Kinderpornos versandt: Acht Monate Freiheitsstrafe

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    Re: Kinderpornos versandt: Acht Monate Freiheitsstrafe

    gerhard - 13.01.2006, 22:10

    Kinderpornos versandt: Acht Monate Freiheitsstrafe
    Klaus Peter Frank

    Neuburg (kpf) Die Wahrheitsfindung war schwierig und voller technischer Tücken. Vier Verhandlungstermine waren vor dem Neuburger Amtsgericht notwendig, um zu einem Schuldspruch zu kommen. Gestern Nachmittag verurteilte Richter Gerhard Ebner den 37-jährigen Maurer Uwe W. (Namen geändert) aus Karlshuld wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Fotos zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der 37-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen und 1000 Euro an "Kinder in Not" bezahlen. Gesetzeskonform wird sein Computer eingezogen.
    Bereits beim Prozessauftakt im Oktober zeichneten sich Schwierigkeiten ab. Ein Softwarespezialist , der als Gutachter auftrat und Fachleute der Polizei sollten Antwort auf die Frage geben, ob der 37-jährige, der nach eigenen Worten eine "glückliche Ehe" führt, in dem Wust von pornografischen Aufnahmen auf seinem Rechner, die widerlichen Dateien mit offenkundigem Kindsmissbrauch bewusst oder versehentlich weitergeleitet hat. Dass er sie besessen hat, ließ sich ohne Zweifel anhand der Festplatte nachweisen. Der Angeklagte, der sich vor den Schranken des Gerichts ausgesprochen kleinlaut gab, versuchte es mit der Variante, er habe einen Teil der Kinderpornos gelöscht, dabei aber wohl einige übersehen. Von einer Weiterverbreitung wollte er anfänglich überhaupt nichts wissen.

    Nachdem die Beweisaufnahme ins Stocken geraten war, rollte das Gericht den Sachverhalt von der anderen Seite auf. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein hatte die Kripo Rosenheim gegen einen weiteren geradezu exzessiven Kinderporno-Nutzer ermittelt, bei dem zigtausende pornografischer Aufnahmen, darunter etwa 4000 mit der Darstellung von Kindsmissbrauch, sichergestellt werden konnten. Über den Provider kamen die Ermittler an die Adressen der gleich Gesinnten , die sich in dubiosen Internet-Chatrooms suchen und finden. Auf dieser Liste stand auch der Name des Maurers aus dem Donaumoos. Damit wiederum, so schilderte ein 49-jähriger Polizeibeamter, der bei der Rosenheimer Kripo in einer Auswertungseinheit tätig ist, konnte festgestellt werden, dass der 37-Jährige die strafrechtlich relevanten Bilder nicht nur besessen, sondern auch versandt hat. Ein versehentliches Versenden schloss der Beamte, der mit Akten und Sachwissen aus Rosenheim angereist war, definitiv aus. Der Angeklagte musste die Fotos vorher gesichtet und gezielt abgeschickt haben. Damit war die wesentlichste Frage dieses Verfahrens endlich beantwortet.

    Staatsanwalt Willi Rogler warf zwar das Teilgeständnis des 37-Jährigen als positives Pfund in die Waagschale, beantragte dennoch eine einjährige Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldauflage. Pflichtverteidiger Peter Hugger hielt pflichtgemäß zwölf Monate für weit überhöht, zumal es sich nur um wenige Bilder gehandelt habe. Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, erschien Hugger schuldangemessen. Der Angeklagte lebe in geordneten Verhältnissen und habe einen "Ausrutscher begangen". Als solchen wertete im Anschluss auch Richter Gerhard Ebner die Tat. Fünf Mal hat der 37-Jährige nachweislich seine Monstrositäten verschickt, was pro Fall jeweils drei Monate Haft bedeutet hätte. Ebner bildete daraus eine Gesamtstrafe von acht Monaten. Auch er sprach in der Urteilsbegründung von geordneten sozialen Verhältnissen. Eine solche Straftat sei von Uwe W., der sich nun drei Jahre lang bewähren muss, damit die Haftstrafe erlassen wird, nicht mehr zu erwarten. Der Karlshulder hatte sich zuvor noch zu der Erklärung durchgerungen, es tue ihm leid. Was konkret, dass blieb offen.



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