Potsdam Vergewaltiger kurz nach Haftentlassung wieder festge

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    Re: Potsdam Vergewaltiger kurz nach Haftentlassung wieder festge

    Nordseeengel - 05.02.2007, 19:11

    Potsdam Vergewaltiger kurz nach Haftentlassung wieder festge
    Vergewaltiger kurz nach Haftentlassung wieder festgenommen
    Samstag 3. Februar 2007, 16:03 Uhr



    Potsdam (AP) In Brandenburg hat die Polizei einen Sexualstraftäter wieder in Gewahrsam genommen, der nach Verbüßung seiner Haftstrafe freigelassen worden war, aber von der Generalstaatsanwaltschaft weiter als gefährlich eingestuft wird. Der am Freitag festgenommene 42-Jährigen wurde nach Angaben eines Polizeisprechers am Samstag dem Haftrichter vorgeführt. Für die Generalstaatsanwaltschaft habe die «konkrete Gefahr» neuer Straftaten bestanden, hieß es zur Begründung.
    Das Landgericht Potsdam hatte den Mann Anfang 1996 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern rechtskräftig

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    zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Diese Strafe war Ende Januar ausgelaufen. Wegen einer Gesetzeslücke sei in diesem Fall keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich gewesen, teilte das Brandenburger Innenministerium mit. Ressortchef Jörg Schönbohm (CDU) nannte es nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung immer noch nicht geschlossen habe und Sexualstraftäter deshalb unter bestimmten Bedingungen freigelassen werden müssten.

    http://de.news.yahoo.com/03022007/12/vergewaltiger-kurz-haftentlassung-festgenommen.html



    Re: Potsdam Vergewaltiger kurz nach Haftentlassung wieder festge

    Nordseeengel - 05.02.2007, 19:12


    Als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter wegen Gesetzeslücke frei
    Sonntag 4. Februar 2007, 15:51 Uhr



    Potsdam (AP) In Brandenburg sorgt der Fall eines Sexualstraftäters für Aufregung, der nach elf Jahren Haft frei kam, obwohl er immer noch als gefährlich gilt. Der 42-Jährige war über das Wochenende erneut in Polizeigewahrsam genommen worden, spätestens am Dienstag werde er aber wahrscheinlich endgültig in Freiheit entlassen werden müssen, erklärte der Sprecher des Brandenburger Justizministeriums, Thomas Melzer, am Sonntag auf AP-Anfrage. Der Grund dafür sei eines Gesetzeslücke.
    Der Mann war den Angaben zufolge bereits am 25. Januar nach Verbüßung seiner Haftstrafe ohne Wissen des Justizministeriums

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    frei gekommen. Am Freitag und damit nach acht Tagen in Freiheit wurde er jedoch erneut festgenommen, da er weiter als gefährlich eingeschätzt wird, wie Melzer weiter sagte.
    Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hatte den 42-Jährigen nach Berichten örtlicher Medien als «tickende Zeitbombe» bezeichnet. Der Ministeriumssprecher betonte jedoch, die Justiz könne den Mann nur noch unter Berufung auf die allgemeine Gefahrenabwehr und allenfalls für vier Tage festhalten. Demnach käme der 42-Jährige spätestens am Dienstag wieder auf freien Fuß.

    Das Landgericht Potsdam hatte den Falkenseer 1996 rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt, nachdem dieser zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen missbraucht beziehungsweise vergewaltigt hatte. Diese Strafe war Ende Januar ausgelaufen. Der Straftäter sei jedoch nur auf Grund einer Gesetzeslücke freigekommen, betonte der Sprecher des Justizministeriums: «Weil er seine Straftaten vor 1996 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen hat, konnte für ihn keine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden.»

    Brandenburgs Innenministerium Jörg Schönbohm (CDU) nannte es nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung noch immer noch nicht geschlossen habe.

    Im Bundesjustizministerium hieß es dagegen, der Potsdamer Generalstaatsanwalt habe es versäumt, im Fall des Brandenburger Häftlings einen Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung zu stellen. Ob das Gericht diesen Antrag tatsächlich abgelehnt hätte, sei keinesfalls sicher. Unabhängig von diesem konkreten Fall arbeite man aber an einer rechtlichen Klarstellung, sagte Ministeriumssprecher Henning Plöger der AP.


    http://de.news.yahoo.com/04022007/12/gefaehrlich-eingestufter-sexualstraftaeter-gesetzesluecke-frei-wochenendzusammenfassung.html



    Re: Potsdam Vergewaltiger kurz nach Haftentlassung wieder festge

    Nordseeengel - 08.02.2007, 18:17


    Gefährlicher Kinderschänder bleibt in geschlossener Psychiatrie
    Dienstag 6. Februar 2007, 18:47 Uhr



    Potsdam (AP) Der als gefährlich eingestufte mehrfache Kinderschänder Uwe K. bleibt nach seiner umstrittenen Haftentlassung vorerst in der geschlossenen Psychiatrie. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel gestattete am Dienstagabend die von der Brandenburger Stadtverwaltung beantragte Unterbringung im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Zunächst muss der 42-Jährige bis 20. März in der Klinik bleiben.
    Für Uwe K. hatte wegen einer Gesetzeslücke in Ostdeutschland keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Um ihn trotzdem weiter hinter Gittern zu halten, hatte die Stadtverwaltung

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    dessen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie beantragt. Zuvor hatte ihn ein städtischer Amtsarzt untersucht und die Gefährlichkeit des Mannes festgestellt. Daraufhin war Uwe K., der seit seiner Haftentlassung in einem betreuten Wohnprojekt der Stadt lebte, am Montag in den Maßregelvollzug eingewiesen worden.
    Der Mann war Ende Januar nach elf Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden, obwohl er weiter als gefährlich eingeschätzt wird. Unter anderem hatte der wegen der Vergewaltigung mehrerer Mädchen Verurteilte im Gefängnis jede Therapie abgelehnt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist bei Verbrechen, die vor August 1995 in Ostdeutschland verübt wurden, wegen einer Regelung im Einigungsvertrag nicht möglich. Sie kann normalerweise angeordnet werden, wenn bei Straftätern ein Hang zu schweren Verbrechen und eine Gefährdung der Allgemeinheit festgestellt wird.


    http://de.news.yahoo.com/06022007/12/gefaehrlicher-kinderschaender-geschlossener-psychiatrie.html



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