Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

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    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 08.08.2008, 06:50

    Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .
    Mal ne andere Frage ...

    EDIT vorweg ... hab den Titel geändert um mehr anzusprechen ...
    es handelt sich hier also um ein Teilegutachten und nicht wie im folgenden
    Originaltext erwähnt eine ABE ...

    hab vom Händler zu den Rädern nur die ABE bekommen ... kein
    TÜV-Prüfprotokoll und keine Eintragung in die Papiere.
    Auf meine Nachfrage meinte er "ne die ABE reicht".

    Hm jetzt steht in der ABE aber ganz dick gleich am Anfang drin, dass das
    Fahrzeug vom TÜV abgenommen werden muss und man dann das TÜV
    Formblatt zusätzlich mitführen muss, es sei denn die Räder wurden
    in die Papiere eingetragen .... was sie ja nicht wurden.

    Ausserdem steht drin, dass diverse Fälze umgelegt werden müssen beim
    C1 ...

    Schaut mal bitte ins Gutachten rein und sagt mir wie ihr das seht ... achtet
    auf den grossen Hinweis oben aund auf die Vorschriften beim C1

    http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/borbet/ls/rz-058743-a0-015.pdf

    Grüsse und mal sehen was ihr meinte ... Andy



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    c1-olli - 08.08.2008, 11:03


    Hi,

    das ist ein Teilegutachten - über einer ABE steht "Allgemeine Betriebserlaubnis".
    Ich würde mich da mal fachkundigen Rat holen.



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    heinerprahm - 08.08.2008, 11:14


    Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

    Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. [...] Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, [...], muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

    Wenn Du für die Felgen eine ABE hast in der Dein Fahrzeug aufgeführt ist, dann lege davon eine Kopie ins Fahrzeug und wenn die Rennleitung diese anfordert, lege diese vor, eine Eintragung oder Einzelabnahme beim TÜV ist nicht notwendig.

    In Deinem Fall ist es jedoch so, wie es im ersten Absatz des Teilegutachtens steht:

    Hinweise für den Fahrzeughalter: Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
    anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen.

    Du musst also zum TÜV, Dekra oder einer anderen Organisation die Eintragungen machen dürfen und diese müssen das dann abnehmen. Du bekommst dann ein Abnahmedokument in DINa4, das du entweder im Fahrzeug mitführen kannst (bis zur nächsten Ummeldung) oder Du fährst direkt zur KFZ-Zulassungstelle und lässt das in die Fahrzeugpapiere eintragen. (Das ist aber nicht nötig, solange Du die TÜV/Dekra Unterlagen mitführst).

    Grüße
    Heiner



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 08.08.2008, 11:22


    Gut dann muss ich nachher nochmal in die Mappe schauen wenn meine
    Frau wieder da ist ob ich da nun ein Teilegutachten oder eine ABE für die
    Felgen bekommen habe ...

    Und dann werd ich dem Händler wohl nochmal auf die Füsse treten
    müssen wegen dem fehlenden TÜV-Gutachten ...



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    Aygo Team - 08.08.2008, 11:46


    Zitat: Ausserdem steht drin, dass diverse Fälze umgelegt werden müssen beim
    C1 ...

    Das ist meist ein "kann nötig sein".
    Ob man wirklich diese Arbeiten machen muss, zeigt sich meist erst, wenn die Räder komplett montiert sind.
    Wenn dann die vorgeschriebenen Freiräume noch vorhanden sind, muss man auch nichts ändern.



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 08.08.2008, 15:06


    Hab nachgeschaut ... wir haben vom Händler wirklich nur das
    oben gepostete Teilegutachten bekommen ... für die Borbet LS
    auf dem C1 gibts anscheinend keine ABE ... sonst würde man die
    bei Borbet online einsehen können ... da kann man aber nur ins
    Teilegutachten reinsehen ... tjo und das sagt TÜV-Pflicht ...



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 09.08.2008, 12:26


    Bin grad zurück von meinem Händler ...

    der beschwört hoch und heilig dass das mit dem Teilegutachten in
    Ordnung ist ... er meint das wäre für deutsches Recht geschrieben
    und daher auch das mit der Eintragung ... nach übergeordnetem
    europäischen Recht reicht aber das Teilegutachten und die Abnahme
    entfällt ... im Teilegutachten steht ja schliesslich C1 drin ... die
    grünen Spassverderber prüfen also nur die Teilenummer und die sagt
    in der Liste dann ja auch C1 ... nach europäischem Recht ist also die
    Nicht-Abnahme und nur das Teilegutachten vollkommen in Ordnung ...

    Ich hab nur zu ihm gesagt, ich hab dich zweimal gefragt und du hast mir
    zweimal versichert dass das so in Ordnung ist ... gibt es Ärger mit den
    Schiedsrichtern dann bin ich wieder hier und du erklärst das denen
    dann nochmal aus deiner Sicht und kommst für entstandene Kosten
    auf solltest du dich irren :lol:

    Tjo ... Frage also erledigt

    Gruss Andy



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    heinerprahm - 09.08.2008, 16:50


    Tja, wenn Du einen Unfall hast mit einem Fahrzeug das keine Betriebserlaubnis hast, dann bist Du ganz alleine verantwortlich für alles was passiert und du bewegst Dich dann im Straftatbereich, denn fahren ohne Betrieberlaubnis ist kein Kavaliersdelikt und wenn ein Unfall passiert schon mal gar nicht, denn da drohen dann nicht nur hohe Bußgelder, Punkte, Gerichtsverfahren und Geldstrafen, sondern auch die Kasko-Versicherungen zahlen sicher nicht einen Cent und die Haftpflicht holt sich das gezahlte Geld bei Dir wieder.

    Ich würde da an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen, vielleicht noch mal im Netz ein bisschen forschen, oder im Zweifel bei einem Fachanwalt, TÜV/Dekra oder gar der Rennleitung selbst nachfragen, nicht das du nachher dumm da stehst… denn erstens ist das was dein Händler sagt nicht verbindlich und ein Regress- oder gart Rechtsanspruch lässt sich dadurch ohnehin nicht ableiten, nicht mal dann wenn Du das Gesagte von ihm schriftlich hättest und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

    Grüße
    Heiner



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    Patitwelve - 09.08.2008, 16:54


    Das ist keine ABE sondern ein Teilegutachten. Daher musst du zum Tüv und es eintragen lassen.

    Wenns ne ABE wäre, ständ es ja drauf. Wenn die reichen würde, dann ständs drin :wink:

    Und das dein Auto da drin erwähnt wird, ist auch besser so...
    Aber das heißt nicht, dass du keien Eintragung brauchst.



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    Aygo Team - 09.08.2008, 18:57


    Ich schliesse mich voll und ganz Heiner an.
    Nimm lieber jetzt ein paar Euro in die Hand und geh zum TÜV / Dekra und lass die Sachen eintragen.
    Besser jetzt ein paar Euro als später bei Strafzettel ein wenig mehr oder im Schadensfall viel mehr.



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 09.08.2008, 19:28


    Jupp entweder wir bestehen Montag auf die Abnahme in der Werkstatt
    unseres Händlers oder wir lassen dass auf seine Kosten woanders
    machen ... Dekra-Station is auch nicht weit :lol: :P

    Weil ich sehs nicht ein die Kosten dafür zu tragen, Auto wurde so von uns
    in der Kombination bestellt und von denen geliefert, dann kann ich doch
    wohl erwarten dass damit auch alles in Ordnung ist ... und nicht Abnahme
    und oder eventuelle Nacharbeiten noch selber zahlen müssen ...

    Hab auch heut nochmal beim ADAC und bei Borbet selbst nachgefragt, mal
    schauen ob ich da bis Montag Antwort hab ...



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    Madcat-C1 - 09.08.2008, 21:50


    Hi,

    kann ja mal gucken, wie das bei meinen überhaupt aussieht.
    Habe einen dicken Packen Papier über die Felgen in meinen Papieren.
    Im Schein ist AFAIR nix zu den Felgen drinne.



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 11.08.2008, 17:38


    hab heut mal mit der Dekra telefoniert ... die meinten ich muss eintragen lassen.
    Dann bekam ich folgende eMail von Borbet:

    Sie müssen diese Felgen auf jeden Fall beim TÜV vorführen. Das hat aber den Grund, daß im Gutachten mehrere K - Auflagen greifen ( K03, K04, K16, K95 - das sind Auflagen, welche die Karosserie betreffen ). Eventuell müssen Sie daher bei dieser Rad - Reifen - Kombination einige Karosseriearbeiten vornehmen lassen. Darüber hätte man Sie als Laien natürlich informieren müssen. Daß ein Teilegutachten von der Vorstellungspflicht beim TÜV entbindet ist allerdings, auf deutsch gesagt, Blödsinn. So etwas weiß aber auch jeder Händler.

    Also auch eintragen ´lassen.

    Dann bei meinem Händler angerufen, die Besitzerin des Ladens meinte, wieso hat der die nich eintragen lassen?
    Wir holen das Fahrzeug von ihnen ab. 10:30 Uhr war es dann weg von meinem Verkäufer abgeholt der noch meinte
    die Dekra will nur Geld damit verdienen ... die müssen nicht eingetragen werden.

    15:30 Uhr rief er mich wieder an ... das Auto wird grad zurück gebracht, sonst hat er nichts mehr gesagt. Fazit:
    Der Meister des Autohauses der mir den Wagen zurückbrachte, meinte noch, er entschuldige sich nochmal für die Fehlinformation
    durch den Verkäufer und die Abnahme sei für uns natürlich kostenlos. Der TÜV-Prüfer der das Teilegutachten ja dann in der Hand
    hatte, hat auch bestätigt dass die eingetragen werden müssen.

    Also wenn ihr nicht so ein Schriftstück habt wo ein TÜV-Prüfer bestätigt dass die Felgen XY auf euer Fahrzeug mit eurer (!)
    Fahrzeugidentnummer xyz ordnungsgemäss verbaut wurden ... dann müsst (!) ihr zum TÜV oder zu eurem Händler.
    Ihr fahrst sonst ohne Versicherungsschutz und ohne Betriebserlaubnis.
    [/i]



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    heinerprahm - 11.08.2008, 20:25


    Oder man hat eine ABE wie diese hier, die man mitführt, dann braucht man nicht eintragen lassen.



    Auf jeden Fall hast Du das richtig gemacht und ich frage mich ehrlich wo dieser "Meister" seinen Titel erworben hat, also das mit dem Teilegutachten sollte man als KFZ-Handwerksmeister auf jeden Fall wissen und wer weiß wie viele von deren Kunden noch ohne Betriebserlaubnis rumfahren und Gefahr laufen, bei einem Unfall ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz dazustehen, da kann sich ja niemand mehr sicher sein, der bei dem Laden eine Felge gekauft hat.

    Grüße
    Heiner



    Re: Reicht hier wirklich nur das Teilegutachten ??? 15"er .

    faelup - 11.08.2008, 20:56


    Nene der Meister hat alles richtig gemacht ... nich ganz bei Trost war
    der Verkäufer ...
    "nene glaubs mir ... ich hab schon sooooviele Eintragungen machen lassen bei meinem Auto ... deine Räder müssen nicht eingetragen werden"



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