Freeza007 Administrator

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 37 Wohnort: Nürnberg (Dutzendteich)
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Verfasst am: 10.06.2005, 12:37 Titel: Kannibale grillte seine Cousine im Backofen |
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| Zitat: | Der Richter darf ihn nicht ins Gefängnis stecken
Koblenz – Er wird in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, leckt sich mit der Zunge über die Lippen. Elektriker Thomas S. (26) soll seine eigene Cousine getötet und Teile der Leiche gegessen haben.
Unglaublich: Wegen einer Gesetzeslücke kann er dafür nicht mehr ins Gefängnis kommen!
Der Gruselmord aus Brohl-Lützing (Rheinland-Pfalz): Hier wohnte der Killer mit Cousine Sabine († 22) in einer Dachgeschoßwohnung. Beide waren arbeitslos, teilten sich die Miete. Plötzlich verschwand die junge Frau. Polizisten fanden die zerstückelte Leiche in einem Rucksack und Tüten hinter dem Wohnzimmerschrank. Der Cousin wurde verhaftet, sagte aus: „Sie hat mir gesagt, daß sie von einem anderen schwanger ist.“
Er soll sie aus Eifersucht im Schlaf erwürgt haben, sagt der Staatsanwalt. Er zog der Toten die Haut ab, trennte Brüste und Geschlechtsteil ab. Angeblich kochte er Leichenteile, grillte andere im Backofen. Neben den Fleischstücken lag Reis.
Ein Kripokommissar vor Gericht: „Vor dem Backofen lag ein gelbes Teppichmesser.“
Der Killer sagte im Polizeiverhör: „Ich hatte Haschisch geraucht. Als ich aufwachte, war die Badewanne voller Blut. Da war Sabines Kopf. Und ein Beckenknochen. In der Küche kokelte der Ofen. Als ich ihn aufmachte, fielen mir zwei Beine und ein Brustkorb entgegen. Es stank wie in einer Grillstation.“
Die Polizei beschlagnahmte bei ihm die Grusel-Thriller „Laßt Knochen sprechen“, „Hannibal“ und „Tod eines Mädchens“.
Wie ist das jetzt mit der Gesetzeslücke?
Das Landgericht Koblenz sprach in einem 1. Prozeß den Killer wegen Schuldunfähigkeit frei und schickte ihn in die geschlossene Psychiatrie. Der Angeklagte legte Revision ein, mit Erfolg! Der BGH hob das Urteil auf.
Gestern begann der Prozeß neu.
Im Gesetz steht: Das Urteil gegen jemanden, der eine Revison angestrengt hat, darf nicht „schlechter ausgehen“ als im ersten Prozeß.
Verteidigerin Gabriele Steck-Bromme: „Deshalb kann er nicht wegen Mordes verurteilt werden, selbst wenn er jetzt für voll schuldfähig erklärt wird. Eine Einweisung in die Psychiatrie ist dann auch nicht möglich, weil er ja dann die Tat nicht im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit begangen hätte.“
Klartext: Der Kannibale, der die Tat abstreitet, könnte sogar ganz freikommen. |
Ich glaub, das ganze Essen, das ich vorhin in der Mensa gegessen hab, kommt grad wieder hoch!
Für so kranke Menschen wünsche ich mir fast schon wieder die Todesstrafe zurück!  _________________ Beim Spezialisieren lernt man immer mehr über immer weniger, bis man alles über nix weiß!
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