freepalestina Administrator
Anmeldungsdatum: 12.05.2007 Beiträge: 38
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Verfasst am: 14.05.2007, 16:57 Titel: Tugra |
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Tuğra
Gleichfalls wichtig erscheint die Praxis der „Blankofermane“ (beyaz huküm). Dabei handelt es sich um unkanzleimäßige Sultansurkunden, welche nur mit der Tughra versehen meist dem Feldherrn mitgegeben wurden, sofern der Sultan nicht in eigener Person anwesend war. Zur Kontrolle wurden die Urkunden mit dem großherrlichen Register verglichen. Das sich ansammelnde Schriftgut wurde in Konstantinopel im Zentralarchiv gesammelt und gelagert.
Nach der Registrierung der Urkunde erfolgte die Zustellung. Dabei sind drei Arten der Zustellung zu unterscheiden, nämlich die direkte Zustellung nach der Staatsratssitzung oder durch den dafür besonders Beauftragten (berat emini) und die Zustellung durch einen Boten. Übrigens war die Ausstellung einer Urkunde gebührenpflichtig. Bei den unterschiedlichen Zustellungsarten durch Boten kann ein Rangverhältnis dieser in Bezug auf den Adressat nicht fest- gestellt werden. Der Bote konnte eine Vertrauensperson des Adressaten sein, ein zufällig in dessen Richtung reisender Vertrauensmann der großherrlichen Kanzlei, ein Gesandter im Verkehr mit dem Ausland oder ein von der Kanzlei bzw. Staatsrat ausgesuchter Überbringer. Bei letzterer Gruppe handelt es sich um Tschausche, Pfortendolmetscher, Müteferriqas oder höhere Würdenträger. Bei wichtigen Urkunden wurde dem eigentlichen Bote noch eine angemessene Bewachung zugeteilt.
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