Schlaglochschaden - Wer zahlt dafür ?

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    Re: Schlaglochschaden - Wer zahlt dafür ?

    Goldi - 22.03.2008, 17:39

    Schlaglochschaden - Wer zahlt dafür ?
    Schlaglochschaden - Wer zahlt dafür ?

    Wird das Auto im Schlagloch demoliert, geht der Streit ums Geld los. Viele haben bereits gemerkt: Vom Staat gibt's so leicht keinen Schadenersatz.
    Preisfrage: Loch an Loch und hält doch – was ist das ? Richtig, unsere Straßen. Trotz Mautsegen und Mineralölsteuer-Milliarden werden die Schlaglöcher immer größer – und die Schäden an unseren Autos nehmen rapide zu. Nicht selten bleiben Radkappen, Aluräder, Spoiler oder Auspuffteile auf der Strecke.



    Wer zahlt in solchen Fällen? Traurige Wahrheit: in der Regel der Fahrer. Zwar ist die Gemeinde im Rahmen ihrer "Verkehrssicherungspflicht" für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Zur Rechenschaft gezogen wird sie jedoch nur selten. Denn die Gemeinde kann sich relativ einfach aus der Verantwortung stehlen: Sie stellt Warnschilder auf oder erläßt ein Tempolimit. Und das mit dem Segen der Gerichte. Deren Standard-Argument lautet: Die Pflicht der Kommune zur "Gefahrenabwehr" besteht nur, wenn sich der Autofahrer bei "gebotener Sorgfalt" nicht auf eine Gefahr durch Schlaglöcher einstellen kann. So wies etwa das Landgericht Trier die Klage eines Fahrers zurück, der sich das Fahrwerk in einem Schlagloch beschädigt hatte. Begründung: Der Mann hätte langsamer fahren und wegen der Baustellenbeschilderung mit Schlaglöchern rechnen müssen (Az. 11 O 134/02).

    Doch es gibt auch Urteile pro Autofahrer. So mußte die Stadt Lübeck einem Fahrer, der auf einer Hauptverkehrsstraße in einen 15 Zentimeter tiefen und 50 Zentimeter langen Krater geplumpst war, den Schaden an seinem Golf ersetzen. Den Hinweis der Stadt auf Warnschilder ließ das Gericht nicht gelten (LG Lübeck, Az. 10 O 287/99). Auch das OLG Dresden gab einem Kläger recht. An seinem Auto brach nach einer Schlaglochfahrt die Achse, die Kommune mußte ihm 1500 Euro Schadenersatz zahlen (Az. 6 U538/9cool .
    "Wer klagen will, darf sich mit Argumenten nicht selbst hereinlegen", sagt AUTO BILD-Verkehrsexperte Rolf-Peter Rocke. Außerdem: Schaden und Schlagloch müssen schnell dokumentiert werden. Denn deckt erst eine frische Teerdecke die Falle zu, ist es zu spät.

    Rolf-Peter Rocke, AUTO BILD-Verkehrsexperte:
    "Wer eine Gemeinde nach einem Schlagloch-Unfall auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt, darf bei seiner Aussage nicht übertreiben. Ein einzelnes Schlagloch auf einer sonst völlig intakten Straße kann durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die zuständige Gemeinde begründen. Denn eine solche Gefahr ist bei aller Sorgfalt nicht zu erwarten.
    Wer in einem solchen Fall jedoch gleich von einem "riesigen Loch" oder "Krater" redet, geht schnell leer aus. Denn die Richter können dann den Spieß umdrehen, dem Fahrer mangelnde Sorgfalt vorhalten: Wenn diese Gefahr so offensichtlich gewesen sei, hätte er eben nicht hineinfahren dürfen. Da er es doch tat, sei er wohl zu schnell unterwegs gewesen.
    Eine ähnliche Argumentation gilt für wassergefüllte Schlaglöcher, deren Gefahr meistens schwer abzuschätzen ist. Deshalb muß ein Autofahrer auch laut Rechtsprechung beim Durchfahren einer Pfütze immer mit einem Schlagloch rechnen. Fährt er durch ein Loch, dessen Tiefe er nicht abschätzen kann, greift die Verkehrssicherungspflicht nicht – schließlich begibt sich der Autofahrer so sehenden Auges in die Gefahr. "



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