@@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

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    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Devilgod - 12.10.2007, 10:51

    @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@
    Jungs es wird sehr wahrscheinlich eng mit den Spielchen hier in unser schönes Deutschland... hier ein Auszug was ich gefunden hab heute morgen...

    Die Luft könnte dünn werden für Liebhaber so genannter »Killerspiele«: Nach einem Bericht von Focus Online plant die Bundesregierung Änderungen im bestehenden Jugendschutzgesetz, wodurch Jugendliche besser vor Gewalt in Filmen sowie Computer- und Videospielen geschützt werden soll. Das gehe aus einem Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hervor, der kommende Woche beschlossen werden solle.

    Unter anderem soll der Verbotskatalog für schwer jugendgefährende Trägermedien, worunter DVDs und Spiele fallen, erweitert werden. Somit könnten Medien, die »besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen beeinhalten künftig auch ohne Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle mit »weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt« werden.



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    EFS Slayer - 12.10.2007, 11:09


    Da hilft immer noch importieren , wobei sich amazon U.K. da sehr hilfreich erwiesen hat . Das einzige Problem wird da wohl der Marktplatz werden ...................



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Grumpel - 12.10.2007, 12:42


    Die idioten solen lieber hier die nachrichten indizieren da zeigen die den kindern mehr gewalt als die spiele hersteler da die nachrichten ja real sind zB. hier irak köpfen unmd was weis ich nicht die spinner sollen erst mal überlegen bevor die die dumme schnautze auf machen und sowas wird noch von uns allen bezahlt mit dicken scheck jeden monat armes DEUTSCHLAND mit solchen idioten wir müsten mal alle an die barikaden



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    EFS Slayer - 15.10.2007, 12:35


    Erstmal verschoben ................http://www.gamecaptain.de/News/15065/Killerspiele%3A_Sofortprogramm_scheitert_an_%22Kinderspitzel%22.html



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Grumpel - 15.10.2007, 12:36


    Ja Richtig so was soll den der schnik-schnak



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Devilgod - 16.10.2007, 10:22


    Ich hoffe es kommt kein Importverbot dann sehen wir richtig alt aus...



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Grumpel - 16.10.2007, 10:30


    mahle nicht den devil an die wand



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Devilgod - 16.10.2007, 10:32


    Doch doch das habe ich schon mal gehört...aber mir is dat Latte Holland is um die Ecke.. :lach



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Grumpel - 16.10.2007, 10:36


    Da bringst du für mich mit PRIMA!! :big_aergern



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Devilgod - 16.10.2007, 10:37


    Wird gemacht Chef....



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    EFS Slayer - 16.10.2007, 10:42


    http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml



    Dat war mal irgendwann vom H.Ert :big_psst



    Ich zitiere:

    "1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Zunächst eimal sind Schriften anerkanntermaßen auch Bild-und Tonträger. Die Nummern 1 und 2 sind relativ leicht zu verstehen und verbieten jede Art von Verbreitung, insbesondere also den Verkauf (egal ob gewerblich, privat oder "umsonst").
    Am meisten sorgt zweifelsohne die kompliziert formulierte Nr. 4 für Verwirrung. Es werden bestimmte Tathandlungen aufgeführt, die verboten sind. Da steht etwas von "beziehen" (= Kaufen oder als Geschenk annehmen!) und "vorrätig halten" (= DVD in Ihrem Regal). Aber da steht noch mehr. Und das ist von entscheidender Bedeutung. Man lese den oben orange markierten Satz ganz genau: All die in Nr. 4 aufgeführten Tathandlungen sind nur dann strafbar, wenn sie für die zuvor in Nr. 1-3 genannten (blau markierten) Handlungen verwendet werden sollen!
    Da muss man nochmal genau drüber nachdenken: Herstellen, Beziehen, Vorrätig halten etc. ist nur strafbar, wenn man anschließend das Medium beispielsweise Verkaufen oder Ausstellen will. Sonst nicht strafbar!

    Klartext:


    - Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
    - Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
    - Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
    - Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.



    Ich hoffe, das System dieser nicht ganz einfachen Vorschrift ist nun etwas klarer geworden. Die Frage, ob ein bestimmtes Handeln strafbar ist oder nicht, sollte sich jetzt jeder nach genauer Lektüre des § 131 StGB selbst beantworten können.

    Einschränkung der Strafbarkeit:
    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 10.12.2002 die Rechtsauffassung vertreten, dass § 131 Abs. 1 StGB nicht grundsätzlich den Umgang unter Erwachsenen mit gewaltverherrlichendem Material unter Strafe stellt. In dem Fall ging es um einen Videothekar, der einem Kunden eine beschlagnahmte DVD verkaufte. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf ein "Vorrätig halten", es ging also ausschließlich um den Verkauf (=Verbreiten). Dafür forderte das OLG aber, dass die Medien "einem körperlich, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird". Dem genüge ein Verkauf von Einzelexemplaren an einzelne Kunden nicht."

    Die ändern doch nicht ihre "Fucking Paragraphen" .................weil Erwachsene sich etwas im Ausland bestellen wollen . Das währe dann ja schon fast verfassungswidrig .



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    EFS Slayer - 21.02.2008, 07:54


    Condemned ( 1 ) überraschend beschlagnahmt ...........

    http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=682


    :big_gruebel



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    EFS Marv - 23.02.2008, 02:18


    EFS Punisher hat folgendes geschrieben: Condemned ( 1 ) überraschend beschlagnahmt ...........

    http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=682


    :big_gruebel

    Das fällt denen ja wieder früh ein genau wie bei Dead Rising dann beschlagnahmen wenns eh schon jeder hat naja zeigt mal wieder wie intelligent die Leute sind die dafür zuständig sind! :big_atsch



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    Herr Ert - 24.02.2008, 14:16


    Na solange sie dabei bleiben, ist es doch OK.
    Stellt Euch mal vor, die würden Condemned 2 beschlagnahmen, bevor wir es gekauft haben... :big_beten



    Re: @@@@@ Killerspiele verboten ??? @@@@@

    xPower Ashx - 25.02.2008, 13:01


    Ihr sollt doch nicht immer so gewaltätige Spiele spielen, wer weiß was das in Zukunft mal für Auswirkungen haben wird :zunge:



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