MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

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    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.10.2005, 11:13

    MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog
    Vorausgeschickt, wer meinen Aufsatz dazu gelesen hat oder sich je mit mir drüber unterhalten hat, kennt ja meine Ansichten zur Privatkopie und weiß, dass mich die IFPI wahrscheinlich nie einstellen wird.

    Für diejenigen, die keine juristischen Hintergrund haben, die einschlägige Bestimmung des österreichischen Urheberrechtsgesetz.

    § 42 (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne
    Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten
    Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch
    mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

    Kurz zur Interpretation dieser Stelle, bei der sich ja auch schon so mancher "Jurist" schwergetan hat.
    "Jede natürliche Person": Das heißt jeder, auch die Leute mit Internetz, mit Tauschbören und auch die Leute, die dann nicht ins Kino gehen.
    "Einzelne Vervielfältigungsstücke": Das heißt mal, nicht 2 Dutzend, aber das war auch nie ein Problem. Das heißt aber auf jeden Fall mp3, avi, sonstige Computerdateien, auch im Wege von Inetz und P2P.

    Um es mit den Worten des IT-Rechtsexperten und Richters Franz Schmidbauer zu sagen: "Ich vertrete die Meinung, dass eine Privatkopie eine Privatkopie ist, egal woher sie kommt."

    Gegentesten wir mal, was da von weniger unabhängiger Seite reingelesen wird:

    IFPI: Man darf nix runterladen, sonst muss man ins Gefängnis.
    Aha. Interessant. Keine Rechtsgrundlage.

    Kucsko: Nur von legaler Quelle. P2P- Quellen sind iZw illegal.
    Kucskos Ansatz ist sehr pragmatisch und mit dem deutschen ident. Unterschied: In D steht das mit der legalen Quelle im Gesetz. Bei uns (derzeit) nicht.
    Auch wenn das ein sehr durchdachter Ansatz, rein rechtsdogmatisch ist der meines Erachtens nicht leicht haltbar. Wenn der Gesetzgeber was nicht regelt, und es nicht eine echte Lücke ist (für eine Lücke mangelt es mir an Hinweisen), kann man ihm da nicht einfach was unterschieben, so sehr es auch im Interesse der eigenen Klientel ist.
    Weiter also: Kucsko meint, P2P sind iZw illegal. Naja, auch wenn es wohl de facto stimmt, dass die meisten in P2P Börsen angebotenen Dateien nicht zum Upload zur Verfügung gestellt werden dürften, so ist es meines Erachtens etwas problematisch, entgegen dem Vertrauensgrundsatz, gleich zu Zweifeln zu beginnen:
    Da ist also jemand, in einem funktionierenden Rechtsstaat mit umfassend ausgebildetem Straf- und Zivilrecht und tut, in "plain sight", etwas Illegales. Ich würde vom 08/15 Rechtsunterworfenen nicht erwarten, dass er/sie gegen jeden, der nicht Universal, BGI, Sony, Apple odgl ist, Verdacht hegt.

    Der Upload ist relativ unstrittig in fast jedem Fall gegen das geltende österreichische Recht.

    Eine ideengeschichtliche Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht, welches im Gegensatz zu Patent usw ja nur zu Gunsten der Verlagsfirmen ausschlägt, werde ich nicht initiieren.

    Stop the Leeching.
    MACH DICH NICHT ZUM DIEB



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.10.2005, 11:38


    If you have an apple and I have an apple and we exchange apples then you and I will still each have one apple. But if you have an idea and I have an idea and we exchange these ideas, then each of us will have two ideas.

    Vor dem Hintergrund zeigt sich, wie daneben eigentlich die Bezeichnung "Raubkopie" ist.
    Ein Raub ist die gewaltsame Wegnahme einer (körperlichen) Sache, so dass der ursprüngliche Besitzer sie nicht mehr hat.
    Bei einer "Raubkopie" wird nichts weggenommen und keine Gewalt angewandt, und niemand hat weniger als zuvor.
    Falso demnonstratio non nocet oder was?
    Naja, im Leberkäs ist ja auch (angeblich) kein Käse drinnen.

    edit:

    Seitens Personen dies das geltende Urheberrechtsgesetz gerne geändert hätten wird jetzt auch die Bezeichnung "Raubmordkopie" verwendet, um das zu persiflieren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.10.2005, 11:43


    Screening? Screaming?

    Dass man im Kino nicht mitfilmen darf, ist ja wohl jedem klar.
    (Teil des Kinovertrages).
    Man darf ja auch in der Oper nicht mitsingen, im Supermarkt das Sortiment essen ohne zu bezahlen oder im Parkhaus seinen Müll abstellen (letzteres wird aber eher über Besitzstörung geregelt).

    Besondere Chuzpe hatte aber neulich Disney:
    Den Trailer zu Narnia kombinierten sie mit einem Anti- Screener- Spot, wo sie dann halt gejammert haben, wie schlecht nicht die Tonqualität ist und wie klein das Bild ist. Und das wohl auf der kleinsten Leinwand im ganzen Kino. (Disney ist zwar nicht schuld dran, dass dieses Kino so kleine Leinwände hat, aber die Kombination ist echt albern).



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.10.2005, 11:54


    MACH DICH also NICHT ZUM DIEB

    Die ganzen Anti- "Piraterie (FN 1)" Spots sind ja grundsätzlich ok. SOLANGE ES NICHT 3 VOR EINEM EINZIGEN FILM SIND. Und solange sie nicht zur Hälfte die deutsche Rechtslage beinhalten. Ist ja schön, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht. In Österreich (oder Schweiz, Italien oder Togo) juckt mich das relativ wenig.
    Nur haben die diversen Filmverbände schon längst die Grenze zur Lächerlichkeit überschritten.

    An die Moral zu appelieren ist ja auch ok.
    Irgendwer könnte nur mal im Gegenzug an die Moral der Filmverleihe (FN 3) appelieren, dass sie weniger Mist machen. Sogar Hollywood hat zugeben müssen, dass die Filme schlecht waren (FN 2).
    Und ganz plump die Leute zu versuchen bewusst über die Rechtslage zu täuschen ist halt einfach ganz pfui und sollte meines Erachtens in einem Rechtsstaat nicht gestattet sein (ist es übrigens auch nicht, nur nehmen die Staatsanwälte das nicht sooo genau...).

    FN 1: Piraterie ist übrigens das
    Wer unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des
    Luftverkehrs mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung gegen eine an
    Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person oder gegen eine Person,
    die auf den Kurs des Luftfahrzeuges oder auf die Sicherheit an Bord
    Einfluß nehmen kann, ein Luftfahrzeug in seine Gewalt oder unter
    seine Kontrolle bringt oder die Herrschaft darüber ausübt, ist mit
    Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
    Im allgemeine Sprachgebrauch auch im Bezug auf Schiffe.
    FN 2: Nachdem es eh schon jedem klar war.
    FN 3: Da wolle ich um UF Cartoon zu SIM EA Manager linken, habe ihn aber nicht gefunden..



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.11.2005, 17:54


    MACHT MICH NICHT ZUM DIEB!

    Heute (091105) habe ich den IFPI- Chef gesehen. Und mir sogar einen Vortrag angehört, wie böse die fiesen Filehsharer nicht sind.

    Er hat uns ua erzählt, dass es nach außereuropäischen Entscheidungen so ist, dass die P2P Netzwerk Software Ersteller dafür haften, was die Leute damit aufführen.
    Naja, vielleicht die Diskussion wert.

    Auf die Frage "Und wieso die Waffenindustrie nicht?" weicht er auf die Küchenmesserherstellung aus. Bevor er noch weitere (kritische?) Fragen beantworten muss, verabschiedet ihn der LV- Leiter unter größtem Lob. Der LV Leiter scheint sein guter Freund oder sein gewissenhafter Anwalt zu sein (was auch erklärt, wieso er da war).

    Nun mag ein Küchenmesser eher zum Zerschnippeln von Essen sein, ein Schießgewehr dient, auch anders als ein P2P Netzwerk, nur dazu, die Angriffsfähigkeit eines Gegners zu mindern oder zu beseitigen. In Notwehrfällen besteht sowieso kein Grund für Haftung.
    Konsequent oder gar nicht.

    Im Großen und Ganzen wirkte der IFPI Chef eigentlich sympatisch und für einen Chef einer offensichtlich nicht ganz uneinflussreichen Organisation auch relativ jung.
    Juristische Argumente brachte er in seinem ~20min Vortrag keinerlei, zwischen Up- und Download hat er so gut wie gar nicht differenziert.
    Vorrangig ging es ihm darum, zu erklären, wie böse P2P ist (Mio € Schaden, ganz eindeutig beweisbar) und welche Erfolge er in Gerichtsverfahren gefeiert hat. Auf Nachfrage musste er allerdings zugeben, dass noch keine einzige gerichtliche Entscheidung vorliegt, alle wurden mit Vergleich oder außergerichtlich, vermutlich gegen Zahlung einiger 100 bis weniger 1000 €, beendet.

    Ergo nur dasselbe was die IFPI auch in den Schulen macht:
    Einseitige Darstellung ihrer Sichtweise, ohne wirklicher Möglichkeit, ihre Standpunkte kritisch zu hinterfragen.
    Da es sich (auch) um juristische Fragestellungen handelt, eigentlich etwas peinlich, das am Juridicum zuzulassen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.11.2005, 11:52


    http://www.iphpbb.com/board/ftopic-68524831nx18340-25.html

    An anderer Stelle habe ich schon bedauert, dass der Kampf Unterhaltungsindustrie gegen P2P, Filesharer und Privatkopie (die ja auch wieder nur eine Ausnahme von der Ausnahme ist) eigentlich der Kampf Goliath gegen ... niemand ist.

    Die Industrie hat die Lobby, die Kohle, den Einfluss usw, während es kaum nennenswerte Organisationen gibt, die die andere Seite vertreten.
    Vielleicht ist es den Leuten peinlich, vielleicht ziehen die Kampagnen, vielleicht ist es den meisten egal.

    BEUC hat jedenfalls eine Kampagne gegen Kriminalisiernug und für die Privatkopie gestartet.
    Unterschriftenaktion unter http://www.consumersdigitalrights.org/cms/petition_en.php, mehr Details zu den Forderungen dort oder in oben angelinkten Thread.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.11.2005, 13:06


    "Ein aktueller Test der europäischen Konsumentenschutzorganisation BEUC zeigt: Via Internet geladene bezahlte Musik lässt sich oft nur auf bestimmten Playern abspielen."

    Aha, so ist das also mit den "legalen" Angeboten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.01.2006, 23:14


    8ung! Folgendes wurde aus dem JOl Newsletter kopiert.

    Zitat: Ermöglicht Lizenzpauschale legales Filesharing in Frankreich?
    von Matthias Pithan

    Die französische Nationalversammlung hat eine Regierungsvorlage zu Fall gebracht und damit einen Protest in der Musikbranche ausgelöst. Intention der Nationalversammlung ist die Legalisierung des Austausches von urheberrechtlich geschützten Daten über das Internet gegen eine monatliche Pauschalgebühr von 7 Euro.

    Jene besagte Regierungsvorlage sah die Einführung eines neuen Straftatbestandes vor, der den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen, Bildern oder Texten vorbeugen sollte. Ein Verstoß gegen dieses geplante Gesetz wäre mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro und einer Haftstrafe bis zu 3 Jahren geahndet worden. In massiven Protestkundgebungen und breit angelegten Unterschriftenaktionen, an denen sich mehr als 100.000 Bürger beteiligten, forderte die Bevölkerung mit tatkräftiger Unterstützung von Verbraucherschützern das Recht auf freie Nutzung von Privatkopien.

    Die Forderungen gelangten sogar bei einigen Abgeordneten der Regierungspartei UMP auf fruchtbaren Boden und das Ergebnis ging über das angestrebte Ziel der freien Nutzung von Privatkopien hinaus: Filesharing soll legalisiert, die Ansprüche der Copyrightinhaber mit einer Lizenzpauschale von 7 Euro monatlich abgegolten werden. Dass damit die Diskussion über das Urheberrecht im Internet noch lange nicht abgeschlossen scheint, bezeugen schon die Äußerungen der Gegenseite. Plattenfirmen und Künstler sind mit der Initiative der Nationalversammlung nicht im geringsten einverstanden. Die Erhebung einer Lizenzpauschale käme einer "Sowjetisierung der Kunst" gleich, kritisierte zB der Präsident des Verbands der französischen Komponisten und Musikverleger (SACEM), Bernard Miyet.

    Die letzte und entscheidende Abstimmung dazu findet erst nach der Rückkehr der Abgeordneten aus der Winterpause am 17. Jänner statt. Danach ist noch die Zustimmung des Senats erforderlich.


    Diesen Vorschlag finde ich sehr gut, weil er die gegensätzlichen Standpunkte in einen guten Kompromiss bringt.
    Die reine 7€ Pauschale ist blöd, das müßte meiner Meinung nach nach (genutztem) DL Volumen gestaffelt sein, aber das sind Details.

    Dieser Miyet disqualifiziert sich imho einfach selbst.
    Erstens kann es ihm ja wohl nicht lieber sein, wenn die Leute momentan alles gratis machen, zweitens ist Kunst sowieso immer Allgemeingut (hier geht es außerdem um kommerzielle Musik, naja) und das System gibt es bei Leerkasetten, CD Rohling uvm schon lange (gut, vielleicht hat er damals dasselbe gesagt? Oder das gar super gefunden?)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.01.2006, 00:47


    Ähnlich dem französischen Vorschlag ein deutscher:

    Zitat: Geht es nach der deutschen Regierung, sollen künftig digitale Privatkopien erlaubt sein, wenn sie von einer legalen Quelle stammen und dafür kein Kopierschutz geknackt wurde.

    Strafbar macht sich, wer aus dem Internet Filme vor dem Kinostart herunterlädt. Das sieht der Gesetzesentwurf für eine Reform des Urheberrechts aus dem deutschen Justizministerium vor, über das am Donnerstag Vertreter der Kultur- und Medienwirtschaft bei einer Anhörung in Berlin beraten haben.

    Auf Geräte wie Kopierer, Computer und Speichermedien soll eine pauschale Vergütung erhoben werden, deren Höhe zwischen den Kreativen und der Industrie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgehandelt werden soll, heißt es in dem Entwurf.

    Quelle: fuzo.orf.at

    Der hat vielleicht ein paar Macken, aber dass 2 nicht ganz kleine nicht ganz unwichtige Länder verhältnismäßig sinnvolle Vorschläge gemacht haben, gibt doch Hoffnung.

    Am Schluss sind wir vielleicht doch keine Diebe mehr...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 04.02.2006, 11:04


    Zitat: Die Plattenfirma "Label Network" die unter anderem Künstler wie Avril Lavigne unter Vertrag hat, hat sich dagegen gewehrt, Schadenersatz von einem Fan zu verlangen, der sich einen Song von Avril illegal aus dem Internet heruntergeladen hatte.
    Hintergrund des Vorfalls ist die mittlerweile übliche Zahlung von 9.000 Dollar, um von einer Klage gegen Raubkopierer abzusehen. An dieser zeigte der Konzern jedoch kein Interesse. Fans zu verklagen sei nicht dei Lösung, sondern das Problem, heisst es

    Es ist zwar von sternshortnews, aber es scheint so, als ob zumindest eine Plattenfirma ein Einsehen hat.
    Vielleicht macht das Beispiel Schule...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.02.2006, 15:36


    Ein weiteres Beispiel, das Schule machen sollte:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/69342
    Zitat:
    Ein Pariser Bezirksgericht hat das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal erklärt.

    ...

    Jean-Baptiste Soufron, Justiziar der digitalen Bürgerrechtsvertretung Association of Audionautes feiert das Urteil nun als "wichtigen Schritt in unserem Kampf für die Legalisierung von P2P". Den richterlichen Beschluss betrachtet er zugleich als Signal an das französische Parlament, das momentan über eine umfassende Urheberrechtsreform debattiert und dabei in einer ersten, noch zu bestätigenden Runde die Einführung einer Art pauschaler "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe der Tauschbörsennutzung beschlossen hat.

    In dem verhandelten Fall hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen eifrigen P2P-Sauger geklagt. Im September 2004 fand die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf dessen Festplatte. Die Anklage lautete auf den Up- und Download von 1212 Songs und damit auf schwere Urheberrechtsverletzungen. Die Richter wollten sich der Ansicht der SCPP jedoch nicht anschließen. Sie hielten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien gehandelt habe.

    Soufron sieht das Urteil in einer Linie mit mehreren bereits zuvor erfolgten Gerichtsentscheiden, bei denen ein Recht auf die Privatkopie bei der P2P-Nutzung bejaht wurde. Auch das Berufungsgericht in Montpellier hat einen solchen Richtspruch bereits bestätigt. Teilweise wurden den Beklagten aber die Zahlung geringfügiger Strafen für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien aufgebrummt. Die Pariser Richter haben nun erstmals auch den Upload für legal erklärt.

    Mal sehen, was die oberen Instanzen so sagen, aber das hat Potential.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.02.2006, 00:18


    Anonymous hat folgendes geschrieben: ...
    Aller ortens jammern Musik- und Film- Verwertungsgesellschaften, aber was ist mit den PORNOS???

    Die müssen doch am meisten Umsatzeinbussen hinnehmen!

    Gerade bei Musik ist es ja so, wenn ich Madonna will, dann will ich Madonna und nicht irgendwen, der so ähnlich klingt.

    Aber bei Pornos ist mir doch egal, ob da jetzt Lola Bummbumm in "Wenn die bumsfidele Postlerin kommt" oder Heather Heat in "Stewardessen" kopuliert. Porno ist Porno (von "Nischenprodukten" mal abgesehen)

    Gibt's Zahlen zu den Verlusten der Pornoindustrie?
    Macht der Pornoverband keine Lobby? Oder gibt's den vielleicht gar nicht? Was ist mit der Pornodarstellergewerkschaft, oder gibt's die auch nicht oder sind die in der Schauspielergewerkschaft?
    Werden Pornos von den Medien einfach ignoriert? Selbstzensur?

    Und wenn die Pornoindustrie trotz Kazaar, Edonkay und dergleichen Teufelszeug weiter Gewinne einfährt, zeigt das nicht, dass das Gejammere der anderen zumindest teilweise unbegründet ist?


    Die Antwort auf diese Frage hat mir heute Ö1 gegeben. (Matrix, So, 2230 - 2300, meistens sehr empfehlenswert. Überhaupt ist Ö1 einer der letzten Gründe, wieso man den ORF nicht abschalten sollte).

    Und zwar:
    Auch die Pornofirmen verklagen Nutzer (hier ist wohl die rein männliche Form treffend), nur machen sie das seltener, suchen vorher besser andere Lösungen und es scheint, zumindest nach dem Interview eines Porno- Firma- Chefs in besagter Ö1 Sendung nach auch keinen Interessensverband zu geben.
    Auch die Pornoindustrie leidet, aber die Pornoindustrie verändert sich.
    Btw, nach dem was dieser Mann gesagt hat (seine Firma heißt Digital Playgrounds oder so ähnlich und er macht nach eigener Aussage nur "hochwertige" "künstlerische" Pornos) ist der am meisten gesaugte Film des Dezembers "Pirates", ein besonders aufwendiger Porno dieser Firma.
    Und eine Journalistin kam zu Wort, die gesagt hat Porno und Videospiele werden mehr Hand in Hand gehen. In ein paar Jahren ist man also nicht mehr "kindisch" wenn man Videospiele spielt, sondern ein Lustmolch.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.03.2006, 14:47


    Der obige französiche Vorschlag von der "P2P Pauschale" wurde vom Parlament abgelehnt.

    Das Licht am Ende des Tunnels war leider nur ein beleuchtetes Schild "kein Ausgang".

    Allerdings gibt es jetzt einen neuen Vorschlag, an dem proprietäre Systeme, also zB das Itunesformat, geknackt werden dürfen.

    Bleibt noch die Hoffnung auf Deutschland und die geballte, demokratisch legitimierte, koordinierte Kraft der Zigtausenden, mündigen InternetbenutzerInnen... es bleibt die Hoffnung auf Deutschland.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 04.04.2006, 11:07


    Hm, viel Hoffnung bleibt nicht, in den letzten tagen die lauscher über die Landesgrenze ausgestreckt? Der Entwurf ist schrecklich.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.05.2006, 10:01


    Sigi Lindenmayr hat folgendes geschrieben: ...Musik-Downloads für den Privatgebrauch sind meiner Meinung nach nicht illegal und schon gar nicht mit den Delikten 'Raub' oder 'Piraterie' gleichzusetzen, wobei das Kopieren aus gewerblicher Gewinnabsicht selbstverständlich zu verurteilen ist.
    ...
    Denn anstelle des offenen Zugangs zu Wissen und Kultur drohen Einschüchterung, Kriminalisierung, Überwachung und Zensur. Statt die Chancen der neuen Medien zu nutzen, verklagt die Unterhaltungsindustrie ihre eigenen Kunden. Millionen von TauschbörsennutzerInnen werden überwacht und kriminalisiert...

    Obiges im Volltext: http://www.wien.spoe.at/online/page.php?P=10541

    Egal, was man jetzt von der SPÖ (und der BAWAG) sonst so hält, das ist eine mutige und gute Äußerung. Mit dem Killerargument der Arbeitsplätze wird aber von der IFPI schlau verhindert, dass irgendein Politiker das wieder aufgreift. Wenn a (legaler DL) dann b (Arbeitslosigkeit, von Madonna + Metallica wahrscheinlich), ist einfach eine verkürzte Darstellungsweise, die trotz ihrer Unrichtigkeit ihren Effekt nicht verfehlen wird.

    Die Hoffnung, dass nun mal auch Sachpolitik in den Wahlkampf kommt statt "SPÖ kann keine Bank führen" "ÖVP = soziale Kälte" "Grüne = Kiffen" uw usf, wird aber vergeblich sein, diese Äußerung wird weiterhin kaum auffallen und dank der Arbeitslosikeit- Keule wird es auch keiner aufgreifen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.05.2006, 10:03


    Weil es aus obigem Thread nicht gut raukommt:

    http://www.fairsharing.de

    Eine dt Initiative zur Kulturflatrate.
    Ansehen und bei Zustimmung unterschreiben.




    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 08.05.2006, 12:08


    Hm, da sollte man doch glatt folgendes Problem ansprechen:

    Peer to Peer TV

    http://de.wikipedia.org/wiki/IPTV#P2P_IP_TV

    Sachverhalt und Problem wie folgt:

    Der Nutzer erhält vom Sender ein Programm. Der Sender hat auch brav dafür die Abgaben (an IFPI und Konsorten) entrichtet und darf die Geschichte im Internet ausstrahlen. Der Nutzer freut sich.

    Soweit so gut, jetzt wirds schlecht!

    Der Nutzer tätigt einen !!!!Upload!!!! zu einem anderen Nutzer. Dafür entrichtet er keine Gebühren. Und was nun? Wird er jetzt strafrechtlich/zivilrechtlich verfolgt werden? Das Prinzip ist ja das Gleiche wie bei Tauschbörsen.

    Das zeigt wie inkonsequent die Trennung von Upload und Download ist. Das eine funktioniert ohne das andere nicht. Ich bin neugierig, wie es in diesem Bereich weitergehen wird.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.05.2006, 20:21


    Zitat: Frankreich schwächt Copyright-Novelle ab
    Ursprünglich sollte das neue französische Urheberrechtsgesetz das Abspielen von legal erworbenen Songs auf jedem beliebigen Musik-Player ermöglichen. Nun wurde doch eine Kopierschutz-Hintertür für die Rechteinhaber offen gelassen.

    Die Urheberrechtsrevolution in Frankreich bleibt aus. Statt wie das ursprügnlich geforderte Motto "Jede Musik auf jedem Player" umzusetzen, hat der französische Senat nun die Gesetzesvorlage zum Urheberrecht weitgehend entschärft.

    Übrig blieb von der so genannten DRM-Interoperabilitätsklausel wenig: Statt dem Kunden direkt das Recht zu geben, digitale Werke in jedes beliebige Format umzuwandeln, wird nun eine neu eingerichtete Regulierungsbehörde zwischengeschaltet.

    Ausgeträumt: Der zahnlose Rest
    Diese kann von den Musik-Shop-Betreibern zwar die Herausgabe technischer Dokumentationen und Programmierschnittstellen verlangen, sodass Hardware-Hersteller diese implementieren können, doch nur insofern der Kopierschutz nicht beeinträchtigt wird.

    Laut dem neuen Entwurf reicht es aus, wenn eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes angefertigt werden kann, auch wenn diese weiterhin nicht abspielbar ist. (sic!!!)

    Chance auf Marktaufschwung verpasst
    Konsumentenschützer können dem neuen Gesetz nun nichts positives mehr abgewinnen.

    Statt die Chance wahrzunehmen, den Online-Musikkauf durch freie Abspielbarkeit anzukurbeln, wurde dem Druck der großen Industrielobbys nachgegeben, so die Kritik.

    Keine Pauschalgebühr für Tauschbörsen
    Schon Anfang März wurde ein weiterer revolutionärer Ansatz aus der Gesetzesvorlage gestrichen.

    Ein Zusatz hatte vorgesehen, dass gegen die Zahlung einer kleinen monatlichen "Kulturpauschale" der Austausch von urheberechtlich geschütztem Material, also Musik und Filme, über das Internet für den Privatgebrauch erlaubt wird. Dies wurde jedoch von der Nationalversammlung abgelehnt.

    "Vivendi-Klausel": Harte Strafen
    Den Verbreitern von Programmen, die zur Weitergabe von Raubkopien eingesetzt werden können, drohen laut der "Vivendi-Klausel" bis zu 300.000 Euro Geldstrafe und drei Jahre Haft.

    Diese Klausel wurde auf Bestreben des Mediengiganten Vivendi Universal aufgenommen.

    Kritiker befürchten, dass aufgrund der zu frei auslegbaren Formulierung auch legal genutzte Tauschsoftware betroffen sein könnte. (!!!)

    Auch für private Downloader und Anbieter von Musik wurden Geldstrafen von 38 bis 150 Euro eingeführt.


    Entnommen von fuzo.orf.at

    Den fuzo- AutorInnen ist offensichtlich entgangen, dass das nicht nur keine Liberalisierung darstellt, sondern sogar deutlich in die Gegenrichtung ausschlägt (es sei denn der Artikel ist falsch recherchiert. Gerade dass man die Lieder kopieren können muss, sie aber unbrauchbar sein können ist so unsinnig, dass es falsch sein könnte.)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.06.2006, 08:47


    Zitat: Trotz Klagen und Razzien bleibt Filesharing beliebt. Jüngsten Zahlen zufolge nutzen weltweit 9,736 Mio. Nutzer Tauschbörsen wie eDonkey. Selbst die ehemalige RIAA-Präsidentin Hillary Rosen sieht Klagen als überholt an und fordert von der Industrie mehr Kooperation mit den Tauschbörsen.

    Mit 9,736 Mio. Nutzern im Mai dieses Jahres weist BigChampagne, spezialisiert auf das Auswerten von Tauschbörsen-Daten, über zwölf Prozent mehr User als noch im Mai letzten Jahres aus, berichtet die Musikwoche.

    Nicht mit eingerechnet ist dabei das BitTorrent-Netzwerk, das in Spitzenzeiten bis zu zwei Drittel des Datenverkehrs im Netz ausmachen soll.

    Zuletzt machten einige große Razzien, unter anderem in Deutschland und Schweden, Schlagzeilen – ihre Wirkung scheint aber nur temporär zu sein.

    Viel mehr liegt die Vermutung nahe, dass die Nutzer sich daraufhin erst recht Tauschbörsen, und sei es nur zur Probe, zuwenden. Intensiv-Nutzer wissen ohnedies, wie sie auch auf anderem Weg an die gewünschten Daten herankommen.

    Die Klagewelle begann einst unter der ehemaligen Chefin der Recording Association of America [RIAA], Hilary Rosen. In einem Blog-Eintrag bei Huffington Post gibt sie nun zu, dass die Klagen sich mittlerweile überlebt haben.

    Anstelle dessen sollten die Plattenfirmen ihrer Meinung nach härter daran arbeiten, mehr Tauschbörsen zu legitimieren, also mit legalen Angeboten zu versorgen, anstatt sie von Grund auf zu verdammen und zu verklagen.

    Neue Strategie statt Kopierschutz
    Zudem sollten die Labels daran arbeiten, dass mehr Services und Geräte miteinander kompatibel sind – damit könnte das Geschäft am besten wachsen, so Rosen.

    Auch in Sachen Kopierschutz [Digital Rights Management – DRM] scheint Rosen ihre Einstellung von Grund auf geändert zu haben. Auch diese Strategie sei zu überdenken, so Rosen.
    entnommen mal wieder der fuzo

    Ich kenn die Fr Rosen nicht, und sie hätte wohl schon viel früher drüber nachdenken sollen, aber es zeigt doch, dass es nie zu spät für erkenntnis ist



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.06.2006, 10:11


    http://www.iphpbb.com/board/viewtopic.php?nxu=68524831nx18340&p=333#333

    ifpi = gis

    cooler text von harald



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.06.2006, 17:59


    Zitat: Labels gehen gegen Webcam-Karaoke vor
    Mit einer Abmahnwelle gegen Online-Karaokesänger zeigt die Musikindustrie wieder einmal ihr fehlendes Verständis der Web-Kultur. Denn die Plattenlabels wollen nun an den jugendlichen Selbstdarstellern auf Video-Plattformen wie YouTube mitverdienen.

    Nach dem Kampf gegen Tauschbörsen und Songtext-Websites will die Musikbranche nun offenbar auch dem Webcam-Karaoke-Trend ein Ende bereiten.

    Auf verschiedenen US-Websites wird von Fällen berichtet, bei denen YouTube-Nutzer aufgefordert wurden, ihre Videos von der Website zu entfernen.

    Imageschaden riskiert
    Doch abermals laufen die Plattenlabels vor allem Gefahr, durch überzogene Forderungen vor allem dem eigenen Image nachhaltig zu schaden.

    Denn der Öffentlichkeit fehlt jedes Veständnis für die Geldforderungen einer milliardenschweren Industrie an die meist minderjährigen Hobby-Sänger.

    Großartig.

    Die Trennlinie zwischen bericht und meinung ist hier zwar nicht mal mehr metaphorisch auszumachen, aber das sind wir vom orf ja gewohnt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 25.06.2006, 09:30


    Zitat: In einem Interview mit dem "Wall Street Journal" hat Bill Gates gestanden, auch selbst schon Videos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet konsumiert zu haben. Das berichtet nun "The Inquirer".

    Der Microsoft-Gründer räumte ein, Physik-Vorlesungen und Videos der Harlem Globetrotters über YouTube geschaut zu haben.

    Den Begriff "gestohlen" hält Gates in diesem Zusammenhang zwar für zu hart, aber es handle sich wohl um "urheberrechtlich geschütztes Material, für das der Eigentümer nicht bezahlt wurde", so Gates schuldbewusst.

    Muahaha!
    :bowser



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.06.2006, 09:19


    Google ist selbstverständlich kein Dieb nicht

    Zitat: Im Copyright-Streit über die Digitalisierung von Büchern hat der Internet-Dienstleister Google vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht.
    ...
    Nach Auffassung des Gerichts gab es in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzung.
    ...
    Stein des Anstoßes vieler Kritiker ist, dass Google erst auf ausdrücklichen Wunsch etwa eines Verlages bereits gescannte Literatur wieder aus dem Netz nimmt - in einem Opt-out-Verfahren.

    "Wir haben erst durch Zufall festgestellt, dass unsere Bücher im Netz verfügbar sind", sagte Andreas Auth von der WBG. Kritiker fordern deshalb, dass Google vor einer Veröffentlichung jeweils die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers einholen müsse.
    ...
    Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro trägt die WBG.

    Bitte erklären.
    Wie war das mit "ohne Ansehen der Person"? Unabhängige Justiz? WIPO?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 04.07.2006, 17:12


    Zitat: Der internationale Verband der Musikkonzerne bereitet nach eigenen Angaben eine Klage gegen Yahoo China vor, weil es bei der lokalen Ausgabe der Suchmaschine Links zu illegalen Musikangeboten gibt.

    Wie der Vorsitzende der Internationalen Föderation der Phonografischen Industrie [IFPI] erklärte, wurden erste Schritte eingeleitet, um die Klage entsprechend den chinesischen Gesetzen einbringen zu können.

    Ein Sprecher von Yahoo China wies die Vorwürfe zurück. Die Firma arbeite entsprechend den chinesischen Gesetzen und achte die Urheberrechte. Wenn es Links auf illegale Downloads gebe, dann würden sie entfernt.

    keine besonders aufregende meldung, aber naja.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.07.2006, 15:12


    Zitat: Nach jahrelangen Kämpfen und vielen Gerichtsverhandlungen haben sich die Musikindustrie und Sharman Networks, Betreiber der einst so populären Filesharing-Plattform KaZaA, auf eine Beilegung ihres Streits geeinigt. KaZaA soll den Plattenfirmen 100 Mio. Dollar zahlen und sein Angebot legalisieren.
    Diese Einigung beendet weltweit alle Rechtsstreitigkeiten, die die KaZaA-Plattform betreffen


    Kazaa?
    Ich erinner mich, das mal gesehen zu haben...
    heutzutage ist das aber ein "ferner liefen".



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.07.2006, 09:23


    http://www.hartabergerecht.de/

    Wer die IFPi in Aut schon zum Fürchten findet, soll sich mal unter obigem Link die Aktionen de deutschen KollegInnen ansehen.
    Zugegeben, die dt Rechtslage hat keine so umfassende Erlaubnis wie die österreichische, da ist also ev etwas mehr Wahrheitsgehalt dran.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.09.2006, 12:07


    MI klagt P2P mal andersrum

    Zitat: LimeWire klagt Musikindustrie
    Der Peer-to-Peer-Softwareanbieter LimeWire dreht den Spieß um und zieht gegen Musikkonzerne vor Gericht.
    Das Unternehmen hinter der P2P-Software LimeWire, Lime Group LCC, reichte am Montag in den USA Klage gegen die Recording Industry Association of America [RIAA] ein. Darin wirft der Software-Anbieter der Label-Vereinigung Wettbewerbsverzerrungen vor.

    Die vom Verband vertretenen Musikkonzerne hätten sich geweigert, Musik an LimeWire zu lizenzieren, und so versucht, das Unternehmen vom Markt zu drängen, heißt es in der Klageschrift.

    http://futurezone.orf.at/it/stories/139403/

    http://www.ilrweb.com/viewILRPDFfull.asp?filename=arista_limewire_060925answercounterclaim



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 15.12.2006, 16:22


    In dem Thread geht's zwar eigentlich nur um Urheberrecht, und dies vor allem im Konnex zu P2P, aber die Almdudler- Klagewelle sollte doch ein kurzes Statement wert sein.

    Um was geht's?

    Almdudler verklagt zu Dutzenden, vermutlich noch viel mehr, Wirte, die Almdudler auf die Karte schreiben oder das Logo aushängen, aber nur eine andere Kräuterlimonade ausschenken wegen Markenrechtsverletzung.
    Das ist eine Privatanklagesache.

    Wieso machen die Wirte das?
    Die Kosten sind pro l um bis zu 16 €Cent billiger (wurde mir berichtet, nachprüfen konnte ich das nicht), außerdem vermute ich mal, dass Almdudler "Knebelverträge" hat, also dass sich die Wirte verpflichten müssen, Mindestmengen abzusetzen und/oder auf eine lange Zeit nur Almdudler und keine konkurrierenden Produkte auszuschenken. Beide Äußerungen sind nicht überprüft, letztere überhaupt nur eine Vermutung.

    Und wieso klagt Almdudler?
    Also vermutlich mal wegen des Geldes, im Zuge der allfälligen außergerichtlichen Lösungen kann man nämlich ua den Wirten genau solche oben beschriebene Verträge vorschlagen.
    Mehr ist aber, so vermute ich weiterhin, Grund, dass die Gefahr besteht, dass "Almdudler" weg von einer Marke zu einer (nicht mehr schützbaren) Gattungsbezeichnung wird (vgl Walkman: Die Rechte an der Marke hat Sony in Österreich nicht mehr, aber auch Tixo, Obi, Cappy). Meines Erachtens ist Almdudler keineswegs ein Synonym für Kräuterlimo(nade), aber das mag strittig werden können.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 20.12.2006, 02:03


    Diesmal ist nicht die IFPI wie sonst in meinem Fadenkreuz, nein diesmal ist es die Austro Mechana. Man sollte annehmen, dass man aus abschlägigen Urteilen des OGH lernt.

    So gesehen im Falle von Festplatten, als der OGH sprach, dass keine Leerkassettenvergütung auf diese zu entrichten ist, solange sie nicht in Mp3 Playern und ähnlichen Wiedergabegeräten genutzt werden.

    Der Lerneffekt war dann aber doch nicht vorhanden. Austro Mechana führte eine Leerkassettenvergütung für Drucker und alle Geräte, die Anschlüsse :!: für diese bieten ein, also auch PC.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Austro Mechana auch damit beim OGH einfährt, denn Dummheit gehört bestraft! Musterprozesse sind ja bereits angekündigt.

    Nähere Details:

    http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=100907&n=26
    http://64.233.183.104/search?q=cache:wWe_3-8EZN0J:futurezone.orf.at/it/stories/95898/+ogh+leerkassettenverg%C3%BCtung+pc+drucker&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=4

    Darauf gestoßen bin ich durch einen Freund, der bei der Fa. Goldadler einen Hinweis gelesn hat, dass die Urheberrechtsabgabe inkludiert ist.

    Ob die Abgabe von allen Firmen eingehoben wird, wäre ein interessante Frage?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 20.12.2006, 14:21


    Ich schätze mal, die heben das ein, solange es geht.
    Mussten sie es bis jetzt denn alles zurückzahlen, oder nur den Teil, wegen dem geklagt wurde?

    Btw, ich habe ja momentan recht viel mit IP- Privatanklagen zu tun.
    Und was mir da noch fehlt, ist die AKM, die Leute wegen ihrer Klingeltöne verklagt, wenn sie öffentlich angerufen werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 20.12.2006, 22:04


    @Zurückzahlen: keine Ahnung, da bin ich überfragt. Es wurde bishr nur die Festplattengeschichte eingeklagt, beim anderen hab ich keine Ahnung, müsst man bei der WKÖ fragen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 16.01.2007, 12:13


    Die Entscheidung ist zwar schon ein paar Monate alt, aber äußerst interessant! Ein Hoch auf die manchmal etwas unschlüssige, aber meist doch gut arbeitende Datenschutzkommission!

    http://www.internet4jurists.at/news/aktuell80a.htm



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.01.2007, 19:42


    http://futurezone.orf.at/it/stories/168267/

    Zitat: Der Vorwurf der tendenziösen Information und des Vertretens von Lobbyisten-Standpunkten im Zusammenhang mit dem Schulpaket "Ideen sind etwas wert" der österreichischen Musik- und Filmwirtschaft [IFPI] sei nicht nachvollziehbar, teilte das Bildungsministerium [BMBWK] in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage am vergangenen Freitag mit.

    aber

    Zitat: IFPI will Lehrmaterial ergänzen
    Im Rahmen eines Gespräches hätten im jedoch die Initiatoren der Aktion, die IFPI, zugesagt, die Unterlagen in der nächsten Auflage um einige fehlende Bereiche - wie zum Beispiel die Problematik von Kopierschutzsystemen und Hinweise auf die Internet-Urheberrechtsinitiative Creative Commons - zu ergänzen, teilte Steier mit.

    mein favorit aus dem ganzen:

    Zitat: Wenn in der Anfrage Tendenziosität behauptet wird, so ergäbe sich diese aus den gesetzlichen Vorschriften selbst. Wie intensiv im Rahmen der Gesetzgebung zum Urheberrecht die Standpunkte der Industrie eingeflossen sind, entziehen sich meiner Kenntnis.

    das das ganze schon tendenziös ist, ist wohl in diesem thread schon ausreichend breit getreten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 12.02.2007, 14:16


    Zitat: 12.02.2007, 09:57
    Verzichtet Musiklabel EMI auf Kopierschutz?
    MP3-Player: Zank um Online-Musik.

    Das Plattenlabel EMI steht angeblich vor einem Kurswechsel in Sachen Kopierschutz. Glaubt man den Gerüchten aus Branchenkreisen, verhandelt EMI bereits mit verschiedenen Download-Plattformen über die Abschaffung des DRM-Systems. Darunter sollen sich laut „Wall Street Journal“ Unternehmen wie RealNetworks, eMusic und MTV Networks befinden.

    Andere Majorlabels zeigen sich wenig begeistert vom möglichen Ende des DRM-Systems. So bezeichnete Warner-Chef Edgar Bronfman den Vorschlag von Apple-Chef Steve Jobs in der vergangenen Woche als unlogisch. Bislang herrschte in der Musikbranche Einigkeit darüber, dass DRM die einzige Möglichkeit sei, die Verbreitung von illegalen Kopien zu verhindern.

    Das Problem des Kopierschutzsystems liegt darin, dass die Nutzer Downloads dadurch nur eingeschränkt verwenden können. Dateien, die zum Beispiel über iTunes heruntergeladen werden, können nur über iPods und keine anderen MP3-Player abgespielt werden. (dcn)

    Licht am Ende des langen dunklen Tunnels oder doch nur eine Fata Morgana, das ist hier die Frage!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.03.2007, 13:39


    ich habe es zwar heute schon mal geposet, aber es ist viel zu gut, um es kein 2. mal hierher zu posten.



    und trotz der gefahr, vom thema abzugleiten:



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 03.04.2007, 09:51


    Zitat: Robbie & Co. ohne Kopierschutz: Emi verzichtet auf Barriere in Download-Stores
    "Premium"-Offerte: Höherer Preis, bessere Qualität
    Plattenfirma geht weiter gegen Musikpiraterie vor

    Der britische Musikkonzern EMI verkauft seine Musik im Internet künftig auch ohne elektronischen Kopierschutz. Zunächst sollten die frei kopierbaren Lieder beim Download-Portal iTunes des Apple-Konzerns angeboten werden, teilte EMI in London mit.

    Songs ohne Kopierschutz sollen eine bessere Klangqualität haben, aber mehr kosten. Somit kann der Nutzer die Lieder künftig weiter im MP3-Format mit digitalem Rechtemanagement (DRM) oder aber im höherwertigen Dateiformat AAC und ohne DRM herunterladen. Als MP3-Song mit DRM, was die Möglichkeit für Kopieren einschränkt, kostet ein Lied von EMI weiter 99 Cent, in AAC-Qualität und ohne DRM dagegen 1,29 Euro.

    Nutzer wollten ihre aus dem Internet geladene Musik zunehmend zu Hause auf der Musikanlage, auf dem Handys und mit tragbaren digitale Abspielgeräten nutzen, erläuterte EMI. Der britische Musikkonzern ist das erste große Label, das seine Stücke bei iTunes ohne Kopierschutz vertreibt. Musik-Videos will EMI künftig immer ohne DRM verkaufen. Musikstücke aus dem Repertoire des Konzerns soll in verschiedenen Qualitäten bis hin zur CD-Qualität vermarktet werden.

    Auf der langen Musiker-Liste von EMI stehen beispielsweise Pink Floyd, Rolling Stones, Robbie Williams, Norah Jones und Kylie Minogue. Auch die Musik der Beatles wird bei EMI vermarktet, bisher allerdings noch nicht als Download bei iTunes. Daran werde noch "gearbeitet", sagte EMI-Chef Eric Nicoli.

    Bisher waren Apple, Microsoft und andere Anbieter von Musik im komprimierten Datei-Format MP3 verpflichtet, ihre Musiktitel mit dem DRM-Kopierschutz zu vertreiben. Apple-Chef Steve Jobs begrüßte die EMI-Entscheidung als einen "richtigen Schritt vorwärts". Jobs hatte Anfang Februar in der Branche für Aufsehen gesorgt, weil er den von den Musikkonzernen verlangten Kopierschutz in Frage gestellt hatte.

    iTunes seinerseits wird seit langem von Verbraucherschützern kritisiert, weil Kunden die dort gekauften Lieder nur auf dem hauseigenen iPod-Gerät und nicht auf einem Abspielgerät ihrer Wahl hören können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte die Ankündigung von EMI. Dies sei "ein wichtiger Teilschritt zur Erfüllung unserer Forderungen", sagte vzbv-Vize Patrick von Braunmühl: "Nun müssen die anderen Musikkonzerne nachziehen."

    (apa)

    BRAVO!!!!! :n57:



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 16.07.2007, 21:57


    Mittlerweile haben sich auch die Porno- Produzenten zur GAPA zusammengeschlossen, also auch eine Anti- Piraterie- Vereinigung geschlossen. Dh demnächst werden Leute nicht nur von Musik- und Filmindustrie, auch von der Pornoindustrie verklagt werden.

    Prince auf der anderen Seite verschenkt sein neues Album.

    http://futurezone.orf.at/it/stories/207820/

    Zunächst als Gratisbeilage zu irgendeiner Zeitung, wofür Prince ~ 370 000 Euro bekommen hat, und dann auch via DL im Netz. Im Uk wird es daher nicht mal verkauft werden, bei uns kommt es ab Freitag in den Handel. Ich überlege mir fast, es zu kaufen.

    Als schlechter Verlierer zeigt sich die Musikindustrie:

    Zitat: Schon im Vorfeld der Aktion schäumten Vertreter des britischen CD-Handels. Prince sollte wissen, das er mit solchen Aktionen schon bald der Künstler sein werde, der "früher im CD-Handel erhältlich war", sagte ein Branchensprecher



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 18.07.2007, 16:52


    Ein Link zu einem guten Poster eine Anit- Kinogängeralsraubkopiererbeschimpfungsaktion:

    http://scrap.dasgenie.com/images/zkm.jpg



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.07.2007, 16:00


    Interessant ist ja dieser Artikel von Heise:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/93027

    Kurz zusammengefasst steht drinnen, dass das abgefilmte Herbert Potter- Buch mit einer Canon Rebel 350 gemacht wurde. Dies weiß Canon, weil es sich aus den Bildern ergibt, die Seriennummer 560151117 steht also in jedem von der Kamera gemachten Bildern dabei.

    Zitat: Nach den Angaben des Kameraherstellers ist es "wahrscheinlich", dass das drei Jahre alte Gerät mindestens einmal zur Reinigung oder zur Reparatur gebracht werden musste. Diese Äußerung rief in Internet-Foren Spekulationen darüber hervor, ob der Hersteller vielleicht mit einer zeitlichen "Sollbruchstelle" arbeitet, die dafür sorgt, dass Geräte kurz nach Ablauf der Garantiefrist mit hoher Wahrscheinlichkeit funktionsuntüchtig werden. Vor sieben Jahren machte der Hersteller von sich reden, als ein geheimes elektronisches Verfallsdatum in Canon-Druckern entdeckt wurde.

    Eine Verbindung der Seriennummer (die beispielsweise auch Brenner haben und die so auf jedem gebrannten Rohling verewigt werden) mit persönlichen Daten lässt sich eigentlich nur vermeiden, wenn man die Geräte in bar bezahlt, sie nicht zur Reparatur einschickt und die Belege nicht beim Finanzamt vorgelegt werden

    :shock:

    Wobei, wahrscheinlich wussten das eh schon alle außer mir...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.07.2007, 16:24


    http://www.gulli.com/news/riaa-gibt-zu-klagen-gegen-2007-07-24/

    Zitat:
    RIAA gibt zu Klagen gegen Filesharer schaden mehr, als sie nützen
    Zitat: Seit Beginn der Klagen 2003 lädt inzwischen eine knappe Million mehr US-Haushalte illegal Musik aus dem Netz. Der Grund: unter anderem die Klagen, die Aufmerksamkeit und Schlagzeilen generieren.
    Das kann natürlich auch an der steigenden Verbreitung von Breitband leigen.
    Zitat: Die RIAA fährt ungeachtet dessen ihre Strategie weiter, externer Link in neuem Fenster folgtüber 408 Briefe seien allein diese Woche wieder an Studierende verschickt worden, in denen ihnen "vergünstigte Vergleichszahlungen" angeboten werden

    Passt auch irgendwie in den Thread "Wer ist überrascht"



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.07.2007, 17:43


    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25812/1.html

    Zitat: Die britische Regierung lehnte am Dienstag den ihr von der Musikindustrie angetragenen Plan ab, die Copyright-Laufzeiten für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. In einer bemerkenswerten Klarheit, die man von einer britischen Regierung schon lange nicht mehr hörte, erklärte ein Sprecher, dass die Verlängerung nicht angemessen sei und dass der Großteil der Musiker nicht von ihr profitieren würde.
    Zitat: John Kennedy von der britischen IFPI sprach von mangelndem "Respekt" der Regierung vor der Plattenindustrie.
    Zitat: Die Argumentation der Plattenindustrie widerspricht ganz grundlegend dem, was seit 30 Jahren in der Motivationsforschung unumstritten ist. Nach diesen Ergebnissen schafft eher eine Künstlergrundsicherung als eine Copyrightverlängerung Anreize.
    Zitat: Nun setzt die Musikindustrie wieder mehr auf einen Wahlsieg der Tories, die sich offen für eine entsprechende Initiative zeigten. Geoff Taylor, Chef der britischen BPI deutete an, sich die Musikindustrie nach dem Abdanken der Blair-Regierung, die ihr alle Wünsche erfüllt hatte, auch nach einer anderen europäische Regierung umsieht, die dann auf EU-Ebene ein verlängertes Copyright einbringen und durchsetzen soll.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 20.09.2007, 10:07


    Während die IFPI erfolgreich in D eDonkeyserver abdreht (http://derstandard.at/?id=3041416), fordert Trent Reznor seine FanInnen auf, seine Lieder zu stehlen.
    http://derstandard.at/?id=3039802

    deronlinestandard hat folgendes geschrieben: Schon vor einigen Monaten hatten Reznor bei einem Interview in Australien gegen die überhöhten CD-Preise gewettert. Das NIN-Album "Year Zero" kostete in Australien 35 australische Dollar, umgerechnet 21 Euro. Avril Lavigne bekäme man hingegen schon für 22 australische Dollar. Universal hatte darauf jedoch nicht mit Preisenkungen, sondern mit heftiger Kritik und Rüge reagiert. Auf der Bühne in Sydney meinte Reznor nun: "Hat irgendwer von euch gesehen, dass die Preise hinuntergegangen sind? OK, ihr wisst was das bedeutet - Stehlt es. Raubt es. Nehmt es weg. Stehlt noch mehr und gebt es euren Freunden und stehlt munter weiter. Denn dies scheint de reinzige Weg zu sein, wie man es diesen Motherf***ers in ihren Schädel hämmert und ihnen klar macht, dass sie die Leute ausnehmen und das nicht ok ist."



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.10.2007, 07:54


    Mehrere Bands verkaufen ihre Lieder nun mehr über ihre eigenen HPs (zB Charlatans), die Radioheads verlangen sogar nur eine freie Spende (Hälfte der DLerInnen zahlt).

    Die IFPI hat verpennt, ihre HP www.ifpi.com, zu verlängern, jetzt hat sie eine andere IFPI die "Int'l Federation of Pirate Interests". Rechtliche Schritte sind eh schon angekündigt.

    Und der standard weist auf eine sehr arge Anwaltskanzlei hin:

    D. denn Zitat: You are not authorized to use our name, or any derivative of it. .
    Die verbitten sich sogar Links auf ihre HP, drum poste ich jetzt nur folgenden Text:

    Zitat: For instance, we are the creators of all of the text on this website, and own the “look and feel” of this website. We also own all of the code, including the HTML code, and all content. As you may know, you can view the HTML code with a standard browser. We do not permit you to view such code since we consider it to be our intellectual property protected by the copyright laws. You are therefore not authorized to do so. In addition, you should not make any copies of any part of this website in any way since we do not want anyone copying us. We also do not allow any links to our site without our express permission

    In Kürze, sie verbieten jedem auf der Welt, den Sourcecode ihrer HP anzuschauen. Im Übrigen habe ich durch diese Kopie, die allerdings dem Zweck der (Real-)Satrie dient, gegen ihr Urheberrecht verstoßen.

    Zitat: We do not authorize you to access the Dozier Internet Law, P.C. website by conducting “click attacks”, which is the practice of clicking on one of our online ads for the purpose of running up our advertising costs.
    Das verstehe ich dafür nicht.

    Jedoch:
    Zitat: Make sure that you don’t just read through this website and rely on what it says since we expressly disclaim all liability with respect to your actions taken, or not taken, based on the contents of this website.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 04.11.2007, 13:17


    Es gibt zwar schon mehrere Studien, die das bestätigen, aber es ist ja immer wieder nett es zu lesen:

    http://futurezone.orf.at/it/stories/233042/

    Zitat: Laut einer von der kanadischen Regierung beauftragten Studie wirkt sich die Nutzung von Online-Tauschbörsen positiv auf CD-Verkäufe aus.

    http://strategis.ic.gc.ca/epic/site/ippd-dppi.nsf/en/h_ip01456e.html



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.11.2007, 20:10


    Völlig überbord ging jetzt offensichtlich the artist formerly known as not completely overboard:

    http://futurezone.orf.at/it/stories/233864/

    Der verklagt nämlich höchstpersönlich Fansites (!). Nicht seiten die sagen er ist ein kleiner großer eitler geck, nein, fansites. die eigenen fans verklagt er.
    und dann gibt's diese anekdote wo ein baby in einem youtube video 29 sekunden lang zu irgendeinem lied von ihm tanzt. und er läßt sich da echt auf einen rechtsstreit ein. ist der ruf mal ruiniert, lebt sich's weiter unvernünftig und zweckfrei.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.11.2007, 15:58


    Mal was Positives:

    Das Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation betreibt die Seite saferinternet.at

    Das beantwortet Fragen im Umgang mit dem Internet für den technischen und juristischen Laien.

    Beim Thema Tauschbörsen fallen sie jedoch nicht der IFPI Propaganda anheim. Juchu. Thumbs up!

    Zwar verweisen sie auf die unentschiedene Diskussion und schreiben aus Haftungsgründen "Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man es nicht tut.", aber immerhin, sie verweisen auf internet4jurists.at, wo es ja auch sehr lesenswerte Aufsätze zum Thema gibt etc



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.11.2007, 14:24


    Tja, während Frankreich weiter oben äußerst positiv mit dem Plan, eine Urheberrechtspauschale für P2P einzuführen aufgefallen ist (die selbstverständlich nie umgesetzt wurde), kommt jetzt der Pendelschlag in die Gegenrichtung (ob das was mit Sarkozy zu tun hat?):

    http://futurezone.orf.at/it/stories/238754/
    Zitat:
    Frankreich will Internet-Nutzern, die wiederholt Urheberrechtsverstöße begehen, künftig die Leitungen kappen. Zitat: In Frankreich sollen die Provider jedoch künftig dazu angehalten werden, Filtertechnologien zu implementieren, mit deren Hilfe urheberrechtlich geschützte Inhalte identifiziert werden können.

    Darüber hinaus soll eine staatliche Behörde geschaffen werden, auf deren Zuruf Provider ihre Kunden zunächst per E-Mail verwarnen und ihnen bei weiteren Urheberrechtsverstößen den Zugang sperren sollen.

    schlau finde ich, was dieser herr dazu sagt:
    Zitat:
    "Wenn die Wirtschaft die Frage der gerechten Abgeltung von Urhebern nicht in den Griff bekommt und kein Geschäftsmodell entwickeln kann, das der Markt annimmt, dann hat der Markt versagt. Das mit dem Entzug von essenziellen Bürgerrechten zu beantworten zeigt, dass kein Problemverständnis vorhanden ist, und ist unverhältnismäßig", sagte Peter Rantasa, Geschäftsführer des mica

    Larry Lessig läßt grüßen. Der Markt versagt, die Norm versagt, das Recht versagt, was bleibt da noch? Genau, die Architektur, wie er das ausdrückt. Übrigens, Code2 gibt's unter codev2.cc.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.11.2007, 12:12


    Juggernaut hat einmal zu Bastion gesagt "I fight my own battles".

    IFPI Austria aber hätte es am liebsten, wenn doch die Regierung ihren Kampf für sie ficht.

    http://futurezone.orf.at/it/stories/239152/

    Medwenitsch, IFPI Chef und niemand, der von mir regelmäßig Fanpost erhält, dazu im Orf Interview:

    Zitat: Die Sperre des Internet-Accounts ist sinnvoller als gerichtliche Strafen.
    Die Frage ist, was er unter "gerichtliche Strafen" versteht. Weil von der IFPI mag ich mir das Internet auch nicht sperren lassen, weil sie meinen, ich hätte was angestellt. Vermutlich meint er aber Häfen und Geldstrafen, das wäre dann ok.

    Zitat: Die Internet-Provider tragen auch Verantwortung.
    Hauptsache, alle anderen arbeiten auch in seinem Interesse.
    Zitat:
    Jeder hat Anspruch auf den Schutz seiner Privatsphäre und muss es sich nicht gefallen lassen, ausspioniert zu werden.

    In diesem Punkt stimme ich ihm zu.

    Zitat: Dass die französischen Provider ein Abkommen zum Schutz des Urheberrechts unterzeichnet haben und sich die österreichische Provider-Lobby ISPA so etwas nicht einmal vorstellen kann, spricht doch Bände.


    Auch in diesem Punkt stimme ich ihm zu, aber in einer anderen Hinsicht, als er es meint.

    Zitat: ORF.at: Wie funktioniert die Zusammenarbeit der IFPI mit den Internet-Anbietern in Österreich?
    Medwenitsch: In Österreich - welche Zusammenarbeit?
    Mal was zum Lachen zwischendurch.

    Zitat: Über die Sinnhaftigkeit und Akzeptanz von DRMs entscheiden die Konsumenten. Wenn der Markt den Kopierschutz ablehnt, wird es ihn auf Sicht nicht mehr geben.
    In diesem Punkt behält er auch hoffentlich recht.
    Zitat:
    ORF.at: Einer Art Grundgebühr für Musik aus dem Netz können Sie nichts abgewinnen?
    Medwenitsch: Das ist nichts anderes als die kollektive Enteignung der Kreativen gegen ein Almosen. Der Online-Markt wächst, es wird investiert, es entstehen neue Jobs und Wertschöpfung.

    Eine staatlich verordnete Flatrate würde diese positive Entwicklung sofort zerstören. Die Kultur-Flat - ein Thema für pseudopolitische Schwärmer.
    Aha. Na wenigstens hat er wirklich sachliche Argumente dagegen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.12.2007, 09:54


    Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr (oder 3König) ist traditionell wenig bix nix los. Daher reminiszieren die meisten über das vergangene Kalenderjahr.
    Die Fuzo zB schreibt eine Presseaussendung der dt Ifpi von der DPA ab
    (http://futurezone.orf.at/it/stories/245469/)

    Zitat: "Wir gegen davon aus, dass die Zahl der illegalen Downloads in diesem Jahr weiter zurückgegangen ist", sagte Geschäftsführer Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie.

    Hypothesen sind immer falsifizierbar, zB postet weiter unten max7c

    Zitat: The Pirate Bay hat im vergleich zum Vorjahr um 30% mehr Torrents und um 100% mehr Peers.

    Zitat: "Allein bis Mitte des Jahres haben wir 25.000 Strafanträge gestellt", danach sei die Aktivität etwas zurückgenommen worden

    , "um die Staatsanwaltschaften nicht zu überlasten", sagte Michalk. Damit wurden in Deutschland 2007 mehr als doppelt so viele Verfahren wie 2006 angestrengt.

    Ach, diese soziale Verwantwortung. Die Staatsanwaltschaft nicht überlasten. Damit sie halt auch ein bissi Mörder, Einbrecher, Taschendiebe usw verfolgen kann, es gibt ja schließlich auch andere Schwerverbrecher.

    Zitat: Laut Phonoindustrie enden die meisten Verfahren mit einer freiwilligen Zahlung von 500 bis 2.000 Euro von den angezeigten Musikpiraten. "Die Beweislage ist immer eindeutig, deshalb kommt es meist gar nicht erst zum Prozess", sagte Michalk.

    Wobei, wenn ich rechne, eine CD mit ~12 Liedern kostet ~20€. Von den 12 Liedern interessieren mich max die Hälfte. Wenn man etwas rumrechnet, sind 500 € vielleicht sogar billiger... (aber es kommen ja noch Anwaltskosten dazu. Sicher noch Überweisunggebühren, Bearbeitungsgebühren, Vertragserrichtungsgebühren etc. etc. etc.).

    Zitat: Den Musikfirmen gehe es nicht um kleine Fische, die etwa ein oder zwei Lieder aus dem Internet herunterladen. "Wir verfolgen Leute, die Hunderte Songs illegal in Umlauf gebracht haben", sagte der Sprecher der deutschen Musikindustrie.

    Tja, hundert(e) Songs hat man wohl schon bei einem halben dutzend Alben erreicht. Also echt nicht kleine Fische, was sie da verfolgen.

    Zitat: Nach wie vor betrage der Schaden durch Raubkopien und Internet-Piraterie rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Musikpiraterie ist nicht nur Diebstahl an den Musikern, sondern kostet auch Arbeitsplätze in der Industrie und im Vertrieb", klagte er.

    Und hey, die ganzen wissenschaftlichen Studien, die anderes belegen, die sind alle falsifizierbar! Echt! Ich sag nur nicht, wie.

    Zitat: Damit wies er Vorwürfe zurück, die Musikindustrie betreibe "Abzocke" bei den Musikpiraten, indem sie teure Rechtsanwälte mit der Wahrung ihrer Interessen betraue.

    Leider ist der Artikel so abgeschrieben, dass nicht rauskommt, womit er diese Vorwürfe zurückweist.

    Der userin thebushdoctor dazu:

    Zitat: Das läuft eigentlich ganz klassisch...
    ...wie im Mafia-Geschäft. Man wird bedroht und man zahlt "freiwillig" um keine weiteren Probleme zu bekommen... und das alles in einer Grauzone jenseits der rechtsstaatlichen Einrichtungen.

    Der Vergleich hat was. Grauzone ist es aber keine. Es ist legal, und rechtsstaatliche Einrichtung ist ja im Grunde die Vertragsautonomie auch. Die Frage ist halt nur, inwieweit die Rechtslage demokratisch legitimiert ist, da ich der Meinung bin, Entscheidungen die aufgrund von massivem, einseitigem Lobbying ergehen sind mangels Mandat nicht demokratisch. Aber unser IP Recht ist ja noch verhältnismäßig ausgeglichen, also behaupte ich das auch nicht und werde es hoffentlich auch nie müssen.

    Als eine Randnotiz sei noch erwähnt, dass sich der dt Musikrat dagegen ausspricht, dass Computerspiele zu "Kulturgütern" offiziell erhoben werden. http://futurezone.orf.at/it/stories/244880/
    Das Computerspiele de facto schon solche sind, ist eh klar.

    edit: Nachtrag zum Thema copyright, copy- paste und Journalismus:

    Wortgleich der selbe Artikel ist unter http://derstandard.at/?id=3162920 nachzulesen, auch dort ist nicht klar, womit er diese Vorwürfe zurückweist.
    Einzig die Überschriften, Absätze etc sind unterschiedlich. Und bei der Fuzo ist das Musikpiraten in der Überschrift unter """



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 31.12.2007, 17:41


    Diesmal Copy Paste von der Washington Post
    http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2007/12/28/AR2007122800693.html

    Zitat: Now, in an unusual case in which an Arizona recipient of an RIAA letter has fought back in court rather than write a check to avoid hefty legal fees, the industry is taking its argument against music sharing one step further: In legal documents in its federal case against Jeffrey Howell, a Scottsdale, Ariz., man who kept a collection of about 2,000 music recordings on his personal computer, the industry maintains that it is illegal for someone who has legally purchased a CD to transfer that music into his computer.

    The industry's lawyer in the case, Ira Schwartz, argues in a brief filed earlier this month that the MP3 files Howell made on his computer from legally bought CDs are "unauthorized copies" of copyrighted recordings.
    Zitat: The industry's own Web site says that making a personal copy of a CD that you bought legitimately may not be a legal right, but it "won't usually raise concerns," as long as you don't give away the music or lend it to anyone.
    Zitat: The Howell case was not the first time the industry has argued that making a personal copy from a legally purchased CD is illegal. At the Thomas trial in Minnesota, Sony BMG's chief of litigation, Jennifer Pariser, testified that "when an individual makes a copy of a song for himself, I suppose we can say he stole a song." Copying a song you bought is "a nice way of saying 'steals just one copy,' " she said.

    Der Artikel klärt aber weiterhin auf, dass sich die Meinung der RIAA, in dieser spezifischen Sache des "Eigene- CD- nur für sich selber- Kopieren" nicht durchgesetzt hat, dass es mehrere Judikate gibt, denen zu Folge es legal ist, Sachen auf Video etc aufzunehmen usw.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.01.2008, 15:32


    Viviane Reding, die EU Kommissarin für für Informationsgesellschaft und Medien (http://ec.europa.eu/commission_barroso/reding/profile/index_de.htm) sprach resp ließ sprechen in einer Presseaussendung, die ich jetzt nach der FSF zitiere, da ich sie auf der EU HP nicht gefunden habe,
    Zitat:
    Lengthy discussions amongst stakeholders have yet to lead to the deployment of interoperable and user-friendly DRM solutions.

    Auf http://www.defectivebydesign.org/EU_Letter gibt's eine Replik, die sehr lesenswert ist.
    Succus:
    Zitat: The undersigned believe that any use of DRM technology will be inherently limited in its ability to be interoperable, and absolutely deny the possibility that it can ever be considered a user-friendly technology.

    Laut verschiedenen Bericht wird jetzt auch Sony BMG (Stichwort Rootkit) DRM freie Musik rausbringen.
    Eine neue Interpretation, was DRM heißt, habe ich auch gefunden:
    Digital rights management soll's ja angeblich heißen, sehr beliebt ist auch digital restrictions management, neu fand ich
    Dreaded Rights Management



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 10.01.2008, 22:53


    http://futurezone.orf.at/it/stories/248301/

    Zitat: Mit einem Katalog von rund 15.000 Partituren war das International Music Score Library Project [IMSLP] die vermutlich größte Sammlung gemeinfreier Partituren im Internet. Mitte Oktober wurde die Sammlung vom Netz genommen.

    Als Grund für die Schließung des Portals gibt der Betreiber der IMSLP, ein kanadischer College-Student, eine drohende Klage des österreichischen Musikverlags Universal Edition an.

    Über die IMSLP wurden laut dem Verlag auch Partituren zum Download bereitgestellt, die zwar nach kanadischem Recht gemeinfrei sind, die aber in Österreich noch Schutzrechten unterliegen.

    Während in Kanada Werke von Komponisten und Autoren bereits 50 Jahre nach dem Tod der Verfasser in die Public Domain übergehen, ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz eine Schutzfrist von 70 Jahren vorgesehen.

    In weiterer Folge werden diverse Leute zitiert, und es kommt eh raus, dass sie's kaum in Kanada durchsetzen könnten und dass sie's vermutlich wieder aufdrehen werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.01.2008, 21:14


    http://futurezone.orf.at/it/stories/248852/

    Hollywoods langer Arm hat zugepackt
    Zitat:
    Die schwedischen Behörden geben dem Druck aus Hollywood offenbar nach und wollen Anklage gegen den Torrent-Tracker Pirate Bay erheben.

    Bereits im Jahr 2006 gab es Ermittlungen gegen das Torrent-Portal, in dieser Zeit gewonnene Beweismittel sollen nun vor Gericht Verwendung finden.

    Lt Betreibern sind die Server allerdings von Schweden ausgewandert.
    Mal sehen war rauskommt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.01.2008, 19:05


    Heute warf ich einen Blick in meine Ausgabe von Alice im Wunderland.

    Da stand auf Seite 3 ua

    Zitat: If you purchased the book without a cover [...] neither the author nor the publisher has received any payment.

    Don't do this, and that, wie zB das Buch für den eigenen Gebrauch scannen.

    Zitat: Your support of the author's right is appreciated.

    Lewis Carroll (Charles Lutwidge Dodgson) ist seit 1898 tot. :doh



    Auch Erwähnung finden soll
    http://iwouldntsteal.net/
    eine Initiative der europäischen Grünen zur Meinungsbildung und Bewusstmachung (und zur Stimmenvermehrung).



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.02.2008, 19:35


    http://www.gulli.com/news/riaa-die-songwriter-verdienen-2008-02-05/

    Obwohl man also mit legalen Privatkopien die man sich mittels Emule etc anfertigt, die armen, armen, armen KünstlerInnen schädigt, verhungern lassen, schaut's plötzlich ganz anders aus, wenn die Frage ist, wer den Löwenanteil bekommen soll

    Zitat: Während üblicherweise die Fronten zwischen Künstlern/Labels auf der einen und den digitalen Shops auf der anderen Seite verläuft, sind sich in der aktuellen Sache die vier Majors mit Apple, Napster und Co. einig: die Anteile der Songwriter sollen gesenkt werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.02.2008, 19:59


    RIAA-Boss will Copyright-Filter auf allen Rechnern

    http://derstandard.at/?id=3216678

    Die Schlagzeile sagt eh schon alles.

    Zitat: In einem Vortrag auf einer IT-Konferenz in Washington gesteht Cary Sherman ein, dass Internet Filter zur Verhinderung des Tauschs urheberrechtlich geschützter Inhalte einfach nicht funktionieren.
    Zitat: Sherman schweben hier Lösungen direkt in der Netzwerk-Hardware oder auch in den Anwendungen selbst vor.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.02.2008, 08:37


    Während sich die schwedischen Grünen hinter the Pirate Bay stellen und in Zeitungen gegen die Musikindustrie wettern, die seit mittlerweile 10 Jahren den technischen Fortschritt verschlafen hat - die einzige Reaktion waren unsinnige Trailer, mit denen sie einen im Kino quälen - geht die schwedische Staatsanwalt gegen den Torrentracker Pirate Bay vor und ist sich ihres Erfolges bewusst.

    http://derstandard.at/?id=3218700

    Ich für meinen Teil kopiere den Post des Users

    nomore
    mit dem Titel "Musik muss man 3x bezahlen"

    Zitat: ich kauf mir einen PC, da drinnen sind Festplatte und Brenner, auf die wird Urheberrechtsabgabe eingehoben, ich kauf mir einen Rohling, auf den wird Urheberrechtsabgabe eingehoben, ich lade mir legal gegen bezahlung ein lied runter, im preis ist anzunehmender weise wieder urheberrechtsabgabe enthalten. Wie oft wollen kassieren die eigentlich für dieselbe leistung noch? und für die cd brauche ich eine sicherheitskopie, eine zerklratzte LP kingt zwar nicht schön, trotzdem hört man noch etwas, sogar wenn sie eiert, aber eine defekte cd ist irreparabel, wie bei einem Buch, sogar wenn seiten fehlen versteht man noch was, bei einem ebook gibts nur alles oder nix, aber ja nicht kopieren!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 12.02.2008, 18:13


    Zitat: Sony BMG: Bald Musik ohne Kopierschutz

    Sony BMG: DRM-freie Musik.
    Als letzte der vier großen Plattenfirmen will Sony BMG noch im ersten Quartal Musik ohne Kopierschutz anbieten. Dies berichtet das US-Magazin Business Week unter Berufung auf Unternehmenskreise.

    Ende Dezember hatte Warner Musik angekündigt, seine Titel künftige DRM-frei auf den Markt zu bringen. EMI und Universal Music tun dies seit geraumer Zeit. (hst)

    :D Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.02.2008, 08:57


    Während ich schon vor einiger Zeit für eine Kultur- Flatrate (und damit Wegfall der diversen "Leerkasetten" Abgaben) eintrete, kommt jetzt plötzlich die Musikindustrie auch auf die Idee.

    http://futurezone.orf.at/business/stories/258204/

    Zitat: Digitale Downloads [online und mobil] machten 2007 sechs Prozent des Gesamtmarktes aus, nach Musik-DVDs [sieben Prozent] und vor Musikkassetten und Vinyl [0,5 Prozent]

    Vinyl und Musikkassetten machen immer noch 0,5 Prozent aus. Und dies, obwohl man die doch so leicht kopieren kann. Wie seltsam!

    Zitat: Um dem Umsatzschwund gegenzusteuern, will die IFPI nun auf Flatfee-Modelle setzen, bei denen Österreichs Internet-Nutzer gegen eine monatliche Gebühr auf ein breites Repertoire an Musik zugreifen können. Die Gebühr könne auch über Provider, Sponsoren oder Werbung finanziert werden, sagte Eder.
    Zitat: Die ersten Reaktionen [der Provider und der WKÖ] seien positiv gewesen. Einen Zeitplan oder gar konkrete Gebührenmodelle gebe es aber noch nicht.
    Zitat: Die Tarifgestaltung werde sich daran orientieren, ob auf die Musik-Files nur zugegriffen werden kann oder ob sie tatsächlich in den Besitz der Nutzer übergehen.
    Tja, wer hätte das gedacht... Es wird aber noch viel ärger:

    Zitat: Die Internet-Anbieter will die IFPI allerdings nicht nur zur Mitarbeit an neuen Geschäftsmodellen gewinnen. Sie sollen die Musikwirtschaft auch im Kampf gegen nicht lizenzierte, urheberrechtlich geschützte Musik-Downloads im Netz unterstützen, wünschten sich Eder und Medwenitsch. Diese würden sich derzeit in der Frage der Urheberrechtsverletzungen im Netz eher "zurücklehnen".
    Denn obwohl digitale Musikverkäufe nach Stückzahlen 2007 um mehr als 60 Prozent auf 10,2 Millionen Einheiten gewachsen sind, dürften nichtlizenzierte Downloads aus Online-Tauschbörsen zahlenmäßig weit überwiegen, vermutete Eder.


    Zitat: An Internet-Sperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen im Netz, wie sie etwa in Frankreich und Großbritannien diskutiert werden, denke man dabei jedoch nicht.

    Da haben wir doch noch was anderes vor einiger Zeit gehört, oder?
    Andrerseits, mit einem Flatfee Modell, wozu auch? Wer auch nur in Verdacht steht, ein Raubmordmusikkopierer zu sein, muss halt im Nachinein X Jahre Flatfee entrichten und den Dienst (weil es wird sicher irgendein DRM Mist) für (min) 3 Jahre abonnieren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.04.2008, 13:38


    Es schreibt der standard.at heute

    Zitat: Der Unterhaltungskonzern Sony BMG ist seit Jahren einer der tatkräftigsten Unterstützer der Anti-Piraterie-Vereinigungen RIAA und IFPI.
    Zitat: Eine Einstellung, die man allerdings offenbar nur dann sonderlich ernst nimmt, wenn man sich selbst in der Rolle des Geschädigten wähnt. So hat der französische Softwarehersteller PointDev nun den Konzern beim Einsatz von raubkopierten Programmen erwischt.
    Zitat: Aufgeflogen ist die ganze Angelegenheit, als PointDev einen Support-Anruf von Sony BMG erhalten hat. Nach Angabe des Lizenzschlüssels stellte sich heraus, dass dieser geklaut war. PointDev konnte in Folge eine Razzia bei dem Unterhaltungskonzern erreichen, bei der sich herausstellte, dass die eigene Software zumindest auf vier Sony-Servern illegal installiert wurde.
    Zitat: Die Anti-Raubkopier-Vereinigung Business Software Alliance (BSA), die die Razzia mit durchgeführt hat, verschärft die Vorwürfe allerdings noch einmal gehörig: Bis zu 47 Prozent der Software auf Sonys Rechnern könnten geklaut sein.
    Zitat: Auf jeden Fall hat Sony BMG damit erheblichen Erklärungsbedarf, immerhin hat man in der Vergangenheit nicht einmal davor zurückgeschreckt Rootkits auf den Rechnern der eigene CD-KäuferInnen zu installieren um gegen das Kopieren vorzugehen.

    AHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHA!

    Raubkopierer sind Verbrecher! Es stimmt also doch!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.04.2008, 12:31


    Seitens DRM BefürworterInnen kommt ja sehr oft das Argument, DRM wäre nutzungsfreundlicher, einfacher, komfortabler, sonst irgendwas.

    Wie userfriendly das ist, zeigt das Beispiel von MSN Music, also einem Anbieter wo man nicht gleich denkt, der hat keine Kohle, was kann der schon machen.

    Vorne weg, MSN Music wurde schon 2006 eingestellt. Die Musik, da man dort "gekauft" hat, war aber dauerhaft "gekauft".

    Zitat: Wie das Unternehmen in einer Mail an die ehemaligen Kunden bekannt gegeben hat, sollen mit 31. August die Lizenzierungsserver vom Netz genommen werden. Die früheren Nutzer des Musikdienstes stehen damit vor einer wenig erfreulichen Situation - die gekauften Titel im WMA-Format können nicht mehr auf anderen bzw. neuen Computern freigeschalten werden.

    Doch MS gibt Hilfe zur Selbsthilfe

    Zitat: Microsoft rät den Nutzern als Lösung für das Problem, die erworbenen Songs als Audio-CD zu brennen und dann erneut umzuwandeln, um den Kopierschutz auszuschalten.

    Wow. Das ist benutzerfreundlich. Und hey, ist das Umgehen des Kopierschutzes, nicht zuletzt auch dank des steten Bemühens von Konzernen wie MS und denen, die die Musik verlegen, nicht vielleicht ein bissi illegal?

    Apropos Sony

    Zitat: So waren zum Beispiel die Kunden von Sonys Download-Dienst Connect betroffen, als dieser vom Unternehmen eingestellt wurde. Als Lösung empfiehlt auch Sony, die Musik zu brennen und neu umzuwandeln.

    von http://derstandard.at/?id=3314184

    Tja, auch EMI macht sich verdient. Die sind jetzt der Meinung, Musik abzuspeichern ist illegal.

    Zitat: EMI klagte gegen MP3tunes und erklärte, dass KundInnen nicht berechtigt seien, online ihre Musikdateien zu speichern. Aufgrund von UrheberInnenrechtsverletzungen will man MP3tunes nun mit der Klage ein rasches Ende bereiten. Bei MP3tunes handelt es sich aber tatsächlich nur um einen Backup-Dienst und nicht um ein Filesharing-Angebot.

    Mit allem hat ein Großkonzern aber auch nicht Erfolg

    Zitat: Im März entschied ein Gericht zugunsten von MP3tunes und stellte fest, dass EMI keinen Anspruch darauf haben, dass das Unternehmen die gespeicherten Dateien seiner KundInnen löschen beziehungsweise dem Musikunternehmen aushändige. Robertson schreibt in seinem Blog, dass die Anfrage des Konzerns absurd sei: "Die Dateien sind kein Eigentum von MP3tunes, genauso wenig wie der Inhalt von Bankschließfächern der Bank, die sie bereitstellt, gehört. Den Speicherplatz den MP3runes bereitstellt, gehört den AnwenderInnen. Ein Schließfach ist leer, solange bis es jemand mietet und entscheidet was er darin aufbewahren will."

    von http://derstandard.at/?id=3313118



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 24.04.2008, 13:01


    Blöd, dass man mit der Variante CD Brennen und nachher wieder codieren mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Qualitätsverlust hinnehmen muss.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.05.2008, 09:28


    Neulich haben wir uns was in der Videothek ausgeborgt. Und mir war wieder gleich zum Kotzen. Da gehe ich schon in die Videothek, borge mir schon irgendeinen Hollywood Film und muss mir dann irgendeinen Drecks- Antipiraterie- Spot(t) anschauen. Ich habe gezahlt, zum Teufel. Hätte ich das Teil aus dem Netz gesaugt, hätte ich mir diesen Dreck erspart. Wie schon weiter oben gepostet, eine Privatkopie hat den Mehrwert, dass die den Konsumenten nicht gleich zu Beginn verarscht!

    http://futurezone.orf.at/it/stories/281171/

    Ipod Kontrolle auf dem Flughafen, titelt die Fuzo. Und das mit gutem Grund, wie wir gleich sehen werden.

    Zitat: Während eine diesbezügliche EU-Richtlinie - sie ist unter dem Kürzel IPRED2 bekannt - das Parlament bereits passiert hat und seit etwa einem Jahr dem Ministerrat zur Verabschiedung vorliegt, verhandelt die EU-Kommission mit den USA, der Schweiz, Japan und Kanada über ein Abkommen, das hier vollendete Tatsachen schaffen könnte.

    Die Kommission verhandelt dabei hinter verschlossenen Türen, so dass die Parlamentarier nicht einmal erfahren, was da ausgehandelt wird.

    Wer sich im Moment nicht an die IPRED2 erinnert, Wiki hilft:
    http://en.wikipedia.org/wiki/IPRED2

    Der Artikel ist zwar kurz, linkt aber auf den Text. Noch zur IPRED2

    Zitat: Eine ebensolche Passage [Anm: Strafbarkeit für bloßes Nutzen von P2P] hatte das EU-Parlament 2007 mit großer Mehrheit aus IPRED2 [...] entfernt.

    Das wiederum passte einer Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten, in denen internationale Unterhaltungs- und Medienkonzerne beheimatet sind, nicht ins Geschäft, weshalb im Rat in punkto IPRED2 ein Jahr lang so gut wie nichts weiterging.

    Übrigens, bei diesem immensen Demokratidefizit konnte ich den selben Post nochmal ins Politik Forum posten.

    Zitat: Das Abkommen mit dem Namen "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" [ACTA] soll auf einem der beiden kommenden G8-Gipfel bis Jahresende beschlossen werden.

    Trotz des netten Titels soll es aber jedwede Form von Piraterie betreffen, auch P2P NutzerInnen dürfen sich auf's Strafgericht freuen.
    Übrigens, seit wann kann G8 irgendwas Verbindliches beschließen? Ein Völkerrechtlicher Vertrag? Österreich ist da jedenfalls nicht dabei, und die EU auch nicht, im Moment können wir - noch - aufatmen.

    Zitat: Die unter den großen acht vetretenen EU-Mitglieder Deutschland [Bertelsmann], Frankreich [Vivendi Universal] und Großbritannien [Virgin, EMI] haben nun einmal andere wirtschaftliche Interessen als etwa die G8-Nichtmitglieder wie Bulgarien, Österreich und Dänemark, die über keinen derartigen Mediengroßkonzern verfügen.

    Achja, die Verhandlungen sind ja hinter geschlossenen Türen erfolgt, lt Fuzo ist der Entwurf daher nur über die Aufdeckerseite wikileaks bekannt geworden.
    Zitat:
    Das Maßnahmenpaket summiert im Wesentlichen die maßgeblichen Wünsche der Unterhaltungsindustrie der vergangenen Jahre. So sollen etwa Internet-Provider haftbar gemacht werden, wenn sie der Aufforderung zur Sperre von Websites nicht rasch genug nachkommen.

    Geplant ist weiters, die Schadenersatzsummen weiter anzuheben, sogar wenn die Rechteinhaber "Schwierigkeiten haben, das volle Ausmaß des Schadens einzuschätzen. Dazu sollen international Strafen verhängt werden, die "abschreckend wirken", den Zollbehörden aber werden umfassende Ermächtigungen eingeräumt.

    Demokratie und BürgerInnenorientiertheit in R.e.i.n.f.o.r.m. Überhaupt gar kein Lobbying, Partikularinteressen.

    Zitat: In der vorliegenden Fassung werden sie [Anm. die oben angeführten Behörden] nicht nur ermächtigt, von sich aus Ermittlungen zu betreiben, sondern auch "abschreckende" Verwaltungsstrafen auszusprechen. Zudem räumt ihnen der Vertrag umfassende Durchschungsbefugnisse ein, die Datenträger sind eingeschlossen.

    Damit könnten verdachtsunabhängige, routinemäßige Durchsuchungen von Laptops, iPods und anderen Datenträgern nach MP3-Dateien und Videos schon 2009 in Europa Realität werden.

    Am Ende kommt nämlich alles zusammen und ergibt ein schön einheitliches Bild (trotz der juristisch sehr unpräzisen Ausdrucksweise der Fuzo):

    Zitat: Der Grund, warum die Musik- und Filmindustrie darauf besteht, dass Downloads von Copyright-geschütztem Material von einem einfachen Vergehen zum strafrechtlichen Tatbestand "aufgewertet" werden, steht in einer anderen EU-Richtlinie von 2006.

    Die verpflichtende "Vorratsdatenspeicherung" [Data Retention] von Telefonie- und Internet-Verkehrsdaten - quer durch Europa gerade in der Implementierungsphase - sieht die Herausgabe dieser Daten nur bei schweren Vergehen vor.

    Zitat: Da die Unterhaltungsindustrie in der Regel die IP-Adressen über die Tauschbörsen zwar erfassen, aber nicht zuordnen kann, besteht hier höchstes Interesse, ein Delikt, das etwa hierzulande mit maximal einem halben Jahr bedingter Strafe geahndet werden kann, in den Rang eines Verbrechens anzuheben.

    Zitat: Damit würde die inhaltlich doppelt irreführende PR-Kampagne der vergangenen Jahre, die unter dem Schlagwort "Raubkopierer sind Verbrecher" lief, ex post richtiggestellt: Indem die gesetzliche Realität nachträglich der Kampagnenaussage angepasst wird, und Franz Normaltauschbörsennutzer so tatsächlich in den Rang eines Kriminellen aufrückt.

    Sowohl Eva Lichtenberger als auch PosterInnen in der Fuzo führen an, dass die Durchsuchung von Ipod (tm), Schlepptop etc zweckfrei ist, weil "wirkliche Verbrecher" dort ja wohl nicht einfach so Daten transportieren bzw weil auch ein mp3 normalerweise kein Mascherl hat.
    Aber sie sind zu kurzsichtig.
    Die Industrie will ja auch nicht, dass man Leute durchsucht und erwischt. Sie will dass jedeR, egal ob 12 jähriges Mädchen, ein 80 jährige Oma oder Harald oder ich, sich fürchtet, von seinem/ihren (noch bestehenden) Recht auf Privatkopie Gebrauch zu machen, weil man ja vielleicht irgendwann beim Grenzübertritt nach Liechtenstein drauf kommen könnte. Überspitzt heißt dass, P2P soll sterben, damit DRM leben kann: Die Rechtsunsicherheit (und damit Angst) und der Entscheidungsspielraum von Behörden soll bei freien Formaten und Privatkopien so weit ausgedehnt werden, dass kein 08/15 NutzerIn auf sie zurückgreift, sondern eben nur DRM verwendet. Das ist dann der umfassende Sieg der Industrie.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.06.2008, 15:14


    http://futurezone.orf.at/it/stories/281986/
    Zitat:
    Zwei Internet-Fahnder der Bremer Polizei stehen im Verdacht, sich aus dem Netz illegal Filme und Musik heruntergeladen zu haben.

    Bei der Durchsuchung der Wohnungen der beiden Beamten sei eine Vielzahl von CDs und DVDs sichergestellt worden, teilte die deutsche Polizei am Freitag mit. Ob es sich dabei um illegale Kopien handle, stehe noch nicht fest.

    Offen sei ebenfalls noch, ob die Beamten einen Polizeicomputer an ihrem Arbeitsplatz für das Herunterladen und Vervielfältigen von Musik und Filmen genutzt hatten. Die Polizisten waren von einem Kollegen angezeigt worden.

    Shocking, shocking.
    Da sind die Cops und jagen im Internet Pädophile, gewerbsmäßige Betrüger etc.
    Aber wenn die IFPI die Presseausmeldungen schreibt, sind sie selber gleich die wirklichen Verbrechern, weil sie haben _vielleicht_ illegale Kopien.

    (PS: Die fuzo erinnert daran, dass vor ein paar Monaten ein ähnlicher Fall in Australien passiert ist.)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.06.2008, 11:42


    http://futurezone.orf.at/it/stories/283433/

    Die bösen, bösen Drucker.

    Zitat: Das Ausforschen von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken durch Ermittler der Unterhaltungsindustrie ist oft ungenau und wenig transparent. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie von Wissenschaftlern der Universität Washington.

    Die Forscher untersuchten im August 2007 und im Mai 2008, wer an BitTorrent-Netzwerken teilnimmt und welche Inhalte dort getauscht werden. Um den Verkehr in den Filesharing-Netzwerken zu messen, setzten sie Software-Agenten ein. Obwohl sich diese nicht am Up- und Download von Files beteiligten, erhielten sie rund 400 Verwarnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

    Zitat: Selbst drei Laserjet-Drucker, die in das Setting einbezogen wurden, erhielten Abmahnungen von Rechteinhabern. Sie wurden beschuldigt, Kopien der Hollywood-Blockbuster "Iron Man" und "Indiana Jones" heruntergeladen zu haben, berichtete die "New York Times" ["NYT"].

    Zitat: Die Wissenschaftler warfen den Ermittlern der Unterhaltungsindustrie ungenaue Erhebungen vor. Oft würden lediglich die IP-Adressen der Teilnehmer festgestellt, ohne zu überprüfen, ob auch tatsächlich Files getauscht wurden. Es sei auch sehr einfach, IP-Adressen zu manipulieren.

    Potenziell könnte so jeder Internet-Nutzer Ziel einer Abmahnung durch die Industriegruppen werden, heißt es in der Studie.
    Zitat:
    Die Studie habe gezeigt, dass die Untersuchungen der Unterhaltungsindustrieverbände mangelhaft seien, sagte Tadayoshi Kohno, Assistenzprofessor an der Universität Washington, der "NYT".

    Da ist ein Drucker, der hängt in diesem Netz und lädt nichts up oder runter. Und dann bekommt er eine Verwarnung, und weil's gerade populär ist, eben für Ironman (guter Film übrigens, aber am Anfang eine unnötige Raubkopiewarnung, wenn man ins Kino geht) und Indy 4.

    Falls je jemand wegen sowas vor Gericht kommt, würde ich unbedingt die Studie als Entkräftung der Ansprüche der Klägerin bringen!
    Der Link ist
    http://dmca.cs.washington.edu/uwcse_dmca_tr.pdf



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.06.2008, 11:52


    So, einen (zweiten) hab ich heute noch:

    http://futurezone.orf.at/it/stories/283059/

    Zitat: Ein im Internet publiziertes internes ACTA-Diskussionspapier enthält neben zahlreichen Maßnahmen gegen Produktpiraterie eine Passage, die eine strafrechtliche Verfolgung von Tauschbörsennutzern auch dann vorsieht, wenn Copyright-geschützte Dateien ohne finanzielle Motive getauscht werden.

    Zitat: Eine fast identische Textpassage hatte das EU-Parlament 2007 mit großer Mehrheit aus dem Entwurf für eine EU-Richtlinie [IPRED2] zur Anwendung von Strafrecht auf nicht kommerziell motivierte Verstöße gegen geistiges Eigentumsrecht gestrichen.

    Das vorliegende ACTA-Diskussionspapier enthält nun neue Ermächtigungen vor allem für Zollbehörden. Das Papier ist dabei so breit formuliert, dass auch die anlasslose Durchsuchung von Datenträgern beim Grenzübertritt locker ins Interpretationsspektrum fällt.

    http://blog.kortz.at berichtete, siehe ein paar Posts weiter oben. Soweit also bekannt, aber es gibt auch Neues:

    Zitat:
    "Die EU hat seit dem 14. April ein offizielles Verhandlungsmandat, von den EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet, welches die Grundlage bildet", heißt es dazu aus der EU-Kommission auf Anfrage von ORF.at.

    Was die bisher einzige inhaltliche Quelle zum ACTA-Abkommen angeht, so wird deren Relevanz seitens der Kommission in Abrede gestellt.

    "Andere Dokumente [als das schriftliche Verhandlungsmandat, Anm.], sogenannte 'Non-Papers' und 'Diskussionspapiere' unbekannter Herkunft, können nicht als die Grundlage für die Diskussionen und Verhandlungen gesehen werden", heißt es im Schreiben aus der Kommission an ORF.at.

    Zitat: Auf die Frage, ob die EU-Kommission mit den ACTA-Verhandlungen nicht die laufende Entscheidungsfindung in der EU präjudiziere, lautet die Antwort aus der Kommission: Man stehe noch am "Anfang der Verhandlungen, Spekulationen darüber, wie ein Abkommen aussehen könnte, sind verfrüht".

    Die wenigen weiteren Auskünfte aber geben durchaus Grund zu Befürchtungen, denn zum einen solle "ACTA eine starke Grundlage schaffen, geistiges Eigentum zu schützen". Zudem sei der EU-Präsidentschaft "eine zentrale Rolle als Koordinator" zugedacht.

    Zitat: Eine der ersten Initiativen der konservativen Regierung unter Präsident Sarkozy war ein viel kritisierter Gesetzesentwurf, nach dem Internet-Nutzern bei der dritten Urheberrechtsverletzung der Netzzugang gekappt wird.

    Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung einer Regierungsbehörde vor, die auf Zuruf der Medienindustrie vermeintliche Urheberrechtsverletzer verwarnt und danach sperrt.

    Internet-Anbieter können weiters dazu verpflichtet werden, Filtertechnologien zu implementieren. Wenn sie Nutzern, die sich auf der schwarzen Liste befinden, Zugänge zur Verfügung stellen, stehen für die Provider Strafen an.

    Frankreich wird demnächst EU Präsident und Großbritannien plant Ähnliches.

    Zitat: Aus Deutschland hatte der Chef des Medienriesen Sony BMG "positive Signale aus der Politik" im März für seine Forderung vermeldet, schwarze Listen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzer anzulegen.

    In Japan ist eine der französischen zum Verwechseln ähnliche Gesetzesinitiative in Vorbereitung, die ebenfalls Internet-Sperren als Sanktionen vorsieht.

    All diese Staaten haben noch viel mehr gemeinsam. Sie gehören erstens zum erlesenen Kreis jener Staaten, die am ACTA-Verfahren beteiligt sind.

    Zweitens ist jeder der erwähnten Staaten sowie die USA Sitz mindestens eines der großen internationalen Medienkonzerne.

    Das freut uns alle, wenn ein Konzernboss "posivite Signale aus der Politik" erhält. Er soll mal hierher schauen, da kriegt er keine positiven Signale.

    Zitat: Zu guter Letzt hieß es seitens der EU-Kommission gegenüber ORF.at, dass es keine Verabschiedung von ACTA auf einem der nächsten G-7/G-8-Gipfel geben werde.

    Aus den USA kommen gegenteilige Signale. In der Blogosphäre - von der Huffington Post angefangen bis zum Blog des auf Copyright-Fragen spezialiserten Rechtsberaters von Google, William Patry - geht man davon aus, dass der ACTA-Vertrag noch in der Amtszeit der Regierung von George W. Bush durchgezogen wird.

    Es bleibt also spannend.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 06.06.2008, 13:29


    Es geht immer mehr in die von mir schon lange befürchtete Richtung. Irgendwann wird das Internet vom einstmals freiesten Medium zum am schärfsten kontrollierten. Man sieht ja auch immer wieder, wie auch diverse private Portale immer mehr zu Zensurbehörden verkommen.

    Eines sei den lieben Überwachungsfanatikern allerdings ins Gedächtnis geschrieben: Unsere Generation wird irgendwann einmal die politische Führung übernehmen. Und dann habt Ihr nichts mehr zu lachen. Denn wir vergessen nicht.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.06.2008, 12:32


    Es ist zwar etwas peinlich, dass ich hier immer so oft die Fuzo zitiere, aber was soll ich machen?

    http://futurezone.orf.at/it/stories/283205/

    Zitat: Klagen gegen Tauschbörsennutzer seien auf lange Sicht keine Lösung, meinte Scott Farrant von der schwedischen Verwertungsgesellschaft STIM gegenüber ORF.at. Im Herbst will die Verwertungsgesellschaft gemeinsam mit Internet-Anbietern ein System testen, bei dem das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik aus Online-Tauschbörsen optional durch eine monatliche Gebühr abgegolten werden kann.

    Zitat: Wie viel die Lizenz zum Musiktausch für Endnutzer kosten wird, ist noch unklar. Die Preisgestaltung wolle man mit den Internet-Anbietern überlassen, sagte Farrant.

    Es ist zwar noch viel unklar, etc.
    Aber es ist mal ein Versuch.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 15.06.2008, 09:16


    http://www.ditech.at/itemList.do?cat=243

    DiTech (die mich eher enttäuscht haben, weil sie auch keine rollbaren Tastaturen im Angebot hatten) hat auf ihrer HP bei vielen Rohlingen etc eine Angabe, wie hoch die jeweilige Urheberrechtsgebühr ist.

    ZB bei einem 10er Pack DVD RW Rohlinge zum wohlfeilen Preis von 13,60 beträgt die Urheberrechtsabgabe genau 3,6.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 17.06.2008, 15:45


    Betreffend ACTA und ähnlichen US-Schweinereien:

    http://futurezone.orf.at/it/stories/286097/

    MMn auch eine Form von Staatsterrorismus. Dementsprechend empfinde ich für gewisse Regierungen und ihre Handlanger nur mehr blanken Hass.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 18.06.2008, 21:43


    http://futurezone.orf.at/it/stories/286556/

    Wie schon weiter oben berichtet, will Frankreich jetzt eine Internet- Abmahn- Behörde einrichten, die auf Zuruf der Rechteinhaber pöse Raubmordkopierer abmahnt und ihnen, wenn sie so richtig fies sind, denn Netzzugang sperren.

    Dafür hören die Labels auf, ihre Produkte mit (wirkungsarmen) Kopierschutz zu verzieren.

    Provider, die bösen Raubmordkopierern (also abgemahnten) Internetz geben bzw keine Filtertechnologie installieren, kriegen auch eine am Deckel.

    Sie kritisieren, dass die vorgeschlagene Zentralbehörde ohne richterliche Kontrolle einfach auf Zuruf der Medienindustrie Internet-Zugänge von Bürgern kappen dürfe.

    Zitat: "Bisher sind nur die Ansichten der Musikkonzerne in den Entwurf eingeflossen. Alle anderen Ansichten waren tabu", so Christophe Espern, Gründer von La Quadrature du Net, am Mittwoch in einem Chat auf der Website der Pariser Tageszeitung "Le Monde". Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Musikkonzerne User anzeigen, deren Identitäten von anderen Leuten gefälscht worden sind. Es gebe "keine einzige" Bestimmung in dem ganzen Gesetz, die den Endverbrauchern zugute komme.

    La Quadrature du Net äußert auch die nicht ganz unberechtigte Vermutung, dass Sarkozy während der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, für ähnliche Maßnahmen auf europäischer Ebene werben wird. "Frankreich und die EU-Kommission versuchen, das Parlament davon zu überzeugen, das Dreistufensystem ["Three Strikes Out", Anm. d. Red.] im Telekompaket unterzubringen, das derzeit verhandelt wird", so Espern im "Le Monde"-Chat. "Es ist sinnvoll seine Europaabgeordneten daraufhin anzusprechen."

    Solchartige Bestimmungen sind schon mal zu Fall gebracht worden, aber diesmal hört es sich ernst(er) an. Wenn das mal Frankreich hat, kann das Beispiel bald Schule machen...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 19.06.2008, 07:01


    Guten Morgen! Die derzeitigen Entwicklungen sind ein erschreckendes Beispiel dafür, wie sehr einige Teile der politischen Klasse sich völlig von ihren Bürgern verabschiedet haben. Überhaupt scheint mir der Korruptionslevel - dass es hier um Bestechung höchsten Ausmaßes geht, darf als unbestreitbar vorrausgesetzt werden - im Bereich Internetpolitik langsam jenen Level zu erreichen, den wir bisher bestenfalls vom Rüstungsbereich kannten. Wenn die jetzt angedachten Ideen durchgehen, dann wäre das leider ein ernsthaftes Indiz für das grundsätzliche Scheitern der Demokratie. Und auch für die Schwäche der Zivilgesellschaft. Und das Schlimmste ist halt, dass man dem als Einzelperson hilflos ausgeliefert ist, diesem Putsch von oben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 23.06.2008, 16:29


    Wie weiter oben berichtet wird jetzt der MSN Music Dienst bis 2011 weitergeführt (Quelle war, glaube ich, die fuzo).
    Bis dahin hofft MSN wohl, wird das keiner benutzen. Wenn nicht wird es halt den selben Aufschrei in 3 Jahren geben.

    Heise.de berichtet über ein österreichisches Urteil

    Zitat: Zitat: Der österreichische Urheberrechtsverwerter LSG ist mit einer Klage gegen einen Bürger gescheitert, über dessen Computer urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Download bereitgestellt wurden. Die minderjährige Tochter des Mannes hatte ohne Wissen ihres Vaters den P2P-Client LimeWire installiert. Die LSG forderte von dem Vater unter anderem eine Unterlassungserklärung und pauschalierten Schadenersatz. Der Belangte ließ die Software löschen, zahlte aber nicht und unterschrieb auch die Unterlassungserklärung nicht. Daraufhin ging die LSG zu Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesem Verlangen nicht stattgegeben. Die Entscheidung ist rechtskräftig, die LSG muss die Kosten des Verfahrens tragen.

    http://www.heise.de/newsticker/Oesterreicher-haftet-nicht-fuer-Filesharing-seiner-Tochter--/meldung/109846

    Aber scheinbar funktioniert in AT die Methode dass man erst anzeigt um dann trotz eingestelltem Verfahren die Daten des Geklagten in einem Zivilprozess verwenden zu können.
    Da sind selbst die Deutschen schon (etwas) weiter.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.06.2008, 09:43


    Mindshare ist eines der Schlagworte der Stunde. Google hat ihn (Stichwort: googeln), Microsoft, Sony (Walkman), Tesa (Tixo) etc etc.

    Aber die Musikindustrie mittlerweile auch.

    Nur so kann ich mir folgende Schlagzeile in der (selbst deklarierten?) Qualitätszeitung der Standard erklären:
    Zitat: 90 Tage Haft für Filesharing

    Das erinnert an den "Inzestfall" oder?

    Falls jemand wegen Beleidigung verurteilt wird, würde der Standard schreiben "Geldstrafe wegen Redens"? Oder wenn ein Redakteur zu schnell mit dem Auto fährt "Verwaltungsstrafe wegen Autobesitz"? Wohl nicht.

    Bei illegalen Weiterverbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken ist es aber anders. Da reicht das (prinzipiell legale) Filesharing aus, weil Filesharing ist böse. Wissen wir dank der Musikindustrie.

    Das waren aber noch nicht alle Absonderlichkeiten, so heißt es weiter
    Zitat:
    Die Genauen Umstände will das Gericht geheim halten. Einzig bekannt ist, dass die Haft auch durch Zahlung einer Geldstrafe vergolten werden kann.

    Zitat: Dem Kläger nach, der lokale Musikindustrieverband Associação Fonográfica Portuguesa (AFP) soll der Fall ein Exempel statuieren und weitere Filesharer abschrecken.

    Ganz spannend. Wenn die genauen Umstände geheim bleiben soll, vielleich geht's gleich um gecrackte Software für gewerbliche Zwecke? Computersabotage per P2P Netzwerke?
    Hauptsache, ein Exempel um zu zeigen, dass Filesharing verboten ist.

    Und hey, dass es sich dabei um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt, das schreiben wir - im Rahmen der kritischen Berichterstattung - nur irgenwo in einem Halbsatz.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.07.2008, 07:45


    http://futurezone.orf.at/it/stories/289934/

    Zitat: Am 2. September soll im EU-Parlament über das Telekompaket abgestimmt werden. Beraten wird im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz [IMCO] und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie [ITRE].

    Zitat: Wie eine detaillierte Untersuchung der Politikwissenschaftlerin Monica Horten von der Universität Westminster zeigt, will eine Koalition aus Lobbyisten der US-amerikanischen und französischen Medienindustrie über ihr nahestehende EU-Abgeordnete zahlreiche subtile Änderungen in die umfangreichen Texte der betroffenen fünf Richtlinien einfließen lassen.

    http://www.laquadrature.net/wiki/images/0/0e/Telecom_package.paper.monica.horten..28.june.2008.v5.pdf
    Zitat:
    Diese Änderungen laufen darauf hinaus, dass die europäischen Internet-Provider ihren Status als neutrale Informationsübermittler verlieren und für die Inhalte verantwortlich gemacht werden, die über ihre Systeme übertragen werden.

    Zitat: Kommt das Telekompaket mit den Zusätzen der "medienindustriefreundlichen" Abgeordneten durch, werden die Provider dazu verpflichtet, den Verkehr im Internet permanent abzulauschen und zu kontrollieren - um nicht von der Medienindustrie systematisch geklagt zu werden.

    Dabei geht es nicht einfach um Filesharer, die nicht lizenzierte Mediendateien tauschen. Der gesamte Datenverkehr im Netz soll systematisch und vollautomatisch überwacht werden.

    Zitat: Die französische Initiative La Quadrature du Net, die gegen das HADOPI-Gesetz kämpft, hat in den Eingaben der EU-Parlamentarier Manolis Mavrommatis [Griechenland; konservativ] und Ignasi Guardans [Spanien; liberal] wortwörtliche Übereinstimmungen mit den Vorgaben der französischen AV-Medienlobby SACD festgestellt.

    Zitat: Mavrommatis, so eine Analyse der Bürgerrechtler, habe sogar vorgeschlagen, die Definition von Spyware dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr auf Programme zuträfe, die "illegitime" Aktionen des Nutzers aufzeichnen. Solche von der Medienindustrie eingesetzte Spyware solle demnach "keinen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre" mehr darstellen. Damit wären, so die Initiative, auch Programme wie das berüchtigte Sony-Rootkit mit einem Streich in der ganzen EU legal.

    Zitat: La Quadrature du Net: "Diese Ergänzungen [zu den Richtlinien, Anm.] schaffen im europäischen Recht einen bisher noch nie da gewesenen Mechanismus [...]: Gesetzgeber und Gerichte werden zugunsten privater Akteure und technischer Systeme zu automatischer Überwachung und Filterung ausgeschaltet."

    Vor solchen Hintergründen braucht einen die EU- Ablehnung nicht all zu sehr überraschen.

    Noch ist alles im Fluss. Es hat das EP schon mal ähnliches gekippt und wird das hoffentlich wieder tun. Das Problem ist aber auch, dass das ganze viel zu sehr als Randproblem wahrgenommen wird und deswegen nur sehr wenige Leute sich Mühe deswegen machen...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 03.07.2008, 08:05


    Angesichts obiger Neuigkeiten kommt mir wiedereinmal das Speiben, wie mensch so sagt.

    Kann man denn als normaler anständiger Bürger gegen diese Geld-/Korruptions-/Turbokapitalismus-/Überwachungselite gar nichts mehr unternehmen? Sind wir wirklich schon zu Sklaven degradiert?

    Aber ich glaube eigentlich doch auch an die Unterstützung des EP.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.07.2008, 14:35


    Der Alchemist hat folgendes geschrieben: Aber ich glaube eigentlich doch auch an die Unterstützung des EP.

    Ich auch!
    Und wir hoffen nicht vergebens:

    http://futurezone.orf.at/it/stories/290135/

    Zitat: "Höchst skeptisch, was zusätzliche Überwachungsmaßnahmen" betreffe, "die über das jetzige Strafrecht hinausgehen", zeigte sich Hannes Swoboda, Abgeordneter zum EU-Parlament [SPE].
    Zitat: "Die Änderungsanträge einiger französischer Abgeordneter, die nahe dem derzeit in Frankreich diskutierten 'Drei Treffer, und du bist tot'-Modell liegen, sind aus meiner Sicht jedenfalls abzulehnen", sagt Paul Rübig, stellvertretender Delegationsleiter der ÖVP im EU-Parlament, auf Anfrage von ORF.at. "Zu befürchten ist hier eine anlasslose, permanente Kontrolle des Kommunikationsverkehrs von Bürgern ohne richterliche Überwachung."

    In weiterer Folge berichtet die Fuzo von 2 großen Bruchlinien, einerseits von Abgeordente aus Staaten mit großen Medienkonzernen (wie zB Frankreich) und solchen ohne (wie zB Austria). Die nächsten Bruchlinien ist zwischen den Industrie, während Medienkonzerne dafür (und für Rootkits sind, siehe 2 Posts weiter oben) sind Telekom & Co dagegen.

    Zitat: Die Begeisterung für eine Richtlinie, die den zentralen Ansatz von "HADOPI" enthalte, quer durch das Parlament sei "durchaus endenwollend", sagte Lichtenberger am Mittwochabend zu ORF.at. Zumindest jetzt sehe sie für das Vorhaben Sarkozys im EU-Parlament keine Mehrheit.

    Es darf also gehofft werden, wie schon zuvor:

    Zitat: Im Frühjahr hatte eine knappe Mehrheit der Parlamentarier das Vorhaben, Benutzern den Intern-Zugang zu sperren, mit deutlichen Worten abgelehnt.

    Ganz rosig ist es nicht

    Zitat: Laut Rübig haben sich seine Klubkollegen von der EVP mit den Sozialdemokraten, den Liberalen und den Grünen zusammengetan und einen gemeinsamen Kompromissänderungsantrag entworfen, der Provider dazu verpflichtet, den Kunden vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, welche Websites von ihm blockiert werden.

    Zitat: Was das Lobbying angeht, so ist das die aussagekräftigste von jenen Storys, die man bei der Recherche in Brüsseler Abgeordnetenbüros so nebenbei erfährt, diese hier:

    Ein Abgeordeter, der seine Lobby gewissermaßen im Bauchladen vor sich her trägt, hatte in größerer Runde zum Besten gegeben, dass man für die Internet-Sperren sei, gerade weil man gewöhnliche Tauschbörsenbenutzer nicht kriminalisieren wolle. Da sei die Internet-Sperre für drei Monate ein probates Mittel.

    Wenn nämlich die große Schwester den kleinen Bruder verhaue, weil dank seiner "Raubkopien das Internet gesperrt" sei, dann sei man bereits am Ziel.

    Zu guter Letzt besinnt sich der ORF bzw die Fuzo noch auf ihren eigenen Auftrag und erklärt, dass nicht die EU schuld ist sondern

    Zitat: Tatsächlich handelt es sich aber um einen Durchmarschversuch von einem halben Dutzend führender europäischer Medienkonglomerate, die vor allem in Frankreich, Deutschland, England und Italien sitzen.

    Mit am Anschieben ist die Unterhaltungsindustrie jenseits des Atlantiks und eben die französische Ratspräsidentschaft.

    Hier sieht man, wie weit das mit dem Lobbying schon fortgeschritten ist bei uns, wenn ein halbes Dutzend Medienkonglomerate (fast) durch demokratische Instanzen marschieren kann.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 04.07.2008, 15:33


    Es gehört zwar mehr zum Thema Datenschutz, aber es geht um IP. Haha, Wortspiel, mit dem Threadtitel meine ich Intellectual Property, und hier geht es um Internet Protocol Adressen

    http://futurezone.orf.at/it/stories/290410/

    Zitat: Ein New Yorker Bezirksgericht entschied in der Nacht auf Donnerstag, dass Google den User-Namen und die IP-Adressen jedes einzelnen Nutzers mitteilen muss, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat. Auch der Zeitpunkt des Starts der Videos und die ID-Nummer der Clips müssen laut der Entscheidung des Gerichts an den US-Medienkonzern ausgehändigt werden.

    Zitat: Viacom will mit Hilfe der Daten beweisen, dass der Erfolg von YouTube vor allem auf der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Videos beruht. Dabei geht es vor allem um die von Nutzern ins Netz gestellten Musikvideos und Ausschnitte aus Fernsehshows.

    Zitat: Google wollte vor Gericht die Herausgabe der mehr als zwölf Terabyte umfassenden Nutzerdaten mit dem Argument verhindern, dass dadurch die Privatsphäre seiner Nutzer verletzt werde. Der Internet-Konzern widersprach damit jedoch auch seiner eigenen Argumentation in Hinblick auf den Datenschutz.

    Gegenüber Datenschützern hatte Google in der Vergangenheit argumentiert, dass IP-Adressen keine persönlichen Daten seien. Der New Yorker Richter zitierte Googles Ansichten und zog daraus die Schlussfolgerung, dass Googles Datenschutzbedenken "spekulativ" seien.
    Zitat:
    Google ist mit der Anordnung des Richters noch glimpflich davongekommen. Die von Viacom geforderte Herausgabe des Quellcodes der Google-Suche sowie weitere sensible Daten des Unternehmens lehnte der Richter ab.

    Zitat: Google forderte Viacom auf, einer Anonymisierung der Datensätze zuzustimmen, bevor sie an den Medienkonzern übergeben werden.

    Der US-Medienkonzern zeigte sich am Donnerstag um Schadensbegrenzung bemüht. Man werde die Daten ausschließlich zur Stützung der Argumentation im Urheberrechtsprozess gegen YouTube/Google verwenden und vertraulich behandeln, ließ Viacom in einer Aussendung verlauten.

    Ein Viacom-Anwalt gab gegenüber der "New York Times" an, dass der Medienkonzern um eine Anonymisierung der Daten bemüht sei. Die Daten sollen im Falle von Urheberrechtsverletzungen von Nutzern beim Upload von Videos auch nicht gegen diese verwendet werden, sagte er der Zeitung.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.07.2008, 16:24


    http://derstandard.at/?id=3404012
    Zitat:
    Japans Regierung will zum Wohle der Vollvernetzung der Gesellschaft restriktive Kopierschutzbeschränkungen durch einen pragmatischen Kompromiss lockern. Seit gestern, Freitag, dürfen Japaner insgesamt zehn Kopien digital ausgestrahlter Fernsehprogramme erstellen. "Dubbing 10" wird die neue Möglichkeit genannt. Bisher durften sie digitale Sendungen legal nur einmal von der Festplatte ihres Videorekorders auf einen anderen Datenträger übertragen. Die Datei auf der Festplatte wurde dabei gelöscht.
    Zitat: Der japanische Vorstoß könnte als interessante Alternative für den entgegengesetzten Trend in anderen Industrieländern dienen, das Recht auf Privatkopien auszuhöhlen. In Österreich und in Deutschland sind zum Beispiel Privatkopien grundsätzlich erlaubt.
    In Deutschland nicht aus trüber Quelle, in Aut ist das strittig (mE: erlaubt).
    Außerdem dürfen Kopierschutze nicht umgangen werden.
    Zitat: Durch die neuen technischen Möglichkeiten digitaler Medien haben es damit die Inhalteproduzenten allein in der Hand, über die mögliche Anzahl an Privatkopien zu entscheiden. Denn bei der Entwicklung digitalen Fernsehens kamen Sender und Gerätehersteller im Jahr 2004 auf die Idee, digitale Programme mit einem Kopierschutzcode auszusenden. Mit dem kann der Rechteinhaber die Zahl der Kopien nach Gutdünken von "Kopiere nie" bis "immer" regeln. In Japan erlaubten die Fernsehsender nur eine Kopie nach der Speicherung. In Europa ist der Konsument nur deshalb noch von ähnlichen Einschränkungen verschont, weil erstens das Digital-TV anders als in Japan noch nicht Standard ist und zweitens lange ohne Kopierschutzcode ausgestrahlt wurde.

    Zitat: Bei der gesetzlichen Einschränkung der Kontrollmacht der Medienhersteller geht es Japans Regierung natürlich nicht nur um das Kundenwohl. Sie will verhindern, dass allzu restriktiver Schutz die Entwicklung der vernetzten Digitalgesellschaft und damit den Verkauf vernetzbarer Geräte verhindert. Denn ohne das Recht auf Privatkopien können Kunden Filme und anderes nicht vom Videorekorder auf Handys, Notebooks oder tragbare Videoplayer übertragen.

    Zitat: Ursprünglich für den 2. Juni geplant, musste sie verschoben werden, weil sich Medien- und Hardwareproduzenten nicht über die Einbeziehung von Rekordern und Musikplayern in die Urheberrechtsabgabe einigen konnten. Die Inhalteproduzenten verlangen dies, weil sie sich den Kompromiss mit höheren Gebühreneinnahmen versüßen lassen wollen. Die Gerätehersteller lehnen das ab. Trotz offener Streitpunkte wurde "Dubbing 10" jetzt eingeführt. Der Grund für den Pragmatismus: Eine weitere Verschiebung hätte das vorolympische Geschäft der Elektronikindustrie geschmälert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.07.2008, 17:17


    http://futurezone.orf.at/it/stories/290943/
    Zitat:
    Ab 16. Juli trifft eine ganz besondere Runde von Unterhändlern wieder zusammen, um über das geplante internationale Abkommen "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" [ACTA] zu diskutieren.

    http://blog.Kortz.at berichtete.

    Zitat: Mehr als ein Mitglied der Welthandelsorganisation [WTO] hatte gedroht - wie in Erfahrung zu bringen war -, jede Ausweitung des "TRIPS" genannten Abkommens zum "Schutz geistigen Eigentums" zu Fall zu bringen. Aus diesem Grund wurde ein neues Gremium geschaffen, dem gewisse Staaten nicht angehören.

    Nicht mit am ACTA-Tisch sitzen nämlich Vertreter jener Staaten, die Mitglieder der WTO sind und denen die größten Anteile an "Produktpiraterie" zugeschrieben werden.

    Wer dagegen ist, darf nicht mitspielen.

    Zitat: Die EU-Kommission hat bisher weder einen Text veröffentlicht, noch ist das vom Ministerrat an die Kommission erteilte Verhandlungsmandat von Inhalt oder gar Wortlaut her bekannt.

    Laut Fuzo im Westen also nichts Neues, jedoch:

    Zitat: Angeblich existiert noch kein Dokument, was neun Monate nach der Veröffentlichung eines "Diskussionspapiers" doch einigermaßen verwunderlich ist.

    ORF.at liegt immerhin eine diesbezügliche Stellungnahme des Bundes der Deutschen Industrie [BDI] von Ende Juni vor, die bisher nur intern kursieren dürfte.

    Zitat: "Der Anreiz, geistiges Eigentum zu brechen, der durch die momentane Sanktionenlosigkeit besteht, muss genommen werden. Das Minimum müsste die Einführung der existierenden Strafrahmen sein, welche für physischen Diebstahl gelten."

    Es gibt einen einfachen legistischen Grund, wieso das nicht so ist: Es ist nämlich Schwachsinn. Um auch ein sachliches Argument zu bringen: Der Unrechtsgehalt ist ein völlig anderer das sieht auch der klischeehafte Blinde ohne Krückstock, und im Übrigen ist in unserem Sanktionensystem bei Vermögensdelikten sowieso ein viel zu hoher Strafrahmen im Vergleich zu Delikten gegen Leib und Leben.

    Zitat: Dazwischen steht: "Ressourcen und Weiterbildung für Zoll müssen bereitgestellt werden", wobei das "Auffinden von kopierter Ware" an erster Stelle steht, Beschlagnahmungen sollten erleichtert werden, "abschreckende Schadenersatzhöhen" seien erforderlich wie die "Einleitung von Strafverfahren von Amts wegen."

    Zitat: Ist nun der Fälscher von Louis-Vuitton-Taschen mindestens wie ein gewerbsmäßiger Dieb zu bestrafen, oder auch ein Urlauber, der mit einer um 50 Dollar in Hongkong erstandenen Tasche vom heimischen Zoll erwischt wird?

    Soll das mehrfache Herunterladen von Copyright-geschütztem Material mindestens dem Delikt "Seriendiebstahl" gleichgestellt werden?

    Seriendiebstahl ist übrigens überhaupt kein Delikt in Österreich. Entweder ist es gewerblicher Diebstahl oder schwerer. Naja. Der ORF beschäftigt sicher keinen einzigen Juristen, den man fragen könnte.

    Zitat: Auffällig ist nur eins: Ebenso wie das "Diskussionspapier" schließt auch der BDI-Forderungskatalog an den ACTA-Vertrag die routinemäßige Durchsuchung von Datenträgern beim Grenzübertritt keineswegs aus.

    Mehr Ressourcen und Weiterbildung für Zollbeamte zum "Auffinden von kopierter Ware" und "Ex-parte"-Durchsuchungen lassen das durchwegs offen.

    Es wird nirgendwo spezifiziert, wie weit der jeweilige Absatz nun auch auf nicht-physische Güter zutrifft.

    Sonst ist aber der status quo weiterhin unklar.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.07.2008, 08:40


    Zur Abwechslung mal eine gute Nachricht:

    Ich war neulich im Kino, Indy 4. Der Film ist echt grottig, wesentlich schlechter als die ersten 3 und die waren ja schon B-Movie- Qualität und das Ende ist noch wesentlich schwachsinniger als das bei Indy 3 und das war ja schon bar jeder Sinnhaftigkeit.
    Achja, und auch mit dem Alter heißt Archäologie für Indy immer noch, mit Messer und Steinen, Artefakte, Statuen etc kaputt zu machen.
    Also, keinesfalls ansehen!

    edit: Der Film hat jetzt auch, völlig zu recht, die Goldene Himbeere für das schlechteste Remake bekommen!

    Wie dem auch sei, die gute Nachricht:
    Es gab keine "Raubmordkopierer müssen in Deutschland 1000 Stockhiebe bekommen"- Einschaltung, die das Kinovergnügen weiter getrübt hätte. Yay!

    Hoffentlich war das nicht ein einmaliger Fehler, ich werde dem Kino jedenfalls ein Fainemail deswegen schreiben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.07.2008, 08:12


    2 News in einem Post:

    1. http://orf.at/080710-27166/index.html
    Es geht um Sparmaßnahmen von Fluglinien, was ja teilweise auch in den Gute Umweltnachrichten Thread passt.
    Da steht:

    Zitat: Sparen wird die Airline vor allem bei den hohen Lizengebühren an die US-Studios, für die das Filmangebot an Bord immer ein höchst lukratives Geschäft war. Abzuwarten bleibt, ob im Zuge von Sparprogrammen andere Airlines nachziehen.

    Es gibt also eigene, wenig preiswerte Lizenzen für Flieger. Interessant.

    2. http://futurezone.orf.at/it/stories/291913/
    Die Fuzo bleibt dran.

    Zitat: Auf Nachfrage von ORF.at zeigt sich Othmar Karas, Obmann der ÖVP-Delegation im EU-Parlament, in Sachen Netzsperren sicher, dass die Passagen zu "Three Strikes Out" im Telekompaket den weiteren politischen Prozess nicht überleben werden. Zitat:
    Neben einer einheitlichen EU-Notrufnummer sieht das Paket noch ein Anzahl weiterer Regelungen vor, deren Sinnhaftigkeit nicht in Zweifel steht. Und weil man gerade dabei war, wurde auch das recht angestaubte "Wording" der drei Richtlinien - es stammt zum Teil noch aus der Zeit, als Telekommonopole allein den Markt regierten - der TCP/IP-Ära angepasst.
    Zitat: In Frankreich ist Sarkozys Gesetz noch auf dem langen Weg durch die Institutionen. Nun wird - wie leider üblich - über die EU versucht, dieses Vorhaben erneut anzuschieben.
    Wieder so ein Fall, wo das Problem nicht das System ist, sondern die Leute, die es zum eigenen Nutzen verbiegen.

    Zitat: Wie diese Kontrolle technisch funktionieren soll, konnte freilich noch keiner der Befürworter erklären. Wie sie mit dem Recht auf Informationsfreiheit, dem Recht, z. B. E-Government-Anwendungen zu nützen, und dem Recht auf Datenschutz zusammengehen soll, liegt ebenfalls völlig im Dunklen.

    Obwohl die radikalsten Änderungsvorschläge, die zum Teil wortident mit den Eingaben der Medienindustrie waren und teilweise sogar forderten, dass die Medienindustrie zum Schutz ihrer Inhalte Schadsoftware wie Trojaner benützen dürfe, hinausflogen, finden sich in den "Kompromissen" der beiden beteiligten Ausschüsse noch Elemente von "Loi HADOPI".

    Zitat: Die von ORF.at befragten Parlamentarier aller vier Fraktionen hatten durch die Bank anlasslose Überwachung oder gar Internet-Sperren abgelehnt und erklärt, für die Plenarabstimmung im September alsbald Änderungsvorschläge zu beraten.

    Das spricht natürlich für unsere Abgeordneten. Zeigt aber auch, dass wir keine großen Unterhaltungskonzerne in Österreich haben, sonst würde das unter dem nicht zur Gänze wahrhaftigen Mantra "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze" gleich total anders aussehen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 14.07.2008, 15:16


    @Indy4: Fand ihn nicht schlecht, man durfte halt nicht mehr erwarten als sonst! Den Flug im Kühlschrank fand ich genial!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 19.07.2008, 19:04


    Zitat: Original von rowdy007 im Nintendo- Forum

    Die Polizei hat nun eine Broschüre für Jugendliche erstellt, in der darüber aufgeklärt wird, dass das illegale Herunterladen von Musik aus dem Internet über Tauschbörsen bestraft wird. Die Broschüre wurde für das "Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" herausgebracht. Um sich beim Herunterladen von Musik nicht strafbar zu machen, gibt die Polizei gleich einen Tipp, um das Urheberrecht legal zu umgehen. So wird geraten, mithilfe entsprechender Software Musikstücke einfach von Internetradios aufzuzeichnen. Durch diese Methode wird eine Lücke im Gesetz ausgenutzt, die es erlaubt, für private Anwendungen Musik von Radiosendern aufzeichnen zu können. Über solche Tipps werden sich die Rechteinhaber sicherlich nicht gerade gefreut haben.


    Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=717650



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 25.07.2008, 09:24


    http://futurezone.orf.at/it/stories/295314/

    In Großbritannien werden demnächst die Provider Warnbriefe an böse, verdächtige Raubmordkopierer - also ihre KundInnen - schreiben.

    In Aut herrscht noch Vernunft:

    Zitat: Heimische Internet-Anbieter wollen davon nichts wissen. Kurt Einzinger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter ISPA hält solche Schreiben für problematisch: Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe der Rechteinhaber auch stimmen würden, sagte Einzinger zu ORF.at. Wenn etwas vorliege, könne die Musikindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen. Liege nichts vor, sei auch eine Warnung nicht angebracht.

    Zumindest bei manchen.

    Zitat: Es könne nicht die alleinige Aufgabe der Musik- und Filmbranche sein, für den Schutz ihres Contents im Internet zu sorgen, meinte hingegen Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Musikwirtschaft IPFI-Austria: "Auch die Provider tragen Verantwortung, denn sie profitieren auch wirtschaftlich davon." Die IFPI strebe daher eine "Partnerschaft zwischen Content-Wirtschaft und Provider-Wirtschaft" an, so Medwenitsch zu ORF.at.

    Wenn man nicht weiß, wozu der eigene Verein gut ist, sollte man vielleicht nicht dessen Chef sein.
    User dieflasche postet dazu, dann könnten ja gleich die Tankstellen die Geschwindigkeitsbeschränkungen überwachen.

    Zitat: Medwenitsch kann sich auch in Österreich solche Internet-Sperren "natürlich vorstellen". Die Sperre des Internet-Accounts nach drei Warnbriefen sei sinnvoller als gerichtliche Strafen, meinte der IFPI-Geschäftsführer, der auf eine freiwillige Partnerschaft mit den Providern hofft.

    Zitat: Der Nachweis der Urheberrechtsverletzung könne von der Content-Industrie erbracht werden, so Medwenitsch: "Wir haben in über 800 Fällen von illegalem Filesharing bewiesen, dass wir über diese Expertise verfügen."

    Von denen auch genau 0 auf den obigen Vorwurf passen (Zur Verfügungstellen von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Privatnutzer in geringem Umfang) und gerichtlich entschieden sind.

    Zitat: Die IFPI gehe von "einem weiten Kreis von rund 100.000 Personen und einem deutlich kleineren harten Kern notorischer Raubkopierer" aus, die in Österreich Urheberrechtsverletzungen im Netz begehen. "Statistiken zu Urheberrechtsverletzungen sind schwierig, weil es kaum jemand zugibt", sagte Medwenitsch.

    Aber vielleicht gibt's doch etwas Licht am Ende des Tunnels:

    Zitat: Selbst eine Art Kultur-Flatrate - eine monatliche Gebühr für den Download und Tausch von Musik im Netz, die von der IFPI jahrelang vehement abgelehnt wurde - ist für Medwenitsch mittlerweile denkbar: "Tabus gibt es keine mehr."

    Oh, und bevor ich's vergess:
    Auch Yahoo will Lizenzserver abdrehen und gibt den selben Tipp wie zuvor Microsoft. Übrigens, auf CDs ist dann gleich nochmal Urheberrechtsabgabe drauf.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.07.2008, 14:35


    Republikaner sind oft jene Kräfte, die für ein stringenteres IP- Recht eintreten.
    Selber dran halten ist eine andere Sache.

    Zitat: Der republikanische Kandidat John McCain startete einen YouTube-Spot in dem er die "Liebe" der US-Medien für den Kandidaten der Demokratischen Partei, Barack Obama" aufs Korn nahm. Im Hintergrund war das Frankie-Valli-Lied "Can't Take My Eyes Off Of You" zu hören. Dummerweise hatte man "vergessen", dafür die Rechte einzuholen.
    Zitat: Der Wahlkampf-Spot wurde mittlerweile bei YouTube entfernt, da der Musikkonzern Warner Music Group, der die Rechte am Frankie Valli-Lied besitzt, seine rechtlichen Ansprüche anmeldete.

    Und wer denkt, dies war ein einmaliger Ausrutscher:

    Zitat: McCain ist im Falle von Urheberrechtsfragen kein unbeschriebenes Blatt mehr: Schon im Oktober 2007 musste er sich mit dem Fernsehsender Fox auseinandersetzen, nachdem ohne Genehmigung Ausschnitte aus dem Fox-Programm in einem Wahlkampfspot verwendet wurden.

    Noch so ein "Ausrutscher" und man wird ihn wohl vom Netz kappen müssen. :twisted:



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 14.08.2008, 09:37


    http://futurezone.orf.at/it/stories/300120/

    Larry Lessig weist in seinem Blog (lessig.org) darauf hin, dass in den USA ein wichtigs Urteil zu freien Lizenzen erging.

    Zitat: Konkret ging es um den Fall Jacobsen vs. Katzer. Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License [1.0] kostenlos ins Netz gestellt. Die Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiterverwenden dazu, ihr Programm unter den gleichen Bedingungen zu verbreiten.
    Zitat: Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft, schreibt das Gericht. Das hätten sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten.

    Zitat: Das Gericht hat Jacobsen nun recht gegeben und damit die gegenteilige Entscheidung eines kalifornischen Bezirksgerichts aufgehoben. Katzer und Kamind hatten nach Ansicht der Richter eine Urheberrechtsverletzung begangen, als sie sich nicht an die Vorgaben der Artistic License gehalten haben. Die Richter erwähnten auch ausdrücklich die GNU General Public Licence und die Creative Commons als gleichartige Lizenzen, die nun den gleichen Schutz des Rechts genießen dürften.

    Open-Source-Lizenzen seien heutzutage eine von vielen Programmierern, Wissenschaftlern und Künstlern genutzte Möglichkeit, kreative Zusammenarbeit zum Fortschritt in Kunst und Wissenschaft in einem Umfang zu fördern, wie es sich vor einiger Zeit kaum jemand hätte vorstellen können, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Und: "Copyright-Inhaber, die ihre Werke unter eine Open-Source-Lizenz stellen, haben ein Recht darauf, die Veränderungen und die Art des Vertriebs des geschützten Materials zu kontrollieren."

    Gute Sache. Sollte eigentlich aber eh klar sein.

    Im Übrigen, gab es nicht ein vergleichbares Urteil vor Kurzem in Deutschland?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 18.08.2008, 07:32


    Ich weiß nicht, wie es in den USA mit "Three Strikes and you're out" jetzt genau ist.
    Für McCain gilt das offensichtlich nicht, er ist schon wieder mal erwischt worden.

    http://derstandard.at/?id=1218534151646

    Zitat: Der US-Sänger Jackson Browne (59) hat den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten John McCain wegen Copyright-Verletzung verklagt. Nach einem Bericht der "Los Angeles Times" dreht sich der Streit um Brownes Song "Running on Empty", der in einem Wahlkampf-Werbespot des Republikaners zu hören ist. Der Sänger und Songschreiber, ein überzeugter Demokrat, reichte die Klage am Donnerstag bei einem Bezirksgericht in Los Angeles ein.

    Zitat: McCains Sprecher zufolge stammt die umstrittene TV-Werbung nicht von der McCain-Kampagne sondern von der Republikanischen Partei im US-Staat Ohio. Der Werbespot macht sich über den Demokraten Barack Obama lustig.

    Komisch, in solchen Fällen halten RIAA und Co die Füße still.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.08.2008, 09:20


    http://futurezone.orf.at/it/stories/301869/

    Universal = Rechteinhaber von Prince' Musik verliert den Prozess gegen das tanzende Baby und Gericht rügt Universal

    Zitat: Ein kalifornisches Gericht hat in einem Rechtsstreit um ein tanzendes Baby in einem YouTube-Video das Recht auf fairen Gebrauch von Kulturgütern gestärkt und den Musikkonzern Universal zu mehr Sorgfalt bei Urheberrechtsstreitigkeiten ermahnt. Eine Mutter hatte ihr Kind gefilmt, während im Hintergrund der Song "Let's Go Crazy" von Prince lief.

    Zitat: Universal wurde am Mittwoch von dem Gericht gemaßregelt, weil es ein Video von der Online-Videoplattform YouTube hatte herunternehmen lassen. Richter Jeremy Fogel urteilte, dass Rechteinhaber das Prinzip des "fairen Gebrauchs" ["Fair Use"] bedenken müssen, bevor sie die Entfernung von Inhalten von Websites beantragen.


    Zitat: Universal machte in dem Prozess geltend, dass Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen nicht effektiv bekämpfen könnten, wenn sie Inhalte auf den fairen Gebrauch abklopfen müssten.

    Der Richter widersprach und urteilte, dass Rechteinhaber nach dem DMCA zur Überprüfung des fairen Gebrauchs verpflichtet seien. Das Gesetz sehe eine Begutachtung der potenziell rechtswidrigen Inhalte durch die Rechteinhaber vor, bevor deren Entfernung verlangt werde. Das sei auch notwendig, um den Missbrauch der gesetzlichen Regelung zu verhindern und die Vielfalt des kulturellen Angebots im Internet zu sichern.

    Der Richter gab dem Musikkonzern 20 Tage Zeit für eine Stellungnahme zu dem Urteil. Ob Universal Schadenersatz an die Mutter des tanzenden Babys zahlen muss, soll danach entschieden werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.08.2008, 11:06


    Der Verband der heimischen Internet-Anbieter [ISPA] will nicht die eigenen KundInnen überwachen und vom Netz kappen, wie das die Unterhaltungsindustrie fordert (kortz.at berichtete, siehe weiter oben).

    http://futurezone.orf.at/it/stories/302824/

    Zitat: "Ein Internet-Service-Provider hat weder das Recht noch die Möglichkeit zu überprüfen, welche Daten von seinen Kunden im Internet abgerufen oder zur Verfügung gestellt werden. Es ist, als ob man von der Post fordern würde, dass sie den Versand von Paketen mit illegal kopierten CDs unterbindet. Auch eine solche Maßnahme würde nur mit den Mitteln eines totalitären Überwachungsstaates möglich sein und die bürgerlichen Grundrechte massiv untergraben", erklärte ISPA-Vorstand Michael Eisenriegler.
    Zitat:
    "Damit soll der Internet-Provider zum Netzpolizisten und zur Zensurbehörde gemacht werden, was jedem vernünftigen Rechtsempfinden widerspricht", warnte auch der Generalsekretär des österreichischen Provider-Verbands, Kurt Einzinger.

    In ihrer Aussendung fordert die ISPA die zukünftige Regierung auf, in diesen Fragen klar Stellung zu beziehen und die Grundrechte wie Datenschutz und freien Informationszugang im Internet zu verteidigen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.08.2008, 12:47


    Nachrichten aus Übersee

    http://futurezone.orf.at/it/stories/303333/

    Zitat: Beamte der Bundespolizei FBI verhafteten den Mann aus Los Angeles am Mittwoch wegen des Vorwurfs des Urheberrechtsverletzung, wie die Behörden mitteilten.

    Der im Internet unter dem Spitznamen "Skwerl" bekannte 27 Jahre alte Mann hatte die Lieder im Juni auf seiner Website Antiquiet.com veröffentlicht.

    Zitat: Das Label der Band griff mit einer Unterlassungsanordnung ein, und der Blogger entfernte die Songs. Das FBI spürte ihn dennoch auf.

    Es ist nicht bekannt, wie er in den Besitz der unveröffentlichten Songs gekommen ist. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

    Um welche Band es geht, sage ich nicht. Die haben schon genung Werbemehrwert durch diese Aktion generiert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 28.08.2008, 14:52


    Dejo hat folgendes geschrieben: Um welche Band es geht, sage ich nicht. Die haben schon genung Werbemehrwert durch diese Aktion generiert.
    Noch dazu, wo's sich eh um eine seit vielen Jahren hoffnungslos überschätzte Gruppe handelt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 25.09.2008, 08:21


    http://futurezone.orf.at/it/stories/309857/

    Zitat: Das EU-Parlament verabschiedete mit großer Mehrheit drei verschiedene Berichte zum Telekompaket.

    Zitat: Der Abgordnete und ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas, der sich bereits vor Monaten gegen Internet-Sperren als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen hatte, verwies darauf, dass "Internet-Dauerüberwachung durch das EU-Telekompaket nicht möglich" werde. Unter dem Strich würden die Rechte der Internet-Nutzer gestärkt.
    Zitat:
    Die verbraucherfreundlichen Inhalte des Telekompakets waren über den Diskussionen über Urheberrechtsverletzungen und Internet-Sperren vorübergehend in den Hintergrund getreten.

    Schuld daran waren die mittlerweile sattsam bekannten Bestrebungen der französischen Ratspräsidentschaft und eine ganze Reihe von Anträgen, die selbst von Kollegen der Konservativen Fraktion gegenüber ORF.at unter der Hand als "extremistisch" eingestuft wurden.

    Zitat: Zu den positiven Aspekten: Unter anderem regelt das Telekompaket ganz klar, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrags etwa informiert werden muss, wenn der Provider bestimmte Internet-Services wie etwa Skype sperrt.

    Auch die Netzneutralität wird durch das Großvorhaben - insgesamt werden drei veraltete Richtlinien zum Thema gleichzeitig runderneuert - einigermaßen festgeschrieben, fixe IP-Adressen, die einer Person zugewiesen sind, gelten als persönliche Informationen, die unter Datenschutz stehen.

    Dazu kommen die ebenfalls beschlossene Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde [BERT], die ebenfalls dem Konsumenten zugutekommen soll, sowie die Neuverteilung der analogen TV-Frequenzen, die im dritten Bericht abgehandelt wurde.

    Zitat: Der Harbour-Report lässt den Mitgliedsstaaten dezidiert offen, welche Internet-Inhalte, -Anwendungen und -Dienste als legal bzw. illegal gewertet werden und wie mit Verstößen umgegangen wird.

    Zitat: Die geplante Regelung a la francaise, die bei dreimaligem Verstoß gegen Urheberrechte Internet-Sperren vorsieht, ist nach Verabschiedung des Harbour-Reports europaweit genauso möglich wie gar keine Sanktionierung.

    Ebenso wie bei der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet die Umsetzung des Telekompakets in dieser Form, dass es eben keine einheitliche europäische Regelung gibt.

    Kurzfristig wurde noch ein weiterer Zusatz eingebracht.

    Zitat: Kernaussage dieses Zusatzes ist, "dass die Rechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen" [Änderungsantrag 138 zu Absatz 4].



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.10.2008, 08:48


    Von Acta habe ich nix neues gehört und auch sonst nichts hier Passendes in letzter Zeit.

    Außer http://www.bigbrotherawards.at/2008/Preistraeger

    Zitat: Telekom-Austria: Kundendaten für die Porno-Industrie

    Die in Deutschland grassierende Abmahnwelle - im letzten Jahr wurden nach übereinstimmenden Schätzungen etwa 150.000 Menschen wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte abgemahnt - ist im Herbst 2008 nach Österreich übergeschwappt. Auf Begehren einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Pornofirmen tätig wurde, gab die Telekom Austria die persönlichen Daten der Kunden von hunderten Breitbandanschlüssen weiter. In hart an der Drohung formulierten Mahnschreiben forderte man eine Pauschalgebühr von rund 800 Euro für den Download "urheberrechtsgeschützter Werke" die Rechteinhabern wie "Cazzo Film" oder "Muschi Movie" gehören. Die Telekom Austria berief sich erst auf die Rechtslage: Laut OGH-Entscheid sei man verpflichtet, bei Urheberrechtsverletzungen Stammdaten und IP-Adressen der Kunden herauszugeben. Weder der Verband der Internet-Provider [ISPA], noch die Mitbewerber der TA - also alle anderen - teilen diese Rechtsansicht, Bedingung für die Datenweitergabe ist für sie immer noch der Beschluss eines ordentlichen Gerichts. Dass man bei auch der TA von der eigenen Rechtsmeinung nicht wirklich überzeugt war, beweist der Schwenk: Nach lautstarken Protesten der Kunden wurde die Datenweitergabe abgestellt.

    Zur ursprünglichen Entscheidungsfindung, also die Daten ihrer Kunden überhaupt und freiwillig weiterzugeben mag erstens beigetragen haben: Pro Anfrage im Auftrag von "Muschi Film" und Co wurde dieselbe Gebühr verrechnet, die laut Verordnung für gerichtlich angeordnete Überwachungen eingehoben wird. Das sind rund 100 Euro, bei den geforderten 800 Euro ist das ein Schnitt von 12,5 Prozent pro Fall und insgesamt ein schönes Körberlgeld, zumal der gesamte Aufwand eine simple Datenbankabfrage ist.

    Warum die Telekom, zweitens, nicht gegenüber einem Medienkonzern, sondern gegenüber Porno-Winzlingsfirmen schwach geworden ist, passt ebenso ins Bild. Aus einer Unzahl von einschlägigen Betrugsfällen - Rechnungslegung ohne Leistung und andere Abzockereien - ist bekannt, dass die Betroffenen in der Regel stillschweigend bezahlen, da in Zusammenhang mit Pornos niemand seinen Namen öffentlich genannt haben will.

    Jetzt wo hier so oft Porno steht, habe ich vielleicht auch mehr Suchmaschinen- Treffer.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.11.2008, 14:51


    Nicht unerwartet hat Frankreich sein schon weiter oben ausführlich beschriebenes Modell weiter verfolgt, wie der Standard schreibt.

    Zitat: Mit überwältigender Mehrheit hat der Französische Senat für ein besonders umstrittenes Gesetz gestimmt, das illegalem Filesharing im Internet einen Riegel vorschieben soll. Das Anti-Piraterie-Gesetz sieht eine Dreistufen-Regelung vor, wonach beim dritten Verstoß dem "Internetpiraten" der Zugang zum Internet durch den Internet-Service-Provider (ISP) für ein Jahr untersagt wird. Die Europäische Union hält diese Strafe für unangebracht, berichtet The Register. Die Internetprovider Frankreichs haben sich bereits mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen.

    Wir erinnern uns, wie auch kortz.at berichtete, wurde der Versuch, dies auf europäischer Ebene durchzusetzen abgeblockt.

    Zitat: In Frankreich hat der Senat das Dreistufen-Gesetz mit 297 Pro-Stimmen und nur 15 Gegenstimmen beschlossen. Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls noch zustimmen und kann das Gesetz zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.

    Zitat: Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt sie als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt. Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren.

    Es mag am Standard liegen, an der Übersetzung oder was auch immer. Aber in dieser Version reicht es, wenn man beschuldigt (und unter Generalverdacht stehen ja mittlerweile alle BreitbandbesiterInnen) ist, um eine am Deckel zu bekommen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.11.2008, 18:40


    Die Angst vor dem 3 Strikes aus - nach 3 mal verdächtigt werden, nicht verurteilt werden wohlgemerkt - ist noch nicht vorbei.

    Ich denke aber in Österreich sind wir (noch?) recht sicher davor, sogar die Wirtschaftskammer ist dagegen.

    http://futurezone.orf.at/it/stories/320225/

    Zitat: "So eine Maßnahme darf nicht zum Vorbild genommen und auf europäischer Ebene weitergeführt werden", zeigt sich Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ], fassungslos über das französische Vorgehen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 14.11.2008, 11:34


    Das deutsche Bundesverfassungsgericht schlägt bei der Vorratsdatenspeicherung wieder zu:

    Zitat: Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Bundesverfassungsgericht: Karlsruher Richter verlängern Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt. Die von Telefongesellschaften und Internetprovidern gesammelten Daten dürfen auch weiterhin nur dann an die Polizei gegeben werden, wenn eine "dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" bestehe oder die Bundesrepublik Deutschland bedroht ist.

    Bereits im März hatten die Karlsruher Richter das Telekommunikationsgesetz, welches die Vorratsdatenspeicherung regelt, bis zu einem endgültigen Beschluss eingeschränkt. (bbl)

    http://www.chip.de/news/Karlsruhe-schraenkt-Vorratsdatenspeicherung-ein_33660641.html
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-092.html



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 20.11.2008, 10:43


    Es schreibt der Standard:

    Zitat: Musik, die illegal über Tauschbörsen verbreitet wird, verursacht weltweit einen Schaden von rund 69 Mrd. Dollar.

    Oh nein! Wo kommt nur diese Zahl her?

    Zitat: Die Experten erhoben zunächst die Anzahl von Musiktiteln, die illegal über Tauschbörsen in Umlauf gebracht wurden. Dann multiplizierten sie diese Zahl mit einem von ihnen festgesetzten "fairen Preis" für ein Musikstück. Das Ergebnis waren die genannten 69 Mrd. Dollar.
    Wo kommt dies Zahl her? Was heißt in Umlauf? Müsste man nicht die Häufigkeit der kompletten DLs nehmen? Und mal fairen Preis? Fair? Für Wen? Also bitte.

    Zitat: Laut den Erhebungen entfallen 44 Prozent des gesamten Traffics im Netz derzeit auf P2P-Daten. Das meiste davon seien Audio- und Video-Files. BitTorrent ist bei den Filesharing-Nutzern im allgemeinen das beliebteste P2P-Protokoll

    Tja, 44 Prozent Traffic sagt aber NICHTS darüber aus, ob es sich um legale oder illegale Inhalte handelt. Steht dann allerdings eh auch im Artikel.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.11.2008, 10:07


    Es schreibt der Standard (interessanterweise hat die Fuzo keine Meldung dazu):

    Zitat: Im Streit der deutschen Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag hat nun das Oberlandesgericht München eine Entscheidung getroffen, die für einige Verwunderung sorgt. Das OLG München bestätigte Link-Verbot gegen Heise auf die Webseite der Firma "Slysoft", seines Zeichens Abieter der bekannten Softwareprodukte "AnyDVD" und "CloneCD".
    Zitat: Besondere Kritik ruft nun allerdings die Begründung des Gerichtes hervor: Während man im bisherigen Verlauf des Verfahrens, das von der deutschen Musikindustrie angestrengt worden war, "stets von einer Mitstörerhaftung des Verlags ausgegangen worden war, sehen die Richter des OLG Heise nunmehr sogar als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe an."

    Hört sich nach "Überraschungsurteil" an, was bei uns ja eigentlich nicht passieren sollte - wie das in D ist, weiß ich aber nicht.

    Zitat: Wie es von Seiten des Gerichts weiter heißt, verstoße der Internetauftritt von Slysoft gegen § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Diesen Verstoß habe nun der Verlag dadurch gefördert, dass er im Rahmen seiner redaktionellen Berichterstattung einen Link gesetzt habe und damit den LeserInnen des Artikels "den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert" habe

    Zitat: Man habe von Seiten der JournalistInnen bewusst und vorsätzlich gehandelt, urteilte das Gericht. Es wurde als erschwerend gewertet, dass man sich "der Rechtswidrigkeit der von ihm geförderten Handlung bewusst gewesen" sei. Dies würde sich daraus ergeben, dass sich "im streitgegenständlichen Artikel" ein Hinweis fand, dass Produkte von Slysoft inzwischen in Deutschland verboten seien. Auch das Grundrecht der Pressefreiheit würde hier nicht als Begründung ausreichen. Das Setzen des Links sei nicht erfolgt, "um die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung" zu fördern. Es sei daher abzuwägen gewesen, ob ein Link, "lediglich der Ergänzung der redaktionellen Berichterstattung" diene, oder aber die bestehende "Gefahr der massenhaften Anfertigung von Raubkopien" unterstütze.

    Hier könnte man bemängeln, dass man in die Interessensabwägung ev noch aufnehmen hätte können, ob NutzerInnen die HP von skyloft nicht sowieso auch ohne Link gefunden hätten.

    Zitat: Wie Heise nun bekanntgab, erwägt Mitherausgeber und Chefredakteur von heise online, Christian Persson, eine Selbstanzeige. "Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?"(

    Ich werde versuchen, dran zu bleiben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.11.2008, 16:44


    Tada! Der hunderste Blog in diesem Thread.

    Abgeschrieben vom Standard:

    Zitat: Die EU-Bildungs- und Kulturminister lehnen verschärfte Maßnahmen gegen private Internet-Anwender, die sich gegenseitig gratis Musik zur Verfügung stellen, ab. Ein entsprechender Vorschlag des französischen Ratsvorsitzes stieß auf wenig Gegenliebe.
    Zitat: Die damit erteilte Absage an die von der internationalen Musikindustrie geforderte Pflicht für Serverbetreiber, die Zugänge von Kunden zu sperren, die sich über verschiedene Tauschprogramme gratis Musik und Filme herunterladen, bekräftigt die bisherige Linie der europäischen Institutionen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.11.2008, 16:04


    http://futurezone.orf.at/stories/1500412/

    Das Hin- und- Her auf EU Ebene geht weiter.

    Diesmal hat die österreichische Delegation etwas sehr lobenswertes gemacht.

    Zitat: Auf der Sitzung der EU-Telekommunikationsminister am Donnerstag in Brüssel haben sich die Delegationen aus Österreich und Dänemark in ihren Diskussionsbeiträgen ausdrücklich dafür ausgesprochen, den Zusatz 138 des EU-Parlaments wieder in die Universaldiensterichtlinie des Telekompakets aufzunehmen.

    Die französische Ratspräsidentschaft hatte Zusatz 138, der im September mit einer Mehrheit von 573 gegen 74 Stimmen angenommen worden war, ohne weitere Rechtfertigung aus ihrem Kompromisspapier gestrichen. Kein Wunder, würde doch der von der sozialdemokratischen französischen EU-Abgeordneten Catherine Trautmann eingebrachte Passus einen finalen Strich durch die Netzsperren-Pläne der konservativen französischen Regierung und des Präsidenten Nicolas Sarkozy machen. Der Zusatz sieht nämlich vor, dass es ohne Zuziehung eines Richters "keine Restriktionen auf die Grundrechte der Endverbraucher" geben dürfe. Auch die EU-Kommission unterstützt Zusatz 138.

    Gut ist auch folgendes:

    Zitat: Außer der österreichischen und dänischen Delegation sprachen sich auch die Vertreter Bulgariens und Ungarns dafür aus, urheberrechtliche Fragen aus den weiteren Verhandlungen über das Telekompaket auszuklammern.

    Vermischung von Dingen, die nur teilweise oder gar nicht miteinander zu tun haben ist nie den Zwecken der Demokratie dienlich.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 27.11.2008, 17:11


    Dejo hat folgendes geschrieben: Zitat: Außer der österreichischen und dänischen Delegation sprachen sich auch die Vertreter Bulgariens und Ungarns dafür aus, urheberrechtliche Fragen aus den weiteren Verhandlungen über das Telekompaket auszuklammern.
    Vermischung von Dingen, die nur teilweise oder gar nicht miteinander zu tun haben ist nie den Zwecken der Demokratie dienlich.
    Umso bedenklicher, dass nur vier Delegationen dies erkannt haben.

    Zitat: Die französische Ratspräsidentschaft hatte Zusatz 138, der im September mit einer Mehrheit von 573 gegen 74 Stimmen angenommen worden war, ohne weitere Rechtfertigung aus ihrem Kompromisspapier gestrichen
    Das nennt man Größenwahn. Sarko-Sie, ein Möchtegernnapoléon?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.12.2008, 09:52


    Vom Standard:

    Zitat: Ende Oktober bat die Medieninformatik-Studentin in einem anonymen Internetforum um Hilfe bei der Installation einer Mathematik-Software, die sie laut eigener Angabe zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht besaß. "Ich geb's zu: Ich bin zu unfähig, um Matlab am Mac zu installieren. Kann mir wer weiterhelfen??", so der Wortlaut. Darin sah der ZID, an der TU unter anderem für den Verkauf von verbilligten Softwarelizenzen an Studierende zuständig, einen Hinweis auf Lizenzmissbrauch.

    Ein Mitarbeiter durchforstete das Forum nach älteren Postings unter demselben Nickname, konnte die gefundenen Indizien mit Informationen aus anderen Internetseiten verknüpfen und so die wahre Identität und E-Mail-Adresse der Studentin aufdecken. In der Datenbank der ZID-Lizenznehmer schien ihr Name jedoch nicht auf.

    Ilona erhielt daraufhin eine persönliche Mail mit dem Vorwurf, dass sie im Forum "darlege, Matlab am Mac installiert, aber keine Lizenz gekauft" zu haben, und sich folglich "umgehend eine solche (...) besorgen" solle.

    Das war aber noch nicht alles.

    Zitat: Von da an an hätte der ZID scheinbar täglich in seine Datenbank geschaut, erzählt sie, denn nur einige Stunden, nachdem sie sich tatsächlich Matlab besorgte, wurde sie erneut angeschrieben.

    "Die zweite Mail war meiner Meinung nach dann nur mehr Schikane", so Ilona. Der Inhalt: Man habe den Kauf der Software zur Kenntnis genommen. Einige Zeilen darunter: Ob sie denn für das Programm Office eine Studierendenlizenz besitze?

    "Das war nur aufgrund von einem anderen Posting im Forum, wo jemand Hilfe für Office gesucht hat. Ich habe geantwortet: Ja, die Fehlermeldung hatte ich auch schon. Das war alles." Sie vermutet, dass zu diesem Zeitpunkt "nur noch nach irgendwas gesucht" wurde, das man ihr vorwerfen könne. "Sie wollten lange nicht verraten, woher sie überhaupt meine E-Mail-Adresse hatten. Auch nicht auf Nachfragen von mir oder der Fachschaft." Schließlich kam die Antwort, man habe dies "der Intelligenz eines unserer Mitarbeiter zu verdanken".

    Zu diesem Zeitpunkt hatte Ilona dem ZID ihrerseits per E-Mail geantwortet, "dass sie mich mit ihren Stasi-Methoden nicht einschüchtern können und ob ihnen so fad ist, dass sie in ihrer Arbeitszeit das Informatik-Forum ausspionieren".

    Schlussendlich hat sich der ZID Chef aber entschuldigt.

    Zitat: ZID-Leiter Albert Blauensteiner entschuldigte sich persönlich bei der Betroffenen und bestätigt, dass dieser Fall "unglücklich gelaufen ist".



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.12.2008, 20:50


    http://futurezone.orf.at/stories/1500663/

    Ein etwas eigenwilliger Vorstoß der Musikindustrie, für eine Musikflatrate, made in USA.
    Zitat: Nach den Plänen des Konzerns [Warner Music] soll die Musik-Flatfee mit den Studiengebühren eingehoben werden. Im Gegenzug will Warner Music auf Klagen gegen US-Studierende wegen Urheberrechtsverletzungen verzichten, geht aus Präsentationsunterlagen hervor, die über [US- Onling- Mag] Techdirt an die Öffentlichkeit gelangten.
    Warner Music hat sich zwar sofort distanziert, aber:
    Zitat: Der Musikkonzern bestätigte jedoch Gespräche mit US-Universitäten. Man bemühe sich, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, um abseits von Klagedrohungen und Schadenersatzforderungen eine Kompensation der Rechteinhaber für den Musiktausch im Netz zu erreichen, teilte Warner-Music-Stratege Jim Griffin mit.
    Music- Stratege. Ungeachtet davon, dass das wahrscheinlich ein Typo der Fuzo Redaktion ist, ich denke das ist ein neuer Traumjob für Ex- Starmaniacs.
    Zitat: Die Musik soll dabei weder mit Kopierschutz versehen noch in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Die Studierenden könnten - wie auch bisher - Filesharing-Netzwerke wie Limewire und BitTorrent zum Tausch von Musik nutzen. Die Höhe der Gebühr soll sich auf weniger als fünf US-Dollar (3,88 Euro) pro Monat belaufen, berichtete Epicenter unter Berufung auf Quellen aus der Industrie.
    Naja, auf's Jahr hochgerechnet sind das die Kosten für 2 Alben oder so. Und wenn man bedenkt, was die Industrie im Klagsfall verlangt, jedenfalls eine Okkasion.
    Zitat: Die Musikkonzerne würden laut dem Vorstoß von Warner Music die Musik nicht lizenzieren, sich jedoch in einer Vereinbarung mit den Universitäten verpflichten, von Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Studierenden abzusehen. In den an die Öffentlichkeit gelangten Präsentationsunterlagen wird das als "Covenant not to sue" umschrieben.
    Wie heißt's so schön bei Shakespeare? "A rose by any other name"

    Die Electronic Frontier Foundation ist übrigens auch dafür, und abgesehen davon dass man über den Betrag und Details streiten kann, bei den Höhen der US- Studiengebühren scheint das durchaus angemessen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 17.12.2008, 10:41


    Wie arg ist das denn:

    http://linuxlock.blogspot.com/2008/12/linux-stop-holding-our-kids-back.html

    Eine Lehrerin hat (ihren?) SchülerInnen, die Linux- CDs von einem anderen Schüler bekommen haben, diese wegnommen. In einem Schreiben, welches sie an den "Chef" dieser Distro schickt, erklärt sie, wieso (Hervorhebungen von mir): Zitat: The student was showing the ability of the laptop and handing out Linux disks. After confiscating the disks Zitat: At this point, I am not sure what you are doing is legal. No software is free and spreading that misconception is harmful.
    Klar, selbst was erschaffen und verschenken muss illegal sein. Auch an späteren Stellen droht sie ihm mit dem Anwalt.

    Sonst schreibt sie eher unschlüssig, dass Linux die Kinder "zurückhält", weil "virtually" überall Windows läuft. Sie behauptet auch, Linux "during college" probiert zu haben und es taugt nix, meint sie halt. Sehr arg.

    Die Replik des Hrn. Ken Starks (HeliOS Solutions) kann man unter obigem Link nachlesen, ua schreibt er auch, wie MS die Organisation (ev eine Lehrergewerkschaft, kommt nicht ganz raus), der die Frau anzugehören scheint, finanziert.

    Die Richtigkeit dieser Geschichte konnte von mir natürlich nicht überprüft werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.12.2008, 09:06


    http://futurezone.orf.at/stories/1500904/

    Die FuZo berichtet, dass die US Musikindustrie, bzw deren Interessensvertretung die RIAA die Klagewelle beendet haben (aber nicht wegen zu großem Erfolgs) und nun auf Kooperation mit den Internetz- Anbietern setzen.
    Zitat: Man habe Klagen gegen Internet-Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Musik tauschen, bereits im August eingestellt, teilte die Recording Industry Association of America (RIAA) am Freitag. Stattdessen habe man Vorvereinbarungen mit zahlreichen führenden US-Internet-Anbietern abgeschlossen. Zitat: Die Provider sollen ihre Kunden künftig auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hinweisen und ihnen im Wiederholfungsfall den Internet-Zugang sperren, hieß es. Möglich sei auch die Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit. Mit welchen Providern Vorvereinbarungen getroffen wurden, ist bisher nicht bekannt. Details werden noch ausverhandelt. Zitat: Die Gespräche mit den Internet-Anbietern sollen laut "Wall Street Journal" auf Druck des New Yorker Staatsanwalts Andrew Cuomo zustande gekommen sein, der den Massenklagen des Industrieverbands einen Riegel vorschieben wollte. Ich frage mich, durch wie viele Quellen diese Meldung gegangen ist. Die FuZo schrieb von der APA ab, die wohl von einer US- oder int'l Nachrichtenagentur und bestenfalls die hat das Wall Street Journal gelesen. Zitat: Der Musikindustrieverband nimmt mit seinem Vorstoß auch Anleihen bei US-Filmstudios, die seit mehr als einem Jahr mit ausgewählten US-Internet-Anbietern zusammenarbeiten, um Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzen zu unterbinden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.12.2008, 14:55


    http://futurezone.orf.at/stories/1500898/

    Über Acta wurde ja hier schon ein paar Mal berichtet.
    Zitat: Am Donnerstag stimmte das [das Europaparlament] mit einer deutlichen Mehrheit für eine Resolution, die von [Eva] Lichtenberger für die Fraktion der Grünen eingebracht worden war.
    309 gegen 232 ging es aus.
    Zitat: Die europäischen Verhandler (i. e. die EU-Kommission) werden aufgefordert, die Internet-Provider aus der geplanten Haftung für transportierte Inhalte nehmen, wie das Internet überhaupt nichts in diesem Vertrag über "Produktpiraterie" zu suchen habe.

    Dadurch habe man verhindert, dass bestehende Parlamentsbeschlüsse zum Beispiel im eben verabschiedeten Telekompaket quasi durch die Hintertür eines internationalen Abkommens wie ACTA aufgehoben würden Zitat: Neben dem Aus-der-Pflicht-Nehmen von Internet-Providern enthält der "Alternativentwurf für einen Parlamentsbeschluss zu den Auswirkungen von Produktfälschungen auf den internationalen Handel" nämlich noch mindestens zwei weitere sehr interessante Passagen.

    Darin werden "Criminal Measures" bei der Grenzkontrolle ausgeschlossen, etwa Kontrollen von Datenträgern aller Art wie Laptops und iPods von Reisenden.

    Wir bleiben dran.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.01.2009, 09:02


    Mittlerweile scheint die Benutzungsfreundlichkeit einen Teil des Musikmarktes wieder zurückerobert zu haben.

    http://futurezone.orf.at/stories/1501472/ Zitat: Fix ist nun, dass der Kopierschutz (DRM) in Apples iTunes-Store bald Geschichte ist. Schiller kündigte an, dass bis Ende März zehn Millionen Songs ohne DRM bei iTunes verfügbar sein sollen. Bereits gekaufte Songs können gegen Bezahlung via iTunes Plus ebenfalls vom Kopierschutz befreit werden, im Gegenzug wird die Bitrate der AAC-Dateien auf 256 kBit/s erhöht.

    Derzeit sind laut Apple bereits acht Millionen Songs der vier Major Labels (Universal Music Group, Sony BMG, Warner Music Group und EMI) sowie zahlreicher Independent Labels ohne DRM erhältlich.

    http://futurezone.orf.at/stories/1501520/ Zitat: Die Tochterfirma der Deutschen Telekom [Musicload] kündigte am Mittwoch an, ab dem 1. April mehr als 95 Prozent der Lieder ohne Beschränkungen anzubieten. Der deutsche Bundesverband Musikindustrie begrüßte den Schritt der beiden Unternehmen, die in Deutschland die größten Anbieter von kostenpflichtigen Musik-Downloads sind. In Österreich war Musicload im vergangenen Juli an den Start gegangen. Zitat: Neue Titel ließen sich nun zu höheren Preisen als bisher anbieten. "Wesentliche Teile des Umsatzes werden mit dem aktuellen Repertoire gemacht", betonte Michalk - somit ergebe sich für die Anbieter die Chance, höhere Einnahmen zu erzielen. Konsumenten könnten dagegen ältere Lieder auch für niedrigere Preise kaufen.

    Ob der Verzicht auf einen Kopierschutz dem Markt einen Schub geben werde, könne man erst in einigen Monaten beurteilen. Der Umsatz mit Musik aus dem Internet lag im vergangenen Jahr in Deutschland Schätzungen zufolge bei rund 78 Millionen Euro - ein Plus von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zahlen für den österreichischen Musikmarkt im Jahr 2008 liegen noch nicht vor. 2007 war der Umsatz mit Musikdownloads in Österreich um 14 Prozent auf rund zehn Millionen Euro gewachsen.

    Amazon verkauft, nur nebenbei bemerkt, in den USA die MP3s ja auch ohne DRM.

    Völlig unabhängig davon ist, wie die Fuzo berichtet, nach der UPC nun auch die Telekom Austria aus der ISPA ausgetreten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.01.2009, 09:12


    http://futurezone.orf.at/stories/1501537/
    Acta. Schon vergessen?
    Zitat: Die EU hat 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität ausgerufen. Yay! Vielleicht gibt's Förderungen für Nachwuchsdrehbuchschreiber unter 30? Nein? Aber dafür: Zitat: So hat die tschechische EU-Ratspräsidentschaft in ihre Prioritätenliste für die kommenden sechs Monate unter dem Punkt "Entfernung von Handelsbarrieren" auch das umstrittene Anti-Piratierie-Abkommen ACTA aufgenommen, das derzeit hinter verschlossenen Türen von EU-Kommission, US-Unterhändlern und Vertretern weiterer wichtiger Industriestaaten ausgehandelt wird. Vor März (Vormärz. Haha) wird sich aber mal nichts tun.
    Zitat: Weit oben auf der Agenda der tschechischen Ratspräsidentschaft steht auch das Thema Kinderschutz und Internet. Auch das hört sich auf den ersten Blick (;-)) gut an. Auch hier kommt ein "Aber": Zitat: Dass der Kinderschutz auch als Hebel dazu dient, Filtermechanismen im Netz durchzusetzen, mussten Ende 2008 die britischen Autoren der Wikipedia erleben. Da hat man ganz Wiki in GB gesperrt, weil in einem Artikel ein umstrittenes Plattencover abgebildet war.

    Sonst gibt es weitere Pläne, wie E-inclusion (Netzzugang für benachteiligte Bevölkerungsgruppen), E-Justice (Vernetzung der Justizbehörden, erleichterter Zugang zum Recht für die BürgerInnen) aber auch das alte Thema der Flugpassigierdaten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.01.2009, 10:58


    Was gab's schon länger nicht mehr?

    Eine Verlängerung von Schutzfristen.

    http://futurezone.orf.at/stories/1501888/

    Zitat: Das EU-Parlament soll demnächst über einen Vorschlag der EU-Kommission abstimmen, der die Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen in der EU von 50 auf 95 Jahre vorsieht.
    Auch hier wird es aber erst im März zur Sache gehen.
    Zitat: Konkret geht es um die Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen, die nach derzeitigem Recht 50 Jahre gelten. Im Vergleich dazu gilt der Urheberrechtsschutz auf Kompositionen und Liedtexte 70 Jahre nach dem Tod der Urheber. Die Leistungsschutzrechte für Aufnahmen aus den 1960er Jahren, etwa von den Beatles und den Rolling Stones, würden in den kommenden Jahren sehr zum Leidwesen der Musikkonzerne sukzessive auslaufen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt oder auf CD angeboten werden. Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen. Auch Musiker könnten zu wesentlich geringeren Transaktionskosten auf die Aufnahmen zugreifen und etwa Remixes anfertigen.
    Was ist der wichtigste Teil dieses Zitats "sehr zum Leidwesen der Musikkonzern". Eines der Argumente ist, dass die Frist in den USA 95 Jahre ist. Zwar wird auch behauptet, dass damit die "Altersarmut" von MusikerInnen gemindert wird, aber: Zitat: Eine Verbesserung der Einkommenssituation ausübender Künstler und Session-Musiker finde nicht statt, kritisierten europäische Bürgerrechtler, Konsumentenschutzverbände und Bibliothekare vergangene Woche in einer gemeinsamen Erklärung. 80 Prozent der betroffenen Künstler würden durch die Verlängerung der Fristen lediglich zwischen 50 Cent und 26 Euro pro Jahr erhalten, rechneten sie vor. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen um 45 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne umgeleitet, hieß es in der Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.
    Da muss ich gar nichts mehr dazu sagen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.01.2009, 13:53


    Irische "Riaa" vereinbart "three strikes out" mit irischem Provider

    http://www.irishtimes.com/newspaper/breaking/2009/0128/breaking81.htm

    4 "major record labels" (jeder kann erraten, welche das sind: EMI, Sony, Universal and Warner) haben Eircom (den ehemaligen Telekom- Monopolisten in Irland, Marktanteil so um die 2/3) geklagt, sich aber nun auf eine Art Vergleich geeinigt.

    Teil der Vereinbarung ist, dass die Industrie Eircom die IP von angeblichen Urheberrechtsverstößen meldet und Eircom verwarnt diese. Hilft diese Verwarnung nichts, wird die Leitung gekappt.

    Der Artikel gibt nicht an, ob es wirklich erst bei der dritten Verwarnung so weit ist. Eine Einspruchmöglichkeit odgl durch die Nutzer scheint es nicht zu geben, Gerichte, Behörde odgl werden nicht zugezogen.
    Die EFF vertritt hier aber auch die 3 Strikes- Meinung und gibt an, wenn der Prozess zu Ende gegangen wäre, hätte Eircom - falls sie verloren hätten - die Nutzer selbst überwachen müssen.

    Eircom- Sprecher beteuern allerdings, dass die Labels genau den selben Beweis antreten müssen, wie das vor Gericht der Fall wäre.

    IRMA (=irische RIAA) hat angekündigt, auch mit den anderen Providern solche Vereinbarungen abzuschließen, vermutlich auch "freiwillig" unter Klagsdrohungen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 02.02.2009, 15:19


    Auch Operating Thetan VII Scientologen (und -innen) können gegen das Copyright verstoßen, wie folgender Artikel, den jemand ins Leo- Forum gepostet hat, beweist:

    Zitat: Bart Simpson phone prank dials up a Scientology stir
    Chris Ayres, Los Angeles
    The Times
    Copyright 2009 News Ltd.

    Bart Simpson used to be an under-achiever and proud of it. These days, it seems, he's an Operating Thetan VII in the Church of Scientology, and proud of that, too.
    At least, that is what Scientologists were led to believe this week when they received an automated telephone message featuring the voice of Bart inviting them to the Scientology Flag World Tour, an event to be held in Hollywood today.

    The message was recorded by Nancy Cartwright, 51, the voice actor and high-ranking Scientologist who has played Bart in The Simpsons since the show was created in 1987.
    ``Yo, what's happenin', man?'' begins the message. ``This is Bart Simpson. Ha ha! Just kidding, don't hang up, this is Nancy Cartwright.''
    Cartwright moves between her own voice and that of Bart for the rest of the message, urging listeners to confirm their attendance at the event.
    When the message leaked out on the internet this week, Cartwright's bosses at The Simpsons had -- as Bart might say -- a cow. Although details of the actor's contract are not known, it is thought that the copyright of Bart's voice is owned by Twentieth Century Fox, part of News Corporation, parent company of The Australian, and cannot be used without permission.
    The show's executive producer, Al Jean, attempted to make light of the incident.
    ``The Simpsons does not, and never has, endorsed any religion, philosophy or system of beliefs any more profound than Butterfinger bars,'' he said.
    Cartwright, who earns an estimated $US400,000 ($620,000) an episode, was recently awarded Scientology's Patron Laureate Award after reportedly donating $US10 million to the group, founded in the 1950s by science-fiction writer L. Ron Hubbard.
    As an Operating Thetan VII -- and therefore an individual who can operate independently of her body, according to the movement's website -- she has attained the second-highest rank in the church.

    It is not the first time her association with Scientology has created headlines. Two years ago, it was reported she objected to a veiled joke in the show's script about Scientology -- it is thought that the offending line described Mormonism as ``the second-freakiest religion in America'' -- and that as a result the wording was changed.
    At the time, Cartwright's publicist said: ``Scientology was never mentioned, and to infer that it was is to try and make a story where there isn't one.''
    (...)

    In the 1970s, a series of FBI raids found that Scientologists had infiltrated and wiretapped the Internal Revenue Service and other government agencies. The organisation says that it has reformed itself.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 04.02.2009, 16:01


    http://futurezone.orf.at/stories/1502234/

    Die FuZo greift das Thema Kulturflatrate mal wieder auf.
    Zitat: Rund um die "Kultur-Flatrate" gibt es seit Jahren heftige Debatten. Gegner sprechen von einer kollektiven Enteignung der Rechteinhaber und warnen vor einer neuen Steuer. Befürworter sehen in der monatlichen Gebühr, deren Höhe zwischen einem und zehn Euro liegen könnte, die Möglichkeit, den Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz zu legalisieren und gleichzeitig den Urhebern ihren Anteil zu sichern.
    Diesmal gibt es ein Interview mit Volker Grassmuck (Medienwissenschaftler, Autor und Veranstalter der Konferenz Wizards of OS).

    Zitat: Grassmuck: Sei zehn Jahren wird versucht, den Tausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Filesharing-Netzwerken einzudämmen. Es wurden verschiedene Lösungen versucht, die alle inakzeptabel sind, weil sie in die Privatsphäre eingreifen, weil sie datenschutzrechtlich problematisch sind, und weil sie mit Strafverfolgungsmaßnahmen auf einer massenhaften Ebene arbeiten und damit das Rechtssystem missbrauchen.

    Das "Olivennes-Abkommen", das in Frankreich gerade zu einem Gesetz zu werden droht, will Leute, die wiederholt Urheberrechtsverletzungen begehen, sogar für ein Jahr komplett aus dem Internet ausschließen. Eine andere Lösung, die seit mehreren Jahren diskutiert wird, ist eben die "Kultur-Flatrate". Sie ist keine revolutionäre Neuerung, sondern knüpft an das bewährte System der Privatkopieschranke (Die Privatkopieschranke erlaubt es, Kopien von Werken für den privaten Gebrauch anzufertigen, Anm.) an und folgt dessen Logik. Was ohnehin passiert, und was nicht verhindert werden kann, muss zugelassen und vergütet werden. Nur so bekommen auch die Urheber ihren Anteil am Austausch. Zitat: Grassmuck: Die Einführung der "Kultur-Flatrate" ist bisher am Widerstand der Verwertungsindustrie gescheitert. Die Verwerter möchten Kontrolle über die Vermarktung von Werken haben. Ein ganz wichtiger Grund ist auch, dass sie kontrollieren möchten, wie viel von den Einnahmen tatsächlich an die Kreativen ausgezahlt wird. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass die bei der Online-Nutzung leer ausgehen. Mit einer "Kultur-Flatrate", die über eine kollektive Rechtewahrnehmung verwaltet würde, ginge das nicht. Da geht mindestens die Hälfte an die Kreativen und die andere Hälfte an die Verwerter. Die Kreativen bekommen von den Einnahmen für die Privatkopie ihren Anteil, und das wäre bei der "Kultur-Flatrate" auch so. Das möchte aber die Verwertungsindustrie nicht. Das ist der Hauptgrund für den massiven Widerstand. Zitat: Grassmuck: Es werden Zahlen zwischen einem und zehn Euro pro Nutzer und Monat diskutiert. Alle einigermaßen realistischen Berechnungen zeigen, dass es keine irrsinnige Summe braucht, um Kreative angemessen zu vergüten. Eingesammelt sollte das Geld naheliegenderweise beim Internet Service Provider (ISP) werden. Zitat: ORF.at: Kritiker meinen, dass von einer "Kultur-Flatrate" vor allem die Pornoindustrie profitieren würde, deren Produkte in Filesharing-Netzwerken stark nachgefragt werden.

    Grassmuck: Wenn Pornografie in Tauschbörsen hoch- und runtergeladen wird, wer sollte dann sagen, das ist nicht Teil unserer Kultur? Es ist sicherlich notwendig, den Jugendschutz in geeigneter Form sicherzustellen. Für die Vergütung spielt das aber keine Rolle. Ein eher dümmlicher Kritikpunkt. Ich finde zwar nicht, dass Pornos besonders kulturell sind, aber Urheberrecht ist drauf und wenn sie gesaugt werden, dann haben Pornoher- und -darstellerInnen genauso ein Recht auf Vergütung wie die RIAA.

    Auch zu technischen Fragen, wie zB wie weiß man, was runtergeladen wird, ohne die Privatsphäre zu verletzen, wie verhinder ich, dass Künstler dauernd ihre eigenen Lieder saugen etc. gibt es antworten, die ich hier nicht wiedergeben will. Es ist klar, dass all diese Probleme technisch lösbar sind, aber zunächst muss einmal eine Akzeptanz auch auf höheren Ebenen (sprich Politik und Industrie, Gleichheitssatz olé) hergestellt werden - die durchschnittlichen Internetnutzer sind, da bin ich mir sicher, sowieso dafür.

    Zitat: Es wird sicherlich Leute treffen, die überhaupt keine Tauschbörsen nutzen. Die haben aber einen indirekten Vorteil. Durch eine "Kultur-Flatrate" würde das Angebot an Musik reichhaltiger werden. [...] Es bleibt natürlich immer noch ein Rest an Leuten, die diese Inhalte überhaupt nicht nutzen. Aber dieser Rest ist jeder Pauschale inhärent. Da kann man dann wohl nichts machen, aber bei einem Betrag von sagen wir mal unter 3€ pro Breitbandanschluss ist das ruhigen Gewissens vertretbar. (Breitbandanschlüssen haben bedürftige Personen normalerweise nicht.)

    Zitat: ORF.at: Die Unterhaltungsindustrie lehnt eine verpflichtende "Kultur-Flatrate" ab. Sie warnt vor der Kannibalisierung bestehender Angebote.

    Grassmuck: Wenn diese Logik stimmen würde, hätte es den Apple iTunes Store nie gegeben. Online-Tauschbörsen gibt es seit 1999. Der iTunes Store ist erst vier Jahre später entstanden und ist heute das Vorzeigemodell für einen funktionierenden kommerziellen Download-Betrieb. Die Tauschbörsennutzung findet ohnehin statt. Alle Versuche, sie zurückzudrängen, sind gescheitert. Der Wechsel, der hier stattfinden soll, ist der von einer Tauschbörsennutzung ohne Vergütung hin zu einer Tauschbörsennutzung mit Vergütung.

    Tauschbörsen würden so auch zu einem Markt, und die Verwerter hätten Anreize, ihre Angebote zu bewerben, damit sie häufiger heruntergeladen werden und damit einen größeren Anteil aus der Ausschüttung der Gelder bekommen. Davon abgesehen, weisen viele Indizien darauf hin, dass es auch weiterhin kommerzielle Download-Angebote geben wird, von anderen kommerziellen Nutzungsformen einmal ganz abgesehen. Zitat: Grassmuck: Auf der Isle of Man wird derzeit an einem solchen Modell gearbeitet. Das könnte noch in diesem Jahr realisiert werden. Wenn das Eis erst einmal gebrochen ist und erkannt wird, dass Geld dabei herauskommt, dann könnte es ganz schnell gehen. Diskutiert wird die "Kultur-Flatrate" ohnehin schon überall. Der Druck ist da.
    Isle of Man! Da sitzen allerdings sicher keine großen Plattenfirmen. Die sind natürlich die, die am meisten verlieren. Einerseits wie schon weiter oben von Grassmuck erklärt, andrerseits auch dadurch, dass so unbekannte KünstlerInnen (wie es in eingeschränkten Maß ja jetzt schon der Fall ist dank Youtube und Co) auch kommerzielle Erfolge feiern könnten, ohne dass sie einen Plattenvertrag haben - oder brauchen.

    PS: Das erinnert mich an diesen Userfriendly.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.02.2009, 11:31


    http://futurezone.orf.at/stories/1502311/

    Wie sagt man so schön im Englischen "to pull a fast one"?

    Zitat: Die Präsidentenkonferenz des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit den Stimmen der beiden großen Fraktionen festgelegt, dass der umstrittene "Medina-Report" Anfäng März im Plenum zur Abstimmung gestellt wird. Der Bericht wurde von dem sozialdemokratischen spanischen EU-Abgeordneten Manuel Medina Ortega für den Rechtsausschuss des Parlaments erstellt. Zitat: Geschehen soll das ohne Diskussion im Plenum und ohne die Möglichkeit von Abänderungsanträgen durch die Parlamentarier, beschloss das Gremium Zitat: Interessanterweise enthält der Medina-Bericht, der offenbar von Beginn an den Segen sowohl der Konservativen wie der Sozialdemokraten hatte, exakt wieder jene Passagen aus dem Telekompaket, die das Parlament mit jeweils großen Mehrheiten gestrichen bzw. abgeändert hatte. Demokratie bei der Arbeit... Zitat: Die Formel der verpflichtenden "Kooperation" von Internet-Providern mit den Rechteinhabern - also der Medienindustrie - findet sich da ebenso wieder wie eine Passage, die eine Filterung der Netzinhalte durch den Zugangsanbieter vorraussetzt.

    Die Aufforderung an die EU, das Instrumentarium bereitzustellen, mit dem sich Originale von Raubkopien unterscheiden ließen, impliziert eine Filterung des Verkehrs. Zitat: Zwar ist der Medina-Bericht nicht bindend, sondern stellt eine Empfehlung dar, doch würde das Parlament bei Verabschiedung in unveränderter Form dem Ministerrat Vorgangsweisen empfehlen, die jenen im Telekompaket derzeit enthaltenen widersprechen. O. Karas (ÖVP) und H. Swoboda (SPÖ) haben sich bis jetzt gegen solche Maßnahmen ausgesprochen, sich dazu aber laut Fuzo konkret noch nicht geäußert. E. Lichtenberger (Grüne) ist dezidiert dagegen.

    Und noch eine alte Bekannte mischt hier wieder mit:
    Zitat: Nicht ganz überraschend ist Jannely Fourtou, die Ehefrau des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden des französischen Medienkonzerns Vivendi, Jean-Rene Fourtou, Mitverfasserin des Berichts. Zitat: "Kooperation" bedeutet in diesem Zusammenhang übrigens nie "Kooperation der Provider auf Anordnung eines Gerichts", sondern stets "Kooperation der Provider nach Aufforderung durch die Rechteinhaber" oder ein ihnen nahestehendes Gremium.

    Hinsichtlich Software- Patente ist das ganze ja schon mal gut ausgegangen:
    Zitat: Nach 30 Monaten war den Parlamentariern der Geduldsfaden schließlich gerissen, und die Versuche der Elektronikindustrie, ihre Partikularinteressen zuungunsten von Programmierern und mittelständischen Unternehmen auszudehnen, wurden mit einem Beschluss aller vier Fraktionen abgeschmettert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.02.2009, 16:19


    Der Erfinder der Massenabmahnungen (laut c't) muss in den Knast wegen vollendeten Betruges an der TAZ, schreibt der Standard.

    Zitat: Der Münchener Anwalt Gravenreuth hatte die deutsche Tageszeitung "taz" wegen "einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird". Im Artikel zur Verurteilung steht weiter: "Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen. Zitat: Danach verlor von Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde, dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist. Zitat: Nachdem bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies die taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten. Zitat: Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt Die Unschuldsvermutung gilt hier wirklich nicht, denn das Urteil ist rechtskräftig.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.02.2009, 09:42


    http://futurezone.orf.at/stories/1502466/

    Ein Interview mit dem Chef des Boltzmann Institut für Menschenrechte, in dessen Habilkommission ich gesessen bin. Es geht primär um die Vorratsdatenspeicherung, aber ein Teil hat mit Copyright und P2P zu tun:

    Zitat: ORF.at: Der Salzburger Richter und Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer hat nach dem EuGH-Urteil darauf hingewiesen, dass auch die Medienindustrie großes Interesse hat, auf die gespeicherten Verkehrsdaten zuzugreifen, um Filesharer einfacher jagen zu können. Entsprechende Passagen im heimischen Urheberrecht sowie ein umstrittenes OGH-Urteil könnten der Medienindustrie demnach den Zugriff auf die Daten ermöglichen.

    Tretter: Die Richtlinie ist hier ein wenig kryptisch. Sie ist sicherlich aus dem Kontext entstanden, dass verbesserte Möglichkeiten zur Aufdeckung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus zur Verfügung stehen sollen. An manchen Stellen der Richtlinie wird aber nur von "schweren Straftaten" gesprochen, so dass es einen gewissen Spielraum geben könnte zu sagen, dass sie auch auf Straftaten anzuwenden wäre, die nicht im Kontext terroristischer Verbrechen oder der organisierten Kriminalität stehen. Aus der Entstehungsgeschichte lässt sich meiner Ansicht nach aber klar ableiten, dass die Richtlinie zum Zweck der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität erstellt wurde. So soll es auch bleiben.

    Es ist ein grundrechtlich hochsensibler Kontext. Hier müssen wir darauf achten, dass nicht unverhältnismäßig vorgegangen wird. Das Problem besteht darin, dass man nicht im Vorhinein sagen kann, dass nicht nur Daten gespeichert werden sollen, die sich ausschließlich auf Personen beziehen, die vielleicht terroristische Straftaten begehen könnten. Dazu bedürfte es konkreter Verdachtsmomente, rechtliche Möglichkeiten dazu existieren bereits. Die Richtlinie intendiert vielmehr, dass individuelle Daten völlig verdachtsunabhängig, eben "auf Vorrat", gespeichert werden sollen, damit im Bedarfsfall - wenn etwa ein Terrorakt gesetzt wird - auf sie zugegriffen werden kann. Dann sind aber Barrieren in die Gesetze einzubauen, in denen genau ausgeführt wird, wer unter welchen Umständen auf welche Daten zugreifen darf, welche Kontrollen eingezogen und welche Rechtswege eröffnet werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 16.02.2009, 08:52


    http://futurezone.orf.at/stories/1502600/

    Vorne weg, ich bin kein Applefanboy und habe mich weder mit dem Iphone noch mit der Rechtslage dazu in den USA beschäftigt, drum einfach nur copy paste von der fuzo.

    Zitat: In einer Eingabe an das US-Copyright-Office stemmt sich Apple vehement dagegen, das Umgehen der technologischen Schutzmaßnahmen für das iPhone von den Bestimmungen des US-Digital-Millenium-Copyright-Acts (DMCA) auszunehmen. Eine solche Ausnahmeregelung würde zu Urheberrechtsverletzungen führen und das Vertrauensverhältnis zwischen Apple und seinen Kunden stören, hieß es in dem vergangene Woche veröffentlichten Apple-Papier.

    Gefordert wurde die Legalisierung der iPhone-"Jailbreaks" von der US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF). Die Ausnahmeregelung solle es iPhone-Besitzern erlauben, ihre Geräte mit Programmen zu bestücken, die nicht in Apples App Store angeboten werden, so die US-Bürgerrechtler in einem vergangenen Dezember beim US-Copyright-Office eingereichten Antrag. Zitat: Der iPhone-Hersteller sieht in der Forderung der Bürcherrechtler auch einen Angriff auf sein Geschäftsmodell. Die vom Unternehmen integrierten technischen Schutzmaßnahmen hätten ein funktionierendes Ökosystem rund um das iPhone erst ermöglicht. Im iPhone-App-Store seien über 15.000 Applikationen erhältlich, die mehr als 500 Millionen Mal heruntergeladen wurden. Zitat: Das Herumbasteln an Geräten sei Grundlage für zahlreiche Innovationen und sollte von gesetzlichen Regelungen nicht eingeschränkt werden.

    Der DMCA schiebt der Umgehung technologischer Schutzmaßnahmen in den USA einen gesetzlichen Riegel vor. Das US-Copyright-Office in der Library of Congress entscheidet alle drei Jahre über Ausnahmeregelungen. Das nächste Mal steht eine solche Entscheidung im Herbst 2009 an.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 16.02.2009, 09:08


    Weiter oben habe ich ja schon über die neuesten Bestrebungen zur Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen berichtet.

    Jetzt ist das ganze mal durch den Rechtsausschuss, wie die FuZo schreibt:
    http://futurezone.orf.at/stories/1502498/

    Zitat: Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag dafür gestimmt, die Schutzfristen für Tonaufzeichnungen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Er entspricht damit weitestgehend den Wünschen der Medienindustrie. Zitat: Über den Bericht, der von dem Iren Brian Crowley verantwortet wird, der wiederum der rechtskonservativen Fraktion Europa der Nationen (UEN) angehört, wird das EU-Parlament am 2. März in Straßburg abstimmen. Geändert werden soll die Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte. Zitat: Die Kommission soll drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und danach alle vier Jahre untersuchen, ob die Verlängerung der Schutzfristen auch tatsächlich "die soziale Situation der Künstler" verbessert habe, wie es in einer Mitteilung des Parlaments vom Donnerstag hieß. Und wenn nicht, nehmen sie es sicher wieder zurück (zur Situation der Künstler steht eh schon was im obigen Post dazu), aber: Zitat: Der Ausschuss hat demnach den ursprünglichen Entwurf des Berichts leicht abgewandelt, so dass Medienkonzerne nicht aus bereits geschlossenen Verträgen noch im Nachhinein Geld abziehen können. Einen weiteren Kompromiss stellt die Einrichtung eines Fonds für Livemusiker dar, der von den Rechteverwertungsgesellschaften verwaltet werden soll. Der Fonds soll von den Produzenten finanziert werden, die zu diesem Zweck mindestens 20 Prozent der durch die Schutzfristenausdehnung erhaltenen Mittel in ihn einzahlen sollen. Zitat: Inwieweit die Künstler selbst von der Verlängerung der Schutzfristen profitieren, ist in der Branche stark umstritten. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen um 45 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne umgeleitet, hieß es in einer Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.
    Würde es wirklich um die Künstler gehen, wäre wohl eine Frist von sagen wir mal 50 Jahre (ist ja die aktuelle) oder 20 Jahre nach dem Tod des Künstlers (Erwachsenwerden allfälliger minderjähriger Erben), was früher eintritt, logisch. Da es so eine Grenze nicht gibt, ist klar wes Kind das Ganze ist. Aber das wussten wir ja schon vorher.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 25.02.2009, 10:48


    http://futurezone.orf.at/stories/1502858/

    Die ISPA beweist sich als Bollwerk gegen die deutsche Abmahnwelle, die zu uns hereinzurollen droht:

    Zitat: In einer Aussendung vom Dienstag hat der Verband der Österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass die Herausgabe von Nutzerdaten an Private auf Grundlage von Paragraf 87b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes möglicherweise gegen EU-Recht verstoße. Die Provider brauchten solche Anfragen nicht zu beauskunften, so die ISPA.

    Eine OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 in dieser Sache liege derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung, der eine Vorabentscheidung in solchen Fällen treffen müsse. Daher gebe es derzeit keine klare Rechtslage für eine rechtskonforme Beauskunftung.
    Zitat: Konkret warnt der Verband vor dem Ansinnen einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die für das deutsche Unternehmen DigiProtect arbeite und Auskunftsbegehren versende. Dabei drohe die Kanzlei bei den Providern auch damit, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht würden. DigiProtect gehe es darum, die Nutzer systematisch abzumahnen, so die ISPA, man wolle sich damit nicht gemein machen.

    Hier gibt's die Verhaltensrichtlinien der ISPA, wo das ganze nochmals etwas ausführlicher dargestellt wird. (Unterstes pdf)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.02.2009, 11:58


    In Frankreich wird weiter an der HADOPI gebastelt, die auf Zuruf der Rechteinhaber aus der Medienindustrie Warnungen an mutmaßliche Filesharer verschickt und diesen beim dritten Mal schlicht den Internet-Anschluss bis zu einem Jahr lang sperrt - ohne richterliche Kontrolle versteht sich. Laut FuZo wird das Gesetz 4 - 10 März im Parlament verhandelt.

    Gleichzeitig, obwohl die Medienindustrie wegen dem Tsunami an Urheberrechtsverbrechen völlig darniederliegt und geradezu aus Notwehr solche - rechtsstaatlich eher bedenklichen - Gegenmaßnahmen mittels dezentem Lobbyings durchsetzen muss, wird bekannt, dass im Jahr 2008 6,8% mehr Menschen in französische Kinos gegangen sind, als im Jahr davor. Ein neuer Rekordwert.

    Zitat: Insgesamt konterkariere die Studie die wiederholt vorgetragenen Beschwerden der französischen Medienindustrie über die negativen Auswirkungen des Filesharings auf ihre Umsätze, so "Liberation". berichtet die FuZo dazu.

    Das Original (http://www.ecrans.fr/En-France-le-cinema-survit-a-la,6491.html) konnte ich mangels Französisch- Kenntnisse nicht lesen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.02.2009, 17:36


    http://futurezone.orf.at/stories/1502951/

    Die Wirtschaftskrise macht auch vor der RIAA nicht halt.

    Zitat: Die Recording Industry Association of America (RIAA) plant offenbar einen massiven Jobabbau. Nach Informationen, die dem US-Branchenblog Hypebot vorliegen, sollen in nächste Woche mehrere Dutzend Mitarbeiter gekündigt werden. Die RIAA in seiner jetzigen Form werde möglicherweise schon am Dienstag Geschichte sein, zitiert Hypebot aus einem E-Mail eines Informanten, in dem von einem "Blutbad" bei dem Lobbyistenverband die Rede ist.

    Die RIAA bestätigt das, nennt aber keine konkreten Zahlen.

    Zitat: Laut bisher unbestätigten Informationen soll es bei der RIAA zu massiven Budgetkürzungen kommen. Auch ein Zusammengehen mit dem europäischen Pendant des Lobbyistenverbandes, der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), wird kolportiert.

    Die RIAA hatte vor rund zwei Monaten bekanntgegeben, dass sie ihre seit 2003 andauernde Klagewelle gegen Internet-Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Files im Netz tauschen, eingestellt habe.

    Außerdem gibt Amazon klein bei, und die Verleger dürfen entscheiden, ob Kindle 2 ihre Bücher vorlesen darf.

    Und jetzt zum wahren Höhepunkt des heutigen Post:

    Und auch Sarkozy, Förderer (und Forderer) der HADOPI nimmt es mit dem Urheberrecht nicht so genau, bzw zumindest seine Partei UMP:

    Zitat: Die US-Band MGMT hat die Partei des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, UMP, wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt. Weil die UMP den Track "Kids" bei einem Parteitag und in zwei Online-Videos ohne Erlaubnis der Band verwendete, verlange MGMT nun Schadenersatz, berichtete die BBC. Zitat: Die Partei räumte die missbräuchliche Verwendung des Songs ein und bot der Band einen symbolischen Schadenersatz von einem Euro an. Die französische Anwältin des US-Duos wies das Angebot der französischen Konversativen als "beleidigend" zurück. Es lasse jeglichen Respekt gegenüber den Künstlern vermissen, zitierte die BBC die Anwältin: "Wir haben es mit einer Urheberrechtsverletzung zu tun."

    Ein Parteitag, 2 Onlinevideos?
    3 Verletzungen, ein Jahr Internetsperre für die UMP.

    Es ist an der Zeit für etwas eigene Medizin. Oder sind wir etwa gleicher?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 02.03.2009, 12:27


    Franz Schmidbauer, ein Richter aus Salzburg dessen Meinung zum hiesigen Thema ich sehr schätze, gibt der fuzo ein Interview.

    http://futurezone.orf.at/stories/1502953/
    Inhaltlich bietet das Interview für aufmerksame Leser meines Blogs zu dem Thema nicht viel Neues.

    Zitat: ORF.at: Die Unterhaltungsindustrie beziffert den ihr durch The Pirate Bay entstandenen Schaden mit mehr als zehn Millionen Euro und setzt ihre Schadenersatzforderungen de facto mit entgangenen Musikverkäufen gleich. Sind solche Berechnungen Ihrer Meinung nach seriös?

    Schmidbauer: Diese Berechnungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Solche Summen dienen auch der Einschüchterung. Je höher der Streitwert, desto teurer ist der Prozess, da die Prozesskosten in vielen Fällen auf Basis des Streitwerts errechnet werden. Das führt auch dazu, dass sich manche Leute den Rechtsstreit gar nicht mehr leisten können.

    Was den Schaden an sich betrifft, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Inhalte immer schon kopiert wurden. Musik wurde auch früher nicht nur gekauft, sondern vor allem auf Kassetten aufgenommen oder auf CDs gebrannt. Als Privatkopie war das auch immer legal. Das ist heute nicht anders. Dazu kommt, dass das Medienangebot für Jugendliche heute viel größer ist. Jugendliche beschäftigen sich mit dem Internet, Computerspielen und Handys und geben dafür auch sehr viel Geld aus, so dass für Musik nicht mehr viel übrig bleibt.

    Neben dem Medienbudget der Jugendlichen gibt es aber auch weitere Gründe für den Rückgang des Musikverkaufs. Etwa das unattraktive Angebot und die Probleme, die sich aus dem Kopierschutz ergeben. Ich habe in meinem Aufsatz versucht, die möglichen Gründe für den Rückgang umfassend darzustellen und auch die positiven Seiten der Tauschbörsen aufzuzeigen. Da wird dann sehr schnell deutlich, dass die Gleichung "Download ist gleich entgangener CD-Verkauf" blanker Nonsens ist und nicht einmal ansatzweise stimmt.
    Zitat: ORF.at: Auf der Website zur Aktion "Ideen sind etwas wert", die von österreichischen Musik- und Filmwirtschaftsverbänden betrieben wird und seit einigen Jahren Schulen Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht anbietet, wird die Sängerin Christina Stürmer mit dem Satz "Illegaler Download ist Diebstahl" zitiert. Wie beurteilen Sie als Richter so eine Aussage?

    Schmidbauer: Juristisch gesehen ist das Unsinn. Es wird von der Musikindustrie immer wieder versucht, eine Vervielfältigung eines Musikstückes als illegal zu brandmarken. Letztendlich ist ja der "illegale Download", der meiner Meinung nach nicht illegal ist (siehe Begründung im Aufsatz), nichts anderes als das Aufnehmen vom Radio. Der Download darf allerdings nur zu privaten Zwecken erfolgen und nicht zum Zweck einer neuerlichen Veröffentlichung.

    Bei den Tauschbörsen gibt es allerdings das Problem, dass die Musik meist gleichzeitig wieder angeboten wird. Da komme ich in den Bereich, wo es gefährlich wird. Da geht es um die Freigabe des öffentlichen Ordners für Musik im Internet - der Upload ist illegal und nach dem österreichischen bestehenden österreichischen Urheberrecht eindeutig strafbar. Darüber wird auch nicht gestritten.

    Ein solcher Vervielfältigungsvorgang kann aber auch dann, wenn er nach dem Gesetz nicht zulässig ist, niemals als Diebstahl angesehen werden, weil nichts weggenommen wird. Ein Diebstahl ist laut Strafgesetz "die Wegnahme einer beweglichen Sache, mit dem Vorsatz, sich zu bereichern". Beim Download von Musik wird niemanden etwas weggenommen, da das kopierte Musikstück ja weiterhin verfügbar ist. Begriffe wie "Diebstahl geistigen Eigentums" oder "Raubkopie" sind psychologische Kunstgriffe, um Tauschbörsennutzer in den Bereich der schweren Kriminalität zu hieven. Im nächsten Satz wird das dann meist noch mit Kinderpornografie und organisiertem Verbrechen in Verbindung gebracht. Auf diesem Niveau kann man nicht mehr diskutieren.
    Zitat: ORF.at: Die Nutzungsrechte der Konsumenten an urheberrechtlich geschützten Inhalten wurden in den vergangenen Jahren zunehmend eingeschränkt.

    Schmidbauer: Die Einschränkungen betreffen vor allem die Privatkopie. Zwar dürfen Musik, Fillme und andere Inhalte für private Zwecken immer noch kopiert werden, dabei darf jedoch kein Kopierschutz umgangen werden. Mit diesem Verbot, das im Paragraf 90c Urheberrechtsgesetz geregelt wurde, und der Tendenz der Medienindustrie Kopierschutz zu forcieren, wurde de facto die Privatkopie in gewissen Bereichen abgeschafft. Das ist sowohl bei Musik und Filmen als auch bei Computerspielen ein Problem.

    Nehmen wir zum Beispiel Blu-ray-Discs, wo der Kopierschutz das Abspielen der Filme so erschwert, dass der Konsument letztlich frustriert davon die Finger lässt. Ich habe das ausprobiert und habe so lange Probleme gehabt, bis ich ein Crack-Tool verwendet habe. Erst dann konnte ich den Film am PC abspielen. Es ging mir nicht ums Kopieren, ich wollten die Blu-ray-Disc nur abspielen können, und genau das hat aufgrund des unsinnigen HDCP-Kopierschutzes, der zudem jede Menge Ressourcen verschlingt, nicht funktioniert.
    Na, ich hoffe das ist schon verjährt.
    Zitat: ORF.at: Ist bei solchen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu den Delikten noch gegeben?

    Schmidbauer: Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen im Hinblick auf den gewünschten Erfolg - der Begriff stammt aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - ist spätestens seit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Gleichgewicht geraten. Diese hat zu einem Paradigemenwechsel geführt. Davor war es einfach undenkbar, dass ohne Vorliegen eines schweren Deliktes in einem solchen Ausmaß in die Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz aller eingegriffen wird.
    Zitat: Eine Lösung, die ich persönlich für gut halte, ist die Flatrate, bei der auf Internet-Zugänge, sei es volumensabhängig oder pauschal - eine Abgabe aufgeschlagen wird. Man müsste nur darauf achten, dass das Geld bei den Kreativen landet und nicht bei der Medienindustrie versickert. Selbst wenn ein Polizeistaat geschaffen würde, könnte das Kopieren nicht völlig verhindert werden. Dazu gibt es mittlerweile zu viele Möglichkeiten. Die Urheberrechtsindustrie wird im Kampf um ihre Pfründe immer hinterherzockeln und all die Maßnahmen, die Freiheiten und Grundrechte einschränken, werden letztlich nicht den gewünschten Effekt bringen. Diese Einschränkungen sind aber eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie und deswegen muss man diesen Bestrebungen entschieden entgegen treten.
    Hier der neueste Aufsatz von Schmidbauer zum Thema:
    http://www.internet4jurists.at/news/aktuell97.htm



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.03.2009, 09:16


    Die Buchhändler und die Musikindustrie marschieren gemeinsam. Nein, dieser Post ist keine Satire.

    http://futurezone.orf.at/stories/1503256/

    Zitat: Zur Einführung der elektronischen Bücher hat der deutsche Buchhandel dann auch gleich massenhaft Klagen gegen User angekündigt, die unlizenzierte E-Books herunterladen. "Wir werden in aller Schärfe gegen den illegalen Download, gegen den Diebstahl im Internet, vorgehen" und "die Gerichte mit Tausenden von Verfahren beschäftigen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse. "Die Politik zwingt uns zu diesem Schritt." Sie neige zur Bagatellisierung dieses "organisierten Verbrechens". Projekt Gutenberg sollte man überhaupt sofort zusperren. Aber gegen Googlebooks trauen sie sich nicht vorzugehen, traue ich mich zu wetten. Zitat: Um die Internet-Nutzer, die sich strafbar machen, ausfindig zu machen, solle "der Auskunftsanspruch auf den konkreten Namen des illegalen Down- oder Uploaders" genutzt werden, sagte Skipis. Aha. Und wer weiß den konkreten Namen des illegalen Down(!)loaders? Der Provider kaum, der weiß bestenfalls, auf wen der Anschluss läuft. Und sonst weiß es wohl auch keiner. (Download in Österreich ist, wenn er ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt, nicht mit Upload verbunden ist und nicht direkt einen Kopierschutz umgeht, (noch) legal.)
    Zitat: Bevor ein Strafverfahren eingeleitet wird, solle der Nutzer ein oder zwei Verwarnungen per E-Mail erhalten. Wenn er dann immer noch Bücher unlizenziert aus dem Internet herunterlade, bleibe nur die Klage. "Provider verweigern sich der Zusammenarbeit, und die Politik handelt nicht." Effektiv sei auch die Sperre des Internet-Zugangs für einen bestimmten Zeitraum. Tja, hier gibt es schon neue Fans von HADOPI, Three Strikes und wie sie alle heißen.

    Es gibt schon konkrete Aufrufe, den Bücherhandel allgemein oder wenigstens die neue Online- Plattform Libreka zu boykottieren. Momentan schließe ich mich dem noch nicht an, ich vertraue noch darauf, dass Vernunft einkehrt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.03.2009, 16:14


    Schon öfter wurde hier über die Bestrebungen, die Schutzfrist für Tonaufnahmen zu verlängern, berichtet.
    Jetzt erhebt sich eine Gegenstimme.

    http://futurezone.orf.at/stories/1503275/

    Zitat: Eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 95 Jahre würde der europäischen Kultur und Wirtschaft schaden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung zahlreicher Experten aus verschiedenen Universitäten in der EU.

    Eine Verlängerung der Schutzfrist käme den Aktionären der vier großen Musikkonzerne zugute, die den Großteil der Rechte an den Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren halten. Die europäische Öffentlichkeit würde die Verlängerung mehr als eine Milliarde Euro kosten. Zitat: Die Schutzfrist für Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren würde nach der derzeitigen Regelung demnächst auslaufen. Davon wären unter anderem frühe Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones betroffen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt oder auf CD angeboten werden.

    Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen. Was machen unsere Politiker? Die FuZo hat nachgefragt: Zitat: Von den österreichischen EU-Parlamentariern werden voraussichtlich die Abgeordneten der ÖVP für eine Verlängerung der Schutzfrist stimmen, hieß es im Jänner aus dem Büro von ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas. Die Europaparlamentarier der SPÖ und der Grünen teilten ORF.at mit, dass sie der Ausweitung der Schutzrechte nicht zustimmen wollen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 25.03.2009, 13:18


    http://www.gamespot.com/news/6206551.html?tag=latestheadlines;title;5

    Ein Spieleproduzent, der ja eigentlich für DRM sein müsste, ist laut artikuliert dagegen. Und er hat sogar gute Argumente.

    Ron Carmel, dessen bis dato unbekannte Firma 2D Boy letztes Jahr den Überraschungshit World of Goo herausbrachte, sagte bei der GDC dazu:

    Zitat: Don't bother with DRM--it's a waste of time. You just end up giving the DRM provider money. Anything that is of interest gets cracked, and the cracked version ends up having a better user experience than the legit version because you don't have to input in some 32-character serial number



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 30.03.2009, 16:11


    Vorläufig scheitert eine Schutzfristverlängerung an der Uneinigkeit in GB, ob 70 oder 95 Jahre besser wären. Wenn sie sich lang genug nicht entscheiden können und der Schutz ausläuft, wär das net schlecht! :mrgreen:

    http://futurezone.orf.at/stories/1503654/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 02.04.2009, 09:33


    Die Nachrichten zum Thema Schutzfristverlängerung von Tonaufnahmen überschlagen sich derzeit. Eine Gruppe von 10 Staaten - und Österreich ist da dabei! - hat einen Beschluss im Coreper verhindert. :mrgreen:

    http://futurezone.orf.at/stories/1503764/

    Wollen wir hoffen, dass der nächste Anlauf, sofern es einen gibt, genauso in die Hosen geht, dann ist das Thema Geschichte! :)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 02.04.2009, 09:47


    Der Keim des Widerstandes wird genährt! So oder etwas anders könnte man das nennen, was gerade zwischen dem einen Quasi-Monopolitsen Google und dem anderen Quasi-Monopolitsen Verwertungsgesellschaft abläuft.

    Diese beiden konnten sich nämlich auf keinen neuen Nutzungsvertrag einigen, weshalb deutsche und britische Nutzer ab sofort keine Musikvideos mehr sehen dürfen (länderspezifische Sperre).

    Die AKM will sich da jetzt auch einmischen.

    http://futurezone.orf.at/stories/1503757/

    Ich kann nur sagen: Endlich finden die Verwertungsgesellschaften einen ebenbürtigen, wenn nicht sogar einen mächtigeren Gegner vor!

    Bitte mich richtig zu verstehen: Ich finde Monopole/Kartelle nicht gut, aber hin und wieder kann man diesen doch positive Eindrücke abgewinnen!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 03.04.2009, 10:11


    Und Frankreich schlägt stellvertretend für die Verwertungsgesellschaften zurück. Wenn man schon nicht den Monopolisten erfolgreich abknöpfen kann, so trenne ich einfach die Nutzer vom Netz, dann hat der Konkurrenzmonopolist auch keine Nutzer mehr.

    Gestern wurde in der französischen Nationalversammlung das "Loi HADOPI" verabschiedet. Das ermöglicht die Internetsperre nach drei Warnungen durch eine Behörde. Die ersten beiden Warnungen müssen den Vorwurf des Vergehens nicht beinhalten, mit der dritten erfolgt die Sperre.

    Wettlauf zum Stichtag 21. April: Verhindern könnte diese Geschichte nur das EU Parlament in seiner zweiten Lesung an diesem Tage zum Telekompaket. Kommt der Zusatz hinein, dass eine Sperre nur durch Richter zulässig ist, wäre die Behörde HADOPI falsch zusammengesetzt. Ein Abänderungsvorschlag motiviert durch Frankreich in der Richtung, dass eine "Behörde" ausreicht, liegt vor. Jetzt ist die Frage, wer das bessere Lobbying hat: Die Internetnutzer oder die Verwerungsgesellschaften unterstützt von Frankreich? Die Antwort ist suggeriert, die Frage ist nur, ob das Parlament mal wieder zum David wird, der den Goliath ärgert!

    http://futurezone.orf.at/stories/1503778/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.04.2009, 12:01


    Kamila und ich waren ja letzte Woche beim Forum Junger RechtshistorikerInnen in Firenze, daher konnte ich nicht selber berichten.

    Da aber einige sehr wichtige Dinge in der letzten Woche passiert sind, nochmals vielen Dank Harald, dass du darüber berichtet hast.

    Ich erlaube mir noch hinzuzufügen, dass die HADOPI noch nicht 100% sicher ist, auch ungeachtet des EU- Parlaments. Das ganze hat mit dem französischen Legislativsystem zu tun und ist eher kompliziert, ich check's selber auch nicht. Für uns außerhalb Frankreichs zählt primär das Ergebnis, aber da kann ev. doch noch was passieren.

    Übrigens wollten einige UMP Mandatare statt Kappen vom Netz Geldstrafen.

    Wichtig ist meines Erachtens auch das noch:

    Zitat: Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer soll nach einer Selbstverpflichtung der Branche der Kopierschutz für Filme und Musik abgeschafft werden. Dieser Kopierschutz gilt allerdings selbst in der Medienindustrie als gescheitert. Es ist ja schon lächerlich, wie weit man einem einzelnen Industriezweig entgegenkommt, da wird ja die Autoindustrie neidig (und das kann man in Zeiten der Krise immerhin noch begründen, während die Medienindustrie einfach den Zug der Zeit ignoriert), also gut, dass auch sie endlich einmal dem Rest der Welt entgegen kommen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.04.2009, 14:29


    Wie der Standard schreibt, ist jetzt ein Fox News Journalist gefeuert worden, weil er eine Work Print Kopie von X Men Origins: Wolvie gesaugt hat, um darüber zu berichten.
    Die Pointe dahinter ist, der konservative Sender gehört genauso wie das Filmstudio Murdochs News Corp.

    All das wäre ja noch keinen Bericht wert, geradezu lächerlich ist aber, mit was für einem Aufwand versucht wird, den "Leaker" zu finden.
    Wohlgemerkt, so eine Work Print Kopie ist nur der Rohschnitt, es fehlen Special Effects und laut manchen Standardpostern sogar der Sound.

    Abgesehen von dem Weltuntergang, den das Studio herbeiredet wegen den bösen Raubmordkinderschänderkopierterroristen, weil jetzt wo es das im Netz gibt, schaut keiner den Film an, beschlagnahmt das FBI gleich ein ganzes Rechnerzentrum, wo jede Menge Firmen dranhängen, die nix damit zu tun haben.
    Zero tolerance

    Jessas Na hat folgendes geschrieben: Diese Raubmordkindschänderkopierterroristen habens doch eh alle verdient. Die spielen alle Killerspiele. Tickende Zeitbomben sind das!
    macindd hat folgendes geschrieben: Ferdinand Morawetz vom VAP
    hat sich bei einer Podiumsdiskussion im Februar in Salzburg "ein bisschen" versprochen: Er hat von einem Kinobetreiber erzählt, der ihn angeblich angerufen und gesagt hätte, dass er einen bestimmten Film nicht zeigen werde. Er habe diesen illegal heruntergeladen und festgestellt, dass er es nicht wert sei, gezeigt zu werden. Morawetz hat das als Beispiel dafür genommen, *wie schädlich Raubkopien seien*(!)

    Tja, weniger Scheisse produzieren, dann schauts vielleicht auch wer.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.04.2009, 08:42


    Unter der Schlagzeile "Das Internet im Würgegriff der Medienindustrie" schreibt der Standard was zum Thema, was mir erstens sehr gefällt und wo zweitens Sachen drin stehen, die ich noch nicht wusste (und daher nicht gepostet habe).

    Zitat: Anstatt private Personen einzeln klagen zu müssen, sollen Änderungen an der Rechtslage den Austausch geschützter Inhalte verhindern.

    Ein neues Gesetz in Schweden, dem Heimatland der größten Bittorrent-Webseite der Welt The Pirate Bay, zeigt erste massive Auswirkungen auf das Nutzerverhalten im World Wide Web, berichtet die BBC. Das Gesetz basiert auf der Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) der Europäischen Union und erlaubt es Urheberechtsinhabern über eine richterliche Verfügung bei Internet Service Providern (ISP) die Herausgabe von Nutzerdaten von Usern zu erzwingen, die Dateien austauschen.

    Eine Studie der Statistik Schweden besagt, dass bereits 8 Prozent der gesamten Bevölkerung Peer-to-Peer-Netzwerke benutzen. Die Erlassung des neuen Gesetzes hat laut einer Statistik des Unternehmens Netnod bewirkt, dass am selben Tag noch der Datenverkehr um ein Drittel eingebrochen ist.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.04.2009, 17:59


    http://futurezone.orf.at/stories/1503864/

    Zitat: Am Montag hat das Büro des obersten US-Handelsdelegierten (USTR) - der ranghöchste Diplomat für Handelsangelegenheiten - zum ersten Mal Einzelheiten über das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) bekanntgegeben.

    Wer jetzt glaubt, es gebe wirklich Details oder Textvorschläge, der irrt.

    Zitat: Freilich sei hier noch kein Vorschlagsentwurf vorhanden, so der Text weiter. Die Diskussionen konzentrierten sich vielmehr immer noch darauf, die verschiedenen bestehenden nationalen Regelungen in Erfahrung zu bringen, um danach eine gemeinsame Vorgangsweise zu finden, wie man mit diesen Problemen am besten umgehen sollte. Zitat: Was die vorliegende ACTA-Inhaltsbeschreibung des US-Handelsdelegierten betrifft, so finden sich gleich vor der oben zitierten, nämlich in Kapitel zwei, Abschnitt drei ("Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung"), "strafrechtliche Prozeduren und Strafen im Fall des Abfilmens ('Camcording') von Filmen oder anderen audiovisuellen Werken". Das heißt: Gefängnisstrafen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 07.04.2009, 19:42


    Das is lustig! Da versuchen Lobbyisten Bestimmungen für Verwertungsgesellschaften in EU RL oder VO unterzubringen mit dem Hinweis auf ominöse Inhalte von ACTA. Und jetzt kommt raus, dass sie sich bisher in den behaupteten Teilen nicht einmal auf einen Textentwurf bei ACTA festlegen konnten. :evil:



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.04.2009, 08:29


    http://futurezone.orf.at/stories/1602175/

    Hannes Eder, Universal Music Austria- Chef und IFPI Präsident gibt der Fuzo ein Interview.

    Zitat: ORF.at: Die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar?

    Eder: Die Krise macht sich nicht zusätzlich bemerkbar. Wir spüren den normalen Paradigmenwechsel, der mit dem Prozess der Digitalisierung zusammenhängt. Damit setzen wir uns aber seit Jahren auseinander. Es gibt aber keine Panik, wir haben auch im ersten Quartal 2009 keine Absonderlichkeiten bemerkt. Und wir wissen ja auch alle, wie sie sich damit auseinandersetzen: Mit Klagen gegen Kunden und mit Lobbying, um die Rechtslage so zu ändern, damit sie den bisherigen Behauptungen entspricht.

    Zitat: ORF.at: Im vergangenen Jahr gab es erstmals auch nennenswerte Einnahmen aus Lizenzierungen etwa an YouTube und last.fm. In welchem Bereich bewegt sich das für einen regionalen Major wie Universal Music Austria?

    Eder: YouTube ist nach seinem US-Deal mit den Labels sehr offensiv in die Welt hinausgegangen. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, wurden Verträge abgeschlossen. Uns hat das 2008 einen sechsstelligen Betrag gebracht. YouTube hat aber nach vier Monaten die Reißleine gezogen, weil ihnen die Kosten zu hoch waren. Österreich war unter den Ländern, die als verzichtbar galten. Wir mussten deshalb unsere Inhalte sperren lassen.

    Momentan befinden wir uns in Nachverhandlungen, um unseren Content wieder freischalten zu können. Wenn das größte österreichische Label in vier Monaten einen sechsstelligen Betrag mit YouTube verdient, kann man sich ausrechnen, was das über den ganzen Markt ausmacht. Nur von YouTube.
    Zitat: ORF.at: Viele dieser Dienste klagen darüber, dass die Abgaben an Labels und Verwertungsgesellschaften zu hoch sind und sich für sie nicht rechnen. Einige haben wieder dichtgemacht, andere ihr Angebot regional beschränkt. Wie stellt sich das aus der Sicht der Labels dar?

    Eder: Die Zahlungen an die Musik-Companys killen keinen Dienst. Ich weiß von Verwertungsgesellschaften, dass sie unbeweglicher sind als die Labels. Ich finde es schade, wenn neue Dienste durch stures Festhalten an bisher Gelebtes verunmöglicht werden. Aus unserer Sicht ist es besser, die Tür zu einem Geschäftsmodell aufzumachen. Auch wenn wir im ersten Jahr nicht das Maximum herausholen, erreichen wir dafür mittel- und langfristig etwas.
    Zitat: ORF.at: Seitens der Dienste ist immer wieder von hohen Vorauszahlungen zu hören. Wie sehen solche Verträge konkret aus?

    Eder: Es gibt unterschiedliche Modelle. Upfront Payments kommunizieren aber immer mit anderen Parametern aus den Verträgen. Es ist nicht so, dass wird da Handgeld erhalten. Diese Zahlungen sind eine Minimumgarantie, die mit den Erlösen am Ende des Jahres abgerechnet werden. Solche Zahlungen betragen in Österreich üblicherweise nicht mehr als eine sechsstellige Summe. Wenn mein Geschäftspartner aber nicht daran glaubt, dass er eine solche Summe im Jahr hereinspielt, aber von mir die Grundlage für sein Geschäft haben will, dann funktioniert das natürlich nicht.
    Auf die Frage, was aus den angekündigten Flatfee- Modellen wurde, wo Musiknutzung in der monatlichen Internetgebühr enthalten ist:
    Zitat: Eder: Weil man einen Partner auf der Telekomseite braucht, der das auch so sieht. Das steht derzeit in Österreich wohl nicht im Fokus. Abgeschrieben ist das Thema aber noch nicht.
    Zitat: ORF.at: Beobachter meinen, dass solche Modelle erst dann funktionieren, wenn die Files auch tatsächlich ohne Einschränkungen genutzt werden können.

    Eder: Es wird darüber geredet, eine gewisse Anzahl an Stücken zum Abo auch als MP3 ohne Kopierschutzbeschränkungen anzubieten. Wenn das Modell passt, wäre sogar alles als MP3 möglich. Das muss aber logischerweise eine Preisfrage sein. Man kann sich ohne Mathematikmatura ausrechnen, dass man wahrscheinlich nicht zwingend mehr verkauft, wenn alles im ungeschützten MP3-Format unterwegs ist.

    Für mich ist es auch eine Frage des Vertrauens. Zwischen Label und Nutzer muss es eine Vertrauensbasis geben. Darum halte ich von extremen Einschränkungen ganz wenig. Wie bei vielen anderen Modellen auch, wird es hier wohl einen Trial-und-Error-Prozess geben.
    Das hat er schön gesagt:
    1. Ohne DRM ist das Produkt einfach besser, weil es den Kunden nicht für den Kauf bestraft. Der wird es dann auch eher kaufen wollen.
    2. Eine Vertrauensbasis kann man auch herstellen, in dem man Kunden nicht beschimpft und sie nicht verklagt (und in dem man sie nicht mit Raubkopierwarnungen quält, aber das tut die Musikindustrie eh nicht).
    3. Ob jetzt die Leute, die DRM- freie Musik schon kaufen würden (ich zB) die Leute aufwiegen, denen die Musik dann weitergegeben wird, weiß ich nicht. Allein die Imageverbesserung sollte einem das aber wert sein.
    Zitat: ORF.at: Sie lizenzieren zwar im Business-to-Business-Bereich - etwa an Nokia. Die IFPI stemmt sich aber vehement gegen eine "Kultur-Flatrate", mit der der Tausch von Inhalten im Netz abgegolten wäre. Was stört Sie daran?

    Eder: Ich halte es für ein undemokratisches, kommunistisches Prinzip :lol:
    Zitat: ORF.at: Inwiefern?

    Eder: Zum einen gibt es Leute, die konsumieren überhaupt keine Musik, denen würde diese Gebühr auch abgeknöpft werden. Leuten Gebühren abknöpfen macht ihm aber sonst kein schlechtes Gewissen. Darüber hinaus, zahlen auch alle TV- Gebühr, auch wenn sie nie fernschauen, Krankenkassenbeiträge, auch wenn sie nie krank sind und - Musikindustrie spezifisch - man zahlt sich auch blöd mit der Urheberrechtsabgabe auf diverse Datenträger, selbst wenn man nur eigene Werke drauf tut!
    Zitat: Zum anderen nimmt das alle Regeln des Wettbewerbs raus. Das wäre die Kapitulation der freien Marktwirtschaft in der Musikwirtschaft. Eine "Kultur-Flatrate" würde letztlich nur über eine gesetzliche Regelung zustandekommen. Da hat dann der Staat die Tarifhoheit. Für mich ist das gleichgesetzt mit Staatskunst, und dann heißt es, bist du ein "guter" Künstler, dann lassen wir den Tarif, wo er ist, bist du "böse", setzen wir ihn um die Hälfte runter. Dem möchte ich mich als Künstler nicht ausgesetzt sehen, und als jemand der ein Business daraus macht, will ich mich dem schon gar nicht ausgesetzt sehen. Was für ein Quatsch. Erstens eine staatliche Regelung ist nur notwendig, wenn es die IFPI nicht selber aktiv betreibt. Dh sie wäre schon mal sebst dran schuld. Selbst dann, wieso sollte der Staat dann die Tarifhoheit haben? Schon mal was von Grundrechen, Verfahrensbeteiligung der Betroffenen gehört? Und das mit den bösen Künstlern ist so an den Haaren herbeigezogen, ich weiß gar nicht, wie ich das entkräften könnte.
    Das mit der Urheberrechtsabgabe sieht die FuZo auch ein, Eder aber nicht:
    Zitat: ORF.at: Die Leerkassettenvergütung funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip.

    Eder: Das ist ein anderes System und mit der "Kultur-Flatrate" nicht zu vergleichen. Man kann mit gutem Recht davon ausgehen, dass jemand, der sich eine Leer-CD kauft, auch was draufspielt - Musik, Software oder was auch immer. Die Werke werden privat kopiert, die Künstler fallen um ihr Urheberrecht um. Das muss über den Umweg der Leerkassettenabgabe abgegolten werden. Es steht mir darüber hinaus frei, eine Leer-CD zu kaufen. Was für ein Unfug. Erstens ist es eben überhaupt nicht anders, zweitens kann man zwar mit gutem Recht davon ausgehen, dass CDs bespielt werden, aber nicht zwangsläufig mit Inhalten, für die die Abgabe zu entrichten ist (zB Backups von eigenen Daten. Ich zB habe hunderte GB nur Backup von meinen gedrehten Kurzfilmen, dafür musste ich auch Abgabe zahlen, habe aber nix zurückbekommen). Das Argument "werden privat kopiert, Künstler fallen um" funktioniert 1:1 eben gerade auch für die Flatrate. Und no na steht es mir frei, eine leere CD zu kaufen. Es steht mir genauso frei, kein Internet zu haben, dann muss ich auch keine Flatrate zahlen.



    Zur Three Strikes out sagt er dass er Leute eigentlich nicht verklagen möchte, und dass eh alle "freiwillig" zahlen. Die IFPI verklagt ihre Kunden nicht mehr, und weil es in Frankreich schon beinahe eingeführt ist, kann man es überlegen. Three Strikes out ist jedenfalls nicht verwerflich für ihn, der Weisheit letzter Sch(l)uss ist es nicht. Es geht ihm halt im Endeffekt darum, dass der Urheberrechtsschutz (so wie er ihn versteht) auch mit Sanktionen durchgesetzt werden kann.

    Sehr geil finde ich seine Antwort beim Hinweis, dass das französische Modell mehr oder minder ohne jeden Rechtsschutz für die Betroffenen auskommt:
    Zitat: Eder: Ich bin mir ziemlich sicher, dass jemand, der zu Unrecht gesperrt wurde, auch einen Prozess anstreben wird. Dann wird man spätestens beim Entscheid des Europäischen Gerichtshofes wissen, wer recht hat. Ist das spitze oder was? Nur weil jemand wie Hr Eder 3mal glaubt, ich habe das Urheberrecht verletzt (erinnert ihr euch noch an die Studie, wo Netzwerkdrucker verwarnt worden waren, weil sie angeblich Iron Man runtergeladen haben?), kann ich mir ja in 3 - 8 Jahren vom EuGH (oder meint er den EGMR? Er weiß es wahrscheinlich selber nicht) bestätigen lassen, dass ich eigentlich eh hätte surfen dürfen. Und klar, so ein jahrelanger Prozess kann sich jemand vom Einkommen eines Hr. Eder locker leisten, für die normalen Leute da draußen ist allein das Prozesskostenrisiko Abschreckung genug. Damit rechnet er wahrscheinlich auch.

    Mit solchen Kinkerlitzchen hält er sich aber gar nicht auf und geht in die Offensive: Zitat: Ich weiß aber auch, mit wem ich spreche, und ich kenn auch die Haltung der Futurezone-Redaktion zu diesen Themen - die wird halt nicht wahrer, weil man länger drauf herumreitet. Der letzte Satzteil sei auch ihm ins Stammbuch geschrieben. Mit RIESIGEN Lettern. Und Zierzeile.
    (Die FuZo repliziert, dass sie als öffentlich- rechtliches Medium eine möglichst breite Berichterstattung anstrebt. Das ist zwar keine Replik auf den Vorwurf, aber trotzdem richtig.)

    Ein paar interessante Dinge, die er erwähnt, seien hier noch kurz zusammengefasst: In Aut sind 2/3 mobile Downloads und nur 1/3 "klassischer" Online- Download. Das ist in den meisten Ländern genau andersrum. Das passt imho gut ins Bild, dass es in Aut im Vergleich zur Bevölkerung auch mehr Handyprovider gibt als anderswo.

    Außerdem sagt er, dass die CD noch lange überleben wird. Jedoch nicht wegen der peinlichen Werbung für die CD, sondern weil es viele ältere Konsumenten gibt, die nicht umsteigen wollen und weil in Aut sehr viel Volksmusik, Schlager und Klassik verkauft wird. Die letzte CD die ich mir gekauft habe, war auch eine Klassik- CD. Als erstes habe ich sie digitalisiert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.04.2009, 14:58


    So spannend auch das Interview ist, das ist noch spannender:

    franz. Nationalversammlung kippt HADOPI

    http://futurezone.orf.at/stories/1602192/

    Zitat: Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag in einem Überraschungscoup der Opposition mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Grünen und der bürgerlichen Zentrumspartei den Kompromisstext zum Internet-Sperrgesetz "Loi HADOPI" abgelehnt. Wie Reuters und die Tageszeitung "Le Monde" berichteten, konnte das geschehen, weil offenbar nicht genügend Abgeordnete der rechtskonservativen Regierungspartei UMP anwesend waren, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatte.
    So wie HADOPI bis jetzt nicht fix war, ist es jetzt auch nicht fix weg. Nach Ostern soll es einen erneuten Anlauf geben.

    Was jedenfalls auch noch kommen müsste, ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das französische Höchstgericht.

    Zitat: Laut der französischen Nachrichtenagentur AFP waren auch einige Abgeordnete der UMP deshalb nicht zur Abstimmung erschienen, weil der Senat in seiner letzten Runde wieder einige Zumutungen für die Internet-User eingefügt hatte, die von der Nationalversammlung aus dem Gesetzestext entfernt worden waren. Unter anderem habe der Senat die Bestimmung wieder eingefügt, nach der die abgeschnittenen User ihre Internet-Verbindung weiter hätten bezahlen müssen. In den ersten beiden "Warnungen" der HADOPI wäre der beschuldigte Nutzer nicht einmal darüber informiert worden, welchen Verstoß gegen das Urheberrecht er überhaupt begangen habe; er hätte auch keine Möglichkeit gehabt, sich vor Gericht gegen die Anschuldigung zu wehren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.04.2009, 13:47


    Also, in erster Instanz sind die PirateBay- Betreiber jetzt einmal verurteilt worden. Berufung wurde eh erhoben, und gerade bei solchen großen Schlagzeilen hinkt (m)ein Forum/Blog sowieso hinterher, deswegen mit Verzögerung.

    derstandard.at hat folgendes geschrieben: Alle vier Angeklagten wurden zu einer einjährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde ein Schadenersatz von 30 Millionen Schwedische Kronen (ca. 2,74 Millionen Euro) ausgesprochen Und das Geld kriegt natürlich die Musikindustrie, die es aber ganz sicher an die armen KünstlerInnen weitergibt.
    Zitat: Die Pirate-Bay-Betreiber hätten davon gewusst, dass urheberrechtlich geschütztes Material mit Hilfe ihrer Seite vertrieben wird, insofern sei der Tatbestand der Unterstützung solcher Vorgänge erfüllt. Für einige Diskussionen wird wohl in den nächsten Monaten noch eine andere Bemerkung des Richters sorgen, der die Benutzung von Bittorrent bei Pirate Bay an sich als illegal bezeichnete. Zitat: Die Höhe des Schadenersatzes ergibt sich daraus, dass das Gericht davon ausgeht, dass Pirate Bay über Werbung großen kommerziellen Erfolg gehabt hat. Rund 10 Millionen schwedische Kronen sollen so jährlich in die Taschen der Betreiber geflossen sein. Eine Behauptung, die die Betreiber bis zuletzt bestritten haben. Ganz am Hungertuch werden sie schon nicht nagen.

    Berufung haben alle wenig überraschend eingelegt, der Standard vermutet dass ein letztinstanzliches Urteil wohl noch 2 - 3 Jahre dauern wird. Im Knast scheinen sie auch nicht zu sitzen und den Schadenersatz wollen sie auch nicht zahlen.

    Die Seite wird scheinbar munter weiterbetrieben, und wer sich am meisten über das Urteil freut, ist die schwedische Piratenpartei, die hat jetzt nochmal 6000 Mitglieder mehr und ist damit schon die viertgrößte in Schweden.
    Wahrscheinlich treten sie jetzt auch zur EU Wahl an, wo sie laut Umfragen nun viel bessere Chancen haben.

    Neue Ermittlungen gibt es auch, weil es eine Seite names Studentbay gibt, wo man halt Uni-Unterlagen tauschen kann und auch dort Urheberrecht verletzt wird und auch dort einer von PirateBay involviert sein soll.


    Ich bin technisch ein Laie, aber es sei festgehalten, dass PirateBay ja selbst keine illegalen Inhalte angeboten hat, sondern nur Links zu Dateien, mit denen man solche dann via Torrent-Applikationen runterladen kann. Was man dann runterlädt kann legal (zB Linux-Distros, GPL) oder illegal sein (zB Kommerzmusik, Kommerzfilme).
    Und wer macht genau dasselbe? Google.

    Aber für Google gelten andere Regelen, das hat ja auch schon der Urheberrechtskonflikt um Googlebooks gezeigt.

    derstandard.at hat folgendes geschrieben: Und der größte Pool für die Suche nach kostenlosen, aber illegal kopierten Files - Google - wird sich auch bei gerichtlicher Verfügung nie abschalten lassen. Zitat: "Google kann und tut, was The Pirate Bay immer getan hat. Und wenn sie verklagt werden, würden sie wesentlich interessantere Argumente zu ihrer Verteidigung haben", stellt Ben Edelman von der Harvard Business School laut Forbes fest Auch der Rohschnitt vom Wolverinefilm soll vor allem über Google gesucht worden sein.

    Google (welches beim Suchbegriff "Julis" fast nur Treffer zu "Julia" ausspuckt) soll zwar angeblich versuchen, illegale Treffer zu filtern, sehr erfolgreich sind sie da offensichtlich nicht.

    Mehrere Analysten - und auch ich - kommen zum Schluss, solange es Google (oder andere solche Suchmaschinen) gibt, wird sich das von der Contentindustrie wahrgenommene Problem mit Klagen gegen Seiten wie PirateBay überhaupt nicht mildern.

    Und Google steht, so schrecklich das auch ist, dem Gesetz recht indifferent gegenüber - und kann sich das auch leisten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.04.2009, 13:23


    Studien gibt es ja in beide Richtungen, sowohl wegen Piraterie müssen Metallica und McCartney verhungern, als auch wegen Internetz und P2P Netzwerken können manche Künstler überhaupt erst berühmt werden (MCLars, Arctic Monkeys) bzw sie fördern die Verkäufe.

    In die zweite Kategorie fällt eine Studie aus Norwegen, von der der Standard berichtet:

    Zitat: Musikpiraten sind nicht die Feinde, sondern die besten Kunden der Musikindustrie. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der BI Norwegian School of Managment , wonach P2P-User, die Inhalte stehlen, gleichzeitig auch die meiste Musik kaufen. Glaubt man den Ergebnissen, scheint es, dass die von der Industrie verteufelten Musikpiraten dieser eigentlich das beste Geschäft einbringen und deutlich mehr bei Onlineservices wie iTunes und Amazon MP3 einkaufen als andere Konsumenten. Wie Ars Technica berichtet, erwerben jene Nutzer, die im Zuge der Studie angaben, illegal Musik herunterzuladen, laut BI um zehn mal mehr legale Musik als Personen, die nie etwas illegal aus dem Netz beziehen. 1900 Personen wurden befragt. Zitat: Die BI-Studie zeigt auch - wenig überraschend - dass die Altersgruppe der 15- bis 20-Jährigen eher bereit ist, für Downloads als für physische Tonträger Geld zu bezahlen. Die meisten aus dieser Altersgruppe kauften aber dennoch im Schnitt zumindest eine CD in den vergangenen sechs Monaten.

    Verschiedene Vertreter der Musikindustrie geben an, dass Ergebnis sei nicht nachvollziehbar.
    Zitat: Was von Seiten der Musikindustrie häufig außer Acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass das Web, das gesamte Konsum- und Kaufverhalten verändert hat. Online werden anstatt kompletter Alben - wie bei CDs die Regel - sehr viel mehr Einzeltracks und individuell zusammengestellte Bündel verkauft. Dadurch erklärt sich auch zumindest zum Teil, warum die phyischen Verkäufe derart im Abnehmen sind und sich das auch auf die Gesamtverkäufe negativ auswirkt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.04.2009, 08:32


    Die PirateBay- Betreiber sind in die Berufung gegangen und wollen das Verfahren als ganzes bekämpfen, weil ein Richter in mehreren Urheber-Interessensorganisationen tätig und Mitglied der Rechtsschutzorganisation der schwedischen Industrie. Diese engagierten sich wiederum in dem Prozess gegen die Betreiber des Filesharing-Portals. Der Richter selbst sieht sich nicht als befangen (nona, sonst hätte er am Prozess ja auch nicht mitgewirkt.)
    Neue Befürchtungen, dass ACTA über die EU Ebene zu uns herein kommt gibt es auch, obwohl immer noch nicht klar ist, was genau drin stehen soll.


    Jetzt aber etwas wichtiges, was mir trotz geflissentlicher Medienbeobachtung entgangen ist:

    http://futurezone.orf.at/stories/1602627/

    Zitat: 19. Februar ergangenen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Rechtsstreit zwischen Tele2 und der österreichischen Gesellschaft zur Wahrung von Leistungsschutzrechten (LSG). In dem Fall, der dem EuGH vom österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde, geht es um die Herausgabe von Nutzerdaten an Rechteinhaber durch Internet-Anbieter.

    Der EuGH bejahte in seinem Beschluss den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber, ließ jedoch offen, unter welchen Voraussetzungen Auskünfte erteilt werden müssen. Der österreichische OGH muss nun die Verhältnismäßigkeit klären und entscheiden, ob der Auskunftsanspruch schon bei geringfügigen oder erst bei gravierenden Urheberrechtsverstößen gegeben ist.

    Das europäische Gericht stellte in seinem Beschluss auch fest, dass die Vermittlerrolle der Access-Providern durchaus so auszulegen sei, dass gegen sie auch Unterlassungsansprüche gestellt werden können (§81 UrhG). !!!

    Zur Haftung der Proiver gibt Kollege Schmidbauer Entwarnung, zum Hereinschwappen der deutschen Klagewelle jedoch nicht: Zitat: Der Salzburger Richter und Betreiber der Website Internet4Jurists weist gegenüber ORF.at darauf hin, dass Unterlassungsansprüche im österreichischen Recht strenger geregelt seien als in anderen Ländern. Unterlassungsansprüche gegen österreichische Provider würden nur dann bestehen, wenn sie die Handlungen der eigentlichen Täter bewusst gefördert hätten. "Es genügt nicht, dass sie geschehen ist", so Schmidbauer. Er verstehe jedoch die Befürchtungen der Provider, sagt Schmidbauer: "Sie sind von der Hand zu weisen, weil man ja nicht weiß, wie es auf europäischer Ebene weitergeht."



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 04.05.2009, 21:02


    Eine kleine Reminiszenz an vergangene Blödheiten der Musikindustrie:

    Klick mich!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 06.05.2009, 13:28


    Die Schlacht um Hadopi geht weiter:

    Auf EU Ebene wird sich heute etwas entscheiden, denn es steht die Abstimmung des Telekompaktes in zweiter Lesung bevor.

    Der Kompromissvorschlag stellt derzeit auf den Tribunalsbegriff der EMRK ab, was HADOPI als Verwaltungsbehörde in F wieder ermöglichen würde.

    http://futurezone.orf.at/stories/1603021/

    F selber kämpft mit 214 Abänderungsanträgen. Daher musste der Abstimmungstermin auf 12 Mai verschoben werden.

    http://futurezone.orf.at/stories/1603027/

    Ich warte gespannt auf die Ergebnisse!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 06.05.2009, 13:52


    Apropos, wem die Parlamentshomepage zu kompliziert ist, dem kann ich die La Quadrature Homepage ans Herz legen!

    http://www.laquadrature.net/fr -> Französisch
    http://www.laquadrature.net/en -> Englisch



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 06.05.2009, 16:17


    Und es muss doch ein Gericht sein! So zumindest der heutige Beschluss des Europäischen Parlaments. Die Konsequenz: Das Vermittlungsverfahren geht los und heuer wird nix mehr beschlossen.

    Das Abstimmungsergebnis war überraschend eindeutig:

    Zitat: 407 votes for, 57 against. 88% of the European Parliament approved again the amendment

    http://www.laquadrature.net/en/amendment-138-46-adopted-again



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.05.2009, 18:39


    http://futurezone.orf.at/stories/1603247/

    1 Schritt vorwärts und 2 zurück. Hadopi wird wieder wahrscheinlicher:

    Zitat: Am Dienstagnachmittag wurde nach einer Debatte in der französischen Nationalversammlung das Gesetz zur Einführung einer Internet-Sperrbehörde Loi HADOPI verabschiedet. Zitat: Alleine 284 der Pro-HADOPI-Stimmen stammen dabei von Politikern der rechtskonservativen Regierungspartei UMP. Die Fraktionen der Sozialdemokraten (SRC) und der demokratischen Linken (GDR, PC und Grüne) stimmten dagegen. Zitat: Das Gesetz zur Installation der Internet-Sperrbehörde kommt laut der französischen Tageszeitung "Le Monde" noch am Mittwoch in den Senat, wo es voraussichtlich endgültig angenommen wird. Eine Hürde für HADOPI ist allerdings die Prüfung des Gesetzes durch den Obersten Gerichtshof auf seine Verfassungskonformität. Zitat: Die HADOPI soll nach zweimaliger Warnung auf Zuruf der Rechteinhaber dafür sorgen, dass Internet-Nutzern der Zugang für bis zu ein Jahr gesperrt wird. Bei den ersten beiden Warnungen erfährt der User dabei nicht, wessen Rechte er verletzt haben soll.

    Wenn HADOPI vom Senat angenommen wird, gibt es laut "Le Monde" ab Herbst die ersten Mails mit Verwarnungen. Im Wiederholungsfall werden die ersten Aussetzungen des Zugangs zum Internet ab Anfang 2010 stattfinden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 14.05.2009, 16:45


    Es sieht so aus, als würde die schwedische Piratenpartei Mandate fürs Eu parlament ergattern können, zumindest prophezeien das einige Medien:

    http://euwahl09.orf.at/stories/1603278/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 31.05.2009, 09:02


    OGH entscheidet gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs.

    http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_225_08d.htm
    Zitat: Reprographievergütung ist nur für Geräte zu leisten, die ihrer Art nach zur reprographischen oder nach ähnlichen Verfahren ausgeführten Vervielfältigung bestimmt sind; dies trifft auf Personal-Computer (PC) nicht zu, für sie ist keine Reprographievergütung zu leisten.

    http://futurezone.orf.at/stories/1603834/
    Zitat: Seit 2006 forderten die Verwertungsgesellschaften Literar Mechana (Autoren und Verleger) und die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) eine Urheberrechtsabgabe auf jeden erstmals in Österreich gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten PC in der Höhe von 18 Euro netto. Zitat: Zwischenhändler wie auch Endkunden haben laut Aussendung jetzt die Möglichkeit, die Reprografieabgabe vom Verkäufer zurückzufordern. Ist die Abgabe auf der Rechnung extra ausgewiesen, so dürfte es keine Probleme geben. Problematischer sei das hingegen, wenn die Abgabe nicht auf der Rechnung aufscheint.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.06.2009, 22:20


    http://futurezone.orf.at/stories/1603949/

    Bandion-Ortner gegen Netzsperren.

    Zitat: Sie halte die gesetzliche Verpflichtung von Internet-Anbietern, ihren Kunden nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zweimaliger Verwarnung den Netzzugang zu sperren, für keine gute Lösung, sagte Bandion-Ortner bei einem von der Plattform Geistiges Eigentum veranstalteten Symposion am Mittwoch in Wien.

    Zitat: Der Einschätzung ihrer Gastgeber, dass schöpferische Leistungen im digitalen Zeitalter zunehmend entwertet würden, wollte sich Bandion-Ortner nicht anschließen. Sowohl der europäische als auch der österreichische Gesetzgeber halten den Wert der schöpferischen Leistung hoch."

    Der Rechtsrahmen in Österreich sei "durchaus ausreichend, um erfolgreiche Strategien" gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz zu entwickeln, argumentierte die Ministerin.

    Dazu sei jedoch auch die Einbindung der Provider erforderlich. "Rechteinhaber und Provider müssten eine gemeinsame Lösung finden, die von einem möglichst breitem Konsens getragen ist", forderte Bandion-Ortner: Es brauche ein Bündel an Maßnahmen, um den Bedürfnissen von Konsumenten, Unternehmen und Urhebern gerechtzuwerden.

    Und was jetzt kommt, freut mich gar nicht:

    Zitat: Eine Pauschalvergütung für Inhalte aus dem Netz in Form einer Kultur-Flatrate, wie sie zuletzt etwa von den europäischen Grünen zur Diskussion gestellt wurde, hält Bandion-Ortner für "rechtlich nicht zulässig". Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf internationale Vereinbarungen etwa im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Rechteinhabern ein Ausschließlichkeitsrecht und nicht nur einen Vergütungsanspruch einräumen. Ich geb zu, ich habe mich in letzter Zeit zu wenig mit dem Thema beschäftigt und habe momentan auch keine Nerven dazu. Aber das, was sie sagt, könnte durchaus stimmen, und dann hat diese Idee wohl einen ziemlichen Dämpfer bekommen.

    Wenigstens macht sie gute Vorschläge, die scheinbar schon möglich sein werden:
    Zitat: Bandion-Ortner sprach sich jedoch dafür aus, dass für bestimmte Formen der Nutzung von Inhalten, etwa der öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik in Urlaubsvideos, andere Nutzungsregelungen gelten sollen. Es müsse jedoch den Rechteinhabern überlassen bleiben, für solche Nutzungsformen Modelle zu finden. Falls das nicht möglich sei, gebe es mit der Treuhandschaft durch Verwertungsgesellschaften durchaus Lösungen, wie eine solche Nutzung rechtlich ermöglicht werden könne.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 10.06.2009, 20:52


    Fuzo hat folgendes geschrieben: Frankreichs oberste Verfassungshüter haben das umstrittene "Loi HADOPI" gekippt und damit der Sperre des Internet-Zugangs nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen ohne Beiziehung eines Richters eine Absage erteilt. Kulturministerin Christine Albanel will das Gesetz entsprechend anpassen. Die in dem Gesetz vorgesehenen Netzsperren würden der Kommunikationsfreiheit widersprechen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internets umfasse, erklärte der Verfassungsrat am Mittwoch. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.

    Die französische Nationalversammlung hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren daraufhin vor den Verfassungsrat gezogen. Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die Sperren ohne Beiziehung eines Richters ebenfalls ablehnen. Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz zu den Netzsperren die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Verursacher der Urheberrechtsverletzung bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht unautorisiert heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.

    Nach dem französischen Gesetz hätte eine Behörde Internet-Nutzern nach dem Verdacht von Urheberrechtsverletzungen auf Zuruf der Rechteinhaber zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen.

    Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei ein großer Sieg für die französischen Bürger, teilte die Bürgerrechtsbewegung La Quadrature du Net auf ihrer Website mit. Das Gesetz sei damit gestorben. Die Bürgerrechtler mahnten jedoch zur Wachsamkeit. Das nächste Gesetz zur Kontrolle des Internets in Frankreich sei bereits in Vorbereitung. La Quadrature du Net spielte damit auf ein Ende Mai von der französischen Regierung eingebrachtes Gesetzesvorhaben an, das unter der Abkürzung LOPPSI 2 (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la securite interieure) läuft und unter anderem den Einsatz von Internet-Filtern vorsieht.

    In einer ersten Reaktion ließ Kulturministerin Christine Albanel, Vorkämpferin für das Netzsperrengesetz, verlauten, dass sie die Entscheidung zur Kenntnis genommen habe. Es gehe ihr nun darum, das Gesetz so schnell wie möglich so zu modifizieren, dass ein Richter über die Netzsperre zu entscheiden habe. "Es wird keine Verzögerung geben", so Albanel auf der Website des Ministeriums, "Die ersten Warnbotschaften werden noch in diesem Herbst an die Internet-Nutzer verschickt werden."

    Wenn das HADOPI-Gesetz tatsächlich so modifiziert wird, dass die Netzsperre mit richterlichem Beschluss erfolgt, dann ist es auch konform zur vom EU-Parlament zuletzt verabschiedeten Fassung der Rahmenrichtlinie im Telekompaket der Union. Dieses wiederum steht auf der Tagesordnung des Treffens der EU-Kommunikationsminister, das am Donnerstag und Freitag in Luxemburg stattfinden wird, wenngleich für diesen Termin noch kein Beschluss zu erwarten ist. Auf Grundlage der jüngsten Entwicklungen wird nun auch die französische Regierung im Minsterrat der Verabschiedung des Telekompakets zustimmen können, ohne dabei ihr Gesicht zu verlieren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.06.2009, 17:27


    Mal wieder ein Posting, welches in mehrere Threads passt, zB diesen hier und den über Ver(w)irrungen der EU.

    Hier zeigt sich nämlich schön, wie Partikulärinteressen die (8ung, Spekulation) eher von Lobbyisten als von demokratisch legitimierten Mehrheit getragen werden, einen EU weiten etwas, hier den Fortschritt der Telekommunikationstechnologie, effektiv blockieren können.

    http://futurezone.orf.at/stories/1604220/

    Zitat: Während das [EU-]Parlament mit wachsenden Mehrheiten wiederholt für einen Richtervorbehalt [für Netzsperren, siehe auch weiter oben] gestimmt hatte, beharrte der Ministerrat darauf, dass ein nicht näher definiertes "Tribunal" genüge, um Internet-Sperren auszusprechen.

    Da Entschlüsse im Ministerrat aber einstimmig sein müssen, hat jedes Land ein Quasivetorecht, das freilich selten genug ausgeübt wird. Angesichts der Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts, das im Wesentlichen genau dasselbe gesagt hatte wie das EU-Parlament, hätte man annehmen können, dass die französische Regierung und Sarkozy dem nun auch Rechnung tragen. Zitat: Aus dem Büro der österreichischen Verkehrsministerin Doris Bures war jedoch Gegenteiliges zu erfahren.

    Da es ein informelles Treffen gewesen sei, gebe es keine offizielle Reaktion des Ministerrats. Herausgekommen sei bei dem Treffen aber, dass das gesamte Telekompaket in den Vermittlungsausschuss zwischen Parlament und Rat gehen müsse, hieß es aus dem BMVIT am Freitag zu ORF.at. Der Rat habe die Kommission - die vermittelt nämlich - um ein Papier gebeten, das die "Grundrechte im Internet" definiert. Zitat: Übersetzt heißt das: Sarkozy blockiert auch weiterhin eine der umfangreichsten und wichtigsten Richtliniennovellen in der jüngeren EU-Gesichte zum Thema Telekommunikation, um seine Pläne für Internet-Sperren bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen durchzudrücken.

    Das Telekompaket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den Telekomsektor schaffen. Es besteht aus mehreren Richtlinien. Darunter sind auch Bestimmungen zur neuen EU-Regulierungsbehördenkonferenz (BEREC) und Vorgaben über die Verteilung freiwerdender Frequenzen, die "Digitale Dividende". Zitat: Daraus wird vorerst einmal nichts. Denn während in den anderen Punkten längst Einung erzielt werden konnte, drehte sich die Diskussion zuletzt einzig und allein um die Frage: Unter welchen Umständen kann einem Benutzer der Internetzugang gesperrt werden?

    Auf Zuruf Dritter Abmahnschreiben an ihre Kunden verschicken zu müssen bzw. den Internet-Zugang zu deaktivieren, missfiel den Netzbetreibern generell. Schließlich besteht deren Geschäft darin, den Zugang zum Netz zu ermöglichen, nicht ihn abzuschalten.

    Soweit ich mich erinnere, waren ja nicht nur Swoboda und Lichtenegger dagegen, sondern auch Karas, der mit überwältigender Anzahl an Vorzugsstimmen wieder gewählt wurden. Es darf also weiter gehofft werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 18.06.2009, 08:42


    Um HADOPI ist es in letzter Zeit ruhig geworden. Hier die letzten Neuigkeiten dazu:

    Zitat: F: Internet-Sperren sollen ins Strafgesetzbuch
    Aburteilung im Schnellverfahren

    Wie die französische Tageszeitung "Liberation" am Mittwoch berichtet hat, will die französische Regierung die umstrittenen Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen nun im Strafgesetz unterbringen. Die französischen Verfassungshüter hatten der als Sperrbehörde vorgesehenen Einrichtung HADOPI unlängst die Zähne gezogen und verfügt, dass die Sperre des Internet-Zugangs als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nur von einem Richter verfügt werden dürfe.

    Unlizenzierte Downloads als Fälschungen
    Bisher konnten Richter einen Angeklagten bei nachgewiesenen Fälschungsdelikten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen oder zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von bis zu 300.000 Euro verurteilen. Nun soll als weitere Option die Sperrung des Internet-Zugangs von bis zu einem Jahr hinzukommen.

    Verhängt werden sollen die Strafen im Rahmen von vereinfachten Gerichtsverfahren ohne Publikum, wobei sich die Regierung an der Vorgehensweise bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung orientiert. Damit sollen, so die Regierung, die Gerichte nicht belastet werden. Der Vorschlag aus dem Hause von Kulturministerin Christine Albanel soll am 24. Juni im Ministerrat vorgestellt werden, in den Nationalrat soll er Anfang Juli kommen.

    Laut "Liberation" betont Albanel den abschreckenden Charakter der Maßnahme. Eine massenhafte Abtrennung der User vom Internet würde man eher als Scheitern auffassen.

    http://futurezone.orf.at/stories/1604879/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 18.06.2009, 08:46


    Bisher ziemlich vernachlässigt: Die Netzsperrendiskussion in D gegen kinderporographische Seiten. Ursprünglich war die Idee seiten des zuständigen Ministeriums eine Excel Tabelle an die Provider weiterzugeben und die DNS Zugänglichkeit zu sperren. Problemedabei: wenn der DNS Zugang gesperrt wird, bleiben die Seiten weiterhin über die IP Adresse zugänglich. Außerdem waren auf der Liste Seiten, die unverdächtig sein sollen!

    Zitat: Netzsperrengegner planen Verfassungsklage
    Mahnwache am Donnerstag geplant

    Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen Internet-Sperren in Deutschland hat eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet angekündigt. Sollte das Gesetz in der geplanten Form den Bundestag am Donnerstag passieren, könne sie sich vorstellen, zu klagen, sagte Franziska Heine der Wochenzeitung "Der Freitag".

    Mit ihrer Eingabe gegen die Novellierung des Telemediengesetzes reichte Heine dem Bericht zufolge die bisher erfolgreichste Petition in der Geschichte des Bundestages ein. Inzwischen wird sie von mehr als 130.000 Mitzeichnern unterstützt. Die Gegner fürchten den Aufbau einer "Zensurinfrastruktur", die bald auch auf andere Bereiche im Netz ausgedehnt werden könnte.

    Der "Arbeitskreis gegen Zensur", der sich aus verschiedenen Organisationen und Einzelpersonen zusammensetzt, ruft zudem zu einer Mahnwache am Donnerstag auf dem Platz des 18. März auf, wie die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD in einer Aussendung am Mittwoch mitteilte.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 18.06.2009, 08:52


    Heute gibts viel zu berichten:

    Die TKG Novelle wurde beschlossen. Und schon entbrennt ein Streit um die freigewordenen Frequenzen durch die Umstellung auf Digital TV zwecks Nutzung für Breitbanddienste. Problem dabei: Die Frequenzen werden zum Teil auch für Bühnenmikros verwendet. Außerdem muß man auf die Nachbarländer Rücksicht nehmen, den Funkwellen machen bekanntlich an Landesgrenzen nicht halt. In D wurden die freigewordenen Frequenzen neu vergeben. I hat hingegen die Frequenzen nicht freigegeben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 19.06.2009, 13:21


    Zitat: Zeitungsverleger fordern Zugriff auf IP-Adressen
    VÖZ: Jagd auf Urheberrechtsverletzer geht vor Datenschutz

    Die Zeitungsverleger schlagen in Sachen Urheberrecht einen schärferen Ton an und konstatieren "akuten Handlungsbedarf seitens der Politik". Um redaktionelle Inhalte vor einer genehmigungslosen Verbreitung zu schützen, fordert der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) rechtliche Konsequenzen.

    Notwendig sei die gesetzliche Klarstellung, dass eine Zeitung oder ein Magazin als Ganzes sowie die einzelnen redaktionellen Inhalte auf News-Portalen geistiges Eigentum der Verleger sind und jegliche kommerzielle Nutzung dieses Contents grundsätzlich der Zustimmung des Verlegers bedarf, so der VÖZ am Freitag in einer Aussendung.

    Zugriff auf IP-Adressen
    Die unbefugte Vervielfältigung und kommerzielle Nutzung fremden geistigen Eigentums müssten als Eigentumsdelikt geahndet werden, weil sie dem Urheber die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Schöpfungen nehmen, so der VÖZ. Jede genehmigte Nutzung für unmittelbare oder mittelbare kommerzielle Zwecke müsse vergütet werden.

    Weiters fordern die Verleger eine gesetzliche Regelung zur zeitlich befristeten Speicherung von Nutzerdaten, also etwa die Zuordnung von IP-Adressen. Datenschutz dürfe hier nicht als Deckmantel für Rechtsverletzungen missbraucht werden, hieß es. Von der Politik erwartet der VÖZ "ein klares Bekenntnis zum Urheberrechtsschutz und ein Eintreten gegen Versuche auf EU-Ebene, bestehende Regelungen durch eine Erweiterung der freien Werknutzung zu verwässern".

    Vorratsdatenspeicherung ante portas
    Der VÖZ hat im April gemeinsam mit dem Musikindustrieverband IFPI die "Plattform Geistiges Eigentum" initiiert. Gemeinsam wollen Musikindustrie und Zeitungsverleger demnach für den "Schutz des geistigen Eigentums" kämpfen.

    Im September will das federführende Infrastrukturministerium einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorstellen, die alle Provider zur Speicherung und sämtlicher Internetverkehrs- und Handystandortdaten verpflichtet.

    (APA)

    Das ist ja mal wieder supa. Da glaubt man die Feinde nur bei den Verwertungsgesellschaften (Littera mechana & Co) und jetzt schlägt sich auch noch der VÖZ auf dessen Seite.

    Wo bleibt der Erfolg der PPÖ als gegensteuerndes Element? :(



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 19.06.2009, 13:36


    D hat gestern um 20 Uhr ein Internetsperrgesetz erlassen. Kritikpunkt da wie auch in F.: kein Richtervorbehalt bei der Kontrolle. Stattdessen gibt es ein fünfköpfiges Gremium, das aus zumindest 3 Volljuristen besteht und beim Bundesbeauftragten für Datenschutz angesiedelt ist. Letzterer ist nicht glücklich darüber. Außerdem wird von einigen Parteien behauptet, dass die Kompetenzverteilung dadurch ausgehebelt wird, da für Polizeiangelegenheiten die Länder verantwortlich sind.

    Es wird spannend. Schade, dass aus HADOPI in anderen Ländern nichts gelernt wurde.

    http://futurezone.orf.at/stories/1605325/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 20.06.2009, 06:24


    http://derstandard.at/1244460974403/19-Millionen-Dollar-Strafe-wegen-Musikpiraterie-in-den-USA

    Heraushebungen von mir.

    Zitat: In einem vielbeachteten Prozess hat ein US-Schwurgericht in Minnesota am Donnerstag eine 32-jährige Angestellte wegen Weitergebens von Musikdateien an andere Internetnutzer verurteilt. Jammie Thomas-Rasset wurde für schuldig befunden, 24 Songs illegal über die Internet-Tauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. 1,92 Millionen Dollar (1,379 Mio. Euro) muss sie deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen: an Capital Records, Sony BMG Music, Arista Records, Interscope Records, Warner Bros. Records und UMG Recordings.

    Dazu passend diese Meldung:

    orf.at hat folgendes geschrieben: Die Musikmesse Popkomm fällt in diesem Jahr überraschend aus. "Viele Unternehmen können es sich wegen des Diebstahls im Internet nicht mehr leisten, an der Popkomm teilzunehmen", sagte der Messegründer und Vorstandsvorsitzende des deutschen Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, gestern gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa.

    "Die digitale Krise schlägt voll auf die Musikwirtschaft durch", so Gorny. Deshalb sei die Absage auch als Aufforderung an die Politik zu werten, mehr gegen Internet-Piraterie zu tun.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 23.06.2009, 17:01


    http://futurezone.orf.at/stories/1607576/

    Zitat: Auf Antrag der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA untersagte das Landgericht dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com am 12. Juni per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Damit erging erstmals eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Millionen Euro. Zitat: Der Tauschbörsendienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass die urheberrechtlich geschützten Musiktitel nicht mehr via Rapidshare.com verbreitet werden dürfen.

    Also, in D muss sogar der bloße Beteiber kontrollieren, dass über sein Programm keine Raubmordkopien getauscht werden.
    Soweit ich das das deutsche Gerichtssystem richtig verstehe, gibt es eh noch das Oberlandesgericht.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 23.06.2009, 17:52


    Rapidshare ist kein P2P!

    Rapidshare stellt den Speicherplatz für die Dateien direkt zur Verfügung. Jetzt müssen sie eine Inhaltskontrolle durchführen, was zwar auch nicht besser ist, aber eine Verfielfältigungshandlung setzt Rapidshare selbst nicht in vergleichbarer Art mit Tauschbörsen. Denn immerhin werden die Dateien von den Nutzern auf die Server hochgeladen.

    Schlecht recherchierter Artikel kann man dazu nur sagen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 25.06.2009, 12:55


    Frankreich, wiedereinmal:

    Fuzo hat folgendes geschrieben: Nachdem das französische Verfassungsgericht das Netzsperrengesetz "Loi HADOPI" in Teilen abgelehnt hat, unternimmt die rechtskonservative Regierung unter verstärktem Druck von Staatspräsident Nicolas Sarkozy einen erneuten Anlauf, das umstrittene Projekt mit der Verfassung und den Menschenrechten vereinbar zu machen. Auch in Deutschland gibt es neuen Streit über Netzsperren.

    Die französischen Verfassungsrichter hatten moniert, dass die geplante Abschaltung des Internet-Zugangs ein so tiefer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger sei, dass diese nur von einem ordentlichen Gericht verfügt werden dürfe, nicht vom Beamtengremium der HADOPI.

    Sarkozy hat nun die ihm treu ergebene Kulturministerin Christine Albanel ihres Amtes enthoben. Gleichzeitig nimmt er ihren Nachfolger Frederic Mitterrand aus der Schusslinie, indem er, wie "Le Monde" berichtet, das Dossier HADOPI an Justizministerin Michele Alliot-Marie übergeben hat. Mitterrand solle in den Prozess allerdings weiterhin "eingebunden" sein.

    Dieser Wechsel des Dossiers ins Justizministerium ist auch ein Zeichen dafür, dass die Regierung nach dem gescheiterten Versuch der Etablierung para-legalistischer Strukturen nun auf noch mehr Härte und Abschreckung durch das Strafrecht setzt. Die neuen Maßnahmen wurden am Mittwoch im Ministerrat diskutiert.

    Insgesamt sollen, so das Wirtschaftsblatt "Les Echos", fünf neue Artikel in das Gesetz eingefügt werden. Künftig sollen auf Anweisung der HADOPI, die damit zur reinen Durchreichestelle für Anschuldigungen der Rechteinhaber wird, Schnellgerichte die Filesharer aburteilen, deren Verfahren nicht öffentlich sind.

    Den Richtern würden demnach drei Instrumente zur Bestrafung der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer zur Verfügung stehen: die bekannte Kappung des Internet-Anschlusses, wobei der Beschuldigte eine Strafe in Höhe von bis zu 30.000 Euro riskiert, sollte er es wagen, sich bei einem anderen Provider einen Account zu holen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war vorgesehen, die gesperrten User in eine Schwarze Liste einzutragen - ein Provider, der einen Kunden auf dieser Liste akzeptiert hätte, wäre bestraft worden.

    Weiters können die Richter die Beschuldigten wegen "Fälschung" zu einer Geldstrafe oder zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilen. Die Regierung überlege auch die Einführung eines einfachen Bußgelds in Höhe von 1.500 Euro für Beschuldigte (3.000 Euro im Wiederholungsfall). Diese Strafen seien einfacher und schneller durchzusetzen als die Sperrung der Internet-Zugänge und würden wohl auch auf weniger Widerstand seitens der Provider stoßen, so "Le Monde".

    Gegenüber "Les Echos" zeigte sich Pascal Negre, Chef von Universal Music France, mit den neuen Vorhaben der Regierung zufrieden: "Das könnte effizient funktionieren. Ab dem Zeitpunkt, ab dem es im Strafrecht steht, kommt der Verstoß in die Strafakte. Das schreckt ab."

    Der sozialdemokratische Europaabgeordnete Guy Bono, Gegner des Netzsperrengesetzes, befürchtet dagegen, dass die Nutzer doppelt bestraft werden könnten: durch die Kappung des Internet-Anschlusses und durch Zahlung eines Bußgelds wegen Fälschung.

    Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net bezeichnete in einer Aussendung die neuen Pläne als "noch absurder als die vorherigen". Die Regierung versuche verbissen, den abgeschossenen Gesetzestext zu "patchen".

    Jeremie Zimmermann, Sprecher der Organisation, weist auf einen wichtigen Punkt hin: Nun seien zwar ordentliche Gerichte in den Entscheidungsprozess eingebunden, allerdings würden diese ihre Informationen zuallererst von der HADOPI erhalten, die sich ihrerseits auf Daten der Rechteinhaber und -verwerter stütze.

    Diese seien "zwangsläufigerweise voller Fehler" und würden auch Unschuldige betreffen. Insgesamt führten die neuen Bestimmungen nur dazu, dass die Maßnahmen teurer würden, so Zimmermann.

    Unterdessen gibt es auch in Deutschland Streit über Netzsperren bei Verstößen gegen das Urheberrecht. Die Wochenzeitung "Die Zeit" hatte vorab gemeldet, dass im Wahlprogramm der CDU auch ein Passus enthalten sei, nach dem die Partei nach der Wahl Netzsperren-Maßnahmen auf den Weg bringen würde. Ein entsprechendes Dokument tauchte am Mittwoch auch auf der Whistleblower-Website Wikileaks auf.

    Auf eine Rückfrage von ORF.at, ob die CDU wirklich "Three Strikes Out" nach französischem Vorbild in Deutschland einführen wolle, wie im Wikileaks-Dokument aufgeführt ist, wollte eine Sprecherin der Partei am Mittwoch nicht antworten und verwies darauf, dass das endgültige Programm erst kommende Woche präsentiert werde.

    Man nehme zu unfertigen Dokumenten nicht Stellung, hieß es. Gegenüber der Berliner "Tageszeitung" ("taz") hatte Martina Krogmann (CDU) bestritten, dass die Partei für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen sei. Man wolle Rechtsverletzungen "effektiv unterbinden", habe aber den Passus über "Three Strikes Out" nach französischem Vorbild gestrichen. "Vorerst", kommentiert die deutsche Bürgerrechtler-Plattform Netzpolitik.org.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.06.2009, 09:07


    @Rapidshare:
    Das war ein bisschen mein Fehler auch, habe nicht gewusst, dass Rapidshare kein P2P ist.

    Jetzt wo ich mich aber etwas eingelesen habe, weiß ich, dass es früher eh auch schon solche Urteile gabe, nur hat das damals nur eine Handvoll Titel betroffen, und jetzt halt 1000e.

    @HADOPI:
    Na, mal schauen was da rauskommt.

    @heute:

    http://www2.aon.at/portal_nl/portal_newsletter/seiten/is_nl/is_juni/is_juni_tauschboerse.html

    Die Telekom schreibt in ihrem Newsletter, dass Tauschbörsen eh ok sind - wenn man halt nix illegales damit mach. Aber sie sagt gleich, welche Clients empfehlenswert sind und wie man sie konfiguriert.
    Sehr sympathisch, auch wenn sie das vermutlich nur macht, weil ohne P2P würden nur Einzelpersonen unbeschränkten Up/Download machen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 08.07.2009, 14:34


    Hoppla, vor lauter Hadopi hin und her, fast einen Meilenstein bei der Schutzfristverlängerung betreffend Tonträger verpasst: Da gabs am 23.04.2009 einen Beschluss des EP:

    http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2009-0282+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

    Kurz: Verlängerung auf 70 Jahre statt auf 95 (=Kommissionsvorschlag).

    Naja, es wurde verlängert (schlecht) und somit an die restlichen Schutzfristen im Urhaberrechtsbereich angepasst (als systemvereinheitlichung eigentlich gut).



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    Der Alchemist - 09.07.2009, 16:06


    Kaum ein Tag ohne einschlägige "Wohltaten". Diesmal wieder aus Frankreich:

    Zitat: Im Rahmen des Internet-Sperrgesetzes HADOPI 2 will die rechtskonservative französische Regierung die Offenheit von Internet-Verbindungen kriminalisieren. Die Opposition befürchtet, dass damit eine Verpflichtung zur Installation einer staatlichen "Sicherheitssoftware" verbunden sein könnte. Wie die Tageszeitung "Liberation" am Donnerstag berichtet hat, hat der französische Senat anlässlich der Behandlung des Internet-Sperrgesetzes HADOPI 2 eine besonders umstrittene Passage wieder in das Vorhaben eingebracht.

    Die französischen Internet-Nutzer sollen dazu gezwungen werden, ihre Zugänge gegen etwaigen Zugriff Dritter zu sichern. Das gilt besonders für die Verschlüsselung von WLAN-Zugängen. Tun sie das nicht, droht ihnen eine Strafe von 1.500 Euro. Laut einem Bericht des Senators Michel Thiolliere, der der rechtskonservativen Regierungspartei UMP angehört, sollen jene Internet-Nutzer bestraft werden, die die Sicherung ihres Zugangs "vernachlässigt" und dazu nicht "die notwendigen Mittel" eingesetzt hätten.

    In der französischen Nationalversammlung war bereits über den Einsatz einer staatlichen "Sicherheitssoftware" debattiert werden. "Liberation" zitiert Thiolliere: "Wer diese Software einsetzt, wird abgesichert sein." Umkehrschluss: Wer das nicht tut, ist Freiwild für die Piratenjäger von Medienindustrie und HADOPI. Die Software soll, so "Liberation", kostenpflichtig und proprietär sein und mit einem zentralen Server kommunizieren. Die grüne Senatorin Marie-Christine Blandin warnte: "Als Nächstes wird es als 'Vernachlässigung' gelten, Linux einzusetzen."

    Sowohl Thiolliere als auch der neue Kulturminister Frederic Mitterand behaupteten in der Debatte vom Mittwoch, dass die Verpflichtung zur Absicherung des Internet-Zugangs keine Umkehr der Beweislast darstelle. Der Richter müsse das prüfen. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net sieht das freilich anders. Der Nutzer müsse im Rahmen eines von der HADOPI vorbereiteten Schnellverfahrens beweisen, dass sein Zugang gesichert sei. Laut einem internen Bericht der Regierung über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens HADOPI 2, der kürzlich vom Wirtschaftsblatt "La Tribune" veröffentlicht wurde, ist für die Durchführung eines Internet-Sperrverfahrens gerade einmal ein Zeitraum von 45 Minuten vorgesehen, der Richter soll sich rund fünf Minuten mit einem Fall befassen.

    Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net bezeichnete in einer Aussendung vom Donnerstag die Verabschiedung des Gesetzes durch den Senat als "beklagenswert". Die Regierung solle sich lieber um Modelle kümmern, mit denen die Kreativen für ihre Arbeit im digitalen Zeitalter entschädigt werden könnten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 23.07.2009, 17:35


    http://futurezone.orf.at/stories/1620901/
    Zitat: Die deutsche Buchbranche will zusammen mit den Verbänden der Schriftsteller und Übersetzer die Diskussion über eine "Kultur-Flatrate" vorantreiben. Im Vorfeld der deutschen Bundestagswahl wurde SPD und Grünen ein Katalog aus 16 Fragen vorgelegt, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Donnerstag in Frankfurt mitteilte. Zitat: "Wir Urheber möchten gerne wissen, was eine 'Kultur-Flatrate' für uns bedeuten würde - ideell und materiell", sagte Imre Török, Vorsitzender des Verbandes deutscher Schriftsteller. Hinrich Schmidt-Henkel vom Verband deutschsprachiger Literaturübersetzer bemängelte, dass die Wahlprogramme sowie ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer "Kultur-Flatrate" vermissen ließen.

    Tja, vielleicht gibt es in den nächsten 10 Jahren doch noch eine Lösung, die alle Interessen berücksichtigt.

    (jetzt habe ich endlich mal selber wieder mal was hier gepostet...)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 23.07.2009, 19:17


    Die Verwertungsgesellschaften beschweren sich immer mehr über schlechter werdende Umsätze. Aber habt ihr mal versucht in der letzten Zeit CDs zu kaufen, die nicht aus den Top 40 stammten. Und zwar nicht per Online Versand, sondern im normalen Geschäft?

    Hab heute versucht CDs von Johann Strauß, Zillertaler Schürzenjäger, Falco oder Opus zu bekommen.

    Libro - Fehlanzeige. Thalia - online ja, vor Ort nein. Hab dann einige CDs in der Galleria auf der Landstraße bekommen, bei einem Geschäft namens Müller.

    Da wunderts mich nicht, dass es keinen Umsatz mehr gibt!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 25.07.2009, 11:08


    @haralds post:
    das ist natürlich eine tendenz, die sich in allen möglichen branchen zeigt.
    aber du hast natürlich recht, jammern tut nur die contentindustrie.

    http://derstandard.at/1246543005500/Provider-verbannt-Filesharer-aus-dem-Netz

    Zitat: Der Internetprovider Karoo, der das Gebiet um die ostenglische Stadt Hull mit Internet versorgt, betreibt seine eigene Filesharing-Politik. Während andernorts noch über Internetsperren für Filesharing-Wiederholungstäter debattiert wird, stellt das Unternehmen den Kunden bei Verstößen gegen das Urheberrecht bereits jetzt ohne weitere Vorwarnung die Internetleitung ab. Bei Karoo nennt man Internetsperren einen "verantwortungsvollen Zugang". Bürgerrechtler und Datenschützer kritisieren das Vorgehen. Derzeit ist dieses Verhalten nur aus England bekannt. "Nach österreichischem Recht wäre das Abschalten des Internetzugangs ohne Vorwarnung schwer vorstellbar", so Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Branchenverbands ISPA , gegenüber pressetext. Zitat: Sobald ein Rechteinhaber den ISP über Urheberrechtsverstöße eines Kunden in Kenntnis setzt, und die Vorwürfe vom Provider bestätigt werden, wird die Internetleitung des betroffenen Kunden stillgelegt. Dieses Vorgehen übertrifft selbst die Empfehlungen der Content-Industrie. Rechteinhaber sehen eine dreistufige Regelung vor, bei der die Stilllegung nur als finale Option vorkommt, falls Verwarnungen nicht fruchten.

    Online geht ein gesperrter Filesharer in Hull erst dann wieder, wenn er eine Verzichtserklärung unterschreibt. "Wir haben keine Vorteile durch unser Vorgehen. Tatsächlich arbeiten wir gegen die eigenen Interessen, da wir den Kunden für jene Zeit, in der ihr Anschluss stillgelegt ist, nichts verrechnen. Aber ich halte es für verantwortungsvoll, die Leute vor illegaler Aktivität zu schützen", so Nick Thomson von Kingston Communications, dem Karoo-Mutterkonzern. Zitat: Die britische Regierung vermeldete in diesem Zusammenhang kürzlich, dass Internetsperren nicht die "bevorzugte Option" der Regierung seien. Man gestehe dem Internetzugang ebenso entscheidende Bedeutung wie dem Zugang zu elektrischem Strom zu. Wenn sich der Provider freiwillig dafür entscheidet, so vorzugehen und dies vertraglich festlegt, wie es in Hull passiert, bleibt Kunden, die damit nicht einverstanden sind nur der Providerwechsel. Rund um Hull hat Karoo allerdings ein Monopol. Leitungen anderer Anbieter gibt es in dem Gebiet nicht.
    Tja, Monopole sind halt nicht so leiwand...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 14.08.2009, 20:36


    http://futurezone.orf.at/stories/1623931/

    Zitat: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) besteht in Österreich derzeit keine Auskunftspflicht von Internet-Anbietern über die Daten von Nutzern, die im Verdacht stehen, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Filesharing-Netzwerken weitergegeben zu haben.
    Zitat: "Wir begrüßen das Urteil, weil es Klarheit für die Internet-Anbieter schafft", sagt Andreas Koman, Präsident des Providerverbandes ISPA und Justiziar beim Anbieter Tele2 in einer Reaktion auf die am Donnerstag bekannt gegebene OGH-Entscheidung. Auch Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes des Österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria, kann dem Richterspruch positive Seiten abgewinnen. "Das OGH-Urteil ist das Ende eines mehrjährigen Testprozesses und gleichzeitig der Beginn einer inhaltlichen Diskussion mit dem österreichischen Gesetzgeber. In seiner Urteilsbegründung weist der OGH klar den Weg für eine gesetzliche Lösung."

    Zitat: Konkret stellte der Oberste Gerichtshof in dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft LSG und dem Internet-Anbieter Tele2 fest, dass heimische Internet-Provider nach dem derzeit geltenden Telekommunikationsgesetz (TKG) aus dem Jahr 2003 die persönlichen Verkehrsdaten ihrer Nutzer unverzüglich löschen müssen und daher nicht dazu verpflichtet werden können, den Rechteinhabern ohne Einschaltung eines Gerichts Auskunft über diese Daten zu erteilen.

    In der Praxis bedeutet die Entscheidung des OGH, dass Rechteinhaber bis auf weiteres von Internet-Anbietern keinerlei Informationen darüber bekommen können, wer zu welchem Zeitpunkt Inhaber welcher dynamischen IP-Adresse war und möglicherweise in Filesharing-Netzwerken Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Das österreichische Urheberrechtsgesetz (Paragraf 87b Abs 3) billigt den Rechteinhabern diese Möglichkeit zwar grundsätzlich zu, der OGH kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verarbeitung von Verkehrsdaten zu diesem Zweck rechtswidrig ist.

    Auch mit der Hilfe eines Gerichts können die Rechteverwerter derzeit nicht rechnen. Denn seit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung gibt es bei Privatanklagedelikten kein Ermittlungsverfahren mehr. Die Identität von Internet-Nutzern hinter IP-Adressen kann deshalb auch nicht mehr von einem Richter ausgeforscht werden.

    ... Juchu, oder?
    Zitat:
    Das "goldene Zeitalter" für Tauschbörsen in Österreich wird vermutlich nicht mehr lange dauern. Mit der Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data Retention), die in Österreich im Herbst in Begutachtung gehen soll und voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten wird, könnte sich die Lage grundsätzlich ändern. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet Internet-Anbieter die Verbindungsdaten ihrer Nutzer mindestens sechs Monate lang zu speichern.

    "Sobald die Daten gespeichert werden müssen, werden die Karten neu gemischt", meint der Salzburger Richter und Betreiber der Website Internet4Jurists, Franz Schmidbauer. Die Richtlinie sehe zwar vor, dass die Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten gespeichert werden, seien die Daten erst einmal vorhanden, würden auch Begehrlichkeiten auftreten, so Schmidbauer. Ob die bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten auch bei Bagatelldelikten, wie etwa Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen, weitergegeben werden dürfen, hänge letztlich aber davon ab, ob der Gesetzgeber eine Zweckbindung bei der Herausgabe der Daten festlege. Zitat: Nach einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Jänner 2008 bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie mit der Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten zum Zwecke der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Rechteinhaber umgehen.

    Mal sehen, was die Lobbys jetzt rausholen. Die nächste Urheberrechtsnovelle ist schon absehbar...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.09.2009, 12:47


    Tja, seit dem letzten Judikat (siehe voriger Post) ist momentan wenig Platz für Neuigkeiten.

    Daher poste ich mal einen älteren Cartoon

    http://xkcd.com/488/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 19.10.2009, 11:22


    Zitat: Die Hollywood-Studios sind offenbar nicht mit der Arbeit der Branchenvertretung Motion Picture Association of America (MPAA) zufrieden. Laut einem Bericht von Cnet wurden nun drei Führungskräfte in der MPAA entlassen, darunter auch Chefberater Greg Goeckner. Neben Goeckner, der noch bis Jahresende bei der MPAA verbleiben soll, habe die Branchenvertretung auch den Leiter der weltweiten Antipiraterie-Operationen sowie den stellvertretenden Leiter der Internet-Antipiraterie entlassen.
    Tja, wir alle sehen durchaus ein paar Gründe für diese Entscheidung. Doch wir irren: Zitat: Offenbar seien die Copyright-Vertreter den Hollywood-Studios zu wenig aggressiv vorgegangen. Filesharing entwickle sich immer mehr zum Mainstream. Dank besserer Technologien werden es immer einfacher Filme in guter Qualität im Netz zu bekommen. Die Filmstudios befürchten, dass das Verbreiten von Filme im Netz so überhand nehme wie in der Musikbranche.

    Und ein bisschen NLP gibt's auch zum Drüberstreuen:
    Zitat: Generell wolle die MPAA im Kampf gegen Piraterie anders vorgehen - so werde man in Zukunft nicht mehr von Antipiraterie sprechen, sondern von "Content Protection". Als neuer Chefberater und "Chief of Content Protection" sei Daniel Mandil berufen worden.

    Und damit ich nicht auch ein Raubmordtotschlagseinbruchsdiebskopierer bin, hier die Quelle: http://derstandard.at/1254311765068/MPAA-Piratenjaeger-fuer-Hollywood-zu-wenig-aggressiv

    Wagner, allerdings nicht Ritschi hat folgendes geschrieben: "Content-Protection"
    Ein schreckliches Wort. Als ob der "content" irgendeinen Schaden nehmen würde. Was geschützt werden soll, sind die Brieftaschen der Bosse, also eher "illegitimate-overwhelming-richness-protection".

    Und im UK tut sich puncto Netzsperren Folgendes:
    http://derstandard.at/1254311761936/Britische-Provider-wollen-Filesharer-nicht-sperren
    Zitat: In der Diskussion um die Pläne der britischen Regierung, Internetnutzer bei Verdacht auf illegales Filesharing zu blockieren, versucht nun der ISP (Internet-Service-Provider) TalkTalk die Fehleranfälligkeit der Strategie aufzuzeigen, berichtet die BBC. So könnten auch Unschuldige getroffen werden, würden zum Beispiel deren WiFi-Netzwerke gehackt. Diese Vision sollte am Beispiel einer gewöhnlichen Wohnstraße in Stanmore, Middlesex, bewiesen werden. Talk-Talk-Sicherheitsexperte Matt Roxburgh fand dort auf Anhieb 23 ungesicherte Netzwerke, wählte sich ein und konnte so Musik über fremde Internetanschlüsse herunterladen.
    Zitat: Nach intensiven Anstrengungen der Musikindustrie - es soll im Moment etwa sechs Mio. aktive Filesharer in Großbritannien geben - überlegt die dortige Regierung, allen voran Wirtschaftsminister Peter Mandelson, der Regulierungsbehörde Ofcom die Befugnis zu geben, Internetanschlüsse zu kappen. Die britischen ISPs regieren abwehrend: Es sei nicht ihre Aufgabe, das Netz zu überwachen. Frühere Verfahren hatten ergeben, dass ISPs lediglich für die Versorgung zuständig seien. Zitat: Die British Phonographic Industry (BPI) hält jedoch weiter an den Plänen fest. Die betreffenden Personen würden im Verdachtsfall zuerst kontaktiert, man hätte also die Möglichkeit, das Thema im Haushalt zu diskutieren. Außerdem würde Beratung angeboten werden, wie drahtlose Netzwerke abgesichert werden können. Schlussendlich sei jedoch jeder selbst dafür verantwortlich, was über seinen Anschluss passiere.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.10.2009, 10:39


    http://derstandard.at/1256255934504/Auf-der-Jagd-nach-FilesharerInnen

    In dem Artikel geht es um eine neue AG in der Schweiz, Logistep AG, welche in ihren Aussendungen behauptet, mit eigens entwickelter Software und einem Pool von spezialisierten Anwälten Jagd auf die bösen Raubmordkopierer in P2P- Netzwerken zu machen.

    Dieses Unternehmen will sich also der Contentindustrie andienen und gibt an, die Software tut einen Haufen Daten "beweissicher" festhalten.

    Zunächst werfen User ein, dass die Jagd auf Raubmordkopierer irgendwie besser läuft als die auf Kinderpornonachfrager.

    Die nächste Frage aber ist, ob die Daten, die die da alle festhalten, nicht zumindest teilweise dem Datenschutz unterliegen.

    Jedenfalls könnte eine neue Abmahnwelle in's Haus stehen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.10.2009, 09:15


    Das folgende ist aus dem Standard und beschreibt tw die Rechtslage in Deutschland.
    Nicht spezialisierte Zeitschriften geben die Rechtslage oft ungenau wieder, oder manchmal so verkürzt, dass Fehler entstehen können.

    Ich habe die inhaltliche Richtigkeit selbst jetzt auch nicht kontrolliert, allerdings habe ich auch nicht den Eindruck, dass etwas nicht stimmen könnte.

    http://derstandard.at/1256256022749/Private-Kopien-von-Musik-CDs-in-Deutschland-weiter-erlaubt

    Zitat: Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt. So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen. Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangen Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein. Zitat: Das war zu spät, befanden die Richter. Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen. Eine Anfang 2008 in Kraft getretene Novelle des Urhebergesetzes habe diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, weil die angefochtene Vorschrift zu privaten Kopien unverändert geblieben sei.

    Der 7. Zwerg von links hat folgendes geschrieben: wenn die Musikindustrie die gleichen Anstrengungen daran setzen würde, den Leuten gute Musik zu verkaufen, wie sie zu Zeit daran setzt, ihre Kunden in die Illegalität zu treiben, könnte es vielleicht auch wieder steigende Verkaufszahlen geben.
    Und von mehreren wird angemerkt, dass die sog Leerkassettenabgabe genau dazu dient, diese Privatkopie zu finanzieren. Gegen die hat die Contentindustrie aber noch nie was gesagt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.11.2009, 10:21


    http://derstandard.at/1259280788149/Einmal-anders-Filmemacher-bedanken-sich-bei-Tauschboersennutzern

    Zitat: Laut den Produzenten war es ein steiniger Weg, bis Ink in 15 US-Kinos ausgestrahlt wurde. Danach vertrieben sie ihr Werk als Blu-ray und DVD vertrieben. Doch die investierten 250.000 US-Dollar konnten damit nicht wieder eingespielt werden.

    Doch durch die Verbreitung in Tauschbörsen könnte der Film jetzt doch den Turnover schaffen. Die überraschende Popularität bei Downloadern sorgte dafür, dass der Streifen nicht nur die Charts der Filesharing-Netzwerke stürmte, sondern es auch in die Top 20 der Filmseite IMDB schaffte. Zitat: Weil ihr Independent-Film "Ink" erst durch Filesharing Bekanntheit erlangt hatte, bedankten sie sich jetzt bei den rund 400.000 Downloadern für ihr Interesse, berichtet heise-online. Zitat: "400.000 Downloads sind eine unglaubliche Werbung für den Film, doch ich wünschte, man könnte diese Bekanntheit zu barer Münze machen. Wir müssen erst noch beweisen, dass es da auch ein funktionierendes Geschäftsmodell gibt", zitiert heise die Produzenten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.12.2009, 11:34


    http://derstandard.at/1259281208158/USA-Drei-Jahre-Haft-fuer-vier-Minuten-Twilight-angedroht

    Nein, diese Schlagzeile bezieht sich nicht auf die Macher des Films.

    Zitat: Eine 22-jährige Frau aus Chicago wurde angeblich beim Versuch erwischt, "Twilight: New Moon" abzufilmen. Nach einer Haft von zwei Nächten drohen ihr nun bis zu drei Jahre Gefängnis, wie die Chicago Sun-Times berichtet. Dabei soll die Frau gar nicht vorgehabt haben, den Film illegal Zitat: Vielmehr habe sie die Geburtstagsparty ihrer Schwester im Kino mitfilmen wollen. Es seien zwar auch Teile des Films und der vorhergehenden Werbung auf dem Clip zu sehen, hauptsächlich seien jedoch sie und ihre Familie gefilmt worden.
    (Heraushebungen nicht im Original:)
    Zitat: Ein Mitarbeiter des Kinos habe bemerkt, dass die 22-Jährige während des Kinofilms Aufnahmen gemacht habe und die Polizei gerufen. Die Beamten hätten eine kleine Digicam sichergestellt, mit der man auch kurze Videoclips aufnehmen kann. Nach Aussagen der Polizei seien auf der Kamera nur zwei sehr kurze Sequenzen des Films gefunden worden, die insgesamt nicht mehr als vier Minuten lang gewesen seien. Die Kino-Manager hätten jedoch auf eine Verhaftung bestanden und die 22-Jährige sei daraufhin zwei Nächte inhaftiert worden. Ihr drohe nun eine maximale Gefängnisstrafe von drei Jahren.

    Dazu kann man eh nix mehr sagen. Im Übrigen schon sehr arg, dass Kinomanager (in den USA) bestimmen (!), ob jemand verhaftet wird oder nicht.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.12.2009, 15:55


    http://futurezone.orf.at/stories/1633629/

    Copyrightklagen mal andersrum:

    Zitat: Die kanadischen Töchter der Musikkonzerne Warner Music, Sony, EMI und Universal müssen sich in einer Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen vor Gericht verantworten. Bei der bereits im Oktober 2008 eingebrachten Klage geht es um Songs, die zwar auf CD-Kompilationen veröffentlicht wurden, für die die Labels jedoch nie die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt und keine Lizenzgebühren entrichtet hatten. Zitat: Laut dem kanadischen Copyright-Experten und Rechtsprofessor Michael Geist, der in seinem Blog und in einer Kolumne für den "Toronto Star" auf den Fall aufmerksam machte, soll es sich dabei um mehr als 300.000 Songs handeln. Zitat: Laut Gerichtsunterlagen haben die Labels bereits ausstehende Zahlungen in der Höhe von 50 Millionen kanadischen Dollar (31,8 Mio. Euro) eingeräumt.

    Die Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber, zu denen unter anderen die Erben des Jazzmusikers Chet Baker gehören, könnten sich jedoch auf mehr als sechs Milliarden kanadische Dollar (3,8 Mrd. Euro) belaufen. Denn in der Sammelklage fordern die Kläger Schadenersatzzahlungen von bis zu 20.000 Dollar pro Song.
    Jetzt sind die Labels mal die, die nicht selbst überzogene Forderungen stellen, sondern denen gegenüber solche geltend gemacht werden. Poetic Justice! Zitat: Die Höhe der Schadenersatzzahlungen bemesse sich nach denselben Regeln, nach denen die Musikkonzerne Millionenschäden durch den nicht lizenzierten Tausch ihrer Titel in Filesharing-Netzwerken behaupten würden, ätzte Geist in seinem Blog.

    Hier die ursprüngliche Quelle:
    http://www.michaelgeist.ca/content/view/4596/135/



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.01.2010, 18:44


    http://futurezone.orf.at/stories/1635894/

    HADOPI, hier schon lang und oft diskutiert, ist ja kürzlich in Kraft getreten. Wie es sich in der Praxis auswirkt, wird sich weisen, HADOPI soll ja erst Mitte 2010 die Arbeit aufnehmen und User verwarnen (oder wegsperren) - stay tuned.

    Der Contentindustrie ist es - so schreibt die Fuzo - aber noch lange nicht genug.
    Zitat: Der Bericht mit dem Titel "Kreativität und Internet" wurde Anfang der Woche dem französischen Kulturministerium übergeben und wurde am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt. Patrick Zelnik ist unter anderem Chef des Plattenlabels Naive, in dem die Alben von Präsidentengattin Carla Bruni-Sarkozy erscheinen. Er ist außerdem Chef der Organisation Impala, der Interessenvertretung der Independent-Labels.

    Vertreter der Nutzerschaft oder Konsumentenschutzorganisationen waren an der Erstellung des Berichts nicht beteiligt. Ein ähnlicher Bericht, der von Denis Olivennes, dem ehemaligen Chef der Medienhandelskette fnac, erstellt worden war, diente als Grundlage zur Erstellung des Internet-Sperrgesetzes "Loi HADOPI", das es erlaubt, mutmaßlichen Filesharern nach zweimaliger Warnung den Zugang zum Internet zu sperren. Zitat: Der Zelnik-Bericht empfiehlt, die Werbeeinnahmen von Google und anderen Anbietern im Netz zu besteuern - und zwar unabhängig davon, ob der zu besteuernde Konzern eine Niederlassung in Frankreich unterhält oder nicht. Es soll nur zählen, dass sich die Nutzer, die auf die Anzeigen klicken, in Frankreich befinden.

    Auch die Provider sollen zum Wohle der Kulturindustrie zur Kasse gebeten werden. Laut der Pariser Tageszeitung "Liberation" ist hier zwar nicht explizit von einer Sondersteuer die Rede, aber Zelnik und seine Koautoren empfehlen, die Mehrwertsteuer anzuheben und damit die Medienindustrie zu subventionieren. Am Ende zahlt freilich der Kunde, wie Yves Le Mouel, Präsident des französischen Providerverbands Federation Francaise des Telecoms, dem Blatt sagte. Zitat: Die im Zelnik-Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur staatlichen Subvention der Medienindustrie sollen 2010 rund 50 Millionen Euro kosten, in den folgenden beiden Jahren dann je zwischen 35 und 40 Millionen. Laut den Autoren des Berichts soll das Geld vor allem der Musikindustrie zufließen, die sich "in einer dramatischen Situation" befinde, so Cerruti.

    Unter den Vorschlägen befindet sich auch die Idee, eine Art Debit-Karte für Online-Musikkäufe einzuführen, die für 50 Euro verkauft wird, wobei der Staat dann 20 Euro aus den neuen Steuern zuschießen soll. Zelnik will auch, dass eine einheitliche Verkaufsplattform für Online-Musik und eine für E-Books geschaffen wird.

    Weiters soll die Verwaltung von Musikrechten vereinfacht werden. Laut "Liberation" kommen Computerspiele in dem Bericht nicht vor - diese Branche soll in einer anderen Untersuchung unter die Lupe genommen werden.

    Zelnik schlägt weiters vor, auch auf europäischer Ebene Druck gegen Google und die Provider zu machen. Die EU solle den Markt für Online-Werbung prüfen.
    Ganz verstanden habe ich es nicht, wieso die Contentindustrie glaubt, an Googles Werbeeinnahmen mitschneiden dürfen zu sollen. Aber gut zu wissen, dass sie sich die Ziele hochstecken.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 14.01.2010, 08:16


    Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet heißt Hadopi übrigens. Wie schon erwähnt, wird sie erst in den nächsten Monaten anfangen, Raubmordkopierer in den wohlverdienten Knast zu bringen.

    Damit die Zeit nicht lang wird, vertreibt man sie sich dort mit Fettnäpfchen:

    http://derstandard.at/1262209443668/Frankreich-Filesharing-Jaeger-begehen-Copyright-Verletzung

    Zitat: Doch selbst dürften es die Initiatoren gar nicht so genau mit der Einhaltung des Copyrights nehmen. Denn für das offizielle Hadopi-Logo seien nicht lizenzierte Schriftarten verwendet worden, berichtet TorrentFreak. Zitat: Das Logo wurde der Öffentlichkeit vergangene Woche präsentiert. Die im Logo verwendete Schriftart "Bienvenue" sei jedoch von Jean-François Porchezm, einem Mitarbeiter der France Telecom, im Jahr 2000 exklusiv für das Unternehmen entwickelt worden. Sie dürfe daher nur von der France Telecom und der Mobilfunk-Tochter Orange verwendet werden. Im Hadopi-Logo seien die Buchstaben "d" und "p" leicht angepasst worden, der Rest der Schriftart sei etwas gestreckt. Das genüge aber nicht, um es als neues Design durchgehen zu lassen. Zitat: Die Agentur, die das Hadopi-Logo entwickelt hat, habe bestätigt, dass ihre Schriftart die Rechte der France Telecom verletze. Es sei aber nur aus Versehen passiert.
    Na, wenn's nur ein Fernsehen ähh Versehen war, dann ist doch gleich alles wieder eitel Wonne, Sonnenschein und Flüsse aus Milch und Honig. Die France Telecom (ca 29% im Besitz des franz Staates, sonst überwiegend Streubesitz) will auch nicht klagen - quelle bonne surprise.
    Lediglich auf den Designer wurde noch nicht genügend Überzeugungsarbeit geleistet, dass eben manche gleicher sind, gerade beim geistigen Eigentum, und er will zu seinem Anwalt sprechen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 14.01.2010, 13:31


    Und gleich nochmal Stichwort die Gleicheren:

    http://futurezone.orf.at/stories/1636379/
    Zitat: Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat eine kartellrechtliche Klage gegen große Musiklabels wiederbelebt. Zitat: Zu den Angeklagten gehören Bertelsmann, EMI, Sony, Time Warner, Universal und Warner Music. Ihnen wird vorgeworfen, Preise und Bedingungen, unter denen sie Musik im Internet verkauften, miteinander abgesprochen zu haben. Die Angeklagten vertreiben gemeinsam mehr als 80 Prozent der Musik, die US-Konsumenten im Netz kaufen.

    Hier der Link zum Urteil laut Fuzo: http://digitalmusicnews.com/legal_docs/major_sherman_appeal

    Stichwort Selbstverlag, sage ich da nur. Da mittlerweile auch Amazon Print on Demand anbieten soll, vermute ich, dass hier demnächst die große Angriffswelle von Musik- und Buchverlagen bzw -verlegern auf die Grass-Root-Distribution rollen wird.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.01.2010, 20:21


    fuzo hat folgendes geschrieben: Die chinesische Suchmaschine Baidu hat sich vor einem Pekinger Gericht gegen die Klagen dreier Musikkonzerne durchsetzen können. Die Konzerne hatten verlangt, dass Baidu Links zu Musikpiraterie-Websites aus seinem Suchindex entfernt.
    Tja, in China gibt es also auch die gleichen Probleme wie bei uns.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.01.2010, 14:04


    http://derstandard.at/1263706086224/Piraterie-Warnbriefe-treffen-Unschuldige

    Was sich eh wohl schon jeder gedacht hat, steht nun auch im Standard:

    Zitat: Die umstrittenen Warnbriefe, die in Großbritannien an vermeintliche Internetpiraten verschickt werden, treffen häufig vollkommen unschuldige Personen. Mittlerweile sind bei der Konsumentenschützerorganisation Which? über 150 Beschwerden von Menschen eingegangen, die kritisieren völlig zu unrecht einen solchen Warnbrief erhalten zu haben. Zitat: Außerdem werden die Betroffenen in dem Brief dazu aufgefordert, eine Geldbuße von 500 Pfund (rund 575 Euro) zu bezahlen, um die "Sache zu bereinigen". Zitat: "Unschuldigen Konsumenten wird mit rechtlichen Schritten gedroht - für Urheberrechtsverletzungen, die sie nicht nur nicht begangen haben, sondern teils gar nicht wissen, wie das überhaupt ginge", kritisiert die Organisation. Zitat: Die Kanzlei agiere im Auftrag zahlreicher Klienten, darunter auch die deutsche Firma DigiProtect. Das Unternehmen arbeitet unter dem Motto "Piraterie in Profit verwandeln" und repräsentiert wiederum diverse Rechteinhaber, darunter auch die Band Scooter.
    Das Ärgste im aber imho, was der Rechtsanwalt(!), der die Briefe für die Rechteinhaber verschickt, sagt:
    Zitat: "Es reicht aber nicht, einfach nur zu behaupten, dass man es nicht gewesen ist" Nein, vielmehr müssen die - mutmaßlich - Unschuldigen erst ihre angebliche Unschuld dem Hrn Anwalt beweisen, am besten, so rät er, mit Hilfe eines Technikexperten.
    Ich hoffe bei uns fliegt man für so eine Äußerung aus der Anwaltskammer - stell sich einer vor, der wird als Pflichtverteidiger eingeteilt!

    Lob mal wieder für die ISPA: Zitat: Hierzulande werden derzeit keine Adressen für derlei Warnbriefe herausgegeben, wie Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria (ISPA), gegenüber pressetext betont. "So etwas steht für uns auch nicht zur Diskussion. Schon die Gesetzeslage erlaubt es nicht, dass wie in Großbritannien Internetadressen an Dritte weitergegeben werden dürfen." Auch Wildberger warnt vor der Problematik, dass bei einem solchen Vorgehen, auch immer vollkommen Unschuldige betroffen sein würden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 29.01.2010, 11:55


    Ich empfehle mal die Seite der Kanzlei zu lesen, vor allem die News:

    http://www.acs-law.org.uk/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1

    :arrow: Die haben einen Knall!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.01.2010, 15:39


    http://derstandard.at/1263706260048/Piraterie-RTL-Chef-will-Provider-in-Pflicht-nehmen

    Zitat: RTL Group-Geschäftsführer Gerhard Zeiler hat mit einer Aussage zum Vorgehen gegen Piraterie aufhorchen lassen. Zeiler fordert von der deutschen Regierung, die Provider bei Urheberrechtsverstößen zur Verantwortung zu ziehen. Seiner Meinung nach sollten Rechteinhaber Schadenersatzforderungen an Telekom- und Internetanbieter stellen können, berichtet heise. Zitat: Im Internet habe sich eine "florierende Schattenwirtschaft" herausgebildet. Deshalb sollte der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet werden, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu erleichtern. Auch ein "Verwarn- und Sanktionssystem" nach Vorbild der französischen "Three Strikes"-Regel sei notwendig. Ja, ne, echt jetzt?

    Wieso ich das eigentlich poste ist aber, wenn nun schon Fernsehsenderchefs auf diese glorreiche Idee anspringen - Gott bewahre, Raubmordkopierer könnnte ja gehaltvolle RTL-Eigenproduktionen sharen - ist es nur mehr eine Frage der Zeit bis dank tatkräftiger Mithilfe von solchen Medienunternehmen die öffentliche Meinung - wohlinformiert und mit korrekten Zahlen und wissenschaftlichen Ergebnissen versorgt - das auch fordert.

    So weit sind wir noch nicht - die deutsche Ministerin erteilt mal eine Absage.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.02.2010, 13:29


    http://derstandard.at/1263706782499/Dammbruch-Vorratsdaten-Justiz-will-Zugriff-bei-Copyright-Delikten

    Auf diese Schlagzeile haben wir ja alle schon gewartet:
    Justiz- und Innenministerium will auch Zugriff auf die Vorratsdaten bei kleinen Delikten, als Strafdrohung ein Jahr und weniger.
    Vorwand ist, dass es beim bloßen Besitz von Kinderpornos so nieder ist - könnte man natürlich die Strafe erhöhen (vielleicht eine gute Idee) oder eine Ausnahme (nur) dafür schaffen.

    Mein Monieren wird nichts helfen:
    Wenn die Daten schon gesammelt werden, ist es nur eine Frage der Zeit bis sie auch wirklich von allen (staatlichen Stellen) genutzt werden.

    Da kann das Boltzmann Institut für Menschenrechte (siehe Artikellink) noch so aufjaulen und (imho zu Recht) von einem Dammbruch sprechen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.02.2010, 12:37


    Von Acta haben wir ja schon länger nix mehr gehört, das ändert sich jetzt:

    http://futurezone.orf.at/stories/1640129/

    Zitat: Wie das Fachmedium "Computerworld", der kanadische Copyright-Experte Michael Geist und die deutsche Bürgerrechtsorganisation Netzpolitik.org melden, ist einmal mehr ein Dokument aus den geheimen Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) an die Öffentlichkeit gelangt. Zitat: Die Unterzeichnerstaaten des Abkommens sollen demnach die Provider zivilrechtlich gegenüber Ansprüchen der Medienindustrie haftbar machen. Sie sollen technische Maßnahmen dafür treffen, dass in ihren Netzen keine unlizenzierten Inhalte verbreitet werden.

    Das liefe auf eine permanente und völlige inhaltliche Kontrolle des Datenverkehrs im Internet hinaus, denn die Provider müssen gegenüber den Rechteinhabern stets nachweisen können, dass in ihren Netzen keine unlizenzierten Kopien transportiert werden. Auch "Three Strikes Out"-Maßnahmen, mit denen Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen vom Netz getrennt werden sollen, sieht das Papier vor.
    Ich hab's im Detail nicht im Kopf, aber im Großen und Ganzen ist das eh same old, same old. Lediglich das mit der zivilrechtlichen Haftung der Provider mag neu sein.

    Das folgende ist gar nicht neu: Zitat: Auch die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aller Art soll laut ACTA kriminalisiert werden.

    Im April kommt dann die nächste Geheim-Verhandlung.


    Zu Handyklingeltönen gab es, wie ich jetzt auf Heise zufällig gesehen habe, schon einen Prozess.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Verwertungsgesellschaft-Klingeltoene-sind-oeffentliche-Auffuehrung-184843.html

    Die News sind Juni 2009, wie es ausgegangen ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Aber entweder gar nicht, oder sie haben verloren, sonst hätten wir wohl schon davon gehört.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 15.04.2010, 11:45


    Schon öfter habe ich an den immensen Schadenssummen, die Raubmordkopierer angeblich verursachen, dezente Zweifel angemeldet.

    Nunmehr schließt sich auch jemand an, auf dessen Meinung irgendjemand Wert legt:

    http://derstandard.at/1269449710342/US-Rechnungshof-bezweifelt-Schadenssummen-durch-Filesharing

    Zitat: Zu einem Großteil machen die Vertreter der Medienindustrie Filesharing und so genannte "Raubkopien" für die Umsatzrückgänge der vergangenen Jahre verantwortlich. Neben Klagen gegen Betreiber von Tauschbörsen, regnete es sprichwörtlich auch massenweise Abmahnungen gegen einzelne Nutzer, um den angeblichen Schaden einzugrenzen und User abzuschrecken. Zitat: Um den Sachverhalt zu prüfen, hatte der US-Rechnungshof eine Untersuchung eingeleitet, um die wirtschaftlichen Folgen von Produktpiraterie zu bewerten. Hierfür wurden neben zahlreichen Studien auch Experten zu dem Thema befragt. Das Ergebnis ist aus Sicht der Medienindustrie ernüchternd ausgefallen: Demnach sei es "schwierig, wenn nicht unmöglich, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen zu bemessen". Zitat: Die Beauftragten des Rechnungshofes weisen darauf hin, dass die meisten Studien, die zum Beleg der negativen ökonomischen Wirkungen angeführt werden, keine transparente Datenbasis hätten und mit schwer nachvollziehbaren Annahmen und Vermutungen arbeiten würden. Zudem würden meist die gesamtwirtschaftlichen Effekte ignoriert. Etwa würden Konsumenten das durch "kostenlose" Downloads eingesparte Geld für andere Konsumgüter ausgeben.

    Allerdings betont der Bericht gleichzeitig, dass dies nicht bedeute, dass die Probleme durch Raubkopien zu verharmlosen seien. In jedem Fall seien die Studien zu der Materie bislang aber unzureichend ausgefallen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.04.2010, 09:57


    Neulich gab es eine "Studie", wieviele Arbeitsplätze durch Raubkopien verloren gehen. Was die Studie getrost ignoriert hat (abgesehen vom sowieso zweifelhaften Datenmaterial) war, dass ja das Geld, was die Raubmordkopierer nicht für DRM-verseuchten Content ausgeben, woanders verwendet wird und woanders (zB Rohlingherstellung, -lieferung, -handel) Arbeitsplätze schafft.

    Drum heute ein anderer Link, der für fleißige Leser dieses Blogs (=nur Harald) zwar nicht viel Neues bringt, aber es ist doch nett, wenn solche Meinungen in einer der größeren Tageszeitungen stehen:

    http://derstandard.at/1271375419477/Kommentar-der-Anderen-Wo-sind-die-Piraten


    Ein kurzer Sidestep zu Patenten darf noch sein:

    Monsanto will ein Patent auf Schinken, Schnitzel von Tieren, die mit Gentech-Pflanzen gefüttert wurden.

    http://derstandard.at/1271375364055/Monsanto-will-Patent-auf-Schinken-und-Schnitzel Zitat: Mit einem Patentanspruch auf Schinken und Schnitzel ist der Biotechnik-Konzern Monsanto erneut in die Kritik geraten. Das US-Unternehmen will sich beim Weltpatentamt in Genf bestimmte Schweineprodukte als Erfindung schützen lassen. Es geht um das Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch manipulierten Pflanzen gefüttert wurden. Die Umweltorganisation Greenpeace und 300 weitere Verbände forderten am Dienstag in einem internationalen Appell das Verbot von Patenten auf Pflanzen, Tiere und Lebensmittel.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.05.2010, 12:18


    Kulturflatrate goes Mainstream oder Grüne entern die Piraten? Wie dem auch sei, die Grünen haben jetzt die Diskussion über die Flatrate medienwirksam wieder angestoßen:

    http://derstandard.at/1271375944270/Cultural-Flat-Rate-Gruene-wollen-Download-Gebuehr-fuer-Internetnutzer

    Inhaltlich nix neues, 10€ pro Breitbandanschluss pro Monat.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.05.2010, 15:53


    orf.at hat folgendes geschrieben: Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Verica Trstenjak, hat in einem heute veröffentlichen Schlussantrag in einem Rechtsstreit zwischen einer spanischen Verwertungsgesellschaft und einem Speichermedienhersteller die unterschiedslose Anwendung einer Pauschalabgabe für Privatkopien auf elektronische Geräte und Speichermedien infrage gestellt.

    Und wie verschiedene Medien berichten, sind die Gespräche zwischen der dt Gema (entspricht ungefähr der AKM) und Youtube gescheitert, und erstere wollen jetzt, dass letztere ~600 Videos löscht.

    Noch zu obigen Post: Ich war sehr überrascht, dass die pt Standardposter mehrheitlich total gegen die Idee der Grünen waren, wo sie sonst eigentlich immer gegen die Contentindustrie wettern. Ein Schelm, wer...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.05.2010, 07:59


    Zumeist geht es ja hier um Urheberrecht, aber heute mal ein Posting zum Thema Markenrecht:

    Nestlé (zB Nesquick, San Pellegrino, Purina, Maggi) hat jetzt einen kleinen Steyrer- Verein per Anwaltsdrohschreiben genötigt, den Namen "Nest" zu ändern, weil "Nestle" scheinbar in der dt Schweiz ein Diminutiv von Nest ist, und Nestlé vor der Verwechslungsgefahr die milliardenschweren Knie schlottern.
    Der Verein hat es nicht drauf ankommen lassen wollen, und nennt sich halt jetzt Nets, was imho gleich viel bzw wenig verwechslungsfähig ist.

    Ob der Verein (neue HP: http://verein-nets.at) überhaupt in der dt Schweiz tätig ist, habe ich nicht rausgefunden.

    Poster posten, dass Nestlé (vorübergehend?) die Kontaktseite deaktiviert hat, offensichtlich schätzen sie das negative Feedback auf solche Aktionen nicht so.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 14.06.2010, 10:07


    Ich habe jetzt die letzten ORF-Diskussionen nicht so verfolgt, und weiß daher nicht, wie lange es die FuZo noch geben wird. Bis dahin aber ein best of des folgenden Interviews:

    http://futurezone.orf.at/stories/1650386/
    Zitat:
    Das US-Marktforschungsunternehmen BigChampagne untersucht Trends in Filesharing-Netzwerken und berät Medienunternehmen. ORF.at hat mit Eric Garland, dem Geschäftsführer und Gründer von BigChampagne, über aktuelle Entwicklungen in Peer-to-Peer-Netzwerken, die Attraktivität von Tauschbörsen und die Chancen von Musik-Streaming-Angeboten gesprochen.
    Zitat: Ich würde das Verhältnis zwischen dem kostenpflichtigen Download-Markt und kostenlosen Downloads in Filesharing-Netzwerken oder "One Click"-Hostingsites wie Rapidshare und Megaupload mit eins zu zehn beziffern. Wir haben also zu 90 Prozent einen "Piratenmarkt". Bei Film- und TV-Downloads ist es noch nicht ganz so dramatisch. Aber diese Bereiche wachsen sehr schnell. Zitat:
    ORF.at: Gibt es in Filesharing-Netzwerken einen Trend zu Nischenmärkten, also einen "Long Tail", wie ihn Chris Anderson beschrieben hat? Finden auch Songs ihr Publikum, die nicht massentauglich sind?

    Garland: Einen "Long Tail" gibt es, er ist allerdings sehr dünn. Jenseits der Blockbuster und einiger tausend Titel stoßen bestimmte Angebote nur auf ein sehr geringes Interesse. Es gibt viele Files, die nur einmal oder nur ein paar Mal heruntergeladen werden.

    Wir beobachten ein breiteres, aber auch oberflächlicheres Interesse an Musik. Die Leute suchen sich einzelne Songs von Musikern und Bands aus, für die sie vielleicht auch nie Geld bezahlt hätten. Zitat:
    ORF.at: Mit dem Aufkommen von E-Book-Lesegeräten wie dem Kindle und in gewisser Weise auch Apples iPad befürchten auch Verlage und Autoren den unautorisierten Tausch ihrer Inhalte. Machen sich die Verlage zu Recht Sorgen?

    Garland: Sie sollten sich sehr große Sorgen machen. Derzeit hält sich der Tausch elektronischer Bücher noch in Grenzen. Aber worauf wir achten, ist der prozentuale Anstieg, und wir sehen den Tausch von Inhalten, die sich für solche Lesegeräte eignen, regelrecht explodieren. Wir werden also in kürzester Zeit einen florierenden grauen Markt haben, der direkt mit den Angeboten von Amazon und Apple konkurriert.
    Zitat: ORF.at: Wiederholen die Verlage die Fehler der Musikindustrie? Was raten Sie den Verlegern?

    Garland: Die Geschäftsfelder - ob Musik, Film, TV-Serien oder E-Books - sind sehr unterschiedlich. Wir dürfen nicht den Fehler machen, zu stark zu verallgemeinern. Aber es gibt bestimmte Aspekte, die für all diese Bereiche Gültigkeit haben.

    Das sind etwa die Veröffentlichungsdaten. Sie können nicht erwarten, dass Sie Inhalte verkaufen, wenn sie käuflich noch gar nicht erworben werden können. Das ist eines der größten Probleme. In diesem Moment laden etwa Millionen Leute die neuen Alben von Eminem und Drake herunter, die noch gar nicht in den Geschäften sind. Dasselbe passiert mit Filmen und TV-Serien. Serien, die etwa in den USA ausgestrahlt werden, sind in Europa noch gar nicht erhältlich. Die Leute wissen sich aber zu helfen. Sie sind ungeduldig und laden sich diese Serien einfach aus Filesharing-Netzwerken herunter.

    Dasselbe gilt natürlich auch für die Verlage. Wenn etwa Bücher zurückgehalten werden oder bereits als Hardcover, nicht jedoch in elektronischer Form veröffentlicht werden, erwächst den Verlagen ein großer Nachteil. Dasselbe gilt für den Kopierschutz. Alles, was die Interoperabilität beeinträchtigt, ist ein großer strategischer Fehler.
    Zitat: ORF.at: Haben eigentlich die Klagen der Musikindustrie und die Verschärfung von Urheberrechtsgesetzen Auswirkungen auf die Aktivitäten in Filesharing-Netzwerken gehabt?

    Garland: Auf die Nutzung von Filesharing-Netzwerken haben sie sich langfristig nicht ausgewirkt. Es gab bei diversen Ankündigungen von Klagen oder gesetzlichen Maßnahmen zwar Rückgänge. Aber die waren nur vorübergehend. Sobald die Leute gemerkt haben, dass die Bedrohung eher harmlos ist, sind sie sehr schnell zurückgekommen. Am ehesten hatten diese Maßnahmen noch Auswirkungen auf die öffentliche Diskussion. Viele Leute konnten zwar der Aggressivität der Industrieverbände nichts abgewinnen, die Situation der Rechteinhaber wurde dadurch aber zum Thema.

    Ich glaube auch, dass es gesetzliche Maßnahmen wie etwa die "abgestufte Erwiderung" oder "Three Strikes Out" sehr schwer haben werden, eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Viele Leute glauben, dass sie davon nicht direkt betroffen sind. Solche Maßnahmen werden sicherlich nicht zur Änderung von Verhaltensweisen führen. Die hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben.
    Zitat: ORF.at: Als die britische Band Radiohead ihr Album "In Rainbows" 2007 über ihre Website gegen eine freie Spende oder gratis zum Download angeboten hat, haben dennoch mehr Leute das Album über Tauschbörsen heruntergeladen. Was macht - vom kostenlosen Angebot abgesehen - die Attraktivität von Tauschbörsen aus?

    Garland: Wir glauben, dass der Grund, warum "In Rainbows" aus Filesharing-Netzwerken häufiger heruntergeladen wurde als von der Radiohead-Website, in der Vertrautheit der Leute mit diesen Netzwerken liegt. Viele Leute, die P2P-Netzwerke nutzen, haben sich daran gewöhnt. Ebenso wie sie ein bevorzugtes Pub haben, haben sie auch eine bevorzugte Art und Weise, wie sie an Musik kommen. Wir glauben, dass der Ort, wo etwas heruntergeladen wird, genauso wichtig ist wie der Preis. Das Radiohead-Experiment ist ein gutes Beispiel dafür.
    Zitat: ORF.at: Wie beurteilen Sie die Chancen einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe für Musik aus dem Netz, wie sie seit längerem diskutiert wird?

    Garland: In den USA ist die Unterstützung der Musikunternehmen für eine solche "Musik-Flatrate" in keinster Weise gegeben. Sie finden den Vorschlag abstoßend und wollen nicht einmal darüber diskutieren. Vor drei Jahren war ich noch optimistischer. Aber heute stößt eine solche "Musik-Flatrate" bei fast allen Betroffenen auf Ablehnung. Sollte eine solche Pauschalgebühr jemals verwirklicht werden, dann wird das sicherlich nicht zuerst in den USA passieren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.06.2010, 08:51


    http://derstandard.at/1276413836850/Copyright-einmal-anders-Einhorn-ist-kein-Schweinefleisch

    Die Kurzfassung ist, irgendein Geek-Verein hat schmähhalber Einhornfleisch verkauft, und den selben Slogan wie für Schweinefleisch verwendet und sind jetzt urheberrechtlich belangt worden.

    Zitat: Man wolle sich nun öffentlich beim National Pork Board für die Verwirrung um Einhorn und Schweinefleisch entschuldigen. "Es war nie unsere Absicht, eine nationale Krise auszulösen und amerikanische Bürger bezüglich der Unterschiede zwischen Schwein und Einhorn zu täuschen", so Scott Kauffman, President und CEO von Geeknet. Zudem gibt der Shop-Betreiber allen Kunden, die sich ebenfalls getäuscht fühlten, einen Rabatt von zehn US-Dollar.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 14.07.2010, 17:32


    Zitat: Viacom (MTV, Comedy Central, Nickelodeon) blitzt gegen YouTube vor Gericht ab!

    Der Medienkonzern Viacom ist mit einer 2007 angestrengten Milliardenklage wegen Copyright-Verletzung gegen Google und YouTube vor einem US-Gericht vorerst gescheitert. Er will nun in Berufung gehen. Google und US-Bürgerrechtler zeigen sich vorerst erleichtert.

    http://futurezone.orf.at/stories/1651727/

    :)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 15.07.2010, 12:09


    http://derstandard.at/1277338167322/Geklaute-Musik-in-Online-Pornos-aergert-Labels

    Zitat: Rechtzeitig zum 15. Geburtstag des MP3-Formats holt die zuletzt etwas gebeutelte Musikindustrie wieder einmal zu einem Rundumschlag gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Abgesehen hat man es diesmal vor allem auf die florierende Online-Erotikbranche. Wie aus einem Bericht des Wall Street Journal hervorgeht, haben sich gleich 15 Plattenlabel zusammengetan und vor einem kalifornischen Bezirksgericht in Los Angeles Klage gegen diverse Pornoseiten-Betreiber eingereicht. Grund ist die illegale Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Songmaterial in hunderten von Schmuddel-Clips. Schmuddel-Clips? Was für eine Wortwahl.

    500 derartige Copyright-Verstöße auf den Seiten der Pornoanbieter wollen die Labels gefunden haben.

    Zitat: Aufgrund der Schwere des Vergehens fordern die Kläger daher die stolze Summe von 150.000 Dollar pro entdeckter illegaler Verwendung als Wiedergutmachung ein. Gerechtfertigt wird die hohe Schadensersatzforderung auch von dem immensen Imageschaden, den die betroffenen Künstler durch die Einbindung ihrer Werke in pornografisches Material erlitten haben, so die Plattenfirmen.

    "Ich weiß zwar über die Details dieses Verfahrens nicht Bescheid. Prinzipiell ist es aber mehr als verständlich, dass sich Künstler und Labels dagegen wehren, wenn ihre Musik unlizenziert für Pornostreifen verwendet wird", stellt IFPI-Austria-Sprecher Thomas Böhm gegenüber pressetext klar.
    Zitat: "Wir sind selbst Copyright-Inhaber und haben sehr großen Respekt vor der Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum", kontert Lawrence Walters, Anwalt von RK Netmedia, einem von der Klage betroffenen Pornounternehmen. Dieses beruft sich vor allem auf eine spezielle "Fair Use"-Klausel im US-Urheberrecht, die eine Verwendung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechtehalters erlaubt. Walters: "Wir hoffen auf eine einvernehmliche Lösung."


    Trotz aller Häme:
    Die Labels sind in dem Fall wohl im Recht, weil die Musik wird hier ja klar für einen kommerziellen Zweck ohne Erlaubnis verwendet. Das ist imho auch nicht mehr von Fair Use gedeckt.

    Edit:
    Viele User posten, dass man bei der IFPI offensichtlich mit Pornoschauen sein Geld verdienen kann und wollen wissen, wo man(n) sich bewerben kann.

    Und einer merkt an: Zitat: Die meisten Musikvideos auf MTV
    sind von Pornos eh kaum mehr zu unterscheiden... warum sprechen die dann von einem "Imageschaden" für die Künstler??



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.07.2010, 13:01


    Solange es die Fuzo (in der Form) noch gibt, sollte man sie auch frequentieren:

    http://futurezone.orf.at/stories/1654598/

    Zitat: Die EU-Kommission befasst sich in ihrer "Digitalen Agenda" mit dem Urheberrecht. Bislang bestimmt die Frage der Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie die Diskussion: Verbände der Unterhaltungsindustrie fordern strengere Regeln.

    Mit einer Studie, die die positiven Auswirkungen von Ausnahme- und Schrankenregelungen im Urheberrecht auf Innovation und Wirtschaftsleistung untersuchte, bringt sich jetzt der amerikanische IT-Verband "Computer & Communications Industry Association" (CCIA) in Stellung. Dem Verband gehören zahlreiche führende IT-Konzerne wie Microsoft, AMD, Yahoo, Oracle und Google an.
    Die Studie zeige, so die CCIA-Vizepräsidentin Erika Mann, einen "erheblichen wirtschaftlichen Beitrag" der Wirtschaftszweige an der europäischen Wirtschaft, die auf Ausnahmen und Schranken im Urheberrecht beruhen. Zitat: Den Mehrwert für die EU-Wirtschaft beziffert die Studie auf 1,1 Billionen Euro, also 9,3 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Zwischen 2003 und 2007 wuchsen diese Branchen sogar um drei Prozent schneller als die europäische Wirtschaft insgesamt. Rund neun Millionen Menschen sind in diesen Branchen beschäftigt, das sind rund vier Prozent aller EU-Beschäftigten.

    Ohne Ausnahmeregelungen und Schranken würden die betroffenen Wirtschaftszweige "weniger lebensfähig" sein bzw. sie müssten sich "erheblich umorganisieren", stellen die Autoren der Studie fest. Das würde zu einem Innovations- und Wachstumsrückgang führen. So würden nicht nur die Erstellung und der Konsum von Inhalten von Ausnahmeregelungen abhängen, auch Suchportale und Webhosting wären in ihrer gegenwärtigen Form nicht möglich. Politiker müssten daher die wirtschaftlichen Vorteile von Ausnahmeregelungen bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen. Zitat: Zuletzt hatte die Pariser Beratungsfirma TERA Consultants eine Untersuchung vorgelegt, der zufolge der europäischen Kreativindustrie durch Urheberrechtsverletzungen bzw. "Piraterie" zehn Milliarden Euro jährlich verloren gehen. Diese Zahlen wurden jüngst in der Diskussion des Europäischen Parlaments um strengere Regeln genannt.

    Für ihre Studie beauftragte die CCIA die niederländische Non-Profit-Organisation SEO Economic Research, die eng mit der Universität Amsterdam verbunden ist. Sie orientierte sich an der Vorgehensweise der Fair-Use-Studien, die der Verband bereits für die USA erstellen ließ. Diese hatten verschiedene Wirtschaftszweige untersucht, deren Umsätze auf der Fair-Use-Doktrin und damit verbundenen Beschränkungen des Copyrights basieren. Zitat: Die Ergebnisse der EU-Studie entsprechen ungefähr denen der US-Studie. Allerdings zeigte sich ein Vorteil des flexibleren US-amerikanischen Rechts: In den USA konnten die Wirtschaftszweige mit Fair-Use-Bezug einen Mehrwert von 2,2 Billionen US-Dollar erzeugen (im Original: 2,2 Trillion Dollars). Sie machten dabei 16,2 Prozent des US-Bruttoinlandsprodukts aus. Methodisch orientierte sich die EU- wie die US-Studie nach den von der World Intellectual Property Organization (WIPO) definierten Richtlinien für die Berechnung Copyright-bezogener wirtschaftlicher Aktivitäten.

    Erika Mann weist allerdings auch auf die unterschiedliche Datenbasis beider Studien hin. Aus den 27 EU-Mitgliedstaaten habe es nicht ausreichend zuverlässige Daten gegeben. Tatsächlich konnten die Wissenschaftler nur auf Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat aus den Jahren 2003 und 2007 zurückgreifen. Jüngere Zahlen liegen nicht vor. Damit fehlen auch der Europäischen Kommission für ihre Entscheidung wichtige Kennzahlen.

    CCIA-Direktor Jakob Kucharczyk betont, dieser erste Quantifizierungsversuch zeige, dass die Wirtschaft sowohl vom Schutz der Urheberrechte wie auch von legitimen Ausnahmeregelungen profitiere. In der aktuellen Diskussion über den Schutz geistigen Eigentums werde oft übersehen, dass Internetunternehmen zu einem großen Teil auch von den Ausnahmen und Schrankenregelungen profitieren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 20.08.2010, 12:57


    http://futurezone.orf.at/stories/1658076/

    Alle hassen die Kulturflatrate. Außer den Grünen, und die sagen selbst, die Idee ist noch nicht ganz ausgereift.
    Das zeigt eine Diskussion im Muqua über die die Fuzo (in ihren letzten Zügen) berichtet.

    Zitat: "Ich mag die Idee überhaupt nicht", sagte Pirate-Bay-Mitbegründer und Flattr-Gründer Peter Sunde. Letztlich würde eine solche Gebühr nur der "sterbenden" Tonträgerindustrie helfen. "Das ist ihr Problem, nicht unseres", meinte Sunde: "Wir würden ja auch nicht die Ölindustrie subventionieren, wenn Autos plötzlich mit Wasser fahren würden."
    Zitat: "Wir sind Opfer des Katers der Tonträgerindustrie", kritisierte der Medienforscher und Musiker Konrad Becker. Die Grünen sollten sich nicht darum kümmern, wie die Industrie Geld einsammeln könne, sondern politisch denken und die Frage stellen, wie kulturelle Arbeit ermöglicht werden könne. Eine "Kulturflatrate" wäre vor zehn Jahren gut gewesen, meinte Becker: "Heute ist sie lächerlich."

    Markus Spiegel, Falco-Entdecker, Label-Betreiber und Starmania-Juror, hielt sich zur "Kulturflatrate" bedeckt. Vertreter der Tonträgerindustrie hatten sich in den vergangenen Jahren wiederholt ablehnend zu einem solchen Modell geäußert. Sie sehen darin eine "Zwangsgebühr", mit der anderen Vertriebswegen das Wasser abgegraben wird.

    Die IFPI ist überhaupt nicht gekommen, weil da der pöse Pirate-Bay Typ war, aber die sind sowieso dagegen, die verklagen lieber ihre Kunden.

    Und ein kurzer Blick auf die HP der Piratenpartei zeigt, dass sogar die dagegen sind.

    Tja, das war's wohl mit der Kulturflatrate.
    Ich persönlich bin trotzdem dafür, weil mir bis jetzt noch keiner ein halbwegs faires, sinnvolleres Modell genannt hat.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 17.09.2010, 17:11


    http://derstandard.at/1284594528632/Oesterreich-Urheberrechtsabgabe-auf-Festplatten-ab-Oktober

    Zitat: Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten verlangen, berichtet heise. Die Zusatzkosten sollen je nach Kapazität und Art des Speichers festgesetzt werden. Am meisten soll demnach für externe "Multimedia-Festplatten" über 1.000 GB Speicher verlangt werden. Eine Übersicht der neuen Tarife hat die Austro Mechana veröffentlicht, demnach sind bis zu 36,45 Euro möglich. Zuzüglich der Umsatzsteuer würden in dem Fall rund 44 Euro anfallen.

    2005 und 2009 hat der OGH schon dagegen entschieden, aber Zitat: Die Verwertungsgesellschaften würden nun jedoch argumentieren, dass Festplatten mittlerweile anders genutzt werden. Immer mehr Nutzer würden legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Festplatten abspeichern. Der Anteil der online erworbenen Medieninhalte sei gering. Das hätten Marktanalysen ergeben. Unklar ist, ob User Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben, wenn sie etwa Inhalte von einer alten auf eine neue Festplatte kopieren.

    Die WKÖ wird dagegen vor den OGH ziehen.

    Immerhin ist es eine gute Sachen, wenn jetzt sogar von den Verwertungsgesellschaften die Existenz von legalen Privatkopien in relevantem Umfang endlich anerkannt wird. Wenn man mich nunmehr in Ruhe Privatkopien anfertigen lässt, dann zahle ich meinetwegen auch eine Abgabe. Die Kulturflatrate wäre mir zwar lieber, aber besser als nix.


    Vor kurzem übrigens wurde eine Studie der BSA veröffentlich, dass Raubkopien von Software in Österreich im int'l Vergleich sehr wenig verbreitet sind.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.10.2010, 11:43


    orf.at hat folgendes geschrieben: Die umstrittene französische Internet-Sperrbehörde HADOPI hat ihre Arbeit aufgenommen. HADOPI soll auf Zuruf der Rechteinhaber mutmaßliche Urheberrechtsverletzer im Internet verwarnen und im Wiederholungsfall auch dabei helfen, ein Verfahren einzuleiten, mit dem diesen der Internetanschluss gesperrt werden soll.
    Sperre des Internetzugangs

    Mit neun Monaten Verspätung begann die Behörde nun damit, erste Warn-E-Mails an mutmaßliche Urheberrechtsverletzer zu verschicken. Wird der nicht autorisierte Download von geschützten Inhalten fortgesetzt, folgt in einem nächsten Schritt ein eingeschriebener Brief.

    Nach zwei Verwarnungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden. Wiederholungstätern drohen zudem bis zu 300.000 Euro Bußgeld und drei Jahre Gefängnis.
    Umstrittenes Vorgehen

    Das Vorgehen der Behörde ist heftig umstritten. Kritiker fürchten einen Eingriff in die Informationsfreiheit und warnen vor einer dauerhaften Überwachung der Internetnutzer. Eine erste Version des Gesetzes hatte der Verfassungsrat im vergangenen Jahr als nicht rechtmäßig erklärt.


    Futurezone.at schreibt darüber hinaus:
    Zitat: Besonders in der Transparenz der Daten stellen sich Datenschützer quer. Neben Name und e-Mailadresse müssen die IP-Besitzer auch noch ihre Telefonnummer und Adresse angeben. Außerdem erfasst die Behörde die genauen Internetgepflogenheiten der IP-Adressenbenutzer. Trotz dieser detaillierten Erfassung ist dabei nicht klar, wer genau gerade einen illegalen Download tätigt. Bei ungesicherten Netzwerken sind IP-Besitzer immer noch für ihre Adresse selbst verantwortlich.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 17.10.2010, 08:35


    orf.at hat folgendes geschrieben: Der deutsche Heise Verlag hat sich nach eigenen Angaben in einem langen Rechtsstreit mit der Musikindustrie um die Verlinkung von Internettexten vor dem deutschen Bundesgerichtshof durchgesetzt.

    Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht des Portals heise online über Kopierschutzmaßnahmen aus dem Jahr 2005. Leser des Artikels konnten über einen Link zur Startseite eines Softwareherstellers gelangen. Dieser bot auf einer Unterseite einen Kopierschutzknacker zum Download an.

    Die Musikindustrie hatte argumentiert, dass es dem Verlag bei der Linksetzung nicht um Wissensvermittlung gegangen sei, sondern darum, dem Leser den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten zu erleichtern. Der Verlag hielt dagegen, dass die Verlinkung im Netz zum journalistischen Handwerk gehöre.

    „Das ist ein klares Signal für die Pressefreiheit“, so Christian Persson, Chefredakteur von heise online, am Freitag zur Entscheidung. „Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften.“



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.10.2010, 18:35


    http://derstandard.at/1288160127172/Urteil-Filesharer-muss-15-Euro-Schadensersatz-pro-Song-zahlen

    Zitat: Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilrechtsstreit einen Filesharer, der 2006 als knapp Sechzehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Dies geht aus einer Pressemeldung der Hamburger Justiz hervor.
    Zitat: Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde jedoch genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen. Der Vater wusste nichts von der Verbreitung der Musiktitel. Der Beklagte habe jedoch das Urheberrecht schuldhaft und rechtswidrig verletzt, indem er die Musikstücke unerlaubt kopiert und in das Internet eingestellt hatte.
    Zitat: Die Höhe des Schadensersatzes wurde danach bemessen, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten. Da es keinen unmittelbar anwendbaren Tarif für die zu bewertenden Nutzungen gebe, müsse die angemessene Lizenz geschätzt werden. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass es sich bei den fraglichen Titeln zwar um solche bekannter Künstler handelte, dass die Aufnahmen 2006 jedoch bereits viele Jahre alt waren und deshalb nur noch eine begrenzten Nachfrage angenommen werden könne. Da außerdem von einem kurzen Zeitraum auszugehen sei, in dem die Titel zum Herunterladen bereit standen, hat das Gericht geschätzt, dass es allenfalls zu 100 Downloads pro Titel gekommen sein könne. Unter Orientierung an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie an dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 5. Mai 2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA hat das Gericht die angemessene Lizenz auf 15 Euro pro Titel geschätzt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 02.11.2010, 16:12


    http://orf.at/#/stories/2023264/


    Zitat: Über die Website Kino.to können Nutzer Spielfilme und TV-Serien kostenlos via Streaming ansehen. Auch viele heimische User machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

    Zwar ist das Ansehen der Videos legal, doch das Zurverfügungstellen des Filmmaterials durch den Website-Betreiber verstößt laut Filmindustrie gegen das Urheberrecht.
    Blockade von Kino.to erzwingen

    „Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden können, nehmen wir die Internetserviceprovider in die Pflicht“, sagte Rechtsanwalt Andreas Manak heute bei einer Pressekonferenz des Vereins Anti Piraterie (VAP).

    Gemeinsam mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film reicht der VAP heute eine Unterlassungsklage gegen einen der größten Breitbandanbieter Österreichs, UPC Telekabel, ein. Die Forderung: die Website zu sperren und damit den Zugang in Österreich zu unterbinden.
    ISPA: „Rechtsgrundlage fehlt“

    Die Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) sagte gegenüber ORF.at, dass Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellten, gesetzlich nicht ermächtigt geschweige denn verpflichtet seien, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren.

    Es fehle jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren.
    „Innovative Geschäftsmodelle entwickeln, statt klagen“

    Man wehre sich dagegen, dass „in einer Art Panik auf die gesamte Internetwirtschaft losgegangen wird“. „Die Rechteinhaber sollen besser über innovative Geschäftsmodelle nachdenken“, so ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger.
    Ähnlicher Fall derzeit vor EuGH

    Derzeit läuft am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsverfahren einer belgischen Verwertungsgesellschaft gegen einen Serviceprovider. Auf das Urteil warten wolle der VAP nicht. „Bei offensichtlich rechtswidrigen Situationen soll eine Sperre der Website erfolgen, für strittige Fälle gibt es Gerichte“, so Manak.

    Für Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich, ist unverständlich, warum das Ergebnis dieses Verfahrens nicht abgewartet werden kann.

    „Wir appellieren an die Proponenten, keinen voreiligen Prozess vom Zaun zu brechen, der nur Kosten verursacht, die ohnehin überlasteten Gerichte unnötig beschäftigt und keinerlei Vorteile bringen wird. Wenn es aber kein Einlenken darin gibt, dann wird ein Musterprozess geführt“, so Pollirer.

    Tja, die Telekom klagen haben sie sich (noch) nicht getraut.
    Spannend, was vor dem EuGH und national rauskommt. Falls das Ergebnis aber nicht zusagt, ist wohl mit Gesetzesänderungen zu rechnen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.11.2010, 12:10


    http://derstandard.at/1289608823081/Filesharing-Musikindustrie-bezichtigt-Journalisten-der-Ermutigung-zum-Musikklau

    Zitat: Die Vertreter der US-Musikindustrie, die RIAA, haben das Magazin PCMag in einem Schreiben beschuldigt, durch einen Artikel über Alternativen zum Filesharing-Programm Limewire seine Leser zum "Stehlen von Musik" zu ermutigen. Limewire musste kürzlich aufgrund von Klagen der RIAA den Dienst einstellen. Einer Aussage des verantwortlichen Chefredakteurs zufolge sei die Anschuldigung haltlos und ein Akt der Verzweiflung. Damit spielt er auf zahllose wenig erfolgreiche Aktionen der Musikindustrie an, um die illegale Verbreitung von Songs zu unterbinden.

    Im Interesse der Leser

    In dem Brief fordert die RIAA das Magazin auf, den besagten Artikel zu entfernen. In einer Stellungnahme betonte der PCMag-Chefredakteur, dass man dies nicht tun werde. Einerseits würde im Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbreitung von urheberrechtsgeschützten Inhalten nicht geduldet sei. Andererseits habe man den Artikel über Limewire-Alternativen verfasst, da man wusste, dass ihn viele Leser interessieren würde. Man sei sich zwar darüber im klaren, dass Filesharing-Programme auch zum Tausch von geschützten Werken verwendet werden. Ob Anwender dies tun oder nicht, würde aber nicht von einem Artikel über die Existenz der Software beeinflusst.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.12.2010, 11:40


    PirateBay hin oder her, alles was man zum Thema sucht findet man über Google.
    Google natürlich hat nie etwas angestellt (siehe auch auf der ersten Seite dieses Threads den Post, wo Google gescannte Bücher einfach so ins Netz stellte und vor Gericht gewonnen hat).

    Zitat: Google will mit Modifikationen seiner Suchmaschine gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Vier Änderungen sollen in den nächsten Monaten in die Suchmaschine implementiert werden, wie Google gestern in seinem Blog ankündigte.

    Der US-Konzern wolle demnach ein Tool einrichten, welches Meldungen über Urheberrechtsverletzungen erleichtern soll. Auf glaubwürdige Deaktivierungsanfragen aufgrund von Copyrightverletzungen wolle das Unternehmen binnen 24 Stunden reagieren.
    Wortzensur und neue Reihung

    Begriffe, die in einem engen Zusammenhang zu Raubkopien stehen, sollen künftig nicht mehr in der Autovervollständigung der Suchleiste erscheinen. Auf Websites, auf denen „illegale Inhalte gefunden“ werden, sollen auch keine Google-Anzeigen mehr erscheinen und der Betreiber vom AdSense-Programm ausgeschlossen werden.

    Und schließlich, so Google, experimentiere man bereits an einer Neuerung in der Reihung der Suchergebnisse. So soll legalem Content künftig der Vorrang gegeben werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 07.12.2010, 19:24


    Ein sehr guter Artikel zu Demokratien und deren Umgang mit Informationen wie aktuell WikiLeaks:

    http://www.guardian.co.uk/commentisfree/cifamerica/2010/dec/06/western-democracies-must-live-with-leaks?CMP=twt_gu
    Zitat: What WikiLeaks is really exposing is the extent to which the western democratic system has been hollowed out. In the last decade its political elites have been shown to be incompetent (Ireland, the US and UK in not regulating banks); corrupt (all governments in relation to the arms trade); or recklessly militaristic (the US and UK in Iraq). And yet nowhere have they been called to account in any effective way. Instead they have obfuscated, lied or blustered their way through. And when, finally, the veil of secrecy is lifted, their reflex reaction is to kill the messenger.

    Zitat: But politicians now face an agonising dilemma. The old, mole-whacking approach won't work. WikiLeaks does not depend only on web technology. Thousands of copies of those secret cables – and probably of much else besides – are out there, distributed by peer-to-peer technologies like BitTorrent. Our rulers have a choice to make: either they learn to live in a WikiLeakable world, with all that implies in terms of their future behaviour; or they shut down the internet. Over to them.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.12.2010, 11:47


    http://orf.at/#/stories/2032211/
    Zitat: Pirate-Bay-Prozess geht vor Schwedens Höchstgericht

    Carl Lundström, einer der Angeklagten im Prozess gegen die Internettauschbörse The Pirate Bay (TPB) klagt vor dem obersten schwedischen Gericht gegen sein Urteil, damit geht der Fall in die dritte Instanz. Lundström forderte den Obersten Gerichtshof auf, das Urteil des Berufungsgerichts von Ende November gegen ihn aufzuheben.

    Das Gericht hatte das im Frühjahr verhängte Strafmaß von einem Jahr auf vier Monate reduziert, den Schuldspruch aber bestätigt und die Geldstrafe sogar erhöht.

    „Wir glauben, es ist vollkommen falsch, dass jemand für etwas im Gefängnis sitzt und Strafe zahlt, was Nutzer einer von ihm unterstützten Website mit der Seite anstellen“, teilten die Anwälte Lundströms mit.
    3,4 Millionen Euro Strafe

    Finanzier Lundström sowie die TPB-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg waren im Frühjahr zu jeweils einem Jahr Gefängnis und der Zahlung von umgerechnet 3,4 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil galt als Etappensieg für die Musik-, Film- und Videospieleindustrie im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Inhalten aus dem Internet.

    TPB ist eine der größten Onlinetauschbörsen weltweit und hat nach eigenen Angaben 23 Millionen Nutzer. Über die Website können sie Musik-, Filmdateien und Computerspiele finden, die andere Nutzer als Download zur Verfügung stellen. TPB speichert die Dateien nicht selbst, sondern verweist nur auf die Rechner anderer Nutzer.

    Hm, dass die Videospiel da in der öffentlichen Wahrnehmung auch schon so mit an Bord ist, ist (mir) neu.
    Vielleicht haben dann Spiele endlich weniger DRM-DReck.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 23.01.2011, 13:43


    orf.at hat folgendes geschrieben: Der Chef des französischen Unterhaltungskonzerns Vivendi, Jean-Bernard Levy, hat die deutsche Regierung für ihren Umgang mit dem Urheberrechtsschutz scharf kritisiert.

    „Deutschland tut nicht nur zu wenig, Deutschland tut nichts, um der Kreativindustrie zu helfen“, sagte er gestern im südfranzösischen Cannes. Fast alle anderen europäischen Staaten seien wesentlich kooperativer im Kampf gegen Internetpiraterie. „Aber von der deutschen Regierung hören wir nicht einmal aufmunternde Worte“, sagte er am Rande des Musik-Internet-Kongresses Midemnet. Zitat: „Es gibt etliche legale Musikseiten in Deutschland. Wir wünschen uns von der Regierung, dass sie alles tut, die Konsumenten dorthin zu leiten“ - und weg von illegalen Angeboten. Das könne beispielsweise durch abschreckende Strafen und stärkere Kontrolle geschehen.

    Vivendi ist die Muttergesellschaft des Weltmarktführers Universal Music und in den Sparten Videospiele, Film, Fernsehen und Telekommunikation tätig.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.03.2011, 08:17


    http://fm4.orf.at/stories/1677883/

    Zitat: "Halten sie Urheberrechtsverstöße via Internet für ein Problem, das im Rahmen des existierenden Maßnahmenpakets in der Richtlinie 2004/48/EC nicht vollständig gelöst ist? Welche spezifischen Maßnahmen sind ihren Augen geeignet, die Verstöße zu bekämpfen? Besteht Bedarf für eine Regelung bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern (...)?".

    Das sind die ersten drei Punkte eines "Questionnaire" der EU-Kommission im Auftrage des Rats, das dazu dienen soll, die wegen massiver Diskrepanzen im Ministerrat eingefrorene Richtlinie IPRED2 (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) wieder flottzukriegen. Das EU-Parlament hatte mit relativ knapper Mehrheit dafür grünes Licht gegeben.

    Zitat: "Ohne Internetsperren geht es im Kampf gegen Kinderpornografie nicht", sagen wiederum Vertreter der konservativen CSU/CDU in Deutschland, und sorgen damit womöglich für ein baldiges Ende der einjährigen Testphase, in der die Devise "Löschen statt sperren" ausprobiert wurde und wird.

    Dieser Versuch sei ein "Flop" gewesen, so ein CDU-Fraktionsabgeordneter in einem Zeitungsinterview. Was ist mit "löschen" und "sperren" in diesem Kontext eigentlich genau gemeint, und wie sieht die (technische) Umsetzung in der Praxis aus? Wie sind diese politischen Maßnahmen zu bewerten?

    Zitat: [IPRED2] wiederum, die letztendlich Sperren des Internetzugangs wegen Urheberechtsverstößen beinhalten könnte, soll IPRED1 ergänzen, mit der seit 2004 die zivilrechtlichen Maßnahmen gegen "Produktfälschung und Piraterie" verschärft wurden. IPRED2 definiert den strafrechtlichen Rahmen etwa für den Vertrieb gefälschter Medikamente und Luxuswaren, also Delikte, die in den Bereich des organisierten Verbrechens fallen.

    "Internetsperren" gegen Kinderporno-Sites sind technisch wirkungslos, weil sie mit zwei Mausklicks und einem Eintrag in den Netzwerkeinstellungen auch von absoluten Laien umgangen werden können. Dass Teile der EU-Politiker sie trotzdem einführen möchten, lässt darauf schließen, dass mit der dazu nötigen Sperrinfrastruktur andere Ziele verfolgt werden.

    Etwas verkürzt gesagt, ist IPRED2 bei jedem Anlauf bis jetzt daran gescheitert, dass mehrere Mitgliedsstaaten darauf bestehen, auch mit dem vollen Katalog des Strafrechts gegen private Tauschbörsenbenützer vorzugehen.
    Zitat: In erster Linie ist es Frankreich, das seine Maßnahme der Internetsperren gegen Urheberrechtsverstöße unbedingt in europäischem Recht verankert sehen will. Es war denn auch eine Parteigängerin Nicolas Sarkozys im EU-Parlament namens Marielle Gallo, deren Bericht dafür sorgte, dass IPRED2 wieder auf Tagesordnung kommt.

    Wie alle derartigen Initiativen der französischen Regierungspartei läuft alles letztlich auf ein "Three Strikes Out"-Regime hinaus: Bei wiederholten, mutmaßlichen [!!!] Urheberrechtsverletzungen wird auf Zuruf der Medienindustrie der Internetzugang des Betreffenden gesperrt.
    Tja, KHG tritt eine Lawine von Unschuldsvermutungen nach der anderen los, aber der kleine Filesharer, für den gilt sie nicht.

    Mit "Regelungen bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern" ist in Frage drei des Katalogs nicht weniger gemeint, als dass die ISPs den Netzwerkverkehr ihrer Kunden vorbeugend überwachen.

    Zitat: In Punkt 1.5 wird es noch klarer: "Besteht ein Bedarf, das existierende gesetzliche Rahmenwerk in Bezug auf Haftung oder gesetzliche Verpflichtung für Online-Service-Provider - inklusive Suchmaschinen und Online-Plattformen - zu verbessern, wenn diese Services direkt für Verstöße benützt werden (nicht notwendigerweise in kommerziellem Ausmaß)?"

    Zitat: Nur dann nämlich, wenn bei Urheberrechtsverletzungen kommerzielle Interessen im Spiel sind, beginnt das Strafrecht zu greifen, das der Verfolgung dann die gesamte Palette der Maßnahmen einräumt.

    Aus diesem Grund versucht man unter abenteuerlichen Verbiegungen der Logik die mehrheitlich sehr jungen Tauschbörsenbenutzer in die Nähe schwerer Kriminalität zu schieben. In schnöder Regelmäßigkeit werden Tauschbörsen abwechselnd der Distribution von "Kinderpornographie" bezichtigt, ohne dass dafür je ein konkreter Fall genannt worden wäre.

    Es wird "argumentiert", dass auch bei Dateitauschern auf nichtkommerzieller Basis ein "geldwerter Vorteil" gegeben sei, weshalb strafrechtlich vorzugehen sei. Dann wiederum heißt es, Tauschbörsenbenutzer seien mit kriminellen Produktfälschern gleichzusetzen, da sie ein für die Weitergabe nicht autorisiertes Produkt in Umlauf gebracht hätten.
    Zitat: Insgesamt spricht dieser (Suggestiv)-Fragenkatalog wieder sämtliche Maßnahmen an, auf die sich erstens der Ministerrat seit 2004 nicht einigen konnte und die - zweitens - eine deutliche Mehrheit im Parlament wiederholt abgelehnt hatte.

    Fortsetzung folgt (nicht).



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.03.2011, 13:05


    http://derstandard.at/1297821426846/Copyrights-Limewire-Musikindustrie-wollte-75-Billionen-Dollar-Schadenersatz

    Zitat: Wie man bei law.com aufgespürt hat, haben BMG, Sony, Virgin, Warner und Co. die Schadenersatzforderungen zunächst mit bis zu 75 Billionen US-Dollar beziffert. Als untere Grenze hat man einen ebenfalls noch recht fantasievollen Betrag von 400 Milliarden US-Dollar definiert. Zitat: Eine Forderung, die bei der zuständigen Richterin allerdings auf wenig Verständnis stieß, in einer 14-seitigen Stellungnahme bezeichnet sie die Forderung schlicht als "absurd". Der Wert von 75 Billionen US-Dollar würde sämtliche Einnahmen der Musikindustrie seit dem Jahr 1877 übersteigen, pflichtet sie der Argumentation der Verteidigung bei. Am Rand sei bemerkt, dass dieser Wert auch das jährliche Bruttoinlandsprodukt der ganzen Welt übertrifft. Abgesehen davon, dass es diesen Betrag wahrscheinlich gar nicht gibt, was das für einen sofortigen Einfluss auf die Inflation hätte. Zitat: Die Verhandlung über die Schadensersatzansprüche der Industrie soll Anfang Mai fortgesetzt werden.


    spitzenkandidat.2.0. hat folgendes geschrieben: dann hat - wenn ich mich nicht verrechnet habe - jeder einzelne jetzt gerade auf der Welt lebende Mensch (natürlich ausgenommen die Leute von der Musikindustrie ... ) einen Schaden von zirka 10.000-11.000 € verursacht.
    D.h jeder Mensch hat zirka 10.000 MP3s alleine nur von Limewire gedownloadet! Da sind andere P2P-Netzwerke oder so geniale Sachen wir Mediafire, Rapidshare und Co noch gar nicht miteingerechnet.

    Also, was ist los mit den Haberer von der Musikindustrie? Haben die sich Ihr Hirn weggedownloadet?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.04.2011, 07:40


    Der folgende Artikel zeigt mehreres.
    erstens, dass es mit der Qualität im Standard nicht so weit her ist (der Artikel ist seit gestern online - wobei laut den Postings war er am Anfang völlig unverständlich).
    und weiters auch, dass die contentindustrie doch ihr geschäftsmodell überarbeitet hat.

    http://derstandard.at/1301873776157/Filesharing-Lockvogel-Nackte-Nonnen

    Zitat: Mit einer Sammelklage gegen 5.865 User könnte die US-Filmfirma Camelot Distribution insgesamt 900 Millionen US-Dollar kassieren, berichtet Wired. Unwahrscheinlich zwar, da in diesem Fall das Gericht dem Unternehmen allen Einzelklagen und allen geforderten Geldsummen Recht gegeben werden müsste. Die Firmengruppe aus Los Angeles rüstet ihre Klage mit Mahnungen gegen Raubkopierer, die den Low Budget Film „Nackte Nonnen mit Großen Kanonen" heruntergeladen haben. Immer mehr Filmproduktionsfirmen entdecken derartige Massenprozesse als neue Einnahmequelle. In dem Fall scheint der Geldregen aber noch auf sich warten zu lasssen: Zitat: Gerichtsdokumente belegen allerdings, dass Camelot nicht im Besitz der Filmrechte ist. Vergangenen Monat hat die Firma Incentive Capital aus Utah die Copyrights für den B-Movie erworben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.04.2011, 08:01


    http://futurezone.at/b2b/2582-raubkopien-ursache-ist-zu-hoher-kaufpreis.php

    Zitat: Eine neue Studie hat den Umgang mit illegalen Kopien in sechs Schwellenländern untersucht und gängige Argumente der Unterhaltungsindustrie widerlegt. So ist etwa das Organisierte Verbrechen nicht in den Vertrieb involviert. Als Hauptgrund für die starke Verbreitung von Raubkopien macht die Studie den zu hohen Preis der Inhalte aus.
    Zitat: Hauptgrund für die starke Verbreitung von Raubkopien ist der hohe Kaufpreis der Originale. Im Vergleich zum Durchschnittseinkommen ist der Preis von Software, Filmen und Musik in Schwellenländern zehn Mal so hoch wie in Europa oder den USA. Sie sind Luxusgüter. Die lokale Bevölkerung wird durch den hohen Preis indirekt gezwungen, zu den günstigeren Raubkopien zu greifen. Zudem hat es die Industrie in diesen Ländern bislang verabsäumt, legale Märkte aufzubauen. Das Angebot an offiziellen Vertriebsstellen sei der Studie zufolge klein und unterentwickelt, das Problem somit hausgemacht. Da sich die global agierenden Konzerne in den Ländern auf legaler Ebene meist keiner Konkurrenz stellen müssen, besteht kein Anlass Preise zu senken und in Wettstreit zu treten. Zwecks Umsatzmaximierung werde das westliche Preisniveau beibehalten. Da der illegale Markt ignoriert wird, habe dieser wiederum leichtes Spiel.
    Meiner Meinung nach senken sie die Preise auch deswegen nicht, weil ja sonst die Leute im Westen ihre Medieninhalte von dort imprtieren würden - gibt ja nicht bei allem (funktionierende) Region-Codes (ist das überhaupt WTO-kompatibel?).

    Zitat: Dass beim Vertrieb und Verkauf der Kopien das Organisierte Verbrechen oder Terroristen eine große Rolle spielen, verneint die Studie. Der Grund hierfür ist ein banaler, marktwirtschaftlicher: Der niedrige oder nicht existente Verkaufspreis der Raubkopien bringe keinen Gewinn, das Business sei nicht rentabel, weshalb dieser Geschäftszweig nicht verfolgt wird. Argumente, die Raubkopien mit kriminellen Organisationen zusammenbringen, basierten der Studie zufolge ausschließlich auf Jahrzehnte alten Geschichten und unbelegten Anekdoten.

    Die Studie zeigt des weiteren, dass rechtliche Maßnahmen in den Schwellenländern kaum Auswirkungen haben. Zwar nimmt die Unterhaltungsindustrie via Lobbying auf die Gesetzgebung erfolgreich Einfluss, bei der Umsetzung und Verfolgung messe Justiz wie Exekutive den Urheberrechtsverstößen hingegen wenig Gewicht bei. Auch wenn bei Urheberrechtsverstößen immer längere Freiheitsstrafen drohen, werden diese selten verhängt. Das Bekämpfen von schweren Verbrechen wie etwa Mord habe für die positive Entwicklung des Landes einen weit größeren Wert als das Verfolgen von Raubkopierern und das Zufriedenstellen ausländischer Rechteinhaber.
    Zitat: Zudem zeigen die Untersuchungen, dass strengere Gesetze die Verbreitung von Raubkopien und das Wachsen illegaler Märkte nicht unterbinden oder eindämmen. Grundsätzlich plädieren die Studienautoren dafür, von strengeren Strafen und Überwachungsmaßnahmen abzusehen und sich vom Gesetz als Bekämpfungsmethode abzuwenden. Stattdessen sollten sich Unterhaltungskonzerne den geänderten Wettbewerbsbedingungen stellen und ihre engstirnigen Geschäftsmodelle überdenken.

    Weiters zeigt die Untersuchung, dass Aufklärungsprogramme, etwa in Schulen, wirkungslos sind. In den sechs Ländern sind zwar 300 Kampagnen am Laufen, diese haben am bestehenden Bild nichts geändert. In den Ländern sind Raubkopien nicht stigmatisiert, vielmehr sei das Laden oder Kaufen von Kopien ein ganz normaler Bestandteil des Alltags.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.04.2011, 07:34


    http://futurezone.at/netzpolitik/2637-schutzfristverlaengerung-fuer-musik-droht.php

    Zitat: Das Copyright auf Tonaufnahmen könnte demnächst auf EU-Ebene von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt werden, denn der bisherige Widerstand seitens Dänemark beginnt zu bröckeln Zitat: Bernt Hugenholtz schrieb in einem Blogeintrag, dass es dadurch unter dem EU-Vorsitz von Ungarn rasch zu einer Verlängerung des Copyrights kommen könnte. Bereits nächsten Dienstag wird dieses Thema im Justizausschuss des Europäischen Parlaments verhandelt, im Mai wird es ins Plenum kommen.

    Mehrere Poster schreiben zurecht, wieso nicht gleich 1000 Jahre?
    Was spricht für 70 Jahre, was nicht auch für 1000 spricht?
    Und jetzt alle zusammen: "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze".

    Wie gut, dass die Privatkopie zum eigenen Gebrauch in Österreich noch legal ist.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.05.2011, 07:51


    Tun tut sich in dem Sektor derzeit eh wenig. Nur ab und zu halt Klagen.

    http://futurezone.at/digitallife/3067-usa-klage-gegen-23-000-filesharer.php

    Zitat: In den USA läuft derzeit die größte Filesharing-Massenklage der Geschichte. Betroffen sind Nutzer, die den Film "The Expendables" online getauscht haben.
    Zitat: Insgesamt werden in den USA derzeit rund 140.000 BitTorrent-User in derartigen Verfahren anvisiert. Die Rechtevertretungen bieten betroffenen Nutzern oftmals eine ausgleichende Schadensersatzzahlung über mehrere tausend US-Dollar an. Durch dieses lukrative Geschäft sind es teilweise auch Vertreter von kleineren Produktionen, die Copyright-Ansprüche stellen. Das Aufzeichnen von IP-Adressen der Anschlüsse ist oftmals sehr simpel möglich.

    Eine ähnlich umfangreiche Klage wie bei The Expendables läuft derzeit gegen rund 16.000 User, die beschuldigt wurden, verschiedene Pornofilme heruntergeladen zu haben. Das zuständige Gericht hat in diesem Fall noch nicht entschieden, ob Provider die Identitäten herausgeben müssen.

    edit:

    Doch zumindest ein paar neue Ideen:
    Ein Interview, wieso die Musikindustrie außer Stande ist, neue Technologien zu nutzen:
    http://futurezone.at/digitallife/3066-es-geht-nicht-mehr-darum-musik-zu-verkaufen.php



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 23.05.2011, 10:06


    Zitat: Die Telekommunikationsunternehmen und die Apples, Googles und Amazons sind viel größer als alle Tonträgerunternehmen zusammen. Nach dem Gesetz des Dschungels ist es für gewöhnlich auch so, dass die größten und bösesten Tiere am Ende gewinnen.

    Bezeichnend, aber wahr!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 30.05.2011, 10:32


    Zitat: Selbständiger Antrag des Privatanklägers auf Erlassung vermögenrechtlicher Anordnung gegen unbekannten Täter unzulässig. Das Ziel des Antrags war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Genau dieses wollte der Gesetzgeber mit der StPO Reform 2008 unterbinden.

    OGH 10.10.2010, 11Os99/10h

    Da somit weder eine Privatanklage durchführbar ist (Name des Angeklagten muss geführt werden, § 211 StPO) noch ein Antrag nach § 445 StPO (Name des Tatverdächtigen oder Bereicherten), sind die Verwertungsgesellschaften diesbezüglich nun im Strafverfahren bei Urheberrechtsverletzung in der Rechtsverfolgung gebremst.

    RA Dr. Clemens Heigenhauser sieht dies in eienr Glosse bei den JBl., 2011, 336f als negtiv für Rechtsverfolger wie Betroffenen und hofft, dass der Entwurf 82/ME 24. GP, der in diesem Punkt eine Änderung bringen sollte, endlich beschlossen wird.

    Ich kann die Befürchtungen in Hinblick auf die Betroffenen nicht wirklich nachvollziehen und glaube, dass das nur Scheinargumente sind. Die Entscheidung find ich jedenfalls zweckmäßig.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 31.05.2011, 22:22


    In Schottland schaut's ganz anders aus:

    http://futurezone.at/digitallife/3371-schottische-oma-wegen-filesharing-verurteilt.php

    Zitat: Eine 58-Jährige Großmutter wurde als erste Person in Schottland für das illegale Tauschen von Musik zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
    Zitat: Anne Muir, eine Krankenschwester aus der schottischen Küstenstadt Ayr, wurde am Dienstag wegen Urheberrechtsverstößen verurteilt. Sie hat gestanden, mehr als 30.000 Musikdateien unrechtmäßig heruntergeladen und zur Verfügung gestellt zu haben. Der Wert der Inhalte wurde auf 54.000 britische Pfund (62.000 Euro) geschätzt, wie der Guardian berichtet.

    Muir wurde nach Ermittlungen der Interessensvertreter British Phonographic Industry (BPI) und der International Federation for the Phonographic Industry (IFPI) überführt. Die schottischen Behörden leiteten nach entsprechenden Hinweisen eine Hausdurchsuchung ein. Bei der Durchsuchung wurden Computer und Datenträger mit knap 40.000 Musikdateien gefunden.
    Zitat: Muir bekannte sich schuldig, ihre Anwälte beriefen sich darauf, dass sie die Musik aufgrund von Depressionen heruntergeladen hatte. Im Rahmen der Strafe wird sie aus diesem Grund auch psychologische Betreuung erfahren.

    Ein Sprecher der BPI begrüßte die Entscheidung und hielt fest, dass das Gericht aufzeige, dass Urheberrechtsverstöße ernst genommen werden.

    0ttod0 hat folgendes geschrieben: Tja, selber schuld. Sie hätte halt einbrechen gehen sollen, betrügen oder eine fahrlässige Tötung begehen. Für's Raubmordkopieren muss es halt härtere Strafen geben.

    Im Übrigen ist der Wert der runtergeladenen Musikdateien viel zu niedrig angesetzt worden; üblicherweise kosten legale Downloads so zwischen 79 und 99 Cent, also komme ich bei 30000 Dateien inkl. Mengenrabatt auf 500 Fantasillionen Schaden, das ist mehr als das weltweite jährliche Bruttosozialprodukt.

    Und irgendwo stand, die Festplattenabgabe soll wegkommen. Aber wenn irgendwas irgendwann mal vielleicht so sein wird, da bin ich zu faul zu recherchieren.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 08.07.2011, 12:24


    http://futurezone.at/netzpolitik/3952-usa-provider-gehen-gegen-illegale-downloads-vor.php

    Zitat: Die größten Anbieter haben sich mit Film- und Musikstudios zusammengeschlossen und werden künftig den Internet-Verkehr auf illegale Aktivitäten überwachen. Wer gegen das Urheberrecht verstößt und etwa Filme und Musik unrechtmäßig lädt, bekommt eine Warnung. Bei Wiederholungstätern wird die Verbindung gedrosselt. Zitat: Es erinnert frappant an Frankreichs Hadopi-Gesetz: Filesharer in den USA bekommen ab sofort eine Ermahnung, wenn sie beim Laden von illegalem Material ertappt werden. Wer öfter Verstöße begeht, wird mit Sanktionen belegt. Das US-Konzept weicht hier jedoch vom radikaleren Konzept aus Frankreich ab: Während franzischen Nutzern nach dem dritten Mal die Leitung gekappt wird („Three Strikes Out“), werden US-Nutzer erst nach sechs Vergehen bestraft. Sie verlieren zwar nicht ihren Internet-Anschluss, durch deutliche Drosselung der Brandbreite soll die Verbindung für reguläre Nutzung zu langsam werden.
    Zitat: Bei den Alarm-Meldungen („Alerts“), die per eMail verschickt werden, nimmt die Bestimmtheit der Hinweistexte mit jedem Mal zu. Wird beim ersten Mal der Nutzer aufmerksam gemacht, dass über seinen Anschluss Verstöße stattgefunden haben, soll der Ton sowie die Sanktionen bei folgenden Warnungen schärfer werden. In erste Meldung enthält auch leitet Nutzer auch zu belehrenden Webseiten, auf denen über Urheberrecht und Piraterie aufgeklärt wird. Es wird auch auf legale Angebote verwiesen. Lädt der Nutzer weiter, folgen weitere Warnungen, deren Erhalt und Verständnis bestätigt werden müssen. Nach der sechsten wird entweder das Tempo reduziert oder der Nutzer kommt über eine fixierte Startseite nicht mehr hinaus. Der Anschluss des zahlenden Kunden bleibt bestehen und wird nicht gekappt – was aber nicht heißt, dass der ISP dies nicht darf. Wer gegen die AGB verstößt, kann sehr wohl gekündigt werden.
    Zitat: Auf Seiten der ISP finden sich etwa AT&T, Cablevision, Comcast, Time Warner Cable und Verizon. Auf Seiten der Unterhaltungsindustrie sind Walt Disney, Paramount, Sony Music/Pictures, Twentieth Century Fox, Universal, Warner, EMI und die American Association of Independent Music vertreten. Es handelt sich um einen freiwilligen Pakt, den alle Seiten miteinander geschlossen haben.
    Zitat: Von Seiten der Industrie wird der neue Plan natürlich begrüßt, auch das Weiße Haus lobt die Initiative. Konsumentenschützer und NGOs üben jedoch Kritik. So würde das System nur unwissende Anwender treffen, die ab und an Inhalte laden. Die Überwachung sei vor allem auf P2P-Netzwerke wie etwa BitTorrent ausgelegt. Klassische Downloads über File-Hoster könnten nicht genau erfasst werden.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 19.07.2011, 14:52


    Ja, Urheberrecht gegen (Fast)Monopolist :arrow: das garantiert fast immer ein spannendes Match zu werden!

    Diesmal: Belgische Zeitung gegen Google! Und mit dem Zensur Hammer wollen die Zeitungen anscheinend unterschwellig auch zuschlagen, dabei haben sie sich den Status Quo selbst zuzuschreiben!

    Zitat: Belgische Zeitungen gesperrt
    von red
    Dienstag, 19. Juli 2011

    Google blockiert Zeitungen
    Belgischer Zeitungsverband Copiepresse fordert Genehmigung vor Veröffentlichung

    Der Konflikt zwischen Google und dem belgischen Zeitungsverband Copiepresse geht in die nächste Runde. Laut diversen Agenturmeldungen sind Belgiens Online-Zeitungen blockiert und nicht mehr in den Ergebnissen der Suchmaschine aufgelistet.

    Der Aktion geht ein jahrelanger Urheberrechtsstreit wegen der Verlinkung auf Google News voraus. Laut einem Berufungsverfahren darf Google im Rahmen seines Nachrichtendienstes Google News keine Ausschnitte von belgischen Zeitungen veröffentlichen. Dafür müssten Genehmigungen der Verlage vorliegen.

    Als Reaktion auf den Gerichtsbeschluss hat Google die vom belgischen Zeitungsverband organisierten Verlage aus Google News und aus der klassischen Suchmaschine entfernt. Belgische Zeitungen, wie "La Libre", berichteten bereits, dass sie von Google blockiert werden. Recherchen haben ergeben, dass sämtliche von Copiepresse vertretenen Verlage betroffen sind.

    Google bedauerte den Gerichtsbeschluss und laut einem Sprecher von Google musste es zu dieser Entscheidung kommen. Welche Auswirkung die Blockade auf die Zeitungen haben wird, sollte sich bald zeigen - Onlinemedien bekommen oft einen großen Teil ihrer User von Google.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.08.2011, 13:47


    http://derstandard.at/1311802585483/Gerichtsurteil-Keine-Strafe-fuer-schlechten-Mitschnitt-von-Werner

    Zitat: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beschwerte sich die Constantin Film bei YouTube, über onlinegestellte Mitschnitte des Films „Werner - Eiskalt" und forderte die sofortige Löschung des Videomaterials. YouTube kam dieser Forderung auch nach, verweigerte der Filmfirma allerdings die Nutzerdaten derjenigen, die die Videos hochgeladen haben.
    Zitat: Nach deutschem Urheberrechtsgesetz muss für Auskünfte an Dritte, eine Rechtsverletzung „in gewerblichen Ausmaß" gegeben sein und das Einstellen dieses Mitschnitts des „Werner"-Films auf YouTube hat, für das Gericht, dieses Ausmaß nicht erreicht. Die unprofessionelle Qualität sollte der Constantin Film keine finanziellen Einbußen bescheren.

    Videomitschnitte in guter Qualität hingegen würden zu Umsatzeinbußen führen. In einem solchen Fall müsste YouTube auch die Nutzerdaten, wie E-Mail-Adressen und IP-Adressen, herausgeben. Die Qualität des Kinofilms ist dabei nicht von Relevanz.
    Zitat: Das Bild war verwackelt, die Aufnahmen flackerten und immer wieder ist lautes Rascheln zu hören, teilte das Gericht mit. Für YouTube waren die Videos viel zu dilettantisch, um ein gewerbliches Ausmaß zu erreichen und verweigerte daher der Constantin Film die Herausgabe der Nutzerdaten. Das Gericht gab der Plattform jetzt Recht.

    Ein Glück/Pech, dass es für die Qualität des Films als solchen keine Strafen gibt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 04.08.2011, 13:01


    http://futurezone.at/netzpolitik/4317-grossbritannien-legalisiert-privatkopie.php

    Zitat: In Großbritannien ist das Übertragen von legal erworbener Musik oder Videos in andere Formate (etwa von einer CD in eine MP3) sowie das Anlegen von Back-Ups der eigenen CD- oder MP3-Sammlung bislang verboten. Jetzt will das Land sein Urheberrecht aber modernisieren. Der britische Wirtschaftsminister Vince Cable hat am Mittwoch mitgeteilt, dass das Kopieren von CDs und DVDs für den Privatgebrauch legalisiert werden soll. „Dadurch wird das Gesetz in Einklang mit dem gesunden Menschenverstand gebracht“, so Cable zum Guardian. Zitat: Gegen Filesharer wolle man zudem nicht mehr mit Netzsperren vorgehen, sondern befindet sich nun auf der Suche nach anderen Alternativen. Das im Rahmen der Digital Economy Bill beschlossene Netzsperrengesetz soll neu überdacht werden. Man sei sich zwar klar darüber, dass Urheberrechte respektiert werden müssen und man Filesharer festnageln müsse, jedoch soll dieser Schutz der Werke „angemessen“ sein und andernfalls müssen „Beweise“ vorliegen, so Cable.

    Die britische Regierung hat sich bei den beiden Entscheidungen an einer Studie des Universitätsprofessors Ian Hargreaves orientiert, der eine Reform des Urheberrehcts gefordert hatte. Zitat: Der britischen Film- und Musikindustrie gehen diese Pläne natürlich nicht weit genug. Sie forderten am Mittwochabend eine rasche Einführung eines „effizienten Systems“ von der Regierung. Nicholas Lansman von der ISPA hingegen begrüßte die Pläne der Regierung. „Die Inhalte-Industrie muss neue, attraktive Geschäftsmodelle für das Internet entwickeln, anstatt den existierenden Modellen hinterherzuhinken“
    Hört sich zwar alles bis her nur nach Absichtserklärungen an, aber gegen gute Absichten ist ja nichts zu sagen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 23.09.2011, 07:28


    Die Schutzfrist für Tonaufnahmen ist jetzt in der EU auf 70 Jahre verlängert worden. Wo kämen wir denn da sonst hin?


    Ungeachtet dessen fragt sich Clothèd im Standardforum in anderem Zusammenhang:

    Zitat: /weil bei meinen DVDs ist das FBI immer recht drohend was die diversen weiterverwendungsarten betrifft (wenn mein Sohn im Krabbelstall sitzend einen Film mitschaut, gilt das als "not to be shown in prisons"?)

    //Fragen über Fragen

    C.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.10.2011, 11:26


    http://derstandard.at/1317018881037/Deutschland-Copyright-Hardliner-bei-Verstoss-gegen-Urheberrecht-ertappt

    Der Sache ist sowas nicht dienlich, und es ist nur kindische Schadenfreude. Aber trotzdem.

    Zitat: Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder von der CDU gilt als Hardliner in Sachen Urheberrecht. Er fordert in Deutschland die sogenannte Two-Strikes-Regel ein. Internet-Nutzern, die mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen und etwa geschützte Musik im Netz verbreitet haben, soll drei Wochen lang der Internet-Zugang gesperrt werden. Nun haben Blogger jedoch entdeckt, dass es Kauder mit dem Urheberrecht auf seiner Website selbst nicht so genau nimmt.
    Zitat: So wurden auf Kauders offizieller Website urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Quellenangaben verwendet. Die Bilder stammen laut Blogger Alexander Double vom Fotodienst Panoramio. Nach einer Anfrage über Abgeordnetenwatch.de hatten sich weitere Nutzer gemeldet, die nicht lizensierte Bilder auf der Seite entdeckt hatten.
    Zitat: Er bedank[te] sich für den Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung und [gab an, er] habe mittlerweile die Rechte an den Bildern erworben. Seiner Meinung nach sei das der Beweis, dass sein Warnmodell funktioniere. Gleichzeitig ließ Kauder heise wissen, "dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen."
    Zitat: Die Stellungnahme findet jedoch nicht nur heise befremdlich, denn Urheberrecht an Fotos kann nicht veräußert werden. "Die Urheberrechte stehen nur dem Urheber der Fotos zu, oder seinen Erben, nicht Herrn Kauder, der nicht der Urheber ist. Er kann diese Rechte nicht erwerben, höchstens die Nutzungsrechte", schreibt Double. Laut dem Blogger seien zudem noch nicht alle geschützten Fotos von Kauders Homepage verschwunden.

    Ein strengeres Urheberrecht fordern, aber die Grundzüge nicht verstanden haben...



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.10.2011, 07:55


    http://futurezone.at/netzpolitik/5310-hadopi-60-nutzern-drohen-netzsperren.php

    Zitat: Die französische Antipirateriebehörde Hadopi hat bisher keine Internet-Nutzer wegen Urheberrechtsverstößen verfolgt, doch nun drohen rund 60 Nutzern aber Netzsperren, denn sie wurden bereits zum dritten Mal verwarnt.

    Bis Anfang September diesen Jahresn wurden seit der Einführung des Three-Strikes-Verfahrens in Frankreich bereits 650.000 "erste Warnungen" ausgeschickt. 44.000 Bürger bekamen eine "zweite Warnung" zugestellt, 60 befinden sich nun in der dritten Phase, so Marie-Francoise Marais von Hadopi.

    Derzeit laufe alles nach Plan. Die Behörde überlegt jetzt, ob sie entsprechende Schritte einleiten, also die Three-Strike-Regelung anwenden soll. Das würde für die 60 Nutzer, die bereits ein drittes Mal verwarnt worden sind, eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro und die Sperre der Internetverbindung für bis zu einem Monat bedeuten.

    Ich bin nicht sicher, wie man die Zahlen interpretieren soll.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 17.11.2011, 08:43


    Die USA wollen mit dem SOPA-Act eine Art Zensur durch Gerichtsbeschluss bei Verstößen einführen.

    Da es mehr unter Internetsperren fällt, gibt es das Posting dazu hier.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.11.2011, 14:43


    http://futurezone.at/netzpolitik/6008-eu-kommissarin-wettert-gegen-copyright.php

    Zitat: Einem Bericht von ZDNet UK zufolge hat sich EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die digitale Agenda der EU, am Samstag ungewohnt kritisch zum bestehenden Urheberrecht geäußert. In einer Rede am Forum d`Avignon sagte sie, dass das bestehende Copyright hauptsächlich als "Tool der Bestrafung" verwendet wird. Die große Mehrheit der Kunstschaffenden in der EU würden von bestehenden Regelungen nicht profitieren: Nur 0,5 Prozent verdienen laut Kroes durch urheberrechtliche Abgaben mehr als 1000 Euro pro Monat. Auch die Bürger selbst würden “Copyright” und das dahinterstehende System hassen.

    Online-Distribution und Cloud Computing würden neue Wege verlangen, wie wir heute künstlerische Werke kaufen, beziehen und konsumieren, so Kroes weiter. Das existierende Rahmenwerk würde bei weitem nicht flexibel genug sein, den aktuellen Ansprüchen zu genügen. Allerdings blieb die EU-Kommissarin konkrete Vorschläge, wie man das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert bringen könne, schuldig.

    Ein Poster wirft auf, dass die selbe Dame aber noch vor geraumer Zeit für die Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre für Musikaufnahmen gestimmt hat (ich hab's nicht nachgeprüft, glaube es aber).
    Ändert natürlich nichts daran, dass sie trotzdem recht hat, wenn sie recht hat.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 28.11.2011, 19:10


    Lesenswert die Schlussanträge des GA in der Rechtssache C-461/10. Es geht um Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrecht. Also haben wir es als Österreicher in der Hand!

    Zitat: Demzufolge steht diese Richtlinie der Anwendung einer nationalen Vorschrift nicht entgegen, nach der in einem zivilrechtlichen Verfahren einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen bestimmten Teilnehmer identifizieren zu können, aufgegeben wird, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP‑Adresse zugeteilt hat, von der aus die Verletzung begangen worden sein soll. Diese Angaben müssen jedoch gemäß detaillierten nationalen Rechtsvorschriften, die unter Beachtung der für den Schutz personenbezogener Daten geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen erlassen worden sind, im Hinblick auf ihre Weitergabe und Verwendung zu diesem Zweck auf Vorrat gespeichert worden sein.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.12.2011, 17:24


    http://futurezone.at/netzpolitik/6357-antipiraterie-verein-nimmt-provider-ins-visier.php

    Zitat: Der Verein für Antipiraterie (VAP) nimmt im Kampf gegen illegale Film- und Musikangebote im Netz verstärkt die Internet-Provider in die Pflicht. Mit der einstweiligen Verfügung gegen den Wiener Anbieter UPC, dem sowohl vom Handelsgericht als auch vom Oberlandesgericht Wien eine Mitverantwortung für die Nutzung illegaler Downloadportale zugesprochen wurde, sowie ähnlich gelagerten Fällen auf europäischer Ebene habe man heuer einen wesentlichen Zwischenerfolg gelandet, sagte VAP-Generalsekretär Werner Müller am Dienstag anlässlich der Jahresbilanz-Pressekonferenz. Im weiteren Bemühen um Rechtssicherheit und Urheberrechtsschutz im Netz werde es aber wohl „ohne Zwangsmaßnahmen nicht gehen“. Zitat: UPC musste mit der einstweiligen Verfügung im Mai den Zugang zum Portal kino.to sperren. Derzeit läuft der Musterprozess, der den Providern eine Mitverantwortung durch die Vermittlung von rechtswidrigen Inhalten anlastet, in dritter Instanz. Der Verein für Antipiraterie strebt nach eigenen Angaben grundsätzlich Domain- und IP-Sperren für jene 30 bis 40 Downloadseiten an, die (fast) ausschließlich illegale Inhalte anböten. Die heftig umstrittene Filterlösung sei „derzeit kein Thema“, so Müller. Ob etwaige Webseiten, die Anleitungen zum Umgehen von Sperren veröffentlichen, dann auch gesperrt werden sollen und wo die Grenzen gezogen würden, blieb unklar. „Das ist ein gesellschaftspolitisches Minenfeld.“
    Ist das alles an mir vorbeigegangen, oder hab ich's nur schon wieder vergessen?



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 16.12.2011, 03:58


    Letzteres, ich glaub das steht sogar irgendwo in dem Thread.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.12.2011, 09:05


    http://derstandard.at/1324501337801/Gescheitert-Niederlande-Download-von-Filmen-und-Musik-bleibt-legal

    In den Niederlanden bleibt die Privatkopie legal.

    Zitat: Wie TorrentFreak berichtet, hat das niederländische Parlament am Freitag gegen einen Gesetzesentwurf der Regierung gestimmt, der den Download von Filmen und Musik verbieten sollte. Damit wollte man die Piraterie in den Griff bekommen. Doch das Parlament sah durch das Gesetz den freien Informationsfluss in Gefahr. Zitat: Außerdem würde ein solches Verbot zur Überwachung der Privatsphäre der Internetnutzer führen, hieß es von Seiten der Opposition. Weiters fürchtet das Parlament, würden durch das Gesetz Personen von den Rechteinhabern verklagt werden. Dies würde zu einer ähnlichen Situation wie in anderen Staaten führen, wo viele Internetnutzer von Rechteinhaber auf Schadensersatz verklagt werden.
    Zitat: Als Alternative zum Verbot von Downloads schlug das Parlament vor, dass die Unterhaltungsindustrie mehr autorisierte Angebote schaffen soll. Momentan ist es in den Niederlande, wie in vielen anderen Ländern auch, beinahe unmöglich aktuelle Filme und Fernsehsendungen in guter Qualität über legale Kanäle zu erhalten. Gooo, NL-Parlament!
    Zitat: Die Haltung des niederländischen Parlaments geht mit einem verbindlichen Bericht konform, den die Regierung 2009 in Auftrag gegeben hat. In diesem Bericht stand, dass Filesharing einen positiven Effekt auf die niederländische Wirtschaft hat. Der Bericht veranlasste Anfang Dezember auch die Schweizer Regierung, den Download vom Filmen und Musik nicht zu verbieten.

    Offensichtlich gibt's aber auch in den Niederlanden Lobbyismus, denn Staatssekretär für Sicherheit und Justiz Fred Teeven hat bereits bekanntgegeben, dass das Gesetz überarbeitet wird, und dann kommt es nochmal ins Parlament.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 12.01.2012, 22:37


    http://www.freakonomics.com/2012/01/12/how-much-do-music-and-movie-piracy-really-hurt-the-u-s-economy/

    Zitat: Supporters of stronger intellectual property enforcement — such as those behind the proposed new Stop Online Piracy Act (SOPA) and Protect IP Act (PIPA) bills in Congress — argue that online piracy is a huge problem, one which costs the U.S. economy between $200 and $250 billion per year, and is responsible for the loss of 750,000 American jobs.

    These numbers seem truly dire: a $250 billion per year loss would be almost $800 for every man, woman, and child in America. And 750,000 jobs – that’s twice the number of those employed in the entire motion picture industry in 2010.

    The good news is that the numbers are wrong Zitat: So what’s the real number? At this point, we simply don’t know. And this leads us to a second problem: one which is not so much about data, as about actual economic effects. There are certainly a lot of people who download music and movies without paying.
    Zitat: And there’s another problem: even in the instances where Internet piracy results in a lost sale, how does that lost sale affect the job market? While jobs may be lost in the movie or music industry, they might be created in another. Money that a pirate doesn’t spend on movies and songs is almost certain to be spent elsewhere.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 17.01.2012, 08:09


    zu weiter oben, #kaudergate. Da hat es sozusagen den nächsten erwischt, anlässlich von SOPA, dem geplanten US-Antipirateriegesetz ("Stop Online Piracy Act").

    http://futurezone.at/netzpolitik/6894-wikipedia-schliesst-sich-internet-blackout-an.php

    Zitat: Mittlerweile hat sogar der Verfasser des Gesetzesentwurfs, der texanische Abgeordnete Lamar Smith, Zugeständnisse an die Kritiker machen müssen und in Aussicht gestellt, die geplante Blockade von Webseiten wieder aus dem Gesetz zu streichen. Denn wie drastisch SOPA das Internet verändern würde, musste Smith am eigenen Leib erfahren: Das Magazin Vice deckte auf, dass auf Smiths Webseite www.texansforlamarsmith.com selbst eine Urheberrechtsverletzung bei einem verwendeten Foto passiert war - wäre SOPA bereits in Kraft, wäre die Webseite wohl offline genommen worden.

    Zitat: Die breite Front gegen SOPA hat am Wochenende sogar die Obama-Regierung zu einem Statment veranlasst. Aus dem Weißen Haus hieß es, dass die US-Regierung keine Maßnahmen unterstütze, die die Meinungsfreiheit einschränken sowie technische Innovationen hemmen. Denn auch das wird von den SOPA-Gegnern ins Feld geführt: Risikokapitalgeber wollen nicht mehr in Internet-Start-ups investieren, weil SOPA den Betrieb extrem verteuern würde.

    Und apropos breite Front:
    Zitat: Es wird eine der größten Protestaktionen, die im Internet jemals stattgefunden haben: Am Mittwoch, dem 18. Jänner, werden verschiedenste Webseiten nicht wie gewohnt erreichbar sein. Allen voran die Online-Enzyklopädie Wikipedia: Ihre US-Version wird 24 Stunden offline gehen, wie die Community beschlossen hat. Die deutsche Ausgabe von Wikipedia wird einen Banner mit einem Informationstext zu der Protestaktion einblenden. Das Ziel des Blackouts, den der Social-News-Dienst Reddit mit 32 Millionen Nutzern initiiert hat: Man will damit gegen ein geplantes Antipiraterie-Gesetz in den USA, den "Stop Online Piracy Act” (SOPA), protestieren. Die Botschaft dürfte bereits angekommen sein: Im US-Kongress wurde der umstrittene Gesetzesentwurf am Montag auf die lange Bank geschoben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.01.2012, 10:12


    SOPA/PIPA sind jetzt mal für's erste aufgeschoben.

    Dafür tut sich hierzulande was:

    http://futurezone.at/netzpolitik/7067-es-gibt-kein-recht-auf-enteignung.php

    Zitat: Die neue Initiative "Kunst hat Recht" will eine bessere Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen erreichen. Als Unterstützer fungieren Künstler verschiedener Sparten ebenso wie diverse Verwertungsgesellschaften.
    Zitat: Die nun vorgestellte Initiative, die von österreichischen Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten getragen und von diversen Verwertungsgesellschaften unterstützt wird, möchte dafür sorgen, dass Kunstschaffende bekommen, was ihnen zusteht - Honorare, Tantiemen und auch größere Förderungen aus den Mitteln der Privatkopien-, Leerkassetten- und Reprographievergütung. Da diese Geldtöpfe schrumpfen, sollte die bisher auf Medien wie Leerkassetten und -CDs eingehobene Abgabe auch auf Festplatten und andere "multifunktionale Speichermedien" ausgeweitet werden. Ein Entwurf für eine solche Ausweitung existiert seit langem, die Umsetzung scheiterte bisher am Widerstand von Wirtschafts- und Arbeiterkammer
    Zitat: Weitere Maßnahmen zur Aktualisierung des Urheberrechts sollen nach Wunsch der Initiative von einer Regierungskommission erarbeitet werden. Sie soll noch bis Ende 2012 Vorschläge abgeben. Zur Frage, ob sich darunter auch die Einführung einer "Kulturflatrate", also ein zweckgebundener Aufschlag auf Providergebühren, finden soll, haben die Initiatoren noch keine definierte Meinung: "Die Kommission soll abklären, ob die Flatrate für den Markt Österreich die beste Möglichkeit ist", erklärt Mercedes Echerer, Schauspielerin und Ex-EU-Parlamentarierin.
    Ich habe die Forderung nach einer Kulturflatrate unterstützt, weil die bisherigen Modelle immer Rechtssicherheit für rein private P2P-NutzerInnen im Inland hätte bringen sollen.
    So wie sich das liest, ist es aber nur eine zusätzlich Abgabe, ohne irgendwelche Vorteile für die NutzerInnen. Da bin ich strikt dagegen. Zitat: In den bereits ausformulierten Forderungen liegt die Initiative meist auf Linie der großen Verbände in Film- und Musikindustrie. So fordert sie eine "klare gesetzliche Verpflichtung des Internet-Providers zur Auskunftserteilung bei Urheberrechtsverstößen." Solche Auskünfte sollen nur auf Anordnung eines Gerichts erteilt werden dürfen, um "zwischen den Grundrechten auf Datenschutz und Eigentumsschutz einen Interessenausgleich herzustellen" Wenn das Gesetzt aber so ist, dass eine klare gesetzliche Verpflichtung des Internet-Providers zur Auskunftserteilung bei Urheberrechtsverstößen besteht, dann hat das Gericht aber auch keinen Spielraum, dem Grundrecht auf Datenschutz zum Durchbruch zu verhelfen.
    Zitat: Bei der Ahndung von Urheberrechtsverstößen denkt die Initiative an ein "Warnmodell" - mit Zugangssperren zum Netz und ähnlichen Maßnahmen kann Co-Initiator Ruiss wenig anfangen. Auch die österreichischen Auswirkungen des international heiß diskutierten ACTA-Abkommens wollte man noch nicht im Detail besprechen. Die Initiative verstehe sich aber durchaus als Stimme der Künstlerinnen und Künstler in den zu erwartenden Debatten zu diesen Themen, erklärte Ruiss - und möchte auch als solche wahr- und ernstgenommen werden. Sollte es mit der Wahrnehmung nicht so ganz klappen, winkt der Interessensverband mit Maßnahmen: Als erste wurde der Aufruf zum Boykott des Nationalfeiertags genannt. Weitere Protestaktionen sollen folgen: "Kreativität ist in hohem Maß vorhanden". Hadopi light, sozusagen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.02.2012, 15:19


    Ingrid Brodnig schreibt im heutigen Falter:

    Zitat: Der Text bleibt vielerorts vage, Kritiker fürchten
    schon jetzt Internetzensur.
    Das größte Problem an Acta und VDS ist ihr undemokratischer Entstehungsprozess. Beides wurde zuerst hinter verschlossenen Türen ausgeschnapst, bei ACTA fanden jahrelang Geheimverhandlungen unter der Führung Japans und der USA statt. Jahrelang wussten europäische Bürgerrechtler und Parlamentarier nicht, welche rechtlichen Verschärfungen auf sie zukommen. Jetzt ist der Wortlaut bekannt und soll im Eiltempo vom
    Straßburger Parlament abgesegnet werden. Aus Protest gegen dieses Vorgehen trat nun sogar der EU-Berichterstatter zum ACTA-Abkommen, Kader Arif, zurück.
    Zitat: ACTA und VDS sind Chiffren für ein unsauberes Demokratieverständnis. Da werden in geheimen Verhandlungen
    Dokumente erstellt, und wenn der fertige Entwurf an die Öffentlichkeit
    dringt, ist es für eine echte Debatte längst zu spät. Diese Geheimniskrämerei auf supranationaler Ebene ist ein guter Trick, um umstrittene Gesetze ohne große Diskussion auf Schiene zu bringen.
    Im Juni soll das Europaparlament über ACTA abstimmen. Höchste
    Zeit, dass sich die Europäer wehren und Nein sagen. Nein zum konkreten
    Wortlaut, Nein zu Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Schließlich
    muss auch auf einem globalen Markt mit internationalen Handelsabkommen eines möglich sein: dass normale
    Bürger und ihre Vertreter eine Mitsprache haben – und nicht nur hastig
    etwas durchwinken.

    Dem kann ich nichts hinzufügen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 05.02.2012, 09:09


    Polen vs Acta : 1 zu 0

    http://derstandard.at/1328162534565/Protest-wirkt-Polen-legt-Piraterieabkommen-ACTA-auf-Eis
    Zitat: "Ich teile die Ansicht derjenigen, die von unvollständigen Beratungen sprechen". Das sagte Ministerpräsident Donald Tusk in Warschau. Die Argumente der Netzgemeinde seien berechtigt. Zitat: Bei den Beratungen seien Internetnutzer nicht gehört worden, bemängelte Tusk. Stattdessen seien vor allem Gespräche mit den Inhabern von Urheberrechten geführt worden. "So lange nicht alle Zweifel ausgeräumt sind, so lange wird der Ratifizierungsprozess ausgesetzt", betonte Tusk. Es müsse zudem geprüft werden, ob ACTA mit dem Landesrecht vereinbar sei. Für eine Gültigkeit des Abkommens ist die Zustimmung von Parlament und Präsident notwendig. Zitat: In zahlreichen polnischen Städten gab es Demonstrationen gegen das Abkommen, auch Datenschützer meldeten Bedenken an.

    Die "EU" hat schon zugestimmt, nur das EU-Parlament kann noch was machen.

    http://www.politisieren.at/acta_die_entschuldigung_der_slowenischen_botschafterin.php



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 07.02.2012, 10:35


    Verlängerung der Schutzdauer des Urhebberechts von 50 auf 70 Jahre!

    ABl L 265/11, 1



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 07.02.2012, 11:29


    Wenn du Zeit hast, schau dir mal OGH 20.09.2011, 4Ob79/11p an. Komm nicht dazu, hab aber das Gefühl, dass die Vorlagefragen icht uinteressant sind. Es geht um Vergütung für Trägermaterial!



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 10.02.2012, 15:18


    http://futurezone.at/netzpolitik/7377-die-lizenz-zum-kunstkopieren.php

    Eine Zusammenfassung der aktuellen Diskussion zu Kunst und P2P.

    @4Ob79/11p

    Da finde ich nur die Fragen des OGH an den GH d EU.
    Bei den Fragen geht es um Vergütung von Trägermaterial, wie due gesagt hast. Wer gegen wen den Anspruch haben soll, wie das mit privaten und Firmen ist, und wann es einen Rückzahlungsanspruch gibt. Insbesondere auch ob man annehmen kann, dass trägermaterial für Privatkopien ist und wie das mit im Ausland bezahlten Sachen ist.

    Den Sachverhalt zu lesen bin ich jetzt auch zu faul.
    Ich warte mal auf die Entscheidung des GH d EU. Die Anfrage ist vom Sep 11, wird also noch etwas dauern.

    Es sind übrigens mehrere Firmen gegeneinander, wobei eine vom Michel Walter vertreten wird, die andere von Schönherr, wo Guido Kucsko Partner ist.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 19.02.2012, 11:31


    harald hat folgendes geschrieben: Zitat: Die Telekommunikationsunternehmen und die Apples, Googles und Amazons sind viel größer als alle Tonträgerunternehmen zusammen. Nach dem Gesetz des Dschungels ist es für gewöhnlich auch so, dass die größten und bösesten Tiere am Ende gewinnen.

    Bezeichnend, aber wahr!

    Die Wirklichkeit macht die Probe auf's Exempel:

    http://derstandard.at/1328508031751/Piraten-Suchergebnisse-Musikindustrie-prueft-Klage-gegen-Google

    Zitat: Der internationale Musikverband IFPI droht Google mit einer Klage, berichtet die Handelszeitung. Im Juli sollte die Rechtsabteilung des IFPI ein "höchst vertrauliches" Gutachten erstellen, ob man gegen Google eine Kartellrechtsklage einleiten kann.
    Zitat: Der Grund für das Gutachten ist die Art und Weise, wie Google seine Suchergebnisse präsentiert. Links zu Raubkopien werden genauso dargestellt, wie Links zu "legalen" Angeboten. Der IFPI fordert von Google, einen Filter einzubauen, der "illegale" Seiten erkennt und diese hinter offizielle Musikangebote reiht. Google meint, dass das technisch nicht möglich ist.
    Realsatire at its best:
    Google soll automatisch prüfen, ob irgendwas im Netz illegal ist. Sonst noch Wünsche?
    Vielleicht sollte man Google verklagen, dass sie nicht auf historisch ungenaue Daten verlinken dürfen, oder mathematisch falsche oder medizinisch unkorrekte oder...
    Mehr noch, die Rechtsordnungen sind ja überall anders (anders als Mathematik und Physik), bei uns ist ja zB die Privatkopie - auch via Download - legal, woanders gibt es komplizierte Fairuse- Bestimmungen usw.

    Zitat: Google kam letztes Jahr der Musikindustrie bereits entgegen. Die Suchmaschine bietet der Unterhaltungsindustrie Online-Suchmasken an, mit denen Massenanfragen möglich sind. Die Anwälte des IFPI durchforsten damit die Suchergebnisse von Google und lassen Links entfernen, die auf Seiten mit "illegalen" Downloads verweisen. Auch Googles Blog-Plattform Blogger wird durchsucht und Blogs, die "illegale" Downloads oder Links zu Raubkopien veröffentlichen, werden gelöscht. Zitat: Laut Handelszeitung wurden im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember 460.000 Treffer zum Löschen gemeldet. Zudem wurden hunderte Blogger-Seiten geschlossen. Insgesamt wurden laut Google-Sprecher 2011 fünf Millionen Urheberrecht-verletzende Links gelöscht. Zusätzlich meldet der IFPI Google Links zu Pirate Bay oder Werbung für mögliche Raubkopien auf Google.
    Zitat: Doch all das reicht dem IFPI nicht. Der Musikverband möchte, dass Google seine Suchergebnisse nach ihren Vorstellungen präsentiert und wird versuchen, die Forderungen mit Klagen durchzusetzen. Im Jänner veröffentlichten IFPI und RIAA einen "Voluntary Code of Practice". Die Unterhaltungsindustrie schlägt den Suchmaschinen darin noch vor, Filesharing-Seiten freiwillig aus den Ergebnissen zu löschen und "legale" Alternativen in den Ergebnissen nach oben zu reihen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.02.2012, 11:30


    http://futurezone.at/digitallife/7662-youtube-vogelgezwitscher-verletzt-copyright.php

    Zitat: „Ich mache Natur-Videos für meinen YouTube-Channel, normalerweise weit entfernt von irgendeiner Quelle, die als Musik durchgehen würde“, schreibt der YouTube-Nutzer. „Ich vermeide auch absichtlich Soundtracks in meinen Videos, weil ich immer wieder von Horror-Geschichten über Rumblefish gehört habe, die Ansprüche wegen lizenzfreier Public Domain-Musik stellen.“ Zitat: Doch plötzlich war auch das Video des Naturliebhabers auf YouTube von einer derartigen Forderung betroffen. „YouTube hat mich darüber informiert, dass ich Copyright-geschützte Inhalte von Rumblefish verwenden würde“, so der Nutzer.

    Betroffen sei eine „musikalische Komposition“. Nach mehreren Nachfragen erfuhr der Nutzer, dass es sich bei dem betroffenen Inhalt um das Vogelgezwitscher handelt, das im Hintergrund zu hören war. „Das Singen der Vögel in meinem Video ist Rumblefish`s exklusives geistiges Eigentum“, so der Nutzer.

    Schon der Name Rumblefish klingt nach Urheberrechtsverletzung: Das ist ua der Name eines Buches aus den 1970ern und eines Computerspiels der 2000er.

    edit: Happy End laut webstandard, demzufolge der Filmer übrigens ein "Berg-Hippie" ist, der vegan allein in Griechenland lebt.

    http://derstandard.at/1329870429724/Vogelgezwitscher-als-Urheberrechtsverletzung
    Zitat: Rumblefish sprach gegenüber dem Webstandard von einem Fehler des YouTube Content ID Systems. Der Vögel Gesang sei irrtümlich als Musik eines von Rumblefish vertretenen Künstlers oder Labels erkannt worden. Nach Eeplox' Widerspruch habe ein Rumblefish-Mitarbeiter den Urheberrechtsanspruch irrtümlich bestätigt. Sonntagabend sei man darauf aufmerksam geworden und habe das Problem korrigiert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 16.03.2012, 15:59


    http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-03/cp120025de.pdf

    Keine Gebühren für Radio in Zahnarztpraxis, weil keine Öffentlichkeit, sagt EuGH.

    Zitat: Die SCF verhandelte in Ausübung ihrer Tätigkeit als Beauftragte mit dem Verband italienischer Zahnärzte (Associazione Nazionale Dentisti Italiani) über den Abschluss eines Kollektivabkommens zur Festlegung der Höhe einer angemessenen Vergütung für die „öffentliche Wiedergabe“ von Tonträgern einschließlich derjenigen in privaten Berufspraxen. Nachdem diese Verhandlungen gescheitert waren, erhob die SCF vor der italienischen Justiz gegen Herrn Del Corso Klage auf Feststellung, dass dieser in seiner privaten Zahnarztpraxis in Turin als Hintergrundmusik geschützte Tonträger wiedergegeben habe und dass für diese Tätigkeit eine angemessene Vergütung zu entrichten sei.

    Zitat: Sodann beantwortet der Gerichtshof die Frage, ob der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ die kostenlose Wiedergabe von Tonträgern in einer privaten Zahnarztpraxis erfasst.
    Zitat: Zu diesen Kriterien gehört nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erstens die zentrale Rolle des Nutzers. Dieser nimmt nämlich eine öffentliche Wiedergabe vor, wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einer Rundfunksendung zu verschaffen, die das geschützte Werk enthält. Als Zweites hat der Gerichtshof einige Gesichtspunkte erläutert, die mit dem Begriff „öffentlich“ untrennbar zusammenhängen. So muss die „Öffentlichkeit“ aus einer unbestimmten Zahl potenzieller Leistungsempfänger und aus recht vielen Personen bestehen. Drittens hat der Gerichtshof festgestellt, dass es auch ein erhebliches Kriterium ist, ob eine „öffentliche Wiedergabe“ Erwerbszwecken dient. Es wird also vorausgesetzt, dass sich der Nutzer gezielt an das Publikum wendet, für das die Wiedergabe vorgenommen wird, und dass es in der einen oder anderen Weise für diese Wiedergabe aufnahmebereit ist und nicht bloß zufällig „erreicht“ wird.
    Anhand der erwähnten Kriterien entscheidet der Gerichtshof, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vornimmt.
    Zitat: Was die Zahl der Personen angeht, für die der Zahnarzt denselben verbreiteten Tonträger hörbar macht, stellt der Gerichtshof fest, dass bei den Patienten eines Zahnarztes diese Mehrzahl von Personen unerheblich oder sogar unbedeutend ist, da der Kreis der gleichzeitig in dessen Praxis anwesenden Personen im Allgemeinen sehr begrenzt ist. Wenn außerdem die Patienten aufeinander folgen, so sind diese doch, da sie sich in der Anwesenheit abwechseln, in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger, insbesondere wenn diese über Rundfunk verbreitet werden. Schließlich hat eine solche Wiedergabe nicht den Charakter eines Erwerbszwecks. Die Patienten eines Zahnarztes begeben sich nämlich zu dem einzigen Zweck in eine Zahnarztpraxis, behandelt zu werden, und eine Wiedergabe von Tonträgern gehört nicht zur Zahnbehandlung. Die Patienten genießen zufällig und unabhängig von ihren Wünschen je nach dem Zeitpunkt ihres Eintreffens in der Praxis und der Dauer des Wartens sowie der Art der ihnen verabfolgten Behandlung Zugang zu bestimmten Tonträgern. Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die normalen Patienten eines Zahnarztes für die in Rede stehende Wiedergabe aufnahmebereit wären.
    Kann man wohl auch auf alle anderen Arztberufe und ähnliche umlegen.


    Hier noch ein Youtube- Link zum Thema (C)opyright Math(tm)
    http://www.youtube.com/watch?v=GZadCj8O1-0



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.03.2012, 08:46


    http://www.indiegogo.com/future-of-copyright

    Zitat: What should the future of copyright law look like? Write, sing, animate or talk about it, and win the prize funded by crowds.

    Hab zwar keine Idee, aber weiterverbreiten kann ich's ja.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.03.2012, 13:45


    http://derstandard.at/1332324075228/Urteil-Gericht-Filehoster-Rapidshare-ist-legal

    Nicht rechtskräftig.
    :n168:
    Zitat: Im Rechtsstreit zwischen der Gema und Rapidshare in Deutschland ist das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu dem Schluss gekommen, dass der Filehoster legal arbeitet, berichtet Torrentfreak. Allerdings muss Rapidshare externe Webseiten bezüglich Links zu urheberrechtsverletzenden Dateien beobachten. Zitat: Das Gericht hält explizit fest, dass das Geschäftsmodell legal ist. Für Rapidshares CEO Alexandra Zwingli ist das "ein bedeutendes Ergebnis". Zitat: Laut Gerichtsurteil hat Rapidshare auch keine Verpflichtung proaktiv die Dateien zu überprüfen, die von den Nutzern hochgeladen werden. Stattdessen muss der Filehoster externe Webseiten beobachten, die zu urheberrechtlich geschützten Dateien auf Rapidshare verlinken und den Zugang zu diesen Dateien sperren. Zitat: "Das ist genau das, was Rapidshare seit vielen Jahren macht. Wenn das Anti-Missbrauch-Team einen Download-Link auf diesen Seiten identifiziert, der zu einer Datei führt, die klar illegal auf den Servern der Firma veröffentlicht wurde, wird die fragliche Datei sofort geblockt", sagt Rapidshare.
    Zitat: Dennoch erhebt Rapidshare Einspruch, dass sie zu dieser Art der Überwachung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen werden und werden deshalb den Fall zum Obersten Gerichtshof tragen.

    "Wir glauben, dass eine aufgezwungene Durchführung solcher Maßnahmen aus rechtlicher Sicht fragwürdig ist. Darum wollen wir die Frage über die proaktive Überwachung von externen Webseiten auf höchster gerichtlicher Ebene klären", sagte Zwingli.

    Das Urteil des Obersten Gerichtshof könnte große Auswirkungen auf alle in Deutschland aktiven Filehoster haben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.04.2012, 15:46


    Jetzt, wo die Piratenparteien zumindest in D realistische Chancen auf wirklichen Einzug haben, nehmen die Überreaktionen zu - vor allem jene, die überhaupt nicht auf das Reagieren, worum's eigentlich geht.

    Hier ein guter Artikel dazu:
    http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/vom-wissen-der-wichser-zwei-thesen-zur-urheberrechtsdebatte/

    Zitat: Man könnte also meinen, die Urheberrechts-Debatte käme voran.

    In Wahrheit kommt hier nichts voran, hier kommen vor allem Vorurteile heraus. Laut Horizont soll der Filmemacher Volker Schlöndorff im Focus gesagt haben:

    “Die Forderung der Piraten läuft auf eine Abschaffung von Kultur und Kreativität hinaus, zugunsten von ein paar instant satisfaction suchenden Wichsern.”

    Der Ton, der im Rahmen der Handelsblatt-Aktion (bei Netzpolitik wird dieser Begriff eingeordnet) angeschlagen wird, ist stellenweise kaum feiner. Das ist – wie bei Regeners Wutrede – erstaunlich, denn gerade Künstlern hätte man mehr Sprachgefühl zugetraut. Zudem verrutschen ihnen vor lauter Empörung ein paar Begriffe
    Zitat: 1. Die digitale Kopie ist keine Stimmungsfrage
    Die Verwendung des Begriffs Umsonstkultur (bitte bei wirres.net an unterschiedlicher Stelle nachlesen, warum das Unsinn ist) suggeriert, es handele sich um eine besondere Kultur, die durch das Netz Einzug erhalten habe, also um eine neue Haltung, die Menschen angenommen haben seit es das Internet gibt. Diese Annahme ist Kern des ersten Missverständnisses: Denn natürlich hat sich der Mensch nicht durch das Internet verändert, seine Möglichkeiten wurden vielmehr erweitert. Es wird heute genauso geklaut aufgenommen wie zu Zeiten der Kassettenkopie. Die Menschen, die heute digital kopieren, sind genauso verkommen wie die Kassettenjungs und Kassettenmädchen aus Nick Hornbys “High Fidelity”. Neu sind die technischen Bedingungen unter denen dies heute geschieht.
    Zitat: Das ist Fluch und Segen zugleich – und die Gesellschaft muss dringend eine Lösung für das Dilemma schaffen, in das die digitale Kopie sie gestürzt hat. Diese Lösung kann aber nur auf Basis von Einsicht in die technische Neuerung gefunden werden. Zu suggerieren, für eine Lösung des Dilemmas genüge lediglich eine andere Kultur oder ein moralischer Appell, ist unredlich.
    Zitat: 2. Die Realität ist für das Urheberrecht bedrohlicher als die Piraten
    Weil manche Piraten den Begriff des geistigen Eigentums ablehnen, folgern viele, sie würden das Urheberrecht abschaffen wollen. Selbst wenn das tatsächlich so im Parteiprogramm stünde, würde mir als Freund des Urheberrechts eine andere Entwicklung viel größere Sorge bereiten: der massive Legitimationsverlust des Urheberrechts. Überspitzt formuliert: Ich befürchte, die Realität wird das Urheberrecht viel eher abschaffen als die Piraten.
    Das Urheberrecht braucht eine gesellschaftliche Einsicht in seine Notwendigkeit (wie der Jura-Professor Axel Metzger unlängst anschaulich dargelegt hat). Diese Einsicht schwindet zusehens, wenn Menschen das Gefühl haben, für eine Tätigkeit kriminalisiert zu werden, die sie als alltäglich ansehen bzw. die so selbstverständlich geworden ist, dass man sie kaum vermeiden kann. Die Kosten, die die Gesellschaft aufbringen müsste, um Menschen das digitale Kopieren langfristig tatsächlich zu untersagen (und dieses Verbot auch durchzusetzen), sind enorm. Wer dem mit einer Verschärfung der Strafen begegnen will, wird eher den Widerstand gegen diese Gesetze fördern als die Einsicht in ihrer Notwendigkeit. Die beiden Schweizer Wirtschaftswissenschaftler Guy Kirsch und Volker Grossmann haben das Dilamma unlängst in der in der FAZ so auf den Punkt gebracht: “Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit.”



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.04.2012, 15:22


    Sei kein gewerblicher Dieb, denn die landen zu recht im Gefängnis:

    http://orf.at/stories/2114701/
    Zitat: Der Chefprogrammierer des illegalen Filmportals Kino.to ist von einem deutschen Gericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen heute der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

    Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Zitat: Der 29-Jährige sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft. Kino.to wurde von den Behörden gesperrt. Über die Seite waren 135.000 unlizenzierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei Filehostern lagerten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 14.04.2012, 22:12


    http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-heb-dann-mal-ur/

    Hier ein guter Artikel, der ähnlich wie der zwei weiter versucht, sachlich zu sein.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.05.2012, 14:52


    http://www.nytimes.com/2012/04/27/nyregion/at-92-movie-bootlegger-is-soldiers-hero.html?_r=3&pagewanted=all

    WWII- Veteran verschickt in großem Stil kopierte Bootleg-DVDs an Soldaten in Irak und Afghanistan.
    MPAA knirscht mit den Zähen, tut aber nichts.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 07.05.2012, 20:39


    Dank Twitter komme ich immer wieder zu spannenden artikeln zum Thema:

    http://irights.info/?q=content/verlage-im-netz-nicht-so-schutzlos-wie-behauptet

    (danke @peterglaser für den Link)

    Am Anfang geht es um einen Vertag von Schiller, lange bevor es Urheberrecht im heutigen Sinne gab und im Rest um Verlage, Zeilenhonorar und wen das Urheberrecht (nicht) schützt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 10.05.2012, 17:34


    http://orf.at/stories/2119654/2119662/

    Zitat: Victor Willis ist bekannt streitlustig: Der frühere „Polizist“ der Discogruppe Village People hat in der Vergangenheit auch seine ehemaligen Band-Kollegen mit Klagen eingedeckt. In seinem jüngsten Prozess hatte er es auf scheinbar aussichtsloser Position mit der Musikindustrie aufgenommen. Doch zur Überraschung aller trug Willis den Sieg davon - und versetzt damit die Branche in helle Aufregung.

    Willis hatte aufgrund der US-Urheberrechtsnovelle des Jahres 1976 geklagt. Damals wurden nach heftigem Lobbying der Musikindustrie die Schutzfristen für Tantiemenpflichten verlängert. Als Trostpflaster für die Künstler wurde damals die kaum beachtete Nebenbestimmung eingefügt, dass sich Urheber von Werken unter bestimmten Auflagen nach 35 Jahren aus ihren Verträgen lösen könnten. Willis wartete - und brachte zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Klage gegen die Verlagsfirmen Scorpio und Can’t Stop ein. Zitat: Willis wollte die Rechte an Hits wie „Y.M.C.A.“, „Macho Man“ und „In The Navy“ zurück. Insgesamt ging es um 33 Songs, die er damals für die Gruppe mitverfasst hatte, und die er nun wieder haben wollte. Wie unzählige andere Künstler am Beginn ihrer Karrieren hatte Willis in den 70ern einen Vertrag unterschrieben, der ihm nur einen geringen Anteil der Tantiemen an seinen eigenen Songs ließ und damit vor allem - jedes Mal, wenn der Song gespielt oder gekauft wird - bei Verlegern und Plattenfirmen die Kassen klingeln lässt. Ich vermute, nicht nur jetzt sondern auch vor 30 Jahren hat es geheißen, alles für die Künstler, und damals wie heute ist nicht alles Gold was glänzt.
    Zitat: Es war ein „David gegen Goliath“-Szenario: Die Anwälte der Gegenseite deckten Willis mit einem Sperrfeuer aus spitzfindigen Argumenten ein, warum die Klage nicht zulässig sein solle. Genau das erwies sich jedoch als gewaltiger Bumerang: Richter Barry Ted Moskowitz entschied in jeder einzelner dieser Detailfragen zugunsten von Willis. Damit wurden - zumindest für die USA - mit einem Schlag die über Jahrzehnte lang beliebtesten Tricks, mit denen die Unterhaltungsindustrie Künstler übers Ohr gehauen hat, vom Tisch gewischt. Wenn schon der ORF "übers [sic] Ohr gehauen" schreibt, dann muss das schon recht oarg sein.
    Zitat: Die Vertreter der Industrie hatten etwa argumentiert, die Village People seien eine Castingband gewesen und Willis hätte allein keinen einzigen Song verkauft, sei also nur musikalischer „Lohnarbeiter“ gewesen. Irrelevant, urteilte der Richter: Die Songs hätten sich eben gut verkauft und Willis habe sie eben geschrieben. Außerdem brachten die Anwälte vor, die Songs seien erst durch den Beitrag der Industrie zu Hits geworden. Irrelevant, befand der Richter: Willis sei der Autor, die Entlohnung der Industrie basiere auf anderen Faktoren.

    Schließlich brachten die Verlegeranwälte ins Spiel, dass alle Beteiligten damals die gleichen Verträge unterschrieben hätten und also auch gemeinsam wieder aus den Verträgen aussteigen müssten. Das Kalkül dahinter war klar: Niemals würde Willis oder sonst jemand alle Beteiligten an einer Plattenproduktion, bis hin zum Tontechniker, für eine aussichtslos scheinende Klage hinter sich versammeln können. Irrelevant, urteilte der Richter jedoch auch da: Willis sei Urheber und müsse damit die Möglichkeit haben, mit seinen Rechten nach eigenem Gutdünken umzugehen. Zitat: Der wahre K.-o.-Schlag gegen die bisherige Übermachtposition der Industrie versteckt sich jedoch in der zehnseitigen Begründung des Urteils. Darin heißt es, Sinn des US-Urheberrechts sei es gerade auch, Künstler vor „wenig einträglichen“ Tantiemenvereinbarungen zu schützen. Eigens wird dabei auf die oft „ungleiche Verhandlungsposition“ des Künstlers gegenüber Unterhaltungskonzernen hingewiesen, die auch an der „Unmöglichkeit“ liege, „den Wert eines Werks zu bestimmen, bevor es verwertet wird“.

    Willis bekam damit als erster Künstler der USA das Recht, gemäß der Urheberrechtsnovelle des Jahres 1976 aus seinem alten Vertrag auszusteigen. Künftig bekommt er ein Drittel aller Tantiemen seiner Village-People-Hits. Bisher waren es nur ein bisschen mehr als zwölf Prozent. Und es könnte noch weitergehen: Willis will noch einmal klagen, weil er argumentiert, dass sich sein damaliger Verleger als Mitautor eingetragen hatte, ohne je an den Songs mitgeschrieben zu haben - eine ebenso seit Jahrzehnten übliche Praxis. Das ist auch eine schöne Praxis - sicher genauso im Sinne der KünstlerInnen.
    Ich mein, bei Computerspielen steht auch immer irgendwo im Nachspann der CEO der Firma (und oft auch seine Teamassistenz), ohne dass der mit dem konkreten Spiel was zu tun hat. (Random Gender Fact: kenne jetzt keine weibliche Computerspielfirma-CEO)
    Zitat: Es wäre eine weitere Revolution: In einem Prozess müsste dann geklärt werden, wie wichtig der Anteil einzelner Beteiligter für den Wert eines Werks wäre. Bisher müssen sich im Normalfall alle als Urheber angegebenen Personen die Tantiemen zu gleichen Teilen aufteilen - etwa auch bei Hits mit blödsinnigen Texten, die ihren Erfolg ausschließlich der zugkräftigen Melodie verdanken. Nicht umsonst ist der Texter bei gerade solchen Liedern „zufällig“ auch sehr oft der Verleger.

    Laut internationalen Medienberichten wollen weitaus bekanntere Künstler nun jedenfalls auf Willis’ Pfaden wandeln: Bob Dylan, Bruce Springsteen, Billy Joel, Tom Waits, Tom Petty und andere mehr sollen ebenfalls Klagen gegen ihre früheren Verleger und Rechtehalter vorbereiten. Viele Künstler haben die Chance jedoch nicht: Zu den Lobbying-Erfolgen der US-Musikindustrie im Jahr 1976 gehörte auch, dass de facto alle Künstler mit Erfolgen vor den 70er Jahren - man denke an Rock ’n’ Roll und Soul - auf ewig in Knebelverträgen gefangen sind.
    Tja, und wenn jetzt die KünstlerInnen für das Urheberrecht und gegen Reformbestrebungen in die Bresche springen - hier zeigt sich wieder, für wen sie da eigentlich die Lanze brechen.

    Ich find das jetztige, österreichische System eh gar nicht so schlecht.
    Ich zahle Abgaben für diverse Datenträger wie Rohlinge und was nicht alles, was ich kaufe, gerne auch für PCs, Inetzanschlüsse usw., wenn die Beträge fair sind und die Rahmenbedingungen vernünftig bleiben.

    Dafür darf ich mir - nur für den eigenen, nichtkommerziellen Gebrauch - Privatkopien anfertigen, und wenn ich das via Runterladen aus dem Netz mache, ist es (derzeit) auch legal und niemand darf mir ein schlechtes Gewissen einreden. (Ausführlicher dazu: Das erste Posting)
    Wer urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, soll eine - rechtsstaatlich einwandfrei und wenn es geht ohne Verletzung der Privatsphäre von breiteren Schichten der Bevölkerung - am Deckel kriegen.

    Das Geld, was durch diese "Leerkassettenvergütungen" eingenommen wird, muss halt fair verteilt werden, aber wofür sonst sind denn diese Verwertungsgesellschaften gut?
    Und wenn viele Pornos getauscht werden, dann die haben genauso ein Urheberrecht auf ihre Fickfilmchen wie Justin Bieber, Lady Gaga und die Wiener Philharmonie (sofern sich die nicht auch alle von ihren Plattenfirmen über den Tisch ziehen haben lassen, siehe erster Teil des Postings.) Selbst auf meine Postings habe ich Urheberrecht (ich würd' auch ein Geld dafür nehmen, so ist's ja nicht.)

    Das Geld wird schon eingenommen. Jetzt muss es noch fair verteilt werden.
    Wir müssen keine Kulturflatrate fordern - wir haben sie ja schon.
    Etwas Nachjustieren und ein für alle tragfähiger Kompromiss ist in Reichweite - für KünstlerInnen, KonsumentInnen und die Verwertungs- und Verlagsgesellschaften.

    Dieses Posting= http://goo.gl/QvuwB



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.05.2012, 08:05


    Diskutiert wird zum Urheberrecht derzeit allerortens. Ich tu mir da nicht so viel an, an eine wirkliche Änderung glaube ich derzeit nicht, denn die müsste eher auf EU, wenn nicht sogar auf WIPO- Ebene, angestoßen werden.

    Da kommt es mir doch entgegen, dass ich in Felix Austria hause, denn hier gibt's prinzipiell keine Reformen, weil die politischen Parteien auch keinerlei politischen Gestaltungswillen zeigen. IFPI&Co sind ohnehin der - pro domo - falschen Rechtsansicht, dass der Download von mp3s udgl für private Zwecke in Österreich illegal ist (wieso das falsch ist siehe zB das erste Posting in diesem Thread), und wollen daher auch nix ändern.
    Das österreichische Beiboot der Piraten ist dankenswerterweise seit Jahren nur damit beschäftigt, sich selbst zu zerfleischen, auch aus dieser Ecke droht daher kein Ungemach.
    Auch ich selber sehe nur den Bedarf nach Adaptionen, nicht nach Revolution (siehe letzte Absätze des vorigen Postings).

    Dafür schaue ich mit Staunen nach Deutschland. Da gibt's nicht nur eine Linkspartei - bei uns ist ja nicht mal die sozialdemokratische Partei sozialdemokratisch - die haben auch noch Ideen. Bei uns Österreicher heißt's ja bekanntlich "Wer Visionen hat, braucht einen Arzt".

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Linkspartei-positioniert-sich-zum-Urheberrecht-1585245.html

    Zitat: Die Linken wollen demnach vor allem die Rechtspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern stärken und sogenannte Total-Buy-Out-Verträge ächten, in denen die Urheber die Nutzungsrechte an ihren Werken dauerhaft an einen Verwerter abtreten. Den Weiterverkauf von elektronischen Kopien (MP3s, E-Books et cetera) will die Partei erlauben. Dem letzten Punkt jauchze ich zu!

    Zitat: Dem von der Verlagsbranche geforderten Leistungsschutzrecht erteilt die Linke eine Absage. Die Partei ist der Auffassung, dass ein Leistungsschutzrecht die freie Verbreitung von Informationen im Internet behindere. Ebenso wendet sich die Linke gegen eine Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen. Heute gelten Schutzfristen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein solches "Erbrecht" sei mit den Vorstellungen der Partei von gerechter Verteilung nicht vereinbar. Bei uns hat die SPÖ übrigens das Auslaufen der Erbschaftssteuer aus Koalitionsgründen hingenommen.
    Zitat:
    Darüber hinaus positioniert sich die Linkspartei klar gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sowie gegen ein System der Warnhinweise oder gar Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die in diesem Zusammenhang von Rechteinhabern geforderte Überwachung des Netzverkehrs durch die Internetanbieter wecke schnell weitere Begehrlichkeiten. Bei uns haben zunächst die VerantwortungsträgerInnen auf EU-Ebene klammheimlich zugestimmt, aber als es dann - auch untypisch - einen ordentlichen öffentlichen Aufschrei gegeben hat, wurde wieder kräftig zurückgerudert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 31.05.2012, 14:45


    http://fm4.orf.at/stories/1699390/

    Zitat: Alle drei damit befassten Parlamentsausschüsse lehnten [ACTA] heute ab. Die Konservativen (EPP) hatten vergeblich versucht, dies durch Geschäftsordnungstricks zu verhindern.
    Zitat: Nach diesen beiden Abstimmungen kursierten in den in den Twitter-Threads zum Thema bereits die erste Witze, dass nun das "Three Strikes Out"- Modell gegen ACTA in Anwendung käme. Zitat: Argumentatives Kernstück der beschlossenen Empfehlung ist, dass ACTA unvereinbar mit den Grundrechten ist.
    Für Details verweise ich auf den verlinkten Artikel.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.06.2012, 15:23


    http://www.wired.com/gamelife/2012/06/japan-download-copyright-law/

    Zitat: Japan’s legislature has approved a bill revising the nation’s copyright law to add criminal penalties for downloading copyrighted material or backing up content from a DVD. The penalties will come into effect in October.

    The Upper House of the Japanese Diet approved the bill by a vote of 221-12, less than a week after the measure cleared the lower house with almost no opposition. Violators risk up to two years in prison or fines up to two million yen (about $25,000).
    Sogar runterladen von Youtube ist jetzt verboten.

    http://www.berliner-zeitung.de/kultur/gema-sprecherin-schlicher--es-geht-um-gerechtigkeit-,10809150,16452772.html

    Die dt GEMA ändert die Gebühren, große Diskussion.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 06.07.2012, 15:10


    Spannende Entscheidung des EuGH in der RS C‑128/11 aus dem Verwertungsrechtebereich. Es geht um schon benutzte Oracle Lizenzen die von eine Firma UsedSoft GmbH laut Urteil zulässigerweise an- und weiterverkauft werden:

    Zitat: 1. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass das Recht auf die Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms erschöpft ist, wenn der Inhaber des Urheberrechts, der dem möglicherweise auch gebührenfreien Herunterladen dieser Kopie aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt hat, gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch ein Recht, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, eingeräumt hat.

    2. Die Art. 4 Abs. 2 und 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 sind dahin auszulegen, dass sich der zweite und jeder weitere Erwerber einer Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie berufen können und somit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie als rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie anzusehen sind, die vom Vervielfältigungsrecht nach dieser Vorschrift Gebrauch machen dürfen, wenn der Weiterverkauf dieser Lizenz mit dem Weiterverkauf einer von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist und die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wurde, das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 06.07.2012, 18:08


    Spannend.
    Mal sehen, was draus wird.

    http://winfuture.de/news,70703.html

    Zitat: Der Filehoster Oron, der von einem Pornoproduzenten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verklagt worden ist, hat sich offenbar bereit erklärt, die Namen, IP- und E-Mail-Adressen sowie Bankdetails seiner Kunden preiszugeben.

    Damit will Oron einer Klage von Corbin Fisher, einem auf ganz besondere Erwachsenenunterhaltung spezialisiertem Unternehmen, bzw. der Muttergesellschaft Liberty Media entkommen. Liberty Media hatte Oron auf 34,8 Millionen US-Dollar verklagt, man wirft dem Filehoster vor, mit seinem Angebot Verstöße gegen das Urheberrecht zu verursachen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.07.2012, 13:26


    http://futurezone.at/netzpolitik/10031-hadopi-verwirrung-um-internet-sperren.php?rss=fuzo

    HADOPI gibt's auch schon 2 Jahre.

    Zitat: Seit fast zwei Jahren ist in Frankreich die Behörde HADOPI (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l`Internet) aktiv. Sie ist unter der Regierung Nicolas Sarkozy geschaffen worden, um im Internet gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen - mit der letzten Konsequenz, den Nutzern das Internet abzudrehen.
    Zitat: Dabei überwacht HADOPI selbst gar nichts, wie die Rechtsschutzbeauftragte Rose-Marie Hunault bei ihrem Besuch in Wien im Rahmen der Musikwirtschaftstage erklärte, sondern Rechteinhaber melden Urheberrechtsverletzungen an HADOPI und zwar ausschließlich im Bereich Peer-to-Peer. Streaming-Dienste oder Filehoster sind gar nicht betroffen und kümmern HADOPI auch nicht. Der Grund: Sie würden auf einem „zentralisierten Modell" beruhen, während Peer-to-Peer-Netzwerke dezentral organisiert seien und eine Einbeziehung sei daher nicht vorgesehen, so Hunault in Wien.

    Doch wie funktioniert "Three Strikes Out" eigentlich? Das umstrittene Abmahn-Modell beruht darauf, im Laufe der Jahre und bei anhaltenden Urheberrechtsverletzungen drei Verwarnungen an die Tauschbörsen-Nutzer zu schicken, bevor zu drastischen Mitteln gegriffen wird und der Internet-Zugang gekappt werden darf.
    Zitat: Hunault erklärte in Wien, wie der Prozess mit den Warnmails funktioniert (zwischen den einzelnen Briefen liegen beispielsweise Jahre) und wie „erfolgreich" diese Warnmails seien. So seien bis Juni 2012 insgesamt über 1.090.000 erste Verwarnungen gesendet worden, 99.000 Personen haben bei einem erneuten dokumentierten Verstoß eine zweite Verwarnung bekommen. Die Zahl der dritten Verwarnungen beläuft sich bis Juni auf: 314. Aus Sicht von HADOPI ein „Erfolg".

    „71 Prozent der Betroffenen, die eine dritte Verwarnung bekommen haben, nehmen Kontakt mit HADOPI auf, um sich erklären zu lassen, was sie tun können, um die Urheberrechtsverletzungen abzustellen", sagte Hunault. Auf Verstöße hin kontrolliert werden nämlich IP-Adressen, und hier sei es wiederum egal, ob der Betroffene selbst unautorisierte Peer-to-Peer-Aktivitäten durchführt oder dies jemand über die IP-Adresse durchführt.

    Erst wenn HADOPI zu dem Schluss kommt, dass eine „maßgebliche Rechtsverletzung" vorliegt, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten kann. "Das ist bisher jedoch nicht der Fall gewesen", erklärt Hunault auf futurezone-Nachfrage. „Noch ist niemandem das Internet abgedreht worden, allerdings befinden sich ein paar Einzelfälle derzeit in Evaluierung". Das Ziel von HADOPI sei allerdings gar nicht, dass diese Maßnahme notwendig werde, so Hunault. Sondern das Ziel sei, die Bevölkerung durch Informationen aufzuklären. Sie fügt hinzu: „Viele wissen nicht, ob etwas legal ist oder nicht."

    Was ich jetzt hier nicht kopiert habe, die Franzosen wissen gar nicht, was HADOPI genau macht, so meinen manche, sie überwachen die Festplatten etc.

    Zitat: Doch abseits der Frage, ob sich die französischen Internet-Nutzer jetzt konkret durch Verwarnungen oder aber durch die bloße Existenz von HADOPI (wie die Studie ja zeigt, wissen viele nicht, ob nicht auch Streaming-Services „betroffen" sind) eingeschüchtert fühlen, ist der Boom an Einnahmen, den sich die Musik- und Filmindustrie erhofft hat, bisher großteils ausgeblieben. Hunault räumte ein, dass sich die Musikindustrie in Frankreich in einer „Rezession" befinde. Bei der Filmindustrie hingegen sei eine „gute wirtschaftliche Entwicklung" zu beobachten. Allerdings sei der Beobachtungszeitraum seit der Einführung von HADOPI bis zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas knapp bemessen, so Hunault.

    Also ein voller Erfolg offensichtlich. Ein Musterbeispiel für Europa.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.07.2012, 18:06


    http://derstandard.at/1341526759646/US-Gericht-erwaegt-ewiges-Urheberrecht

    Der Standard berichtet (sogar recht gut, wie ich anmerken darf), über einen Student aus Thailand, der in Thailand legal hergestellte und gekaufte Bücher in den USA verkauft hat. Er wurde in 2. und vorletzter Instanz zu einer Schadenersatz von 600 000 $ wegen willentlicher Urheberrechtsverletzung verurteilt worden, weil die First Sale Doctrine (strittig!) nur für in den USA hergestellte Produkte gilt.
    Zitat: Nach dem US-Copyright-Gesetz kann ein Urheber grundsätzlich kontrollieren, ob und wem er eine Kopie seines Werks gibt. Die First Sale Doctrine beendet die Kontrolle des Urhebers über eine bestimmte Kopie (Werkstück) aber, sobald dieses Stück einmal verkauft wurde. Der neue Eigentümer darf seine Sache dann nach Belieben weitergeben, sei es durch Verkauf, Leihe, Vermietung, als Geschenk oder auch durch simples Wegschmeißen.

    Das erstinstanzliche Urteil ist aus hiesiger rechtsstaatlicher Sicht auch eher problematisch: Zitat: Der Erstrichter hatte es dem Thailänder sogar untersagt, sich gegenüber den Geschworenen auf die First Sale Doctrine zu berufen. Auch dem Vorschlag, die Geschworenen darüber aufzuklären, dass die Rechtslage strittig ist, folgte der Richter nicht.

    Ärger sind die Konsequenzen, wenn das bestätigt wird: Zitat: Im Ergebnis behält ein Rechteinhaber in den USA die volle Kontrolle über das weitere Schicksal seiner Ware, solange er diese im Ausland hergestellt hat. Selbst für das Wegschmeißen eines alten, im Ausland gedruckten Werbeprospekts müsste man dann die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen. In manchen Fällen könnten sich die Eigentümer auf das schwammige Konzept des Fair Use berufen. Aber das ist juristisch riskant.

    Durch die bloße Verlagerung der Produktion ins Ausland könnten die Urheberrechts-Inhaber somit den Zwischenhandel wie auch den Handel mit Gebrauchtwaren verbieten oder dafür Gebühren einheben. Das betrifft keineswegs nur Bücher, Musik-CDs und DVDs, sondern praktisch alle Waren, die mit einem urheberrechtlich geschützten Zeichen oder Design versehen sind, vom Haarshampoo über Fahrzeuge bis zur leeren Getränkedose.
    Zitat: US-Anwalt John T. Mitchell zum WebStandard. "Nach dem Urteil des (Berufungsgerichts) bekommt der US-amerikanische Copyright-Inhaber eine riesige Belohnung, wenn er im Ausland produziert. Selbst wenn er es selbst produziert, selbst importiert und selbst in den USA verkauft."

    Die dadurch erlangte Kontrolle gehe sogar über den Tod des Kunden hinaus. Selbst das Vererben einer Sache ohne Zustimmung des Rechteinhabers wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

    Neben dem erwähnten Thailänder gibt es noch einen gleich gelagerten Fall mit einer Chinesin. Der Supreme Court wird über beide Fälle im Herbst entscheiden. Wir dürfen gespannt sein.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 20.08.2012, 07:52


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/RIAA-muss-sparen-1670145.html

    Zitat: Die großen US-Plattenlabel haben die Mitgliedsbeiträge zu ihrem Verband RIAA (Recording Industry Association of America) stark reduziert. Dies geht aus den Steuerklärungen der steuerbefreiten Organisation hervor, die ihren Etat fast zur Gänze aus Mitgliedsbeiträgen bestreitet. Diese beliefen sich 2008-2009 auf fast 50 Millionen US-Dollar, waren zwei Jahre später aber fast halbiert: 2010-2011 zahlten die großen Label weniger als 28 Millionen Dollar (aktuell 22,6 Millionen Euro) ein. Jüngere Zahlen liegen nicht vor.

    Der größte Sparmaßnahme der RIAA war die Einstellung der Massenklagen gegen vermutete Urheberrechtsverletzer. Flossen 2008-2009 noch 16,5 Millionen Dollar an Anwälte und Gerichte, waren es 2010-2011 vergleichsweise bescheidene 2,4 Millionen. Besonders schlimm traf es die Kanzleien Holme, Robert and Owen (von 9,4 Millionen auf 788.000 Dollar) sowie Jenner & Block (von 7,1 Millionen auf 727.000 Dollar). Die Erlöse aus Schadenersatz- und Strafschadenersatzzahlungen gingen geringfügig von 391.000 auf 344.000 Dollar zurück.

    Während die RIAA für Lobbying und "politische Ausgaben" mit 6,3 Millionen (nach 6,8 Millionen Dollar) ungefähr gleich viel zahlte, schnitt sie ihre "sonstigen" Ausgaben von 6,3 Millionen auf 2,8 Millionen Dollar zusammen. In diesen Bereich dürften auch die Rechnungen von Privatdetektiven und anderen Datensammlern fallen.

    Im Artikel gibt es noch ein paar mehr Details, und eine Anleitung, wo man die Steuererklärung der RIAA herbekommt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.09.2012, 08:44


    http://futurezone.at/digitallife/11095-bruce-willis-will-apple-wegen-itunes-klagen.php?rss=fuzo

    Zitat: Der 57-jährige Schauspieler möchte seine Musik-Downloads, die er über Apples iTunes Store erworben hat, nach seinem Tod seinen Kindern vererben. Dies ist rechtlich allerdings nicht möglich. Der Schauspieler erwägt deshalb eine Klage gegen Apple.

    Ich überlege auch schon lange, wie ich meine auf Steam gekauften, kindertauglichen Spiele meine Kinder mal spielen lassen kann, ohne dass sie gleichzeitig Zugriff auf meine nicht kindertauglichen Spiele haben.

    Zitat: Willis hat nun Berater beauftragt, einen Treuhandfond mit seinen Downloads einzurichten, um die Geschäftsbedingungen zu umgehen. Sollte das schiefgehen, bereitet der Action-Held auch eine Klage gegen Apple vor.

    Der auf Vermögensverhältnisse spezialisierte Anwalt Chris Walton sagte gegenüber der Zeitung: "Viele Menschen wären überrascht darüber, wenn sie wüssten, dass all die Songs und Bücher, die sich über die Jahre gekauft haben, gar nicht ihnen gehören. Dabei ist es nur natürlich, diese an seine Liebsten weitergeben zu wollen.

    Das hat sich (zumindest als halbe) Anatidae diurna herausgestellt (oder Anatidae pagina interretialis?)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 21.09.2012, 15:30


    http://derstandard.at/1347493232384/Rundfunkforum-Recht-auf-private-Vervielfaeltigung-koennte-fallen

    War's das mit der Privatkopie (und mit der Leerkasettenvergütung)?

    Zitat: Einen aktuell "nicht sehr befriedigenden Zustand" was die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf PCs und Speicherplatten betrifft, ortet Christian Auinger vom Justizministerium. Derzeit herrsche "erhebliche Rechtsunsicherheit", erklärte der Leiter der Abteilung für Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht im Rahmen des achten österreichischen Rundfunkforums am Freitagvormittag in Wien. Wäre ein "gerechter Ausgleich", wie ihn Leerkassetten- sowie Reprografievergütung ermöglichen sollen, nicht mehr gegeben, könnte Auinger zufolge sogar das Recht auf private Vervielfältigungen fallen, "was sicher nicht wahnsinnig erwünscht ist".
    Zitat: In seinem Vortrag bezog sich der Experte auf zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, demzufolge PCs bzw. die darin enthaltenen Speicherplatten weder unter die Reprografie- noch die Leerkassettenvergütung fallen. Zwar habe die Austro Mechana 2010 einen neuen Tarif veröffentlicht, allerdings würden die teilweise bereits eingehobenen Abgaben nicht an die Verwertungsgesellschaft weitergegeben werden. Von 2005 bis 2011 haben sich für die Rechteinhaber darüber hinaus die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung von 17,6 auf 7,9 Millionen Euro verringert.
    Zitat: Zu bedenken sei etwa, dass Paragraf 42 des Urheberrechtsgesetzes für multifunktionale Speichermedien nicht mehr zeitgemäß sei. Die zuständigen Ministerinnen Beatrix Karl und Claudia Schmied haben sich angesichts einer Adaptierung bereits positiv geäußert, "aber wir sind hier noch in der Diskussion", betonte Auinger. Orientieren könne man sich etwa am deutschen Urheberrechtsgesetz, demzufolge eine angemessene Vergütung seitens der Hersteller von Geräten und Speichermedien, die zur Vervielfältigung genutzt werden können, an den Urheber zu leisten ist.
    Zitat: Ebenfalls angeschnitten wurde von Auinger das Thema der Auskunftspflicht von Internetprovidern bei illegalen Downloads. Derzeit benötige es laut OGH für die Herausgabe von Logfiles der Nutzer eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die aber nicht gegeben ist. Klarerweise sei dies "nicht auf große Sympathien der Rechteinhaber gestoßen", so Auinger. Möglichkeiten zur Sanierung sehe er durch eine zeitlich befristete Speicherverpflichtung in Kombination mit einer gerichtlichen Vorabprüfung des Auskunftsersuchens sowie einer Bescheinigung von Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit. "Die wesentliche politische Frage ist aber, ob man hier Vorratsdaten verwenden wird können oder nicht. Nach meiner Ansicht wird es ohne wohl nicht viel bringen."

    Der Anfang vom Ende oder mal wieder nur Sturm im Wasserglas?
    Ich hoffe, letzteres.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 01.10.2012, 08:50


    Die schon hier angekündigten Änderungen in Japan sind jetzt in Kraft getreten.

    http://futurezone.at/netzpolitik/11628-japan-fuehrt-schwere-strafen-fuer-filesharing-ein.php?rss=fuzo
    Zitat: Bis zu zehn Jahre Haft drohen Uploadern von urheberrechtlich geschütztem Material. Downloader können mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 20.000 US-Dollar belangt werden. Das Gesetz folgt massiven Lobbying durch Musikverlage wie Sony.
    Zitat: Eine Studie aus dem Jahr 2010, in Auftrag gegeben von der Recording Industry Association of Japan, legt nahe, dass auf jeden legalen Musikdownload zehn Illegale kommen und die Wirtschaft dadurch erheblichen Schaden davontragen würde. Vorsitzender des Interessenverbands für japanische Musikverlage ist Naoki Kitagawa, der auch CEO von Sony Music Entertainment Japan ist. Dieser zeigt sich erfreut über das neue Gesetz und spricht davon, dass es "illegale Aktivitäten im Internet reduzieren wird."



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 02.10.2012, 07:52


    Gegen den Fortschritt, wenn er Raubkopien möglich machen könnte:

    http://derstandard.at/1348284628301/Copyright-Schuetzer-fordert-Piraterie-Test-fuer-neue-Technologien

    Zitat: Nach einem Vorschlag des früheren Leiters des US-Copyright-Office, Ralph Oman, sollen neue Technologien zur Verbreitung von Inhalten von einem Komitee überprüft werden, ob sie für Piraterie genutzt werden können, berichtet TechDirt. Bis dahin sollen sie als illegal eingestuft werden. Zitat: Nur wenn auszuschließen sei, dass Inhalte illegal mit den neuen Technologien verbreitet werden können, sollen sie freigegeben werden. Nach Omans Vorschlag soll so verhindert werden, dass neue Technologien die Geschäftsmodelle bestehender Medien gefährden.

    Sonstwer hat folgendes geschrieben: Nicht einmal das RAD würde soeinen Piraterie Test überstehen
    denn immerhin kann man es dazu nutzen Urheberrechtlich geschützte Technologien zu transportieren



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 03.10.2012, 10:59


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verschaerftes-Urheberrecht-in-Lateinamerika-1722221.html

    Zitat: Das Parlament in Panama hat vergangene Woche mit dem "Gesetz 510" (PDF-Datei) eine umstrittene Reform des Urheberrechts verabschiedet, die vor allem auf strengere Durchsetzungsregeln abzielt. Mit der Initiative, die nur noch die Unterschrift des Präsidenten benötigt, soll ein "Allgemeines Generaldirektorat fürs Urheberrecht" eingerichtet werden. Diese Kontrollbehörde soll Strafen bis zu 100.000 US-Dollar für eine erste sowie bis zu 200.000 US-Dollar für eine zweite Copyrightverletzung verhängen dürfen. Nutzern, die etwa bei illegalen Filesharing-Aktivitäten erwischt werden, soll nur eine Frist von 15 Tagen eingeräumt werden, um ihre Unschuld zu beweisen.

    Das über die Strafen eingenommene Geld werde nicht an die Urheber oder Rechteinhaber zurückfließen, moniert die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Darüber hinaus erhielten die Beamten der Aufsichtsbehörde bis zu 50-prozentige Zusatzzahlungen beim Aufspüren von Copyright-Sündern.
    Zitat: In Kolumbien verabschiedete der dortige Kongress bereits im April mit dem sogenannten "Gesetz Lleras " eine umfangreiche Verschärfung des nationalen Urheberrechts. Damit wird auch das unbeabsichtigte Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) unter Strafe gestellt, nicht nur das bewusste Knacken von Kopierblockaden. Die Initiative verbietet ferner die Übertragung oder Weiterleitung von Kabel-, Satelliten- oder Fernsehsignalen über das Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Sonst vorgesehene Ausnahmen von exklusiven Verwertungsrechten im Interesse der Allgemeinheit sollen in diesem Fall nicht gelten.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 10.10.2012, 07:55


    http://derstandard.at/1348285536831/Gruene-fordern-Internetabgabe-von-fuenf-Euro

    Zitat: Als Alternative zu den Rufen nach strengerer Verfolgung oder der Ausweitung der Leerkasettenabgabe auf alle Computer-Festplatten lancieren die Grünen nun einen anderen Vorschlag: eine Abgabe auf alle Breitbandanschlüsse soll einerseits Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen und andererseits das Up- und Downloaden von Bildern, Liedern und Filmen für den privaten Gebrauch straffrei machen.
    Zitat: Fünf Euro pro Monat soll für jeden Breitbandanschluss eingehoben werden, schlägt der grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl vor. Bei 2,2 bis 2,3 Millionen Anschlüssen in Österreich wären das knapp 140 Millionen Euro im Jahr, sagt Zinggl dem Standard. Verteilt werden sollte das Geld je nach Nutzung der Inhalte, und diese könnte man über neue Softwaresysteme feststellen, die genau messen, was an Up- und Downloads auf ausgewählten Geräten stattfindet - freiwillig natürlich, betont Zinggl. Wer dabei mitmacht, könne mitbestimmen, wer Geld für seine Leistungen erhält.

    Zinggl räumt ein, dass für die Umsetzung seines Vorschlags die entsprechenden EU-Richtlinien geändert werden müssten. Als Zwischenschritt könnte man im jetzigen Rechtsrahmen ein System schaffen, in dem sich Urheber selbst entscheiden, ob sie ihre Inhalte freigeben und dafür am gesammelten Geld mitnaschen. Allerdings wäre dann immer noch keine volle Rechtssicherheit gegeben, warnt Zinggl. Dennoch: " Gerade in einem kleinen Land wäre es gut, ein solches System auszuprobieren." Frankreich und Ungarn hätten dies getan, dann aber wieder verworfen.



    Genau dafür bin ich eh schon seit sehr langem, die Piraten sind ja soweit ich weiß davon wieder abgekommen, ein paar Ecken und Kanten muss man noch ausbügeln und wie die realpolitische Durchführbarkeit ist, wage ich nicht zu beurteilen.

    Aber ich bin dafür.

    (PS: Ja, die Pornoindustrie wird ein ordentliches Stück vom Kuchen bekommen müssen. Und?)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.10.2012, 08:07


    http://futurezone.at/netzpolitik/12047-usa-warnung-bei-illegalen-downloads-startet.php?rss=fuzo

    Zitat: Die Rechteinhaber überwachen das Internet auf Copyright-Verstöße und sammeln die IP-Adressen der Nutzer. Diese werden dann an den Internet-Provider übergeben, der anhand der Daten die Person dahinter ermittelt und diese dann verwarnt. Die Hinweise steigern sich dabei. In der ersten Nachricht wird der Kunde lediglich informiert, dass sein Anschluss für illegale Zwecke missbraucht wird. Zudem werden Tipps gegeben, wie man sein Netzwerk schützt und wo und wie man legal Inhalte beziehen kann. Zitat: Ignoriert man die erste Warnung, deren Erhalt bestätigt werden muss, kommt es zu Bestrafungen, etwa indem das Tempo der Internet-Verbindung spürbar gedrosselt wird. Der komplette Ausschluss vom Netz ist jedoch nicht geplant. Erst danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.

    Einerseits ist das eh harmlos, im Vergleich zu dem, was vorher passiert ist. Wie das technisch geht, weiß ich nicht (woher wissen die Rechteinhaber, wer was saugt, oder schauen die einfach nur, wo was angeboten wird)



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 23.10.2012, 09:30


    Angeblich werden in Aut auch Filesharer verklagt. Halte ich eher für Urban Legends.

    http://futurezone.at/netzpolitik/11999-auch-in-oesterreich-werden-filesharer-verklagt.php?rss=fuzo

    Zitat: Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."
    Sonst erscheint mir der Artikel eher eine Cautionary Tale (Warnunges-Märchen), die der hauptsächlich zitierte Rechtsanwalt spinnt. Wobei ich jetzt nicht ausschließe, dass sich kleine Provider von solchen "Wild-West-Methoden" ins Bockshorn jagen lassen.

    Ich selbst hatte mal einen kleinen Provider am Telephon, der - natürlich unwissentlich - eine illegale Onlineapotheke gehostet hat.
    Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab. Ich habe ihm dann einen Spontanvortrag über das freie Internetz gehalten. Die Täter hinter der illegalen Seite habe ich nie erwischt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 25.10.2012, 16:56


    dejost hat folgendes geschrieben: Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab.

    Und wie wäre es, wenn du nur drum bittest? :mrgreen: Also wir bitten durchaus mal Provider, den einen oder anderen nachgewiesenen Spamserver abzudrehen. Je nach Provider kommen sie dem dann halt nach oder nicht. Nach dem Motto "Übers reden kommen die Leut zam."



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 02.11.2012, 15:45


    harald hat folgendes geschrieben: dejost hat folgendes geschrieben: Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab.

    Und wie wäre es, wenn du nur drum bittest? :mrgreen: Also wir bitten durchaus mal Provider, den einen oder anderen nachgewiesenen Spamserver abzudrehen. Je nach Provider kommen sie dem dann halt nach oder nicht. Nach dem Motto "Übers reden kommen die Leut zam."

    Ich habe - damals noch zuständig und in der Materie drinnen - ein sehr ausführliches Schreiben an das zuständige Ministerium geschickt, dass die mit der ISPA odgl in Kontakt treten sollen, dass die ihren Mitgliedern empfehlen sollen, in solchen Fällen zu kündigen bzw das in ihren AGBs vorzusehen und halt die zuständigen Behörden vernetzen, damit die Provider informiert werden.
    Es war alles sehr ausführlich und sehr fundiert, aber ich find's nicht mehr.

    Das Ministerium hat mich nicht mal ignoriert.


    http://derstandard.at/1350260070007/US-Filesharer-soll-15-Millionen-Dollar-fuer-zehn-Pornofilme-zahlen

    Zitat: In den USA wurde ein Filesharer zur bislang höchste Strafe für das widerrechtliche Verbreiten urheberrechtlich geschützter Filme verurteilt. K. Fisher soll dem Pornofilmhersteller Flava Works 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz für zehn Filme bezahlen, berichtet TorrentFreak. Mit 150.000 US-Dollar pro Film sei das der höchstmögliche Schadenersatz für Copyright-Verstöße in den USA.
    Die PosterInnen vermuten, keiner der Filme hat auch nur annähernd so viel gekostet.

    Zitat: Der Fall unterscheidet sich von vielen Fällen, in denen gegen Anonym geklagt wird, da den Klägern keine User-Informationen zu gesammelten IP-Adressen vorliegen. Der Nutzer habe die Filme über einen Bezahl-Account des Filmportals des Unternehmens legal heruntergeladen. Danach habe er die Files jedoch widerrechtlich weiterverbreitet. Über einen in den Dateien eingebetteten Code, habe Flava Networks die Filme auf seinen Account zurückführen können. Zitat: Laut der Anklage seien die Filme über BitTorrent-Portale mindestens 3.449 Mal heruntergeladen worden. Damit seien dem Unternehmen 435 Dollar für jeden Download zugesprochen worden. Da Fisher nichts zur seiner Verteidigung vorgebracht habe und auch nicht selbst erschienen sei , sei er schuldig gesprochen worden.

    Und ein Poster weist auf folgenden Heise- Artikel hin:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schuetzt-das-Urheberrecht-auch-Pornografie-1429744.html

    Zitat: Als Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen lässt die US-Amerikanerin Liuxia Wong ein Gericht klären, ob das Urheberrecht in den USA auch Pornografie schützt. Wongs Anwalt Steven Yuen bezieht sich dabei auf die Artikel 1, Abschnitt 8 der US-amerikanischen Verfassung: "Der Kongress hat das Recht: [...] Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird." Nach Ansicht des Anwalts fällt Pornografie weder unter die Kategorie Kunst noch unter Wissenschaft und wäre somit nicht von diesem Paragrafen betroffen.

    Die Pornofilm-Produktionsfirma Hard Drive Productions beschuldigt Liuxia Wong, den Film "Amateur Allure Jen" über die Online-Tauschbörse Bittorrent heruntergeladen zu haben. Per Brief forderte Hard Drive von Wong 3400 US-Dollar als Schadensersatz. Im Gegenzug würde die Firma auf die eigentliche Strafe von 150.000 US-Dollar verzichten. Wong weist die Vorwürfe bis heute zurück

    Zitat: In einer Neufassung der Anklage wirft Wong Hard Drive vor, gewusst zu haben, dass deren Film in P2P-Tauschbörsen kursiert. Um weiterhin IP-Adressen von Downloadern zu sammeln, habe die Firma die Downloads nicht stoppen lassen. Seit 2011 hat die Produktionsfirma 1495 Internetbenutzer wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt. Das ist mal ein schlaues Geschäftsmodell - die Leute klauen lassen, damit man sich dann an den punitive damages legal bereichern kann.

    Der Artikel ist von Anfang 2012, mehr weiß ich dazu nicht. Ob Pornos in den USA aus dem Urheberrschutz fallen? Ich halte es für unwahrscheinlich.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 16.11.2012, 07:58


    Eltern haften nicht für ihre Kinder.

    Was jeder angehende JuristIn recht rasch lernt, hat der Musikindustrie in Deutschland (die wohl auch ausgelernte JuristInnen beschäftigt) erst der BGH erklären müssen:

    http://www.zeit.de/digital/internet/2012-11/bgh-filesharing-urteil

    Zitat: Die Eltern eines damals 13-Jährigen waren zu 3.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten.

    Die Richter entschieden, dass Eltern nicht in jedem Fall haften müssen. Wenn sie ihre Nachkommen zuvor "ausreichend" darüber belehrt haben, dass diese nicht Musik illegal herunterladen sollen, müssen sie eventuelle Schäden nicht bezahlen. "Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht", urteilten die Richter.
    EMI ist die konkrete Firma, der Grundwissen der Juristerei mangelt.

    Zitat: Die Firmen warfen dem Jungen vor, in einem Zeitraum von sieben Monaten 1.147 Audiodateien mit Musiktiteln zugänglich gemacht zu haben. Sie verklagten die Eltern für den Download von 15 Songs auf Schadenersatz in Höhe von 200 Euro pro Titel.
    3000 Euro für 1 147 Dateien wäre ja mal vertretbar gewesen, aber scheinbar waren nur 15 von EMI.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.11.2012, 08:09


    Es darf keinen überraschen:
    Unser BMJ will die Vorratsdaten zur Jagd auf Raubmordkopierer verwenden.

    http://fm4.orf.at/stories/1708643/
    Zitat: Die Pauschalüberwachung der Bürger im Internet beschäftigte heute den Justizausschuss des Nationalrats. Bürgerrechtler wollen sie abschaffen, das Justizministerium will sie ausweiten.

    Im Justizausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch Vormittag ein Expertenhearing zum Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) stattgefunden. Die Anhörung ist eine Folge der parlamentarischen Bürgerinitiative, die von der Organisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf den Weg gebracht wurde. Die Medien waren nicht zu dem Hearing zugelassen. Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit, so wie's sein soll.

    Zitat: Die Empörung über die VDS ist deshalb so groß, weil sie tief in das Kommunikationsgeheimnis aller Bürger eingreift. Im Rahmen dieser Maßnahme, die auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zurückgeht, werden die Provider dazu verpflichtet für sechs Monate lang alle Internet- und Mailverbindungs-, sowie Handystandortdaten verdachtsunabhängig zu speichern und zu Fahndungszwecken bereitzustellen. Die Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst, aber speziell die Handydaten lassen sehr konkrete Rückschlüsse auf das Kontaktnetz und das Bewegungsverhalten von Personen zu.

    Dieser Datenschatz weckt Begehrlichkeiten. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung unter dem Label der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten und Schwerstkriminalität eingeführt wurde - was praktischerweise in der EU-Richtlinie selbst nicht ausreichend deutlich verankert wurde -, will die Medienindustrielobby die Daten dazu nutzen, Filesharer aufzuspüren - im kommenden Frühjahr will das Justizministerium seinen Entwurf für das überarbeitete Urheberrecht vorstellen.
    Ein neues Urheberrecht ist nicht per se schlecht, aber bei dieser Vorgeschichte...

    Zitat: Unter Bezug auf einen Sprecher des Justizministeriums twitterte Albert Steinhauser aus dem geschlossenen Ausschuss, dass es bisher 168 Fälle von Auskunftsbegehren von Vorratsdaten gegeben habe, laut Innenministerium habe man vier Mal IP-Zuordnungen und fünf Mal von der Möglichkeit der Standortermittlung Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Behörden bei "Gefahr in Verzug" auch über das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auf IP-Adressen und Standortdaten zugreifen können - ohne richterlichen Beschluss, lediglich unter Aufsicht des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium, aber dafür unter etwas strengeren Auflagen, so dürfen die Daten nicht älter als drei Monate sein.

    Die Parlamentskorrespondenz, die aus dem Hearing berichten durfte, zitiert Gottfried Strasser, den Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, mit der Aufschlüsselung der Fälle, bei denen mit Hilfe von Vorratsdaten ermittelt worden sei. Es seien ihm bis 27. November 188 Abfragefälle vorgelegt worden. Ende Oktober seien es 168 gewesen, wobei in einem Fall ein Widerruf erfolgt sei. In drei Fällen dieser 168 Fälle sei es es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking, in 16 um schweren Betrug, in 20 um Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und in 10 um Vergewaltigungen gegangen. In 19 Fällen sei bisher eine Aufklärung erfolgt, darunter in sieben Stalkingfällen. Man habe einen Mord mit Hilfe der Vorratsdaten klären können, weil dabei auch ein Mobiltelefon gestohlen worden sei, so Strasser.

    Bei VfGH und EuGH sind Fälle dazu anhängig, und die VDS-Rl wird vielleicht überarbeitet.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.12.2012, 12:45


    Es gibt also jetzt ein Arbeitspapier zur Urheberrechtsnovelle, welches zuletzt an die Öffentlichkeit gelangt.

    Ich gehe derzeit davon aus, dass die Version unter diesem Link
    https://netzpolitik.org/wp-upload/UrhNov-Arbeitspapier.pdf
    tatsächlich diesem Arbeitspapier in einer halbwegs aktuellen Fassung entspricht.
    Leider gibt es keine Gegenüberstellung alt/neu

    Zur Privatkopie:
    Der Entwurf sieht folgende Neuregelung vor:

    Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

    Das ist eine pragmatische Lösung, trübe Quelle auch bei uns.
    Bedeutet natürlich das Ende der Privatkopie wie wir sie kennen (vgl 1. Posting). Und damit wären Sachen wie Festplattenabgabe, Kulturflatrate usw der eigentlichen Grundlage entzogen.

    Gefällt mir nicht sehr, aber wie gesagt, ist wohl eine pragmatische Lösung, die man noch vertreten kann.
    Dass dann gleich in 42b die Leerkassettenvergütung, numehr Speichermedienvergütung, kommt, ist in Zusammenschau weniger nachvollziehbar, vor allem wenn man die kolportieren Beträge betrachtet, die da jetzt reinkommen sollen, obwohl es viel weniger Privatkopien geben wird.

    In § 42 e und f kommt ein Recht des "unwesentlichen Beiwerks" und ein Zitierrecht. Das finde ich sehr gut und zur Klarstellung zweckmäßig.

    Der Rest (VDS meets Raubmordkopie) wird auch woanders behandelt, zB hier:
    http://futurezone.at/netzpolitik/12911-urheberrecht-unmut-ueber-gesetzesplaene.php
    Zitat: Laut dem Arbeitspapier sollen Internet-Anbieter dazu verpflichtet werden, Rechteinhabern auf richterlichen Beschluss Auskunft über Namen und Adressen von Personen hinter IP-Adressen zu geben. Der Punkt gilt nicht zuletzt deshalb als heikel, weil dabei auch auf Daten zugegriffen werden müsste, die nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eigentlich als Vorratsdaten gespeichert werden sollten. Der Zugriff auf Vorratsdaten ist streng geregelt und - von Ausnahmen abgesehen - nur zur Verfolgung schwerer Straftaten möglich. Bei Urheberrechtsvergehen ist er nicht erlaubt. Laut dem Arbeitspapier ist aber die "Verarbeitung der Zugangsdaten, die längsten drei Monate vor der Anfrage gespeichert wurden, zulässig".

    Das Justizministerium versuche zwar den Ausdruck "Vorratsdatenspeicherung" penibel zu vermeiden, ohne Zugriff auf die Vorratsdaten würden die meisten Anfragen aber ins Leere gehen, sagt Christof Tschohl vom AK Vorrat zur futurezone. "Ich gehe davon aus, dass IP-Adressen nur einige Tage lang vorgehalten werden und dann für betriebliche Zwecke nicht mehr notwendig sind und als Vorratsdaten deklariert werden. Zitat: Für Tschohl bringt die in dem Arbeitspapier vorgeschlagene Regelung auch rechtliche Probleme mit sich. Im Rahmen der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei im Telekommunikationsgesetz abschließend geregelt worden, zu welchen Zwecken Verkehrsdaten verarbeitet werden dürften. Ein Festschreiben der Auskunftsverpflichtung an Rechteinhaber im Urheberrechtsgesetz reiche nicht, dazu sei auch eine Novellierung des TGK notwendig. "Wenn das nicht geschieht, haben wir eine Riesen-Rechtsunsicherheit."


    Kollege Schmidbauer hat sich auch schon - wesentlich fundierter als ich - damit beschäftigt:
    http://www.internet4jurists.at/news/aktuell101.htm

    Zitat: Daneben trug auch der Umstand zum Unmut bei, dass die Beratungsrunde im Justizministerium am 11.12.2012 ziemlich undemokratisch hauptsächlich aus Vertretern der Urheberbranche zusammengesetzt sein soll, so nach der Devise: "Wir machen uns das Gesetz so, wie wir es wollen". Das macht sich in Zeiten, wo gerade die Korruptionsfälle der letzten Jahre aufgearbeitet werden, nicht gut; schließlich ging es auch dort um Gesetze auf Bestellung.
    Zitat: Dass die Einführung der neuen Auskunftspflicht nur aufgrund von Lobbying erfolgt ist, zeigt der Umstand, dass in einem anderen, völlig gleichgelagerten Fall, in dem auch die Geschädigten durch die StPO-Novelle 2008 die Möglichkeit der Ausforschung der Täter verloren haben, keine Änderung erfolgt. Dies betrifft die Ehrenbeleidigungsdelikte, die im Internet, gefördert durch die scheinbare Anonymität, immer häufiger werden. Der Gesetzgeber bejaht zwar die erleichterte Herausgabe der IP-Daten, gibt sie aber nur denjenigen, die eine entsprechende Lobby hinter sich haben und sich in der Öffentlichkeit artikulieren können. Hier wird Gleiches nicht gleich behandelt.
    Sehr lesenswert ist auch, was er zur Entstehung der Vorratsdatenspeicherung schreibt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 17.12.2012, 08:40


    http://futurezone.at/netzpolitik/13002-tauschboersen-werden-kriminalisiert.php

    Ein lesenswertes Interview mit Franz Schmidbauer, Richter aus Salzburg und schon ein IT-Rechtsexperte, wahrscheinlich sogar der ersten Stunden.

    Aufmerksame Leser dieses Teils dieses Blogs werden viele Teile bekannt vorkommen, ich verweise ja auch immer wieder auf den Kollegen Schmidbauer.

    Einzelne Teile copy-paste ich aber trotzdem aus dem oben verlinkten Interview der Fuzo, wohl aus Eitelkeit: Genau das findet sich in anderer Stelle in diesem Blog: Zitat: Seit das Urheberrecht mit dem Internet eine breite Bedeutung erlangt hat, gab es immer das Problem, dass die Konsumenten überhaupt keine Vertretung hatten. Es gibt die Lobby der Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber, dahinter steht eine ganze Industrie mit sehr viel Geld und Einflussmöglichkeiten. Der Mechanismus des demokratischen Zustandekommens eines Gesetzes ist dadurch gestört. Es werden immer nur von einer Seite Forderungen gestellt. Die Konsumenten werden ausgequetscht, wo es nur geht. Auf diese Weise kommen keine fairen Gesetze zustande. Die Konsumenten haben sich das bisher gefallen lassen, weil es niemanden gab, der ihre Anliegen aufgriff. Das bessert sich langsam. Die Arbeiterkammer hat sich des Problems angenommen, auch einzelne Parteien werden hellhörig und greifen das Thema auf. Auch die Piratenpartei ist letztlich nur deshalb entstanden. Vor allem Jugendliche sehen überhaupt nicht mehr ein, dass sie von den Rechteverwertern so gegängelt werden. Das wird dazu führen, dass die Rechtslage ausgeglichener wird. Es ist aber ein langsamer Prozess.
    Zitat: Die Leute empfinden es etwa als Pflanzerei, dass Filme, die etwa in den USA starten und beworben werden, bei uns nicht zu bekommen sind. Sie kommen dann zwar irgendwann ins Kino und sind später als DVD zu haben. Zum Download werden sie vielleicht gar nicht angeboten. Eigentlich wird da ein Markt kartellmäßig abgeschottet, um die Konsumenten aufs Maximum auszubeuten. Die Leute lassen sich das nicht mehr gefallen. Wenn sie den Film nicht kaufen können, besorgen sie sich ihn eben anderswo. Das ist heute kein Problem. Man müsste dem Konsumenten, sobald ein Werk veröffentlicht wurde, die Wahl geben, wie er es konsumieren will. Man kann Märkte nicht mehr abschotten, wir leben in einem globalen Dorf.
    Zitat: Heute schützt das Urheberrecht vor allem die Industrie, die sich mit der Leistung der Urheber eine goldene Nase verdient.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 21.12.2012, 15:18


    Zitat: 28.11.2012, G 47/12 ua Vorlage von Fragen an den EuGH betreffend die Vereinbarkeit von Bestimmungen der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta sowie die Auslegung des Datenschutzgrundrechts der Charta aus Anlass von Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der im TelekommunikationsG 2003 enthaltenen Speicherungsverpflichtungen

    Der EuGH lebe hoch. Bin gespannt, was der VfGH auf die Vorlagefragen antworten wird! :mrgreen: :D



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.12.2012, 14:19


    Wasser predigen und Wein trinken.

    Es sind ja auch die Hollywoodstudios die Filesharing verteufeln. Gegenüber den eigenen MitarbeiterInnen ist man da aber nachsichtiger als gegenüber fremden 12jährigen:

    http://derstandard.at/1356426218228/Hollywood-Studios-beim-Film-Download-erwischt

    Zitat: Ein aktueller Artikel von Torrentfreak zeigt nun auf, dass selbst in den Räumen der großen Hollywood-Studios ein reger Tausch per Bittorrent herrscht. Zitat: So hat das Blog beispielsweise IP-Adressen, die sich Paramount zuordnen lassen, beim Download und Sharen von Filmen der Konkurrenz ertappt. Darunter sowohl Independent-Produktionen wie "Battle Force" aber auch der Lionsgate-Film "The Hunger Games" oder "Happy Feet" von Warner Bros. Zitat: Bei Warner Bros. wiederum scheint man sich derzeit besonders für "The Expendables 2" zu interessieren - und eine ganze Reihe von pornografischen Filmen. Bei Sony wiederum sind auch diverse Spiele enthalten - neben dem aktuellen Teil der Ice-Age-Reihe von Konkurrent 20th Century Fox. Und in den Büros von Disney dürfte man sich derzeit besonders für die Serie "Downtown Abbey" zu interessieren.

    Und Standard-PosterIn "schniggschnagg" weist darauf hin, dass ja bekanntlich auch zumeist die MitarbeiterInnen der Grund sind, wieso so früh Filme udgl online verfügbar sind.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 28.01.2013, 09:33


    http://futurezone.at/netzpolitik/13723-gema-unterlassungsklage-gegen-youtube.php

    Zitat: Bei vielen Videos - wie zum Beispiel „Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Die Gema ist aber auch eine schlechte Gewinnerin und klagt jetzt.
    Zitat: Der Text sei „reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der „Wirtschaftswoche".
    Zitat: Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Wieviele Klicks hatte Gangnam Style? Über eine Milliarde oder so. Wenn wir jetzt mal annehmen, in Deutschland lebt ca ein 100stel der (Internet-)Weltbevölkerung, sind (mindestens) 10 Millionen Klicks von dort. Das wären dann 37 500 Euro für die Gema nur durch Gangam Style. Wo kann ich Aktien kaufen?

    Diverse Prozesse laufen weiter.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 28.01.2013, 10:39


    Heute gesehen, wird spannend (weniger auf EU Ebene, wenn ich mir so die Schlussanträge anschau, mehr in Deutschland!):

    Zitat: SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN
    ELEANOR SHARPSTON
    vom 24. Januar 2013(1)

    Verbundene Rechtssachen C‑457/11, C‑458/11, C‑459/11 und C‑460/11

    Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)

    gegen

    KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH u. a.,
    Canon Deutschland GmbH,
    Fujitsu Technology Solutions GmbH
    Hewlett-Packard GmbH

    (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland])

    [...]
    In Deutschland wird der gerechte Ausgleich durch einen Vergütungsanspruch gegen Hersteller, Importeure oder Händler von zur Vornahme von Vervielfältigungen geeigneten Geräten erreicht. In den Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Vergütungsanspruch im Fall von zur Vornahme von Vervielfältigungen geeigneten Druckern oder PCs nur dann besteht, wenn diese mit einem anderen Gerät oder mehreren anderen Geräten wie etwa Scannern verbunden sind, die selbst auch demselben Vergütungsanspruch unterliegen können. Zur Klärung dieser Problematik hat er daher zwei Fragen betreffend die Auslegung der Richtlinie vorgelegt. Darüber hinaus möchte der Bundesgerichtshof wissen, inwieweit sich die Möglichkeit einer Anwendung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Einschränkung des Kopierens(3) sowie die ausdrückliche oder konkludente Zustimmung zur Vornahme von Vervielfältigungen auf den Anspruch auf gerechten Ausgleich auswirken. Im Übrigen stellt er eine Frage bezüglich der zeitlichen Anwendbarkeit der Richtlinie.
    [...]



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.01.2013, 12:24


    http://derstandard.at/1358304966315/Fernsehsender-Fox-stiehlt-und-verkauft-Lied-von-Portal-Songwriter

    Fox hat für die Serie Glee einfach ein Lied von Jonathan Coulton (um in der Sprache der Medienindustrie (zB Fox) zu bleiben) gestohlen.

    Zitat: Doch Fernsehsender Fox verabsäumte es nicht nur, den Urheber des Musikstücks zu nennen, sondern fragte erst gar nicht an, ob man das Lied überhaupt verwenden darf oder wie viel die Nutzung kosten würde. Schlussendlich landete der "Song" auch noch im US-iTunes-Store, als Künstler werden die "Glee"-Darsteller genannt. In einem Blogeintrag hat Songwriter Jonathan Coulton seinen Ärger darüber publik gemacht. In kürzester Zeit fanden sich dutzende Unterstützer, die ihre Empörung über Foxs Vorgehensweise im Netz verbreiteten. Nicht zuletzt sind es große Fernsehsender wie Fox, die für gewöhnlich mit aller Macht ihre Urheberrechte durchsetzen. Zitat: Beim besagten Musikstück handelt es sich um Coultons Cover-Version von "Baby Got Back" des US-Rappers Sir Mix-a-Lot. Genau wie dessen "Portal"-Songs "Still Alive" und "Want You Gone" ist auch dieser unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlicht worden, aber ausdrücklich nicht für die kommerzielle Nutzung vorgesehen.

    Fox ließ Coultons Empörung unterdessen kalt und meinte dem Blogeintrag nach lediglich, dass sich der Musiker lieber über die Publicity freuen sollte (wenngleich er ja nicht als Künstler genannt wird, genauso wenig wie Sir Mix-a-Lot). Dabei scheint der Fernsehsender, abgesehen von den Stimmen, Coultons "Baby Got Back" praktisch eins zu eins kopiert zu haben.

    Widerlich. Mehr fällt mir da nicht ein.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 11.02.2013, 08:46


    Postings wie diese bringen das Thema nicht weiter. Sie leisten keinen Beitrag zur allgemeinen Debatte. Aber ein bisschen witzig sind sie schon.

    Denn auch im FBI arbeiten offensichtlich Diebe.
    Zitat: Das Torrent-Beobachtungsprojekt ScanEye fand heraus, dass über IP-Adressen im Besitz der US-Kriminalpolizei FBI zahlreiche Serienfolgen und Filme per BitTorrent heruntergeladen wurden. Während das FBI hart gegen Online-Piraterie vorgeht, sitzt "der Feind" offenbar auch in den eigenen Reihen. Zitat: Unter anderem tauchen Folgen der Serien “Boss”, “Dexter” und “Homeland” auf der ScanEye-Fundliste auf. An Filmen finden sich unter anderem die Stieg-Larsson-Verfilmung “The girl who played with fire”, das Drama “The Good Wife” oder die Billy-Crystal-Komödie “Parental Guidance” im Protokoll.
    Was die wohl von den FBI- Warnungen auf DVDs halten?
    Noch lustiger wär's, wenn's FBI Serien wären (mir fällt jetzt nur Criminal Minds als Beispiel auf die Schnelle ein).



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 13.02.2013, 09:14


    Nur ein paar Links auf Standard-Artikel:
    http://derstandard.at/1360161180864/Jetzt-Izdebski-und-Ruiss-im-Chat-zur-Festplattenabgabe
    Gerhard Ruiss von "Kunst hat Recht" und Damian Izdebski von der "Plattform für ein modernes Urheberrecht" im WebStandard-Chat

    http://derstandard.at/1360681299644/Zulaessige-Privatkopie-ist-totes-Recht
    Hier argumentieren 2 Anwälte, dass wenn die andiskutierte Novelle kommt (inklusive "trübe Quelle"- Bestimmung), die Privatkopie de facto totes Recht ist und daher eine Festplattenabgabe unnötig ist.

    http://derstandard.at/1360681445326/Festplattenabgabe-revisited-Raus-aus-der-Endlosschleife
    und hier ein Artikel vom Noll. Ich finde, er argumentiert nicht sonderlich gut, aber ich muss ihm auch dieses Mal Recht geben.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 12.03.2013, 11:53


    Code: Amazon könnte zum Dieb werden, und die Austro Mechana hat geklagt:

    Der GA hat folgenden Erledigungsvorschlag für den EuGH:

    Zitat: 92. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die ihm vom Obersten Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen wie folgt zu antworten:

    1. Ein gerechter Ausgleich im Sinne der Richtlinie 2001/29 liegt vor, wenn

    a) die Berechtigten im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 einen ausschließlich durch eine Verwertungsgesellschaft geltend zu machenden Anspruch auf eine angemessene Vergütung unterschiedslos gegen denjenigen haben, der Trägermaterial, das zur Vervielfältigung ihrer Werke geeignet ist, im Inland als Erster gewerbsmäßig entgeltlich in Verkehr bringt, sofern die Verwertungsgesellschaft für die verschiedenen Rechtsinhaber tatsächlich repräsentativ ist, und

    b) die innerstaatliche Regelung zum einen die Möglichkeit der Vorabfreistellung von der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs für – natürliche oder juristische – Personen vorsieht, bei denen aufgrund objektiver Umstände – seien es auch nur Indizien – vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie die Trägermedien zu eindeutig anderen Zwecken als solchen erwerben, die der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs unterliegen, und zum anderen die allgemeine Möglichkeit vorsieht, dass dieser gerechte Ausgleich nachträglich in allen Fällen erstattet wird, in denen der Nachweis erbracht wird, dass die Verwendung des Trägermaterials keine Handlung war, die einen Schaden für den Urheber des Werks begründen kann.

    2. Angesichts der von mir vorgeschlagenen Antwort auf die erste Frage halte ich es nicht für erforderlich, die zweite Vorlagefrage zu beantworten. Sollte der Gerichtshof eine Antwort für erforderlich erachten, schlage ich vor, wie folgt zu antworten:

    2.1. Ein gerechter Ausgleich im Sinne der Richtlinie 2001/29 liegt vor, wenn der Anspruch auf eine angemessene Vergütung nur bei einem Inverkehrbringen an natürliche Personen besteht, die das Trägermaterial zur Vervielfältigung für private Zwecke nutzen, und

    2.2. bei einem Inverkehrbringen an natürliche Personen ist bis zur Bescheinigung des Gegenteils anzunehmen, dass sie das Trägermaterial zur Vervielfältigung für private Zwecke nutzen werden; es muss möglich sein, im Hinblick auf eine eventuelle Vorabfreistellung von der Zahlung des gerechten Ausgleichs oder auf eine eventuelle Rückerstattung dieses Ausgleichs nachzuweisen, dass die natürliche Person das Trägermaterial zu offensichtlich anderen Zwecken als der Herstellung von Privatkopien oder dem Gebrauch des Trägermaterials zu sonstigen, der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs unterliegenden Zwecken erworben hat.

    3. Aus der Richtlinie 2001/29 folgt nicht, dass der Anspruch auf Leistung eines gerechten Ausgleichs nicht besteht, wenn eine innerstaatliche Rechtsvorschrift vorsieht, dass die gesamten Erlöse aus der Leistung des gerechten Ausgleichs für die Urheber bestimmt sind, und zwar zur Hälfte in der Form des unmittelbaren Ausgleichs und zur anderen Hälfte in der Form des mittelbaren Ausgleichs. Es ist jedoch Sache des vorlegenden Gerichts zu beurteilen, ob und in welchem Umfang die Anwendung der nationalen Regelung tatsächlich einen mittelbaren Ausgleich ohne unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Urhebergruppen beinhaltet.

    4. Ist der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstanden, stehen die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 dem Anspruch auf Leistung eines gerechten Ausgleichs in diesem Mitgliedstaat auch dann nicht entgegen, wenn bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine entsprechende Vergütung für das Inverkehrbringen des Trägermaterials gezahlt wurde. Der Mitgliedstaat, in dem die nicht geschuldete Zahlung erfolgte, hat jedoch denen, die nicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs verpflichtet sind, eine angemessene Möglichkeit zu gewährleisten, die nicht geschuldeten Leistungen eines gerechten Ausgleichs, gegebenenfalls im Wege der Klage vor den nationalen Gerichten, erstattet zu erlangen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 18.03.2013, 08:22


    Die Initiative Kunst hat Recht hat den nach Wolfgang Lorenz benannten Negativpreis erhalten.

    Und Sherlock Holmes ist nicht (ganz) gemeinfrei (ich hätte gedacht, erist es schon länger):

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Copyright-Sherlock-Holmes-vor-Gericht-1824246.html
    Zitat: Kann der Gebrauch fremder Werke auch dann untersagt werden, wenn das Copyright an diesen bereits abgelaufen ist, andere Werke des Autoren aber noch geschützt sind? Diese Frage soll nun ein Gericht im US-Bundesstaat Illinois klären. Anlass ist ein Copyright-Streit um die von Arthur Conan Doyle geschaffene Figur Sherlock Holmes. Die Bedeutung des Falls geht aber weit über den fiktiven Privatdetektiv hinaus.

    Doyle starb 1930, womit seine Werke in Deutschland seit 2001 nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen. Auch in den USA sind die vier Holmes-Romane und 46 von 56 Kurzgeschichten inzwischen gemeinfrei. Zehn Geschichten unterliegen aber noch dem US-Copyright, die letzte wird 2023 gemeinfrei werden. Doyles Erben verlangen in den USA aber auch dann Lizenzgebühren für die Abgeltung des Copyrights, wenn es um Elemente aus bereits gemeinfreien Holmes-Texten geht. Vertreter der Erben argumentieren, dass Sherlock Holmes eine einheitliche Figur sei und erst mit dem letzten Werk abgeschlossen wurde. Also sei jegliche Verwendung in den USA zumindest bis 2022 lizenzpflichtig.

    Leslie S. Klinger, der viel über Sherlock Holmes geschrieben hat, möchte die Zahlung dieser Lizenzgebühren nicht länger hinnehmen. Aus seiner Sicht sind die Forderungen nur zulässig, wenn Elemente aus jenen Kurzgeschichten bemüht werden, die noch unter den Monopolschutz fallen. Werden aber ausschließlich Elemente aus gemeinfreien Holmes-Texten genutzt, dürften Doyles Nachlassverwalter kein Geld verlangen. Klinger hat diesbezüglich auf Feststellung und Unterlassung geklagt (Klinger v. Conan Doyle Estate Ltd., Z. 1:13-cv-01226). Er möchte, dass Geschworene in dem Verfahren entscheiden.

    Selbst wenn Klinger den Prozess gewinnen sollte, würde das noch nicht unbedingt ein Ende der Geldforderungen bedeuten. Denn die Nachlassverwalter haben "Sherlock Holmes" obendrein als Wortmarke registrieren lassen. Klinger, der selbst Jurist ist, stellt auch die Zulässigkeit einer Lizenzforderung für die Verwendung einer Marke in Frage, wenn diese Marke auf gemeinfreien Texten beruht. Dies ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

    Die juristische Frage hinter dem Streit ist umstritten. Auf der einen Seite wird argumentiert, es müsse unzulässig sein, die zeitliche Befristung des Copyright durch eine Markenregistrierung zu umgehen. Auf der anderen Seite heißt es, eine Zeichenfolge wie "Sherlock Holmes" sei zu kurz, um unter das Copyright zu fallen. Ohne Copyright stelle sich die Frage einer (möglicherweise unzulässigen) Fortführung gar nicht. Dieser Disput müsste aber wohl in einem zweiten Prozess entschieden werden.
    Spannend. Das mit dem Markenrecht gibt dem noch eine zusätzliche Wendung. Und ich vermute, dass auch so manch anderer - von Mickey Maus(tm)(c) angefangen - seine Werke markenrechtlich schützt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 22.03.2013, 15:19


    Acta hatte noch ein Mini Nachspiel vor dem EuG. Dabei geht es um den Zugang zu den Dokumenten und Schwärzungen.

    Zitat: 1. Die Entscheidung SG.E.3/HP/psi – Ares (2010) 234950 der Kommission vom 4. Mai 2010 wird für nichtig erklärt, soweit darin der Zugang zu den Dokumenten Nrn. 21 und 25 der Liste im Anhang dieser Entscheidung verweigert worden ist und die folgenden Stellen in anderen Dokumenten dieser Liste unerkenntlich gemacht worden sind:

    – Dokument Nr. 45 auf Seite 2 unter der Überschrift „Participants“, zweiter Absatz, letzter Satz;

    – Dokument Nr. 47 auf Seite 1 unter der Überschrift „Participants“, zweiter Absatz, letzter Satz;

    – Dokument Nr. 47 auf Seite 2 unter der Überschrift „1. Digital Environment (including Internet)“, zweiter Absatz, letzter Satz;

    – Dokument Nr. 48 auf Seite 2, Absatz unter Nr. 4, letzter Teil des Satzes.

    2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3. Frau Sophie in ’t Veld trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Europäischen Kommission.

    4. Die Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten von Frau in ’t Veld.

    Quelle: RS T‑301/10



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 27.05.2013, 19:14


    http://derstandard.at/1369361741370/US-Unterhaltungsindustrie-will-Rootkits-und-Trojaner-gegen-Piraten

    Zitat: Es gehört zu den unerfreulichsten Erscheinungen des Internets: Die sogenannte Cyber-Erpressung bei der Dritte mittels Schadsoftware die Kontrolle über den eigenen Rechner erlangen, um anschließend für die Freigabe ein Lösegeld zu verlangen. Eigentlich unvorstellbar, dass solche Methoden auch von honorigen Unternehmen eingefordert werden könnten - und doch tut die US-Unterhaltungsindustrie nun genau das. Zitat: In einem 84-seitigen Bericht macht sich die "Comission on the Theft of American Intellectual Property" für den Einsatz von Malware gegen "Piraten" stark. Konkret wünscht man sich vom US-Kongress die Möglichkeit Spionagesoftware - also etwa Rootkits, Spyware oder Trojaner - auf den Rechnern der Internet-NutzerInnen unterbringen zu können Zitat: Diese soll dann feststellen, ob die NutzerInnen illegitime Kopien von Musik oder Filmen haben. Ist dies der Fall soll der Rechner solange gesperrt bleiben, bis die UserInnen zur Selbstanzeige schreiten Zitat: So sollte es demnach künftig legal sein, auf die Webcam eines Rechners zuzugreifen und Fotos der BenutzerInnen zu machen. Auch das Einbringen von Malware in das Netzwerk eines "Hackers" bis zur physischen Zerstörung von Computersystemen stehen auf der Wunschliste der US-Unterhaltungsindustrie.

    Ob das ernst gemeint ist? Ich hoffe nicht.
    Aber noch weniger hoffe ich, dass das nur ein Schreckschuss ist, um dann als Kompromiss etwas Arges, aber nicht so Arges, durchzusetzen. http://goo.gl/BzXDB



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 30.06.2013, 11:53


    http://futurezone.at/netzpolitik/16794-pornos-sind-nicht-urheberrechtlich-geschuetzt.php

    Zitat: Ein Gericht in München hat das Urteil gefällt, dass [die gegenständlichen] Pornos „lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen und damit keinen Urheberrechtsschutz genießen. Zitat: Wie Heise berichtet, forderte eine Anwaltskanzlei in Deutschland im Auftrag einer amerikanischen Produktionsfirma, dass Provider die Daten von potenziellen Filesharern offen liegen. Über deren IP-Adressen sollen die Pornos "Flexible Beauty" und "Young Passion" heruntergeladen worden sein. Die User legten Beschwerde ein und bekamen vom Münchner Gericht Recht.
    Das Pornos nicht unters Urheberrecht fallen ist natürlich ein Schwachsinn; das Ergebnis - keine Beauskunftung - ist zwar okay, wird aber schon allein deswegen in der nächsten Instanz gehoben, weil's so falsch begründet wurde.
    Zitat: „Mit ihrer Auffassung stehen die Richter aber auf recht einsamer Flur. Fast alle Gerichte bejahen ohne großes Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung."



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 01.07.2013, 09:01


    Ui, der EuGH hat diesmal schlechte Nachrichten für uns! Schnell noch einen Pc kaufen, wo keine Repro Abgabe drauf ist:

    27.06.2013, verb Rs C-457/11 bis C-460/11, VG Wort

    Zitat: 1. Die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft wirkt sich auf die Nutzungen von Werken und sonstigen Schutzgegenständen zwischen dem 22. Juni 2001, an dem die Richtlinie in Kraft trat, und dem 22. Dezember 2002, an dem die Frist zu ihrer Umsetzung ablief, nicht aus.

    2. Eine etwaige Zustimmung des Rechtsinhabers zur Vervielfältigung seines Werks oder eines sonstigen Schutzgegenstands im Rahmen einer in Art. 5 Abs. 2 oder 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung hat keine Auswirkung auf den gerechten Ausgleich, unabhängig davon, ob er nach der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie zwingend oder fakultativ vorgesehen ist.

    3. Die Möglichkeit einer Anwendung technischer Maßnahmen im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/29 kann die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie vorgesehene Bedingung eines gerechten Ausgleichs nicht entfallen lassen.

    4. Der Ausdruck „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er Vervielfältigungen mittels eines Druckers und eines PCs umfasst, wenn diese Geräte miteinander verbunden sind. In diesem Fall steht es den Mitgliedstaaten frei, ein System einzuführen, bei dem der gerechte Ausgleich von den Personen entrichtet wird, die über ein Gerät verfügen, das in nicht eigenständiger Weise zu dem einheitlichen Verfahren der Vervielfältigung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands auf dem betreffenden Träger beiträgt, da diese Personen die Möglichkeit haben, die Kosten der Abgabe auf ihre Kunden abzuwälzen; dabei darf der Gesamtbetrag des gerechten Ausgleichs, der als Ersatz für den Schaden geschuldet wird, der dem Urheber am Ende eines solchen einheitlichen Verfahrens entstanden ist, nicht substanziell von demjenigen abweichen, der für die Vervielfältigung mittels nur eines Geräts festgelegt ist.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.07.2013, 22:04


    Au revoir, Hadopi
    Zitat: Private Nutzer von Raubkopien müssen in Frankreich keine Internetsperren mehr fürchten. Die unter der konservativen Regierung von Nicolas Sarkozy eingeführte Strafe ist heute per Dekret abgeschafft worden. „Wir haben diese Maßnahme stets als Eingriff in die Freiheitsrechte gesehen“, kommentierte die sozialistische Kulturministerin Aurelie Filippetti.

    Künftig sind für illegales Herunterladen von Filmen, Musik und Software nur noch Geldstrafen möglich. Sie können allerdings bis zu 1.500 Euro betragen, im Wiederholungsfall sogar 3.000 Euro.

    Nicht aufgehoben wurde zunächst eine Regelung, die Anbietern von Raubkopien eine bis zu einjährige Internetsperre androht. Die kommerzielle Internetpiraterie sei das Hauptziel im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, sagte Filippetti.
    http://orf.at/stories/2190217/[/quote]



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 31.08.2013, 11:03


    http://help.orf.at/stories/1723945/

    Deckelung bei Abmahnkosten in Deutschland. Bei Heise habe ich nichts dazu gefunden, deswegen zitiere ich orf.at

    Zitat: Das Urteil des Hamburger Amtsgerichtes bezieht sich auf eine geplante Änderung im deutschen Urheberrechtsgesetz. Dort gab es schon bisher eine Deckelung der Abmahnkosten
    Zitat: „De facto würde das dann so ausschauen, dass hier eine Deckelung der Anwaltskosten von rund 150 Euro herauskommen würde. Diese Deckelung des Streitwerts hat auch noch weitere Vorteile, wenn es zu zusätzlichen Anwaltskosten bei Gerichtsverfahren, Gerichtskosten etc, kommt.“

    Bisher lag zum Beispiel der Streitwert eines einzelnen Musiktitels bei 2.000 oder 3.000 Euro, das Hamburger Gericht hat nun entschieden, dass der Streitwert deutlich geringer anzusetzen ist. Beim privaten Filesharing zum Beispiel sei nur ein Streitwert von maximal 1.000 Euro zulässig.
    In dem Artikel steht auch, dass es oft österreichische Firmen betrifft, die nach Deutschland liefern und auf ihrer (kommerziellen!) HP urheberrechtlich geschützte Inhalte haben. Naja, dass man bei gewerblicher Tätigkeit nicht mit anderer Leute Urheberrecht Geld verdienen sollte (und wenn's nur zur schöneren Gestaltung der HP ist), sollte eh klar sein.

    In Österreich ist der Download von Musik, Filmen usw zu rein privaten Zwecken (wenn dabei nicht zugleich ein Upload stattfindet) weiterhin legal (siehe zB erster Post). Der Artikel druckst da wie so immer herum, und stellt die Frage nach einer möglichen, österreichischen Regelung.

    Auch wenn er da nicht drauf eingeht, schimmert da doch eine typisch österreichische Lösung durch: Die Privatkopie aus trüber Quelle wird - so wie es auch schon in D ist - verboten, dafür wird die Rechteverfolgung so unattraktiv gestaltet, dass es von 2 Mal im Jahr ein Exempel niemanden interessiert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 19.09.2013, 12:28


    Lange erwartet, endlich ist es so weit.

    GOOGLE vs MPAA

    http://derstandard.at/1379291324981/Filmindustrie-Suchmaschinen-verursachen-Piraterie
    Zitat: Die Motion Picture Assiciation of America (MPAA), Branchenverband der amerikanischen Filmindustrie, sieht Suchmaschinen wie Google als erhebliche Mitverursacher für Content-Piraterie. Zitat:
    Ebenfalls unter die Lupe wurde Googles Änderung der Seitenreihung in Suchergebnissen genommen. So werden einschlägige Angebote laut Google seit August 2012 heruntergestuft und scheinen erst später in den Ergebnissen auf. In der Praxis soll die Abwertung allerdings statistisch nicht nachweisbar gewesen und daher ohne Auswirkungen geblieben sein.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hollywood-Suchmaschinen-sind-schuld-an-Copyright-Verletzungen-1960849.html



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 10.10.2013, 10:35


    Wer sich fragt, wo die Copyrightgesetze erigentlich herkommen, kann Monica Horten fragen. Die forscht nämlich sehr lange und sehr ausführlich daran und hat auch ein Buch geschrieben.

    http://futurezone.at/netzpolitik/hinter-den-kulissen-des-copyright-maskenballs/29.601.220

    Das Buch habe ich (noch) nicht gelesen, aber laut dem Fuzo Interview ist es tatsächlich so, wie man befürchtet: Die Contentindustrie hat einen Haufen
    Lobbyisten und die US- Regierung - und viele andere - hören auf sie.

    Auf die Frage "ob durch den Einfluss der Unterhaltungsindustrie auf den Gesetzgebungsprozess, demokratische Prozesse umgangen werden" antwortet sie (im Hinblick auf die untersuchten Beispiele) mit "Ja."
    "Die Einschränkungen von Bürgerrechten werden als Kollateralschaden in Kauf genommen."



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 29.11.2013, 14:51


    Wieder mal so eine Nachricht ohne Neuigkeitswert, dafür Unterhaltungswert:
    http://derstandard.at/1385169273651/US-Armee-beim-Raubkopieren-erwischt

    Zitat: Softwarehersteller erhält 50 Millionen US-Dollar Entschädigung - Software auf 9.000 statt 150 Geräten installiert
    Zitat: Bei Apptricity zeigt man sich jedenfalls über die Einigung erfreut, hatte man doch vier Jahre lang darum kämpfen müssen.

    Und weil's die US-Armee ist, ist es natürlich nur eine versehentliche Unterlizensierung, keine Raubmordkopie. Und die Firma hat ja auch nur 4 Jahre rumstreiten müssen, bis man es ihr gezahlt hat.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 02.12.2013, 10:25


    http://futurezone.at/digital-life/verzicht-von-drm-steigert-verkaeufe-von-digitaler-musik/38.527.643

    Zitat: Eine Studie hat festgestellt, dass digitale Musik um 10 Prozent mehr gekauft wird, wenn die Labels auf digitales Rechtemanagement verzichten.

    Überraschung, Überraschung.
    Wenn man die Konsumenten weniger gängelt und ärgert, dann kaufen sie lieber. Zitat: Die Steigerung ist, je nach Album, unterschiedlich. Ältere Alben, die sich weniger als 25.000 mal verkauft haben, wurden um 41 Prozent häufiger verkauft. Bei allgemein weniger populären Alben betrug die Steigerung 30 Prozent. Bestseller-Alben, die gerade stark gefragt waren, haben von dem Wegfall von DRM nicht profitiert.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 09.12.2013, 14:52


    Was hatten wir schon alles zum Thema Porno?

    Leute, die Pornos verbreiten werden abgemahnt (dürfen sie ja auch nicht), irgendeine erste Instanz irgendwo vermeint, auf Pornos ist kein Urheberrecht, deutsche Anwälte bedrohen mutmaßliche Urheberrechtsübertreter, ihren Pornokonsum zu publizieren, wenn sie nicht eine Abmahngebühr zahlen und ein Gericht verbietet das.

    Jetzt gibt's wieder was neues:
    http://derstandard.at/1385170348523/Deutschland-Abmahnwelle-wegen-Porno-Streaming

    Jetzt werden die bloßen Konsumenten einfach so abgemahnt.
    Zitat: Betroffen sollen über 10.000 Nutzer sein, denen die Regensburger Kanzlei U+C im Auftrag des schweizerischen Unternehmens The Archive ein Schreiben zugestellt hat. Zitat: Gefordert wird dabei die Zahlung von 250 Euro, die an manche der Betroffenen gleich mehrmals ergangen ist. Der Betrag besteht hauptsächlich aus der Rechtsanwaltsgebühr (150 Euro), der Schadensersatz selbst beläuft sich auf 15,50 Euro. Das geortete Vergehen: Die jeweiligen User sollen im August 2013 urheberrechtlich geschützte Pornofilme wie "Amanda's Secret" oder "Dream Trip" am Videoportal Redtube angesehen haben.
    Wie Meedia berichtet, ist es nicht das erste Mal, dass die Kanzlei im Auftrag der Pornoindustrie agiert. So hatten die Anwälte einst Filesharern damit gedroht, ihre Namen und Adressen im Internet preiszugeben, sollte keine Zahlung erfolgen. Der Umsetzung in die Tat schob jedoch das Landgericht Essen letztlich einen Riegel vor.
    Zitat: Im aktuellen Fall stellen sich mehrere Fragen. Einerseits ist nicht klar, woher die Kanzlei bzw. ihr Auftraggeber über die IP-Adressen der Nutzer hat. Nach Einschätzung des Kölner Anwalts Christian Solmecke – seine Kanzlei WBS Law hat auch eine Informationsseite zu den Massenabmahnungen online gestellt – könnte Redtube selbst die Daten herausgegeben haben.

    Jedenfalls scheinen viele der Abgemahnten die fraglichen Filme tatsächlich angesehen zu haben. Dazu gibt es laut dem Juristen immer mehr Hinweise, wonach viele Betroffene offenbar Kunden der Deutschen Telekom sind und von dieser auch eine Verwarnung ("Abuse Mail") erhalten haben sollen.

    Auch aus dem Artikel wird nicht klar, wo da eigentlich ein Urheberrechtsverstoß liegen soll, von den ganzen Datenschutzverstößen von Redtube, Provideren, und/oder AnwältInnen abgesehen.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 26.12.2013, 12:55


    Der vorige Artikel hat noch jede Menge weiterer Artikel in allen möglichen Magazinen von c't angefangen nach sich gezogen.
    Die Anwälte wurden bedroht und angezeigt, Redtube hat eine Verfügung gegen die Schweizer Firma erwirkt, die dahinter steckt, das Gericht ist draufgekommen, dass sie einen Fehler gemacht haben und versucht die Reißleine zu ziehen usw usf.

    Jetzt aber zu was Erfreulicherem:

    http://derstandard.at/1385172140818/Wie-Iron-Maiden-ihre-schlimmsten-Filesharer-bekaempft

    Zitat: Anstatt gegen die illegale Verbreitung ihrer Musik in Tauschbörsen rechtlich vorzugehen, hat sich Iron Maiden für einen anderen Weg entschieden. Zitat: Erhoben wurden die Daten von Musicmetric, das laut "Citeworld" von sich aus an die Band herangetreten ist. Das Unternehmen erhebt die Popularität von Bands anhand von Daten aus sozialen Medien und Filesharing-Portalen. Laut diesen Daten wird die Musik von Iron Maiden vor allem in Südamerika oft heruntergeladen. Dort hat die Band auch die meisten Twitter-Follower. Zitat: Anstatt nun die südamerikanischen Filsharer ausfindig zu machen und rechtlich zu belangen, hat die Band in den vergangenen Jahren mehr Live-Auftritte in südamerikanischen Ländern absolviert.

    Laut Bericht hat sich das Engagement für die Band mit ausverkauften Konzerten, mehr verkauften Merchandising-Artikeln und wachsenden Fan- und Follower-Zahlen in sozialen Netzwerken bezahlt gemacht.
    Rock on!

    minus für anglizismen hat folgendes geschrieben: die alten herren machen es vor wie man das internet für sich arbeiten lässt (merkel und faymann sind etwa im gleichen alter aber für die ist das noch neuland) und viele junge künstler heulen wegen raubkopien rum... hauptsache die unnötigsten fotos werden auf instagram hochgeladen



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 22.01.2014, 15:25


    Google vs RIAA (via Stellvertreter)

    http://futurezone.at/digital-life/google-glass-traeger-im-kino-festgenommen

    Zitat: Mann wollte sich in einem AMC-Kino in einem Einkaufszentrum einen Film mit seiner Frau ansehen. Da er bei der Google Glass-Brille Brillengläser implementiert hat, die auch seine Sehschwäche ausgleichen, nimmt der Mann die Google-Brille in der Regel kaum vom Kopf. [...] Doch der Mann wurde Medienberichten zufolge nach der Hälfte des Kinofilms aus dem Saal geführt, weil er mit der Brille den Film theoretisch auch aufnehmen hätte können. [...] Die Polizei führte den Mann aus dem Saal und verhörten ihn drei Stunden lang. Die Behörden bestätigten den Vorfall, sprach aber nur von einer „kurzen Befragung“.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.03.2014, 10:38


    http://orf.at/stories/2222899/2222913/

    Zitat: Die Musikindustrie scheint spät, aber doch Geschäftsmodelle für die digitale Ära gefunden zu haben. In den USA stiegen die Gesamtumsätze 2013 um 0,8 Prozent, in Europa drehten sie zum ersten Mal seit zwölf Jahren ins Plus.
    Zitat: Denn während laut dem diese Woche präsentierten Bericht des Branchenverbands IFPI die Verkäufe von Musik - egal, ob physisch etwa per CD oder digital als Download - eher zurückgehen, boomen Streamingdienste. Die Kleinstbeträge von einem Bruchteil eines Cents, die Spotify und Deezer pro Song abwerfen, summieren sich aber mit der zunehmenden Beliebtheit der Angebote. Sie verbuchten ein Umsatzplus von 51 Prozent auf gut 1,1 Milliarden Dollar.

    Zuletzt gab es weltweit 28 Millionen Nutzer solcher Dienste, bei denen die Musik direkt aus dem Netz abgespielt wird. In Schweden, dem Heimatland von Spotify, machen Abodienste bereits 70 Prozent des gesamten Musikgeschäfts aus und haben sogar die CD in eine Nische gedrängt.
    Zitat: Am Deutlichsten machen den Paradigmenwechsel aber die Gewinne bei YouTube: Über das - durchaus umstrittene - System Content ID werden auf YouTube hochgeladene Videos automatisch einer Urheberrechtsprüfung unterzogen und Verstöße den Rechteinhabern gemeldet. Früher wäre die Reaktion der Musikindustrie klar gewesen: Entsprechende Clips werden gesperrt.

    Doch nun reagiert man anders, man „monetarisiert“ sie: Die Branche schaltet einfach Werbung in diesen Clips, deren Einnahmen sie kassieren kann. Und laut IFPI-Bericht verdient die Industrie an solchen Videos, seien es nachgestellte Playback-Darstellungen von Fans, Hochzeittanzvideos zu aktuellen Hits oder Scherzclips mit „geborgtem“ Soundtrack, mehr als mit den Originalmusikvideos der Künstler. Vor allem aber Parodien, teilweise höchstprofessionell produziert, boomen. Zitat: Einerseits würden immer mehr Fans ihre eigenen Versionen von Songs ins Web stellen, andererseits seien auch die Werbemöglichkeiten auf YouTube besser geworden.

    Wie viel Rechteinhaber damit verdienen, hängt von etlichen Faktoren ab und ist auch länderspezifisch höchst unterschiedlich. Als vage Faustregel gilt aber rund zwei Dollar pro 1.000 Klicks. Auch Vevo, das von YouTube und den großen Plattenfirmen gemeinsam gegründete Musikvideoportal, konnte laut IFPI 2013 sine Umsätze deutlich steigern.
    Zitat: Die Musikbranche macht aber nach wie vor den Großteil ihres Geschäfts mit der CD. „Sie schlägt sich besser, als wir vor fünf Jahren gedacht hätten“, sagte am Dienstag ein Manager des Musikmarktführers Universal Music, Max Hole. Physische Tonträger machten im vergangenen Jahr noch 51 Prozent des Geschäfts aus, trotz eines Umsatzrückgangs von 11,7 Prozent.

    Insgesamt ist der weltweite Markt rund 15 Milliarden Dollar schwer. Global schrumpfte er im vergangenen Jahr um 3,9 Prozent. Auslöser war ein Einbruch der CD-Verkäufe in Japan. Das Land bekommt erst jetzt den dramatischen Wandel des Geschäfts durch das Internet zu spüren, den Europa und die USA schon durchlebt haben. Der Umsatz brach im vergangenen Jahr um 16,7 Prozent ein, umgekehrt gibt es auf dem zweitgrößten Musikmarkt der Welt noch kaum userfreundliche digitale Vertriebswege.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 14.04.2014, 18:33


    Uh oh, da schwant mir Böses für das österreichsiche Urheberrecht, wenn ich mir die RS C‑435/12 vom 10.04.2014 so ansehe:

    Zitat: 1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in Verbindung mit deren Art. 5 Abs. 5 ist dahin auszulegen, dass es nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 15.04.2014, 20:51


    Sehe ich ganz genauso.

    Ich fürchte die Tage der Privatkopie, wie sie in diesem Thread bis jetzt dargestellt wurde, sind gezählt.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    dejost - 24.04.2014, 15:00


    http://derstandard.at/1397521432811/Liebe-ist-der-Weg-bringt-Strache-Auslieferungs-Begehr

    Zitat: Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat dem Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gestellt. Grund ist eine Privatanklage wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung. Strache ist der Zweitangeklagte neben dem Erstangeklagten John Otti. Stein des Anstoßes ist der FP-Song "Liebe ist der Weg", laut Anklage eine bearbeitete Version des Liedes "Run" von Snow Patrol.
    Zitat: Laut der Privatanklage heißt es, Strache habe es als Bundesparteiobmann "vorsätzlich unterlassen" zu verhindern, dass der von der FPÖ beauftragte John Otti eine "von ihm umgetextete und somit bearbeitete Version des urheberrechtlich geschützten Liedes 'Run'" mehrmals öffentlich, vor allem im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen, zur Aufführung brachte. Strache sei vom Privatkläger, der Universal Music Publishing GmbH, zuvor dazu aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampfschlager nicht mehr gespielt wird. Zitat: Gegenstand der Anklage ist auch die Verbreitung von Videos mit dem bearbeiteten Lied sowie der auf der FPÖ-Homepage abrufbare MP3-Download des FPÖ-Wahlkampfsongs.

    Die von der FPÖ stets für Parteiveranstaltungen gebuchte John Otti Band hatte den Wahlkampfsong im August des Vorjahrs im Zuge des Nationalratswahlkampfs erstmals präsentiert.

    Die FPÖ und ihre Begegnungszone mit der Rechtsordnung - eine ewige Liebesgeschichte (c) ich.



    Re: MACH DICH NICHT ZUM DIEB - IP & Copyright Blog

    harald - 25.04.2014, 07:58


    dejost hat folgendes geschrieben:
    Die FPÖ und ihre Begegnungszone mit der Rechtsordnung - eine ewige Liebesgeschichte (c) ich.

    In so einer Begegnungszone scheint die FPÖ ständig mit überhöhter Geschwindigkeit und auf Kollisionskurs unterwegs zu sein! :lol:



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