Einschränkung des Rückgaberechts?

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    Re: Einschränkung des Rückgaberechts?

    thebakerman - 06.03.2007, 23:16

    Einschränkung des Rückgaberechts?
    Ka-Hoi! :D

    Eine Frage für unsere Rechtsexperten:

    Das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen regelt mittlerweile §356 BGB. Ein Anbieter macht folgende Einschränkung in seinen AGB:

    Zitat: §1 Allgemeines, Angebot, Vertragsabschluß und Rückgaberecht

    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Das Rückgaberecht für Endkunden beträgt 14 Tage ohne Angaben von Gründen, solche "Retoure" Lieferungen sind stets frachtfrei an uns einzusenden! Das Rückgaberecht erlischt wenn unsere Produkte nach Lieferung in Betrieb genommen, ein Supportzugang freigeschaltet oder das betreffende Produnkt aus der Originalverpackung entnommen wurde! In solchen Fällen sind wir auch berechtigt den entrichteten Kaufbetrag um 35% zu mindern bzw. die Rücknahme zu verweigern.

    Meines erachtens ist das völlig wirkungslos. Was meint ihr so?



    Re: Einschränkung des Rückgaberechts?

    Clipper_Wood - 07.03.2007, 12:00

    Re: Einschränkung des Rückgaberechts?
    thebakerman hat folgendes geschrieben: Ka-Hoi! :D

    Eine Frage für unsere Rechtsexperten:

    Das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen regelt mittlerweile §356 BGB. Ein Anbieter macht folgende Einschränkung in seinen AGB:

    Zitat: §1 Allgemeines, Angebot, Vertragsabschluß und Rückgaberecht

    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Das Rückgaberecht für Endkunden beträgt 14 Tage ohne Angaben von Gründen, solche "Retoure" Lieferungen sind stets frachtfrei an uns einzusenden! Das Rückgaberecht erlischt wenn unsere Produkte nach Lieferung in Betrieb genommen, ein Supportzugang freigeschaltet oder das betreffende Produnkt aus der Originalverpackung entnommen wurde! In solchen Fällen sind wir auch berechtigt den entrichteten Kaufbetrag um 35% zu mindern bzw. die Rücknahme zu verweigern.

    Meines erachtens ist das völlig wirkungslos. Was meint ihr so?
    Halte ich für haltlos. Korrekt ist, dass ein Händler bei der Rücknahme einer Ware die offensichtlich in Gebrauch war, die dadurch entstandene Wertminderung angemessen(!) anrechnen kann. Die Entnahme eines Artikels aus der Originalverpackung rechtfertigt wohl kaum einen pauschalen Abschlag in Höhe von 35%, es sei denn, dass die Verpackung ein wesentlicher Bestandteil des eigentlichen Artikels ist. Bei verderblicher Ware, Lebensmitteln oder Medikamenten gelten sicherlich auch andere Regeln. Worum geht es denn in Deinem konkreten Fall?


    Clipper



    Re: Einschränkung des Rückgaberechts?

    thebakerman - 07.03.2007, 14:16


    Um ein Handy-Datenkabel. :D



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