Verfassung der Ronin Allianz und der Ronin Wing Allianz

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    Re: Verfassung der Ronin Allianz und der Ronin Wing Allianz

    Anonymous - 19.01.2007, 16:46

    Verfassung der Ronin Allianz und der Ronin Wing Allianz
    Verfassung der Ronin Allianz und der Wing Allianz

    Präambel


    Jedes Mitglied dieser Allianz, hat sich verpflichtet mit den anderen Mitgliedern in Frieden zu leben.
    Dies gilt sowohl für die Main-, als auch für die Wingallianz. Der Umgangston untereinander ist respektvoll und höflich. Im Kriegsfall, werden andere Mitglieder sowie die Verbündeten entweder durch Truppen oder Rohstoffe unterstütz. Die Mitglieder werden sich an Push-Programmen für schwächere Member beteiligen, um so die gesamte Allianz schnell nach vorne zu bringen.
    Die Mitglieder erkennen diese Verfassung an und werden sich den Entscheidungen des Senats und des Hohen Rates beugen.
    Für eine Änderung der Verfassung benötigt es eine ¾ Mehrheit im Senat und im Hohen Rat.
    Jedem Mitglied steht es frei die Allianz jederzeit zu verlassen.


    Verfassungsparagraphen

    §1 Der Senat: Jedes Mitglied der Allianz (Main und Wing) entsendet einen Vertreter seiner Planetenregierung in den Senat. Der Senat entscheidet über alle relevanten Punkte, wie z.B. Neuaufnahmen oder Bündnisse.
    Der Senat kann Strafen gegen Mitglieder, oder Dritte verhängen, wenn diese böswillig einem Allianzmitglied Schaden zugefügt haben. (Siehe Strafenkatalog)
    Jedes Mitglied hat eine (1) Stimme im Senat. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende.
    Jedes Mitglied kann Anträge zur Abstimmung in den Senat einbringen. Die Abstimmung übernimmt dann der Protokollführer.
    Die Weisung des Senats ist für alle bindend.

    §2 Der Hohe Rat: Dieser setzt sich aus dem Gründer, dem Wingleader, den Admins (Main- und Wingallianz) und den Amtsinhabern zusammen.
    Der Hohe Rat kann dem Senat geschlossen Vorschläge unterbreiten. Er wird im Krisenfall als erster informiert und übernimmt im Kriegsfall die Weisungsbefugnis komplett. Mit Beendigung des Kriegsfalles, wird automatisch die ursprüngliche Ordnung wieder hergestellt.
    Der Hohe Rat übernimmt die Funktion des obersten Gerichtshofes. Alle Berufungen, werden hier verhandelt.
    Der Hohe Rat kann einzelne Allianzmitglieder im Bedarfsfall zeitweise in den Hohen Rat dazu holen.
    Jedes Mitglied des Hohen Rates hat eine (1) Stimme. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende.

    §3 Ämter: Alle Ämter werden auf 5 Jahre vergeben. Der Vorsitzende ernennt seine Minister.

    Senats- und Hohe Rat Vorsitzender: Lenkt die Abstimmungen des Senats und des Hohen Rates. Ernennt die einzelnen Minister. Hat die bei Stimmgleichheit in den Kammern entscheidende Stimme.

    Protokollführer: Überwacht die Anträge im Senat. Achtet auf respektvollen Umgang und erstellt die Abstimmungen für die zur Abstimmung vorgeschlagenen Themen.
    Erstellt zu jedem Abstimmungsantrag einen Thread mit Pro und Contra. Dabei muss er auf absolute Neutralität in seinen Formulierungen achten. Er darf selber abstimmen, muss jedoch seine Meinung bis zur Ergebnisverkündung geheim halten.


    Wingleader: Er leitet die Geschicke der Wing Allianz. Hält den Diplomaten auf dem Laufenden über neue Bündnisse mit anderen Allianzen. Darf für den Wing eigene Bündnisse eingehen. Diese gelten NICHT automatisch für die Main Allianz. Er nimmt Bewerbungen für den Wing entgegen und bespricht diese mit dem Diplomaten.

    Diplomat: Ist für die Beziehungen zu der Wingallianz und den Verbündeten zuständig. Verhandelt neue Bündnisse und bearbeitet Bewerbungen für die Main- oder Wingallianz. Hält im Kriegsfall die diplomatischen Kanäle auch zum Gegner offen. Verhandelt Friedens- und Handelsabkommen.

    Lord of War: Er ist für jede militärische Handlung innerhalb oder außerhalb der Allianz (Main und Wing) verantwortlich. Er setzt Strafexpeditionen zu Verrätern oder als Bestrafung in Bewegung, nachdem der Senat ihn dazu autorisiert hat.
    Im Kriegsfall ist er der oberste Kommandant alle Allianzflotten. Er wählt Ziele aus und weist diese dann den einzelnen Flottenkommandeuren zu. Seinen Weisungen ist dann absolute Folge zu leisten. Alles andere wird als Verrat angesehen und so geahndet.


    §4 Darüber hinaus gelten die auf der Allianzseite aufgeführten Regeln!



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