wie wäre es mit einer Lyricssektion?

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    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Tahu - 18.09.2005, 18:53

    wie wäre es mit einer Lyricssektion?
    Könnte auch ein paar Texte übersetzen. Finde das eigentlich ganz gut, zumal man sich bei vielen Lyrics Seiten jetzt registrieren muss...

    Nur mal so ein Vorschlag



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Basti - 18.09.2005, 18:55


    Lyrics auf Webseiten sind gesetzlich verboten :(

    Erst vor kurzem wurde eine "Mahnwelle" durch eine Berliner Anwaltskanzlei gestartet. :/



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Tahu - 18.09.2005, 18:56


    Ok davon hab ich als Steuerfachangestellte keine ahnung. Nehme alles zurück.



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Basti - 18.09.2005, 18:58


    Tahu hat folgendes geschrieben: Ok davon hab ich als Steuerfachangestellte keine ahnung. Nehme alles zurück.

    :pat:



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Jessy - 18.09.2005, 19:04


    :jessy: echt?



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Basti - 18.09.2005, 19:07


    ~Jessy~ hat folgendes geschrieben: :jessy: echt?

    Yep. Das mit der Mahnwelle is aber sicher schon 1-2 Monate her...warte ich guck mal ob ich den Bericht noch finde



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Basti - 18.09.2005, 19:08


    Also das was ich meinte finde ich nich mehr. Aber hier ein anderer Bericht:

    http://www.pc-special.net/?idart=2915



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Jessy - 18.09.2005, 19:12


    heftig :/ bürokratiestaat deutschland :sarah:



    nochmal für die faulen...

    Songtexte-Abmahnungen im Internet

    Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bahr [*]

    Es gibt wieder einmal eine breit angelegte Abmahnwelle im Internet. Diesmal geht es um Songtexte.

    Die abgemahnten Personen haben die Texte von Liedern bekannter Interpreten auf ihren Webseiten veröffentlicht. Wie den zahlreichen aktuellen Diskussionen und Äußerungen zu entnehmen ist, geschah dies in der Mehrzahl der Fälle im guten Glauben. Oftmals sogar in der Absicht, seinen Lieblingssänger oder -band zu promoten.

    Die Betroffenen übersahen und übersehen dabei aber, dass Songtexte in der Regel grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG) [1]. Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG) [2].

    Erfolgt dennoch eine Veröffentlichung, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs.1 UrhG) [3]. Dieser Unterlassungsanspruch besteht unabhängig davon, ob die Webseite, auf der der Songtext veröffentlicht ist, rein privat oder geschäftlich ist. Erfolgt eine rechtswidrige Veröffentlichung von Songtexten in geschäftlicher Absicht, stellt dies sogar eine Straftat dar (§§ 106 [4], 108a UrhG) [5].

    Die meisten Betroffenen monieren, dass es unverhältnismäßig sei, ihnen eine anwaltliche Abmahnungen mit erheblichen Abmahnkosten zuzusenden. Es hätte - so die weit verbreitete Ansicht - auch eine bloße E-Mail getan.

    Dazu ist zu sagen, dass es grundsätzlich formal-juristisch nicht zu beanstanden ist, wenn der Urheber sich anwaltlicher Hilfe bedient und hierbei dann die bekannten Abmahnkosten anfallen. Nur weil Urheberrechtsverletzungen im Internet weitverbreitet sind, ist dies kein Argument dafür, das massenhafte Verfolgen von Rechtsverletzungen sofort als rechtswidrig anzusehen. Ein Missbrauch liegt jedoch spätestens dann vor, wenn die Verfolgung primär auf Einstreichen der Abmahnkosten ausgerichtet ist und nicht auf die Beseitigung der eigentlichen
    Rechtsverletzung (arg. § 8 Abs.4 UWG) [6].

    Vgl. dazu auch die Promotion von RA Dr. Bahr "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Internet" [7].

    Inzwischen hat sich aufgrund der aktuellen Ereignisse eine "Interessengemeinschaft Songtexte" [8] gegründet.

    [*] RA Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg, Kanzlei Dr. Bahr
    [1] § 2 UrhG
    [2] § 15 UrhG
    [3] § 97 UrhG
    [4] § 106 UrhG
    [5] § 108 a UrhG
    [6] § 8 UWG
    [7] Promotion -> Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet (von RA Dr. Bahr)
    [8] Webseite -> Interessengemeinschaft Songtexte



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Tahu - 18.09.2005, 19:13


    Das ist gut zu wissen. Werde gleich mal einer Freundin bescheid sagen.
    Danke für Artikel.



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Basti - 18.09.2005, 19:13


    Finds auch bescheuert, aber naja...wat will man machen :/



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Jessy - 18.09.2005, 19:14


    müssen wir ertragen... :<



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    TheHace - 18.09.2005, 20:09


    finde ich total bescheuert.. die Songtexte sind urheberrechtlich geschützt klar.. aber sie werden ja nicht abgeändert oder verändert :shrug:

    aber naja so sind die Vorgaben..



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    Jessy - 18.09.2005, 20:15


    seh ich genauso sarah!

    kann dann dicht oder?



    Re: wie wäre es mit einer Lyricssektion?

    TheHace - 18.09.2005, 20:26


    jo

    ist jetzt

    :closed:



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