Verschärfung des Bundesjagdgesetzes - Wehrt Euch!!!!!

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    Re: Verschärfung des Bundesjagdgesetzes - Wehrt Euch!!!!!

    misselli - 18.04.2007, 09:52

    Verschärfung des Bundesjagdgesetzes - Wehrt Euch!!!!!
    Hallo,

    ich habe diesen Text in einem anderen Forum gefunden, mit der Bitte um Veröffendlichung. Ich stelle diesen Text diesmal absichtlich in den Gästebereich, damit ihn so viele wie nur irgendwie möglich erreicht.

    Den gesamten Gesetzes-Entwurf findet ihr im Internet, wenn ihr unter Google "Diskussionspapier Bundesjagdgesetz" eingebt.

    Ist aber nicht unbedingt nötig, nachfolgende Info reicht aus...


    __________________________________________________________

    Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,

    was wir seit dem Regierungswechsel und den Ergebnissen der Föderalismuskommission befürchtet haben, scheint nun Realität zu werden. Unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit übergab der „Deutsche Jagdschutzverband" sein Diskussionspapier (seine Forderungen) zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes dem Bundesministerium Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kurz BMELV. Zu Zeiten der Rot-Grünen Regierung war der Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes im Sinne des Tierschutzes erarbeitet worden. Unter vielen anderen Punkten sah dieser auch das Verbot der Fallenjagd und das Verbot des Tötens von Haustieren durch Jäger vor.


    Jetzt sieht die Sache anders aus!!



    Nachfolgend stellen wir (mit Erklärung) die Vorschläge des DJV für die Novellierung in Bezug auf Leinenzwang, Fallenjagd und das Töten von Haustieren vor.



    § 40 Beunruhigung von Wild
    (1) Verboten ist, Wild unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten
    und in Einständen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen, Geräusche,
    freilaufende Hunde oder ähnliche Handlungen zu stören oder sonst zu
    beeinträchtigen. Weiterhin ist es untersagt, die Nester des Federwildes zu beschädigen
    oder wegzunehmen, soweit nicht in den §§ 35 Abs. 1 Nr. 20, 42
    Abs. 6 etwas anderes bestimmt ist.


    Die " freilaufenden Hunde" sind neu, heißt im Klartext, dass hier versteckt ein genereller Leinenzwang für Hunde gefordert wird.







    § 50 Fangjagd
    (1) Die Jagd mit Fanggeräten (Fangjagd) ist im Rahmen der Zielsetzungen
    dieses Gesetzes zulässig und erforderlich. Die Fangjagd ist so auszuüben,
    dass dem zu fangenden Wild keine vermeidbaren Leiden oder Schmerzen
    zugefügt werden und Gefahren für Menschen und nach Naturschutzrecht
    geschützte Tiere soweit wie möglich verhindert werden.
    (2) Totschlagfallen dürfen nur in geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder
    Fanggärten mit geeigneter Verblendung nach oben aufgestellt werden. § 35
    Absatz 1 Nr. 11 bleibt unberührt. Die Jagdbehörde kann aus besonderen
    Gründen Ausnahmen von Satz 1 zulassen.
    (3) Bei Lebendfangfallen erfolgt die Selektion durch die ordnungsgemäße
    Kontrolle einer fängisch gestellten Falle.
    (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die
    Fallentypen, die für sie geltenden Bauvorschriften sowie die Zeiten festzulegen,
    in denen fängisch gestellte Fallen kontrolliert werden müssen.


    Neu ist, dass die Fallenjagd „erforderlich" ist, dies ist die Formulierung für eine Ausweitung der Fallenjagd! Außerdem wird den Ländern die Auswahl der Fallentypen überlassen.





    VIII. Abschnitt: Jagdschutz
    § 51 Inhalt des Jagdschutzes

    (2) Der Jagdschutz umfasst insbesondere die Befugnis

    2. im Jagdbezirk angetroffene Katzen zu töten, sofern sie sich mehr als 200
    Meter von der nächsten Ansiedlung entfernt haben;
    DJV-Diskussionspapier zum Bundesjagdgesetz
    31
    3. im Jagdbezirk wildernde Hunde zu töten, es sei denn, diese befinden sich
    im Einwirkungsbereich von Begleitpersonen oder es geht keine Gefahr für
    das Wild von ihnen aus. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-,
    Blinden-, Polizei- und Rettungshunde, die als solche für den Jagdschutzberechtigten
    erkennbar sind.


    Bis jetzt war auf Länderebene geregelt, wie groß der sogenannte Schutzraum (zwischen 100m und 500m) für die Katzen war.

    Diese Entfernung galt fast überall "von bewohnten Gebäuden". Der Begriff "Ansiedlungen" hingegen lässt Spielraum für deutsche Richter - es könnte ja durchaus ein Dorf, Weiler etc. gemeint sein, und Einzel- oder Aussiedlerhöfe sowie einzeln stehende Gebäude sind dann "vogelfrei". Man achte auch hier auf die Aussage "angetroffen" werden!!!

    Die Katzen dürfen also abgeschossen werden, auch wenn sie nur auf der Wiese sitzen!



    Bei den Hunden meinten sie wahrscheinlich „freilaufende Hunde" denn „wildernde Hunde", die sich im Einwirkungsbereich

    einer Begleitperson befinden – das macht keinen Sinn. Auch diese Regelung zielt auf einen generellen Leinenzwang hin.



    Wir müssen uns jetzt gegen den Vormarsch des DJV wehren.




    Fordert beim BMVEL das generelle Verbot der Fallenjagd und das Verbot des Tötens von Haustieren ohne Ausnahmen.





    Denn wenn die Vorschläge des DJV in die Novellierung mit einfließen, können wir unseren Haustieren keine artgerechte Haltung mehr bieten.





    Viele Grüße

    von der

    Initiative Jagdgefährdeter Haustiere

    www.ijh.de


    Nicole Hallek
    Schloßbergstraße 10
    86850 Reitenbuch
    ijh-bayern@web.de


    Astrid Krämer
    Bergstraße 2
    49593 Bersenbrück
    kraemer.a@t-online.de







    Hier die wenigen Ansprechpartner, die wir gefunden haben - das BMELV hat sich unter der neuen Regierung gut abgeschottet. Hier solltet Ihr Eure Forderungen ( s.o.) stellen.

    Falls jemand Ansprechpartner aus der Abteilung 5, Unterabteilung 53, Referat 531 (Forstpolitik, Jagd) mit Namen kennen sollte, wären wir für Hinweise dankbar.

    Bitte verteilt diese Mail an alle Tierfreunde mit der Bitte, sich ebenfalls zu wehren. Und wem es möglich ist, den bitten wir herzlich, die Information auch auf die Webseiten zu stellen. Vielen Dank.


    Minister Horst Seehofer
    horst.seehofer@wk.bundestag.de


    Dr. Peter Paziorek
    Parlamentarischer Staatssekretär
    Peter.Paziorek@wk.bundestag.de


    Gert Lindemann
    Parlamentarischer Staatssekretär
    gert.lindemann@wk.bundestag.de

    Gerd Müller
    Staatssekretär
    gerd.mueller@wk.bundestag.de und
    gerd.mueller@bundestag.de


    Ulrike Hinrichs (Pressesprecherin)
    E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
    ___________________________________________________________

    Ich möchte mit diesem Beitrag nicht eine Hetzjagt auf Jäger aufrufen, jedoch finde ich schon, dass man sich dagegen wehren sollte und ggf. die Behörden anschreiben sollte.

    Liebe Grüße

    Jule



    Re: Verschärfung des Bundesjagdgesetzes - Wehrt Euch!!!!!

    Sheela und Jamira - 24.04.2007, 20:59


    ja man sollkte eine petition einreichen.....woher weiß
    otto-normal-verbraucher wo sich eventuell nistende tiere befinden, dann müßten sie es auch ausschreiben !!!und zwar so das jedermann es sehen kann bevor er in den Wald rein geht!



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