Zulassung in D - problemlos?

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    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Anonymous - 25.06.2011, 22:46

    Zulassung in D - problemlos?
    Erst einmal möchte ich Sie grüßen.

    Ich bin dieses Jahr nach Deutschland aus der Slowakei nachgezogen. Dort besitze ich Velorex 435 e.z. 1972 mit normaler Zulassung. Ich will gern Velorex herbringen und zulassen. Gibt es bei der Zulassung und TUV einige Probleme (z.b. keine Anschnallgurte, kein VIN-nummer, nur ein Schild mit 2 Bolzen u.s.w.)?

    Hier Fotos von meinem Liebling
    https://picasaweb.google.com/borisfordinal/Velorex435?authkey=Gv1sRgCKfnv9TpjrT0Fg&feat=directlink

    Ich danke Ihnen für die Antworten und wünsche schönen Abend,
    Boris



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Michl - 30.06.2011, 20:34


    Ahoj Boris,

    für die Zulassung in Dtl. brauchst Du keine Anschnallgurte, wenn das Fahrzeug im Originalzustand auch keine hatte. Das gilt auch für fast alle anderen Teile. Nur die Licht und Blinkanlage muss nachgerüstet werden, dass sie den aktuellen Vorschriften entspricht - soweit ich weiß.

    Eine Fahrgestell-Nummer ist allerdings schon nötig. Warum hast Du denn keine? Bist Du sicher? Oder steht die Fahrgestellnummer nur am Typenschild? Bei Oldtimern müßte das auch reichen, wenn das original so war und das Typenschild fest montiert ist - also z.B. genietet und nicht geschraubt.

    Wenn Du Fragen hast, schreib mich an. Ich hab auch ein Velo (ohne Papiere) aus der Slovakei nach Dtl. gebracht und hier angemeldet. Geht alles!

    Grüße,

    Michl



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    G.Lumpat - 02.07.2011, 00:09


    Hallo Boris,
    zur Zulassung brauchst du eine Warnblinkanlage! Die Zugschalter mit blinkendem Kopf aus einem Tracktor, glaube ich, würde deiner Velo gut stehen.
    Spreche mit deinem TÜV wegen der Gurte! Autos vor 1974 haben keine Gurte ab Werk vorgeschrieben, aber es gab da noch eine Nachrüstpflicht - glaube ich?? Wenn du wirklich Gurte einbauen mußt, ist das nicht so schlimm. Hole dir welche vom Schrott (Ohne Gurtstraffer, ein älteres Model eben) einbauen mit Verstärkungen Z.B. 5mm dicke Blechplatte 80x80mm unter den Boden geschweißt (geheftet) in der Mitte deine Gurtbefestigungsschraube usw und das ganze System dem TÜV zeigen bevor du das zuschmierst oder lackierst! Wenn der sein OK gibt dann ists gut. Der gleiche Beamte wird dann auch dein Fahrzeug abnehmen (prüfen) wenns um die Zulassung geht. Deine Gurte werden dann in die Papiere eingetragen mit Nr. usw, und du mußt die dann auch anlegen.
    Warscheinlich wird der Prüfer probefahren weil er den Bremsprüfstand nicht nutzen kann. Es sollte also alles schön funktionieren!
    Die Fahrgestellnummer muß an gut zugänglicher Stelle mit Schlagzahlen eingeschlagen werden! Bei jedem TÜV Besuch wird die überprüft, also leicht zugänglich platzieren.
    Erst nach dem TÜV gehts zur Zulassung.
    Da brauchst du dann deine Pin von der gewünschten Autoversicherung, deine Fahrzeugpapiere (wenn du Glück hast darfst du übersetzen, besser wäre eine Briefkopie eines gleichen Fahrzeugs, das schon in D zugelassen ist! Da hilft das Forum oder wieder der TÜV. Der TÜV Süd hat eine riesige Sammlung zuglassungsfähiger Marken und deren Papiere)Gehe zur Zulassungsstelle und frage wie das mit deinen Papieren zu handeln ist!! Jeder Landkreis und auch Regierungsbezirk kocht da sein eigenes Süppchen und machen kannst du nix!
    Ausweis (Pass), Geld und Zeit nicht vergessen, bei mir hats 2 Tage gedauert, wobei die Zulassungsstelle der Bremser war.

    Also viel Glück,
    Sepp

    Wie steigert man selten? selten-- seltener-- Velorex 435



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Albrecht - 02.07.2011, 00:34


    Hallo Boris,
    für die Zulassung sehe ich keine Probleme. Der TÜV verlangt aber einige Sachen, wie Sepp und Michl schon geschrieben haben. Aber das macht nicht viel Probleme. Den Bildern nach zu urteilen, ist dein VELOREX ja in einem hervorragenden Zustand.
    Schaue, das alles gut funktioniert und rüste die Warnblinkanlage nach, dann sehe ich keine TÜV-Probleme.
    Alle Beiträge über Zulassungsfragen im Forum findest du in der Menüleiste mit "Suchen"
    Nimm deine slowakischen Papiere zum TÜV mit, dann klappt das schon.
    Die Fahrgestellnummer findest du vielleicht auch. Siehe dazu

    http://www.iphpbb.com/board/viewtopic.php?nxu=93985214nx91297&t=98&highlight=fahrgestellnummer

    Wenn du dein Fahrzeug hier hast, würde es alle sehr freuen, wenn du dich unter "Vorstellungen" im Forum mit einem Bild von deinem VELOREX auch vorstellst. Du wärst der erste mit einem 435er in Deutschland!



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Michl - 02.07.2011, 12:21


    Hallo Boris,

    es würde mich sehr wundern, wenn Du einen Gurt nachrüsten müsstest. Falls die das wirklich verlangen, würde ich lieber die TÜV-Prüfstelle wechseln als einen Gurt einzubauen. Die Prüfer haben nämlich für gewöhnlich sehr unterschiedliche Ansichten, was solche Sachen angeht.

    Nochmal zur Fahrgestellnummer. Ansich muss diese im Rahmen eingeschlagen sein. Es gab früher aber Autos, an denen die Fahrgestellnummer wirklich nur am Typenschild stand. Wenn das fest montiert ist - also z.B. genietet, kann das dem TÜV genügen. Hab ich schon erlebt. Falls Du wirklich überhaupt keine Nummer hast, gibt es auch die Möglichkeit sich eine neue ausstellen zu lassen. Diese wird dann vom TÜV ins Fahrgestell eingeschlagen. Die Nummer ist an meiner Velo übrigens mit so kleinen Buchstaben eingeschlagen, daß sie durch den Lack fast verschwindet. Ich musste das erste mal sehr genau hinschaun, um sie lesen zu können und auch um sie überhaupt zu finden.

    Grüße,

    Michl



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Wulf G. - 12.07.2011, 13:50

    Gurt und Kennzeichen
    Hallo Männer,

    ich war letzte Woche beim TÜV und fahre erst 7/2013 wieder hin.
    Der TÜV- Prüfer monierte umgehend meine fehlenden Gurte, weil mein Brauner als Personenkraftwagen zugelassen ist. Ohne Gurt ging noch bis zum 30.06.1969. Mein Velo wurde am 01.07.1969 zugelassen!! Ich also erstmal :cry: Er hat dann aber noch einschlägige Bücher gewälzt...und weil der 16/350 nur 3 Räder hat, braucht er auch keine "Leine".
    Durch diesen Erfolg beflügelt, habe ich nochmals versucht ein kleines Pizzablechkennzeichen zu bekommen (135mm x 240mm).
    Das hat nicht geklappt, weil Velo als Pkw zugelassen ist.
    Auch mein Einwand, dass meine Nummernschildbeleuchtung das große und breite Kennzeichen nicht ausleuchtet, gab Anlass für Erbarmen.
    Ich solle doch für entsprechende Kennzeichenbeleuchtung sorgen!
    Frage an euch: Wer fährt mit Zulassungssegen mit o.g. kleinem Nummernschild und ist es entsprechend im Schein eingetragen? Als was ist der Velo dann zugelassen? Ich würde mich auch über ein Beweisfoto des Scheins bzw. der PLatte am Fahrzeug freuen. Velo mit breiten Kennzeichen sieht einfach Sch... aus!!

    Mit geschwollener Halsschlagader grüßt

    Wulf aus´m Norden



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Anonymous - 13.07.2011, 10:29


    Hallo Wulf,
    sende mir eine private Nachricht und ich werde Dir meine
    TÜV Gutachten sowie KFZ-Schein mit kleinen Kennzeichen
    für beide Velos zusenden.
    Bitte eMail-Adresse senden.
    Viele Grüße aus Bad Godesberg
    Bruno



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    G.Lumpat - 13.07.2011, 11:00


    @ Wulf G.
    Da hat sich der Ingineur wieder ganz schön verlaufen und nach dem Lesen der Vorschriften gerade noch die Kurfe gekriegt. Mit den 3 Rädern hat das wirklich nichts zu tun!
    Aber jetzt weiß er es ja und geht anderen unschuldigen, leidgeplagten Oldtimerfahrern nicht mehr auf die Nerven.

    Der DEUVET zum Thema Gurtpflicht:

    DER DEUVET BERICHTET:
    Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StV20) besteht eine Ausrüstungspflicht für Gurte vorne bei PKW ab Erstzulassung (EZ) 01.04.70, für
    Gurte hinten bei PKW serienmäßig spätestens ab EZ 01.05.'79 und für Gurte in Wohnmobilen ab EZ 01.01.'92. Kopfstützen vorne sind ab EZ 01.01.'99
    erforderlich. Grundsätzlich gilt: Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie angelegt werden - auch bei Fahrzeugen mit Gurten, die vor den genannten Daten
    in den Verkehr kamen. Im einzelnen gilt: In PKW und LKW unter 2,8t zulässigem Gesamtgewicht, die vor dem 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen
    sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein. Wenn sie zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen sie nur
    dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderen Außensitze ausgerüstet waren. Mittelsitze unterliegen nicht der
    Ausrüstpflicht. PKW und LKW unter 2,8t mit EZ ab 01.01.1974 müssen auf den vorderen Außensitzen mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten ausgerüstet sein,
    und die restlichen Sitzplätze müssen zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben. Bei Fahrzeugen mit offenem Aufbau (z.b. Cabrio) genügen
    2-Punkt-Gurte. Ab 01.01.1976 besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01.04.1970 zugelassenen PKW,
    sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut sind. Der 01.01.1978 war spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an PKW und LKW unter
    2,8t, die ab 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Falls keine
    Verankerungen vorhanden waren, wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.01.'74 vorgeschrieben,
    wurden von vielen Fahrzeugherstellern aber schon früher eingebaut. Diese sind also meistens, abhängig vom Fahrzeugtyp, vorhanden. Der 01.05.1979
    war Stichtag für die Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge auf allen Sitzen -
    jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben, für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte.
    Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen bei älteren Fahrzeugen.

    Einfach mit Gurtpflicht Googeln--- da wirst du dann mit Daten und Datums zugeschüttet.
    Das Kennzeichen ist Sache der Zulassungsstelle und da machen viele ihre eigenen Regeln. Da bleibt nur viel Glück zu wünschen!

    Viel Glück
    Sepp



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Wulf G. - 13.07.2011, 19:06

    Kennzeichen und Willkür... (?)
    Hallo Sepp,

    vielen Dank für Deine umfangreichen Ausführungen zu diesem Thema.
    Ich habe jetzt einen Termin für morgen beim TÜV Nord bekommen (wg. Kennzeichengröße) und mich telefonisch mit dem verantwortlichen Prüfstellenleiter im Vorwege kurzgeschlossen, um nicht Gefahr zu laufen, trotz eines positiven Gutachtens für kleines Schild, doch noch von der übergeordneten Behörde ein "NO" zu bekommen.
    Seine Argumentation - er hat den Velo bereits kurz begutachtet: Es handelt sich um ein historisches Fahrzeug, dessen bauartliche Eigenart eine Umrüstung der Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässt, da Velo dann nicht mehr "original" ist. Naja... schau´n mer mal!

    Mit herzlichen Grüßen von Nord nach Süd

    Wulf

    P.S. Gibt es eigentlich ein Kraftfahrtlandeskreiskommunenstraßenamt?



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    G.Lumpat - 13.07.2011, 19:28


    Hummel, hummel Wulf,
    du hast hoffendlich einen orginalen Rückstrahler am hinteren Schutzblech!!
    Ein großes Nummernschild wie bei den Motorrädern würde den teilweise verdecken!! Absolut nicht zulässig!!
    Du brauchst also das kleine Zulassungsschild wie für Kleinkrafträder oder Amischlitten mit ganz kleiner Nummernschildaussparung im Blech !!
    Und vorne kein´s, das wäre dann Perfekt für die Optik- aber die Behörde---
    und das letzte Wort hat bei uns die Zulassungsstelle, nicht der TÜV! Der ist für das technisch Machbare, Kennzeichengrößen fallen nicht darunter! Der kann höchstens empfehlungen aussprechen "Siehe Rückstrahler verdeckt"
    Feste verhandeln und dann durch
    Sepp



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Wulf G. - 13.07.2011, 19:46

    murs,murs..wie der Hamburger sacht...
    Ja, Sepp...da passt genau das 135 mm - Schild! So, let it flow...

    Noch eine Woche bis Abfahrt nach Pretzsch..vi se´s!


    füadi..oder so ähnlich...Wulf



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Anonymous - 13.07.2011, 21:32


    Kennzeichenprobleme ?

    " das letzte Wort hat bei uns die Zulassungsstelle, nicht der TÜV " ! Falsch !
    Der TÜV kann die Größe des Kennzeichen bestimmen !

    Text von TÜV : ( bei 2 Velorex )
    " * Kennz. Hinten Max : 255 x 130 mm*** "
    So steht es im TÜV Gutachten !

    Das Straßenverkehrsamt kann auch dem kleinen Kennzeichen zustimmen.
    Hat jedoch der TÜV dem kleinen Kennzeichen zugestimmt ist das für
    das Amt in Ordnung.
    Meine beiden Velos haben kleine Kennzeichen nur hinten, vorne ist nur
    Velos Lederhaut.

    Es grüßt euch alle
    Bruno



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Wulf G. - 13.07.2011, 22:17

    Kleines Veto
    Hai Bruno,

    mag sein, dass die Uhren hier im Norden eher auf "Nordwest" gestellt sind. Aber nochmals zum Thema: Die Offiziellen haben mir erzählt, dass der TÜV Nord eine untergeordnete Institution des regionalen Straßenverkehrsamtes ist...und wenn man so will... nur Empfehlungen abgeben darf. Ergo liegt die Vergabe eines Sonderkennzeichens in der Zuständigkeit meiner Zulassungsstelle. Ich denke, es ist abhängig von dem wack´ren Amtmann darselbst, ob er den Daumen nach oben oder in die Kloakenrichtung hält.

    Let´s the things make better


    In diesem Sinne


    Wal.. Wulf



    Re: Zulassung in D - problemlos?

    Albrecht - 14.07.2011, 09:53


    Hallo Leute,

    manche wundern sich wahrscheinlich über bestimmte Kürzungen in ihrem Beitrag. Aber aus ganz eigennützigen Gründen hatten wir mal beschlossen, uns diesbezüglich im (öffentlichen) Forum zurückzuhalten.
    Leert euren Kropf doch per E-Mail.

    Es lebe der Föderalismus :bash



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