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WHeimann - 14.02.2006, 02:03
Hundehütte im Garten
Das Aufstellen einer kleinen Hundehütte im Garten seitens des Mieters ist grundsätzlich gestattet, wenn der Mieter auch zur Nutzung des Gartens berechtigt ist und die Hundehütte den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
AG Hamburg-Wandsbek, AZ 713b C 736/95
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