Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran...

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    Re: Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran...

    debommi - 20.03.2007, 23:13

    Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran...
    Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

    Von Veit Medick und Anna Reimann

    Er schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.
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    Hamburg - Der Fall klingt zu abwegig, um wahr zu sein: Eine 26-jährige Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich aus den Fesseln ihrer Ehe befreien. Dass ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt, sie schlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfesten Auseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann musste ausziehen - aber der Terror ging weiter: Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter damit, sie umzubringen.

    Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein - das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr wollte die 26-jährige nicht mehr aussitzen. Sobald sie nicht mehr verheiratet sei, werde ihr Mann sie nicht mehr schikanieren, hoffte die 26-Jährige. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Barbara Becker-Rojczyk stellte sie im Oktober letzten Jahres beim Frankfurter Amtsgericht deshalb einen Antrag auf vorzeitige Scheidung. Dass die Gewalt und die Morddrohungen einen Härtefall darstellten - nur ein solcher begründet eine vorzeitige Scheidung - schien für Anwältin und Mandantin sicher.

    Im Januar aber kam dann ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Und mit dem Brief war der Skandal perfekt: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen würden.

    Anwältin stellt Befangenheitsantrag

    Im Klartext: Weil der Koran angeblich Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, lehnt eine deutsche Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer von ihrem Ehemann geschlagenen Frau ab. "Züchtigungsrecht, das heißt für mich: Der Mann darf schlagen", interpretiert Anwältin Becker-Rojczyk die Begründung der Richterin.

    Die Richterin habe ihr klargemacht, an dem Scheidungsantrag festzuhalten mache daher keinen Sinn, so Becker-Rojczyk zu SPIEGEL ONLINE. Am besten solle ihre Mandantin den Fall auf sich beruhen lassen, bis das Trennungsjahr vorbei sei.

    Gemeinsam mit ihrer Mandantin stellte Becker-Rojczyk dann einen Befangenheitsantrag an das Gericht - sie habe Zweifel daran, dass die Richterin auf Grund der dargelegten Überzeugung zu einem objektiven Urteil finden könne. Als Antwort erhielt Anwältin Becker-Rojczyk eine dienstliche Erklärung der Richterin. Darin nahm diese ausdrücklich Bezug auf eine Koransure, die die Ehre des Mannes verletzt sieht, wenn sich die Frau unkeusch verhält. "Offensichtlich hält die Richterin es schon für unkeusch, wenn sich meine Mandantin dem westlichen Lebensstil anpasst", so Becker-Rojczyk.

    Dass die Richterin noch immer am Gericht tätig sei, wundere sie. Schließlich habe sich der Vorfall bereits vor Wochen ereignet. Es passierte nichts - Becker-Rojczyk wandte sich an die Presse, um auf den Fall aufmerksam zu machen. Für Stellungnahmen war das Frankfurter Amtsgericht am Abend nicht mehr erreichbar.

    "Begründung ist ein verheerendes Signal"

    Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: "Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft", sagt sie zu SPIEGEL ONLINE. Sie fordert entsprechende disziplinarische Maßnahmen. Die Begründung der Richterin sei ein verheerendes Signal für alle Frauen, die versuchen, sich aus einer Ehe, in der sie Gewalt erleben, zu befreien. "Ein Scheidungsgesuch mit dem Verweis auf den Koran abzulehen, ist jenseits von gut und böse."

    Dass in deutschen Gerichten mit dem Verweis auf kulturelle Hintergründe argumentiert werde, sei indes kein Einzelfall, so Stolle. "Im Bereich Ehrverbrechen sind schon öfter mildernde Umstände mit dem Hinweis auf das traditionelle Umfeld des Täters geltend gemacht worden", so die Terre des Femmes-Geschäftsführerin. Es habe in der Vergangenheit "Ehrenmorde" gegeben, die anders als normale Morde bestraft worden seien, sagt Stolle. Mittlerweile habe sich das Bewusstsein allerdings geändert. "Ich hoffe daher, dass der Fall aus Frankfurt eine Ausnahme bleibt."

    Ein Urteil, ob die terrorisierte Frau, vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem Mann geschieden wird, ist noch nicht gefällt. Zunächst wird der aufsichtsführende Familienrichter am Amtsgericht, Michael Höhler, über den Befangenheitsantrag entscheiden müssen.

    Große Hoffnung macht die Anwältin Becker-Rojczyk ihrer Mandantin jedoch nicht. Sie rechnet jedenfalls nicht damit, dass es noch zu einer Verhandlung kommt, bevor das Trennungsjahr Mitte Mai vorbei ist. Sie habe schließlich schon häufig erlebt, dass Scheidungsverfahren künstlich in die Länge gezogen werden, um die Jahresfrist ablaufen zu lassen. Wenn dann noch ein Befangenheitsantrag dazwischen kommt, sei der bürokratische Weg noch weiter, so Becker-Rojczyk zu SPIEGEL ONLINE.


    Unfassbar...wo kommen wir denn da hin?

    Seit wann darf man sich als richter auf andere "gesetzgebungen" als das GG berufen?

    Wenn das so ist...fang ich doch gleich an: Auge um Auge, Zahn um Zahn...tzzzz

    Die deutsche justiz is soo lächerlich...



    Re: Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran...

    slash - 20.03.2007, 23:37


    top!



    Re: Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran...

    debommi - 22.03.2007, 18:16


    Auch wenn simon meint, es gibt größere probleme in unserem land, wo er auch recht hat, will ich das hier dann doch weiterführen.

    ALICE SCHWARZER
    "Unser Rechtssystem wird von islamistischen Kräften unterwandert"

    Die Entscheidung einer Frankfurter Richterin, eheliche Gewalt mit dem Koran zu verharmlosen, ist nach Überzeugung der Feministin Alice Schwarzer bei weitem kein Einzelfall. Die "Emma"-Herausgeberin fürchtet eine Aufweichung des bundesdeutschen Rechtssystems.

    SPIEGEL ONLINE: Frau Schwarzer, am Frankfurter Amtsgericht hat eine Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer Frau mit der Begründung zurückgewiesen, im Koran sei Züchtigung erlaubt. Ein bedauerlicher Einzelfall oder hat diese Begründung System?

    "Emma"-Herausgeberin Schwarzer: "Diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall"
    Großbildansicht
    DDP

    "Emma"-Herausgeberin Schwarzer: "Diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall"
    Alice Schwarzer: Die Begründung ist leider alles andere als ein Einzelfall. Es hat in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Urteile - sogar bei Mord - gegeben, die Täter im Namen "anderer Sitten" bzw. eines anderen "Kulturkreises" milder verurteilt oder gar freigesprochen haben. Vor dem Hintergrund der Sensibilisierung der letzten Zeit, auch wegen "Ehrenmorden", ist ein so offener Verstoß gegen das geltende Rechtssystem durch eine deutsche Richterin allerdings nun doch überraschend.

    SPIEGEL ONLINE: Sehen Sie eine allgemeine Aufweichung des Grundgesetzes zugunsten religiöser Rechtsvorstellungen?

    Alice Schwarzer: Ja, und diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall. Denn das geltende Rechtssystem wird seit langem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert. Auch und gerade Konvertiten sind da sehr aktiv.

    SPIEGEL ONLINE: Darf die richterliche Unabhängigkeit so weit gehen, dass eine Richterin sich auf den Koran beruft?

    Alice Schwarzer: Eine Richterin, die sich auf den Koran beruft, spricht Recht im Namen der Scharia und nicht im Namen des Grundgesetzes. Sie hat an einem deutschen Gericht nichts zu suchen.

    SPIEGEL ONLINE: Wie sollte die Politik reagieren - zeigt der Fall, dass eine Änderung des Scheidungsrechts notwendig ist?

    Alice Schwarzer: Nein, ich denke, unsere Gesetze reichen aus. Aber die Bundesjustizministerin sowie die Justizminister der Länder sollten durch die Tatsache, dass eine deutsche Richterin es wagt, so "Recht" zu sprechen, alarmiert sein. Ich habe schon lange den Eindruck, dass gerade im Bereich der Justiz eine falsche Toleranz grassiert. Vielleicht sollte via Schulungskursen klargemacht werden, dass die Menschenrechte nicht relativierbar sind und unsere Gesetze auch für MigrantInnen gelten.

    SPIEGEL ONLINE: Was raten Sie der aus Marokko stammenden Frau, die ja von ihrem Ehemann auch bedroht wird? Muss man für muslimische Frauen in Deutschland mehr Unterstützung anbieten? Auch durch rechtliche Regelungen?

    Alice Schwarzer: Die Deutsch-Marokkanerin braucht Hilfe und Schutz - sie müsste ja sonst an Deutschland verzweifeln. Und das gilt nicht nur für sie, sondern für Tausende von Frauen aus dem muslimischen Kulturkreis, deren Menschenrechte selbstverständlich ebenso geschützt werden müssen wie die unseren.

    *nice ;)



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