 2 Kinder wobei die jüngste behindert ist und bei mir lebt und die älteste bei ihrem Vater lebt, bin Alleinerziehend, laut Bescheid bekomm nur ich den Mehrbedarf von der ARGE weil ich Alleinerziehend bin.

Danke das du mir helfen willst
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oedeltroedel
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BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Grenzhöhe der zu bewilligende Mehrbedarfe richtet sich in diesem Fall nach § 21 Abs. 4 SGB II.
Normalerweise ist der Regelsatz bei 35 v. H., dass heißt, dass der Badarf von ca. 230 € um 85 € erhöht wird. Letztens ergibt sich daraus ein Wert von etwa 315 € monatlicher Bedarf für Mandy. Alles andere was Mehrleistungen und Aufwandsentschädigungen sind, die darüber hinausgehen, sind Antragspflichtig beim Sozialamt, und werden von da aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Gruß Wolfi
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Stefie



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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

hmmmmmm. sorry aber ich bin net so gewandt, grins.

Also heist das das mir bzw. Mandy die 17 % Mehrbedarf net zustehen, aber warum net??? Grins, ich weis aber ich kenn mich mit solchen sachen einfach net aus.
Beim Bescheid von der ARGE steht :

Zur Sicherung des Lebensunterhalt ( inkl. Mehrbedarf )

Ich = 440,54
Mandy = 0,00

Kosten für Unterkunft und Heizung

Ich = 244,11
Mandy = 177,85

Ich erhalte einen Mehrbedarf von ca. 125 € weil ich alleinerziehend bin, aber bei Mandy steht im Bescheid keinen Mehrbedarf.

Ich bin doof, grins aber könntest du es so schreiben das es normalsterbliche auch verstehn, Neutral
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oedeltroedel
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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch ist das Kindergeld und bekommst du Unterhaltszahlungen vom Vater des Kindes?

Gruß Wolfi
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Stefie



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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

noch was, grins, ich nerv ich weis, hehe.

Ich bekomm laut bescheid von der ARGE 440,54 € zur Sicherung des Lebensunterhaltes und 421,96 € für Unterkunft und Heizung.
Meine Warmmiete kostet 445,90.
Laut Adam Riese müsste ich von den mir zustehenden Geld nur 23,94 € auf die Miete zuzahlen, also müssten mir doch 416,60 zustehn, warum aber bekomm ich nur ca. 360 € überwiesen??? Das heist, wenn ich die Differenz von dem was mir zusteht und dem was mir Überwiesen wird nehme, minus dem was ich auf die Miete drauflege fehlen mir monatlich ca. 50 €
Liegt das auch an irgend einem Paragraphen den ich net versteh????
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Stefie



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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kindergeld = 154 €

Unterhalt = 125 €

Ist nur Unterhaltsvorschuss, weil der Vater net zahlen kann
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oedeltroedel
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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Summe der Kosten für Unterkunft/Heizung stimmen, ist der Bescheid richtig. Erst nach dem 15. Geburtstag zahlt die ARGE mehr.

tut mir leid
Gruß Wolfi
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oedeltroedel
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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Berechnung ergibt, 208 € Bedarf + 35 % (Merkzeichen "G") = 280,30 €
Sie Einkommen aus Kindergeld 154 € + Unterhalt 125 = 179 €
Es fehlt 1,30 €, und das resultiert wahrscheinlich daraus, dass der Unterhalt nach dem 01.07.2007 nicht um diese Summe erhöht wurde.
Woher zusätlich diese 17% herkommen sollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ist wohl das Behindertenforum besser im beraten als ich. Jedenfalls hat die Arge hier richtig berechnet. Auch sowas soll vorkommen. und nach 3 Jahren Einarbeitungszeit sollte das nun auch der Fall sein.

Bei den KdU ist es regional verschieden, da muss ich erst in die Tabelle von deinem Landkreis nachsehen

Gruß Wolfi
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oedeltroedel
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BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rechenfehler. Sollte 279 € heißen. lach

Tschuldigung Wolfi
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Stefie



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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

ups, lol

hat sich eh erledigt, grins

danke trotzdem
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