Lebensende, Bestattung, Trauer

Nachtperle's Plauderecke
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    Re: Lebensende, Bestattung, Trauer

    Xantos - 06.01.2008, 16:10

    Lebensende, Bestattung, Trauer
    Lebensende, Bestattung, Trauer

    Die jüdische Religion geht davon aus, dass das Leben den höchsten Wert habe, das Diesseits wird in jeder Weise bejaht. Es ist die Aufgabe, die dem Menschen gestellt ist, zu leben, Kinder zu erzeugen und für die Erhaltung der menschlichen Gattung zu sorgen. Der Mensch ist von Gott zum Leben geschaffen, und darum muss alles getan werden, das Leben des Menschen zu erhalten. Bikur Cholim (wörtlich: Krankenbesuch), d.h. die Unterstützung seiner Mitmenschen, insbesondere Armer und Kranker, gilt als religiöse Pflicht. Zu diesem Zweck gründeten die Gemeinden seit jeher Vereine, die Bedürftige mit ärztlicher Pflege, Heilmitteln, Unterkunft, Nahrung und Kleidung versorgen.

    Wenn der Mensch im Sterben liegt, so ist es erstrebenswert, dass er das Sündenbekenntnis spricht, bzw. mit Personen, die an seinem Lager beten, mitspricht und dass er als letztes das Glaubensbekenntnis „Höre Israel, der Ewige ist unser Gott, der Ewige ist einzig.“ (5. B. Mosis, 6,4) rezitiert. Mit dem Eintritt des Todes beginnt für die nahen Angehörigen, Gatten oder Gattin, Eltern, Geschwister, Kinder eine Trauerzeit (hebräisch: Aniut), die die Periode bis zur Bestattung umfaßt. Dieser Personenkreis ist von jeder religiösen Pflicht befreit, braucht nicht zu beten und kann sich ganz seiner Trauer hingeben. Zum großen Teil hat diese Vorschrift den Sinn, dass auf diese Weise den Angehörigen die nötige Zeit gegeben wird, sich um die Bestattung zu kümmern. Allerdings ist ihnen diese Verpflichtung heute durch eine Institution abgenommen, die es in fast allen Gemeinden gibt, die sogenannte Chewra Kadischa (Heiliger Verein).

    In dieser heiligen Gemeinschaft befassen sich Männer und auch Frauen ehrenamtlich mit der Betreuung von Kranken und auch Toten. Mitglied einer solchen Vereinigung zu sein gilt als besondere Mizwa, als eine fromme Pflicht. Diese Vereinigungen übernehmen es nun, den Toten für die Bestattung vorzubereiten. Dazu gehören die Waschung des Toten, die Bekleidung mit der Totenkleidung (einem langen weißen Gewand, das viele Männer schon zu Lebzeiten besitzen) und einer weißen Kopfbedeckung. Der Mann bekommt seinen Tallit, den Gebetsmantel, mit ins Grab, wobei an einer Ecke die Schaufäden entfernt werden, weil sie ja den Menschen an die Ausübung religiöser Pflichten erinnern sollen, die der Tote ohnehin nicht mehr erfüllen kann. Für die Verrichtungen, die die Mitglieder der Chewra Kadischa an dem Toten meist in einem Raum auf dem Friedhofsgelände vornehmen, gibt es ganz genaue Richtlinien, die peinlich befolgt werden müssen. Wesentlich ist, dass die gesamte Zeremonie für alle gleich ist. Jeder und jede bekommt das gleiche Gewand, jeder bekommt den gleichen ganz einfachen Sarg, der von der Gemeinde geliefert wird. Jeglicher Pomp bei der Bestattung und bei allem, was mit ihr zusammenhängt, ist untersagt.

    Die Friedhöfe werden als Bet ha-chajjim (Ort des Lebens) oder Bet ha-olam (Ort der Ewigkeit) bezeichnet. Feuerbestattung ist nicht sehr verbreitet. Im gesetzestreuen Judentum ist sie untersagt, während sie in liberalen Kreisen vorkommt. Auf dem 1880 eingeweihten Friedhof der Berliner Jüdischen Gemeinde in Weißensee wurden Urnen zunächst in normalen Särgen beerdigt. Darüber hinaus gibt es seit Mitte der zwanziger Jahre des 20. Jahrhundert einige kleine spezielle Urnenfelder.

    Die Bestattungszeremonie beginnt mit einer Trauerfeier auf dem Friedhof in einem dafür vorgesehenen Raum. Es wird – meist nach einem einleitenden Gesang des Kantors – eine Trauerrede von einem Rabbiner gehalten; oft sprechen außerdem noch andere Personen. Es gilt als unstatthaft, einem Verstorbenen das ihm gebührende Lob zu verweigern. Allerdings kann sich der Verstorbene noch zu Lebzeiten Reden verbeten haben. Insofern also ist eine Rede nicht obligatorisch. Dann folgt ein Gebet, das als Zidduk ha-din (Anerkennung der göttlichen Gerechtigkeit) bezeichnet wird. Sein Kerngedanke besteht darin, dass Leben und Tod in der Hand Gottes liegt, dessen Entscheidung immer richtig ist: „Gott hat gegeben und Gott hat genommen; der Name Gottes sei gelobt.“ (Hiob, 1,21)

    Zu manchen Zeiten des Jahres wird dieses Gebet durch Psalm 16 ersetzt, der analoge Gedanken enthält. Daran schließt sich dann ein Gebet für das Seelenheit des Toten an; seine Seele möge Ruhe und Frieden finden. Dann wird von den Trauernden, den nahen Verwandten des Verstorbenen, die sogenannte Kria vorgenommen, sofern sie nicht gleich nach dem Tode ausgeführt wird. Die Kria ist ein Riß: Zum Zeichen der Trauer zerreißt man seine Kleider. Dafür gibt es feste Regeln, indem für die Eltern auf der linken Seite, für andere nahe Angehörige auf der rechten Seite vom Halse an ein Stück senkrecht eingerissen wird und sieben Tage, bzw. für die Eltern dreißig Tage, nicht vernäht werden darf. Auf diese Weise soll der Schmerz nach außen sichtbar gemacht werden; zum Zeichen für den Riß im Herzen wird ein Riß in die Gewänder gemacht. Danach wird der Sarg zu dem bereits vorher ausgehobenen Grabe gebracht. Der Gang von der Trauerfeier zum Grabe wird mehrmals unterbrochen, um die Mühsal dieses Weges anzuzeigen, wobei der 91. Psalm rezitiert wird.

    Nachdem man die Grabstelle erreicht hat, wird der Sarg hinabgelassen. Alle Anwesenden werfen drei Hände Erde auf den Sarg, wobei sie jedes Mal sagen: „Von Staub bist du und zum Staub wirst du zurückkehren.“ (1. Buch Mosis 3, 19), was Gott seinerzeit zu Adam gesagt hatte, als er ihn und seine Frau aus dem Paradies vertrieb. Wenn der Sarg völlig von Erde bedeckt ist, sprechen die Versammelten das Kaddischgebet, das auch in Gottesdiensten ständig zum Totengedenken gesagt wird, obwohl es inhaltlich mit dem Tode nichts zu tun hat, sondern ausschließlich ein Lob Gottes enthält. Dann spricht man den Trauernden tröstende Worte zu, wofür es eine feste Formel gibt. Bevor man den Friedhof verläßt, wäscht man sich die Hände. Die Vorstellung, dass die Berührung eines Toten verunreinigt, wird soweit ausgelegt, dass jeder Besuch eines Friedhofs eine Händewaschung erforderlich macht. Vielfach ist es üblich, vorher noch etwas Gras anzureißen und es hinter sich zu werfen, um damit anzudeuten, dass dereinst die Toten auferstehen werden wie das Gras auf dem Felde. Es gilt als verdienstlich, vor dem Verlassen des Friedhofs Almosen zu geben, weil die Wohltätigkeit vor dem Tode errettet. Zu diesem Zweck sind am Friedhofsausgang meist Sammelbüchsen aufgestellt.

    Jüdische Gräber dürfen niemals eingeebnet werden, um für eine erneute Belegung Platz zu schaffen; sie haben Bestand für alle Zeiten. Dadurch sind jüdische Friedhöfe eine wichtige historische Quelle, „und zwar unter zwei Gesichtspunkten: Die Grabdenkmäler können als kunstgeschichtliche Zeugnisse ausgewertet werden (...). Die Grabinschriften bewähren sich als Quellen für jüdische Geschichte (...).“ Sie sind quasi „steinerne Urkunden, die auch darum von einzigartigem historischen Wert [sind], weil für die Juden eine relevante Quellenkategorie nicht existiert, die für Christen verfügbar ist: Kirchenbücher.“ (Hermann Simon)

    Mit der Beerdigung endet der erste Trauerzustand, während dessen die Hinterbliebenen von allen religiösen Pflichten entbunden sind, und es beginnt die Trauerzeit, die in mehrere Abschnitte zerfällt: Zunächst die Trauerwoche (Schiwa), dann der Trauermonat (Schloschim) und schließlich, nur nach dem Tod der Eltern, das Trauerjahr. Für die Schiwa besteht die Vorschrift, das Haus nicht zu verlassen, keine festen Schuhe zu tragen und auf niedrigen Schemeln zu sitzen. Man soll nicht arbeiten und sich auch nicht mit dem Studium der Tora beschäftigen, weil das als eine Freude erachtet wird. Darüber hinaus sollten die Trauernden Handlungen vermeiden, die dem Körper nicht unbedingt notwendiges Behagen verschaffen. Daher ist es vielfach üblich, dass männliche Trauernde sich nicht rasieren.

    Der Trauernde soll sich um nichts sorgen müssen; darum ist es üblich, dass Freunde und Bekannte gekochtes Essen bringen. Die Jüdische Gemeinde kümmert sich darum, ob die Familie durch den Todesfall bzw. das Unterlassen der Berufsausübung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wobei man darauf Wert legt, die Betreffenden nicht zu beschämen. Um das zu vermeiden, hat man – jedenfalls in Berlin und an vielen anderen Orten war das üblich – ein spezielles System entwickelt: Der trauernden Familie werden zwei gefüllte Sparbüchsen ins Haus gebracht und zu einer von beiden wird ein Schlüssel mitgeliefert. Die Leidtragenden öffnen nun diese eine Büchse und entnehmen ihr den darin vorhandenen Geldbetrag. Je nachdem, ob sie das Geld brauchen oder nicht, verfahren sie nun. Entweder behalten sie es ganz oder teilweise, oder sie tun es in die andere, verschlossene Büchse. Sie können auch noch mehr hineintun als in der geöffneten enthalten war. Die Büchsen werden wieder abgeholt; die eine ist leer und offen, die andere ist voll und zugeschlossen, und niemand weiß, ob die betreffende Familie genommen oder gegeben hat.
    Die siebentägige Trauerwoche dauert niemals volle sieben Tage, da der Tag der Beerdigung mitgerechnet wird, obwohl an ihm die Schiwa erst eine Stunde vor Einbruch der Nacht beginnt; ebenso wird der siebente Tag als voller Tag gerechnet, wenngleich die Schiwa kurz nach dem Morgengebet beschlossen wird. Der Sabbat unterbricht die Schiwa, denn am Sabbat soll alle Trauer schweigen. Die Trauernden besuchen die Synagoge; sie werden beim Freitagabend-Gottesdienst in den Raum geführt – meist vom Rabbiner oder dem Vorbeter -, wobei ihnen noch einmal das Beileid der Gemeinde ausgesprochen wird. Im Trauerhause pflegt man während der Schiwa ein Licht brennen zu lassen oder auch während des Trauermonats.
    Wenn die Zeit der strengen Trauerbräuche beendet ist, beginnt eine Epoche, die als Schloschim bezeichnet wird, der Trauermonat, in den die Schiwa miteingerechnet wird. Während der Schloschim verläuft das Leben wieder einigermaßen normal, allerdings vermeidet man Lustbarkeiten. Männliche Trauernde gehen täglich am Morgen zum Gottesdienst, um Kaddisch zu sagen.

    Ein Mann, der seine Frau verloren hat, oder eine Frau, die Witwe geworden ist, darf nicht gleich nach dem Ende des Trauermonats von neuem heiraten, sondern sie müssen eine längere Zeit verstreichen lassen, eine Witwe drei Monate, ein Witwer noch mehr. Nur wenn der Witwer kleine Kinder hat oder seine Ehe kinderlos blieb, darf er unmittelbar nach dem Ende des Trauermonats eine neue Ehe schließen.
    Nach dem Tod der Eltern dauert die Trauerzeit ein Jahr; Kinder, die ihre Eltern verloren haben, meiden während dieser Zeit alle Veranstaltungen, die ausschließlich dem Vergnügen dienen. Kaddisch wird von Söhnen elf Monate lang täglich im Gemeindegottesdienst gesagt, im 12. Monat nicht mehr. Wenn keine in religiöser Hinsicht volljährigen Söhne vorhanden sind, kann ein anderer Angehöriger diese Pflicht übernehmen. In der Frage, ob in einem Schaltjahr das Trauerjahr 12 oder 13 Monate dauert, sind die Meinungen geteilt, meist steht man aber auf dem Standpunkt, dass es sich in allen Fällen um 12 Monate der Trauer handelt.

    Der erste Jahrestag der Beerdigung wird im deutsch-jüdischen Sprachgebrauch als „Jahrzeit“ bezeichnet. An diesem Tag des Verstorbenen zu gedenken, hat sich wohl auch zuerst im 15. Jahrhundert bei den deutschen Juden eingebürgert und von dort aus verbreitet, so dass mit der Sitte auch der Name heute allgemein üblich geworden ist. Das Wort „Jahrzeit“ ist sogar als Vokabel in die hebräische Sprache eingegangen. Am Tage der Jahrzeit wird, wie während der Trauerwoche und des Trauermonats, im Hause ein Licht entzündet, das 24 Stunden brennt, und an diesem ersten Jahrestag pflegt man mit einem Minjan, also mit 10 religiös mündigen männlichen Personen, das Grab zu besuchen, um dort Kaddisch zu sagen. Die Jahrzeit wird dann in allen folgenden Jahren nicht mehr am Beerdigungstag, sondern jeweils am Todestag (nach jüdischem Datum) begangen.

    Hierzulande wird, wenn das Trauerjahr beendet ist, der Grabstein gesetzt. Als Inschriften findet man häufig, die für po nitman/nitmena „hier ist begraben“. Die auch anzutreffenden Buchstaben stehen für po tamun/temuna „hier ist geborgen“. Am Schluß der Grabinschrift sieht man oft die Abkürzung, die ausgeschrieben (Tehi nafscho/ nafscha zrura bizror ha-chajjim) „Möge seine/ihre Seele eingebunden sein in das Bündel des Lebens“ lautet. Auf alten Grabsteinen sieht man oft Abbildungen, wie z.B. Hirsch oder Löwe, die auf den Namen des Verstorbenen hinweisen. Das Symbol der segnenden Hände weist auf einen Cohen, einen Angehörigen der Priesterkaste hin und die Kanne auf einen Nachkommen des Stammes Levi, dessen Mitglieder den Priestern im Tempel das Wasser für Waschungen reichten.
    Das Niederlegen und Pflanzen von Blumenschmuck beim Besuch eines Grabes entspricht nicht jüdischem Brauch, fand jedoch in der Neuzeit in weniger gesetzestreuen Kreisen Verbreitung. Traditionell legt man zum Zeichen des Gedenkens an den Verstorbenen einen kleinen Stein auf den Grabstein.
    Aus: Heinrich Simon: Leben im Judentum



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