Aufgabe 1.1 Subsumtion

Arbeitsgruppe Wirtschaftsrecht
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    Re: Aufgabe 1.1 Subsumtion

    cweidtmann - 23.11.2011, 21:08

    Aufgabe 1.1 Subsumtion
    So, mal auf die schnelle mal ne Lösungsskizze gezimmert, um mal Bewegung in die Sache zu bringen (Format etc. bitte entschuldigen, arbeite noch am Forum):

    Aufgabe 1.1. Subsumtion

    V könnte gegen K Anspruch auf Zahlung von Zinsen für den Kaufpreis für den Zeitraum vom 01.08.2006 bis 31.07.2011 aus § 288 BGB Abs. 1 Satz 1 haben.

    1. Entstehen des Anspruchs:

    Verzug muss vorliegen

    a) Verzug nach § 286 BGB: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug
    a. Ist V Gläubiger von K?
    Gläubiger nach §241 BGB: Gläubiger darf vom Schuldner Kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung fordern  nach 311 BGB wird ein Schuldverhältnis durch einen Vertrag Begründet
    Hier:
    - Schriftlicher Kaufvertrag zwischen V und K geschlossen (§ 433)
    - V hat Leistung, Lieferung der Kaufsache nach § 433 Abs. 1 erbracht
    - Demnach darf V Zahlung von K fordern, da dieser verpflichtet ist dieses zu leisten (§ 433 Abs. 2)
    V somit Gläubiger und K somit Schuldner
    b. Ist K in Verzug?
    - V muss nach § 286 Abs. 1 Satz 1 K nach Eintritt der Fälligkeit gemahnt haben
    - Fälligkeit: 31.07.2006
    - Mahnung nicht erfolgt, aber nach § 286 Abs. 2 BGB nicht nötig, da für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (spätestens 31.07.2006) und K hat nicht gezahlt
    - K somit in Verzug
    K ist in Verzug
    b) Anspruch für den Zeitraum vom 01.08.2006 bis 31.07.2011?
    Nach § 288 BGB Restschuld ist während des Verzugs zu verzinsen
    Wann ist Verzug? Nach § 286 mit der Mahnung, da aber hier keine Mahnung, sondern Leistung nach Kalender  Verzug beginnt mit 31.08.2006, daher Zeitraum auch berechtigt
    Anspruch entstanden für Verzugszinsen für den Zeitraum vom 01.08.2006 bis 31.07.2011
    2. Gegenrecht nach § 286 Abs. 4 entstanden?
     K schafft es am 31.07.2006 nicht zum Geldautomaten  eigenes Verschulden, also kein Gegenrecht nach § 286 Abs. 4 BGB



    Re: Aufgabe 1.1 Subsumtion

    AndyNeidert - 27.11.2011, 15:56


    Hallo Christian,

    was ich mich noch gefragt ist ob man hier ggfs. prüfen muss ob der Anspruch gemäß §194 i. V. m. §195 bereits verjährt ist und dann ggfs. aufgrund der Leistung von V die Verjährungsfrist gem. §212 Abs. 1 erneut beginnt.



    Re: Aufgabe 1.1 Subsumtion

    cweidtmann - 27.11.2011, 18:32


    AndyNeidert hat folgendes geschrieben: Hallo Christian,

    was ich mich noch gefragt ist ob man hier ggfs. prüfen muss ob der Anspruch gemäß §194 i. V. m. §195 bereits verjährt ist und dann ggfs. aufgrund der Leistung von V die Verjährungsfrist gem. §212 Abs. 1 erneut beginnt.

    Ah, danke für den Hinweis. Durch die Übergabe des Geldes wird die Verjährugn ja auf den Anspruch für die € 5000 geheilt. Was ist aber jetzt mit den Zinsen?

    Für welchen Zeitraum kann er die verlangen und Berücksichtigung der Verjährung?



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    Aufgabe 1.1 Subsumtion - gepostet von cweidtmann am Mittwoch 23.11.2011



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