Haram

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    Re: Haram

    AhlulBayt - 07.04.2007, 17:48

    Haram
    verboten [haram]
    Aussprache: haraam
    arabisch: حرام
    persisch: حرام
    englisch: forbidden

    Verboten [haram] ist eine islamische Einstufung bzw. Wertung zwischen den erlaubten und verbotenen Handlungen, wobei eine grundsätzliche Einteilung in fünf Stufen erfolgt:

    - religiöse Verpflichtung [wadschib]
    - empfohlen [mustahab]
    - indifferent [mubah]
    - verpönt [makruh]
    - verboten [haram]

    Der Begriff "verboten" stammt aus dem islamischen Recht [scharia] und kennzeichnet alle Dinge und Handlungen, die für einen Muslim verboten bzw. nicht zulässig sind. Derjenige, der eine verbotene Handlung begeht, begeht eine Sünde, dessen Ausmaß abhängig ist von der verbotenen Handlung.

    Verbotene Handlungen können individuelle Sünden sein, wie z.B. das Unterlassen des Fastens [saum] ohne triftigen Grund, oder gesellschaftlicher Art sein, wie z.B. Diebstahl. Während die Ahndung von individuellen Sünden ausschließlich eine Sache zwischen Schöpfer [chaliq] und Geschöpf ist, werden gesellschaftlich verbotene Handlungen in einem islamischen System ggf. von der Gesellschaft geahndet, wobei das Maß er Ahndung ebenfalls im islamischen Recht [scharia] vorgegeben wird.

    Der Begriff "verboten" wird aber auch z.B. für den Bereich um die Geweihte Moschee [masdschid-ul-haram] verwendet, da es "verboten" ist in den Bereich ohne rituelle Reinheit [tahara] einzutreten. Eine sprachliche Ableitung des Begriffs "verboten" ist der Begriff "Mahram-Verwandter", da es einem "verboten" ist, jenen nahen Verwandten zu heiraten.

    Quelle: www.eslam.de



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