admin007 Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 25.12.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 31.12.2006, 15:22 Titel: Was ist ein König? |
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König ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger eines souveränen Staates nach dem Kaiser. Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit ausschließlich repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben. Die Anrede eines Königs ist "Königliche Hoheit" oder "Majestät"
Das deutsche Wort König geht auf das mittelhochdeutsche künic bzw. künec zurück, welches sich vom althochdeutschen kuni(n)g ableitet. Seinen Ursprung findet das Wort wahrscheinlich im westgermanischen kuninga. Die Titelbezeichnung als solche ist erstmals im 8. Jahrhundert nachweisbar.
Die zugrunde liegende Bedeutung des Wortes ist noch weitestgehend ungeklärt. Teilweise wird vermutet, dass die Herkunft im Wort kon oder konr liegt, welches generosus und vornehm bedeutet. Dieser Begriff hätte also nichts mit der Funktion zu tun, sondern mit dem Status der Familie. Der König ist also zunächst ein Mann aus vornehmer Familie. Dem entspräche auch eine Ableitung aus dem germanischen kunjan über das althochdeutsche kunni, was im germanischen soviel wie 'Geschlecht' bedeutet. Damit korrespondiert das mittelhochdeutsche küne, was ebenfalls 'Geschlecht, Dynastie, Familie, Stamm' bedeutet. Der König ist demnach wortwörtlich jemand, der von einer bestimmten (zur Herrschaft vorrangig qualifizierten) Familie abstammt.
Das deutsche Wort ist eng mit dem neuniederländischen koning, dem neuenglischen king, dem neuschwedischen konung und kung und dem neuisländischen kon(un)gur verwandt.
Die weibliche Form Königin bezeichnet entweder eine dem männlichen König entsprechende Würdenträgerin oder die Ehefrau eines Königs (siehe Titularkönigin). Der Ehemann einer regierenden Königin wird hingegen meist nicht als König (Titularkönig), sondern als Prinzgemahl |
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