WECHSELSCHICHTZULAGE

Berufsfeuerwehren Deutschland
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    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Erinnye - 13.06.2007, 09:11

    WECHSELSCHICHTZULAGE
    Folgendes habe ich einmal zur Info:


    Anspruch auf Wechselschichtzulage
    Tariftexte:

    § 48 Absatz 2 BT-K

    "Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der/die Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird."

    § 7 Absatz 5 TVöD

    "Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr."

    § 8 Absatz 5 TVöD

    "Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulagevon 105 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.

    Zwischen den einzelnen Nachtschichten (mind. 2 Std. Nachtarbeit) darf höchstens ein Monat liegen. Monat ist der "Zeitmonat", z.B.: letzter Nachtdienst am 15., erneute Heranziehung zum Nachtdienst spätestens am 16. des Folgemonats. Die Anzahl der Nachtschichten, die der Beschäftigte längstens nach einem Monat ableisten muss, ist auf mindestens zwei festgelegt. Eine einzelne Nachtschicht innerhalb der Monatsfolge reicht nicht aus. Aus der Formulierung "erneut zu mindestens zwei Nachtschichten" folgt, dass innerhalb eines Monats (beispielsweise zwischen dem 15. eines Monats und dem 16. des Folgemonats) i.d.R. vier Nachtschichten geleistet werden müssen. Dabei ist es ausreichend, wenn zwischen dem Ende der letzten Nachtschicht und dem Beginn der mindestens zwei neuen Nachtschichten ein voller Monat liegt.

    Geltendmachung Wechselschicht (PDF, 22 kB)


    der dazugehörige Link:

    http://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifpolitik/oeffentlicher_dienst/faqs/ansprcuh_auf_wechselschichtzulage


    Nun frage ich euch: mit welcher Begründung habt ihr eigentlich keinen Anspruch mehr auf Wechselschichtzulage? Ich glaube, das man euch die letzten Jahre diesbezüglich einfach nur beschissen habt und ihr habt es geglaubt, denn die Voraussetzungen für die Wechselschichtzulage, war ja wohl auch mit eurem alten DP gegeben, oder?

    Ebenso ganz interessant:

    Wechselschichtzulage

    Beamtinnen und Beamte erhalten eine Wechselschichtzulage von monatlich 102,26 Euro, wenn sie ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit (Arbeitsschichten am Tag, in der Nacht, werktags, sonntags und feiertags) vorsieht. Dabei müssen laut Dienstplan in fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der betriebsüblichen Nachtschicht liegen. Arbeiten Beamtinnen und Beamte ständig im Schichtdienst und erfüllen die oben genannten Voraussetzungen nicht, können sie dennoch eine Schichtzulage erhalten:

    61,36 Euro monatlich, wenn der Schichtplan am Wochenende eine Unterbrechung des Dienstes von höchstens 48 Stunden vorsieht und sie mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht während einer Periode von sieben Wochen leisten,
    46,02 Euro monatlich, wenn der Schichtdienst innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 18 Stunden,
    35,79 Euro monatlich, wenn der Schichtdienst innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
    Als Zeitspanne ist die Zeit zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht innerhalb von 24 Stunden zu verstehen. Für Beamtinnen und Beamte in bestimmten Bereichen (Sicherheitsdienste, Justizvollzug, Feuerwehr) werden andere Zulagen angerechnet und die Wechselschichtzulage bzw. Schichtzulage deshalb nur zur Hälfte gezahlt. Bei Beamtinnen und Beamten im Krankenpflegedienst gibt es ebenfalls abweichende Regelungen; dort beträgt die Wechselschichtzulage 76,69 Euro monatlich. Bei der Schichtzulage selbst gibt es keine Unterschiede.

    Link hierher:
    http://www.beamten-informationen.de/information/besoldung/zulagen



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    24_Stunden - 13.06.2007, 10:20


    Die Begründung lautete dafür einmal, bzw. lautet wohl auch heute noch so: "...wenn der Nachtdienst Anteile von Bereitschaftszeit enthält, besteht verminderter oder kein Anspruch..." Nicht nachvollziehbar, denn die Bereitschaftsanteile der Feuerwehren mit 24-Stunden-Diensten sind genauso hoch oder niedrig wie bei uns.



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Nikki - 13.06.2007, 10:52


    Schöne Grüsse aus Berlin

    Bei uns bekommen die Kollegen im 24-Stunden-Dienst keine Wechselschichtzulage, dafür aber die Kollegen im 12-Stunden-Dienst.
    Warum ihr bei euch im 12-Std.-Dienst keine WSZ bekommt, ist mir schleierhaft.

    Macht weiter so.

    Nikki aus Berlin



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Erinnye - 13.06.2007, 11:13


    Hallo,

    ich habe heute mit einem PR-Mitglied gesprochen...NEIN, nicht J.P. ;) ´

    Dort habe ich nachgefragt, wieso es keine Wechselschichtzulage mehr gibt...
    Antwort: das hat man einem Kollgene aus Bremen zu verdanken, der damals irgendwie geklagt hatte. Es geht hier angeblich um die reine Arbeitszeit - dann würde die Wechselschichtzulage gezahlt werden (er hatte da auch noch etwas mit Bereitschaftszeit gesagt).

    Ist es aber doch nicht so, das es jetzt gar keine Bereitschaftszeiten mehr gibt? Laut Richtlinie ist doch Bereitschaftszeit = Arbeitszeit, also wird hier doch wieder irgendetwas nicht richtig gemacht, oder?

    EZ bekommt bei einer 40-Std-Woche Wechselschichtzulage...ihr im Einsatzdienst nicht. Das bei der BF Hamburg mit zweierlei Maß gemessen wird, sieht man ja schon an der wöchentlichen Höchstarbeitszeit...

    Ebenso kann ich den Beitrag von Nikki aus Berlin nicht unterordnen.
    Die in 12-Std-Schichten bekommen, die in 24ern nicht?

    Wenn es ein Urteil diesbezüglich damals gegeben hat, frage ich mich: warum gilt das dann nicht für alle Feuerwehren? Ich pers. denke, es wäre doch jede Stadt / Kommune dankbar, über Gelder die eingespart werden könnten. Oder liegt dies wieder nur an Hamburg??? An der Auslegungssache?
    EIN SCHELM DER BÖSES DABEI DENKT!!!!



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    revoluzzer - 13.06.2007, 12:26

    bremen hat wechselschichtzulage!!!!
    da fällt mir doch glatt ein ei aus der hose!

    es mag sein das ein bremer kollege geklagt hat.
    aber ich selbst habe für meine kollegen, die den rettungsdienstblock im 4-schichtsystem á 6 wochen gefahren sind, die wechselschichtzulage beantragen dürfen!!!!
    und das bis märz 2005.
    und die jungs & mädels haben dann auch die knete bekommen!!

    also kollegen, beantragt bei eurer personalsachbearbeiterin die wechselschichtzulage, rückwirkend auf märz 2007. macht euch ein copypaste mit den gestzesgrundlagen.

    sollte eine ablehnung kommen, darf da auch mal ein anwalt drüber schauen....

    himmel, arsch und....
    jeden furz muss man sich hier in hh erkämpfen. bei was für einen arbeitgeber bin ich hier eigentlich gelandet??? :evil:



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Nikki - 13.06.2007, 12:58


    Hallo nochmal

    Die Begründung für den Wegfall im 24-Std.-Dienst war, das wir ja zwischen Tag- und Nachtschicht nicht wechseln, sondern einen durchgehenden Dienst haben, also keinen Wechseldienst. Natürlich nur im reinen 24-Std.-Dienst.

    Die Kollegen, die im reinen 12-Std.-Dienst arbeiten, bekommen die Wechselschichtzulage, weil sie ja zwischen Tag- und Nachtdienst wechseln.

    MfG Nikki



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Erinnye - 13.06.2007, 13:12


    dann -nur um es letztlich zu begreifen- wäre das ja auch bei dem alten Hamburger DP gegeben gewesen, oder? Da war ja auch der Wechsel 8, 16 und 24-Std!

    Ich sage ja, das was die oberen machen....das kann einfach keiner verstehen...weder die Begründungen noch die Ausreden...



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    aetsch - 13.06.2007, 13:31


    Vielleicht könnte ja jemand dem die rechtliche Seite Vertraut ist einen Antrag schreiben und hier als pdf. bei den Downloads ablegen - denn wenn alle den gleichen Antrag stellen wirkt das vielleicht besser und die Politik sieht was sie noch im Wahlkampf erwarten kann.....

    Es kommt bestimmt nicht gut für den Eisenstift wenn in den Medien steht, das hunderte Feuerwehrbeamte wieder klagen wollen.....



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Nikki - 13.06.2007, 16:36


    Wenn ich wieder im Dienst bin, mache ich mich mal schlau, und werde euch darüber in Kenntnis setzen.
    Ich denke , das ihr bei eurem alten DP die Wechselschichtzulage hättet bekommen müssen.

    MfG Nikki



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Rubiner - 13.06.2007, 17:51

    Schichten die wechseln sind Wechselschichten
    Nach meiner Meinung wurdet Ihr um die Wechselschichtzulage betrogen. Denn auch unter dem alten DP habt Ihr 8/8/..... 16/16/24 etc. im Wechsel gearbeitet.
    Und wie vor schon ausgeführt, ist Bereitschaftszeit = Arbeitszeit.

    Warum soll nun wieder einer oder zwei/drei ... vorpreschen und für alle die "Kohle aus dem Feuer" holen. Überlegt doch einmal, jeder der ca. 1.700 Feuerwehrleute "spendet" an die Frauen der Feuerwehrbeamten für eine Kollektivklage 10,00 €. Da kämen locker ca. 17.000,00 € zusammen :!: :!: :!: Wenn dieser Prozess gewonnen ist, habt Ihr nur 1/10 Eurer monatlichen Wechselschichtzulage "geopfert" und in einem Monat 10 x, in 10 Monaten 100 mal wieder heraus _bääh

    Wenn Ihr wieder nichts unternehmt, spendet Ihr Eurem Dienstherrn monatlich ca. 178.500,00 bzw. jährlich 2,142 [/b]Millionen Euro.

    [b]Die Frauen können für Euch zwar nicht klagen, aber sie übernehmen doch schon so viele Aufgaben für Euch, dass das Vertrauen in sie doch riesig ist. Sie würden bestimmt alles weitere veranlassen, damit die Kollektivklage in Eurem Namen herausgeht. Dafür braucht man natürlich auch ein wenig Geld.



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Traps - 14.06.2007, 17:12

    Finanzielle Hilfestellung
    Ich bin sofort mit 10,00 € dabei, das bin ich meiner Familie schuldig :!: :!: :!:

    Die Rendite bekommt man sonst nirgendwo auf dem Kapitalmarkt _thanx

    Geht sofort ab, wenn ein Konto eingerichtet ist :!:

    Vielleicht kommt dann endlich mehr Bewegung in die Feuerwehr; ich bin für jeden Spruch zu haben, noch mehr aber für Taten _ichwill



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Dobbi - 14.06.2007, 17:23

    Beitrag für "Kampfmaßnahmen"
    Ich schließe mich voll den Zeilen von Traps an. Auch von mir könnt Ihr mit 10,00 € rechnen.

    Euch wird schon etwas einfallen, wie wir an die Konto-Nummer kommen, ohne dass der "Feind" sie hier ersehen kann.

    Nur wer wagt, gewinnt!!!! _bääh



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    wusch - 14.06.2007, 17:45


    auch ich gebe 10euro auch 20, wenn es sein muss. denn ich glaube das protest langsam einschläft :twisted: :twisted: :twisted:



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Anonymous - 14.06.2007, 18:11


    Meine 10,- € könnt ihr auch einplanen.
    Auch meine Frau würde 10,- € überweisen.


    Richtet das Konto ein!



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    dereidelstedter - 14.06.2007, 19:47

    An die Ungläubigen
    Hallo Dobbi, Wusch, Traps und alle, die kurz vor dem Aufgeben sind.

    Wir sind auf dem Jungfernstieg und Senator Eisenstift wird uns jeden Tag sehen.

    Wir brauchen Euch, bitte meldet Euch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    unter: dereidelstedter@web.de

    Grüße aus Finkenwerder

    Rüdiger Wienck _sieg



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Rubiner - 14.06.2007, 20:00


    Auch ich will nicht nur Reden schwingen/schreiben, sondern bin ebenfalls sofort mit 10,00 € dabei.

    Wenn ich in Hamburg bin, komme ich auch zum Jungfernstieg, Idee ist Klasse.

    Ich hoffe, es beteiligen sich seeeeeeeehr viele F-Leute mit 10,00 oder mehr Euro, damit wir noch mehr Bewegung schaffen.

    Ich will einen vernünftigen Dienstplan. _ichwill



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    24ziger - 15.06.2007, 00:41


    Wohin soll ich überweisen?

    Darf es auch mehr sein?

    Vorschlag:
    Die Frauen gründen einen eingetragenen Verein mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Feuerwehrbeamten zu verbessern.

    Richten ein Spendenkonto ein - und los geht`s



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Traps - 15.06.2007, 11:04

    @24ziger
    Super geile Idee von Dir. Ich bin dabei.

    Ein echter Motivationsschub, um weitere Kollegen wachzurütteln _sieg

    Tragt Euch hier für eine Spende ein oder meldet Euch direkt bei den Frauen der F......., ob und wieviel Ihr geben würdet _thanx



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    wieder24 - 15.06.2007, 13:32


    Auch ich bin dabei!

    10€ sofort.

    Der Kampf muß weitergehen!!!



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    revoluzzer - 15.06.2007, 15:41

    Uns steht Wechselschichtzulage zu!
    Hallo Kollegen,

    ich habe heute mit einem Bremer Kollegen telefoniert.
    Dort haben die Jungs und Mädels auch im Löschdienst Anspruch auf Wechselschichtzulage. Dort wird ein 11/13/24 Plan gefahren und zwar seit dem 1.4.07.
    Jeder Kollege bekommt dort 51,13€ monatlich.
    Ich habe sofort ein formlosen Antrag auf Wechselschichtzulage bei meiner Personalsachbearbeiterin gestellt.
    Der Schrieb ist jetzt in der Behördenpost!!!!

    Vielen Dank an die Leute, die mich mit der Nase drauf gestossen haben!!!!


    Name, Amtsbezeichnung Hamburg, 15. Juni 2007
    Wache
    Personalnr:


    An
    Personalsachbearbeiter/In
    F013XXXX



    Antrag auf Wechselschichtzulage


    Hiermit möchte ich Wechselschichtzulage, ab dem 01. März 2007, beantragen.
    Ich erfülle die Voraussetzungen durch meine Tätigkeit als Feuerwehrbeamter im Einsatzdienst.

    Sollten Sie den Antrag ablehnen, möchte ich Sie bitten, mir die gültigen Rechtverodnungen mitzuteilen.





    Mit freundlichen Grüßen



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Dobbi - 15.06.2007, 18:23

    Wechselschichtzulage
    Oh man, sind wir wieder am Anfang, ca. 1.700 Einzelkämpfer :?: :?: :?:


    Das soll kein Vorwurf sein, es steht jedem frei, Anträge zu stellen. Ganz sicher kommt auch eine Antwort aus Hamburg. BF ist immer noch Ländersache - leider - sonst wäre manches einfacher zu handhaben. Denn hätte es alle Berufsfeuerwehren in Deutschland zeitgleich betroffen, möchte ich nicht wissen, was geschehen wäre, wenn sie sich zusammengetan hätten.

    Auch ich fand den Vorschlag von 24ziger einfach toll. Denn nur gemeinsam sind wir stark und es gibt so viele Dinge, die noch zu regeln sind.

    So habe ich die Befürchtung, jeder wartet wieder auf das Ergebnis des ersten und langsam versandet wieder alles.

    Ich hoffe, dass der Vorschlag von 24ziger auf offene Ohren stösst und wir verschiedene Pferde am Laufen haben _ichwill



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    revoluzzer - 15.06.2007, 19:01


    @ Dobbi

    Du solltest mal ne PN an Erinnye bzgl. des Vorschlags von 24ziger senden.
    Alles kann hier auch nicht verraten werden. Feind liest ja mit....

    Ich kenne es noch aus Bremen, das jeder Kollege seinen Anspruch auf Wechselschichtzulage stellen muss.
    Dort wurde ihnen aber von der Führung gesagt, das ihnen die Wechselschichtzulage zusteht!!!

    Hier wird es verschwiegen. Meiner Meinung grenzt es hier schon fast an Vorsatz!!!

    Also Antrag ausfüllen und ab die Post!



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Dobbi - 15.06.2007, 19:58


    @revoluzzer

    Ich habe Deinen Vorschlag zur Kenntnis genommen, es ist aber nicht so, dass es keinen Austausch mit den Frauen .... gibt. Wie Du schon sagst, man muss vorsichtig sein, Feind liest mit. Deshalb hier keine Details.

    Wie schon erwähnt, es sollte kein Vorwurf sein und Du hattest doch auch schon eine eigene Seite (Übersicht) eröffnet.

    Sicher muss jeder selbst einen Antrag stellen oder aber es wird organisatorisch anders gehändelt :evil: :evil: :evil: Mehr möchte ich hierzu aber auch nicht schreiben.
    Ich war echt begeistert, wie viele sich schon eingeklinkt hatten und ebenfalls "spenden" wollten. Ein "Schneeballsystem" funktioniert nur, in dem es "am Ball" bleibt.

    Ein Eintrag im Gästebuch der Frauen der F..... von/aus NRW von heute hat mir imponiert. Es stimmt doch, die wenigen, die hier eingeloggt sind und kämpfen sind nur eine Hand voll.
    Klar, wir Hanseaten sind etwas bedächtiger; aber manchmal brauchen wir einen solchen Anschub...............
    und ich genieße jetzt erst einmal meinen Urlaub.



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Grisu und Tweety - 16.06.2007, 14:24

    Antrag ab 14.7.2005
    @ revolluzer & @ all

    Wieso beantragst du Wechselschichtzulage am März 07 ?

    So wie ich das sehe, war doch die Begründung, für "gibts nicht" , dass Bereitschaftszeit keine Arbeitzeit ist, oder sehe ich das falsch?
    Spätestens seit dem 14.7.2005 - Erlass der EU - Richtlinie - ist Bereitschaftszeit eben doch Arbeitszeit...

    Also wenn Antrag, dann doch ab Erlass der Richtlinie, oder sehe ich das falsch?

    Gruß

    Tweety



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Grisu und Tweety - 16.06.2007, 17:33

    nochmal ich
    An der "Spende" für den Verein der Frauen würden auch wir uns beteiligen. Versteht sich irgendwo von selber... Also 20€ von uns...

    Gruß Tweety



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Traps - 17.06.2007, 17:23


    Auch wenn hier schon wieder der Einzelkämpfer gegeben wird, ich bin immer noch dabei _dafür 10.00€ sollte die Sache jeden Feuerwehrmann wehrt sein. Was könnte man damit alles bestreiten!!! :lol:



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Grisu und Tweety - 22.06.2007, 23:48


    Berechnung

    Tweety und ich haben uns mal die Mühe gemacht meine Nachtstunden auszurechnen. Wir haben nur rückwirkend ab dem 1.1.2006 berechnet.

    Die Vorgaben lauten:
    Im Durchschnitt 40 Stunden Nachstunden (21 bis 6 Uhr) in einem 5 Wochen-Block; bei einem sich wechselnden Schichtplan der sich regelmäßig wiederholt.

    Also mein Ergebnis:

    Im Jahr 2006 bis 27.02.07 habe ich im Durchschnitt 70,5 Stunden
    und bei dem neuen Dienstplan habe ich im Durchschnitt 58,5 Stunden.

    Bei der Berechnung für den alten DP sind auch die 24 er einbrechnet.
    Die Berechnung für den neuen Dienstplan bezieht sich auf den Schichtplan für F35/3.

    :?: :?: Ich habe schon die Wechselschichtzulage beantragt, mal sehen was von oben kommt. :?: :?:



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Löschpaul - 23.06.2007, 00:17

    Jungfernstieg
    Hallo,
    ich hoffe das auch ein großes Sparschwein am Jungfernstieg von den Frauen hingestellt wird :idea: .
    Ich möchte die Sau auch mit 10 taler mesten. :oops:
    Der Preis für einen Aufkleber ist es alle Male wert. :!:
    Denn ich bin genug von F gemolken worden. :evil:
    Und der eine oder andere Bürger hat wohl auch Verständnis für unser Mahnwache. :P



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    dereidelstedter - 23.06.2007, 13:28

    Mahnwache
    @Löschpaul

    ich hatte Dich über PN angeschrieben, warte immer noch von wann bis

    wann Du auf dem Jungfernstieg bist ?

    Gruß Rüdiger

    P.S. Dann kannst immer noch was bei den Frauen ins Schweinerle

    stecken.



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Grisu und Tweety - 02.07.2007, 21:54

    Absage...
    Hallo Leudde,

    als ich war heute mal wieder an der Wache. In meinem Postfach fand ich die Ablehnung meines Antrages auf Wechselschichtzulage.
    In der Begründung wurde gesagt, dass eine Wechselschichtzulage von 200DM gewährt wurde, wenn ständig nach einem Schichtplan gearbeitet wurde. Vornehmlich in Wechselschicht an Tag und Nacht, sowie Feiertagen, Werktags und Sonntags... mmhh... Ich dachte diese Voraussetzung würde ich als BFler im Einsatzdienst erfüllen. *wunder* Die Feuerwehr habe eine Schichtzulage in Höhe von 100DM gewährt, aber auf Grund einer Initiative des Bundeslandes NRW wurde die Verordnung geändert. (BesÄndV 98) Bereichtschaftzeit sei keine Arbeitszeit. Es sei klar, dass "Wechselschichtdienst im Sinne der Verordnung nur vorliegt, wenn sie ausschließlich aus Volldienst bestehen. ...mmhh... Heißt Volldienst was anderes als Vollzeit??? *dummauswäscheguck*

    Ich dachte bis heute das wir die gesamten Voraussetzungen erfüllen, aber man kann sich ja iren. Ich werde wohl mal zum Anwalt rennen, muß ja innerhalb von einem Monat Widerspruch einreichen.
    Hat jemand auch eine Ablehnung bekommen.



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Knackhase - 02.07.2007, 23:13

    @Grisu & Tweety
    Den Widerspruch könnt Ihr ganz formlos schreiben - z. B.
    Hiermit legen wir gegen den Beschreid vom ....... fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

    Dann könnt Ihr Euch immer noch schlau machen und die Frist ist gewahrt, für die Begründung bedarf es keiner Fristsetzung.
    _jaaa



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    LAMD - 03.07.2007, 13:05


    auch ich habe einen antrag eingereicht ............... _bääh



    Re: WECHSELSCHICHTZULAGE

    Anonymous - 03.07.2007, 13:53

    Re: Absage...
    Grisu und Tweety hat folgendes geschrieben:

    Bereichtschaftzeit sei keine Arbeitszeit.

    Laut EuGH gibt es doch gar keine Bereitschaftszeit mehr!
    Demnach sind wir 12 Stunden im Dienst und 12 Stunden im Nachtdienst.

    Bereitschaftsdienst gibt es gar nicht mehr!
    Somit ist das ein Wiederspruch in sich selbst!

    Mein Antrag auf Wechsleschichtzulage ist heute rausgegangen!



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