TIERSCHUTZ UND DEUTSCHE GESETZE

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    Re: TIERSCHUTZ UND DEUTSCHE GESETZE

    de Zausel - 25.06.2007, 16:48

    TIERSCHUTZ UND DEUTSCHE GESETZE
    Hier etwas was sein muss, es gibt halt überall Regeln



    Re: TIERSCHUTZ UND DEUTSCHE GESETZE

    de Zausel - 25.06.2007, 16:55

    Tierschutz
    Tierschutz

    "Wie wohl fühlen sich unsere Tiere?"



    Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass landwirtschaftliche Nutztiere nicht wie Zoo- oder Kuscheltiere, aber auch nicht wie Wildtiere gehalten werden können. Die Bauern leben seit Jahrhunderten mit ihren Nutztieren unter einem Dach oder zumindest auf der Hofstelle zusammen und kennen die Bedürfnisse ihrer Tiere. Unsere landwirtschaftlichen Nutztiere haben spezifische Ansprüche, die mit denen frei lebender Tiere nicht oder nur zum Teil vergleichbar sind.

    Tierschutz und Tierhaltung:

    Unter diesem Aspekt sind die Haltungsformen zu betrachten, die gegenwärtig in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung verwendet werden. Moderne Haltungsmethoden haben im Vergleich zu den historischen Haltungssystemen oftmals entscheidende Vorteile für die Nutztiere und den Menschen. Hier sind beispielhaft zu nennen die Klimaführung, Futterversorgung und der Hygienestatus.

    Die modernen Haltungssysteme werden durch unterschiedliche Gestaltungen den Bedürfnissen der Tiere angepasst, so z.B. mit Spielelementen, Scheuer- und Bürstenständen bei Schweinen, um den Tieren Beschäftigung zu bieten. Eine Aufteilung in verschiedene Bereiche (Liege-, Aktivitäts-, Kot- und Fressbereich) innerhalb des Stalls ist in modernen Haltungssystemen auch ohne aufwendige Trennmechanismen möglich. Hier erfolgen laufend Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes.

    In der Milchviehhaltung ist durch die Einführung der Boxenlaufställe in den letzten 25 Jahren viel erreicht worden. Die Tiere haben freie Bewegung das ganze Jahr über. Die Anbindehaltung ist aber auch eine akzeptable Form der Unterbringung, zumal in den Sommermonaten ein Ausgleich durch Weidehaltung geschaffen wird.

    Die Kombination Boxlaufstall und Melkroboter in Verbindung mit einer ad libitum Fütterung (= Futter zur freien Verfügung) fördert die Ruhe im Stall und ist somit stressmindernd. Der Melkroboter kommt dem Bedürfnis der Kühe nach mehrmaligen Milchentzug pro Tag durch die frei gestaltete Zugänglichkeit sehr entgegen. Die Kühe suchen den Melkroboter ca. 3 bis 4 mal pro Tag auf. Traditionell werden Kühe 2 x pro Tag gemolken.

    Nur durch gute Haltungssysteme lassen sich gute Leistungen erzielen. Schlechte Haltungsformen mindern automatisch die Leistung. Die Verbraucher geben teilweise auch Haltungsformen vor. So führen z.B. Offenställe bei Mastschweinen zumindest im Winter zu einem ungünstigeren Fleisch-Fett-Verhältnis. Diese Tiere sind vom Markt, d.h. vom Verbraucher, nicht gewünscht.

    Natürlich ist die Akzeptanz der Verbraucher wichtig; darum öffnen die Landwirte ihre Hoftore, um die Produktion offen darzulegen. Dieses erfolgt mittlerweile auf breiter Basis - stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen.



    Es ist eine Entwicklung zu größeren Einheiten zu beobachten. Das hat folgende Gründe:
    Die Erlöse pro Einheit nehmen in der Landwirtschaft stetig ab. Der Landwirt ist Mengenabpasser und muss versuchen, durch Ausweitung der Produktion sein Einkommen zu halten.

    In der Schweineproduktion ist von Bedeutung, dass der Schweinemäster große und einheitliche Partien von Ferkeln mit hohem Hygienestandard erhält. Das ist Grundvoraussetzung für eine gleichmäßige, einheitliche Leistung und gute Tiergesundheit.

    Die Verbraucher sind leider nicht bereit, aufwendigere und teurere Haltungsverfahren zu bezahlen. Der Budgetanteil für Lebensmittel ist im Jahr 2000 auf unter 16 % abgesunken. Die Masse der Verbraucher kauft anonym und in erster Linie preisbewusst.
    Die Globalisierung der Märkte bedeutet solange für die deutschen bzw. europäischen Bauern ein Problem, wie Sozial-, Umwelt- und Tierschutzdumping beim Import von Tieren bzw. Fleisch unberücksichtigt bleiben.



    Diese ökonomischen Zwänge werden am Beispiel der Legehennenhaltung besonders deutlich. Alle Vorschriften einer neuen Hennenhaltungs-Verordnung, die über die Vorgabe der EU-Richtlinie hinausgehen, kosten Deutschland Marktanteile. Abgesehen davon wird die Umsetzung der EU-Richtlinie das Problem der Drittlandsimporte weiter verschärfen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist nun einmal standortgebunden, sie kann nicht ohne weiteres den Standort verlagern, wie es der gewerblichen Wirtschaft möglich ist. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass gewerbliche Legehennenhalter ihre Produktion in benachbarte Drittländer (Tschechien) verlagern werden, um den Tierschutzanforderungen in Deutschland bzw. der EU auszuweichen.

    Genauso stellt sich die Situation in der Kälbermast. Die über die EU-Vorschriften hinausgehenden Anforderungen an die Kälberhaltung und -fütterung haben zu Problemen hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit geführt.

    Tierschutz und Tierzucht:

    Landwirtschaftliche Nutztiere sind domestiziert und in Jahrhunderten der Züchtung auf die vom Menschen gewünschten Leistungen hin selektiert worden. Die Frage der Züchtung und Züchtungsmethoden ist somit nicht eine Angelegenheit der Gegenwart, sondern historisch gewachsen. Hier sind die Wissenschaft, die Tierzucht- und Tierschutzorganisationen sowie die Politik gefordert, unerwünschte Zuchtprodukte zu verhindern (Qualzucht).



    Ethikkommission beim Deutschen Bauernverband:

    Vor einigen Jahren wurde die Ethikkommission der deutschen Landwirtschaft eingerichtet, um das Thema Tierschutz, das in den unterschiedlichsten Facetten der öffentlichen Kritik ausgesetzt ist, intensiver anzugehen. Die Ethikkommission sieht ihre Aufgaben und Ziele darin, dem Deutschen Bauernverband in Fragen, die die landwirtschaftliche Nutztierhaltung betreffen, aus ethischer Perspektive zu beraten. Sie kann und will dem Deutschen Bauernverband weder Diskussionen noch Entscheidungen abnehmen. Vielmehr sollen die Diskussionen des Deutschen Bauernverbandes bereichert und seine Entscheidungsgrundlagen verbessert werden. Die Voten der Ethikkommission haben beratenden und empfehlenden Charakter. Mitglieder der Ethikkommission sind Vertreter der praktischen - konventionell und alternativ wirtschaftenden - Landwirtschaft, der Agrarwissenschaft, der Veterinärmedizin, der Ethik der Kirchen, der Tierschutzorganisationen und der Verbrauchervertretungen.



    Re: TIERSCHUTZ UND DEUTSCHE GESETZE

    Anonymous - 21.08.2007, 12:46

    Importverbot für Hunde- und Katzenfelle
    Erfolg!

    Am 19. Juni 2007 haben die EU-Kommission und das Europäische Parlament beschlossen, ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle in die EU zu erlassen. Ein großer Erfolg für den Tierschutz!

    Recherchen, die der Deutsche Tierschutzbund mitinitiiert hatte, hatten bereits 1998 gezeigt: Auch deutsche Firmen sind am internationalen Handel mit Hunde- und Katzenfellen beteiligt. Seitdem wird auf allen politischen Ebenen um ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle gerungen.



    Vor allem aus Asien werden Felle von Hunden und Katzen nach Europa importiert. Sie stammen aus Thailand und China (Hunde und Katzen) und Korea (Hunde) oder von den Philippinen, z.B. der Insel Mindanao (Katzen). Die Aussage, diese Felle stammten ausschließlich aus Abdeckereien, konnte widerlegt werden: Speziell in China existieren große Zuchtfarmen zur Fellgewinnung.

    Nachdem sie unter tierquälerischen Bedingungen in Drahtgitterkäfigen ihr Leben fristen mussten, werden Katzen bei vollem Bewusstsein stranguliert, damit das Fell nicht beschädigt wird. Hunde werden erschlagen oder, mit Metalldraht festgehalten, in die Leiste zwischen den Hinterbeinen gestochen, so dass sie qualvoll verbluten.



    Hunde- und Katzenfelle - auch in Deutschland im Handel
    Katzenfelle werden in großen Mengen nach Deutschland importiert, zu Rheumadecken, modischen Verzierungen oder beispielsweise auch zu Schlüsselanhängern verarbeitet. Hundefelle werden zu Handschuhen, Taschen-Innenfutter, Möbelbezug oder Kleidung weiterverarbeitet.

    Hunde- und Katzenfelle werden vielfach gefärbt und präpariert um nicht erkennbar zu sein. Im Handel müssen sie nicht eindeutig gekennzeichnet sein und sind deswegen unter abenteuerlichen Bezeichnungen zu finden – wie Gae-Wolf, Wolf aus Asien oder Corsa Fox für Hundefell, Maopee, Lipi, Genotte, Mountain Cat und andere Bezeichnungen für Katzenfell oder sie werden nur als Echt-Fell deklariert.

    Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes ruft seit Ende der 90er Jahre dazu auf, Produkte der am Hunde- und Katzenfellhandel beteiligten Firmen zu boykottieren. Kontinuierlich informieren wir zudem die Verbraucher:

    Jedes Fell, das nicht eindeutig anderweitig gekennzeichnet ist, jede Applikation am Anorak, jede Fellkante am Stiefel, jedes Fellspielzeug könnte Katzenfell sein.



    Politische Verhandlungen laufen
    Parallel zu unserer Verbraucherinformation und zum Boykottaufruf laufen politische Verhandlungen auf allen Ebenen.

    Weder in den 15 Staaten, die bisher bereits Mitglied der Europäischen Union waren, noch in den 2004 neu hinzugekommenen Mitgliedsstaaten der EU dürfen Hunde oder Katzen zum Zwecke der Fellgewinnung gezüchtet und gehalten werden. Felle aus Asien zu importieren und hierzulande zu verarbeiten ist jedoch europaweit gängige Praxis.

    Die USA haben die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie den sonstigen Handel mit derlei Erzeugnissen im Jahr 2000 verboten. Schweden forderte 2002 ein EU-weites Importverbot. Unterstützt wurde die Forderung auch von den Agrarministern aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Großbritannien, Griechenland, Dänemark und Schweden. Doch EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne erklärte damals - und ein Jahr später, im Winter 2003, als das Thema auf Vorschlag Dänemarks wieder auf der Tagesordnung stand, abermals - der EG-Vertrag biete keine Grundlage für eine derartige Entscheidung. Er ermunterte stattdessen die Mitgliedsstaaten, zunächst auf nationaler Ebene Importverbote zu erlassen.

    Europaweit haben inzwischen Italien (seit 2001), Dänemark, Frankreich und Griechenland (seit 2003) und Belgien (seit 2004) nationale Importverbote für Hunde- und Katzenfelle. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) gab zuletzt 2006 bekannt, dass es ein europaweites Verbot einem nationalen vorziehe.




    Am 22. September 2003 unterstützte das EU-Parlament die Forderungen der Tierschützer durch eine schriftliche Erklärung, mit der die EU-Kommission aufgefordert wurde, einen Verordnungsvorschlag vorzulegen, in dem Import, Export, Verkauf und Erzeugung von Katzen- und Hundefellen und –häuten verboten werden soll. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bei den deutschen Abgeordneten um Unterstützung geworben. Am 30. Mai 2005 wurde das Thema im Agrarministerrat der EU abermals diskutiert. Die neue EU-Kommission – seit 2004 im Amt - bat die Minister um ausführliche Informationen aus den Mitgliedsstaaten, damit sie prüfen könne, ob sie Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen kann. Als Gast der Intergroup on the Welfare and Conservation of Animals bekräftigte EU-Kommissar Kyprianou am 8. Juni 2005 das Vorhaben, ein Importverbot zu erreichen und darin auch Pelze von Tieren aufzunehmen, die auf brutale Art und Weise behandelt wurden. Es habe in der Vergangenheit zwar eine Menge rechtlicher Schwierigkeiten gegeben, aber der politische Wille, den Import von Hunde- und Katzenfellen in die EU zu verbieten, sei vorhanden. Er werde sich persönlich dafür einsetzen und sei zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werde.

    Dass seine Worte ernst gemeint waren, bewies Kommissar Kyprianou am 20. November 2006, denn an diesem Tag nahm die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag an, der Import, Export, Herstellung und Verkauf von Hunde- und Katzenfellen für die EU verbieten soll. Dieser Verordnungsentwurf wurde am 18.06.2007 vom Europäischen Parlament beraten. Kommission und Parlament einigten sich. Umstritten waren bis zuletzt die Ausnahmeregelungen. Nach Auskunft des BMELV können Ausnahmen von einem generellen Verbot nur in einem sehr begrenzten bereich - für lehr- und tierpräparatorische Zwecke - zugelassen werden. Die Ausnahmeregelungen können von der Kommission vorgeschlagen werden und bedürfen einer Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten.

    Dem vereinbarten Kompromiss müssen die Agrarminister formal noch zustimmen. Dies wird voraussichtlich nach der Sommerpause geschehen. Die Verordnung soll am 31.12.2008 in Kraft treten.

    Wir hätten uns ein kurzfristigeres Datum gewünscht. Dennoch ist diese Vereinbarung ein großer Erfolg für den Tierschutz.



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