Geburt und Beschneidung

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    Re: Geburt und Beschneidung

    Xantos - 06.01.2008, 16:05

    Geburt und Beschneidung
    Geburt und Beschneidung

    ...Ein Kind, das ein jüdische Mutter gebiert, gilt nach dem jüdischen Recht als Jude. Eine jüdische Mutter ist eine Person, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört, wobei es gleichgültig ist, ob sie selbst in die Gemeinschaft hineingeboren ist oder als Proselytin in sie eingetreten ist. Es ist einleuchtend, daß die Mutter ausschlaggebend ist, denn das Kind hat sich ja im Mutterleib entwickelt, so daß die Mutterschaft unmittelbar erwiesen ist, während das bei der Vaterschaft nicht der Fall ist.

    In der Regel wird ein Kind männlichen Geschlechts am achten Tag seines Lebens beschnitten. Der Beschneidung (Brit mila) wird große Bedeutung beigemessen: Diese Ritual erinnert an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat: „Ich werde meinen Bund errichten zwischen mir und dir und deinen Nachkommen nach dir in allen Geschlechtern als ewigen Bund“ (vgl. Buch Mosis, Kap. 17,7 ff.). Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Sie ist auch ein Zeichen verpflichtender Gemeinschaft des einzelnen Juden mit seinem Volk. Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden läßt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.

    Ist das Kind an einem Sabbat geboren, findet die Beschneidungszeremonie gleichfalls an einem Sabbat statt, obgleich sie mit Arbeit verbunden ist. Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige Gründe gibt, z.B. wenn das Kind zu schwächlich ist. Die Beschneidung wird von einem dafür zuständigen Kultusbeamten, dem Mohel, vorgenommen oder von einem Arzt. Wie von dem Mohel medizinische Kompetenz gefordert ist, so muß ein Arzt sich der Tatsache bewußt sein, eine kultische Handlung auszuführen. Während in früheren Zeiten das Kind in der Synagoge beschnitten wurde, findet die Zeremonie heutzutage entweder zu Hause statt oder in einer Klinik, sofern ein kompetenter jüdischer Arzt zur Verfügung steht.

    Das zu beschneidende Kind wird von den anwesenden Gästen mit den Worten „Baruch ha-ba“ (Gesegnet sei der, der da kommt!“) begrüßt. Der Sandak (Beistand) hält dann das Neugeborene für die Dauer der Beschneidung auf dem Schoß.

    Während des Beschneidungsaktes preist der Vater des Kindes Gott, der befahl, den Nachkommen in den Bund aufzunehmen. Nach vollendeter Beschneidung sprechen alle Anwesenden einen Segenswunsch: „Wie das Kind in den Bund eingegangen, so möge es auch zum Torastudium, zur Ehe und zu guten Werken eingehen!“ Der Mohel erhebt einen Becher Wein, preist Gott, „der den Menschen von Geburt an geheiligt und dessen Fleisch mit dem Zeichen des heiligen Bundes gesiegelt hat“, und bittet Gott, das Kind unter seinen Schutz zu nehmen.

    Bei der Beschneidung erhält der Junge auch seinen jüdischen Namen, mit dem er dann später bei Eintritt in die religiöse Volljährigkeit zur Tora auf gerufen wird. Als jüdische Namen gelten nicht nur hebräische, sondern auch griechische, wie z.B. Alexander nach Alexander dem Großen, der als judenfreundlich galt. Der Mohel ist verpflichtet ein Register der vorgenommenen Beschneidungen zu führen, in dem meist sowohl die jüdischen als auch die bürgerlichen Namen des Kindes vermerkt sind. Nach direkten Vorfahren, die noch am Leben sind, werden Kinder nicht benannt. Das betrifft sowohl den jüdischen Namen als auch den bürgerlichen. Es gilt als unschicklich, ein Kind mit dem Namen seines Vaters zu rufen, und falls dem Kind bei der Beschneidung der Name seines Vaters gegeben wird, läßt sich daraus schließen, daß der Vater vor der Geburt bzw. der Beschneidung des Kindes gestorben ist. In der Regel wird im Anschluß an die Beschneidung ein festliches Essen veranstaltet, besonders wenn eine größere Zahl von Freunden und Verwandten an der Zeremonie teilgenommen hat. In manchen Gemeinden ist es üblich, daß aus der bei der Beschneidung benutzten Windel ein Torawimpel (Mappa) gefertigt wird. Auf dieses Band, das um die Torarolle gewickelt wird, sind der Geburtstag des Kindes sowie Segenswünsche gemalt bzw. gestickt.

    Die Namensgebung eines weiblichen Neugeborenen erfolgt meist im Rahmen des Sabbatgottesdienstes, an dem die Mutter des Kindes zum ersten Mal nach der Geburt wieder teilnimmt. Bei dieses Gelegenheit wird der Vater des Mädchens zur Tora aufgerufen. Nachdem der betreffende Toraabschnitt verlesen ist und der Vater den abschließenden Segensspruch gesagt hat, pflegt er noch den Segensspruch zur Errettung aus Lebensgefahr anzufügen (Birkat ha-gomel), d.h. er dankt Gott für die Genesung der Mutter des Kindes. Der Vorbeter oder der Rabbiner spricht dann einen Segen für das Kind und seine Mutter, wobei der Name des Kindes genannt wird. Einen hebräischen bzw. spezifisch jüdischen Vornamen, der vom standesamtlichen abweicht, muß ein Mädchen nicht bekommen.
    Aus: Heinrich Simon: Leben im Judentum



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